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gegebenenfalls eine Wertminderung vorzunehmen ist. Bei Wegfall der Gründe für eine<br />

vorgenommene Wertminderung erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zu den ursprünglichen<br />

Anschaffungskosten.<br />

Der Auftragsvorlaufbestand ist jener Edelmetallvorrat, der nur temporär im Unternehmen<br />

verbleibt und dazu dient, die im Produktionsprozess über den Stockbestand hinaus erforderlichen<br />

Spitzen an Edelmetallbedarf abzudecken. Die Edelmetalle für den Auftragsvorlaufbestand<br />

werden, soweit vorliegend, zu dem für den Kunden kontrahierten Einkaufspreis<br />

(zuordenbare Anschaffungskosten) bewertet. Die verbleibenden Edelmetalle werden<br />

zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder den niedrigeren Nettoveräußerungswerten<br />

(Marktpreis zum Stichtag) angesetzt.<br />

Der Edelmetallhandelsbestand ist der von den Handelsgesellschaften des Konzerns<br />

gehaltene Edelmetallvorrat. Dieser wird in der Regel zu durchschnittlichen Anschaffungskosten<br />

oder den niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Entstandene Rückdeckungsverpflichtungen,<br />

die durch abgeschlossene, nach dem Stichtag fällige Termin-<br />

Kaufgeschäfte erfüllt werden, sind mit dem Betrag angesetzt, der für die Erfüllung der<br />

Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich ist. Bei einer Konzerngesellschaft wird zur<br />

Bewertung des Edelmetallhandelsbestandes das FIFO-Verfahren verwendet.<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte<br />

Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 keinen planmäßigen<br />

Abschreibungen unterzogen, sondern unterliegen jährlich einem Impairmenttest und<br />

wann immer es einen Anhaltspunkt für eine Wertminderung gibt. Die Werthaltigkeitsprüfung<br />

findet dabei auf Basis der zugrunde liegenden zahlungsmittelgenerierenden<br />

Einheit statt. Ist der erzielbare Betrag der betreffenden Einheit unter deren Buchwert<br />

gesunken, werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 36 vorgenommen.<br />

Wertaufholungen sind nicht zulässig. Sobald ein Geschäfts- oder Firmenwert in vollständiger<br />

Höhe wertberichtigt ist, wird sein Abgang im Konzernanlagenspiegel unterstellt.<br />

Übrige immaterielle Vermögenswerte<br />

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungskosten<br />

aktiviert und, soweit sie eine bestimmbare wirtschaftliche Nutzungsdauer haben, planmäßig<br />

über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Den planmäßigen<br />

Abschreibungen liegen Nutzungsdauern zwischen drei und zehn Jahren zugrunde.

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