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Eckersdorf Amts- und Mitteilungsblatt Juli 2022

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AMTS- U.

AMTS- U. MITTEILUNGSBLATT ECKERSD RF NACHRUF Die Gemeinde Eckersdorf trauert um Dieter Krauß, der am 27.05.22 im Alter von 77 Jahren verstorben ist. Herr Krauß war lange Jahre Gemeinderatsmitglied. Zunächst von 1972 bis 1978 im Gemeinderat der ehemals selbständigen Gemeinde Oberwaiz und nach der Gebietsreform von 1978 bis 1986 im Gemeinderat Eckersdorf. Sowohl vorher in Oberwaiz als auch danach in Eckersdorf war er bis 1984 als 2. Bürgermeister eingesetzt. In dieser politischen Tätigkeit trug er maßgeblich zur Gründung des CSU Ortsverbandes Eckersdorf bei. Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit im Bereich der Finanzen war er auch der Gemeinde ein steter Ratgeber in diesen Fragen. Wir werden ihn stets in ehrender Erinnerung behalten. Gemeinde Eckersdorf Sybille Pichl Erste Bürgemeisterin VERÖFFENTLICHUNG VON GEBURTSTAGEN Gemäß des Bundesmeldegesetzes (BMG) werden die Altersjubiläen im Nordbayer. Kurier wie folgt veröffentlicht: Es wird zum 70., 75., 80., 85., 90., 95. und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag gratuliert. Wer die Veröffentlichung seines Geburtstages im Nordbayer. Kurier nicht möchte, muss dies schriftlich bei der Gemeinde Eckersdorf, Einwohneramt Zi.Nr. 2 melden (bisher abgegebene Mitteilungen werden berücksichtigt). JAGDGENOSSENSCHAFT NEUSTÄDTLEIN AM FORST Verwendung des Reinertrags 2021 Bei der Jahreshauptversammlung wurde beschlossen, aus dem Reinertrag der Jagdnutzung einen Teilbetrag auszuzahlen. Jagdgenossen, die an der Versammlung teilgenommen haben, müssen keinen Antrag stellen. Jagdgenossen, die nicht anwesend waren und die Auszahlung ihres Anteils am Jagdgeldaufkommen wünschen, können dies bis zum 30.11.2022 beim Jagdvorsteher oder Kassier beantragen. Nicht ausgezahltes Jagd-Geld wird für den Wegebau verwendet. gez. Rainer Wölfel, Jagdvorsteher UNSER BELIEBTER Ü-60-AUSFLUG KANN WIEDER STARTEN! Die aktuelle Pandemielage lässt es zu, dass wir heuer endlich wieder auf Reisen gehen können. Sollten Sie und/oder Ihr Ehepartner zu der Ü-60-Generation gehören, freuen wir uns auf Ihre zahlreiche Teilnahme. Am 06. und 07.09.22 geht es in Richtung Oberpfälzer Wald – ein Tag auf Kosten der Gemeinde (Teilnehmerbeitrag 30 Euro) mit vielen Attraktionen (unter anderem treffen wir in Furth a. W. einen hoffentlich gut gelaunten Drachen), gutem Essen und netten Gesprächen. Merken Sie sich den Termin bitte schon vor! Die ausführliche Einladung mit Anmeldeformular erscheint im August-Mitteilungsblatt. Gemeinde Eckersdorf Sybille Pichl Erste Bürgermeisterin Vorankündigung Gemeindefest mit KiTa-Einweihung am 17. und 18.09.22 Am traditionellen Dorffest-Wochenende im September feiern wir im Rathausgarten und an der neuen Kindertagesstätte Brunnenwiese ein großes Gemeindefest. Wir beginnen mit einem Tag der offenen Tür und der offiziellen Einweihung der KiTa, die aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie bislang nicht stattfinden konnte. Mit einem Ehrungsabend und anschließender Party im Festzelt geht’s dann in den Sonntag hinein. Dieser gestaltet sich den ganzen Tag über mit Attraktionen, leckerem Essen und Getränken unter Mitwirkung zahlreicher Vereine, wofür wir uns heute schon bedanken. Auch am Sonntag besteht Gelegenheit, die KiTa zu besichtigen. Den genauen Ablauf und das Festprogramm finden Sie im nächsten Mitteilungsblatt. Gemeinde Eckersdorf Sybille Pichl Erste Bürgermeisterin SEITE 10

AMTS- U. MITTEILUNGSBLATT ECKERSD RF AKTUELLES STURMSCHÄDEN – WAS IST ZU TUN? Die Stürme im Mai haben uns einmal mehr gezeigt, welche Kräfte die Natur entfalten kann. Wir nehmen dies zum Anlass, kurz darüber zu informieren (keine Gewähr auf Vollständigkeit – das Themas ist sehr komplex), was zu tun ist und welche Rolle dabei die Gemeinde spielt. Unsere Gemeinde ist nicht nur durch die gute Infrastruktur zur Daseinsvorsorge geprägt, sondern auch durch viel „Grün“ innerhalb der Ortschaften. Das zeigt ein glücklicherweise auch in den Wohngebieten herrlicher Baumbestand. Vorgeschriebene Baumkontrollen werden unsererseits stets ordnungsgemäß durchgeführt. Sollten bei extremen Sturmereignissen Schäden durch gemeindliche Bäume entstehen, bedauern wir dies, können jedoch – wie alle privaten Eigentümer auch – keine 100%ige Sicherheit gewährleisten. Ein Fällen solch hochwertiger Bäume in Wohngebieten ist nicht zielführend, da der Sturm dann nur noch die Häuser als Angriffsfläche hat, was sicherlich nicht im Interesse der Eigentümer ist. Sowohl die Gemeinde, als auch private Eigentümer haben eine Verkehrssicherungspflicht (sh. unten), können allerdings gerade in solchen Fällen höherer Gewalt niemals alle Gefahren ausschließen. Was ist zu tun, wenn man einen Sturmschaden hat? 1. Schaden dokumentieren (Fotos, Film, Rechnungen) 2. Erstellen eines Schadenprotokolls (was, wann, wie) 3. Versicherung informieren (Nrn. 1 und 2 dort hinterlegen) 4. Prüfen, ob Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind (der Schaden ist gering zu halten, sofern man Einfluss nehmen kann – sog. Schadenminderungspflicht) 5. Sturmschäden erst nach Freigabe durch die Versicherung beheben. Welche Rolle spielt die Gemeinde? Die Gemeinde Eckersdorf hat – wie alle Grundstückseigentümer – die sog. Verkehrssicherungspflicht zu beachten. Wenn gemeindliche Bäume durch den Sturm zu Schaden gekommen sind (beispielsweise hängen große Äste herab und drohen zu stürzen), müssen diese inspiziert und gesichert werden. Wenn bereits Äste herabgestürzt oder Bäume umgefallen sind und Schaden an Privateigentum entstanden ist, benötigen wir eine Meldung mit den Daten aus Nrn. 1 und 2 (sh. oben). Sie müssen in diesem Fall selbst prüfen, ob Sie die Feuerwehr zu Hilfe rufen (Ist Gefahr in Verzug? Gibt es verletzte oder eingeklemmte Personen? Kann es zu weiteren Schäden kommen?). Zu den Aufgaben der Gemeinde gehört es nicht, Verschmutzungen nach einem Sturm auf privaten Grundstücken zu beseitigen (z. B. Blätter von gemeindlichen Bäumen). Was haben die Grundstückseigentümer zu tun? Wie für die Gemeinde, gilt auch für Grundstückseigentümer die sog. Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen sicherstellen, dass von Ihrem Grundstück oder Ihrer Immobilie keine Gefahr für Dritte ausgeht. Nach einem Sturm bedeutet das, eine Kontrolle von Grundstück, Fassade und Dach durchzuführen; Zaun, Gartenhaus und Carport zu prüfen und Bäume zu inspizieren. Dokumentieren Sie Ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht. Wie kann man einem Sturmschaden vorbeugen? Alle möglichen Gefahren wird man niemals beseitigen können. Wenn Sie verkehrssicherungspflichtig sind, sollten Sie jedoch zumindest folgende vorbeugende Maßnahmen ergreifen, wenn berechtigte Warnungen vorliegen (beispielsweise vom Deutschen Wetterdienst): • Lose Gegenstände sichern (Gartenmöbel, Fahrräder, Blumenkästen, Schirme usw.) • Fenster und Türen geschlossen halten • Markisen einfahren und ggf. Rollläden herunterlassen • Dachrinnen prüfen • Rückstauklappe überprüfen • Garagentore schließen. Kennen Sie schon unsere Bürgerstiftung? Sie können mit jeder Stiftungszuwendung und Spende helfen, unsere Gemeinde ein wenig lebenswerter zu machen. Die Stiftungsgelder dürfen nicht für Aufgaben der Gemeinde Eckersdorf verwendet werden; die Mittel fließen nicht in die Gemeindekasse! Eckersdorfer sind in Not? Eine sozial schwache Familie benötigt Unterstützung? Angehörige können sich Friedhofsgebühren nicht leisten? Lebensgrundlagen wurden durch ein Feuer zerstört? Die Krankenkasse zahlt keine notwendigen medizinischen Hilfsgeräte? Bei all diesen möglichen Szenarien könnte die Bürgerstiftung helfen! Von Menschen für Menschen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Infos auf www.eckersdorf.de SEITE 11

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