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Holsteiner Allgemeine 01 2024

HOLSTEINER ALLGEMEINE

HOLSTEINER ALLGEMEINE |NR. 1|3. JANUAR 2024 |SEITE 15 KLEINANZEIGEN/AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Wir suchen ZUSTELLER ab 13Jahre (m/w/d) für UETERSEN | TORNESCH | MOORREGE | HEIDGRABEN zur Verteilung der Holsteiner Allgemeine am Mittwoch und der Holsteiner am Wochenende am Samstag. Bitte auch melden wenn nur Interesse an einer Verteilung am Mittwoch oder Samstag besteht. Wir freuen uns über einen Anruf. Telefon 04121-2673 11 Elektromaschinenbauer, Landmaschinenmechaniker oder Maschinenschlosser für Werkstatt und Tagesmontagen per sofort gesucht. Wir bieten übertarifliche Leistungen und die 38,5St/ Woche. Sternberg & Bergner Elektrotechnik GmbH, Haderslebenerstr.7, 235421 Pinneberg, Kontakt: Tel: 0410158520 oder in fo@sternberg-bergner.de STELLENMARKT Schulstraße 26-28, 25335 Elmshorn (rückseitiger Eingang derCommerzbank) Gut informiert! 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OG –Auslegungszimmer, Wedeler Chaussee 21, 25492 Heist während folgender Zeiten öffentlich aus: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 –12.00 Uhr Montags zusätzlich von 14.00 –18.00 Uhr Lageplan: Darstellung der umweltbezogenen Informationen Von der Gemeinde erarbeitete Informationen: Schutzgut Fläche Inanspruchnahme einer Fläche zur Errichtung einer Anlage für betreutes Wohnen Berücksichtigt: Flächenversiegelung für eine Anlage mit ca. 21 Wohnungen für betreuungsbedürftige Menschen, die Unterbringung von Praxis-, Verwaltungs- und Veranstaltungsräumen sowie einer Tagespflege Ergebnis: Die Flächeninanspruchnahme wurde so weit reduziert, dass nicht von erheblich nachteiligen Auswirkungen auszugehen ist. Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar. Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach §3Abs.2S. 1BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-gums.de eingestellt und überden Digitalen Atlas Norddes Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift sowie per E-Mail anbauleitplanung@amt-gums.de abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6Absatz 1Buchstabe eder Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) inVerbindung mit §3BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13DSGVO), das mit ausliegt. Heist, den 15.12.2023 Amt Geest und Marsch Südholstein Der Amtsdirektor gez. Wulff Schutzgut Mensch undmenschliche Gesundheit Berücksichtigt: Ergebnis: Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Berücksichtigt: Ergebnis: Schutzgut Boden und Wasser Berücksichtigt: Ergebnis: Schutzgüter Luft und Klima Berücksichtigt: Ergebnis: Schutzgut Landschaft Berücksichtigt: Ergebnis: Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter Berücksichtigt: Ergebnis: 1. Verkehrsaufkommen 2. Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen durch Landwirtschaft 1.Schwerlastverkehr aufden zumPlangebietheranführenden Straßen und der Betrieb von Baumaschinen 2. Landwirtschaftlich genutzte Fläche inder Nachbarschaft Mehrbelastung des Verkehrsaufkommens für die zeitlichbegrenzte Bauphasedurch Maschineneinsatz DieAuswirkungenauf die in derUmgebung lebenden Mnschen sind sehr gering und Erholungseignung der Landschaft wird dadurch nicht nachteilig beeinflusst. Faunistische Potenzialabschätzung, Biotoptypenkartierung und Artenschutzuntersuchung Erfassung faunistischer und floristischer Daten durch Geländebegehung, artenschutzfachliche Konfliktanalyse 1.Eswurden keine geschützten Biotope festgestellt. In den Bäumen und Sträuchern sind gebüschbrütende Vogelarten zu erwarten. Zum Schutz der Brutvögel gilt die Ausschlussfrist für Fäll- und Rodungsarbeiten gemäß §44 Abs. 5Nr. 2BNatschG 2. Geringes Potenzial für Fledermausquartiere inden Bäumen: Empfehlung von tierschonender Außenbeleuchtung 1. Orientierende Altlastenvorerkundung 2. Baugrundvorerkundung 1.Prüfung des bei der unteren Bodenschutzbehörde desKreises Pinnebergregistrierten Altlastenverdachtes. 2. Baugrundverhältnisse und Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens Der Altlastenverdacht hat sich nicht bestätigt. Eine Versickerungsfähigkeit des Bodes ist gegeben. Die Versickerung desNiederschlagswassers wurde verbindlich festgesetzt. zu erwartende Veränderung der Luftqualität Luftqualitätsmessungen durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume keine merkliche Verschlechterung der Luftqualität zu erwarten Betriebsamkeit und höhere Aktivität Betriebsamkeit innerhalb des Plangebiets während der Bauphase und deutlich höhere Aktivität als durch die bisherige Nutzung keine erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Landschaft Baudenkmäler und archäologische Denkmäler sowie historische Gärten und historische Kulturlandschaft Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen inder natürlichen Bodenbeschaffenheit. Das Archäologische Landesamt des Landes Schleswig- Holstein konnte keine Auswirkungen auf Kulturdenkmale feststellen.

HOLSTEINER ALLGEMEINE |NR. 1|3. JANUAR 2024 |SEITE 16 KLEINANZEIGEN/AMTLICHE BEKANNTMACHUNG FAMILIENANZEIGEN Erika & Uwe Jansson 3. Januar 2024 Wir gratulieren Euch sehr herzlich zur Diamantenen Hochzeit Wir wünschen Euch, dass Ihr weiterhin alle großen und kleinen Dramen des Lebens gemeinsam meistert und dabei stets zueinander haltet. Alles Liebe wünschen Euch Thorsten, Kathrin und Tim SIE SUCHTIHN Hübsche, empathische, niveauvolle Frau (54/1,66m/60 kg, Kind 22Ja., aus Quickborn) ehrgeizig, sportlich, modern, humorvoll, spontan sucht Dich: Liebevoller Mann/Vater (+-55, +-1,85 m, +- 90kg). Du bist einfühlsam, ein Familienmensch u. hast in längeren Beziehungen gelebt. Hast Du Lust mit Leidenschaft u. Leichtigkeit das Leben zu genießen, Freunde zu treffen, viel zu reisen und mit den Kindern/Enkelkindern Zeit zu verbringen? Dann freue ich mich über Post: we-to gether@freenet.de HOBBY UND FREIZEIT Latino Move Workshop im TTC Kl Nordende. Singles lernen, sich mit Power nach lat.-amerk. 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Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Moorrege nach §3Abs. 2BauGB -Anzeige - Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Moorrege in der Sitzung am 29.03.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Moorrege für das Gebiet „südlich Voßmoor,östlich Ohlenkampund westlichder vorhandenen Bebauung an der Wedeler Chaussee“, die Begründung, der Umweltbericht sowie die bereits eingegangenen Stellungnahmen liegen vom 15.01.2024 bis 19.02.2024 in der Amtsverwaltung Geest und Marsch Südholstein, Fachbereich Bauen und Liegenschaften, 1. OG –Auslegungszimmer, Wedeler Chaussee 21, 25492 Heist während folgender Zeiten öffentlich aus: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 –12.00 Uhr Montags zusätzlich von 14.00 –18.00 Uhr Lageplan: Darstellung der umweltbezogenen Informationen Von der Gemeinde erarbeitete Informationen: Schutzgut Fläche Inanspruchnahme einer Fläche zur Errichtung einer Anlage für betreutes Wohnen Berücksichtigt: Flächenversiegelung für eine Anlage mit ca. 21Wohnungen für betreuungsbedürftige Menschen, die Unterbringung von Praxis-, Verwaltungs- und Veranstaltungsräumen sowie einer Tagespflege Ergebnis: Die Flächeninanspruchnahme wurde so weit reduziert, dass nicht von erheblich nachteiligen Auswirkungen auszugehen ist. Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar. Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach §3Abs.2S. 1BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-gums.de eingestellt und überden Digitalen Atlas Norddes Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift sowie per E-Mail anbauleitplanung@amt-gums.de abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 24. Änderung des F-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des F-Planes nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4Abs. 3S.1Nr. 2des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7Abs. 2des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß §7Abs. 3S. 1des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3Abs. 3BauGB). Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6Absatz 1Buchstabe eder Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) inVerbindung mit §3BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13DSGVO), das mit ausliegt. Heist, den 15.12.2023 Amt Geest und Marsch Südholstein Der Amtsdirektor gez. Wulff Schutzgut Mensch undmenschliche Gesundheit Berücksichtigt: Ergebnis: Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Berücksichtigt: Ergebnis: Schutzgut Boden und Wasser Berücksichtigt: Ergebnis: Schutzgüter Luft und Klima Berücksichtigt: Ergebnis: Schutzgut Landschaft Berücksichtigt: Ergebnis: Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter Berücksichtigt: Ergebnis: 1. Verkehrsaufkommen 2. Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen durch Landwirtschaft 1.Schwerlastverkehr aufden zumPlangebietheranführenden Straßen und der Betrieb von Baumaschinen 2. Landwirtschaftlich genutzte Fläche inder Nachbarschaft Mehrbelastung des Verkehrsaufkommens für die zeitlichbegrenzteBauphasedurch Maschineneinsatz DieAuswirkungenauf dieinder Umgebung lebenden Mnschen sind sehr gering und Erholungseignung der Landschaft wird dadurch nicht nachteilig beeinflusst. Faunistische Potenzialabschätzung, Biotoptypenkartierung und Artenschutzuntersuchung Erfassung faunistischer und floristischer Daten durch Geländebegehung, artenschutzfachliche Konfliktanalyse 1.Eswurden keine geschützten Biotope festgestellt. In den Bäumen und Sträuchern sind gebüschbrütende Vogelarten zu erwarten. Zum Schutz der Brutvögel gilt die Ausschlussfrist für Fäll- und Rodungsarbeiten gemäß §44 Abs. 5Nr. 2BNatschG 2. Geringes Potenzial für Fledermausquartiere in den Bäumen: Empfehlung von tierschonender Außenbeleuchtung 1. Orientierende Altlastenvorerkundung 2. Baugrundvorerkundung 1.Prüfung des bei der unteren Bodenschutzbehörde desKreises Pinnebergregistrierten Altlastenverdachtes. 2. Baugrundverhältnisse und Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens Der Altlastenverdacht hat sich nicht bestätigt. Eine Versickerungsfähigkeit des Bodes ist gegeben. Die Versickerung des Niederschlagswassers wurde verbindlich festgesetzt. zu erwartende Veränderung der Luftqualität Luftqualitätsmessungen durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume keine merkliche Verschlechterung der Luftqualität zu erwarten Betriebsamkeit und höhere Aktivität Betriebsamkeit innerhalb des Plangebiets während der Bauphase und deutlich höhere Aktivität als durch die bisherige Nutzung keine erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Landschaft Baudenkmäler und archäologische Denkmäler sowie historische Gärten und historische Kulturlandschaft Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen inder natürlichen Bodenbeschaffenheit. Das Archäologische Landesamt des Landes Schleswig- Holstein konnte keine Auswirkungen auf Kulturdenkmale feststellen.

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