CONVINUS Global Mobility Alert - Week 8.2024
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VON NORMA REYNOV, <strong>CONVINUS</strong><br />
Sozialversicherungen<br />
Aufgrund der vorwiegenden Arbeit im deutschen Homeoffice wird der Mitarbeiten den deutschen<br />
Sozialversicherungen unterliegen. Für die Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge<br />
ist der Schweizer Arbeitgeber verantwortlich. Dies kann er allerdings keinesfalls allein<br />
aus der Schweiz bewältigen, sondern braucht hierfür zwingend die Unterstützung eines<br />
kompetenten deutschen Payroll-Providers.<br />
Für die vereinzelten Schweizer Arbeitstage muss die A1-Bescheinigung zur Sozialversicherungsunterstellung<br />
in Deutschland eingeholt werden. Hierbei sollte beachtet werden, dass die<br />
zuständige deutsche Behörde aufgrund unzureichender Aktivitäten des Schweizer Arbeitgebers in<br />
Deutschland die Ausstellung einer A1-Bescheinigung verweigern könnte.<br />
In diesem Fällen empfiehlt sich das Einholen einer anderweitigen Bestätigung über die<br />
Sozialversicherungsunterstellung im deutschen Sozialversicherungssystem, die statt des A1 den<br />
Schweizer Behörden vorgelegt werden kann, um auch die formelle Befreiung von den Schweizer<br />
Sozialversicherungsbeiträgen für die vereinzelten Arbeitstage in der Schweiz zu erwirken.<br />
Steuern<br />
Das Schweizer Unternehmen ist ebenfalls für die Berechnung und Abführung der deutschen<br />
Lohnsteuern verantwortlich. Diese Verantwortung kann nicht (mehr) an den Mitarbeiter delegiert<br />
werden. Üblicherweise erfolgt daher die Abwicklung der deutschen Lohnsteuern ebenfalls über den<br />
deutschen Payroll-Provider.<br />
Für etwaige Schweizer Arbeitstage sind Schweizer Quellensteuern geschuldet, die berechnet,<br />
abgeführt und dem Mitarbeiter in Abzug gebracht werden müssen.<br />
Betriebsstätte<br />
Das Schweizer Unternehmen möchte keine Betriebsstätte in Deutschland gründen. Es ist daher von<br />
Vorteil, bereits bei der Erstellung des Arbeitsvertrags entsprechende Vorsicht walten zu lassen und<br />
dem Mitarbeiter zu untersagen, dass er Verträge für das Unternehmen aushandeln und / oder<br />
unterzeichnen darf. Zudem sollte er keine Prokura erhalten.<br />
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