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Taxi Times Berlin - Oktober 2017

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NEWS NEWSTICKER INKLUSIONSTAXI: FÖRDERUNG AUF DEM WEG Die Zuständigkeiten für das Inklusionstaxi sind zwischen den Senatsverwaltungen geklärt. Die Sozialverwaltung, die bereits für die Abrechnungen im Sonderfahrdienst und für Zuschüsse bei Fahrten im Rahmen des Taxikontos zuständig ist, hat die Verantwortung für das Inklusionstaxi-Förderprogramm übernommen. Dass nicht auch noch die Wirtschaftsverwaltung für die finanzielle Förderung mit hineingezogen wurde, kann als sinnvolle Bündelung der Kräfte und als Versuch verstanden werden, das Projekt einfach und effizient zu gestalten, zumal wegen der Taxipreise auch die Verkehrsverwaltung involviert ist. Die Sozialverwaltung hat bereits einen Haushaltsantrag gestellt, dem zufolge im Doppelhaushalt 2018/19 ein hoher sechsstelliger Betrag für behindertengerechte Umbauten von Taxis zur Verfügung stehen soll. Im Antrag sollen auch bereits Mittel für den Doppelhaushalt 2020/21 berücksichtigt worden sein. Wenn die Beratungen abgeschlossen sind, wollen Senatorin Breitenbach und Staatssekretär Fischer das Taxigewerbe in einem Treffen mit dem Taxigremium konkret über die Ergebnisse informieren. Geplant ist der 1. November. Taxi Times Berlin wird darüber berichten. sb HANDY AM STEUER: BIS 240 EURO Seit dem 23.9. gelten neue Sanktionen für bestimmte Verkehrsvergehen. Die Benutzung elektronischer Geräte (Handy, Tablet usw.) ohne Freisprech einrichtung bzw. Sprachsteuerung bei nicht ausgeschaltetem Motor macht künftig – außer einem Punkt in Flensburg – 100 Euro, bei Verursachung eines Schadens bis zu 240 Euro und einen Monat Fahrverbot. Behindern von Fahrzeugen mit Blaulicht (z. B. keine Rettungsgasse bilden): 200 bis 320 Euro plus einen Monat Fahrverbot. Für illegale Autorennen (Organisation oder Teilnahme) drohen bis zu zwei Jahre Haft, bei Unfall mit Schwerverletzten oder Toten bis zu zehn Jahre. ar Umsonst geklebt – nicht jede Reklame gehört auf Taxitüren TAXIFAHRER MUSSTEN TÜRWERBUNG ENTFERNEN Ein Bürgerbegehren in Berlin kämpft um den Erhalt des Flughafens Tegel. Unterstützung bekam die Initiative auch von einigen Berliner Taxifahrern. Mit einer Werbeaktion wurde der Bogen aber überspannt. Schon heute steht fest: Wenn der neue Berliner Flughafen BER tatsächlich irgendwann eröffnet wird, wird er von vornherein zu klein sein, um das prognostizierte Fluggastaufkommen zu bewältigen. Deshalb soll der aktuelle Flughafen Tegel auch weiterhin im Betrieb bleiben. Diese Forderung stößt allerdings bei der Berliner Landesregierung auf Ablehnung, weshalb die Tegel-Befürworter einen Verein „Tegel bleibt offen e. V.“ gegründet haben, der die Berliner gemeinsam mit der Bundestagswahl in einem Volksentscheid darüber abstimmen ließ, ob der Senat sich erneut mit dem Thema befassen muss. In den Wahlkampf um die Ja-Stimme hatten sich zuvor auch etliche Berliner Taxiunternehmer eingeschaltet. Der Verein „Tegel bleibt offen e. V.“ hatte bei der Berliner Firma Phönix Taxiwerbung Außenwerbefolien für 300 Taxis erstellen lassen, auf denen neben dem Vereinslogo auch die Schriftzüge „Berlin – Weltstadt oder Provinz?“ und „Berlin braucht Tegel“ angebracht waren. Dazwischen wies ein Text darauf hin, dass man am 24. September zum Volksentscheid „ja“ ankreuzen sollte. Das taten dann auch offiziell 56,1 Prozent der Wähler, was eine Bürgerinitiative in Brandenburg mit dem gleichen Ziel auslöste. Die Folien wurden seit dem 25. August durch Phönix-Mitarbeiter auf rund 130 Berliner Taxis angebracht. Deren Unternehmer hatten sich bereiterklärt, diese Werbung kostenlos zu fahren. Die Folien fielen der Polizei auf, als diese am darauffolgenden Montag am Flughafen Tegel die Taxis hinsichtlich des Einbaus von Fiskaltaxametern und anderer Vorschriften kontrollierte. Nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde LABO wurden die Kollegen anschließend aufgefordert, die Werbung wieder abzuziehen. Es handele sich dabei um politische Werbung, und die ist laut Paragraph 26, Absatz 2 der BOKraft verboten. Auf die Verhängung von Bußgeldern verzichteten die Beamten vor Ort bei allen Kollegen, die der Aufforderung zur Entfernung gleich nachkamen. Phönix stoppte weitere Beklebungen und bat per Facebook die Fahrer aller bisher beklebten Taxis, die Folien unverzüglich zu entfernen. „Schade um die Zeit und die Kosten“, bedauert ein Phönix-Mitarbeiter die Aktion gegenüber Taxi Times. Man habe sich auf die Zusage des Vereins verlassen, der angeblich von der IHK grünes Licht bekommen hatte. jh FOTOS: Phönix Taxiwerbung, Stanislav Statsenko / Taxi Times 10 OKTOBER/ 2017 TAXI

RECHT NUR DIE KAMERA WAR ZEUGE Die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen ist vor Gericht bislang umstritten, vor allem aus Datenschutzgründen. Ausdrücklich verboten ist die Verwendung solcher Kameras aber in Deutschland nicht. Taxifahrer Orhan hat eine schöne Tour vom Flughafen Tegel nach Neu-Hohenschönhausen. Der Verkehr ist flüssig. Seestraße, Osloer Straße, linke Spur. Ecke Prinzenallee, die Ampel ist grün. Die Spur schwenkt leicht nach rechts, wegen der Linksabbieger. Der Mazdafahrer aus MOL rechts neben ihm sieht nur die grüne Ampel, aber nicht die Spurmarkierungen, und fährt stur geradeaus weiter. Es kommt, wie es kommen muss: Der Mazda touchiert das Taxi seitlich. Zum Stehen kommen beide erst hinter der Kreuzung. Orhan ist sauer, weil seine schöne Tour futsch ist. Und dann beschuldigt der Typ aus MOL ihn auch noch, die Spur gewechselt zu haben. In den meisten Fällen geht solch eine Sache 50 zu 50 aus. Keiner der Beteiligten kann beweisen, dass er selbst in der Spur geblieben und allein der andere schuld ist. Zeugen? Meist Fehlanzeige. Auch die Fahrgäste machen sich meist schnell aus dem Staub oder haben nichts gesehen. Und wenn die Polizei kommt, ist die Unfallstelle längst geräumt und alle Spuren sind verwischt. Aber Kollege Orhan hat vorgesorgt. Er hat in seinem Taxi eine Front-Dashcam installiert, also eine kleine, in Fahrtrichtung zeigende Videokamera, die während der Fahrt im Dauerbetrieb aufnimmt. Die hat das ganze Geschehen gefilmt. Halt, werden da einige sagen. Das ist doch gar nicht erlaubt! Oder zumindest nicht verwertbar. Einige Amts- und Landgerichte haben bei Dashcam-Aufnahmen eine Verletzung von Bundesdatenschutzgesetz Die Dashcam – wenn sie als „Zeuge“ zugelassen wird, ist sie objektiv. und Kunsturhebergesetz (Stichwort: Recht am eigenen Bild) angenommen. Andere Gerichte aber haben das – mit guten Gründen – verneint. Die Rechtslage ist also wie so oft unsicher. Nun hat das Oberlandesgericht Stuttgart als erstes Obergericht einer Verwertung von Dashcam-Aufnahmen in einem Verkehrsunfallprozess zugestimmt, auch wenn es nicht zu einem Urteil kam, weil die Beteiligten sich verglichen haben (Az. 10 U 41/17). Aber der vorsitzende Richter hat sich in der Verhandlung eindeutig geäußert. Danach sei der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht relativ gering, weil die Dashcam nur die Straße filmt, nicht aber in die Privatoder gar Intimsphäre eindringt. Im öffentlichen Raum müsse aber jeder damit rechnen, fotografiert oder gefilmt zu werden. Deshalb seien im Rahmen der Interessenabwägung die Interessen des Geschädigten, der seine Ansprüche aus einem Verkehrsunfall durchsetzen möchte, gewichtiger als der Schutz des Persönlichkeitsrechts der gefilmten Personen. Ob das nun das Ende der Diskussion ist, bleibt fraglich, denn eine letztinstanzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist zurzeit nicht in Sicht. Gut beraten ist allemal, wer sich eine Dashcam besorgt, bei der die Speicherkarte fortlaufend neu beschrieben wird, und die nur bei einem Unfall eine kurze Sequenz speichert. Denn das räumt Datenschutzbedenken weitgehend aus. Und man sollte die Videoaufnahme nicht erst vor Gericht ins Spiel bringen. Denn solange man noch direkt mit der Versicherung verhandelt, werden Verwertbarkeitsfragen kaum aufgeworfen. Aber die Chancen, den Schadensachbearbeiter mit den unbestreitbaren Fakten einer Dashcam-Aufnahme zu überzeugen, sind sehr hoch. ch Von Rechtsanwalt Carsten Hendrych www. rbth-recht.de Berlin KFZ-Teile Discount für Taxibetriebe INSIKA: Anforderungen des Gesetzes werden nicht erfüllt! FOTO: Adobe Stock / Aunging Abholmarkt Service-Werkstatt Reifendienst Motorölcenter Onlineshop Lieferservice Tel: (030) 2000549-0 TE Taxiteile Berlin GmbH | Gaußstraße7 | 10589 Berlin und Forckenbeckstr. 9-13 | 14199 Berlin www.te-taxiteile.com Berlin072017 Parl. Staatssekretär Bundesfinanzministerium Michael Meister, CDU im Interview aus der Sendung plusminus vom 23.08.17 (ARD) Zitat:"Die Lösung INSIKA ist in ihrer heutigen Form leider nicht manipulationssicher, (...) ©Bundesministerium der Finanzen, Foto: Jörg Rüger empfiehlt eine Kassen App: www.e-pos.de TAXI OKTOBER/ 2017 11

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