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Brochure - Esch sur Alzette

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VORBILDLICHE NEUE TRANSGENDER-<br />

GESETZGEBUNG IN ARGENTINIEN<br />

Am 8.5.2012 wurde Argentiniens neues Genderidentitätsgesetz<br />

vom Senat in Buenos<br />

Aires angenommen, welches vorsieht, dass<br />

alle Menschen das Recht auf Anerkennung ihrer<br />

Genderidentität und freie Entfaltung ihrer<br />

Person gemäss ihrer Genderidentität haben,<br />

sowie darauf, entsprechend ihrer Genderidentität<br />

behandelt zu werden. Dies bezieht<br />

sich insbesondere auf Vornamen, Foto und<br />

angegebenes Geschlecht in offiziellen Dokumenten<br />

(Ausweis, Führerschein, usw.).<br />

Genderidentität wird definiert als Geschlecht,<br />

welchem sich die Person als zugehörig empfindet,<br />

unabhängig des bei der Geburt zugewiesenen<br />

Geschlechts. Dies kann, muss aber<br />

nicht, durch Hormone, chirurgische Eingriffe,<br />

usw., hervorgerufene Veränderungen des<br />

Körpers, respektive geschlechtsspezifische<br />

Kleidung, Körpersprache, usw., beinhalten.<br />

Jede Person kann beantragen, dass ihr eingetragenes<br />

Geschlecht geändert wird, wenn<br />

das ihr zugewiesene Geschlecht nicht ihren<br />

Empfindungen entspricht. Voraussetzung ist<br />

lediglich dass man mindestens 18 Jahre alt ist,<br />

einen Antrag bei der zuständigen nationalen<br />

Behörde einreicht, und einen neuen Vornamen<br />

angibt. Gutachten oder Behandlungen<br />

sind hierzu nicht erforderlich.<br />

Dies gilt auch für minderjährige Personen,<br />

vorausgesetzt dass ihre legalen Rechtsvertreter<br />

einverstanden sind. Sollte einer der legalen<br />

Vertreter nicht einverstanden sein, kann<br />

Pie qui chante 20 Juli-September 2012<br />

LGBT NEWS<br />

ein Jugendlicher sich durch ein gerichtliches<br />

Urteil von einem Jugendrichter vertreten lassen.<br />

Die im Gesetz vorgeschriebene Prozedur zur<br />

Änderung des legalen Geschlechts ist kostenlos<br />

und man braucht auch keinen Anwalt.<br />

Sollte man später eine erneute Änderung<br />

vornehmen lassen wollen, so ist dies nur auf<br />

richterliche Anordnung möglich.<br />

Verweise auf das Gesetz in den legalen Dokumenten<br />

der Person sind verboten, ebenso wie<br />

die Herausgabe von Informationen in Bezug<br />

auf die alte Identität (von einigen sehr restriktiven<br />

Ausnahmen abgesehen, die fast immer<br />

eine schriftliche Einwilligung der betroffenen<br />

Person voraussetzen).<br />

Der Person gehen durch diese Anpassung der<br />

legalen Genderidentität keinerlei Rechte verloren,<br />

weder im familiären, noch im legalen<br />

Bereich. Dies wird gewährleistet durch die<br />

Nummer im nationalen Ausweis, die unverändert<br />

bleibt.<br />

Es sind keinerlei Gutachten nötig, um eine<br />

Hormontherapie oder geschlechtsangleichende<br />

Operationen durchführen zu lassen,<br />

deren Kosten von den öffentlichen und privaten<br />

Krankenkassen zu tragen sind.<br />

Als transsexueller Mensch begrüsse ich dieses<br />

Gesetz als das bei weitem fortschrittlichste,<br />

das mir bekannt ist. Endlich wird das Empfinden<br />

der betroffenen Personen aufgewertet.<br />

Meiner Meinung nach ist es grundsätzlich<br />

bedenklich, dass hierzulande (wie in den<br />

meisten Ländern) immer noch dem Urteil<br />

eines Arztes, der nach der Geburt und einen<br />

schnellen Blick auf den Körper des Kindes,<br />

ein Geschlecht zuweist, eine weitaus höhere<br />

Glaubwürdigkeit zugestanden wird, als der<br />

gefühlten Identität eines Menschen.<br />

Auch erspart dieses Gesetz transsexuellen<br />

Menschen das jahrelange peinliche Zwangs-<br />

Outing, das hierzulande leider immer noch<br />

erforderlich ist, wenn man nach Hormontherapie<br />

und chirurgischen Eingriffen endlich<br />

locker als dem gefühlten Geschlecht zugehö-

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