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gegebenenfalls eine Wertminderung vorzunehmen ist. Bei Wegfall der Gründe für eine<br />
vorgenommene Wertminderung erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zu den ursprünglichen<br />
Anschaffungskosten.<br />
Der Auftragsvorlaufbestand ist jener Edelmetallvorrat, der nur temporär im Unternehmen<br />
verbleibt und dazu dient, die im Produktionsprozess über den Stockbestand hinaus erforderlichen<br />
Spitzen an Edelmetallbedarf abzudecken. Die Edelmetalle für den Auftragsvorlaufbestand<br />
werden, soweit vorliegend, zu dem für den Kunden kontrahierten Einkaufspreis<br />
(zuordenbare Anschaffungskosten) bewertet. Die verbleibenden Edelmetalle werden<br />
zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder den niedrigeren Nettoveräußerungswerten<br />
(Marktpreis zum Stichtag) angesetzt.<br />
Der Edelmetallhandelsbestand ist der von den Handelsgesellschaften des Konzerns<br />
gehaltene Edelmetallvorrat. Dieser wird in der Regel zu durchschnittlichen Anschaffungskosten<br />
oder den niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Entstandene Rückdeckungsverpflichtungen,<br />
die durch abgeschlossene, nach dem Stichtag fällige Termin-<br />
Kaufgeschäfte erfüllt werden, sind mit dem Betrag angesetzt, der für die Erfüllung der<br />
Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich ist. Bei einer Konzerngesellschaft wird zur<br />
Bewertung des Edelmetallhandelsbestandes das FIFO-Verfahren verwendet.<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte<br />
Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 keinen planmäßigen<br />
Abschreibungen unterzogen, sondern unterliegen jährlich einem Impairmenttest und<br />
wann immer es einen Anhaltspunkt für eine Wertminderung gibt. Die Werthaltigkeitsprüfung<br />
findet dabei auf Basis der zugrunde liegenden zahlungsmittelgenerierenden<br />
Einheit statt. Ist der erzielbare Betrag der betreffenden Einheit unter deren Buchwert<br />
gesunken, werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 36 vorgenommen.<br />
Wertaufholungen sind nicht zulässig. Sobald ein Geschäfts- oder Firmenwert in vollständiger<br />
Höhe wertberichtigt ist, wird sein Abgang im Konzernanlagenspiegel unterstellt.<br />
Übrige immaterielle Vermögenswerte<br />
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungskosten<br />
aktiviert und, soweit sie eine bestimmbare wirtschaftliche Nutzungsdauer haben, planmäßig<br />
über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Den planmäßigen<br />
Abschreibungen liegen Nutzungsdauern zwischen drei und zehn Jahren zugrunde.