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swissherdbook bulletin 2-2011-1-d

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<strong>swissherdbook</strong> <strong>bulletin</strong> I nummer 2/<strong>2011</strong> Aktuelles<br />

Anhang<br />

zum Anhang Vertrag für die Durchführung<br />

der Nachzuchtprüfung von KB-Stieren<br />

zum Vertrag für die Durchführung<br />

der Stand Nachzuchtprüfung 01.07.<strong>2011</strong> von KB-Stieren<br />

Stand Gestützt 01.07.<strong>2011</strong> auf das Reglement über die Zuchtwertschätzung und Nachzuchtprüfung beim<br />

Schweizer Fleckvieh vom 1. Januar 2007 werden folgende Ergänzungen zum Prüfvertrag<br />

erlassen:<br />

Gestützt auf das Reglement über die Zuchtwertschätzung und Nachzuchtprüfung beim<br />

Schweizer Fleckvieh vom 1. Januar 2007 werden folgende Ergänzungen zum Prüfvertrag<br />

erlassen: 1. Weisungen zum Prüfstiereinsatz; Ergänzungen zum Prüfvertrag, Ziffer 2.2<br />

Damit der Muttereinfluss auf die Töchter von Prüfstieren für alle Stiere möglichst gleich ist,<br />

1. sind Weisungen die Erstlingskühe, zum Prüfstiereinsatz; vorbehältlich der Ergänzungen nachstehenden zum Ausnahmen, Prüfvertrag, mit Ziffer einem 2.2 durch<br />

<strong>swissherdbook</strong> anerkannten Prüfstier zu besamen. Der Prüfeinsatz dauert höchstens ein<br />

Damit Jahr. Als der Prüfstiere Muttereinfluss gelten auf ausschliesslich die Töchter von die Prüfstieren in einem offiziellen für alle Stiere Organ möglichst von <strong>swissherdbook</strong> gleich ist,<br />

sind publizierten die Erstlingskühe, Stiere. vorbehältlich der nachstehenden Ausnahmen, mit einem durch<br />

<strong>swissherdbook</strong> anerkannten Prüfstier zu besamen. Der Prüfeinsatz dauert höchstens ein<br />

Jahr. Ausnahmen Als Prüfstiere : gelten ausschliesslich die in einem offiziellen Organ von <strong>swissherdbook</strong><br />

publizierten Stiere.<br />

• Stehen in einem Betrieb viele Erstlingskühe, müssen nicht mehr als 25% des<br />

Ausnahmen deckfähigen : Bestandes mit Prüfstieren besamt werden.<br />

• Zur Zucht völlig ungeeignete Tiere müssen nicht mit Prüfstieren besamt werden.<br />

• Stehen in einem Betrieb viele Erstlingskühe, müssen nicht mehr als 25% des<br />

Zur Sicherstellung deckfähigen der Bestandes Prüfkapazität mit Prüfstieren können die besamt Rassenkommissionen werden. weitere Ausnahmen<br />

beschliessen. • Zur Zucht völlig ungeeignete Tiere müssen nicht mit Prüfstieren besamt werden.<br />

Zur Die KBO Sicherstellung legen eine der maximale Prüfkapazität Dosenzahl können je Prüfstier die Rassenkommissionen fest. Es kann deshalb weitere vorkommen, Ausnahmen<br />

beschliessen.<br />

dass von gewissen Stieren relativ kurzfristig keine Dosen mehr unter dem Status "Prüfstier"<br />

verfügbar sind. Nach Beendigung des Prüfeinsatzes können die Stiere von den KBO<br />

Die freigegeben KBO legen werden. eine maximale Besamungen Dosenzahl mit solchen je Prüfstier Stieren fest. zählen Es kann nicht deshalb mehr als vorkommen,<br />

dass Prüfstierbesamungen von gewissen Stieren im Sinne relativ des kurzfristig Prüfvertrages. keine Den Dosen Inhabern mehr unter von Hofcontainern dem Status "Prüfstier" wird<br />

verfügbar empfohlen, sind. sich Nach regelmässig Beendigung bei ihren des Prüfeinsatzes Samenlieferanten können nach die dem Stiere aktuellen von den Status KBO der<br />

freigegeben Stiere zu erkundigen, werden. Besamungen sofern eine diesbezügliche mit solchen Stieren Meldung zählen der nicht KBO mehr ausbleibt. als<br />

Prüfstierbesamungen im Sinne des Prüfvertrages. Den Inhabern von Hofcontainern wird<br />

empfohlen, Besamungen sich mit regelmässig Stieren, die bei nicht ihren zum Samenlieferanten offiziellen durch <strong>swissherdbook</strong> nach dem aktuellen anerkannten Status der<br />

Stiere Angebot zu gehören, erkundigen, zählen sofern nicht eine als diesbezügliche Prüfstierbesamungen Meldung im der Sinne KBO des ausbleibt. Prüfvertrages.<br />

Dies gilt insbesondere auch für Prüfstiere aus dem Programm eines anderen Zuchtverbandes.<br />

Besamungen mit Stieren, die nicht zum offiziellen durch <strong>swissherdbook</strong> anerkannten<br />

Angebot gehören, zählen nicht als Prüfstierbesamungen im Sinne des Prüfvertrages.<br />

Dies gilt insbesondere auch für Prüfstiere aus dem Programm eines anderen Zuchtverbandes.<br />

2. Lineare Beschreibung und Einstufung (LBE); Ergänzungen zum Prüfvertrag, Ziffer<br />

2.4<br />

Im Prüfbetrieb ist die LBE für alle Erstlingskühe obligatorisch. Es gelten folgende<br />

Ausnahmen:<br />

Genossenschaft <strong>swissherdbook</strong> Zollikofen I Société coopérative <strong>swissherdbook</strong> Zollikofen I Schützenstrasse 10 I CH-3052 Zollikofen I Tel +41 31 910 61 11 I FAX +41 31 910 61 99 I <strong>swissherdbook</strong>.ch<br />

Genossenschaft <strong>swissherdbook</strong> Zollikofen I Société coopérative <strong>swissherdbook</strong> Zollikofen I Schützenstrasse 10 I CH-3052 Zollikofen I Tel +41 31 910 61 11 I FAX +41 31 910 61 99 I <strong>swissherdbook</strong>.ch<br />

Für Kantone mit zentralen Beständeschauen (BE, SO teilweise, VS) entfällt das generelle<br />

LBE-Obligatorium für Erstlingskühe der Rasse Simmental. Hingegen sind in den erwähnten<br />

Kantonen alle Töchter der Rasse Simmental von Prüfstieren aus dem Prüfeinsatz sowie<br />

kostenpflichtig alle Kühe der Rasse Simmental in der ersten oder zweiten Laktation, die von<br />

einem Prüfstier ein Kuhkalb geboren haben, obligatorisch der LBE zu unterziehen.<br />

Es ist den einzelnen Betrieben in diesen Kantonen freigestellt, ihren Bestand generell der<br />

LBE zu unterstellen.<br />

3. Vergünstigungen von <strong>swissherdbook</strong><br />

21 I

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