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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 8.2024

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VON NORMA REYNOV, <strong>CONVINUS</strong><br />

PRAXISBEISPIEL: REMOTE WORK IN DEUTSCHLAND<br />

FÜR EINEN SCHWEIZER ARBEITGEBER<br />

FALLBEISPIEL<br />

Ein Schweizer Unternehmen sucht nach einem qualifizierten Mitarbeiter für die Position des<br />

«Internationalen Leiters für Softwareentwicklung». Die Suche gestaltet sich schwierig und<br />

langwierig.<br />

Während des fortlaufenden Auswahlprozesses stellt sich heraus, dass ein potenzieller Kandidat<br />

nicht nur über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt, sondern auch optimal zur<br />

Unternehmenskultur passt. Allerdings bevorzugt der Kandidat, seine Tätigkeit nicht von der<br />

Schweiz aus, sondern hauptsächlich von seinem Homeoffice in Deutschland aus zu verrichten.<br />

Das Schweizer Unternehmen steht diesem Vorschlag offen gegenüber und zeigt sich sehr<br />

entgegenkommend.<br />

FRAGESTELLUNG<br />

Was muss das Schweizer Unternehmen beachten, wenn es den Mitarbeiter einstellen, aber dieser<br />

die Arbeit nahezu ausschliesslich im deutschen Homeoffice erbringen möchte?<br />

Herausforderungen & Lösungsmöglichkeiten<br />

Arbeitsrecht<br />

Der zukünftige Mitarbeiter wird aufgrund der vorwiegenden Arbeitstätigkeit in Deutschland<br />

deutschem Arbeitsrecht unterliegen. Hierfür muss ein deutscher Arbeitsvertrag erstellt werden.<br />

Hierbei ist auch die weitgehende Integration der Bestimmungen des Schweizer Arbeitgebers zu<br />

beachten.<br />

Sind deutsche Regelungen gegenüber Schweizer Bestimmungen vorteilhafter (z. B. Ferien,<br />

Arbeitszeiten), sind grundsätzlich die vorteilhafteren deutschen Regelungen massgebend.<br />

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convinus.com

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