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Taxi Times Berlin - Oktober 2017

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INNUNG DES BERLINER

INNUNG DES BERLINER TAXIGEWERBES E. V. DIE TOTMANNTASTE IST KEIN TEUFELSWERK Die Einschätzung des Arbeitsgerichts geht weit an der Realität des Taxigewerbes vorbei. Es ist kein Verstoß gegen den Datenschutz erkennbar. In den Verlautbarungen zu angeblich flächendeckender Missachtung des Mindestlohngesetzes (MLG) im Taxigewerbe ist in den letzten Wochen viel durcheinander gegangen. Es wird vergessen, dass es früher keine Rolle spielte, in welcher Zeit der Umsatz erzielt wurde. So lange das Arbeitszeitgesetz beachtet und Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten eingehalten wurden, war die tatsächliche Arbeitszeit für den Lohn unerheblich. Die Fahrer erhielten meist einen vereinbarten Prozentsatz vom erzielten Umsatz als Provisionslohn. Wie hoch dann der durchschnittliche Lohn je geleisteter Arbeitsstunde war, spielte für den Unternehmer keine Rolle. INNUNG DES BERLINER TAXIGEWERBES E. V. Storkower Straße 101, 10407 Berlin Tel. Sekr.: +49 (0)30 / 23 62 72 01 Tel. Kasse: +49 (0)30 / 23 62 72 04 Telefax: +49 (0)30 / 344 60 69 E-Mail: info@taxiinnung.org www.taxiinnung.org www.facebook.com/taxiinnung Presserechtlich verantwortlich für diese Seite: Leszek Nadolski Redaktion: Stephan Berndt (sb) Erst durch die Einführung des Mindestlohns wurde eine exakte Arbeitszeiterfassung erforderlich. Die Taxiunternehmen mussten für viel Geld ihre EDV-Programme und Taxameter nachrüsten, um dies erfassen zu können. Die Freiheit des Taxifahrers, seine Schicht selbstbestimmt zu gestalten, ist damit an ihre Grenzen gestoßen. Braucht er zu lange für das Erzielen seines Umsatzes, ist er für das Unternehmen nicht mehr tragbar – nicht weil er es so will, nicht weil der Unternehmer es so will, sondern einzig aufgrund des leidigen Mindestlohngesetzes. Umsatzstarke Fahrer dagegen werden niemals behaupten, ihnen würde Arbeitszeit weggerechnet und sie erhielten keinen Mindestlohn. In diesem Zusammenhang erklärt sich auch die Funktion der sogenannten Totmanntaste. Für einige Fahrer ist sie „das Instrument, das sie Schicht für Schicht um einen Teil ihres Lohns bringt“. Tatsächlich aber ist sie ein unbestechliches Mittel, um Zeiten zu erfassen, in denen vom Arbeitgeber tatsächlich kein Lohn an den Fahrer gezahlt werden muss. Und nur dem minutiösen Erfassen dieser Zeiten verdanken viele Fahrer, dass sie – bei gleich gebliebenen Fahrzeugverfügungszeiten und Umsätzen – auch nach Einführung des Mindestlohns ihren Job behalten haben. Die Funktionsweise besagter Taste ist ja gerade die, dass keine Pause erzeugt wird, sobald sie gedrückt wird. Sitzt der Fahrer im Taxi und ist dienstbereit, kann er jederzeit verhindern, dass eine Pause aufgezeichnet wird. Nur wenn er länger nicht an seinem Arbeitsplatz ist, springt das Taxameter in die Pausenfunktion. Die Bedenken des Arbeitsrichters, der Signalknopf verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz, sind nicht nachvollziehbar. Kein Fahrer muss alle drei Minuten drücken, denn Pausen sind arbeitsrechtlich erst ab einer Dauer von fünfzehn Minuten als solche zu rechnen. Soll also keine Pause erzeugt werden, muss erst nach knapp fünfzehn Minuten gedrückt werden. Um Fahrzeugflotten intelligent zu steuern – das übersieht der Arbeitsrichter dabei völlig –, werden nicht nur Taxis längst per GPS erfasst. Taxiunternehmer und Leitzentrale wissen also permanent, wo sich Fahrzeug und Fahrer gerade befinden. Das ist nachhaltig, kundenfreundlich und garantiert eine gerechte Auftragsvergabe für die Taxifahrer. Bei der Totmanntaste Datenschutzbedenken zu äußern, wie in der Begründung des jüngsten Urteils des Berliner Arbeitsgerichts nachzulesen, ist demnach unverständlich und weltfremd. Der klagende Taxiunternehmer hat gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin Berufung eingelegt, so dass das Verfahren demnächst vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg fortgesetzt wird. sb FOTO: Stephan Berndt / Taxi Times 20 OKTOBER/ 2017 TAXI

TAXI DEUTSCHLAND BERLIN E. V. DER FLUCHHAFEN BERLINS Die Posse um die Laderechte für Berliner Taxen in Schönefeld erinnert an den Widerstand eines gallischen Dorfes aus einem Comic-Heft. Doch hier geht es um ernsthafte Angelegenheiten. ZEICHNUNG: Stanislav Statsenko / Taxi Times Ganz Berlin funktioniert einwandfrei. Ganz Berlin? Nein, ein kleiner Ortsteil im brandenburgischen Schönefeld stellt sich stur und verbietet Berliner Taxen das Laderecht. Doch dieser Schuss wird nach hinten losgehen. Denn in diesem Fall geht es nicht darum, imperialistische Römer zu vertreiben, sondern Berliner Bürgern und Gästen einen guten Taxiservice zu verwehren. Bei Asterix und Obelix ist es lustig, wenn sich die Römer immer wieder am Widerstand einer kleinen Gemeinde die Zähne ausbeißen. Im echten Leben ist es eine Blamage – für Berlin, für Deutschland, für das Taxigewerbe. Deshalb müssen wir uns gegen die Zaubertrank-Junkies aus dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) endlich wehren. Noch immer ist der neue Großflughafen BER in Schönefeld ein Geisterareal. Es fühlt sich mittlerweile so an, als würden wir alle seit Jahrhunderten auf die Eröffnung warten. Doch jeder Fluch hat auch einen Segen. Noch bleibt Zeit, beim Thema Laderechte für Taxifahrer aus Berlin endlich eine vernünftige Lösung zu finden. Das Laderecht, sprich Gäste in das Taxi aufnehmen, besteht aktuell nur für Taxis aus dem LDS. Dieser Regelung ist es zu verdanken, dass Qualitätseinbußen existieren. Schon jetzt beschweren sich die Fahrgäste über Engpässe am aktuell bestehenden Flughafen Schönefeld (SXF). Zu Stoßzeiten sind Wartezeiten auf ein verfügbares Taxi am Flughafen Schönefeld mit bis zu 90 Minuten leider ein Faktum, was unbedingt einer Qualitätssicherung bedarf. Wie peinlich dieser Zustand für das Taxigewerbe, aber auch für die Stadt Berlin und alle verantwortlichen Politiker ist, zeigte die Berichterstattung in den Medien über das Chaos in Schönefeld, als Ende August wegen einer Bombenentschärfung der Flughafen Tegel gesperrt wurde und etliche Maschinen stattdessen in Schönefeld landeten. Erst durften die Passagiere die Maschinen nicht verlassen, und als man sie dann doch endlich ausstiegen ließ und sie nach langer Wartezeit ihr Gepäck hatten, fuhr keine S-Bahn mehr. All das wurde in zwei bis drei Sätzen beschreiben. Die große Schlagzeile war allerdings der Taximangel, weil die wenigen Kollegen aus dem LDS erstens gar nicht informiert worden waren und zweitens über keine Kommunikationsstruktur verfügten, um schnell alle verfügbaren Kollegen nach Schönefeld zu schicken. In Berlin sind 8.000 Taxis zugelassen. Innerhalb von 30 Minuten hätten unsere Kolleginnen und Kollegen die gestrandeten Fahrgäste schnell und sicher nach Hause oder zu ihren Hotels gebracht. Stattdessen steht unsere Branche mal wieder wie ein begossener Pudel da, verprügelt von ein paar zaubertrank-besoffenen LDS-Politikern. Der Flughafen BER wird viel größer und höher frequentiert sein als SXF, da wird mit solchen Engpässen regelmäßig zu rechnen sein. Ohne Ladegenehmigungen für Berliner Taxen decken die brandenburgischen Kollegen leider nicht den Bedarf an benötigten Fahrten, und der entstehende Menschenstau ist nicht gerade ungefährlich. Panik und Kreislaufzusammenbrüche sind in solchen Situationen keine Seltenheit. Die Sicherheit und die Abreisemöglichkeiten müssen durch ausreichende Verfügbarkeit an Taxen gewährleistet sein. Der Flughafen BER braucht beide Kommunen vor Ort, nur gemeinsam können die Taxen eine anständige Sicherheit und Qualität anbieten, auf die immer Verlass sein kann. Warum heißt der neue Flughafen Berlin/Brandenburg, wenn kein Berlin drin ist? Wo Berlin draufsteht, muss auch Berlin drin sein. md TAXI DEUTSCHLAND BERLIN E. V. Persiusstraße 7 10245 Berlin Tel. Sekr.: +49 (0)30 / 202 02 13 10 Fax: +49 (0)30 / 202 02 13 11 E-Mail: berlin@taxideutschland.eu www.taxideutschland.eu www.facebook.com/taxi.deutschland.eu Presserechtlich verantwortlich für diese Seite: Ertan Ucar Redaktion: Mem Deisel (md) TAXI OKTOBER/ 2017 21

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