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Taxi Times Berlin - Juni 2017

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VW-A RECHT ERLAUBT SIND

VW-A RECHT ERLAUBT SIND MAXIMAL ZEHN STUNDEN Eine wichtige Information über Arbeitszeiten und Pausenregelung für Arbeitgeber(innen) im Taxigewerbe: So machen Sie alles richtig. Die Aufzeichnung der Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten mittels Fiskaltaxametern, die keinen Platz mehr für „Korrekturen“ lässt, hat viele verunsichert, wie ihre Beschäftigten die Arbeitszeit praktikabel und rechtskonform zu gestalten haben. GRUNDLAGE: ARBEITSZEITGESETZ (ARBZG) Danach sollte die tägliche Arbeitszeit von angestellten Taxifahrer(inne)n maximal acht Stunden betragen (§ 3 ArbZG). Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich. Voraussetzung: Die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von acht und die wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden werden nicht überschritten. Diese werktägliche Mehrarbeit muss innerhalb von 24 Wochen oder sechs Monaten wieder ausgeglichen werden. Für Nachtarbeitnehmer(innen) beträgt diese Frist nur vier Wochen oder einen Kalendermonat. AB SOFORT: KONTROLLE DER ARBEITSZEITEN IN TAXI-BETRIEBEN Bei einem Treffen in der Senatsverwaltung für Soziales wurden die Gewerbevertreter auf die Verpflichtung der Unternehmer hingewiesen, ihre Beschäftigten über das Arbeitszeitgesetz zu informieren und dies im Betrieb durchzusetzen. Dazu hatte die Referentin für den sozialen Arbeitsschutz, Frau Schley, ein Merkblatt erstellt, in dem sie alles sehr kompetent zusammengefasst hat. Sie forderte die Verbände auf, das ihren Unternehmern bekannt zu machen. Die wichtigste Botschaft dieses Treffens, an dem auch Vertreter des Zoll und des Arbeitsschutzes teilnahmen: Referatsleiter Conrad kündigt Arbeitszeitkontrollen durch den Arbeitsschutz in Taxibetrieben an. Das gab es bisher noch nicht. Herr Lange, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Hauptzollamt Berlin, machte deutlich, dass handschriftliche Aufzeichnungen der Fahrer zu Arbeitszeit und Pausen mit der Nutzung von Fiskaltaxametern hinfällig geworden seien und nicht mehr als Beleg akzeptiert würden. Dazu müsse das Fiskaltaxameter genutzt werden. Arbeitszeit- und Pausen-Aufzeichnungen aus Programmen wie TaxiWin seien ideal. Da dem Gesetz nach eine Pause erst ab 15 Minuten als solche gewertet wird, wollten die Gewerbevertreter wissen, wie Betriebsunterbrechungen kürzerer Dauer zu bewerten seien. Auch in Zigaretten-, Kaffee- oder Pinkel„pausen“ stünde dem Unternehmer die Arbeitskraft des Beschäftigten nicht zur Verfügung, das Taxi sei nicht betriebsbereit. Diese Zeiten könnten nicht gezahlt werden, auch wenn sie nicht als Pause zu werten seien. Dazu gab es von Seiten der Behörde ein klares Nein, diese Zeiten müssten bezahlt werden. PAUSEN SIND PFLICHT Angestelltes Fahrpersonal hat ab sechs Stunden Arbeitszeit Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten. Die ununterbrochene Lenkzeit darf maximal sechs Stunden betragen. 30 Minuten Pause reichen aus bei einer Arbeitszeit von bis zu acht Stunden. Bei bis zu neun Stunden Arbeitszeit müssen mindestens 45 Minuten Pause gemacht werden, bei der Maximal-Arbeitszeit von zehn Stunden mindestens eine Stunde. Beim Aufteilen der Pausenzeit muss beachtet werden, dass jeder Teil mindestens 15 Minuten beträgt (§ 4 ArbZG). Arbeitsunterbrechungen, die kürzer als 15 Minuten sind, werden nicht als Pausen gewertet (§ 4 ArbZG). Am Anfang oder am Ende der Schicht dürfen keine Pausen genommen werden. Pausen sind nur Zeiten, über die das Fahrpersonal frei verfügen kann. Zeiten des Bereithaltens sind keine Pausen. RUHEZEITEN KLAR VORGESCHRIEBEN Zwischen zwei Schichten muss das Fahrpersonal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben, die um höchstens eine Stunde verkürzt werden darf. Auch hier wird ein Ausgleich vorgeschrieben, indem innerhalb von vier Wochen oder innerhalb eines Kalendermonats die Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden verlängert werden muss (§ 5 ArbZG). ARBEIT AN SONN- UND FEIERTAGEN Fahrpersonal, das an Sonn- oder Feiertagen eingesetzt wird, bekommt einen Ersatzruhetag. An mindestens 15 Sonntagen im Jahr muss frei gemacht werden (§§ 9 bis 11 ArbZG). sb ARBEITSZEIT: • im Durchschnitt werktäglich 8 Stunden (§ 3 ArbZG), • Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist möglich, • wöchentlich 48 Stunden (bis zu 60 Stunden), • Ausgleich der Mehrarbeit in 24 Wochen oder 6 Monaten, • Nachtarbeitnehmer: in nur vier Wochen oder einem Monat Arbeitszeit Pausen mindestens 6 bis 8 Stunden 30 min 8 bis 9 Stunden 45 min 9 bis 10 Stunden 60 min Mindestdauer einer Pause: 15 min Ununterbrochene Lenkzeit: maximal 6 Stunden Ruhezeit zwischen 2 Schichten: 11 Stunden (Verkürzung auf 10 Stunden möglich, muss ausgeglichen werden mit einmal 12 Stunden) 14 JUNI / 2017 TAXI

VW-Automobile_06-2017.qxp_A4 20.06.17 09:40 Seite 1 ALLES AUS EINER HAND – VOLKSWAGEN TAXI CENTER BERLIN Besonders für Sie. Der Passat Variant als Taxi. Den Wunsch des Fahrgasts, schnell und sicher Ziele zu erreichen, erfüllt der Passat Variant perfekt. Im großzügigen Innenraum finden bis zu vier Fahrgäste reichlich Platz – und dank bis zu 1.780 Liter Ladevolumen auch deren Reisegepäck. Und damit Sie sich noch besser auf den Verkehr und Ihre Fahrgäste konzentrieren können, erhalten Sie durch optionale Assistenten wie die City-Notbrems - funktion oder die Fußgängererkennung mehr Unterstützung pro Kilometer. Kraftstoffverbrauch in l/100 km: 7,3 – 3,8 (kombiniert), CO2-Emissionen in g/km: 168 – 96 (kombiniert). Fragen dazu beantwortet Ihnen unser Taxiexperte Tobias Liebetanz. Sie erreichen ihn unter 030/89 08 30 44 oder tobias-liebetanz@vw-ab.de. Nutzfahrzeuge Volkswagen Automobile Berlin GmbH TAXI JUNI/ 2017 Oberlandstraße 40 – 41 · 12099 Berlin 15 www.volkswagen-automobile-berlin.de

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