Vorwort Vorwort Gewalt im sozialen Nahraum, Gewalt in Paarbeziehungen, „häusliche Gewalt“ – das Phänomen ist nicht neu. Aber diese Form von Gewalt galt lange Jahre als Privatangelegenheit, die auch dort geregelt werden sollte, wo sie sich ereignete. Erst mit dem Internationalen Jahr der Frau 1975 begann ein langsamer Prozess des Umdenkens. Gewalt im „privaten“ Umfeld wurde öffentliches Thema und zunehmend als gesellschaftlich relevantes Handlungsfeld wahrgenommen. Sie wurde Gegenstand gesellschaftspolitischer Initiativen, wissenschaftlicher Untersuchungen und gesetzgeberischer Aktivitäten. Auch in der Aufgabenwahrnehmung von Polizei und Justiz vollzog sich ein Paradigmenwechsel. Wurden Gewalttätigkeiten im häuslichen Umfeld lange unter den Stichworten „Ruhestörung“ oder „Familienstreitigkeit“ abgehandelt und das Opfer von Gewalt auf einen erforderlichen Strafantrag und den Privatklageweg hingewiesen, gilt seit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes zum 01.01.2002 und in dem Kontext neu geschaffener Rechtsgrundlagen zu „Wohnungsverweisung“ und „Rückkehrverbot“ in den Polizeigesetzen die Handlungsmaxime „Wer schlägt, der geht“. Zudem wird in allen Fällen von Amts wegen ein Strafverfahren eingeleitet. Für die Aufgabenwahrnehmung der Polizei in der konkreten Gefahrenabwehr, der Bewertung einer möglicherweise weitergehenden Gefährdungslage, einer sachgerechten Beweissicherung und in der Gewährleistung einer wirksamen Strafverfolgung erwachsen daraus hohe Anforderungen. Daher sind einerseits Kenntnisse über Art und Ausmaß von häuslicher Gewalt, typische Entwicklungsverläufe, spezifische Verhaltensmuster der beteiligten Personen sowie besondere Risikofaktoren erforderlich, um sachgerecht handeln zu können. Andererseits müssen eingesetzte Polizeikräfte über eine hinreichende Sicherheit in der Anwendung ihres gesetzlichen Handlungsrepertoires verfügen und dabei die Besonderheiten der spezifischen Lebens- und rechtlichen Situation der von häuslicher Gewalt Betroffenen berücksichtigen. Leseprobe Dieser Lehr- und Studienbrief richtet sich in erster Linie an Studierende der Polzeifachhochschulen der Länder und des Bundes, an Beamtinnen und Beamte des Wach- und Wechseldienstes sowie an die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung. Er vermittelt komprimiert das erforderliche Grundlagenwissen für das polizeiliche Handeln in Fällen häuslicher Gewalt und gibt Hinweise auf vertiefende Literatur. Die Ausführungen hinsichtlich der Rechtsvorschriften nach Polizeirecht zu Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot orientieren sich dabei wegen deren besonderer Detaillierung ganz überwiegend an den Befugnisnormen und Regelungen des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfahlen (PolG NRW). Sie nehmen auf korrespondierende gesetzliche Bestimmungen anderer Bundesländer mit Abweichungen Bezug. 3
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