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Arzneiversorgung zwischen Mangel und ... - Pillen-Checker.de

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ar sind <strong>und</strong> dass keine Drogen aus diesen<br />

legalen Bestän<strong>de</strong>n in illegale Kanäle abgezweigt<br />

wer<strong>de</strong>n. Des Weiteren soll das INCB<br />

Schwachstellen in <strong>de</strong>r nationalen <strong>und</strong> internationalen<br />

Drogenkontrolle benennen<br />

<strong>und</strong> Gegenmaßnahmen einleiten. In seinen<br />

Jahresberichten bestimmt das INCB <strong>de</strong>n<br />

globalen Bedarf für je<strong>de</strong> einzelne Substanz<br />

aufgr<strong>und</strong> von Schätzungen <strong>de</strong>r nationalen<br />

Regierungen. 4<br />

Deutsche Gesetzgebung<br />

In Deutschland setzt das Betäubungsmittelgesetz<br />

(BtMG) die internationalen Regelwerke<br />

um. 5 Es regelt <strong>de</strong>n Anbau, die Herstellung,<br />

<strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l, die Ein- <strong>und</strong> Ausfuhr, die Abgabe,<br />

die Veräußerung, <strong>de</strong>n Erwerb sowie das<br />

Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln. Im<br />

Laufe <strong>de</strong>r Jahre ist es mehrfach an neue internationale<br />

Vereinbarungen angepasst wor<strong>de</strong>n.<br />

Seit 2009 können Betäubungsmittel z.B.<br />

auch zur Substitutionsbehandlung schwer<br />

drogenabhängiger Menschen verordnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Dazu benötigen ÄrztInnen allerdings<br />

eine beson<strong>de</strong>re Erlaubnis.<br />

Als Betäubungsmittel gelten alle Substanzen,<br />

die in einer <strong>de</strong>r drei Anlagen <strong>de</strong>s<br />

Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt sind:<br />

Anlage I listet alle nicht verkehrsfähigen <strong>und</strong><br />

nicht verschreibungsfähigen Betäu bungsmittel<br />

auf. Die Abgabe dieser Mittel <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

Han<strong>de</strong>l mit ihnen sind verboten. Darunter fallen<br />

die meisten bekannten illegalen Drogen<br />

wie beispielsweise Heroin o<strong>de</strong>r LSD. Anlage<br />

II listet alle verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen<br />

Betäubungsmittel auf.<br />

Der Han<strong>de</strong>l mit diesen Stoffen ist erlaubt –<br />

um sie als Gr<strong>und</strong>stoff für eine pharmazeutische<br />

Verarbeitung zu verwen<strong>de</strong>n – sie dürfen<br />

PatientInnen aber nicht verschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />

Ein Beispiel hierfür sind Pflanzenteile<br />

<strong>de</strong>s Coca-Strauchs wie z.B. Coca-Blätter.<br />

Anlage III listet alle verkehrsfähigen <strong>und</strong><br />

verschreibungsfähigen Betäubungsmittel<br />

auf. Darunter fällt z.B. Morphin, das zur<br />

Behandlung starker Schmerzen zugelassen ist<br />

o<strong>de</strong>r Methadon, das Abhängige als Ersatz für<br />

Heroin einnehmen können.<br />

Überwachen<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong> ist die<br />

B<strong>und</strong>esopiumstelle (BOPST) mit Sitz in<br />

Bonn. Sie ist Teil <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esinstituts für<br />

Arzneimittel <strong>und</strong> Medizinprodukte (BfArM).<br />

Die B<strong>und</strong>esopiumstelle erstattet <strong>de</strong>m internationalen<br />

Kontrollrat INCB regelmäßig<br />

Meldung über <strong>de</strong>n na-<br />

tionalen Verbrauch an<br />

Betäubungsmitteln für medizinische<br />

<strong>und</strong> wissenschaftliche<br />

Zwecke <strong>und</strong> sie berichtet<br />

über Art <strong>und</strong> Umfang<br />

<strong>de</strong>s grenzüberschreiten<strong>de</strong>n<br />

Verkehrs an die europäische<br />

Kommission. Die<br />

Schätzungen für <strong>de</strong>n voraussichtlichen<br />

Bedarf <strong>de</strong>s<br />

Folgejahres ermittelt die<br />

BOPST auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s<br />

Verbrauchs <strong>de</strong>r letzten Jahre.<br />

Auch Informationen über<br />

das Verschreibungsverhalten<br />

von ÄrztInnen fließen dabei<br />

mit ein. Für eine korrekte<br />

Schätzung sind auch mögliche<br />

Neuzulassungen von<br />

Arzneimitteln relevant, also<br />

ob neue Schmerzmittel in<br />

an<strong>de</strong>ren Dosierungs- <strong>und</strong><br />

Anwendungsformen auf <strong>de</strong>n<br />

Markt kommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Betäubungsmittel auf<br />

Rezept<br />

Sollte es im laufen<strong>de</strong>n Jahr<br />

zu einem Engpass kommen,<br />

besteht die Möglichkeit, beim<br />

INCB eine Nachschätzung<br />

einzureichen. Allerdings<br />

wird dann eine spezielle<br />

Genehmigung durch <strong>de</strong>n Internationalen<br />

Sucht stoffkontrollrat nötig.<br />

1 Single Convention on Narcotic Drugs, 1961,<br />

www.incb.org/pdf/e/conv/convention_1961_en.pdf<br />

2 Convention on Psychotropic Substances 1971<br />

www.unodc.org/pdf/convention_1971_en.pdf<br />

3 www.incb.org<br />

4 Vgl. Artikel: Die meisten müssen mit starken Schmerzen<br />

leben, S. 22<br />

5 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) www.gesetze-iminternet.<strong>de</strong>/btmg_1981/in<strong>de</strong>x.html<br />

Schmerz 19<br />

Um Betäubungsmittel verschreiben<br />

zu können, müssen Ärzt­<br />

Innen sich beim B<strong>und</strong>es insti tut<br />

für Arzneimittel <strong>und</strong> Me di zinprodukte<br />

registrieren lassen <strong>und</strong><br />

erhalten dann eine personengeb<strong>und</strong>ene<br />

Betäubungsmittel­<br />

Nummer. Arzneimittel, die unter<br />

das BtMG fallen, müssen außer<strong>de</strong>m<br />

auf einem Spezialrezept verordnet<br />

wer<strong>de</strong>n, das sich farblich<br />

von <strong>de</strong>n üblichen Rezepten unterschei<strong>de</strong>t<br />

<strong>und</strong> das durchnummeriert<br />

ist. Ein Betäubungsmittel­<br />

Rezept enthält ausführliche<br />

Angaben. Es ist nur acht Tage<br />

gültig <strong>und</strong> nicht vier Wochen wie<br />

ein gewöhnliches Kassenrezept.<br />

BtM­Rezepte bestehen aus drei<br />

Teilen. Teil 1 verbleibt in <strong>de</strong>r<br />

Apotheke <strong>und</strong> wird drei Jahre<br />

lang archiviert. Teil 2 verwen<strong>de</strong>t<br />

das Apothekenpersonal für die<br />

Abrechnung mit <strong>de</strong>r Krankenkasse.<br />

Teil 3 verbleibt drei Jahre beim<br />

ausstellen<strong>de</strong>n Arzt.

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