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Eingreifen der Staatsanwaltschaft bei Straftaten im Zusammenhang ...

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StA Mosbach IX / 2009<br />

OStA Heering<br />

rechte Fahrspur eingangs einer langgezogenen<br />

Linkskurve ins Schleu<strong>der</strong>n und nach rechts von <strong>der</strong><br />

Fahrbahn ab. Das Fahrzeug schleu<strong>der</strong>t über 75 Meter<br />

an <strong>der</strong> Lärmschutzwand entlang und überschlägt sich<br />

an den Leitplanken. Die Fahrzeugführerin wird schwer<br />

verletzt.<br />

07.11.2002: Durchführung von Griffigkeitsmessungen durch die<br />

Baustoff- und Bodenprüfstelle KA:<br />

Griffigkeitsabfall <strong>im</strong> Bereich <strong>der</strong> Unfallstelle gegenüber<br />

dem alten Betondeckenbereich vor km 260,000,<br />

beson<strong>der</strong>s <strong>bei</strong> 2. (leichter Abfall) und 3. Fahrstreifen<br />

(deutlicher Abfall). 3. Streifen Warnwertunterschreitung<br />

<strong>bei</strong> km 263,000 – 263,500, keine Unterschreitung des<br />

Schwellenwertes.<br />

(Warnwertunterschreitung = keine baulichen<br />

Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich, weitere<br />

Beobachtung / Messung in regelmäßigen<br />

Abständen;<br />

Schwellenwertunterschreitung = grundsätzlich baulicher<br />

Maßnahmen zur Erhöhung <strong>der</strong><br />

Fahrbahngriffigkeit erfor<strong>der</strong>lich)<br />

Die Verletzte erstattet Strafanzeige <strong>bei</strong> <strong>der</strong> StA Karlsruhe gegen die für die<br />

Beschaffenheit <strong>der</strong> Autobahn zuständigen Amtsträger. Die <strong>Staatsanwaltschaft</strong> stellt<br />

das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO ein. Die nach <strong>der</strong> bestätigenden<br />

Beschwerdeentscheidung <strong>der</strong> Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe her<strong>bei</strong>geführte<br />

gerichtliche Entscheidung <strong>im</strong> Klageerzwingungsverfahren durch das OLG Karlsruhe<br />

führt zur Verwerfung des Antrags als unbegründet:<br />

Für die den Verantwortlichen für die BAB A 8 zur Last gelegte fahrlässige<br />

Körperverletzung <strong>im</strong> Amt fehle es bereits an einem sorgfaltswidrigen Verhalten.<br />

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