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Die Klassifizierung hängt vom jeweiligen Zweck ab, für den die finanziellen Vermögenswerte<br />

bzw. finanziellen Verbindlichkeiten erworben bzw. eingegangen wurden. Das Management<br />

bestimmt die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte bzw. finanziellen<br />

Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes und überprüft die Klassifizierung<br />

zu jedem Bilanzstichtag.<br />

In der Regel werden marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten zum<br />

Erfüllungstag bilanziert, Derivate werden zum Handelstag erfasst. Die Zugangsbewertung<br />

erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten.<br />

Die Folgebewertung hängt von der Klassifizierung ab.<br />

Eventuelle Wertminderungen werden grundsätzlich für einzelne Finanzinstrumente vorgenommen,<br />

sofern objektive Hinweise dafür vorliegen und nicht in vollem Umfang mit den<br />

künftigen Cashflows zu rechnen ist. Objektive Evidenzen für eine Wertminderung liegen<br />

vor, wenn sich die Bonität des Schuldners verschlechtert oder die Entwicklung der Marktwerte<br />

anhaltend rückgängig ist. Falls die Gründe einer außerplanmäßigen Abschreibung<br />

entfallen, erfolgt entsprechend eine Zuschreibung.<br />

Originäre Finanzinstrumente<br />

Darlehen und Forderungen, bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen, sonstige<br />

finanzielle Verbindlichkeiten sowie finanzielle Vermögenswerte, die über keinen notierten<br />

Marktpreis auf einem aktiven Markt verfügen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet.<br />

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sowie erfolgswirksam mit dem<br />

beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten<br />

werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert auf Basis ihres notierten Marktwertes<br />

zum Bilanzstichtag bewertet.<br />

Sonstige Beteiligungen sind als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />

zu klassifizieren. Da für diese jedoch kein aktiver Markt existiert, werden sie zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten bewertet.

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