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Taxi Times Berlin - Juni 2017

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WETTBEWERB UBER BOXT

WETTBEWERB UBER BOXT OHNE REGELN Es ist, als wäre man in einem schlechten Boxkampf. Uber bekommt einen Wirkungstreffer nach dem anderen verpasst, doch den finalen europäischen K. o. will keiner setzen. Beispiele für diese seltsame Wendung gibt es in den letzten Wochen genügend. In Italien wurde der Mietwagen-Service UberBlack vom Berufungsgericht in Rom wieder zugelassen. Verboten bleiben nur noch UberPOP und UberX. In London wäre eigentlich die Genehmigung für 30.000 Uber-Fahrer ausgelaufen. Das Einkommen der Fahrer sei nur noch durch ungesetzlich lange Arbeitszeiten zu erreichen. Im Falle einer Verlängerung um weitere fünf Jahre hatte die Gewerkschaft eine gerichtliche Überprüfung der Zulassung angedroht. Die zuständige Genehmigungsbehörde hat die Konzessionen trotzdem verlängert, zunächst einmal für vier Monate. Auch in Deutschland lässt sich derzeit ein juristisches Zögern beobachten. Über den Berliner Bann von UberBlack sollte der Bundesgerichtshof (BGH) am 18. Mai final entscheiden. Doch anstatt für klare Verhältnisse zu sorgen, leiteten die Richter das Verfahren an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter. Nun soll also in Luxemburg irgendwann klargestellt werden, ob ein Verbot von UberBlack in Deutschland gerechtfertigt ist. Das wäre laut BGH der Fall, wenn das US-Unternehmen als Verkehrsdienstleister einzustufen ist. Dabei hatte ein Generalanwalt des EuGH nur eine Woche vor der BGH-Verhandlung Uber bereits als Verkehrsunternehmen eingestuft und damit eine klare Tendenz erkennen lassen, wie die Europäischen Richter zum Jahresende urteilen könnten. Doch diese Einschätzung gilt für ein Uber-Verbot in Spanien. Für Deutschland muss das europäische Procedere nun von Neuem durchgespielt werden. Derweil ist Uber mit seinem Dienst UberX in Berlin und München weiterhin aktiv. Die Verhandlung einer im August 2016 von einer Münchener Taxiunternehmerin eingereichten Klage wurde von den Uber-Anwälten mit (juristisch legalen) Verzögerungstaktiken bis heute hinausgezögert. Einer UberX-Expansion im großen Stil stand bisher lediglich die Regelung im Wege, dass jene Mietwagenbetriebe nur Fahrer einsetzen durften, die ihre Ortskunde nachweisen konnten. Diese zu erlangen, ist in Berlin und München sehr mühsam und zeitaufwendig. Wie passend für Uber, dass demnächst ein Wegfall dieser Hürde durch eine Mehrheitsentscheidung eines Fachgremiums in Aussicht gestellt wurde (siehe Seite 8). Und welch ein Zufall, dass von 16 Bundesländern nur Bayern noch vor einer eventuellen Gesetzesänderung den Führerscheinstellen empfiehlt, bereits jetzt auf die Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer zu verzichten. Das bayerische Verkehrsministerium könnte mit seiner voreiligen Entscheidung ebenso wie die Führerscheinstelle München in Ihrem blinden Gehorsam eine Wende eingeleitet haben, die im schlimmsten Fall den K. o. des Münchner Taxigewerbes bedeuten könnte. Wenn beim Boxen dem eigentlich schon ausgezählten Gegner erlaubt wird, außerhalb der geltenden Regelungen zurückzuschlagen, taucht automatisch die Frage auf, ob der Ringrichter nicht etwa bestochen worden sei. Das wäre dann kein schlechter Boxkampf mehr, das wäre der mieseste Kampf aller Zeiten. jh Manche Taxibetriebe fahren noch immer Werbung für Ihren Konkurrenten. EXPERTEN BEZWEIFELN, DASS UBER JEMALS GEWINN MACHT Uber befindet sich besonders seit Beginn dieses Jahres in rauer See. Firmengründer Kalanick ist von den Investoren ausgezählt worden. Mitarbeiter der Chefetage verlassen das Unternehmen – Sexismus-Vorwürfe. Der Entwicklungschef für autonomes Fahren wurde gefeuert – Spionageverdacht. In dutzenden US-Bundesstaaten laufen Ermittlungen – Vorwurf „Greyballing“. Apple droht mit einem Rausschmiss der App aus dem Google-Store – ungenehmigte Manipulationen der iPhone-Software. Mittlerweile warnen selbst erfahrene Investmentbanker und Kommentatoren vor dem Geschäftsmodell. Obwohl das Unternehmen an die 70 Mrd. Dollar wert sein soll und die Umsätze steigen, verbrennt es jährlich hunderte von Millionen. In der englischsprachigen Presse sind öffentlich die Begriffe „Betrug“ und „Geldvernichtung“ genannt worden. FOTOS: pixabay.com, Taxi Times 10 JUNI / 2017 TAXI

ROCVIN(-NACHFOLGER) TESTET PARTNERSCHAFT MIT UBERX WETTBEWERB Ein geheimer Investor beim ehemaligen Limousinenservice RocVin Dienste GmbH ermöglicht ein neues Konzept mit neuen Partnern. Im August vergangenen Jahres rettete ein Investor, der nicht genannt werden will, die RocVin Dienste GmbH aus der damaligen Insolvenz. Das Unternehmen war dort hineingeraten, weil mit dem Fahrauftrag für den Deutschen Bundestag sein wichtigster Auftrag weggebrochen war, aber auch, weil sich das Geschäft mit dem Wiederverkauf der Limousinen in einem zusammengebrochenen Gebrauchtwagenmarkt nicht mehr rechnete. Der Fahrauftrag für den Deutschen Bundestag wurde ab August 2017 an das Staatsunternehmen BwFuhrparkService GmbH vergeben. Begründet wurde der Wechsel u. a. damit, dass RocVin seine Beschäftigten angeblich schlecht bezahlt hätte und die Fahrzeugflotte den Ansprüchen an umweltschonende Antriebe nicht mehr genügen würde. Die gekündigten RocVin-Beschäftigten wollte die BwFuhrparkService, der Fuhrpark-Dienstleister der Deutschen Bundeswehr, übernehmen. WAS BEZWECKT DER INVESTOR? Die mussten sich allerdings neu bewerben, und es wurden bei Weitem nicht alle übernommen. Wer das Glück hatte, erhielt einen nur auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag. Von ehemaligen RocVin-Beschäftigten ist außerdem zu hören, dass die Arbeitsverträge nur Teilzeitverträge seien und die Bezahlung schlechter als bei RocVin wäre. So würden beispielsweise an Wochenenden und Feiertagen keine Zuschläge gezahlt. Bleibt noch abzuwarten, wie umweltfreundlich der „BWFuhrpark“ sein wird. Zurück zu RocVin: In einer Situation, in der ein Unternehmen in die Insolvenz geht, gelingt es, einen neuen Investor zu finden. Der Geldgeber will nicht in Erscheinung treten, soll durch den Verkauf seines erfolgreichen deutschen Familienunternehmens aber finanziell absolut unabhängig geworden sein. Es soll und muss ihm definitiv nicht ums Geld gehen. Vielleicht ist es der Reiz, in einem sich radikal Hico_04-2016.qxp_Layout 1 06.04.16 10:04 Seite 1 zu verändern scheinenden Personenbeförderungsmarkt eine neue Marke zu etablieren. RocVin hat die Firma MyChauffeur als Berliner UberX-Partner abgelöst. „Über die Vermittlungsoption UberX angefragte Beförderungen“ sollen zunächst in einem „mehrmonatigen Testzeitraum“ ausgeführt werden, teilt das Unternehmen auf seiner Website mit. Nach einem Bericht der Berliner Zeitung sei RocVin mit mehr als 160 Autos und mehr als 200 Beschäftigten für Uber der bessere Partner. Uber-Sprecher Ali Azimi: „Mit RocVin können wir die hohe Nachfrage, die wir bei UberX in Berlin seit langem beobachten, besser abdecken.“ Dass RocVin die Firma MyChauffeur als Berliner UberX-Partner ablöst, ist möglicherweise lediglich ein Zwischenschritt. Die Preise, die bei RocVin für Aufträge von UberX angegeben werden, sind bei einem gesetzeskonformen Einsatz von Mietwagen wohl eher nicht auskömmlich. Denkbar ist, dass der unbekannte Sponsor die Beteiligung am Unternehmen RocVin nutzen wird, um als weiterer Akteur am Beförderungsmarkt Uber, Moovel, Lift und anderen Konkurrenz zu machen. Jüngsten Informationen zufolge wird es das Unternehmen schon nicht mehr unter dem Namen RocVin geben, wenn Sie diesen Artikel lesen. Dort wird gerade klar Schiff gemacht, u. a. werden Altlasten beseitigt. Unter bewährter Führung und neuem Namen will man sich mit dem Teil der Fahrer, die bei RocVin verblieben waren, neu aufstellen. Das wird auch nötig sein. Zunächst übernimmt der „BWFuhrpark“ nur die Fahrten vom Bundestag. Das Kanzleramt und die Ministerien werden bei „SafeDriver ennoo GmbH“ bestellen, so soll die neue Firma heißen. Es muss aber damit gerechnet werden, dass auch diese Auftraggeber zur BWFuhrpark wechseln werden, da „SafeDriver ennoo GmbH“ mit den Aufträgen von MyDriver und HolidayTaxi schon ordentlich zu tun haben wird. Wir werden mit Spannung verfolgen, was aus RocVin wird. sb – nur 1x in Berlin – FOTOS: pixabay.com, Taxi Times Jetzt HICO Kraftfahrzeug-Kontrollgeräte GmbH · Ullsteinstraße 53–55 · 12109 Berlin Vertretung: FISKALTAXAMETER • Montage fiskalfähiger Taxameter • Umrüstung vorhandener Taxameteranlagen • Aktualisierung der Taxameteranlage nach neuesten Anforderungen Der Kundendienst: Beratung und Termine: HICO-Service anerkannt, zuverlässig, Tel.: 030/7520774 fachmännisch und flexibel Fax: 030/7520944 E-mail: info@hico-berlin.de TAXI JUNI/ 2017 11

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