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Eckersdorf Amts- und Mitteilungsblatt Juli 2022

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AMTS- U.

AMTS- U. MITTEILUNGSBLATT ECKERSD RF AMTLICHE MITTEILUNGEN GEMEINDEVERWALTUNG Erste Bürgermeisterin (Tel. 0921 7353-32) Sybille Pichl sybille.pichl@eckersdorf.bayern.de Vorzimmer Bürgermeisterin/Mitteilungsblatt (Tel. 0921 7353-32) Christine Hauenstein christine.hauenstein@eckersdorf.bayern.de Geschäftsleitung (Tel. 0921 7353-65) Bernhard Brosig bernhard.brosig@eckersdorf.bayern.de Assistenz / Tourismus (Tel. 0921 7353-41) Kerstin Schinkowitsch kerstin.schinkowitsch@eckersdorf.bayern.de Haupt- und Personalverwaltung (Tel. 0921 7353-40) Melanie Huhnt melanie.huhnt@eckersdorf.bayern.de Bauverwaltung (Tel. 0921 7353-42, -43 oder -44) Erika Zeuschel (-42) erika.zeuschel@eckersdorf.bayern.de Karl Schwemmer (-43) karl.schwemmer@eckersdorf.bayern.de Jürgen Mauser (-44) juergen.mauser@eckersdorf.bayern.de Einwohnermelde- und Standesamt/Versicherungsamt (Tel. 0921 7353-0) Thomas Müller (-61) thomas.mueller@eckersdorf.bayern.de Astrid Kolb (-64) astrid.kolb@eckersdorf.bayern.de Birgit Bursian (-71) birgit.bursian@eckersdorf.bayern.de Finanzverwaltung, Kämmerei (Tel. 0921 7353-54) Kevin Schramm kevin.schramm@eckersdorf.bayern.de Kasse (Tel. 0921 7353-51) Irmgard Laukel irmgard.laukel@eckersdorf.bayern.de Sabine Knauer sabine.knauer@eckersdorf.bayern.de Jonas Lindner jonas.lindner@eckersdorf.bayern.de Öffentliche Abgaben/Abfallentsorgung (Tel. 0921 7353-52) Peter Küfner peter.kuefner@eckersdorf.bayern.de Christina Jakoby christina.jakoby@eckersdorf.bayern.de Bauhof (Tel. 0921 75869678) Stefan Bär zentrale@bauhof-eckersdorf.de 2. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Donndorf“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch Der Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr des Gemeinderates Eckersdorf hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 den nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellten 2. Änderungsplan zum Bebauungsplan „Industriegebiet Donndorf“ als Satzung im Sinne von § 10 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft. Der Änderungsplan mit Begründung einschl. Umweltbericht liegt ab heute im Rathaus Eckersdorf, Bamberger Str. 30, Zi.Nr. 14 öffentlich aus und kann während der allgemeinen Sprechzeiten, Montag-Freitag, 8.00-12.00 Uhr und Donnerstag, 16.00- 18.00 Uhr eingesehen werden. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-und Form-vorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1.eine nach § 214 Abs.1 S.1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften 2.nach § 214 Abs. 3 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 und 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Eckersdorf, 14.06.2022 Pichl Erste Bürgermeisterin STANDESAMTLICHE NACHRICHTEN Eheschließung: Herr Michael Steffen Neumann und Frau Iris Elfriede Herold, beide wohnhaft in Eckersdorf, Fliederstraße 12, am 04.06.2022. SEITE 4

AMTS- U. MITTEILUNGSBLATT ECKERSD RF FUNDSACHEN Ohrring, Brille RATHAUS GESCHLOSSEN Das Rathaus, die OGTS Grundschule und der Bauhof der Gemeinde Eckersdorf sind am Freitag, den 08.07.2022 wegen einer dienstlichen Veranstaltung geschlossen! Vielen Dank für Ihr Verständnis! Gemeinde Eckersdorf ÖFFNUNGSZEITEN Gemeindeverwaltung im Rathaus Eckersdorf Montag bis Freitag 08 bis 12 Uhr Donnerstag zusätzlich 16 bis 18 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie vereinbaren. Dies gilt selbstverständlich auch für die Bürgermeisterin. Gemeindebücherei Dienstag u. Donnerstag Samstag Tel. 0921 7353 75 Email: info@gemeindebuecherei-eckersdorf.de Grüngut-Container, Forststraße 14 bis 18 Uhr 10 bis 12 Uhr LANDESPFLEGEGELD: BAYERN ZAHLT 1000 EURO IM JAHR FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE Montag u. Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Buchstein (für Grüngut) Montag bis Freitag 13 bis 16 Uhr 13 bis 19 Uhr 13 bis 18 Uhr 13 bis 19 Uhr 10 bis 18 Uhr 08 bis 15 Uhr Wer pflegebedürftig (Pflegegrad 2 oder höher) ist und seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat, hat Anspruch auf 1000 Euro Landespflegegeld jährlich. Der Betrag steht den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung zu und soll das Selbstbestimmungsrecht über die Gestaltung ihres Alltags hinaus stärken. Die Leistung ist steuerfrei und wird einkommensunabhängig gewährt. Im Jahr 2018 brachte der Freistaat Bayern im Rahmen eines Pflegepakets das Landespflegegeld an den Start. Die staatliche Fürsorgeleistung ist eine freiwillige Zahlung der bayerischen Staatsregierung. Der Antrag auf Landespflegegeld ist einmalig beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Nach Bewilligung wird der Betrag automatisch einmal im Jahr ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt jeweils ab Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres solange die Anspruchsvoraussetzungen weiter vorliegen. Oftmals berichten Ratsuchende in der Gemeinde, dass sie noch nie etwas von der Anspruchsberechtigung gehört haben. Den Antrag auf das Landespflegegeld gibt es im Rathaus Eckersdorf, Zimmer 2, oder online unter www.landespflegegeld.bayern.de NOTFALL– UND KATASTROPHENTAFEL Rettungsdienst Tel. 112 Wo (so genau wie möglich) Wer (Name, Standort, Telefon) Was (ist geschehen) Wie viele (Betroffene) Warten (auf Rückfragen) Defibrillatoren vor Ort können für die erste Hilfe überlebensnotwendig sein. Standorte in unserer Gemeinde (bisher): Mittelschule Eckersdorf, Feuerwehrhaus Busbach, Bürgerhaus Neustädtlein, Siedlerheim Donndorf Feuerwehr Tel. 112 Polizei Tel. 110 Ärztliche Bereitschaft Tel.: 116 117 Giftnotruf Bayern Tel.: 089 19240 Apotheken-Notdienst Tel.: 0800 00 22 8 33 oder über Handy: 22 8 33 Was bedeuten Sirenen-Signale in Bayern? 12 Sek 12 Sek 12 Sek 60 Sek Alarm bei Feuer oder anderen Notständen. Gleichbleibender Ton von je zwölf Sekunden mit je einer Pause dazwischen. Heulton von einer Minute Dauer: Es droht schwerwiegende Gefahr für die Bevölkerung. Bitte unbedingt auf Rundfunk-/Fernsehdurchsagen achten! IMPRESSUM Dieses Mitteilungsblatt ist das Amtsblatt der Gemeinde Eckersdorf für die kommunalen Bekanntmachungen nach der Gemeindeordnung und der Bekanntmachungsverordnung. Für den amtlichen Teil ist deshalb die Erste Bürgermeisterin verantwortlich. Alle Veröffentlichungen, die durch sie, ihren Stellvertreter oder durch Mitarbeiter der Verwaltung unterzeichnet sind, sind amtliche Veröffentlichungen (Amtlicher Teil). Für Mitteilungen des Landratsamtes, von Vereinen, Gruppen, Organisationen oder Verbänden sind diese, für namentlich gezeichnete Beiträge der jeweilige Autor verantwortlich. Die Gemeinde Eckersdorf übernimmt für die inhaltliche Wiedergabe einschließlich der Richtigkeit der Angaben von allen Texten, die nicht amtliche Veröffentlichungen sind, keine Haftung (auch nicht für evtl. Folgeschäden, die dem Autor entstehen sollten). Verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinde Eckersdorf, Bamberger Straße 30, 95488 Eckersdorf Tel. 0921 7353 0, Fax 0921 7353 33, Email: poststelle@eckersdorf.bayern.de www.eckersdorf.de, Gemeinde Eckersdorf, Sybille Pichl, Erste Bürgermeisterin Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Satz- und Anzeigenleitung: Martin Munzert SaGa Medien und Vertrieb OHG Erscheinungsweise: monatlich, Auflage: 2.600 Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen der SaGa Medien & Vertrieb OHG. Anzeigen und -entwürfe sind verlagsrechtig geschützt. Nachdruck, Vervielfältigung und elektronische Speicherung nur mit Zustimmung des Verlages. SEITE 5

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