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51-2018 Aktuell Obwalden

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Finanzdepartement FD<br />

Gesundheitsamt GA<br />

Prämienverbilligung<br />

Prämienverbilligung 2019<br />

In diesen Tagen erhalten viele Obwaldnerinnen und Obwaldner ein Anmeldeformular<br />

für die Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenpflegegrundversicherung<br />

2019.<br />

Die Prämienverbilligung soll die Belastung durch die Prämien der obligatorischen<br />

Krankenversicherung bei Personen vermindern, die in<br />

wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben.<br />

Personen, die den Anspruch auf einen Beitrag zur Prämienverbilligung<br />

geltend machen wollen, müssen dies beantragen.<br />

Das Gesundheitsamt verschickt Personen, die auf Grund der letzten, definitiven<br />

und rechtskräftigen Steuerveranlagung voraussichtlich ein Anrecht<br />

auf Prämienverbilligung haben in diesen Tagen ein Anmeldeformular. Das<br />

Anmeldeformular ist spätestens bis 31. Mai 2019 beim Gesundheitsamt <strong>Obwalden</strong>,<br />

Prämienverbilligung, einzureichen. Wer das vollständig ausgefüllte<br />

und unterschriebene Anmeldeformular bis 15. Januar 2019 zurückschickt,<br />

erhält Ende März 2019 eine Prämienverbilligungsverfügung.<br />

Versicherte, die kein Anmeldeformular erhalten, aber einen Anspruch geltend<br />

machen wollen, können abanfangs April 2019 beim Gesundheitsamt<br />

<strong>Obwalden</strong> das Antragsformular bestellen. Abdiesem Zeitpunkt steht im Internet<br />

auch ein Rechner zur Überprüfung eines möglichen Anspruchs zur<br />

Verfügung. Das Antragsformular ist ebenfalls bis spätestens 31. Mai 2019<br />

beim Gesundheitsamt <strong>Obwalden</strong> einzureichen.<br />

Personen, die am 01. Januar für das Kalenderjahr 2019 Ergänzungsleistungen<br />

beziehen, müssen kein Anmeldeformular einreichen.<br />

Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) muss die Prämienverbilligung<br />

direkt andie Krankenversicherer ausbezahlt werden. Die Krankenversicherer<br />

sind zuständig für die Verrechnung des Guthabens mit den laufenden Prämien.<br />

Kontakt/Rückfragen<br />

Prämienverbilligung<br />

041 666 63 05, praemienverbilligung@ow.ch

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