16.03. - Harburg
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§ 4 Finanzbedarf<br />
(1) Der Schulverband erhebt für seinen durch sonstige<br />
Einnahmen nicht gedeckten Bedarf von den Verbandsmitgliedern<br />
eine Umlage, um seinen Finanzbedarf zu<br />
decken (Schulverbandsumlage). Die Umlage wird nach<br />
der Zahl der Verbandsschüler bemessen. Stichtag für<br />
die Feststellung der Zahl der Verbandsschüler ist der 01.<br />
Oktober eines jeden Jahres für das darauffolgende Jahr.<br />
(2) Die Schulverbandsumlage wird in vierteljährlichen<br />
Raten jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.<br />
(3) Ist die Haushaltssatzung noch nicht erlassen,<br />
so kann der Schulverband Vorauszahlungen in Höhe der<br />
Umlageschuld des Vorjahres erheben. Nach Festsetzung<br />
der Schulverbandsumlage ist über diese vorläufigen<br />
Zahlungen zum nächsten Fälligkeitszeitpunkt abzurechnen.<br />
§ 5 Rechnungsprüfung<br />
(1) Die Prüfung der Jahresrechnung obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss.<br />
Der Rechnungsprüfungsausschuss<br />
besteht aus 2 Mitgliedern, die die Schulverbandsversammlung<br />
aus ihrer Mitte bestellt.<br />
§ 6 Ausscheiden von Mitgliedern<br />
Scheidet infolge der Veränderung des Schulsprengels<br />
ein Verbandsmitglied aus dem Schulverband aus, so<br />
findet eine Vermögensauseinandersetzung zwischen<br />
dem Schulverband und dem ausscheidenden Verbandsmitglied<br />
statt.<br />
§ 7 In-Kraft-Treten<br />
(1) Die Satzung tritt am 01.08.2006 in Kraft.<br />
<strong>Harburg</strong>, den 05. Januar 2007<br />
Wolfgang Kilian<br />
Schulverbandsvorsitzender<br />
II.<br />
Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde<br />
die Verbandssatzung mit Schreiben vom 28.<br />
Dezember 2006, Gesch.-Nr. 200 – 205 – 1/3, gemäß<br />
Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 Satz 1<br />
KommZG rechtsaufsichtlich genehmigt und im Amtsblatt<br />
des Landkreises Donau-Ries Nr. 03 vom 01. März 2007<br />
bekanntgemacht.<br />
● Bekanntmachung<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Hauptschulverbands<br />
<strong>Harburg</strong> (Schwaben) – Kaisheim für das<br />
Jahr 2007:<br />
I.<br />
Haushaltssatzung<br />
des<br />
Hauptschulverbandes<br />
<strong>Harburg</strong> (Schwaben) – Kaisheim<br />
Landkreis Donau – Ries<br />
für das<br />
Haushaltsjahr 2007<br />
Auf Grund der Art. 8 u. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes<br />
(BaySchFG) sowie der Art. 63 ff. der<br />
3<br />
Gemeindeordnung erlässt der Hauptschulverband folgende<br />
Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 219.100,-- €<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 0,-- €<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen<br />
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,-- €<br />
festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt<br />
werden nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
1. Verwaltungsumlage<br />
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf<br />
(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2007<br />
auf 175.400,-- € festgesetzt und nach dem Verhältnis<br />
der Schülerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.<br />
Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die<br />
maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom<br />
01.10.2006 auf 154 (ohne Gastschüler) Schüler festgesetzt.<br />
Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.138,96 €<br />
festgesetzt.<br />
2. Investitionsumlage<br />
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf<br />
(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt<br />
wird für das Haushaltsjahr 2007 auf 0,-- €<br />
festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf<br />
die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />
Für die Berechnung der Verbandsumlage wird die maßgebende<br />
Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2001<br />
auf 154 Schüler (ohne Gastschüler) festgesetzt.<br />
Die Investitionsumlage wird je Schüler auf 0,-- € festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen<br />
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan<br />
wird auf 35.000,-- €<br />
festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Die Schulverbandsumlage wird für jedes Haushaltsjahr<br />
neu festgesetzt. Die Schulverbandsumlagen werden am<br />
15.02., 15.05., 15.08.,15.11. des jeweiligen Rechnungsjahres<br />
zur Zahlung fällig. Die Zahlungen sind ohne weitere<br />
Mitteilungen zu den o. g. Terminen auf das der Konto<br />
des Hauptschulverbandes zu überweisen. Werden die<br />
Umlagen nicht rechtzeitig entrichtet, so können von der<br />
säumigen Gemeinde Zinsen in Höhe von einhalb vom<br />
Hundert für jeden vollen Monat erhoben werden.<br />
Ist die Verwaltungsumlage bei Beginn des Haushaltsjahres<br />
noch nicht festgesetzt, so sind die Beträge des vorangegangen<br />
Haushaltsjahres zunächst als Teilzahlung<br />
zu den o.g. Terminen unaufgefordert weiterzuzahlen.