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Taxi Times Berlin - Juni 2017

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INKLUSION WER ZAHLT DEN

INKLUSION WER ZAHLT DEN AUFPREIS BEI BEHINDERTENBEFÖRDERUNG? Trotz großen Interesses wird sich das Taxigewerbe erst bewegen, sobald die Finanzierung geklärt ist. Wie hoch wird die staatliche Förderung für Kauf bzw. Umrüstung rollstuhltauglicher Taxis sein und wann wird sie starten? Erhalten Unternehmer die Förderung auch nachträglich, wenn sie das Projekt anschieben wollen und schon jetzt investieren? Wird das Beförderungsentgelt auskömmlich sein, um die Zusatzkosten zu refinanzieren? Bisher gibt es lediglich politische Willensbekundungen des Berliner Senats – die endlich von den zuständigen Senatsverwaltungen umgesetzt werden müssen. Gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland, Landesverband Berlin-Brandenburg (SoVD), hat die Taxilobby ihre Hausaufgaben längst gemacht und dem Senat eine Vereinbarung vorgelegt, die als Grundlage für ein gemeinsames Umsetzen und verlässliche Rahmenbedingungen dienen könnte. DEADLINE SEPTEMBER Noch sind die Zuständigkeiten nicht klar: Die Senatsverwaltungen für Verkehr (Fahrpreise) und Soziales (Abrechnen der Fahrten, möglicherweise auch Investitionsförderung) sollen jetzt gemeinsam ein „Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderung“ erstellen. Sollen die Mittel im Doppelhaushalt 2018/19 eingestellt werden, muss das jetzt schnellstens geregelt werden, denn der wird bereits im September beschlossen. Anderenfalls liegt das Projekt mindestens zwei weitere Jahre auf Eis. INVESTIEREN – NICHT DISKRIMINIEREN Allerdings wird auch der vom Senat festzulegende Fahrpreis für die Beförderung im Rollstuhl sitzender Personen entscheidend dafür sein, ob die – auch trotz Förderung erheblichen – Zusatzinvestitionen getätigt werden. Offenbar wird ein Zuschlag auf den Fahrpreis grundsätzlich als Diskriminierung gesehen, selbst fünf Euro, so der Vorschlag aus dem Taxigewerbe, wie er auch in Großraumtaxis ab der fünften Person erhoben wird. Unter dem Strich profitieren die Fahrgäste von diesem Großraumzuschlag, da für die Fahrt anderenfalls zwei „normale“ Taxis erforderlich wären, was deutlich teurer wäre. Die Anschaffung und der Betrieb großer Autos kosten mehr, das soll der Zuschlag ausgleichen. Hinzu kommt jetzt auch noch ein Umbau zur Rollstuhlaufnahme. Doch wenn Zuschlag ein Tabuthema ist, wer soll dann diese Investitionen tätigen? Die Beförderung im Rollstuhl sitzender Personen im Taxi würde trotz Zuschlags deutlich billiger als bei Sonderfahrdiensten. Der Wert der spontanen Verfügbarkeit des Taxis ist dabei noch gar nicht berücksichtigt. So wie fünf Fahrgäste in keine Limousine passen, bekomme ich auch keinen Rollstuhl hinein. Diskriminierung? ZUSCHLÄGE ODER LÖSUNG AUSSERHALB DES TAXITARIFS Wir sehen allerdings, dass wir uns auch um alternative Abrechnungslösungen Gedanken machen müssen, um Probleme, die in Bremen auftraten, vorzubeugen. Dort wurde ein Zuschlag von 13,50 € für Rollstuhltaxen zunächst generell erhoben und auch vom Amt für Soziale Dienste abgerechnet. Da dies aber nur bei Krankenfahrten zulässig ist, bei denen die Krankenkasse die Kosten übernimmt, dürfen diese Zuschläge bei Privatfahrten nicht länger erhoben werden. Höhere Kosten und höheren Zeitaufwand gleichen Unternehmer normalerweise durch höhere Preise aus. Unseren Tarif setzt aber der Senat fest. Sollte die Verpflichtung zur Gleichbehandlung Zuschläge für Rollstuhlbeförderung ausschließen, so muss das staatlicherseits ausgeglichen werden, da auch Taxibetriebe ihre Investitionen wieder FOTO: SenIAS 22,90€ LERNBUCH UND APP Spezialatlas zum Taxischein für Berlin Das Standardwerk für P-Schein-Anwärter, Ausbilder und Prüfer zur Klärung von Fragen zur Ortskunde in Berlin Mehr Infos: www.spezialatlas.de Die Trainings-App (Android; iOS) zur Vorbereitung auf die P-Schein-Prüfung für Taxifahrer, Mietwagenfahrer und Krankenwagenfahrer in Berlin 28 JUNI / 2017 TAXI

INKLUSION FOTO: SenIAS Conventstraße 1 – 3 | 22089 Hamburg | Germany Tel. +49 40 25109-0 | albertbauer.com Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, verweist zwar auch auf die Zuständigkeit der Verkehrsverwaltung, lässt aber am grundsätzlichen Willen, das System umzubauen, keinen Zweifel. erwirtschaften und ihr Fahrpersonal bezahlen müssen. Im Sinne einer inklusiven Beförderung wird eine Beteiligung des Landes Berlin an den Fahrtkosten gehbehinderter Menschen selbstverständlich sein. Findet die Verwaltung im Zuge der ohnehin notwendigen Umstrukturierung in der Finanzierung des Sonderfahrdienstes und der Ausstattung des Taxikontos dafür eine Lösung außerhalb des Taxitarifs, wird das Taxigewerbe mitziehen. Obwohl die Arbeitsteilung zwischen SoVD und Taxigewerbe vorsieht, dass der SoVD das Projekt bei Politik und Verwaltungen voranbringt, sucht das Gewerbe jetzt verstärkt auch eigene Gespräche, um den Vorgang eventuell beschleunigen zu können. UNTERSTÜTZUNG SICHER Auszüge aus dem Schreiben von Frau Breitenbach an den SoVD vom 21.02.2017: Die Einführung barrierefreier und multifunktionaler Taxen (Inklusionstaxen) in Berlin ist Bestandteil eines Gesamtkonzepts für die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen, das der Senat mit dem Ziel, die Verkehrsmittel besser miteinander zu verzahnen, erarbeiten wird. (…) liegt die Federführung für die Erarbeitung des Gesamtkonzepts (...) bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Der Fachbereich „Allgemeine Behindertenpolitik“ meines Hauses wird sich – auch aufgrund der Zuständigkeit für den „Sonderfahrdienst‘ – aktiv an der Erarbeitung des o. a. Gesamtkonzepts beteiligen. Wie Ihnen bekannt ist, hat der Senat die qualitative Weiterentwicklung des „Sonderfahrdienstes“ vereinbart, die im Einzelnen die Prüfung der Eigenbeteiligung für den Sonderfahrdienst auf Sozialverträglichkeit und die Anpassung der Eigenbeteiligung für das Taxikonto an das Niveau des Sonderfahrdienstes betrifft. Die Etablierung von Inklusionstaxen wird aus meiner Sicht eine Ergänzung und langfristig eine Alternative für den überwiegenden Anteil der Nutzer/Kunden des „Sonderfahrdienstes“ darstellen, weshalb Sie sich auch weiterhin meiner Unterstützung Ihres Projekts InklusionsTaxi sicher sein können. Kunde: Gasag Format: 210 x 148 mm Auftrags-Nr.: 300870 Kampagne/Etat: Gasag Beschnitt: 3 mm Operator MB Motiv/Name: Erdgas-Tankstellen MBZ/BGE/SF: 0/5 mm Kundenfreigabe sb Publikation/Art Taxi Times Berlin Profil: isocoated v2 (39L) ABC-Geprüft Kontakt: Martin Block Trapping: nein Revision 0.1 DAMIT FAHREN SIE GUT UND SAUBER! Tiergarten Heidestr. 19, Total Mitte Chausseestr. 61 – 62, Total Jetzt an immer mehr Tankstellen in Berlin Erdgas tanken. Mit Erdgas tanken Sie die saubere Energie der Zukunft schon heute – und das gleich in Ihrer Nachbarschaft. Steigen Sie auf unseren intelligenten Kraftstoff um und profitieren Sie von den vielen Vorteilen, die Ihnen ein Fahrzeug mit einem modernen Erdgas- Motor bietet – wie z. B. den guten Umwelteigenschaften. Denn bei Erdgas - Fahrzeugen entstehen im Vergleich zu Diesel weniger Stickoxide und nahezu kein Feinstaub. Darüber hinaus wird auch weniger CO 2 verursacht. So können Erdgas- Fahrzeuge für saubere Luft auf Berlins Straßen sorgen. Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.gasag.de/eco-mobil Service-Hotline: 030 7072 0000-0, Mo – Fr von 7.00 – 20.00 Uhr Charlottenburg Messedamm 8 – 10, Aral Reinickendorf Flughafen Tegel, arwe Spandau Ruhlebener Str. 1a, Sprint Charlottenburg Heerstr. 37, Total Spandau Nonnendammallee 42, Sprint Reinickendorf Ollenhauerstr. 101, Shell Tiergarten Lessingstr. 4, Esso Spandau Heerstr. 324, Total Tempelhof Schöneberger Str. 19 – 20, Aral Kreuzberg Tempelhofer Ufer 33, Total Zehlendorf Berliner Str. 20 – 22, Esso Tempelhof Mariendorfer Damm 195, Aral Pankow Prenzlauer Promenade 70 – 73, Star Neukölln Karl-Marx-Str. 267, Shell Prenzlauer Berg Kniprodestr. 25, Sprint Mahlsdorf Alt-Mahlsdorf 60, Total Lichtenberg Blockdammweg 6, Total Treptow Bulgarische Str. 9, Total Treptow Schnellerstr. 20, Aral Hohenschönhausen Rhinstr. 175, Total Friedrichshain Holzmarktstr. 36 – 42, Total Lichtenberg Alt-Friedrichsfelde 61, Tamoil Stand: September 2016 TAXI JUNI/ 2017 29

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