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Marktwertänderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten<br />

werden nach Berücksichtigung latenter Steuern im Eigenkapital erfasst. Erst bei Veräußerung<br />

oder nicht nur vorübergehender Wertminderung dieser Vermögenswerte werden<br />

die im Eigenkapital kumulierten Anpassungen des beizulegenden Zeitwertes erfolgswirksam<br />

im Finanzergebnis abgebildet. Für alle anderen Finanzinstrumente werden Änderungen<br />

des beizulegenden Zeitwertes direkt erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst.<br />

Derivative Finanzinstrumente<br />

Bei den derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um finanzielle Vermögenswerte<br />

und finanzielle Schulden, die im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem beizulegenden<br />

Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten bewertet werden. Die Folgebewertung der derivativen<br />

Finanzinstrumente erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.<br />

Warentermingeschäfte, bei denen die nach IAS 39 geltende „Own Use Exemption“ nicht<br />

zur Anwendung kommt, werden abgegrenzt vom „Own Use“-Bestand als Handelsbestand<br />

erfasst und gemäß IAS 39 mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.<br />

Die Behandlung der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes hängt von der Art des<br />

gesicherten Grundgeschäftes ab. Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss<br />

entweder als Sicherungsinstrument zur Absicherung des beizulegenden Zeitwertes<br />

bestimmter bilanzierter Vermögenswerte und Schulden (Fair Value Hedge) oder<br />

zur Absicherung zukünftig erwarteter Zahlungsströme (Cashflow Hedge) klassifiziert.<br />

Bei einem Fair Value Hedge werden sowohl das Sicherungs- als auch das dazugehörige<br />

Grundgeschäft mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und Änderungen dieser Zeitwerte<br />

grundsätzlich erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst.<br />

Im Rahmen eines Cashflow Hedge ist der effektive Teil der Marktwertänderungen des<br />

Sicherungsinstrumentes unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital<br />

zu erfassen. Erst zum Zeitpunkt, zu dem die korrespondierenden Verluste bzw.<br />

Gewinne aus dem Grundgeschäft erfolgswirksam werden, erfolgt eine erfolgswirksame<br />

Erfassung dieser im Eigenkapital kumulierten Anpassungen.<br />

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