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Holsteiner Allgemeine 47 2022

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HOLSTEINER ALLGEMEINE |

HOLSTEINER ALLGEMEINE | NR. 47 | 23. NOVEMBER 2022 | SEITE 16 Weihnachtsspiel LOKALES Anzeigensonderveröffentlichung Fünf Wunschbäume des KiBu Die Wünsche der Mädchen und Jungen sind notiert, die Vorbereitungen abgeschlossen. Der Kinderschutzbund Elmshorn (KiBu) hat in Zusammenarbeit mit Elmshorner Unternehmern fünf Wunschbäume aufgestellt. Diese stehen bei Mediamarkt, im Cineplex, bei Optiker Schönberg, in der Drogerie DM und wie jedes Jahr im Gartencenter Rostock. Insgesamt 150 Wunschzettel verteilen sich auf die fünf Bäume. „Seit 14 Jahren organisieren wir jetzt schon Wunschbäume für die Kinder und Jugendlichen aus bedürftigen Familien und steigern dabei jedes Jahr die Anzahl der Wunschzettel“, freut sich Claas Schmidt-Riese, der seit vorigem Jahr Vorsitzender des Kinderschutzbundes in Elmshorn ist. „Dabei ist es völlig egal, aus welchen Kulturen die Kinder ihre Herkunft haben. Beim Kinderschutzbund feiern alle zusammen Heiligabend, und wer damit nichts anfangen kann, dem erklären wir auch noch, worum es bei dem Fest eigentlich geht.“ Die individuellen Wünsche sind vielfältig. Von Barbie-Puppe bis Fußball ist alles dabei. Jedes vierte Kind in Elmshorn wächst dem Verein zufolge in Armut und mit der Unterstützung durch öffentliche Leistungen auf. Nicht nur in diesen Familien fehlt gerade in den jetzigen Zeiten das Geld für Geschenke. Wer sich an der Aktion beteiligen und auch diesen Kindern zu Weihnachten eine kleine Freude bereiten möchte, kann sich einen Wunschzettel von einem der fünf Bäume abnehmen, das gewünschte Geschenk einkaufen, schön einpacken und beim Kinderschutzbund bis Mitte Dezember abgeben. (rs) Kaffeetafel des SoVD Uetersen Der Sozialverband Uetersen (SoVD) lädt für Sonnabend, 3. Dezember, zur vorweihnachtlichen Kaffeetafel ein. Beginn ist um 15 Uhr in der Stadthalle Uetersen, Berliner Straße 12. Die Heidgrabener Liedertafel wird Lieder zur Weihnacht anstimmen; auch eine Weihnachtsgeschichte wird vorgetragen. Teilnehmen können SoVD- Mitglieder und Gäste, die sich verbindlich bis Donnerstag, 1. Dezember, anmelden. Zusagen sollten unter Telefon 04122 9590081 gegeben werden. (rs) Lebendiger Adventskalender in Bokholt-Hanredder An den vier Adventssonnabenden bieten Bürger in Bokholt- Hanredder allen Einwohnern an, sich bei ihnen für jeweils etwa 30 Minuten zu der Aktion Lebendiger Adventskalender zu treffen. Es ist eine Einstimmung auf die besinnliche Zeit. Bei den Treffen wird gesungen und es werden Geschichten erzählt. Zudem werden Spenden gesammelt für die Nothilfe Ukraine der Aktion Deutschland Hilft. Die Termine, jeweils ab 18.30 Uhr: 26. November: Gertrud & Johann Engelbrecht, Bokholter Straße 35, 3. Dezember: Karen & Helge Johannsen, Waldstraße 3a 10. Dezember: Kathrin Moore & Margrit Kruse, Hanredder 28 17. Dezember: Silke & Stefan Henicke, Sandweg 10a. (rs) GROSSE WEIHNACHTLICHE Chöre„What‘s Up“ und „Tuxedo Junction“ treten auf Die Chöre „What‘s Up“ aus Horst und „Tuxedo Junction“ aus Elmshorn geben zwei Weihnachtskonzerte. Sie treten am Sonnabend, 3. Dezember, ab 19.30 Uhr in der Lutherkirche in Elmshorn, Lange Straße 32, und am Freitag, 9. Dezember, ab 19.30 Uhr in der St. Jürgen Kirche in Horst, Bahnhofstraße 1, auf. Unter Leitung von Marion Elm wollen die Chöre besinnliche und lebhafte Weihnachtsstücke aus Stilrichtungen wie Pop und Gospel anstimmen. Vladimir Ney begleitet sie am Klavier. Der Eintritt beträgt pro Person acht Euro, für Schüler fünf Euro. Einlass ist jeweils ab 19 Uhr. Karten gibt es im Vorverkauf über die Chormitglieder und an der Abendkasse. (jhf) Im Dienste der mentalen Gesundheit NUTZWEDEL RESORT An der A23 Horst – Elmshorn (Zu erreichen über HeisterenderWeg/Chaussee:Vorbei am Freibad und an der Jacob-Struve-Schule —> ca . 1 km weiter und dann auf der rechten Seite) ... ein Hotel mit 26 Zimmern ... ein Ort für Tagungen und Veranstaltungen ... ein Platz für Freizeitaktivitäten wie Eislaufen, Curling, Boule und ab 3/2023 Paddle Tennis ... eine Wohlfühloase mit Sonnenschein auf Knopfdruck (kein Solarium) ... ein Restaurant, ein Café, ein Bistro in der Orangerie (Sonnenstrom erzeugen wir selbst und Eislaufen auf synthetischem Kunsteis. Energieautark – ökologisch optimal!) SONNE Bei jedem Wetter! EISSPORT EIS Start der 2. Saison mit tollen Angeboten 1 Stunde Sonnenbaden pro Person € 27,50 für 2 Personen € 49,50 10er Karte € 199,00 Eislauf-Start! Preise inkl. Leihschuhe Schlittschuhlaufen unter transparenten Dächern Kinder 1 Stunde € 5,00 Erwachsene 1 Stunde € 7,50 NUTZWEDEL RESORT KG | Nutzwedel 1 | 25358 Horst 04126 – 9999100 | empfang@nutzwedel.de | www.nutzwedel.de Folgen Sie uns auch auf Instagram oder Facebook P PARKPLÄTZE 100

HOLSTEINER ALLGEMEINE | NR. 47 | 23. NOVEMBER 2022 | SEITE 17 LOKALES Soll die Bahn Gleis 3 und 4 für S- oder Fernbahn bauen? Verkehrsminister Madsen besuchte Bürgerinitiative Starke Schiene Kreis Pinneberg (jhf) Sollen zwischen Elmshorn und Hamburg zwei zusätztliche S- oder Fern- Bahngleise entstehen? Die Entscheidung ist noch nicht gefallen. Als Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen am Donnerstag die Bürgerinitiative (BI) Starke Schiene in Heidgraben besuchte, erläuterte sein für die Schieneninfrastruktur zuständiger Mitarbeiter Bernd Reestorff die Vor- und Nachteile der Varianten: S-Bahngleise würden eine Verbindung von Tornesch direkt zum Jungfernstieg schaffen. Dieser bequeme Service wäre mit Fernbahngleisen nicht möglich, da Regionalbahnen nicht durch den Hamburger City-Tunnel passten. Zudem bevorzuge die Stadt Hamburg den Bau von S-Bahn-Gleisen, weil sie dann mit weniger verspäteten S-Bahnen rechne. Dagegen kam die Deutsche Bahn zu dem Ergebnis, dass S-Bahn-Gleise nicht den Fernverkehr entlasten. Nach jeder S-Bahn-Fahrt blieben die Schienen 20 Minuten ungenutzt. Zudem würden S-Bahnen wahrscheinlich in Elmshorn enden, Regionalbahnen dagegen weiterfahren. Ein weiteres Problem: Die Bahnsteigkanten für S-Bahnen sind höher als für die nordbahn. „Bei einem Mischverkehr gäbe es Probleme bei der Barrierefreiheit“, sagte Reestorff. Nicht zuletzt sei ein Ziel erstrebenswert: „Man müsste zwei Gleise Richtung Norden und zwei Richtung Süden haben. Damit könnte man den Durchfluss auf der Strecke sehr erhöhen.“ Die Nah.SH untersuche derzeit, ob es besser sei, zwei S-Bahngleise, Gleise für den Sechs Millionen für Mittelbahnsteige Am Elmshorner Bahnhof sollen die Züge künftig an zwei Mittelbahnsteigen halten. Reisende werden dann nicht wie bisher an drei, sondern an vier Bahnsteigkanten umsteigen können. Darauf hat sich Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen festgelegt, wie er in Heidgraben berichtete. Der Bund will zwar nur eine kleinere Variante mit einem weiteren Außenbahnsteig auf der Westseite der Gleisanlage bezahlen. Doch Madsen sagte zu, dass das Land die zusätzlichen Gesamtkosten von knapp sechs Millionen Euro tragen werde. Er unterschrieb eine Rahmenvereinbarung, die Bundesverkehrsminister Volker Wissing und der Deutschen Bahn zur Gegenzeichnung vorliegt. CDU-Landtagsabgeordnete Birte Glißmann zeigte sich erfreut. „Durch den starken, auch finanziellen Einsatz der Landesregierung konnten Bahn und Bund überzeugt werden, die von uns favorisierte Variante durchzusetzen.“ (jhf) S-Bahn- und Regionalverkehr oder nur für den Regionalverkehr zu bauen. „Wir hoffen, dass wir Anfang 2023 alle Entscheidungen treffen können“, sagte Reestorff. Die Ungeduld der BI ist groß. Seit Jahren drängen Gründerin Gisela Hüllmann und ihre Mitstreiter auf den Bau eines 3. und 4. Gleises zwischen Elmshorn und Hamburg. Inzwischen steht das Projekt zusammen mit der Marschbahn- Elektrifizierung im Landesnahverkehrsplan an 1. Stelle. Madsen saß im Heidgrabener MarktTreff 15 Bürgern gegenüber. Deren Ungeduld zeigte sich vielfach: „Man muss mindestens eine Stunde früher los, wenn man sicher sein will, dass man den Zug in Hamburg kriegt“, klagte Susanne Dohrn aus Tornesch. BI-Sprecher Erhard Wasmann bedauerte: „Das 4. Gleis ist immer noch nicht in trockenen Tüchern.“ Bürgermeister Ernst-Heinrich Jürgensen bat, rechtzeitig informiert zu werden, welche Bahnübergänge geschlossen werden sollen. „Wir brauchen ein Konzept für die Landwirte“, ergänzte Wasmann. Kreispräsident Ahrens drängte im Namen der gesamten Kreispolitik darauf, dass Madsen den Gleisausbau voranbringe. Der verbreitete Zuversicht. „Ich hoffe, wir kriegen eine neue Dynamik rein.“ Er dämpfte aber auch die Erwartungen: „Ich komme nicht her mit Versprechen, die ich nicht halten kann.“ Ein Versprechen aber gab er doch: „Ich werde wiederkommen.“ Engagierter Austausch im Heidgrabener MarktTreff: Gisela Hüllmann (von links), Gründerin der Bürgerinitiative Starke Schiene, Bernd Reestorff vom Verkehrsministerium, Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen, Eduard Bock, Geschäftsführer der nordbahn, und der Tornescher Bürgervorsteher Friedrich Meyer-Hildebrand. Foto: Frank - Anzeige - Bekanntmachung des Amtes Horst-Herzhorn für die Gemeinde Horst (Holstein) 29. Änderung des Flächennutzungsplanes und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W1 der Gemeinde Horst (Holstein) für das Vorranggebiet für die Windenergienutzung westlich der Autobahn A23, nördlich der Heisterender Chaussee und des Wirtschaftsweges Horstreihe, östlich der Landstraße L100 und südlich des Horstgrabens (Gemeindegrenze zur Gemeinde Hohenfelde); hier: Genehmigung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 6 Abs. 1 BauGB durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport sowie Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W1 Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung vom 29.06.2022 beschlossene 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Horst (Holstein) für das Vorranggebiet für die Windenergienutzung westlich der Autobahn A23, nördlich der Heisterender Chaussee und des Wirtschaftsweges Horstreihe, östlich der Landstraße L100 und südlich des Horstgrabens (Gemeindegrenze zur Gemeinde Hohenfelde) mit Bescheid vom 29.09.2022 – Az.: IV 522-53347/2022 nach § 6 Abs. 1 BauGB mit Hinweisen genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht. Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 29.06.2022 auch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W1 der Gemeinde Horst (Holstein) für das Vorranggebiet für die Windenergienutzung westlich der Autobahn A23, nördlich der Heisterender Chaussee und des Wirtschaftsweges Horstreihe, östlich der Landstraße L100 und südlich des Horstgrabens (Gemeindegrenze zur Gemeinde Hohenfelde), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit ebenfalls bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W1 ist in dem nachfolgend abgedruckten Lageplan kenntlich gemacht: Viele Bürger feierten das Richtfest des neuen Jugendhauses in Klein Offenseth-Sparrieshoop. WEIHNACHTSGÄNSE vom „Tannenbaum“ Fam. Slowik Frisch gefüllte, bratfertige Gänse inkl. Bratanleitung zum Abholen Nur mit Vorbestellung. 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Er dankte allen, die bisher Leistungen eingebracht haben und sich noch künftig für die Fertigstellung des Jugendhauses engagieren wollen. Alle Interessierten können die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu sowie die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W1, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Horst-Herzhorn, Elmshorner Straße 27, 25358 Horst (Holstein), Zimmer 2.11, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse https://www.amt-horst-herzhorn.de/seite/324771/bauleitplanung.html. Unbeachtlich werden 1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine Verletzung der in § 214 Abs. 2 BauGB genannten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W1 in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Horst (Holstein), den 17.11.2022 Amt Horst-Herzhorn Der Amtsvorsteher gez. Schilling Amtsvorsteher

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