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Marktwertänderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten<br />
werden nach Berücksichtigung latenter Steuern im Eigenkapital erfasst. Erst bei Veräußerung<br />
oder nicht nur vorübergehender Wertminderung dieser Vermögenswerte werden<br />
die im Eigenkapital kumulierten Anpassungen des beizulegenden Zeitwertes erfolgswirksam<br />
im Finanzergebnis abgebildet. Für alle anderen Finanzinstrumente werden Änderungen<br />
des beizulegenden Zeitwertes direkt erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst.<br />
Derivative Finanzinstrumente<br />
Bei den derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um finanzielle Vermögenswerte<br />
und finanzielle Schulden, die im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem beizulegenden<br />
Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten bewertet werden. Die Folgebewertung der derivativen<br />
Finanzinstrumente erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.<br />
Warentermingeschäfte, bei denen die nach IAS 39 geltende „Own Use Exemption“ nicht<br />
zur Anwendung kommt, werden abgegrenzt vom „Own Use“-Bestand als Handelsbestand<br />
erfasst und gemäß IAS 39 mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.<br />
Die Behandlung der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes hängt von der Art des<br />
gesicherten Grundgeschäftes ab. Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss<br />
entweder als Sicherungsinstrument zur Absicherung des beizulegenden Zeitwertes<br />
bestimmter bilanzierter Vermögenswerte und Schulden (Fair Value Hedge) oder<br />
zur Absicherung zukünftig erwarteter Zahlungsströme (Cashflow Hedge) klassifiziert.<br />
Bei einem Fair Value Hedge werden sowohl das Sicherungs- als auch das dazugehörige<br />
Grundgeschäft mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und Änderungen dieser Zeitwerte<br />
grundsätzlich erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst.<br />
Im Rahmen eines Cashflow Hedge ist der effektive Teil der Marktwertänderungen des<br />
Sicherungsinstrumentes unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital<br />
zu erfassen. Erst zum Zeitpunkt, zu dem die korrespondierenden Verluste bzw.<br />
Gewinne aus dem Grundgeschäft erfolgswirksam werden, erfolgt eine erfolgswirksame<br />
Erfassung dieser im Eigenkapital kumulierten Anpassungen.<br />
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