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Die Klassifizierung hängt vom jeweiligen Zweck ab, für den die finanziellen Vermögenswerte<br />
bzw. finanziellen Verbindlichkeiten erworben bzw. eingegangen wurden. Das Management<br />
bestimmt die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte bzw. finanziellen<br />
Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes und überprüft die Klassifizierung<br />
zu jedem Bilanzstichtag.<br />
In der Regel werden marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten zum<br />
Erfüllungstag bilanziert, Derivate werden zum Handelstag erfasst. Die Zugangsbewertung<br />
erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten.<br />
Die Folgebewertung hängt von der Klassifizierung ab.<br />
Eventuelle Wertminderungen werden grundsätzlich für einzelne Finanzinstrumente vorgenommen,<br />
sofern objektive Hinweise dafür vorliegen und nicht in vollem Umfang mit den<br />
künftigen Cashflows zu rechnen ist. Objektive Evidenzen für eine Wertminderung liegen<br />
vor, wenn sich die Bonität des Schuldners verschlechtert oder die Entwicklung der Marktwerte<br />
anhaltend rückgängig ist. Falls die Gründe einer außerplanmäßigen Abschreibung<br />
entfallen, erfolgt entsprechend eine Zuschreibung.<br />
Originäre Finanzinstrumente<br />
Darlehen und Forderungen, bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen, sonstige<br />
finanzielle Verbindlichkeiten sowie finanzielle Vermögenswerte, die über keinen notierten<br />
Marktpreis auf einem aktiven Markt verfügen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet.<br />
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sowie erfolgswirksam mit dem<br />
beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten<br />
werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert auf Basis ihres notierten Marktwertes<br />
zum Bilanzstichtag bewertet.<br />
Sonstige Beteiligungen sind als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />
zu klassifizieren. Da für diese jedoch kein aktiver Markt existiert, werden sie zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten bewertet.