Create successful ePaper yourself
Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.
<strong>Juni</strong> <strong>2020</strong><br />
STADT<br />
Freigarten <strong>Wörgl</strong>:<br />
Kein Selbstbedienungsladen<br />
Seit 2011 besteht an der Kreuzung Unterguggenberger/Brixentaler<br />
Straße<br />
der <strong>Wörgl</strong>er Freigarten. Ehrenamtliche<br />
HobbygärtnerInnen betreuen dort einen<br />
rund 600 Quadratmeter großen Schauund<br />
Naschgarten, der nach Permakultur-<br />
Richtlinien angelegt wurde. Nun wird<br />
der Freigarten aber immer wieder von<br />
Blumendieben heimgesucht<br />
Grundsätzlich sind GartenfreundInnen im<br />
Team jederzeit willkommen und auch die<br />
Entnahme von Kräutern und Früchten ist<br />
erwünscht. Nicht allerdings das Blumenpflücken<br />
– denn die sind Insektennahrung,<br />
nicht Tisch-Schmuck für Leute, die sich in<br />
„Sparefroh“-Manier hier rücksichtslos bedienen.<br />
Zu den Grundsätzen des öffentlich zugänglichen<br />
Freigartens zählt biologische Bewirtschaftungsweise.<br />
Durch Mulchen wurde in<br />
den vergangenen Jahren beständig Humus<br />
Blumen im <strong>Wörgl</strong>er Freigarten nicht pflücken – sie liefern<br />
Bienen- und Insektennahrung.<br />
aufgebaut. Extra-Dünger wird im Garten<br />
keiner ausgebracht. So entwickelte sich ein<br />
Covid-19: Der Weg zurück<br />
Nach fast zwei Monaten wird seitens der Bundesregierung das<br />
Land wieder langsam „hochgefahren“. Dies laut Gesundheitsminister<br />
Rudolf Anschober mit Vorbehalt. Die Öffnungsschritte<br />
im Überblick:<br />
Freitag, 15. Mai: Museen, Sport, Gastronomie, Zoos & Tierparks<br />
Freitag, 29. Mai: Beherbergungsbetriebe, Freibäder, Schaustellerbetriebe,<br />
weitere Teilbereiche der Kultur<br />
Foto: Veronika Spielbichler<br />
kleiner Lebensraum, in dem Vögel, Eidechsen<br />
und Blindschleichen die anfängliche<br />
Schneckenplage eingedämmt haben.<br />
Ruhebänke und ein Trinkwasserbrunnen<br />
laden zum Verweilen ein. Die Freigartengäste<br />
werden auch ersucht, keinen Müll<br />
liegen zu lassen – auch keine Zigarettenkippen!<br />
Zur Entsorgung steht ein Abfalleimer<br />
am Gehsteig gegenüber vom Freigarten-Eingang.<br />
Und: Der Freigarten ist auch<br />
kein Hundeklo! Bitte nicht im Garten die<br />
Vierbeiner zum „Gassi-Gehen“ ausführen<br />
– Hundeurin und –kot sind keine Einladung,<br />
sich im Garten aufzuhalten oder von<br />
dort Essbares mitzunehmen!<br />
Wer bei Arbeitstreffen der Freigarten-Runde<br />
dabei sein will, erfährt Termine und<br />
Details unter Telefon 0650/6640306 sowie<br />
unter der Telefonnummer 0650/4900284.<br />
KULTURBEREICH:<br />
1. Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Büchereien und Archive<br />
dürfen wieder aufsperren.<br />
2. Auch Tanzschulen haben wieder geöffnet: Mit einer Person, die<br />
im gemeinsamen Haushalt lebt, der Partnerin/dem Partner oder im<br />
Einzelunterricht.<br />
DETAILS ZU DEN VERORDNUNGEN:<br />
GASTRONOMIE:<br />
Öffnungszeiten von 06:00 bis 23:00 Uhr<br />
1. An einem Tisch dürfen Personen sitzen, die im gemeinsamen<br />
Haushalt leben, oder maximal vier Erwachsene plus ihre minderjährigen<br />
Kinder.<br />
2. Zu anderen Gruppen muss ein Abstand von 1 Meter eingehalten<br />
werden. Alternativ sind z.B. Schutzwände erlaubt.<br />
3. Die Gäste müssen vom Personal zum Tisch geführt werden.<br />
4. Das Servierpersonal muss einen Mund-Nasenschutz tragen.<br />
5. Speisen und Getränke werden am Buffet von einem Mitarbeiter<br />
ausgegeben oder sind zur Entnahme vorportioniert.<br />
Foto: Hasselbeck<br />
SPORT:<br />
1. Das Betreten von Sportstätten zur Sportausübung im Freiluftbereich<br />
ist wieder erlaubt.<br />
2. Bei der Sportausübung ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen<br />
Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern<br />
einzuhalten.<br />
Kirchen und religiösen Einrichtungen:<br />
1. In geschlossenen Räumen gilt die Mund-Nasen-Schutzpflicht<br />
2. Mindestabstand von einem Meter gegenüber Personen, die<br />
nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Neben dem Lebenspartner<br />
darf man also sitzen, neben anderen nicht.<br />
3. Vom Mindestabstand ausgenommen ist die Vornahme religiöser<br />
Handlungen.<br />
7