Fragen und Antworten Betreuungsgutscheine - Gemeinde Freienbach
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<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> <strong>Betreuungsgutscheine</strong> Seite 2/4<br />
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Antragsstellung<br />
Wann kann der Antrag für <strong>Betreuungsgutscheine</strong> gestellt werden?<br />
Der Antrag kann ab März 2012 eingereicht werden <strong>und</strong> wird in den Folgejahren jeweils<br />
im Oktober für das kommende Jahr erneuert.<br />
Wie mache ich einen Antrag?<br />
Erstens reichen die Erziehungsberechtigten der Familienkontaktstelle mit dem dafür<br />
vorgesehenen Formular einen Antrag auf <strong>Betreuungsgutscheine</strong> sowie die dafür notwendigen<br />
Unterlagen ein. Zweitens wird die Familienkontaktstelle die Gutscheinhöhe<br />
berechnen <strong>und</strong> den Erziehungsberechtigten mitteilen.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Freienbach</strong>, Familienkontaktstelle, Churerstrasse 15, 8808 Pfäffikon.<br />
(familienkontaktstelle@freienbach.ch)<br />
Wer stellt den Antrag?<br />
Die Erziehungsberechtigten.<br />
Wer muss den Antrag unterzeichnen?<br />
Alle die zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen, da auch auf diese Steuerveranlagungen<br />
zurück gegriffen wird.<br />
Ich beziehe Unterstützung von der Sozialhilfe.<br />
Wer stellt den Antrag auf <strong>Betreuungsgutscheine</strong>?<br />
Das Fürsorgeamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Freienbach</strong> stellt den Antrag direkt.<br />
Wo erhalte ich Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages?<br />
Zum Ausfüllen des Antrages wenden Sie sich an die Familienkontaktstelle der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Freienbach</strong>. Sie wird Sie bei der Antragsstellung unterstützen.<br />
Können Personen mit einer IV auch <strong>Betreuungsgutscheine</strong> bekommen?<br />
Ja, als Zugangskriterien gelten das massgebliche Einkommen <strong>und</strong> das Vorhandensein<br />
eines Betreuungsplatzes.<br />
Ich bin im Moment arbeitslos.<br />
Kann ich trotzdem <strong>Betreuungsgutscheine</strong> bekommen?<br />
<strong>Betreuungsgutscheine</strong> werden unabhängig der beruflichen Situation der Personen ausgestellt.<br />
Als Zugangskriterien gelten das massgebliche Einkommen <strong>und</strong> das Vorhandensein<br />
eines Betreuungsplatzes.<br />
Bei welchen Veränderungen unter dem Jahr besteht eine Meldepflicht?<br />
Die Erziehungsberechtigten müssen jede Änderung des Betreuungsumfangs sowie die<br />
Beendigung des Betreuungsverhältnisses innert einer Woche der Familienkontaktstelle<br />
melden.<br />
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