21.04.2022 Aufrufe

VPLT Magazin 96

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

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Mehr Schutz, mehr Pflichten<br />

Ab sofort widmen wir uns im <strong>Magazin</strong> in jeder Ausgabe einem aktuellen<br />

juristischen Thema für die Veranstaltungswirtschaft und sprechen dafür mit<br />

Expertinnen und Experten der Kanzlei BRANDI. In der ersten Folge der Serie<br />

reden wir mit Dr. Christoph Worms, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, darüber,<br />

ob und wie die zweijährige Corona-Phase juristische Rahmenbedingungen für<br />

Unternehmen verändert hat oder was künftig zu beachten ist.<br />

• Das entscheidende Thema in Corona ist die Hygiene.<br />

Was hat sich hier aus Sicht der Rechtsprechung geändert?<br />

Es ist inzwischen selbstverständlich, dass Desinfektionsspender<br />

oder Masken im öffentlichen Bereich zu<br />

sehen sind. Und das gilt künftig unabhängig von einer<br />

Verpflichtung. Wir haben sozusagen alle Hygiene gelernt,<br />

es als Verbraucher verinnerlicht und finden es<br />

fraglos notwendig. Auch in Zukunft wird es daher dazugehören.<br />

Verfüge ich als Veranstalter über das passende<br />

Know-how, kann ich das natürlich als marktgängige<br />

Leistung anbieten und mit diesem Vorteil werben.<br />

Ich könnte mir vorstellen, dass Hygienekonzepte künftig,<br />

ähnlich wie Brandschutzkonzepte, rechtlich vorgeschrieben<br />

werden. Ich wäre zurückhaltender, ob Unternehmen<br />

einen Hygienebeauftragten bestellen müssen.<br />

Da wir in Deutschland ein ausuferndes Beauftragungswesen<br />

haben, würde es mich allerdings nicht wundern.<br />

Momentan ist es nur in Institutionen wie Krankenhäusern<br />

verpflichtend. Aber auch ein Hygienebeauftragter<br />

stünde jedem Unternehmen in der Außendarstellung<br />

gut zu Gesicht, wenn man Veranstaltungen anbietet.<br />

• Hygienebeauftragter ist kein geschützter Begriff.<br />

Wo finde ich den am besten?<br />

Ich kann jemanden bestimmen und ihn qualifizieren.<br />

Das kennen wir generell aus dem Beauftragungswesen,<br />

zum Beispiel dem Datenschutzbeauftragten. Aber es<br />

bleibt eine freiwillige Leistung.<br />

28 • <strong>VPLT</strong> MAGAZIN <strong>96</strong><br />

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