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Der Parlamentarische Rat und das Grundgesetz - Mitmischen.de

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Die innere organisation<br />

Um überhaupt arbeitsfähig zu sein,<br />

sucht <strong>de</strong>r <strong>Parlamentarische</strong> <strong>Rat</strong> zunächst<br />

nach belastbaren Arbeits struk -<br />

turen. Er orientiert sich dabei sowohl<br />

bei <strong>de</strong>r Geschäftsordnung als auch<br />

bei <strong>de</strong>r Einrichtung eines Ältestenrats<br />

am Reichstag <strong>de</strong>r Wei marer Repu blik,<br />

da es aus <strong>de</strong>r Zeit <strong>de</strong>s National so zialis<br />

mus verständlicherweise keine Strukturen<br />

gibt, an die anzuknüpfen nahegelegen<br />

hätte. Das Plenum, for mal<br />

eigentlich <strong>das</strong> „Herz“ <strong>de</strong>s Par la men tarischen<br />

<strong>Rat</strong>es, tagt nur selten. Seine<br />

Rolle übernimmt häufig <strong>de</strong>r Hauptaus<br />

schuss, <strong>de</strong>ssen Aufgabe die Koordination<br />

aller Arbei ten ist. Er soll da-<br />

für sorgen, <strong>das</strong>s die in <strong>de</strong>n Fach aus-<br />

schüssen erarbeiteten Abschnitte für <strong>das</strong><br />

neue Gr<strong>und</strong>gesetz zu einem homogenen<br />

Ge samtentwurf zusammengefasst wer<strong>de</strong>n.<br />

So fin<strong>de</strong>n viele Gr<strong>und</strong> satz<strong>de</strong>batten<br />

in diesem Haupt aus schuss statt. Als<br />

Fach gremien wer<strong>de</strong>n sechs Ausschüsse<br />

eingesetzt:<br />

- Ausschuss für Gr<strong>und</strong>satzfragen<br />

- Ausschuss für Organisation <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>es sowie Verfassungsgerichtshof<br />

<strong>und</strong> Rechtspflege<br />

- Ausschuss für Zuständigkeits abg<br />

r e n z u n g<br />

- Ausschuss für Finanzfragen<br />

- Ausschuss für Wahlrechtsfragen<br />

- Ausschuss für <strong>das</strong> Besatzungsstatut<br />

erste Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Bereits in <strong>de</strong>r ersten Plenarsitzung am<br />

8. <strong>und</strong> 9. September 1948 wer<strong>de</strong>n<br />

wichtige Gr<strong>und</strong>lagen für <strong>das</strong> zu schaffen<strong>de</strong><br />

Gr<strong>und</strong>gesetz erörtert. Man orientiert<br />

sich dabei an <strong>de</strong>n Vorlagen <strong>de</strong>s<br />

Chiemseer Verfassungskonvents einer<br />

wehrhaften Demokratie, einer vom<br />

Par lament abhängigen Regierung, eines<br />

neutralen B<strong>und</strong>espräsi<strong>de</strong>nten, eines<br />

für alle Staatsgewalt bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Gr<strong>und</strong>rechtskatalogs, einer klaren Gewaltenteilung<br />

<strong>und</strong> einer unabhängi -<br />

gen Rechtssprechung. Bei aller Unter-<br />

s c h i e d l i c h k e i t d e r P a r t e i e n u n d P e r -<br />

sonen gibt es eine breite Konsenslinie:<br />

Weimar darf sich nicht wie<strong>de</strong>rholen.<br />

sPezial BliCKPUnKT BUnDesTaG 11<br />

Foto: Erna Wagner-Hehmke/HDG

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