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Die Gutachterkommissionen Lebendspende stellen ihre Arbeit vor

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<strong>Lebendspende</strong> in Schleswig-Holstein<br />

Voraussetzungen, Erfahrungen und<br />

Perspektiven<br />

<strong>Die</strong> <strong>Gutachterkommissionen</strong><br />

<strong>Lebendspende</strong> <strong>stellen</strong> <strong>ihre</strong><br />

<strong>Arbeit</strong> <strong>vor</strong><br />

Elisabeth Breindl<br />

Aufgrund der Einführung des Transplantationsgesetzes<br />

(TPG) wurden 1999 bei der Ärztekammer<br />

Schleswig-Holstein die nach § 8 Abs. 3 dieses<br />

Gesetzes erforderlichen <strong>Gutachterkommissionen</strong><br />

<strong>Lebendspende</strong> gegründet.<br />

Seitdem begutachten sie alle Fälle von Lebendnieren-<br />

und Lebendleberspenden der beiden<br />

Transplantationszentren am UK S-H, Campi<br />

Kiel und Lübeck.<br />

Am 22.11.2008 stellten sie unter<br />

der bewährten wissenschaftlichen<br />

Leitung von Prof. <strong>Die</strong>trich von Engelhardt,<br />

Lübeck, einem interessierten<br />

Publikum nicht nur <strong>ihre</strong><br />

<strong>Arbeit</strong> <strong>vor</strong>, sondern diskutierten<br />

auch die Voraussetzungen für die<br />

<strong>Lebendspende</strong> sowie deren Perspektiven.<br />

Dr. Hannelore Machnik, Vizepräsidentin<br />

der Ärztekammer Schleswig-Holstein<br />

und selbst durch <strong>ihre</strong><br />

Tätigkeit in der Klinik für Nephrologie<br />

am Campus Lübeck eng mit<br />

dem Thema von Organspende und Transplantation<br />

vertraut, begrüßte die Anwesenden, die<br />

z. T. von weit her angereist waren.<br />

Sie wies in <strong>ihre</strong>n einleitenden Worten auf den<br />

eklatanten Mangel an postmortalen Spenderorganen<br />

hin. Auf eine Million Einwohner kommen<br />

in Deutschland etwa 16 postmortale Organspender<br />

(in der Schweiz sind es nur 10,8).<br />

Trotz vielfältiger Anstrengungen gelingt es<br />

nicht, die postmortale Organspende zu steigern.<br />

<strong>Die</strong> Wartezeit auf eine Nierentransplantation<br />

durch ein postmortales Organ beträgt mittlerweile<br />

sechs bis acht Jahre. Fast ein Viertel der<br />

Patienten stirbt auf der Warteliste. Vor diesem<br />

Prof. Dr. phil. <strong>Die</strong>trich von Engelhardt<br />

(Foto: Privat)<br />

Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 1/2009<br />

www.aerzteblatt-sh.de �� www.aeksh.de �� www.arztfindex.de<br />

kammer-info aktuell<br />

Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass innerhalb<br />

der Familien betroffener Patienten zunehmend<br />

die Möglichkeit einer <strong>Lebendspende</strong><br />

erörtert wird. Der Anteil der <strong>Lebendspende</strong>n an<br />

allen Nierentransplantationen stieg in den letzten<br />

Jahren stetig und liegt heute stabil bei ca. 20<br />

Prozent.<br />

Dr. Hannelore Machnik<br />

(Foto: SH)<br />

Hans-Ernst Böttcher,<br />

Präsident des<br />

Landgerichts Lübeck<br />

und Mitglied<br />

der Gutachterkommission<strong>Lebendspende</strong><br />

von Anfang<br />

an, erläuterte die<br />

Voraussetzungen einerLebendorganspende,insbesondere<br />

das Subsidiaritätsprinzip<br />

der post-<br />

mortem-Spende und wies auf die<br />

Problematik der in dem zugrunde<br />

liegenden § 8 Abs. 3 des TPG hin,<br />

wonach eine Entnahme von Organen<br />

bei einem Lebenden u. a.<br />

erst durchgeführt werden darf,<br />

wenn die nach Landesrecht zuständige<br />

Kommission gutachtlich<br />

dazu Stellung genommen hat, ob<br />

begründete tatsächliche Anhaltspunkte<br />

dafür <strong>vor</strong>liegen, dass die<br />

Einwilligung in die Organspende<br />

nicht freiwillig erfolgt oder das Organ<br />

Gegenstand verbotenen Handeltreibens<br />

nach § 17 TPG ist. Das<br />

Gesetz führt weiter aus, dass die Organentnahme<br />

darüber hinaus nur zulässig zum Zwecke der<br />

Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten<br />

Grades, Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte<br />

oder andere Personen, die dem Spender in besonderer<br />

persönlicher Verbundenheit offenkundig<br />

nahestehen, ist.<br />

In den <strong>Gutachterkommissionen</strong> sind diese<br />

Grundsätze immer Gegenstand von ausführlichen<br />

Diskussionen. Deshalb wurden die von Dr.<br />

Machnik berichteten entsprechenden aktuellen<br />

Diskussionen bei der Bundesärztekammer um<br />

das so genannte Pooling, also die unentgeltliche<br />

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kammer-info aktuell<br />

anonyme <strong>Lebendspende</strong>, sowie die so genannte<br />

Cross-over-Spende, bei der sich z. B. Ehepaare<br />

wechselseitig Organe spenden, mit großem Interesse<br />

aufgenommen.<br />

Insgesamt war es eine hochinteressante Veranstaltung,<br />

zumal auch Dr. Karsten Köppe als<br />

Transplantationschirurg und Prof. Jürgen Steinhoff<br />

als verantwortlicher Nephrologe, der zusätzlich<br />

ein Spenderehepaar mitgebracht hatte,<br />

Prof. Dr. Dr. jur. Hans-Jürgen Kaatsch und Dr.<br />

phil. Kai Torsten Kanz spannende und informative<br />

Vorträge hielten.<br />

Dr. Machnik drückte am Ende der Veranstaltung<br />

das Gefühl aus, voller Information zu sein,<br />

die erst einmal verarbeitet werden müsse. Genau<br />

das empfanden dann auch die Teilnehmer,<br />

die noch bei einem anschließenden Imbiss weiter<br />

diskutieren konnten.<br />

Dr. Elisabeth Breindl, Ärztekammer Schleswig-Holstein,<br />

Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg

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