VPLT Magazin 96
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
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Mehr Schutz, mehr Pflichten<br />
Ab sofort widmen wir uns im <strong>Magazin</strong> in jeder Ausgabe einem aktuellen<br />
juristischen Thema für die Veranstaltungswirtschaft und sprechen dafür mit<br />
Expertinnen und Experten der Kanzlei BRANDI. In der ersten Folge der Serie<br />
reden wir mit Dr. Christoph Worms, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, darüber,<br />
ob und wie die zweijährige Corona-Phase juristische Rahmenbedingungen für<br />
Unternehmen verändert hat oder was künftig zu beachten ist.<br />
• Das entscheidende Thema in Corona ist die Hygiene.<br />
Was hat sich hier aus Sicht der Rechtsprechung geändert?<br />
Es ist inzwischen selbstverständlich, dass Desinfektionsspender<br />
oder Masken im öffentlichen Bereich zu<br />
sehen sind. Und das gilt künftig unabhängig von einer<br />
Verpflichtung. Wir haben sozusagen alle Hygiene gelernt,<br />
es als Verbraucher verinnerlicht und finden es<br />
fraglos notwendig. Auch in Zukunft wird es daher dazugehören.<br />
Verfüge ich als Veranstalter über das passende<br />
Know-how, kann ich das natürlich als marktgängige<br />
Leistung anbieten und mit diesem Vorteil werben.<br />
Ich könnte mir vorstellen, dass Hygienekonzepte künftig,<br />
ähnlich wie Brandschutzkonzepte, rechtlich vorgeschrieben<br />
werden. Ich wäre zurückhaltender, ob Unternehmen<br />
einen Hygienebeauftragten bestellen müssen.<br />
Da wir in Deutschland ein ausuferndes Beauftragungswesen<br />
haben, würde es mich allerdings nicht wundern.<br />
Momentan ist es nur in Institutionen wie Krankenhäusern<br />
verpflichtend. Aber auch ein Hygienebeauftragter<br />
stünde jedem Unternehmen in der Außendarstellung<br />
gut zu Gesicht, wenn man Veranstaltungen anbietet.<br />
• Hygienebeauftragter ist kein geschützter Begriff.<br />
Wo finde ich den am besten?<br />
Ich kann jemanden bestimmen und ihn qualifizieren.<br />
Das kennen wir generell aus dem Beauftragungswesen,<br />
zum Beispiel dem Datenschutzbeauftragten. Aber es<br />
bleibt eine freiwillige Leistung.<br />
28 • <strong>VPLT</strong> MAGAZIN <strong>96</strong><br />
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