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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 8.2024

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VON NORMA REYNOV, <strong>CONVINUS</strong><br />

Sozialversicherungen<br />

Aufgrund der vorwiegenden Arbeit im deutschen Homeoffice wird der Mitarbeiten den deutschen<br />

Sozialversicherungen unterliegen. Für die Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge<br />

ist der Schweizer Arbeitgeber verantwortlich. Dies kann er allerdings keinesfalls allein<br />

aus der Schweiz bewältigen, sondern braucht hierfür zwingend die Unterstützung eines<br />

kompetenten deutschen Payroll-Providers.<br />

Für die vereinzelten Schweizer Arbeitstage muss die A1-Bescheinigung zur Sozialversicherungsunterstellung<br />

in Deutschland eingeholt werden. Hierbei sollte beachtet werden, dass die<br />

zuständige deutsche Behörde aufgrund unzureichender Aktivitäten des Schweizer Arbeitgebers in<br />

Deutschland die Ausstellung einer A1-Bescheinigung verweigern könnte.<br />

In diesem Fällen empfiehlt sich das Einholen einer anderweitigen Bestätigung über die<br />

Sozialversicherungsunterstellung im deutschen Sozialversicherungssystem, die statt des A1 den<br />

Schweizer Behörden vorgelegt werden kann, um auch die formelle Befreiung von den Schweizer<br />

Sozialversicherungsbeiträgen für die vereinzelten Arbeitstage in der Schweiz zu erwirken.<br />

Steuern<br />

Das Schweizer Unternehmen ist ebenfalls für die Berechnung und Abführung der deutschen<br />

Lohnsteuern verantwortlich. Diese Verantwortung kann nicht (mehr) an den Mitarbeiter delegiert<br />

werden. Üblicherweise erfolgt daher die Abwicklung der deutschen Lohnsteuern ebenfalls über den<br />

deutschen Payroll-Provider.<br />

Für etwaige Schweizer Arbeitstage sind Schweizer Quellensteuern geschuldet, die berechnet,<br />

abgeführt und dem Mitarbeiter in Abzug gebracht werden müssen.<br />

Betriebsstätte<br />

Das Schweizer Unternehmen möchte keine Betriebsstätte in Deutschland gründen. Es ist daher von<br />

Vorteil, bereits bei der Erstellung des Arbeitsvertrags entsprechende Vorsicht walten zu lassen und<br />

dem Mitarbeiter zu untersagen, dass er Verträge für das Unternehmen aushandeln und / oder<br />

unterzeichnen darf. Zudem sollte er keine Prokura erhalten.<br />

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convinus.com

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