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2019-07-07 Bayreuther Sonntagszeitung

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Bayreuth. Die neue Ausgabe der Bayreuther Sonntagszeitung schon jetzt als E-Paper lesen. Diese Woche u. a. mit vielen Themen: der fränkischer Sonntag am Bürgerfest, 13 Jahre Bistro Flamenco, ein Bayreuther Schiedsrichter in der Summer League, großem Portrait der unteren Fußgängerzone, dem Rechtstipp "Unterhalt nicht miteinander verheirateter Eltern", sowie den neuesten Verbraucherinformationen in und um Bayreuth.

2 7. Juli

2 7. Juli 2019 Aktuell Bayreuther Sonntagszeitung Ihr Recht am Sonntag Anzeige Thema: Unterhalt nicht miteinander verheirateter Eltern In den letzten Jahren haben sich die Formen des Zusammenlebens von Familien rasant geändert. Der Anteil der nicht ehelich geborenen Kinder hat sich erheblich gesteigert. Dies hat zur Folge, dass der Betreuungsunterhaltsanspruch nach § 1615 lBGB stark an praktischer Bedeutung zugenommen hat. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Michael Schädlich, Kanzlei F.E.L.S, stellt die wichtigsten Inhalte dieses Anspruchs vor. Nichteheliche Lebenspartner sind einander grundsätzlich nicht unterhaltspflichtig, soweit sie keine vertraglichen Unterhaltsregelungen für die Dauer des Zusammenlebens bzw. für die Zeit nach Beendigung der Gemeinschaft treffen. Ein Anspruch auf Unterhalt ergibt sich aber nach § 1615 lBGB, wenn aus der Beziehung ein Kind hervorgeht. Soweit von der Mutter wegen der Pflege und Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann, ist der Vater dann unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie kann verlängert werden, solange und soweit es der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Die Vorschrift enthält vier zu unterscheidende Unterhaltstatbestände: a. Unterhalt aus Anlass der Geburt Hiernach hat der Vater der unverheirateten Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Der Unterhaltsanspruch stellt sicher,dass die Mutter in diesem Zeitraum keinem Erwerb nachgehen muss. Maßgeblich für die Berechnung ist der voraussichtliche Geburtstermin. b. Schwangerschafts- und Entbindungskosten Der Anspruch auf Zahlung der durch die Schwangerschaft oder die Entbindung entstehenden erforderlichen Kosten ist nicht zeitlich begrenzt. Es ist aber für diesen Anspruch Kausalität erforderlich. Erstattungsfähig sind alle mit der Entbindung unmittelbar zusammenhängen Kosten (z. B. Arzt, Hebamme, Klinik usw.) wie auch durch die Schwangerschaft oder durch Entbindung entstehende weitere notwendige Aufwendungen (z. B. Schwangerschaftsgymnastik und -garderobe). Der Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Säuglingserstausstattung ist jedoch nicht ersatzfähig. Der Bedarf der Mutter und damit die Angemessenheit der Aufwendungen richtet sich nach ihrer Lebensstellung. c. Unterhalt wegen Schwangerschaft oder Krankheit Kann die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachkommen, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, Unterhalt zu gewähren. Die Ursächlichkeit zwischen unterbliebener Erwerbstätigkeit und den Folgen oder Komplikationen der Schwangerschaft oder der Entbindung ist ausreichend. Der Anspruch scheitert jedoch, wenn die Erwerbslosigkeit bedingt ist durch eine schwangerschaftsunabhängige Erkrankung oder die Mutter bereits vor der Schwangerschaft erwerbslos war. d. Betreuungsunterhalt des nicht verheirateten Elternteils Dieser Unterhaltsanspruch ist von großer praktischer Bedeutung. Der Unterhaltsanspruch setzt die Betreuung des Kindes durch die Mutter voraus. Der betreuende, nicht verheiratete Elternteil, hat bei vorhandener Bedürftigkeit in den ersten drei Lebensjahren des Kindes stets einen Unterhaltsanspruch. Nach Ablauf der drei Jahre ist eine Verlängerung des Anspruches möglich, solange und soweit dies der Billigkeit im Einzelfalle entspricht. Die Betreuung eines bis zu drei Jahre alten Kleinkindes durch einen nicht verheirateten Elternteil steht einer Erwerbspflicht entgegen. Die Mutter ist nicht auf eine Fremdbetreuung zu verweisen. Sie muss nicht den Nachweis führen, dass sie nicht oder nur beschränkt erwerbstätig ist, weil das Kind anderweitig versorgt werden kann. Damit ist der betreuende Elternteil für mindestens drei Jahre nach der Geburt des Kindes unterhaltsberechtigt. Dieser Zeitraum verlängert sich aus Billigkeitsgründen, insbesondere wenn die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung dies erfordern. Die Lebensstellung der Mutter bestimmt dabei ihren Unterhaltsbedarf. Das Maß des zu gewährenden Unterhalts richtet sich daher nach der Lebensstellung der Mutter vor der Geburt des Kindes. An der Lebensstellung des Vaters nimmt die Mutter entgegen nicht teil. Die Mutter muss mithin ihren Bedarf konkret darlegen. Dies bedeutet, dass in der Regel der Verdienstausfall der Mutter der Maßstab für die Ermittlung ihres Bedarfs ist. Hat sie vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt, richtet sich ihr Bedarf nach ihrem damaligen Einkommen. Zum Bedarf der Mutter zählen auch die Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung, nicht jedoch die Altersvorsorge. Als Maßstab für die Höhe des Unterhalts für eine nichteheliche Mutter ohne vorausgegangene Erwerbstätigkeit kann der notwendige Eigenbedarf eines nicht Erwerbstätigen in Höhe von derzeit monatlich 880 Euro herangezogen werden. Begrenzt wird der Unterhaltsanspruch der Mutter durch die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Vaters unter Beachtung des angemessenen Selbstbehalts, der ihm verbleiben muss, in Höhe von gegenwärtig 1.200 Euro. Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Betreuungsunterhaltsanspruch um- Michael Schädlich Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht F.E.L.S Rechtsanwälte Bayreuth GbR Löhestraße 11 95444 Bayreuth Tel.: +49 921 7566-290 Fax: +49 921 7566-120 Mail: ra.schaedlich@fe-ls.de gekehrt wie dargestellt gegen die Mutter zu. Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ist teilweise sehr komplex. Die Hinzuziehung eines kompetenten Familienrechtsanwaltes hilft, teure Fehler zu vermeiden. BAYREUTH. Zu seinem 25-jährigen Bestehen hat der Chor „Lingua musica“ aus Pegnitz zusammen mit der Sängerin und Schauspielerin Rebecca Brinkmann und dem Chorleiter Michael Starke das Musical Chor „Lingua musica“ führt am 13. Juli Musical „Joseph“ in der Erlöserkirche auf „Joseph and the amazing technicolor dreamcoat“ von Andrew Lloyd Webber und TimRice aus dem Jahre 1972 neu inszeniert. Am Samstag, 13. Juli, um 20 Uhr, wird das Musical jetzt in der Erlöserkirche, Hans- Meiser-Straße 1, in Bayreuth aufgeführt. Grundlage bildet die Josefsgeschichte im 1. Buch Mose, Kapitel 37 bis 50 über Josef, einen der 12 Söhne Jakobs, der –von seinen Brüdern verstoßen –inÄgypten am Hofe des Pharaos Karriere macht, weil er mit Gottes Hilfe Träume deuten kann. Das Musical über Josefs bewegtes Leben bietet ein breites Spektrum an modernen Jobs &Karriere musikalischen Stilformen und bringt somit ein hohes Maß an Abwechslung. Ganz bewusst werden von Webber diese Anklänge an die verschiedensten musikalischen Stile eingesetzt, so zum Beispiel wenn der Pha- rao als Elvis in Szene gesetzt wird. Solisten sind Rebecca Brinkmann, Alexander Krüger, Christian Haag, Birgit Starke, Ilka Matthey und Lisa Lottes. Eintritt an der Abendkasse 15 Euro, ermäßigt 13 Euro. rs Noch mehr Auswahl für Deine Karriere findest Du in unserem Stadtportal bei inbayreuth.de/jobs Jetzt auch auf inbayreuth.de -Jobs &Karriere STARTEN SIE IHRE KARRIERE BEIUNS! Wir suchen für ein renommiertes Kundenobjekt der Konsumgüterindustrie in Bayreuth mehrere erfahrene Mitarbeiter (m/w/d) im Objektschutz. IHRE AUFGABEN •Empfangs- und Pfortendienst •Personen- und PKW-Zutrittskontrollen •Bedienung von Gefahrmeldeanlagen •Kontrollgänge auf Unversehrtheit und Verschluss •Einleiten von Maßnahmen bei der Feststellung vonbesonderen Vorkommnissen sowie deren Dokumentation DAS BRINGEN SIE MIT •mind. Unterweisung nach §34a GewO (Sachkundeprüfung wünschenswert) •Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag •Erste-Hilfe-Lehrgang von Vorteil •Zuverlässigkeit &Belastbarkeit •Teamfähigkeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft •Schichtdiensttauglichkeit Werden Siejetzt Zeitungsbote Wir suchen zuverlässige Zeitungsboten (ab 18 J.) amSonntagmorgen für folgende Teilgebiete: Bindlach Eckersdorf Interesse geweckt? Online bewerben gehtschneller! DAS BIETEN WIR IHNEN •ein unbefristetes Arbeitsverhältnis •pünktliche Lohnzahlung •umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten •eine verantwortungsvolle Position in Vollzeit •betriebliches Gesundheitsmanagement HABEN WIR IHR INTERESSE GEWECKT? Gerne dürfen Sie uns Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Referenznummer 20-0021-6 und Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins PER E-MAIL AN BEWERBUNG@NWSGMBH.DE ODER AUF DEM POSTWEG AN: NWS Sicherheitsservice GmbH, Fraunhoferstraße 10, 90409 Nürnberg. Bayreuther Sonntagszeitung BUCHSHOP Hörspiel-CD: Wilhelmines Opernhaus Ab sofort bei uns erhältlich. www.inbayreuth.de 8.- EURO Bayreuther Sonntagszeitung 圀 椀 爀 栀 攀 氀 昀 攀 渀 椀 一 䈀 愀 礀 爀 攀 甀 琀 栀 Unbürokratische Hilfe für Kinder in besonderen Notsituationen. Postbank IBAN: DE02 7601 0085 0101 5288 57

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