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OCEAN7 2008-02

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Eine Magazin-Ausgabe mit vielen interessanten Informationen, aussagekräftigen Tests und spannenden Reportagen aus den schönsten Revieren der Welt. Dazu Kolumnen und Berichte von prominenten Seglern.

84 TexT Mag. Dr. Karl

84 TexT Mag. Dr. Karl HEinz BErgEr, YvonnE KiEnEsBErgEr foTo privaT mwst bei Bootskauf nicht Bezahlt? Angefangen hat alles mit einem harmlosen Leserbrief, den wir beantworten sollten. Es stellte sich jedoch heraus, dass das gar nicht so einfach war, denn bei dem Thema „Mehrwertsteuer beim Bootskauf“ kann man schnell vom Hundertsten ins Tausendste kommen… oCeAN7-STeUeRexPeRTe. steuerberater Mag. Dr. Karl Heinz Berger, selbst segler, steht den oCEan7-lesern mit seinem Expertenrat zur verfügung. Kabotage Da schrieb uns also ein Bootsbesitzer: „Was mich, als Betroffener, einmal konkret interessieren würde: mein Schiff liegt derzeit in der Türkei, die MwSt wurde nicht bezahlt. Ich plane, nächstes Jahr eine längere Mittelmeer- Rundfahrt, bei der natürlich auch Länder der EU befahren werden. Niemand konnte mir bis jetzt konkret sagen, wie das mit der MwSt sein wird. Muss ich diese, wenn ich z.b. von der Türkei nach Griechenland und dann weiter nach Kroatien fahre, bezahlen oder nicht? Gibt es bestimmte Zeiträume, die ich in der EU fahren kann, ohne steuerpflichtig zu werden? Wird das generell überall gleich gehandhabt oder gibt es Länderunterschiede? Ein Artikel darüber wäre sicher für viele Segler interessant. Nicht nur die Gesetzeslage, sondern auch die aktuelle Handhabung der Gesetze. als Kabotage bezeichnet man das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines landes durch ein ausländisches verkehrsunternehmen (bzw. das recht, dies zu tun). Der Begriff kommt ursprünglich aus der seefahrt, vom französischen „caboter“ (an der Küste entlang, „von Kap zu Kap“ fahren), wird inzwischen aber sowohl für den luft-, landund seeverkehr als auch für personen- und gütertransporte gleichermaßen verwendet. Ich fahre z.b. des Öfteren von der Türkei nach Kastelhorizon (Griechenland) und kein Mensch hat sich jemals um die Steuer gekümmert. Angeblich kann es aber auf anderen griechischen Inseln Probleme geben, obwohl ich noch nie jemanden kennengelernt habe, dem das persönlich passiert wäre. Man hört nur Geschichten.“ „etwas zu verzollen?“ Auf der Suche nach der Antwort zu diesen Fragen hörte ich auch sehr viele Geschichten. Es ging so weit, dass ich bald einen ganzen Aktenordner mit Informationen zum Thema gefüllt – aber noch immer keine exakte Erklärung gefunden hatte. Jeder neue Experte, den ich befragte, hinterließ mich noch verwirrter und schlimmer noch: mit zusätzlichen, völlig neuen Fragen! Unser Chefredakteur fand mich einmal völlig ratlos unter einem Aktenberg im Büro vor – und meinte nur: „Man kann ein Thema auch zu Tode recherchieren.“ Da gab ich es endgültig auf – und übergab den Leserbrief an den OCEAN7 Steuerexperten Dr. Berger. Dieser brachte Licht in mein Dunkel mit den folgenden beiden Statements: Wir können uns nur darauf konzentrieren, was im Gesetz steht. Wie das Gesetz dann in den Häfen Europas ausgelegt wird, ob die Zöllner vor Ort schlafen oder ob sie direkt auf der Lauer liegen - das wird sich ständig ändern und würde außerdem ganze Bücher füllen. Es ist wie am Flughafen! Wenn Sie et- was zu verzollen haben, dann gehen sie unbedingt durch die rote Schleuse! Antwort des OCEAN7 Experten, Herrn Dr. Berger, im Detail: Rechtsgrundlagen Das Problem ist, dass ein Beförderungsmittel aus einem Nicht- EU-Land in ein EU-Land kommt. In diesem Fall gelten nicht die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes, ausgenommen hinsichtlich der Höhe der Einfuhrumsatzsteuer. Rechtsgrundlagen sind der Zollkodex (ZK) und die Zollkodexdurchführung (ZK-DVO), welche innerhalb der gesamten EU einheitlich gelten. Rote schleuse Kommt eine private Yacht, eingeflaggt in der Türkei oder Kroatien, mit einem Skipper und/oder dem Eigner, die ihren Hauptwohnsitz in der EU haben (übrigens unabhängig davon, ob eine EU-Mehrwertsteuer bezahlt wurde oder nicht) in EU-Gewässer, so ist auf direktem Wege der erste Port of Entry anzusteuern und beim Zoll die Gestellung vorzunehmen! Wurde für die Yacht beim Kauf keine MwSt bezahlt, so wäre sie nun sofort fällig. mwst nicht nachzahlen Eine sogenannte „vorübergehende Verwendung in EU-Gewässern“ ist in diesem Fall nicht möglich. Die einzige zollrechtliche Möglichkeit wäre, dass der Skipper bzw. Eigner erklärt, dass die Yacht EU-Gewässer wieder verlassen

SERVICE 85 wird. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Yacht in der sogenannten zollamtlichen Verwahrung und darf ohne Genehmigung des Zolls den zugewiesenen Liegeplatz nicht verlassen. Die Mannschaft kann für die Zeit des Aufenthaltes das Boot verlassen und sich auch im EU- Land frei bewegen. Ein Mannschaftswechsel ist nicht gestattet, da ansonsten Kabotage (s. extra Box) angenommen wird. Danach muss die Yacht die Hoheitsgewässer der EU auf kürzestem Wege verlassen. Auf jeden Fall muss jedoch ein Ziel außerhalb des EU-Landes angegeben werden. Ob sich der Skipper eine nochmalige Ansteuerung dieses oder eines anderes EU-Landes überlegt, hängt von der Fahrtroute ab (oder evtl. wegen eines Notfalles). Beweis für Bezahlung Sollte die private Yacht in einem EU- Land eingeflaggt sein und aus einem Drittland kommen, so ist trotzdem beim Zoll zu gestellen. Sollte für diese Yacht eine EU-Mehrwertsteuer bezahlt worden sein, so hat sich damit die Sache. Wünschenswert wäre eine Bescheinigung des letzten EU-Hafens, dass eine Wiedereinfuhr beabsichtigt ist. Als Beweis, dass eine EU-Mehrwertsteuer bezahlt worden ist, müsste eine Rechnung genügen. Sollte jedoch keine EU-Mehrwertsteuer bezahlt worden sein und der Zoll stellt diesen Tatbestand von sich aus fest (Sie haben also falsche oder keine Angaben gemacht), so sind die Eingangsabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) und eine Strafe fällig! Eventuell könnte die Yacht auch beschlagnahmt werden. Bemessungsgrundlage für die Eingangsabgaben ist der Verkehrswert dieser Yacht, manche Staaten verlangen dafür ein Gutachten. Gebrauchte Yachten Die oben dargestellten Regelungen bzw. Rechtsfolgen gelten für den nunmehrigen Eigner auch dann, wenn es sich um eine Yacht handelt, die der jetzige Eigner gebraucht erworben hat. War der Verkäufer dieser Yacht ein privater Verkäufer, so hat er keine Mehrwertsteuer abzuführen, egal wo sich zum Zeitpunkt des Verkaufes die Yacht befunden hat (hohe See, Drittland, EU-Land). Kastelhorizon konkret Die oben dargestellten Regelungen würden auch für Kastelhorizon gelten, aber dort gibt es keinen Zoll und es wird aus Gründen der Staatsraison geduldet. Von einer heimlichen Durchfuhr würde ich aufgrund des obendargestellten Sachverhaltes aber dringend abraten! Der für alle Yachten notwendige Besitz eines Transitlogs, ausgestellt vom ersten Port of Entry, dürfte auch für eine nicht in einem EU-Land eingeflaggte Yacht der Freibrief sein, griechische Gewässer ohne Probleme mit dem Zoll zu benützen. BESUCHEN SIE UNS AUF DER BOOT TULLN 2008: HALLE 10, NO. 1001 750 ST. TROPEZ WÖRTHERSEE ATTERSEE NEUSIEDLERSEE TRAUNSEE WASSERSPORT MURENY BOOTE MITTENDORFER MALETSCHEK NAUTICS FRAUSCHER BOOTSWERFT 9081 Reifnitz Tel. +43 (0)664 341 0131 www.mastercraft.at 4861 Schörfling Tel. +43 (0)664 300 3324 www.boote-mittendorfer.at 7121 Weiden Tel. +43 (0)2167 40038 www.maletschek.at 4810 Gmunden Tel. +43 (0)7612 63 655-0 www.frauscherboats.com

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