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Stadtmagazin Wörgl Juni 2020

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<strong>Juni</strong> <strong>2020</strong><br />

STADT<br />

Freigarten <strong>Wörgl</strong>:<br />

Kein Selbstbedienungsladen<br />

Seit 2011 besteht an der Kreuzung Unterguggenberger/Brixentaler<br />

Straße<br />

der <strong>Wörgl</strong>er Freigarten. Ehrenamtliche<br />

HobbygärtnerInnen betreuen dort einen<br />

rund 600 Quadratmeter großen Schauund<br />

Naschgarten, der nach Permakultur-<br />

Richtlinien angelegt wurde. Nun wird<br />

der Freigarten aber immer wieder von<br />

Blumendieben heimgesucht<br />

Grundsätzlich sind GartenfreundInnen im<br />

Team jederzeit willkommen und auch die<br />

Entnahme von Kräutern und Früchten ist<br />

erwünscht. Nicht allerdings das Blumenpflücken<br />

– denn die sind Insektennahrung,<br />

nicht Tisch-Schmuck für Leute, die sich in<br />

„Sparefroh“-Manier hier rücksichtslos bedienen.<br />

Zu den Grundsätzen des öffentlich zugänglichen<br />

Freigartens zählt biologische Bewirtschaftungsweise.<br />

Durch Mulchen wurde in<br />

den vergangenen Jahren beständig Humus<br />

Blumen im <strong>Wörgl</strong>er Freigarten nicht pflücken – sie liefern<br />

Bienen- und Insektennahrung.<br />

aufgebaut. Extra-Dünger wird im Garten<br />

keiner ausgebracht. So entwickelte sich ein<br />

Covid-19: Der Weg zurück<br />

Nach fast zwei Monaten wird seitens der Bundesregierung das<br />

Land wieder langsam „hochgefahren“. Dies laut Gesundheitsminister<br />

Rudolf Anschober mit Vorbehalt. Die Öffnungsschritte<br />

im Überblick:<br />

Freitag, 15. Mai: Museen, Sport, Gastronomie, Zoos & Tierparks<br />

Freitag, 29. Mai: Beherbergungsbetriebe, Freibäder, Schaustellerbetriebe,<br />

weitere Teilbereiche der Kultur<br />

Foto: Veronika Spielbichler<br />

kleiner Lebensraum, in dem Vögel, Eidechsen<br />

und Blindschleichen die anfängliche<br />

Schneckenplage eingedämmt haben.<br />

Ruhebänke und ein Trinkwasserbrunnen<br />

laden zum Verweilen ein. Die Freigartengäste<br />

werden auch ersucht, keinen Müll<br />

liegen zu lassen – auch keine Zigarettenkippen!<br />

Zur Entsorgung steht ein Abfalleimer<br />

am Gehsteig gegenüber vom Freigarten-Eingang.<br />

Und: Der Freigarten ist auch<br />

kein Hundeklo! Bitte nicht im Garten die<br />

Vierbeiner zum „Gassi-Gehen“ ausführen<br />

– Hundeurin und –kot sind keine Einladung,<br />

sich im Garten aufzuhalten oder von<br />

dort Essbares mitzunehmen!<br />

Wer bei Arbeitstreffen der Freigarten-Runde<br />

dabei sein will, erfährt Termine und<br />

Details unter Telefon 0650/6640306 sowie<br />

unter der Telefonnummer 0650/4900284.<br />

KULTURBEREICH:<br />

1. Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Büchereien und Archive<br />

dürfen wieder aufsperren.<br />

2. Auch Tanzschulen haben wieder geöffnet: Mit einer Person, die<br />

im gemeinsamen Haushalt lebt, der Partnerin/dem Partner oder im<br />

Einzelunterricht.<br />

DETAILS ZU DEN VERORDNUNGEN:<br />

GASTRONOMIE:<br />

Öffnungszeiten von 06:00 bis 23:00 Uhr<br />

1. An einem Tisch dürfen Personen sitzen, die im gemeinsamen<br />

Haushalt leben, oder maximal vier Erwachsene plus ihre minderjährigen<br />

Kinder.<br />

2. Zu anderen Gruppen muss ein Abstand von 1 Meter eingehalten<br />

werden. Alternativ sind z.B. Schutzwände erlaubt.<br />

3. Die Gäste müssen vom Personal zum Tisch geführt werden.<br />

4. Das Servierpersonal muss einen Mund-Nasenschutz tragen.<br />

5. Speisen und Getränke werden am Buffet von einem Mitarbeiter<br />

ausgegeben oder sind zur Entnahme vorportioniert.<br />

Foto: Hasselbeck<br />

SPORT:<br />

1. Das Betreten von Sportstätten zur Sportausübung im Freiluftbereich<br />

ist wieder erlaubt.<br />

2. Bei der Sportausübung ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen<br />

Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern<br />

einzuhalten.<br />

Kirchen und religiösen Einrichtungen:<br />

1. In geschlossenen Räumen gilt die Mund-Nasen-Schutzpflicht<br />

2. Mindestabstand von einem Meter gegenüber Personen, die<br />

nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Neben dem Lebenspartner<br />

darf man also sitzen, neben anderen nicht.<br />

3. Vom Mindestabstand ausgenommen ist die Vornahme religiöser<br />

Handlungen.<br />

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