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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 8.2024

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AUS DER PRAXIS<br />

TEIL 4: ARBEITSBEWILLIGUNGEN FÜR<br />

INTERNATIONALES REMOTE WORK<br />

GLOBAL MOBILITY: SCHRITT-FÜR-SCHRITT-ANLEITUNG FÜR<br />

DAS SET-UP VON REMOTE WORK<br />

NORMA REYNOV, <strong>CONVINUS</strong><br />

In den ersten Abschnitten unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung für Remote Work haben wir<br />

zunächst die diversen Erscheinungsformen von Remote Work erläutert und gingen anschliessend<br />

auf die damit verbundenen Fragen zu Steuern und Sozialversicherungen ein.<br />

Der nachfolgende Teil behandelt die bewilligungsrechtlichen Aspekte von Remote Work. Auch hier<br />

ist es notwendig, erneut zwischen den grundlegenden Ausprägungen von «Remote Work» zu<br />

unterscheiden. Wie bereits in den Abschnitten 2 und 3 beschrieben, sind diese im Kern:<br />

1.Remote Work mit vorwiegender Tätigkeit am ausländischen Wohnort<br />

In diesem Fall stellt beispielsweise ein Schweizer Unternehmen einen Mitarbeiter ein, der<br />

vorwiegend und dauerhaft an einem ausländischen Wohnort «remote» arbeitet. Der Mitarbeiter<br />

erhält einen Arbeitsvertrag mit der Schweizer Gesellschaft, der an das ausländische Recht adaptiert<br />

ist. Grundsätzlich kommt der Mitarbeiter nur für vereinzelte Arbeitstage pro Monat in die Schweiz<br />

und arbeitet ansonsten im ausländischen Homeoffice.<br />

2.Remote Work als kurzzeitige Tätigkeit im Ausland<br />

In diesen Fällen arbeiten die Mitarbeiter grundsätzlich im Anstellungsland. D. h. die Mitarbeiter<br />

haben nicht nur einen Schweizer Arbeitsvertrag, sondern arbeiten auch mehrheitlich in der<br />

Schweiz. Falls diese Mitarbeiter nun für einen kürzeren Zeitraum im Ausland arbeiten möchten,<br />

spricht man auch hier von «Remote Work». Oftmals basiert diese Art von Remote Work auf der<br />

Eigeninitiative und dem Wunsch des Mitarbeiters. Die Abgrenzung zur klassischen Kurzzeitentsendung<br />

ist dabei fliessend und es sind viele Parallelen erkennbar.<br />

Beide Ausprägungen von «Remote Work» bedeuten aus Sicht des Unternehmens zusätzliche<br />

Abklärungen und können je nach Situation auch beträchtliche administrative Schritte nach sich<br />

ziehen.<br />

9<br />

convinus.com

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