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16.03. - Harburg

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§ 4 Finanzbedarf<br />

(1) Der Schulverband erhebt für seinen durch sonstige<br />

Einnahmen nicht gedeckten Bedarf von den Verbandsmitgliedern<br />

eine Umlage, um seinen Finanzbedarf zu<br />

decken (Schulverbandsumlage). Die Umlage wird nach<br />

der Zahl der Verbandsschüler bemessen. Stichtag für<br />

die Feststellung der Zahl der Verbandsschüler ist der 01.<br />

Oktober eines jeden Jahres für das darauffolgende Jahr.<br />

(2) Die Schulverbandsumlage wird in vierteljährlichen<br />

Raten jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.<br />

(3) Ist die Haushaltssatzung noch nicht erlassen,<br />

so kann der Schulverband Vorauszahlungen in Höhe der<br />

Umlageschuld des Vorjahres erheben. Nach Festsetzung<br />

der Schulverbandsumlage ist über diese vorläufigen<br />

Zahlungen zum nächsten Fälligkeitszeitpunkt abzurechnen.<br />

§ 5 Rechnungsprüfung<br />

(1) Die Prüfung der Jahresrechnung obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss.<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss<br />

besteht aus 2 Mitgliedern, die die Schulverbandsversammlung<br />

aus ihrer Mitte bestellt.<br />

§ 6 Ausscheiden von Mitgliedern<br />

Scheidet infolge der Veränderung des Schulsprengels<br />

ein Verbandsmitglied aus dem Schulverband aus, so<br />

findet eine Vermögensauseinandersetzung zwischen<br />

dem Schulverband und dem ausscheidenden Verbandsmitglied<br />

statt.<br />

§ 7 In-Kraft-Treten<br />

(1) Die Satzung tritt am 01.08.2006 in Kraft.<br />

<strong>Harburg</strong>, den 05. Januar 2007<br />

Wolfgang Kilian<br />

Schulverbandsvorsitzender<br />

II.<br />

Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde<br />

die Verbandssatzung mit Schreiben vom 28.<br />

Dezember 2006, Gesch.-Nr. 200 – 205 – 1/3, gemäß<br />

Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 Satz 1<br />

KommZG rechtsaufsichtlich genehmigt und im Amtsblatt<br />

des Landkreises Donau-Ries Nr. 03 vom 01. März 2007<br />

bekanntgemacht.<br />

● Bekanntmachung<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Hauptschulverbands<br />

<strong>Harburg</strong> (Schwaben) – Kaisheim für das<br />

Jahr 2007:<br />

I.<br />

Haushaltssatzung<br />

des<br />

Hauptschulverbandes<br />

<strong>Harburg</strong> (Schwaben) – Kaisheim<br />

Landkreis Donau – Ries<br />

für das<br />

Haushaltsjahr 2007<br />

Auf Grund der Art. 8 u. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes<br />

(BaySchFG) sowie der Art. 63 ff. der<br />

3<br />

Gemeindeordnung erlässt der Hauptschulverband folgende<br />

Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 219.100,-- €<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 0,-- €<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,-- €<br />

festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt<br />

werden nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

1. Verwaltungsumlage<br />

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf<br />

(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />

Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2007<br />

auf 175.400,-- € festgesetzt und nach dem Verhältnis<br />

der Schülerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.<br />

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die<br />

maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom<br />

01.10.2006 auf 154 (ohne Gastschüler) Schüler festgesetzt.<br />

Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.138,96 €<br />

festgesetzt.<br />

2. Investitionsumlage<br />

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf<br />

(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt<br />

wird für das Haushaltsjahr 2007 auf 0,-- €<br />

festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf<br />

die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />

Für die Berechnung der Verbandsumlage wird die maßgebende<br />

Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2001<br />

auf 154 Schüler (ohne Gastschüler) festgesetzt.<br />

Die Investitionsumlage wird je Schüler auf 0,-- € festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen<br />

Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan<br />

wird auf 35.000,-- €<br />

festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Die Schulverbandsumlage wird für jedes Haushaltsjahr<br />

neu festgesetzt. Die Schulverbandsumlagen werden am<br />

15.02., 15.05., 15.08.,15.11. des jeweiligen Rechnungsjahres<br />

zur Zahlung fällig. Die Zahlungen sind ohne weitere<br />

Mitteilungen zu den o. g. Terminen auf das der Konto<br />

des Hauptschulverbandes zu überweisen. Werden die<br />

Umlagen nicht rechtzeitig entrichtet, so können von der<br />

säumigen Gemeinde Zinsen in Höhe von einhalb vom<br />

Hundert für jeden vollen Monat erhoben werden.<br />

Ist die Verwaltungsumlage bei Beginn des Haushaltsjahres<br />

noch nicht festgesetzt, so sind die Beträge des vorangegangen<br />

Haushaltsjahres zunächst als Teilzahlung<br />

zu den o.g. Terminen unaufgefordert weiterzuzahlen.

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