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Holsteiner Allgemeine 17 2023

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HOLSTEINER ALLGEMEINE |

HOLSTEINER ALLGEMEINE | NR. 17 | 26. APRIL 2023 | SEITE 12 LOKALES Feuerwehr-Bulli-Treffen in Glückstadt Glückstadt/Klein Nordende (rs) Die Stadt Glückstadt entwickelt sich zum Mekka für Oldtimer-Freunde: Am Montag, 1. Mai, ist die Elbestadt Ausgangspunkt einer Ausfahrt von Feuerwehr-Bullis aus Schleswig- Holstein und von der Niederelbe. Die Fahrzeuge aus den verschiedenen Kreisen werden zwischen 9.30 und 10 Uhr Uhr nach und nach auf dem Marktplatz eintreffen. Dort besteht die Möglichkeit, die schmucken historischen Einsatzwagen in Augenschein zu nehmen. Gegen 10.45 Uhr erfolgt die gemeinsame Weiterfahrt über Krempe, Itzehoe und Wilster nach Landscheide Der 1956 in Dienst gestellte Bulli der Freiwilligen Feuerwehr Klein Nordende ist bei der Tour ebenfalls dabei und kann auf dem Glückstädter Marktplatz bestaunt werden. Foto: Freiwillige Feuerwehr Klein Nordende (Kreis Steinburg). Mit dabei ist auch der Oldtimer der Freiwilligen Feuerwehr Klein Nordende. Der T1 aus dem Volkswagen-Stammwerk Wolfsburg wurde im März Matjesmeile: Anmelden für Flohmarkt Glückstadt (mml) Auf der Matjesmeile wird es am Sonnabend, 10. Juni, und am Sonntag, 11. Juni, einen großen Flohmarkt geben. Dieser findet stets im Rahmen der Glückstädter Matjeswochen statt. Wer seine eigenen Schätze anbieten möchte, hat noch die Möglichkeit, sich einen Flohmarktstand auf der beliebten Matjesmeile zu sichern. Bis Sonntag, 28. April, haben Interessierte dazu vor Ort in der Touristinformation Glückstadt, Große Nübelstraße 31, während der Öffnungszeiten (9.30 bis 13 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr) die Gelegenheit. Desweiteren ist eine Online- Anmeldung bis Freitag, 26. Mai, möglich. Private Flohmarktanbieter zahlen 7 Euro pro Meter und Tag. Weitere Fragen rund um die Matjesmeile beantwortet die Touristinformation: Telefon 04124 937585 oder info@ glueckstadt-tourismus.de. 1956 in Dienst gestellt. Das natürlich längst aus dem aktiven Dienst ausgemusterte Fahrzeug war 2022 unter anderen beim Deutschen Feuerwehrtag in Hannover und beim Jubiläum 150 Jahre Hamburger Feuerwehr dabei. Das Tragkraftspritzenfahrzeug mit seiner Originalbeladung ist das älteste seiner Art in Schleswig- Holstein. Nach Glückstadt kommen auch Feuerwehr-Bullis etwa aus Prisdorf und Schenefeld, aber auch aus York und Appensen. Am Ausfahrtziel in Landscheide wollen die Teilnehmer grillen. Die Rückfahrt erfolgt über das Störsperrwerk. Tornesch: Trödel und mehr Tornesch (jhf) In dem Wohngebiet zwischen der Friedlandstraße und dem Esinger Weg findet am Sonntag, 4. Juni, von 10 bis 15 Uhr ein Anwohnerflohmarkt statt. Interessierte melden sich bis 1. Mai per E-Mail an anwohnerflohmarkttornesch@gmx.de an. Daniel Günther in Elmshorn Daniel Günther. Foto: rs Elmshorn (rs) Ministerpräsident Daniel Günther kommt am Freitag, 28. April, zu einem Wahlkampfauftritt nach Elmshorn. Der Vorsitzende der CDU Schleswig-Holsteins spricht am Freitag, 28. April, ab 14 Uhr auf dem Alten Markt. Auch viele Wahlkreis-Kandidatinnen und -Kandidaten der örtlichen CDU werden anwesend sein und für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen. IHR DIREKTER DRAHT Kleinanzeigen: 0 41 21 / 26 73-28 Zentrale: 0 41 21 / 26 73-0 Anzeigen: 0 41 21 / 26 73-12 Redaktion: 0 41 21 / 26 73-17 www.holsteiner-allgemeine.de Täglich wissen, was los ist! Sie interessieren sich für Nachrichten und Geschichten aus und über unsere Region? Wir informieren täglich und aktuell auf www.holsteiner-allgemeine. de/marktplatz | Politik Wilster erhält neues Jugendzentrum | Politik „Offener Dialog“: Kreis stellt finnische Methode weiter auf zur Behandlung psychischer Krisen www.holsteiner-allgemeine.de vor ... einfach weiterlesen Duncan Reid spielt im Apollo Elmshorn (jhf) Nach 48-jähriger Karriere als Musiker gibt der Brite Duncan Reid (64) am Freitag, 28. April, im Apollo Elmshorn, Königstraße 25, sein letztes Konzert in Deutschland. Die Vorband The Jaded spielt ab 20 Uhr, Duncan Reid & The Big Heads treten ab 21 Uhr auf. Zu ihren Musikstilen gehören Pop, Punk, Powerpop und Glamrock. Bekanntmachung Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - Veröffentlichung des Beschlusses in dem Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Neubau und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 180 (1. Abschnitt) vom geplanten LNG-Terminal in Brunsbüttel bis zum Anschluss an die vorhandenen Leitungen ETL 126 und ETL 9198 im Bereich Hetlingen - Anzeige - I. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 22.03.2023 (Az.: AfPE L - 667 - PFV Erdgas LNG Brunsbüttel-Hetlingen) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) den Plan für das o.g. Bauvorhaben festgestellt. Die genehmigten Baumaßnahmen betreffen die Gebiete der Stadt Brunsbüttel im Kreis Dithmarschen, der Gemeinden Büttel, Landscheide, Sankt Margarethen, Nortorf, Dammfleth, Beidenfleth, Hodorf, Bahrenfleth, Neuenbrook, Krempe, Grevenkop, Süderau, Sommerland, Horst (Holstein), Kiebitzreihe und Altenmoor im Kreis Steinburg sowie der Gemeinden Raa- Besenbek, Seester, Groß Nordende, Uetersen, Neuendeich, Moorrege, Haselau, Haseldorf, Hetlingen und Heist und der Stadt Elmshorn im Kreis Pinneberg. Der Planfeststellungsbeschluss ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar. Die gem. § 74 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i. V. m § 10 Abs. 4 LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) vorgesehene Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses sowie der damit festgestellten Planunterlagen wird gemäß § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 S. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Das AfPE stellt den Planfeststellungsbeschluss und den festgestellten Plan daher in der Zeit vom 03.05.2023 bis einschließlich 16.05.2023 auf der Internetseite www.schleswig-holstein.de/afpe zur allgemeinen Einsichtnahme bereit. Maßgeblich ist der Inhalt der dort veröffentlichten Unterlagen. Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 10 Abs. 2 LNGG, § 3 Abs. 2 S. 1 PlanSiG liegen die Planunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme bei den nachgenannten Stellen aus. 1) Amt Wilstermarsch Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Wilster Bauverwaltungsamt, Zimmer 27, Kohlmarkt 25, 25554 Wilster 2) Amt Krempermarsch Zimmer 12, Birkenweg 29, 25361 Krempe 3) Amt Horst-Herzhorn Zimmer 2.11 (2. OG), Elmshorner Straße 27, 25358 Horst 4) Amt Geest und Marsch Südholstein im Auslegungszimmer im 1. OG, Wedeler Chaussee 21 , 25492 Heist Da außer an den Träger des Vorhabens mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen wären, werden diese Zustellungen gem. § 74 Abs. 5 VwVfG durch eine amtliche Bekanntmachung ersetzt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Umweltvereinigungen, den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, und denen der Beschuss nicht gesondert zugestellt worden ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 und Abs. 5 VwVfG). Der Planfeststellungsbeschluss kann von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kostenlos beim AfPE angefordert werden. II. Verfügender Teil des Beschlusses Der von der Vorhabenträgerin, der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (im Folgenden „Vorhabenträgerin“), vorgelegte Plan für die Errichtung und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 180 „Brunsbüttel – Hetlingen (1. Abschnitt)“ wird gemäß §§ 43 ff. EnWG i.V.m. §§ 72 ff. VwVfG, §§ 1 ff., § 10 Abs. 4 LNGG im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange nach Maßgabe dieses Planfeststellungsbeschlusses und seiner Inhalts- und Nebenbestimmungen festgestellt. Hinweise zum verfügenden Teil: Der Vorhabenträgerin werden jeweils im Einvernehmen mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Dithmarschen, des Kreises Steinburg und des Kreises Pinneberg nach Maßgabe der unter A.III.4 des Planfeststellungsbeschlusses genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen die wasserrechtlichen Erlaubnisse gemäß den §§ 8, 10 und 11 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung von Grundwasser und oberirdischen Gewässern gemäß § 9 i. V. m. §§ 27 und 47 WHG erteilt. In dem Planfeststellungsbeschluss wurden die Einwendungen, Forderungen und Anträge der Betroffenen und der sonstigen Einwenderinnen und Einwender sowie die von Behörden und Vereinigungen abgegebenen Stellungnahmen zurückgewiesen, soweit ihnen nicht insgesamt oder teilweise stattgegeben wird oder sie sich nicht durch Rücknahme, Berücksichtigung seitens des Vorhabenträgers oder auf andere Weise insgesamt oder teilweise erledigt haben. Mit dem Neubau der Energietransportleitung ETL 180 Brunsbüttel bis Hetlingen (1. Bauabschnitt) sind folgende Auswirkungen verbunden: Es ergeben sich durch die Verlegung der unterirdischen Leitung inklusive der Kreuzung von Gewässern und Straßen und durch die dafür notwendigen Baustellenflächen und Zuwegungen vorübergehende und dauerhafte Grundstücksinanspruchnahmen sowie Eingriffe in Natur und Landschaft und in andere Belange der Allgemeinheit. Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen zum Schutz der Umwelt, der Allgemeinheit und zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer. Die Nebenbestimmungen betreffen die Konkretisierung des Bauablaufs, den Schutz vor bauzeitlichen Immissionen (Lärm), den Natur-, Gebiets- und Artenschutz, den Schutz des Waldes, den Gewässerschutz, den Hochwasser- und Deichschutz, den Bodenschutz, den Schutz von Leitungen und Netzen Dritter und von Verkehrsinfrastruktur, den Schutz der landwirtschaftlichen Flächen, den Schutz der Landesverteidigung sowie sonstige öffentliche Belange. Eine umweltfachliche und eine bodenkundliche Baubegleitung werden durchgeführt. Drei Entscheidungen werden vorbehalten: 1. Im Bereich der Station Haseldorf darf mit der Errichtung der baulichen Anlagen, auf denen Niederschlagswasser anfällt, erst begonnen werden, wenn die Vorhabenträgerin das Konzept zur Beseitigung des Niederschlagswassers dem Amt für Planfeststellung Energie vorgelegt hat und die Planfeststellungsbehörde dieses nach Anhörung des Kreises Pinneberg freigegeben hat. 2. Die Festsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird vorbehalten. Sie wird mittels einer bis 21. März 2025 zu treffenden gesonderten Entscheidung der Planfeststellungsbehörde ergehen. Die Planung der Kompensationsmaßnahmen ist der Planfeststellungsbehörde bis spätestens zum 30. Juni 2024 inklusive der für eine Festsetzung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. 3. Die Entscheidung über die Zulassung der Errichtung der Mess- und Regelstation (MuR-Station 0988) am Standort Brunsbüttel wird vorbehalten. Sie wird mittels einer gesonderten Entscheidung der Planfeststellungsbehörde zu einem späteren Zeitpunkt ergehen. Die Antragsunterlagen für die MuR-Station 0988 sind der Planfeststellungsbehörde bis zum 01. Oktober 2024 vorzulegen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind in den Grunderwerbsplänen und im Grunderwerbsverzeichnis die Eigentumsverhältnisse verschlüsselt dargestellt. Der oder dem Betroffenen kann am Ort der zusätzlichen informatorischen Auslegung unter Vorlage ihres/seines Personalausweises oder Reisepasses die Schlüsselnummer mitgeteilt werden. Bevollmächtigte haben dort eine schriftliche Vollmacht der/ des Vertretenen vorzulegen. Die Schlüsselnummer kann auch beim AfPE abgefragt werden. Bitte beachten Sie, dass eine beim AfPE angeforderte Auskunft über die Schlüsselnummer nur schriftlich an die im Schlüsselverzeichnis angegebene Adresse beantwortet wird, so dass Sie den Postlauf einrechnen müssen. Festgestellte Baumaßnahmen: 1. Die Errichtung und der Betrieb der unterirdisch verlaufenden Energietransportleitung ETL 180 (1. Abschnitt) vom geplanten Standort des LNG-Landterminals in Brunsbüttel bis zum Anschluss an die vorhandenen Leitungen ETL 126 und ETL 9198 der Vorhabenträgerin im Bereich Hetlingen mit einer Länge von ca. 54 km 2. Errichtung und Betrieb obertägiger Anlagen und der Zaunanlagen (Stationen, Schieberplätze und Messtrecken) 3. Die dauerhafte Inanspruchnahme von Eigentumsflächen für den Schutzstreifen und die dauerhaften Zuwegungen. 4. Die temporären Inanspruchnahmen von Eigentumsflächen für das Baufeld sowie die Erschließung des Baufeldes. Aufgrund der vom AfPE vorgenommenen Einzelfallprüfung gem. § 4 Abs. 1 LNGG wurde für das Vorhaben das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht angewendet. Eine ausführliche Begründung hierzu ist in dem Planfeststellungsbeschluss enthalten. Die Rechtsbehelfsbelehrung des Beschlusses lautet: III. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim einzulegen. Bundesverwaltungsgericht Simsonplatz 1 04107 Leipzig Die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage kann nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses beim Bundesverwaltungsgericht gestellt und begründet werden. Treten später Tatsachen ein, die die Anordnung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann der durch die den Planfeststellungsbeschluss Beschwerte einen hierauf gestützten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung innerhalb einer Frist von einem Monat stellen und begründen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerte von den Tatsachen Kenntnis erlangt. Kiel, den 31.03.2023 Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - gez. Boeck

HOLSTEINER ALLGEMEINE | NR. 17 | 26. APRIL 2023 | SEITE 13 BESSER BAUEN SCHÖNER WOHNEN - Anzeigensonderveröffentlichung - Wettersensor steuert den Sonnenschutz Ob Jalousien, Raffstores, Markisen oder Rollläden: Die Anforderungen an den Sonnenschutz für das eigene Heim sind hoch. Allzu sehr heizt sich so mancher Raum sonst auf, wenn die Sonne ungehindert hineinscheinen kann. Für ein angenehmes Raumklima, Privatsphäre und Energieeffizienz haben die Experten des Herstellers HELLA ein System entwickelt: ONYX.HOME für das eigene Zuhause und ONYX. PRO für größere Wohn- und Gebäudekomplexe erfüllen alle Anforderungen an einen zuverlässigen Sonnenschutz. Die Steuerung erfolgt automatisch oder Dank des Wind- und Sonnensensors ONYX.WEATHER wird der Sonnen- und Hitzeschutz genau an die Bedürfnisse der Bewohner angepasst. Foto: epr/HELLA Sonnenschutztechnik per Integration ins Smart Home-System – das ist nicht nur komfortabel, sondern sorgt auch für ein gutes Gefühl, wenn niemand zu Hause ist. Die intelligenten Sonnenschutzsysteme von HELLA leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Einsparung von Kohlendioxid und zum Klimaschutz. Sie verfügen über einen Sensor für das Wetter, damit der Sonnenund Hitzeschutz immer optimal den äußeren Bedingungen entspricht. ONYX. WEATHER erfasst Einflüsse wie Windgeschwindigkeit, Sonnenintensität und Temperatur an der Fassade und nutzt die gewonnenen Daten, um Raffstores, Rollläden & Co. dem Empfinden der Bewohner anzupassen. Das wird zum Beispiel damit erreicht, dass der Sonnenschutz bei Sonnenaufund -untergang automatisch in die richtige Position gestellt werden kann. Und scheint die Mittagssonne mit voller Kraft auf die Fenster, schließen sich die Raffstores automatisch, um die Raumtemperatur angenehm zu halten. Auch das birgt enormes Potenzial für eine positive Gebäudeenergiebilanz und ermöglicht Energieeinsparungen von bis zu 30 Prozent. Mehr unter www.hella.info. (epr/jhf) Da kommt Farbe auf: Die Designmarkise MX-2 colour ist in zehn trendig-modernen Farbkombinationen für Kassettendach und Gestell erhältlich. Foto: epr/markilux Markisen mit Ästhetik und Komfort Ob fröhliches Grillen, entspanntes Sonnenbaden oder sogar konzentriertes Arbeiten im „Outdoor-Homeoffice“ – die Möglichkeiten, das eigene Leben auf die Terrasse zu verlagern, sind insbesondere zwischen Frühjahr und Herbst so vielfältig wie die Bewohner selbst. Nachvollziehbar, dass auch der Freisitz dafür so individuell wie möglich gestaltet werden will. Zum Glück muss sich neben stylischen Loungemöbeln, stilvollem Terrassenboden und perfekt arrangierter Bepflanzung auch die Beschattungslösung keinesfalls verstecken. Moderne Designmarkisen wie die von markilux vereinen pure Ästhetik mit optimalem UV-Schutz und technischem Komfort. Seiner bewährten Kassettenmarkise MX-2 hat der Hersteller aus Emsdetten nun ein echtes „Colour-up“ verpasst. MX-2 colour ist in zehn trendig-modernen Farbkombinationen für Kassettendach und Gestell erhältlich. Die Zweifarbigkeit hebt die Raffinesse, die von der reduzierten Formensprache der Markise ausgeht, weiter hervor. Zu den vordefinierten zehn Farbkombinationen schlägt markilux je zwei passende Tuchdessins vor – fertigt aber auch jede andere Variante aus der Markisentuch-Kollektion collection one an. So ist es ein Leichtes, die Beschattung auf die eigenen Wünsche abzustimmen. (epr/jhf) Innovativ: Solarcarport In Zeiten von Klimawandel und Strompreiserhöhungen fällt der Sonne mehr und mehr die Aufgabe als alternative Energiequelle zu. Das Gute: Mit einem Solarcarport von Solarterrassen & Carportwerk können viele von uns nicht nur einen Beitrag zur nötigen Energiewende leisten, sondern auch noch in mehrfacher Hinsicht profitieren. Die designstarken Carports werden mit Premium-Solarglasmodulen ausgestattet, die das Sonnenlicht in Strom für das eigene Hausnetz umwandeln. Fällt an warmen Tagen ein Überschuss an, kann dieser mittels eines Speichers für später verwahrt oder an den örtlichen Betreiber verkauft werden. Doppelt effizient gestaltet sich ein Solarcarport für Besitzer von Elektrofahrzeugen: Die umgewandelte Sonnenkraft lässt sich auch in die Wallbox, also die Ladestation für das E-Auto, einspeisen und abrufen. Weitere Informationen unter www. gardenplaza.de sowie natürlich unter www.solarcarporte.de. (epr/jhf) HANSE VORDACH Q.bus ® - Fachhändler Wir spenden 250 EURO bei jeder im Mai 2023 verkauften Terrassenüberdachung an PeTA Terrassenüberdachungen | Carports | Markisen & mehr www.hansevordach.de moin@hansevordach.de oder 01590 679 40 98 Hanse Vordach Mühe & Cok GbR | Grevenkoper Riep 18 | 25361 Grevenkop Dennis Mühe Ihr Ansprechpartner im Kreis Pinneberg, Steinburg und Dithmarschen

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