CONVINUS Global Mobility Alert - Week 8.2024
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VON NORMA REYNOV, <strong>CONVINUS</strong><br />
PRAXISBEISPIEL: REMOTE WORK IN DEUTSCHLAND<br />
FÜR EINEN SCHWEIZER ARBEITGEBER<br />
FALLBEISPIEL<br />
Ein Schweizer Unternehmen sucht nach einem qualifizierten Mitarbeiter für die Position des<br />
«Internationalen Leiters für Softwareentwicklung». Die Suche gestaltet sich schwierig und<br />
langwierig.<br />
Während des fortlaufenden Auswahlprozesses stellt sich heraus, dass ein potenzieller Kandidat<br />
nicht nur über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt, sondern auch optimal zur<br />
Unternehmenskultur passt. Allerdings bevorzugt der Kandidat, seine Tätigkeit nicht von der<br />
Schweiz aus, sondern hauptsächlich von seinem Homeoffice in Deutschland aus zu verrichten.<br />
Das Schweizer Unternehmen steht diesem Vorschlag offen gegenüber und zeigt sich sehr<br />
entgegenkommend.<br />
FRAGESTELLUNG<br />
Was muss das Schweizer Unternehmen beachten, wenn es den Mitarbeiter einstellen, aber dieser<br />
die Arbeit nahezu ausschliesslich im deutschen Homeoffice erbringen möchte?<br />
Herausforderungen & Lösungsmöglichkeiten<br />
Arbeitsrecht<br />
Der zukünftige Mitarbeiter wird aufgrund der vorwiegenden Arbeitstätigkeit in Deutschland<br />
deutschem Arbeitsrecht unterliegen. Hierfür muss ein deutscher Arbeitsvertrag erstellt werden.<br />
Hierbei ist auch die weitgehende Integration der Bestimmungen des Schweizer Arbeitgebers zu<br />
beachten.<br />
Sind deutsche Regelungen gegenüber Schweizer Bestimmungen vorteilhafter (z. B. Ferien,<br />
Arbeitszeiten), sind grundsätzlich die vorteilhafteren deutschen Regelungen massgebend.<br />
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