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Prezzi informativi opere edili 2007 - Rete Civica dell'Alto Adige

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<strong>2007</strong><br />

00 Vorbemerkung<br />

00.03 Abrechnungsbestimmungen<br />

00.03.02 Abrechnung<br />

Zusatzgeräte und ausgeführten Arbeiten, sowie für den Abbau der Anlage nach Abschluß der<br />

Arbeiten.<br />

00.03.02.04 Ausgeführte Leistungen<br />

Sämtliche Leistungen werden laut den bereits vorhandenen und genehmigten "allgemeinen<br />

technischen Vertragsbestimmungen" (ATV) verrechnet. Bei nicht vorhanden sein derselben<br />

gilt weiterhin der Art. 53 der besonderen Vergabebedingungen für öffentliche Bauarbeiten<br />

Zweiter Teil.<br />

(Besondere Verdingungsordnung für öffentl. Bauarbeiten - II Teil)<br />

Bestimmungen für das Aufmaß und Bewertung der Arbeiten<br />

Das Ausmaß der Arbeiten und Baustofflieferungen, die zu verrechnen sind, wird nach<br />

geometrischen Methoden, nach Stückzahl oder nach Gewicht bestimmt, je nachdem, wie es das<br />

Preisverzeichnis im Anhang zum Vertrag vorsieht. Die Arbeiten werden auf der Grundlage der<br />

im Plan bestimmten Maße vergütet, nur dann, wenn sie sich bei der Überprüfung durch die<br />

Beauftragten als tatsächlich größer herausstellen. Nur wenn die Bauleitung größere Ausmaße<br />

angeordnet hat, werden diese bei der Verrechnung berücksichtigt. In keinem Fall werden<br />

kleiner als die im Plan vorgesehenen Maße angenommen: der Auftragnehmer kann in diesem<br />

Fall verpflichtet werden, auf seine Kosten den gewünschten Zustand herzustellen. Die Maße<br />

sind nach und nach, wie die Arbeiten ausgeführt werden, nach dem kontradiktorischen<br />

Verfahren genommen und in eigene Maßbücher eingetragen, die von den beauftragten<br />

Technikern der Bauleitung und vom Auftragnehmer unterschrieben werden. Es bleibt jedoch in<br />

jedem Fall die Möglichkeit, sie bei der Abnahme zu überprüfen und Richtigzustellen. Die<br />

Preise im Verzeichnis für Baustoffe auf der Baustelle werden nur angewandt auf:<br />

a) die Baustoffe auf der Baustelle, die der Auftragnehmer auf Antrag der Bauleitung für<br />

Regiearbeiten vorhalten muss, die unmittelbar vom Auftraggeber oder von einer anderen<br />

Firma ausgeführt werden;<br />

b) die Bewertung der Baustoffe, die bei Ersatzvornahme oder Vertragskündigung oder<br />

Vertragsauflösung angenommen werden können;<br />

c) die Bewertung der Baustoffe bei Vorschusszahlungen, gemäß der Allgemeinen<br />

Verdingungsordnung. Die Dauer der Miete für Maschinen und Geräte wird von dem Zeitpunkt an<br />

gerechnet, an dem sie betriebsfertig und vollkommen funktionstüchtig am Verwendungsort<br />

bereitstehen. Wenn das Verzeichnis der Einheitspreise keine anderen Bestimmungen enthält,<br />

werden nur die tatsächlichen Arbeitsstunden berechnet ohne Berücksichtigung von<br />

Zeitverlust aus irgendwelchen Gründen. Natürlich wird die Zeit, in der die Maschinen nicht<br />

zum Einsatz kommen, nicht ver-gütet. Die Teile von Stunden, die sich bei der<br />

Gesamtberechnung des Zeitaufwandes bei Regiearbeiten ergeben, gelten als ganze Stunden.<br />

Die Pauschalvergütung für die Bereitstellung der Pumpen umfasst außer allen oben<br />

angeführten Leistungen auch die Ausgaben für die werkgerechte Installation dieser Pumpen,<br />

für das Entfernen des ausgepumpten Wassers und für die Instandhaltung aller verwendeten<br />

Zusatzgeräte und ausgeführten Arbeiten sowie für den Abbau der Anlage nach Abschluss der<br />

Arbeiten.<br />

Keine Bauleistung, die bereits als Teil einer bestimmten Leistung berechnet wurde, kann<br />

nochmals als Teil einer anderen verrechnet werden. Insbesondere sind bei der Vermessung<br />

und Berechnung der Maße der vom Auftragnehmer ausgeführten Arbeiten folgenden Bestimmungen<br />

zu beachten, wenn nicht anders im Preisverzeichnis in der Anlage, angegeben:<br />

01)Aushubarbeiten. Das Volumen von offenen Aushubarbeiten wird mit dem Verfahren der<br />

gemittelten Querschnitte berechnet.<br />

02)Aushubarbeiten mit vorgeschriebenem Querschnitt. Das Volumen der Aushubarbeiten mit<br />

vorgeschriebenem Querschnitt wird mit dem Verfahren der gemittelten Querschnitte<br />

berechnet. Die Berechnung der zu mittelnden Flächen erfolgt mit Bezug auf die unten<br />

angeführten Regelquerschnitte.<br />

Siehe Anhang Zeichnung 1 und 2.<br />

03)Aufschüttungen und Auffüllungen. Das Volumen der Aufschüttungen und Auffüllungen wird<br />

mit dem Verfahren der gemittelten Querschnitte berechnet.<br />

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