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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 8.2024

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VON NORMA REYNOV, <strong>CONVINUS</strong><br />

Payroll<br />

Die Involvierung eines deutschen Payroll-Providers ist zwingend notwendig. Der Payroll-Provider<br />

wird die Lohnabrechnungen erstellen sowie die Kommunikation mit den deutschen Steuer- und<br />

Sozialversicherungsbehörden übernehmen. Ferner ist er auch für diverse weitere administrative<br />

Aufgaben zuständig, wie beispielsweise die Versicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.<br />

Arbeitsbewilligung<br />

Für Deutschland braucht der deutsche Mitarbeiter keine Arbeitsbewilligung. Für die vereinzelten<br />

Schweizer Arbeitstage muss jedoch zwingend eine Bewilligung vorliegen. Hier bietet sich als beste<br />

(und oft auch einzige) Möglichkeit das Meldeverfahren an.<br />

FAZIT<br />

„Remote Work“ wird immer mehr zur Norm. Unternehmen, die gegenüber „Remote Work“ offen sind<br />

und den initialen Aufwand bei der Erstellung des Arbeitsvertrags und dem Aufsetzen der<br />

ausländischen Payroll nicht scheuen, eröffnen sich einen ungleich grösseren Zugang zu<br />

qualifizierten Arbeitskräften als Unternehmen, die sich allein auf den einheimischen<br />

Fachkräftemarkt konzentrieren.<br />

Insgesamt zeigt dieses Fallbeispiel, dass die Einstellung eines Mitarbeiters für Remote Work in<br />

einem anderen Land zahlreiche rechtliche und administrative Aspekte mit sich bringt, die sorgfältig<br />

geplant und umgesetzt werden müssen, um den reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Die<br />

Zusammenarbeit mit Experten und Dienstleistern vor Ort ist oft unerlässlich, um die Anforderungen<br />

beider Länder zu erfüllen.<br />

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convinus.com

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