Brochure - Esch sur Alzette
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VORBILDLICHE NEUE TRANSGENDER-<br />
GESETZGEBUNG IN ARGENTINIEN<br />
Am 8.5.2012 wurde Argentiniens neues Genderidentitätsgesetz<br />
vom Senat in Buenos<br />
Aires angenommen, welches vorsieht, dass<br />
alle Menschen das Recht auf Anerkennung ihrer<br />
Genderidentität und freie Entfaltung ihrer<br />
Person gemäss ihrer Genderidentität haben,<br />
sowie darauf, entsprechend ihrer Genderidentität<br />
behandelt zu werden. Dies bezieht<br />
sich insbesondere auf Vornamen, Foto und<br />
angegebenes Geschlecht in offiziellen Dokumenten<br />
(Ausweis, Führerschein, usw.).<br />
Genderidentität wird definiert als Geschlecht,<br />
welchem sich die Person als zugehörig empfindet,<br />
unabhängig des bei der Geburt zugewiesenen<br />
Geschlechts. Dies kann, muss aber<br />
nicht, durch Hormone, chirurgische Eingriffe,<br />
usw., hervorgerufene Veränderungen des<br />
Körpers, respektive geschlechtsspezifische<br />
Kleidung, Körpersprache, usw., beinhalten.<br />
Jede Person kann beantragen, dass ihr eingetragenes<br />
Geschlecht geändert wird, wenn<br />
das ihr zugewiesene Geschlecht nicht ihren<br />
Empfindungen entspricht. Voraussetzung ist<br />
lediglich dass man mindestens 18 Jahre alt ist,<br />
einen Antrag bei der zuständigen nationalen<br />
Behörde einreicht, und einen neuen Vornamen<br />
angibt. Gutachten oder Behandlungen<br />
sind hierzu nicht erforderlich.<br />
Dies gilt auch für minderjährige Personen,<br />
vorausgesetzt dass ihre legalen Rechtsvertreter<br />
einverstanden sind. Sollte einer der legalen<br />
Vertreter nicht einverstanden sein, kann<br />
Pie qui chante 20 Juli-September 2012<br />
LGBT NEWS<br />
ein Jugendlicher sich durch ein gerichtliches<br />
Urteil von einem Jugendrichter vertreten lassen.<br />
Die im Gesetz vorgeschriebene Prozedur zur<br />
Änderung des legalen Geschlechts ist kostenlos<br />
und man braucht auch keinen Anwalt.<br />
Sollte man später eine erneute Änderung<br />
vornehmen lassen wollen, so ist dies nur auf<br />
richterliche Anordnung möglich.<br />
Verweise auf das Gesetz in den legalen Dokumenten<br />
der Person sind verboten, ebenso wie<br />
die Herausgabe von Informationen in Bezug<br />
auf die alte Identität (von einigen sehr restriktiven<br />
Ausnahmen abgesehen, die fast immer<br />
eine schriftliche Einwilligung der betroffenen<br />
Person voraussetzen).<br />
Der Person gehen durch diese Anpassung der<br />
legalen Genderidentität keinerlei Rechte verloren,<br />
weder im familiären, noch im legalen<br />
Bereich. Dies wird gewährleistet durch die<br />
Nummer im nationalen Ausweis, die unverändert<br />
bleibt.<br />
Es sind keinerlei Gutachten nötig, um eine<br />
Hormontherapie oder geschlechtsangleichende<br />
Operationen durchführen zu lassen,<br />
deren Kosten von den öffentlichen und privaten<br />
Krankenkassen zu tragen sind.<br />
Als transsexueller Mensch begrüsse ich dieses<br />
Gesetz als das bei weitem fortschrittlichste,<br />
das mir bekannt ist. Endlich wird das Empfinden<br />
der betroffenen Personen aufgewertet.<br />
Meiner Meinung nach ist es grundsätzlich<br />
bedenklich, dass hierzulande (wie in den<br />
meisten Ländern) immer noch dem Urteil<br />
eines Arztes, der nach der Geburt und einen<br />
schnellen Blick auf den Körper des Kindes,<br />
ein Geschlecht zuweist, eine weitaus höhere<br />
Glaubwürdigkeit zugestanden wird, als der<br />
gefühlten Identität eines Menschen.<br />
Auch erspart dieses Gesetz transsexuellen<br />
Menschen das jahrelange peinliche Zwangs-<br />
Outing, das hierzulande leider immer noch<br />
erforderlich ist, wenn man nach Hormontherapie<br />
und chirurgischen Eingriffen endlich<br />
locker als dem gefühlten Geschlecht zugehö-