Schutz- impfungen - KV Hamburg
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Ratgeber<br />
<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
Stand: Juli 2005<br />
7. Auflage<br />
Kassenärztliche Vereinigung <strong>Hamburg</strong>
Ratgeber<br />
<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
Stand: Juli 2005<br />
7. Auflage<br />
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HAMBURG<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts
2<br />
IMPRESSUM<br />
Ratgeber <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
7. aktualisierte und erweiterte Auflage<br />
Stand: Juli 2005<br />
Redaktion: Dr. med. Gisela Sommer, <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Dr. rer. nat. Klaus Hammer,<br />
Chiron Vaccines Behring<br />
Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung <strong>Hamburg</strong><br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />
Humboldtstraße 56<br />
22083 <strong>Hamburg</strong><br />
www.kvhh.de<br />
Druck: Don Bosco Grafischer Betrieb, Ensdorf<br />
Hauptstraße 2<br />
92266 Ensdorf<br />
Wir danken der DTG für die Genehmigung zum auszugsweisen<br />
Abdruck der DTG-Publikationen.<br />
Für die Unterstützung bei der Erstellung und dem Druck der<br />
Broschüre bedanken wir uns auch bei der Firma<br />
Chiron Behring GmbH & Co. KG<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
Vorwort Walter Plassmann, stellv. Vorsitzender der <strong>KV</strong>H . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
– Wer darf zu Lasten der G<strong>KV</strong> impfen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
– Was gehört zur Impfleistung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
– Impftechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
– Injektionstechniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
– Rechtssicherheit durch Impfaufklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
– Welche Impfungen gehen zu Lasten der G<strong>KV</strong>? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
– Arbeitsrechtliche Vorschriften (Impfungen im Verletzungsfall) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
– Dokumentation von Impfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
– Impfpässe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
– Impfmanagement in der Arztpraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
Was ist neu? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
– Die wichtigsten STIKO-Änderungen im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
Änderungen des Infektionsschutzgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
Abrechnung und Vergütung von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
– Wie wird die Impfleistung abgerechnet und vergütet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
– Übersicht: Abrechnungsziffern und Vergütung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
– Bezug von Impfstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />
– Transport, Lagerung und normales Aussehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />
Inlands<strong>impfungen</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />
– Impfungen für Erwachsene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />
– Empfehlungen zur Malariavorbeugung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />
– Medikamente zur Malaria-Prophylaxe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />
– Besondere Personengruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />
– Personen mit längeren oder häufig wiederholten Tropenaufenthalten . . . . . . . . . . . . 34<br />
– Reisende mit Vorerkrankungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />
– Andere Malariamedikamente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />
– Malaria-Empfehlungen nach Reisegebieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />
– Gelbfieberimpfstellen in <strong>Hamburg</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />
Besondere Impfsituationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
– Impfungen während der Schwangerschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
– Impfungen bei bestimmten Grundleiden und chronischen Erkrankungen . . . . . . . . . 52<br />
– FSME . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66<br />
– Lyme-Borreliose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) . . . . . . . . . . . . . . . . . 77<br />
– Impfkalender für Standard<strong>impfungen</strong> für Säuglinge,<br />
Kinder, Jugendliche und Erwachsene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />
– Spezielle Hinweise zur Durchführung von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98<br />
– Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113<br />
– Ständige Impfkommission (STIKO) am RKI erneut zur<br />
Kombinationsimpfung Hepatitis A und B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118<br />
Öffentliche Empfehlung für <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122<br />
Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . 124<br />
Wichtige Adressen und Links . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136<br />
Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137<br />
3
4<br />
Vorwort<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
vor Ihnen liegt der Ratgeber „<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>“<br />
der Kassenärztlichen<br />
Vereinigung <strong>Hamburg</strong> – nun schon in<br />
7. Auflage. Dies belegt nicht nur die<br />
unveränderte Bedeutung der <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
in der Medizin, sondern<br />
auch den ebenso unverändert raschen<br />
Fortschritt in diesem Bereich. So konnten<br />
wir in diese Auflage die erweiterte<br />
STIKO-Empfehlung für Pertussis (für<br />
alle Kassen) ebenso aufnehmen wie<br />
die erweiterte STIKO-Empfehlung für<br />
Varizellen (ebenfalls für alle Kassen)<br />
und die Übernahme der Grippeschutzimpfung ohne Einschränkung<br />
für alle BKK-Versicherten<br />
Damit werden wir das Ende der Verhandlungsnotwendigkeiten mit<br />
den Krankenkassen noch nicht erreicht haben. Denn entgegen<br />
einer landläufigen Meinung in der deutschen Bevölkerung sind die<br />
Gründe für eine <strong>Schutz</strong>impfung noch lange nicht entfallen – das<br />
glatte Gegenteil ist angesichts der immer stärkeren Vernetzung der<br />
Welt (Stichwort „Globalisierung“) der Fall.<br />
Auch wenn die Berichte über große Epidemien in unseren Breitengraden<br />
glücklicherweise Seltenheitswert besitzen, so muß doch den<br />
Menschen immer wieder klar gemacht werden, daß dieser Zustand<br />
nicht gottgegeben ist, sondern das aktive Mittun eines jeden erfordert.<br />
Oder, um in der Sprache der Medizin zu bleiben: Die „Durchimpfungsrate“<br />
darf nicht weiter sinken.<br />
Hier sind Eltern, Schulen und Medien gefordert, aber auch die Ärztin<br />
und der Arzt. Sie sollten die Beachtung der Impftermine in ihre<br />
tägliche Praxis integrieren und die Patienten an die Auffrischung<br />
von Impfschutz ebenso erinnern wie an den Aufbau besonderen<br />
<strong>Schutz</strong>es, wenn eine Reise in Länder ansteht, die eine solche Immunisierung<br />
angezeigt erscheinen lassen.<br />
Die <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong> ist ständig bemüht, die mit den Krankenkassen<br />
abgeschlossenen Vereinbarungen den aktuellen Notwendigkeiten<br />
anzupassen. Die eingangs erwähnten Neuerungen sind hierfür ein<br />
Beispiel, belegen allerdings auch, daß diese Verträge (wie mittlerweile<br />
leider alle anderen auch) einen mitunter außerordentlich<br />
zähen Verhandlungsprozeß erfordern. Gleichwohl bitten wir Sie,<br />
auch insoweit unsere aktuellen Medien aufmerksam zu verfolgen.<br />
Für heute danke ich zum einen der Firma Chiron Behring für die<br />
freundliche Unterstützung bei der Herstellung dieser Broschüre und<br />
bitte Sie sehr herzlich, weiterhin aktiv für die Inanspruchnahme der<br />
Impfungen zu werben und die Möglichkeiten, die wir gemeinsam mit<br />
den Krankenkassen schaffen konnten, zu nutzen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Walter Plassmann<br />
Stellv. Vorsitzender der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
5
6<br />
Allgemeines<br />
Wer darf zu Lasten der G<strong>KV</strong> impfen?<br />
Alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertragsärzte<br />
können im Rahmen ihrer berufsrechtlichen Zuständigkeit zu<br />
Lasten der gesetzlichen Krankenkassen impfen. Darüber hinaus kann<br />
der öffentliche Gesundheitsdienst <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> durchführen.<br />
Was gehört zur Impfleistung?<br />
Neben der Verabreichung (bzw. Verordnung) des Impfstoffs umfasst<br />
die Impfleistung, je nach Erfordernis, folgende Maßnahmen:<br />
� Informationen über den Nutzen der Impfungen<br />
� Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen<br />
� Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die<br />
Impfungen<br />
� Aufklärung über Eintritt und Dauer der <strong>Schutz</strong>wirkung sowie über<br />
das Erfordernis von Wiederholungs- bzw. Auffrisch<strong>impfungen</strong><br />
� Erhebung der Impfanamnese, einschl. Befragung über das Vorliegen<br />
von Allergien<br />
� Erfragung der aktuellen Befindlichkeit zu Ausschluss akuter<br />
Erkrankungen<br />
� Eintrag der erfolgten Impfung im Impfpass bzw. Ausstellen einer<br />
Impfbescheinigung<br />
Impftechnik<br />
� Ruhige Atmosphäre, vor allem bei Kindern<br />
� Kontrolle des Verfalldatums und der Lagerungstemperatur des<br />
Impfstoffs<br />
� Impfstoff auf Körpertemperatur bringen (in der Hand halten)<br />
� Alle Impfstoffe vor dem Aufziehen gut schwenken<br />
� Geöffnete Ampullen am gleichen Tag noch verbrauchen<br />
� Injektionsstelle geeignet?<br />
� Marcumar ausgeschlossen?<br />
� Nach Desinfektion der Injektionsstelle ca. 20–30 Sek. warten<br />
� Mit trockener, neuer Nadel (nicht die Aufziehnadel) impfen<br />
� Cave. Nur sicher i.m. (s.c.) impfen<br />
Allgemeines<br />
Injektionstechniken<br />
Impfort und Impftechnik für intramuskulär<br />
anzuwendende Impfstoffe<br />
Der Erfolg und die Akzeptanz einer Impfung hängen nicht unwesentlich<br />
von der korrekten Injektionstechnik ab. Für die sichere intramuskuläre<br />
Injektion ist eine ausreichende Muskelmasse erforderlich. Daneben<br />
soll die Impfstelle sicher sein, d.h. das Risiko für eine Verletzung<br />
von Nerven oder Gefäßen muss so gering wie möglich gehalten<br />
werden. Es muss außerdem sichergestellt sein, dass der Impfstoff<br />
nicht versehentlich im subkutanen Fettgewebe deponiert wird.<br />
i.m. Injektion in den Oberarm<br />
(M. deltoideus)<br />
Kanüle (Größe) 17–18<br />
7
8 Allgemeines<br />
Müller-Vahl hat in zwei Übersichtsarbeiten, 1985 im Deutschen<br />
Ärzteblatt und 1991 in der Zeitschrift „latrogenics“, dargestellt, dass<br />
die intraglutäale Injektion mit erheblichen Sicherheitsproblemen<br />
belastet ist. Er verweist auf die Arbeiten von Hochstetter, der schon<br />
in den 50er- und 80er-Jahren forderte, dass intramuskuläre Injektionen<br />
nur in den M. deltoideus oder den M. vastus lateralis erfolgen sollen.<br />
Bevorzugt bei Impfungen im Erwachsenenalter (Cave: Verletzungsgefahr<br />
von Nerven und Gefäßen). Maximal 2 ml Injektionslösung.<br />
Keine öligen Medikamente, Antibiotika oder kortikoidhaltigen Antirheumatika.<br />
Die Injektion erfolgt 3 Querfinger unterhalb der Schulterhöhe<br />
senkrecht zur Hautoberfläche in die höchster Erhebung des<br />
Deltamuskels (größte Muskelmasse).<br />
Quelle: Novartis<br />
Allgemeines<br />
Besonders wichtig ist der Hinweis zu werten, dass gerade bei Säuglingen<br />
der M. vastus lateralis zu bevorzugen sei, da die Glutäalmuskulatur<br />
sich erst im Alter von etwa zwei Jahren zu einer genügenden<br />
Stärke entwickelt hat.<br />
Auch die STIKO empfiehlt als bevorzugten Impfort den M. deltoideus.<br />
Wenn dieser Muskel nicht ausreichend ausgebildet ist, soll die<br />
Injektion in den M. vastus lateralis (in den anterolateralen Oberschenkel)<br />
erfolgen.<br />
Damit die Impfung möglichst reaktionslos und schmerzfrei vertragen<br />
wird, muss mit einer trockenen Nadel geimpft werden. Das Aufziehen<br />
der Impfstoffe aus den Ampullen soll mit separaten Nadeln<br />
erfolgen, um sicherzustellen, das kein Impfstoff die Injektionskanüle<br />
benetzt. Dies minimiert das Risiko lokaler Reizungen.<br />
Nadelstärke und Nadellänge sind für eine optimale intramuskuläre<br />
Injektion von ausschlaggebender Bedeutung. Bei Verwendung von<br />
sehr dünnen Nadeln entwickelt sich an der Austrittstelle während<br />
der Injektion ein unverhältnismäßig hoher Flüssigkeitsdruck, der zu<br />
kleinen Gewebedefekten führen kann. Die Länge der Injektionsnadel<br />
muss so gewählt sein, dass die Nadelspitze sicher und tief genug<br />
im Muskelgewebe platziert werden kann. Diese Forderungen erfüllt<br />
am besten die Konfektionsgröße Luer 16, 23G x 1“, 0,6 x 25.<br />
Quelle: Chiron Vaccines Behring Impfcodex<br />
Wichtig:<br />
Mit neuer Nadel<br />
impfen!<br />
9
10 Allgemeines<br />
„Wichtig:<br />
Impfaufklärung“<br />
Rechtssicherheit durch Impfaufklärung<br />
Die wesentlichen Erkenntnisse aus der aktuellen Rechtsprechung fasst<br />
ein Diskussionsbeitrag von A. Nassauer, S. Ley, U. Quast, G. Maass<br />
und H. J. Schmitt zusammen, den wir Ihnen nachfolgend auszugsweise<br />
bekannt geben:<br />
1. Die aktuellen Empfehlungen der STIKO sind medizinischer<br />
Standard.<br />
2. Die empfohlenen <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> im Säuglings- und Kleinkindalter<br />
sind Routinemaßnahmen, den Eltern ist der Entscheidungskonflikt<br />
durch die öffentlichen Empfehlungen weitgehend<br />
abgenommen.<br />
3. Den Eltern muss üblicherweise keine Bedenkzeit eingeräumt<br />
werden.<br />
4. Die Impfung muss deshalb auch nicht an einem gesonderten,<br />
von der Aufklärung zeitlich getrennten Termin stattfinden.<br />
5. Es muss über alle spezifischen Risiken der Impfung aufgeklärt<br />
werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die möglichen<br />
Risiken der Impfung häufig oder selten auftreten.<br />
6. Zu Nebenwirkungen und Komplikationen genügt eine Aufklärung<br />
im Großen und Ganzen. Die Erläuterung einzelner medizinischer<br />
Diagnosen ist nicht erforderlich.<br />
7. Zur Aufklärung gehört auch die Beschreibung der impfpräventablen<br />
Erkrankungen.<br />
8. Merkblätter zur Aufklärung sind üblich und haben für den Arzt<br />
den Vorteil der späteren Beweisbarkeit.<br />
9. Die alleinige Aufklärung durch ein Merkblatt ist nicht ausreichend.<br />
Es muss immer Gelegenheit zu einem Gespräch<br />
angeboten werden.<br />
10. Die Einwilligung zur Impfung kann mündlich erfolgen;<br />
eine Unterschrift ist nicht notwendig.<br />
11. Bei Routinemaßnahmen wie einer Impfung genügt die Einwilligung<br />
eines Elternteiles. Der Arzt kann in der Regel darauf<br />
vertrauen, dass der andere Elternteil ebenfalls zustimmt.<br />
12. Bei der zweiten Impfung mit dem gleichen Impfstoff im Rahmen<br />
einer Grundimmunisierung ist keine erneute Aufklärung erforderlich.<br />
Allgemeines<br />
Welche Impfungen gehen zu Lasten der G<strong>KV</strong>?<br />
Zu Lasten der G<strong>KV</strong> können alle in der Vereinbarung mit den Krankenkassen<br />
genannten Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen<br />
Impfkommission (STIKO) durchgeführt und abgerechnet werden,<br />
sowie nach den ergänzenden Bestimmungen der Bekanntmachung<br />
der Behörde für Umwelt und Gesundheit <strong>Hamburg</strong>s empfohlenen<br />
<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> für Kinder, Jugendliche und Erwachsene abgerechnet<br />
werden.<br />
Das sind Impfungen gegen Diphtherie, Frühsommermeningo-Enzephalitis<br />
(FSME), Haemophilus influenzae b-Infektion, Hepatitis A<br />
und B, Influenza (Virusgrippe), Masern, Mumps, Pertussis (Keuchhusten),<br />
Pneumokokken-Infektionen, Poliomyelitis (Kinderlähmung),<br />
Röteln, Tetanus (Wundstarrkrampf), Varizellen und Meningokokken.<br />
<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> gegen Tetanus und Tollwut im Verletzungsfall sind<br />
– soweit es die Applikation im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang<br />
der Verletzung bzw. Exposition betrifft – nicht Gegenstand von<br />
derzeit gültigen Vereinbarungen zur Durchführung von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
und mit dem Ordinationskomplex bzw. dem Konsultationskomplex<br />
des EBM abgegolten.<br />
Arbeitsrechtliche Vorschriften<br />
Impfungen, die aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften bzw. aus<br />
gewerberechtlichen Gründen durchgeführt werden, können nicht zu<br />
Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden. Diese<br />
Impfungen müssen dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden,<br />
der die Kosten vom Arbeitgeber erstattet bekommt.<br />
<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>, die im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang<br />
mit einer Verletzung oder Exposition liegen (z. B. Simultanprophylaxe<br />
nach Verletzungsfall bei Tetanus), stellen eine Krankenbehandlung<br />
dar und gelten als kurative Leistung. <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> im Zusammenhang<br />
mit einem Wegeunfall oder Arbeitsunfall sind über den jeweiligen<br />
gesetzlichen Unfallversicherungsträger abzurechnen (nach Anlage A<br />
zum Abkommen Ärzte/Unfallversicherungsträger, BG-GOA).<br />
Dokumentation von Impfungen<br />
Die Dokumentation von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> ist nach § 22 IfSG geregelt:<br />
Jede Verabreichung von Sera und Impfstoffen ist zu bescheinigen.<br />
Hierfür steht das Internationale Impfbuch zur Verfügung.<br />
11
12 Allgemeines<br />
Allgemeines<br />
Impfpässe<br />
Impfausweis mitbringen lassen!<br />
� Impfausweis auf Vollständigkeit überprüfen.<br />
� Notwendige Impfungen durchführen.<br />
� Impfung in den Impfausweis eintragen mit<br />
– Datum<br />
– Präparatenamen (oder Vignette einkleben)<br />
– Chargennummer<br />
– Name der Krankheit gegen die geimpft wird<br />
– Name, Anschrift und Unterschrift des impfenden Arztes.<br />
678<br />
Impfpässe können bezogen werden unter folgenden Adressen:<br />
– Verlag H. Hoffmann<br />
Bergengrünstraße 28<br />
14129 Berlin<br />
und<br />
– Deutsches Grünes Kreuz<br />
Schuhmarktstraße 4<br />
35037 Marburg-Lahn<br />
Tel. 0 64 21 / 2 93-0 · Fax 0 64 21 / 2 29 10<br />
oder über die Chiron Behring GmbH & Co. KG<br />
Dokumentation der Impfung im Impfbuch (s. STIKO-Empfehlung S. 104)<br />
Quelle: Chiron Vaccines Behring Impfcodex<br />
Impfmanagement in der Arztpraxis<br />
Impfmanagement besteht im Wesentlichen darin, jede Arzt-Patienten-<br />
Begegnung zu nutzen, um die Patienten auf die notwendigen Impfungen<br />
hinzuweisen sowie die organisatorischen Voraussetzungen<br />
dafür in der Praxis zu schaffen.<br />
Anlässe zur Überprüfung des Impfstatus<br />
� neue Patienten<br />
� chronische Patienten (Case-Management)<br />
� Unfälle/Verletzungen<br />
� Eltern/Großeltern bei Impfung der Kinder/Enkelkinder ansprechen<br />
� Vorsorgeuntersuchungen<br />
� Jahreszeitliche Anlässe (Influenza, FSME)<br />
� Reisevorbereitungen<br />
� Sportuntersuchungen<br />
� Tauglichkeitsuntersuchungen<br />
� spezifische praxiseigene, kommunale oder überregionale Impfaktionen,<br />
Impfsprechstunden<br />
Erinnerung an Impftermine durch Recall<br />
Termine für Folge<strong>impfungen</strong> werden vom Patienten oft vergessen.<br />
Der Arzt hat die Möglichkeit, seine Patienten an die Impfung (oder<br />
auch Untersuchungen) zu erinnern. Am einfachsten gestaltet sich ein<br />
Recall, wenn der Patient sich schriftlich damit einverstanden erklärt<br />
(siehe Muster 1). Liegt eine solche Erklärung vor, kann der Patient<br />
mit einem Schreiben (siehe Muster 2) an den Termin für Impfung<br />
oder Untersuchung erinnert werden. Wichtig ist bei jedem Recall,<br />
dass der Patient persönlich angeschrieben wird. Eine Postkarte zu<br />
benutzen, ist nicht zulässig.<br />
13
14 Allgemeines<br />
Muster 1<br />
Muster 2<br />
Dr. med. Manfred Mustermann Tel.: 0 6145-3 45 67<br />
Facharzt für Allgemeinmedizin Fax.: 0 6145-3 45 68<br />
Mustergasse 235<br />
55128 Musterstadt<br />
22. 05. 2005<br />
Liebe Patientin, lieber Patient,<br />
im Rahmen unseres Patientenservices bieten wir Ihnen an, Sie<br />
an die nächste Auffrischimpfung (Routineuntersuchung) zu erinnern.<br />
Falls Sie einverstanden sind, nehmen wir Sie ab sofort in<br />
unsere Erinnerungskartei auf und informieren Sie regelmäßig<br />
über den anstehenden Termin.<br />
Einverständniserklärung<br />
Ich möchte an notwendige Behandlungen/Impfungen erinnert<br />
werden und wünsche in Ihre Erinnerungskartei aufgenommen zu<br />
werden.<br />
Ich bitte um Erinnerung<br />
� per Post<br />
� telefonisch unter Rufnummer ...................................................<br />
� per Fax unter Faxummer ...................................................<br />
................................................. .................................................<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
Dr. med. Manfred Mustermann Tel.: 0 6145-3 45 67<br />
Facharzt für Allgemeinmedizin Fax.: 0 6145-3 45 68<br />
Mustergasse 235<br />
55128 Musterstadt<br />
14. 06. 2005<br />
Terminerinnerung<br />
Sehr geehrte/r ...............................................................................<br />
wie mit Ihnen vereinbart, möchten wir Sie heute auf Ihre in<br />
2 Wochen anstehende Tetanus-Auffrischimpfung hinweisen und<br />
bitten Sie, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
......................................................................................................<br />
Was ist neu<br />
Die wichtigsten STIKO-Änderungen im Überblick<br />
Stand Juli 2005<br />
Diphtherie<br />
� Präzisierung der Impfindikation. Geimpft werden sollten alle Personen<br />
mit fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung,<br />
oder wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder die<br />
letzte Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt.<br />
FSME<br />
� Neue FSME-Risikogebiete (Epi. Bull. gemäß 16/2005):<br />
– LK Offenbach<br />
– SK Würzburg<br />
– LK Schweinfurt<br />
– LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge<br />
– SK Heidelberg<br />
– SK Schwabach<br />
– SK Amberg<br />
– LK Neu-Ulm<br />
Meningokokken<br />
� Präzisierung der antibiotischen Abdeckung von engen Kontaktpersonen:<br />
im Fall einer invasiven Meningokokken-Infektion<br />
(alle Serogruppen) wird eine Rifampicin-Prophylaxe empfohlen<br />
(außer für Schwangere).<br />
Pertussis<br />
� Erweiterung der Indikationsimpfung zum <strong>Schutz</strong> von Neugeborenen<br />
und Säuglingen (Kokon-Strategie):<br />
Enge Haushaltskontaktpersonen (Eltern, Geschwister) und Betreuer<br />
(z. B. Tagesmütter, Babysitter, ggf. Großeltern) möglichst<br />
4 Wochen vor Geburt des Kindes eine Dosis Pertussis-Impfstoff.<br />
Pneumokokken<br />
� Präzisierung der Anwendungshinweise für den Pneumokokken-<br />
Konjugatimpfstoff als Indikationsimpfung für gefährdete und ungeimpfte<br />
Säuglinge und Kleinkinder. Hierbei Ergänzung um die<br />
Altersgruppe der 24 – 59 Monate alten, zuvor nicht geimpften<br />
Kinder entsprechend der geänderten Fachinformation des Herstellers.<br />
15
16 Was ist neu? 17<br />
Aufklärung vor <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
� Die Aufklärung ist ein wichtiger Teil der Impfleistung des Arztes.<br />
Die Aufklärungspflicht für den Arzt wurde um folgende Punkte<br />
ergänzt:<br />
– den Beginn und die Dauer des Impfschutzes<br />
– die Notwendigkeit von Auffrisch<strong>impfungen</strong> und Impftermine<br />
Es bedarf zur Einwilligung keiner Unterschrift. Bei Minderjährigen<br />
ist nur die Zustimmung des anwesenden Elternteils bzw.<br />
Sorgeberechtigten erforderlich.<br />
Dem Impfling bzw. Sorgeberechtigten ist Gelegenheit zur gezielten<br />
Nachfrage zu geben, d. h. die Auslage von Aufklärungsblättern<br />
alleine ist nicht ausreichend.<br />
Kontraindikationen<br />
� Unerwünschte Arzneimittelwirkungen im zeitlichen Zusammenhang<br />
mit einer Impfung müssen in Abhängigkeit von der Diagnose<br />
keine absolute Kontraindikation gegen eine nochmalige<br />
Impfung mit dem gleichen Impfstoff sein.<br />
Falsche Kontraindikationen<br />
� Ergänzung bei „Schwangerschaft der Mutter des Impflings“:<br />
Varizellen-Impfung nach Risikoabwägung:<br />
Derzeit ist das Risiko für ein konnatales Varizellen-Syndrom bei<br />
einer seronegativen Schwangeren mit Kontakt zu ihrem ungeimpften<br />
und damit ansteckungsgefährdeten Kind höher als das<br />
Risiko einer solchen Komplikation durch die Impfung und gegebenenfalls<br />
die Übertragung von Impfvarizellen durch ihr Kind.<br />
Weiterhin wird in den STIKO-Impfempfehlungen<br />
hervorgehoben:<br />
� Neben den von der STIKO empfohlenen Impfungen sind auf der<br />
Basis der existierenden Impfstoff-Zulassungen weitere „Impfindikationen“<br />
möglich, auf die nachfolgend nicht weiter eingegangen<br />
wird, die aber für den Einzelnen seiner individuellen (gesundheitlichen)<br />
Situation entsprechend sinnvoll sein können.<br />
Es liegt in der Verantwortung des Arztes, seine Patienten auf<br />
diese weiteren <strong>Schutz</strong>möglichkeiten hinzuweisen. Insofern hindert<br />
auch eine fehlende STIKO-Empfehlung den Arzt nicht an<br />
einer begründeten Impfung.<br />
Änderungen des Infektionsschutzgesetzes<br />
Das am 01. 01. 2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz (IfSG)<br />
hat das Bundes-Seuchengesetz (BseuchG) abgelöst. Der Verdacht<br />
einer meldepflichtigen Infektion muss seitdem auf einem neuen<br />
Meldebogen innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt<br />
übermittelt werden. Eine Reihe von Krankheiten wurde aus<br />
der Meldepflicht genommen: Cytomegalie, Gasbrand, Keuchhusten,<br />
Pocken, sowie aus dem Geschlechtskrankheiten-Gesetz Haemophilus<br />
ducreyi (Weicher Schanker) und Neisseria gonorrhoeae (Tripper).<br />
Hinzugekommen ist die Meldepflicht für Verdacht und Erkrankung<br />
an Masern (im BSeuchG nur Tod), sowie für Verdacht auf das<br />
Vorliegen einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion<br />
hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung.<br />
Für Laboratorien gibt es eine Liste von meldepflichtigen Erreger-<br />
Nachweisen, die zum Teil vorher nicht meldepflichtig waren wie<br />
Adenoviren im Konjunktivalabstrich, Legionellen, Masernviren und<br />
Echinokokken.<br />
Nicht meldepflichtig sind das übliche Ausmaß nicht überschreitende,<br />
kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen, die als<br />
Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff<br />
anzusehen sind z. B.<br />
� für die Dauer von 1–3 Tagen (gelegentlich länger) anhaltende<br />
Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle<br />
� Fieber unter 39.5°C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen,<br />
Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung<br />
der regionären Lymphknoten<br />
� oder im gleichen Sinne zu deutende Symptome einer „Impfkrankheit“<br />
(1–3 Wochen nach der Impfung), z.B. leichte Parotisschwellung<br />
oder ein Masern- bzw Varizellen ähnliches Exanthem oder<br />
kurzzeitige Arthralgien nach der Verabreichung von auf der Basis<br />
abgeschwächter Lebendviren hergestellter Impfstoffe gegen<br />
Mumps, Masern, Röteln oder Varizellen.<br />
Ausgenommen von der Meldepflicht sind auch Krankheitserscheinungen,<br />
denen offensichtlich eine andere Ursache als die Impfung<br />
zugrunde liegt.<br />
Meldepflicht für<br />
Masern und<br />
schwere Impfreaktionen<br />
„Übliche“<br />
Impfreaktionen
18 Infektionsschutzgesetz<br />
Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)<br />
muss alle Verdachtsfälle<br />
von Impfreaktionen, die über<br />
das übliche Ausmaß hinausgehen,<br />
nach § 6 Abs. 1<br />
Nr. 3 OfSG mit Personenbezogenen<br />
Daten berichten<br />
an<br />
zuständiges<br />
Gesundheitsamt<br />
leitet den Bericht nach § 11<br />
Abs. 2 IfSG anonymisiert<br />
weiter an<br />
Paul-Ehrlich-Institut<br />
(PEI)<br />
berichtet zu epidemiologischen<br />
Auswertung an<br />
Robert Koch-Institut<br />
(RKI)<br />
Ärztin/Arzt nach § 8 IfSG<br />
soll nach Berufsrecht<br />
berichten (in Kopie) an<br />
Arzneimittelkommission<br />
der deutschen<br />
Ärzteschaft<br />
(AkdÄ)<br />
Darüberhinaus besteht<br />
weiterhin nach dem Berufsrecht<br />
die Pflicht, alle nicht<br />
nach dem IfSG meldepflichtigen<br />
Impfreaktionen an die<br />
AkdÄ zu berichten (nach<br />
§ 30 Abs. 7 der Musterberufsordnung)<br />
Meldebögen und weitere Informationen sind beim Robert Koch-Institut<br />
und beim Paul-Ehrlich-Institut erhältlich. Adresse siehe Seite 136.<br />
Abrechnung und Vergütung von<br />
<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
Wie wird die Impfleistung abgerechnet und<br />
vergütet?<br />
Im Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong> wird abrechnungstechnisch ab dem<br />
1. April 2005 jede Impfleistung mit einer fünfstelligen Abrechnungsnummer<br />
(Nrn. 89020 bis 89610) abgerechnet. Die entsprechenden<br />
Abrechnungsnummern sowie die Vergütung entnehmen Sie bitte<br />
der Aufstellung auf den Seiten 20/21.<br />
Sozialhilfeempfänger<br />
Die ärztlichen Leistungen für Hilfeempfänger nach dem Bundessozialhilfegesetz<br />
(BSHG) sollen in dem gleichen Umfang gewährt werden,<br />
wie sie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung den Versicherten<br />
der Ortskrankenkassen zustehen. Dazu zählen auch die<br />
<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>, die aufgrund des Rahmenvertrages über Durchführung<br />
von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> mit der BEK <strong>Hamburg</strong> vereinbart sind.<br />
Die Abrechnung der Impfleistung erfolgt auf dem vom zuständigen<br />
Sozialhilfeträger ausgestellten Behandlungsschein. Die Verordnung<br />
des Impfstoffes, erfolgt wie bei den Gesetzlichen Krankenkassen zu<br />
Lasten der BEK als Impfstoffanforderung in Einzeldosen und Großpackungen<br />
(Muster 16, bitte in Kästchen „Impfungen“ die 8 eintragen).<br />
Impfstoffanforderung zählt nicht zum Sprechstundenbedarf.<br />
Sonstige Kostenträger<br />
Für die Sonstigen Kostenträger (z. B. Bundeswehr, Postbeamten A,<br />
Freie Heilfürsorge, Bundesgrenzschutz und Bundesamt für Zivildienst)<br />
werden die <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> im gleichen Umfang wie für die Ersatzkassen<br />
gewährt. Für die Vergütung der <strong>Schutz</strong>impfungsleistungen<br />
gelten die vertraglichen Regelungen der Ersatzkassen entsprechend.<br />
Die Impfstoffe werden über Impfstoffanforderung bezogen.<br />
Auslands<strong>impfungen</strong><br />
Zu Lasten der Krankenkassen können <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> aus Anlass<br />
einer Auslandsreise durchgeführt werden, wenn die Impfungen für<br />
die Krankheitsverhütung im Inland bei diesem Patient indiziert sind.<br />
Ansonsten müssen die <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> für Auslandsreisen dem<br />
Patienten privat in Rechnung gestellt werden.<br />
Sonderregelung für Zivildienstleistende: alle Impfungen werden<br />
vom Kostenträger übernommen einschließlich Berufsrisiko und Auslandsreisen.<br />
Für Zivildienstleistende ist der Impfstoff auf den<br />
Namen des Patienten auf einem G<strong>KV</strong>-Rezept anzufordern.<br />
Sonderregelung<br />
Zivildienst<br />
19<br />
Neu! Ab 1.4.05<br />
gelten für Primärund<br />
Ersatzkassen<br />
neue Abrechnungsnummern
20<br />
Übersicht: Abrechnungsziffern und Vergütung<br />
Primär- und Ersatzkassen<br />
Abrechnung und Vergütung<br />
Abrech- Punkte Bewertung<br />
nungs- je in € bei Punktnummer<br />
Impfung wert 0,5 Ct.<br />
1-fach Impfung<br />
Diphtherie 89020 130 6,50<br />
Hepatitis B 89030 130 6,50<br />
Influenza (Virusgrippe) 89040 130 6,50<br />
Pertussis (Keuchhusten) 89050 130 6,50<br />
Poliomyelitis (IPV) 89060 130 6,50<br />
Masern 89070 130 6,50<br />
Mumps 89080 130 6,50<br />
Röteln 89090 130 6,50<br />
Meningokokken 89120 130 6,50<br />
Tetanus 89110 130 6,50<br />
Frühsommermeningo-Enzephalitis<br />
(FSME) 89130 130 6,50<br />
Haemophilus influenzae<br />
Typ b (Hib) 89140 130 6,50<br />
Hepatitis A 89160 130 6,50<br />
Pneumokokken 89150 130 6,50<br />
Varizellen (Windpocken) 89100 130 6,50<br />
2-fach-Impfung<br />
Tetanus, Diphtherie (Td) 89240 130 6,50<br />
Masern, Mumps (MM) 89220 130 6,50<br />
Haemophilus influenzae-b,<br />
Hepatitis B (Hib-HepB) 89230 130 6,50<br />
Hepatitis A, Hepatitis B (nur BKK´s) 89250 130 6,50<br />
3-fach-Impfung<br />
Masern, Mumps, Röteln (MMR) 89310 200 10,00<br />
Diphtherie, Pertussis, Tetanus<br />
(DaPT) 89330 130 6,50<br />
Tetanus, Diphtherie, Pertussis (TdaP) 89350 130 6,50<br />
Diphtherie, Tetanus, Haemophilus<br />
influenzae-b (DT-Hib) 89320 130 6,50<br />
Tetanus, Diphtherie, Polio (TdIPV) 89340 130 6,50<br />
Abrechnung und Vergütung<br />
Abrech- Punkte Bewertung<br />
nungs- je in € bei Punktnummer<br />
Impfung wert 0,5 Ct.<br />
4-fach-Impfung<br />
Diphtherie, Pertussis, Tetanus,<br />
Haemophilus influenzae-b (DaPT-Hib) 89420 140 7,00<br />
Diphtherie, Pertussis,<br />
Tetanus, Polio (DaPT-IPV) 89410 140 7,00<br />
Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Polio<br />
(TdaP-IPV) 89430 140 7,00<br />
5-fach-Impfung<br />
Diphtherie, Pertussis, Tetanus,<br />
Polio, Haemophilus influenzae-b<br />
(DaPT-IPV-Hib) 89510 170 8,50<br />
6-fach-Impfung<br />
Diphtherie, Pertussis, Tetanus,<br />
Polio, Haemophilus influenzae-b,<br />
Hepatitis B (DaPT-IPV-Hib-HepB) 89610 320 16,00<br />
Privatpatienten, Bundesbahnbeamte und Postbeamte (Gruppe B)<br />
GNR- Legende Einfachsatz 2,3 fach<br />
GOÄ in € in €<br />
375 <strong>Schutz</strong>impfung (intramuskulär, subkutan)<br />
– ggf. einschl. Eintragung in den Impfpass<br />
4,66 10,73<br />
376 <strong>Schutz</strong>impfung (oral) einschl. beratendem<br />
Gespräch<br />
4,66 10,73<br />
377 Zusatzinjektion bei Parallelimpfung 2,91 6,70<br />
378 Simultanimpfung (gleichzeitig passive und<br />
aktive Impfung gegen Wundstarrkrampf)<br />
7,00 16,09<br />
Erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Impfung sind in den Leistungsansätzen<br />
enthalten und nicht gesondert berechnungsfähig.<br />
Neben den Leistungen nach den Nummern 376 bis 378 sind die Leistungen nach den<br />
Nummern 1 und 2 und die ggf. erforderliche Eintragung in den Impfpass nicht berechnungsfähig.<br />
21
22 Bezug von Impfstoffen<br />
Impfstoffe werden<br />
bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Bezug von Impfstoffen<br />
Impfstoffe werden grundsätzlich über „Impfstoffanforderung“ auf<br />
Vordruck Muster 16 zu Lasten der BEK <strong>Hamburg</strong> bezogen.<br />
Wichtig: Impfstoffe belasten nicht das Arzneimittelbudget und<br />
beeinflussen nie budgetbegleitende Richtgrößen, wenn das<br />
Rezeptblatt korrekt ausgefüllt wird.<br />
Das richtig bedruckte Rezeptblatt<br />
Grundsätzlich gilt:<br />
� wirtschaftliche Bezugsmöglichkeiten wahrnehmen<br />
(z. B. Großpackungen)<br />
� keine Mischverordnungen, nur Impfstoffe anfordern<br />
� Zahl in Feld 8 eintragen / bitte nicht ankreuzen<br />
� Äußere Feldumrandung einhalten<br />
� Konstante Schreibdichte 10 Zeichen pro Zoll, Schriftart Courier<br />
� Rezept nur in schwarzer Farbe ausfüllen<br />
� Keine Kursiv- oder Fettschrift verwenden<br />
BEK-HH<br />
IMPFSTOFFANFORDERUNG<br />
DIPHTHERIE ADSORBAT 10X0.5ML 2X<br />
FLUAD 02/03 KAN FER 10X0.5ML 1X<br />
Td-VIRELON FER20X0.5ML 1X<br />
571900<br />
Gemeinschaftspraxis<br />
Dr. med. Karl Mustermann<br />
Dr. med. Heidi Musterfrau<br />
Mustergasse 4<br />
XXXXX <strong>Hamburg</strong><br />
Transport, Lagerung und normales Aussehen<br />
Transport, Lagerung und normales Aussehen<br />
Lagerung stets bei +2 bis +8 °C!<br />
Impfstoffe niemals einfrieren!<br />
Eingefrorene Impfstoffe nicht mehr verwenden!<br />
Impfstoff Typ Kühl- Anmerkung<br />
kette<br />
Diphtherie<br />
D/d<br />
FSME<br />
Encepur ®<br />
Hepatitis A<br />
HAVpur<br />
Hepatitis B<br />
HIB<br />
PedvaxHIB ® Liquid<br />
Influenza A+B<br />
Begrivac ®<br />
Fluad ®<br />
Masern/Mumps/<br />
Röteln<br />
M-M-RVax ®<br />
Pneumokokken<br />
Polio (IPV, Salk)<br />
IPV-Virelon ®<br />
Tetanus/Td/Td-IPV<br />
Td-pur ®<br />
Td-Virelon ®<br />
Tetanol ® pur<br />
Tollwut (Rabies)<br />
Rabipur ®<br />
Typhus<br />
Typhoral ® L<br />
Toxoid<br />
Adsorbatimpfstoff<br />
inaktivierte Viren<br />
Adsorbatimpfstoff<br />
inaktiviertes Virus<br />
Einzelantigen (HBsAg)<br />
Adsorbatimpfstoff<br />
Einzelantigen (PRP)<br />
Adsorbatimpfstoff<br />
Spaltprodukte<br />
inaktivierter Viren<br />
Spaltprodukte<br />
inaktivierter Viren<br />
lebende, attenuierte<br />
Viren,<br />
lyophilisiert<br />
Einzelantigene<br />
inaktivierte Viren<br />
Toxoid<br />
Adsorbatimpfstoff<br />
inaktivierte Viren<br />
Lyophilisat<br />
lebende, apathogene<br />
Bakterien<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
ja<br />
weißliche, trübe Suspension<br />
weißliche, trübe Suspension<br />
klare, farblose Lösung<br />
Quelle: Chiron Behring GmbH & Co. KG und entsprechende Angaben der Hersteller<br />
leicht trübe, weißliche Suspension<br />
Einfrieren = Wirksamkeitsverlust<br />
leicht milchige, trübe Suspension<br />
farblose bis leicht opaleszierende<br />
Suspension. Vor Gebrauch schütteln.<br />
Vor Licht schützen.<br />
weiße, undurchsichtige Emulsion.<br />
Vor Gebrauch schütteln.<br />
Vor Licht schützen.<br />
Nach dem Auflösen klargelbe Suspension,<br />
vor Licht schützen – umgehend<br />
verimpfen, bei Lagerung (+2 bis +8 °C)<br />
innerhalb von 8 h verbrauchen.<br />
Kontakt mit Desinfektionsmittel kann<br />
die Wirksamkeit beeinträchtigen<br />
klare, farblose Lösung<br />
temperaturempfindlich<br />
wässrige Suspension orange bis rot<br />
durch Phenolrot als pH-Indikator<br />
weißliche, trübe Suspension<br />
hellrosa, trübe Suspension<br />
weißliche, trübe Suspension<br />
Nach dem Auflösen klare Suspension,<br />
sofort verbrauchen.<br />
23<br />
Nur jeweilige Impfdosis aus dem Kühlschrank<br />
entnehmen.<br />
Keinem direkten Sonnenlicht aussetzen.<br />
Bei Aufbewahrung < 25 °C über 7 Tage<br />
noch voll wirksam.<br />
Versehentliches Einfrieren schadet nicht.
24<br />
Erwachsenenimpfung<br />
– Impfkalender –<br />
Jede Impfung zählt<br />
Inlands<strong>impfungen</strong><br />
Impfungen für Erwachsene<br />
Impfungen für Erwachsene auf einen Blick<br />
Diphtherie für alle Erwachsenen Grundimmunisierung,<br />
Routineauffrischung<br />
alle 10 Jahre<br />
Tetanus für alle Erwachsenen Grundimmunisierung,<br />
Routineauffrischung<br />
alle 10 Jahre<br />
Poliomyelitis für alle Erwachsenen*, Grundimmunisierung<br />
(Standard)<br />
vor Fernreisen, Auffrischung<br />
Abriegelung bei<br />
Ausbrüchen<br />
nach Indikation<br />
Influenza bei erhöhter gesund- Routineimpfung<br />
heitlicher Gefährdung, jährlich1) für Personen über<br />
60 Jahre,<br />
bei Epipandemien<br />
Pneumo- für Personen über Grundimmunisierung:<br />
kokken 60 Jahre und bei 1 Impfung<br />
erhöhter gesundheit- Auffrischung alle<br />
licher Gefährdung 6 Jahre<br />
FSME gefährdete Personen Grundimmunisierung,<br />
(Zecken- in Endemiegebieten* Auffrischung<br />
enzephalitis) (Zeckenstichgefährdung)<br />
nach 3 Jahren<br />
Hepatitis A für bestimmte Berufs- Grundimmunisierung,<br />
gruppen, für Personen Auffrischung nach<br />
mit erhöhter<br />
Infektionsgefahr*<br />
10 Jahren<br />
Hepatitis B für bestimmte Berufs- Grundimmunisierung,<br />
gruppen, für Personen Auffrischung bei<br />
mit erhöhter bestimmtem Blutwert,<br />
Infektionsgefahr* sonst alle 10 Jahre<br />
*Indikationsimpfung Quelle: STIKO<br />
1) für Personen ab 65 Jahre steht ein adjuvierter Grippeimpfstoff zur Verfügung<br />
Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene.<br />
Empfohlenes Impfalter und Mindestabstände zwischen den<br />
Impfungen<br />
(Siehe STIKO-Empfehlungen Seite 80)<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Empfehlungen zur Malariavorbeugung der<br />
Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und<br />
Internationale Gesundheit (DTG)<br />
Malariarisiko<br />
Das Risiko einer Malaria hängt von vielen Faktoren ab, wie z. B.<br />
vorherrschende Plasmodienarten, Häufigkeit infizierter Vektoren<br />
(Anophelesmücken), Vorkommen von Resistenzen, Jahreszeit, Aufenthaltsdauer<br />
und Reiseart. Empfehlungen, die für alle Reisenden<br />
gelten, sind daher nur bedingt möglich. Auch das konsequente Einhalten<br />
der hier genannten Empfehlungen kann keinen absolut sicheren<br />
<strong>Schutz</strong> vor einer Malaria bieten, jedoch das Infektions- und Erkrankungsrisiko<br />
erheblich senken.<br />
Malariavorbeugung<br />
Um das Risiko einer Malaria und ggf. die möglichen Komplikationen<br />
einer Infektion so gering wie möglich zu halten, müssen Reisende in<br />
Endemiegebiete auf die Möglichkeit der Malariaübertragung deutlich<br />
hingewiesen werden. Der Reisende sollte wissen, dass die Erkrankung<br />
bedrohlich und tödlich verlaufen kann. Reisende sollten zudem informiert<br />
sein, dass auch noch Monate nach Rückkehr bei Fieber oder<br />
anderen unklaren Krankheitssymptomen unbedingt und unverzüglich<br />
ärztlicher Rat gesucht werden muss.<br />
Wesentliche <strong>Schutz</strong>maßnahmen vor Malaria bestehen in:<br />
� der Vermeidung vor Insektenstichen (Expositionsprophylaxe) und<br />
� der Einnahme von Malaria-Medikamenten (Chemoprophylaxe).<br />
Besondere Personengruppen<br />
Für besondere Personengruppen, vor allem Kinder, Schwangere und<br />
Menschen mit Vorerkrankungen oder bei längeren Tropenaufenthalten<br />
bestehen gesonderte Empfehlungen.<br />
25
26<br />
Wichtiger Hinweis<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Die vorstehenden Empfehlungen zur Malariavorbeugung orientieren<br />
sich an Erfahrungen und Daten aus der Touristikmedizin und<br />
gelten für den „Regelfall“ eines organisiert reisenden Touristen.<br />
Der beratende Arzt kann sich im Rahmen einer individuellen<br />
Beratung aus fachlichen Gründen unter Beachtung der WHO-<br />
Richtlinien und der deutschen Zulassungsbedingungen für ein<br />
anderes Vorgehen entscheiden, wenn das Malaria-Risiko z. B.<br />
durch Reisestil, Aufenthaltsdauer, Region, Saison oder aktuelle<br />
Ereignisse deutlich höher oder geringer anzusetzen ist, als es<br />
bei einem typischen Touristikurlaub entspricht. Der Reisende ist<br />
in diesem Fall über alle Alternativen im Rahmen des Ermessensspielraums<br />
aufzuklären und an der Entscheidung maßgeblich zu<br />
beteiligen. Das Ergebnis sollte in der Patientenkartei dokumentiert<br />
werden.<br />
Vermeidung von Insektenstichen<br />
(Expositionsprophylaxe)<br />
Die konsequente Anwendung der Maßnahmen zur Vermeidung von<br />
Insektenstichen kann das Risiko einer Malaria, aber auch von anderen<br />
durch Arthropoden übertragenen Erkrankungen (z.B. Dengue-Fieber)<br />
erheblich verringern:<br />
� Anwendung von Moskitonetzen<br />
� Einreiben unbedeckter Hautstellen mit mückenabweisenden<br />
Mitteln (Repellents mit den Wirkstoffen DEET (z. B. Nobite ® Haut)<br />
oder Bayrepel (z. B. Autan ® )<br />
� Tragen von hautbedeckender, heller Kleidung<br />
� Aufenthalt in mückensicheren Räumen<br />
(Klimaanlage, Fliegengitter)<br />
Die zusätzliche Verwendung von Insektenvertilgungsmitteln (Insektiziden)<br />
in Aerosolen, Verdampfern, Räucherspiralen („mosquito coils“)<br />
u.ä. sowie zur Imprägnierung von Moskitonetzen und Kleidungsstücken<br />
bietet einen zusätzlichen <strong>Schutz</strong>. Die Kombination von imprägnierter<br />
Kleidung (Wirkstoff Permethrin z. B. in Nobite ® Kleidung)<br />
mit einem Repellent bietet den höchstmöglichen <strong>Schutz</strong> gegen<br />
Moskitos und Zecken.<br />
Die Expositionsprophylaxe gegen die vorwiegend nacht- und dämmerungsaktiven<br />
Anophelesmücken ist angesichts der Resistenzentwicklung<br />
bei der Chemoprophylaxe besonders wichtig. Vor allem bei<br />
Säuglingen und Kleinkindern ist sie sehr effektiv durchführbar (z. B.<br />
Moskitonetz über dem Bett).<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Medikamentöse Vorbeugung (Chemoprophylaxe)<br />
Die medikamentöse Vorbeugung (Chemoprophylaxe) der Malaria<br />
ist erschwert durch die Verbreitung von Resistenzen, die – nach<br />
Region und Ausmaß unterschiedlich – bereits gegen jedes der zur<br />
Verfügung stehenden Antimalariamittel möglich sind.<br />
Von besonderer Bedeutung ist die Resistenz von Plasmodium<br />
falciparum, dem Erreger der Malaria tropica, gegen Chloroquin (z. B.<br />
Resochin ® ), die vor allem in Asien sowie in Afrika südlich der Sahara<br />
und im Amazonasbecken vorkommt. Auch Resistenzen gegen Sulfonamid/Pyrimethamin-Kombinationen<br />
(z. B. Fansidar ® ) und andere<br />
Mittel (häufig als sog. „Multiresistenzen“) haben erheblich zugenommen;<br />
gegen Chinin, Mefloquin, Atovaquon und Artemisinine sind sie<br />
noch selten. Einige Antimalariamittel sind jedoch nicht zur Prophylaxe<br />
geeignet oder mit dem Risiko erheblicher Nebenwirkungen belastet.<br />
Eine Chemoprophylaxe ist bei Reisen in Malariagebiete mit hohem<br />
Übertragungspotential grundsätzlich empfehlenswert und kann das<br />
Risiko auch in Regionen mit multiresistenten Malaria tropica-Erregern<br />
nach wie vor wesentlich reduzieren. Wenn in Gebieten mit niedrigem<br />
oder mittlerem Malariarisiko keine regelmäßige Chemoprophylaxe<br />
durchgeführt wird, sollte die therapeutische Dosis eines Reservemittels<br />
mitgeführt werden, das bei malariaverdächtigen Symptomen<br />
und nicht erreichbarer ärztlicher Hilfe eingenommen wird (notfallmäßige<br />
Selbstbehandlung oder „Standby“). Dies sollte jedoch nur<br />
eine Notfallmaßnahme bis zum Erreichen ärztlicher Hilfe darstellen.<br />
Die alleinige Mitnahme eines Malariamedikamentes zur eventuellen<br />
notfallmäßigen Selbstbehandlung ohne prophylaktische Medikamenteneinnahme<br />
kommt ebenfalls in Betracht bei bekannter Unverträglichkeit<br />
einer Chemoprophylaxe.<br />
Die Entscheidung über die Art der Malariaprophylaxe muss anhand<br />
des konkreten Reisezieles sowie der Reisezeit, der Reisedauer und<br />
des Reisestils vom Arzt individuell getroffen werden, unter Berücksichtigung<br />
von Vorerkrankungen, Unverträglichkeiten und Medikamenteneinnahme.<br />
27
28<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Medikamente zur Malaria-Prophylaxe<br />
Chloroquin + Proguanil<br />
Die Kombination von Chloroquin (s.o.) mit Proguanil (Paludrine ® )<br />
verspricht eine bessere <strong>Schutz</strong>wirkung in Gebieten mit partieller<br />
Chloroquinresistenz. Die Wirksamkeit ist, u.a. durch eine schlechte<br />
Compliance, deutlich geringer als bei anderen Mitteln. Darüber hinaus<br />
zeigte die Kombination in mehreren Vergleichsstudien die<br />
schlechteste Verträglichkeit: Zu den o.g. Chloroquin-Nebenwirkungen<br />
kommen verstärkte Beschwerden im Bereich von Magen-Darm<br />
sowie Haut und Schleimhaut. Nachdem andere Mittel mit einem<br />
besseren Nutzen-Risiko-Verhältnis verfügbar sind, wird diese Kombination<br />
von der DTG generell nicht mehr empfohlen. Die formale<br />
Zulassung sowie die WHO-Empfehlung haben sich dadurch nicht<br />
geändert. Für besondere Personengruppen, für die andere Mittel<br />
kontraindiziert sind (z. B. Schwangere, Säuglinge unter 5 kg KG<br />
sowie Kinder unter 11 kg KG mit Gegenanzeigen für Mefloquin), kann<br />
Chloroquin + Proguanil bei notwendigen Reisen in Gebiete mit<br />
Chloroquin-resistenten Falciparum-Malariastämmen auch weiterhin<br />
verordnet werden (siehe Besondere Personengruppen).<br />
Mefloquin<br />
Mefloquin (Lariam ® ) kann in Gebieten mit hohem Malariarisiko, wo<br />
überwiegend Mefloquinsensible Falciparum-Malariastämme vorkommen,<br />
zur Prophylaxe und Therapie einschließlich der notfallmäßigen<br />
Selbstbehandlung eingesetzt werden.<br />
Nebenwirkungen werden häufig im psycho-vegetativen Bereich, selten<br />
als epileptische Anfälle und psychotische Symptome beobachtet. Sie<br />
sind dosisabhängig und können bei Therapie und höherer „loading<br />
dose“ vor Last-Minute-Reisen häufiger und stärker auftreten als bei<br />
der Regelprophylaxe. Personen mit bestimmten Vorerkrankungen oder<br />
Einnahme von Medikamenten können dafür besonders prädestiniert<br />
sein.<br />
Die Hinweise zur Anwendung bei besonderen Personengruppen<br />
sind daher sorgfältig zu beachten. An weiteren Nebenwirkungen<br />
kommen öfter Verdauungsstörungen, seltener allergische Hautreaktionen<br />
vor. Reisende mit Aktivitäten, die eine ungestörte Aufmerksamkeit,<br />
räumliche Orientierung und Feinmotorik erfordern, sollten<br />
möglichst kein Mefloquin nehmen.<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Wenn es zu Nebenwirkungen kommt, treten diese häufig schon<br />
nach der ersten oder zweiten Einnahme auf. Deshalb sollte mit der<br />
Mefloquin-Prophylaxe bei erstmaliger Anwendung bereits 2–3 Wochen<br />
vor der Abreise begonnen werden. Eine Alternative kann dann noch<br />
vor Reiseantritt gesucht werden. Bei erwiesener Unverträglichkeit<br />
sollte künftig auf die Einnahme des Mittels verzichtet werden. Weitere<br />
Angaben zu Kontraindikationen, Neben- und Wechselwirkungen<br />
sind der Gebrauchsinformation bzw. Packungsbeilage zu entnehmen.<br />
Doxycyclin<br />
Doxycyclin allein ist zur Therapie nicht geeignet. Zur Prophylaxe kann<br />
es alternativ zum Mefloquin oder Atovaquon/Proguanil eingesetzt<br />
werden. Auf Nebenwirkungen (z. B. phototoxische Reaktionen von<br />
belichteten Hautarealen, Verdauungsstörungen, bei Frauen auch<br />
Vaginalmykosen) und Kontraindikationen (u. a. Kinder unter 8 Jahren,<br />
Schwangere, Stillende) ist zu achten. Eine sehr seltene Nebenwirkung<br />
scheint die Begünstigung einer kraniellen Hypertension zu sein.<br />
Doxycyclin sollte daher Frauen im gebährfähigen Alter, die übergewichtig<br />
sind oder eine idiopathische intrakranielle Hypertension in<br />
der Vorgeschichte haben, nur mit Vorsicht verordnet werden.<br />
Die Hinweise zur Anwendung bei besonderen Personengruppen sind<br />
sorgfältig zu beachten. Weitere Angaben zu Kontraindikationen,<br />
Neben- und Wechselwirkungen sind der Gebrauchsinformation bzw.<br />
Packungsbeilage zu entnehmen. Doxycyclin wird in zwei verschiedenen<br />
galenischen Formen produziert, als Monohydrat (1H20) und<br />
Hyclat (HCl). Bei gleicher Wirksamkeit scheint das Monohydrat weniger<br />
Nebenwirkungen insbesondere in Bezug auf die Magen-Darm-<br />
Beschwerden aufzuweisen. Um Ösophagusirritationen zu vermeiden,<br />
sollte Doxycyclin mit reichlich Flüssigkeit, vorzugsweise während<br />
einer Mahlzeit eingenommen werden.<br />
Doxycyclin ist in Deutschland als Mittel zur Malariaprophylaxe nicht<br />
zugelassen, obwohl es von der WHO und von anderen Ländern<br />
(z. B. USA, Australien) zur Prophylaxe empfohlen wird. Da die gute<br />
Wirksamkeit und Verträglichkeit des Mittels durch zahlreiche Studien<br />
belegt wird, ist ein „off-labeluse“ prinzipiell möglich, vor allem, wenn<br />
hierfür Gründe vorliegen (z.B. Unverträglichkeit oder Kontraindikationen<br />
anderer Mittel). In jedem Fall ist der Reisende auf die Tatsache<br />
der Nichtzulassung für diese Indikation und dem damit verbundenen<br />
Ausschluss der Produkthaftung durch den Hersteller hinzuweisen.<br />
29
30<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Chloroquin<br />
Chloroquin (Resochin ® , Weimerquin ® , Chlorochin ® ) kann in Gebieten<br />
ohne Chloroquin-Resistenz zur Prophylaxe und Therapie einschließlich<br />
der notfallmäßigen Selbstbehandlung eingesetzt werden. Eventuelle<br />
Nebenwirkungen sind in der Regel leicht und temporär; am<br />
häufigsten ist Schlaflosigkeit. Augenschäden mit Netzhautbeteiligung<br />
sind in der Malariavorbeugung sehr selten und bei regelmäßiger<br />
Einnahme in prophylaktischer Dosis (300 mg Base pro Woche) nicht<br />
vor 5 Jahren zu erwarten. Bei Dauermedikation sollten sicherheitshalber<br />
schon vorher augenärztliche Kontrollen erfolgen. Unter Anwendung<br />
bei besonderen Personengruppen gibt es zusätzliche Empfehlungen.<br />
Weitere Angaben zu Kontraindikationen, Neben- und<br />
Wechselwirkungen sind der Gebrauchsinformation bzw. Packungsbeilage<br />
zu entnehmen.<br />
Atovaquon/Proguanil<br />
Die fixe Kombination Atovaquon/Proguanil (Malarone ® ) kann zur<br />
Prophylaxe und Therapie einschließlich der notfallmäßigen Selbstbehandlung<br />
von unkomplizierten Infektionen durch P. falciparum eingesetzt<br />
werden. Nebenwirkungen wie Übelkeit, Verdauungsstörungen<br />
und Kopfschmerzen sind leicht und temporär. Da es bereits auf die<br />
Leberschizonten wirkt, beginnt die Einnahme 1–2 Tage vor Betreten<br />
und endet 7 Tage nach Verlassen des Malariagebietes. Es ist besonders<br />
geeignet bei Last-Minute- und Kurzzeitreisen in Gebiete mit<br />
einem Malaria tropica-Risiko. Die europäische Zulassung für die<br />
Prophylaxe mit Atovaquon/Proguanil ist derzeit auf einen Aufenthalt<br />
von 28 Tagen begrenzt. In anderen Ländern (z. B. USA, Australien,<br />
Kanada) besteht diese Anwendungsbefristung nicht. Infromationen<br />
zur Anwendung finden sich bei besonderen Personengruppen. Weitere<br />
Angaben zu Kontraindikationen, Neben- und Wechselwirkungen<br />
sind der Gebrauchsinformation bzw. Packungsbeilage zu entnehmen.<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Besondere Personengruppen<br />
Schwangere Frauen<br />
Grundsätzlich sollte dazu geraten werden, touristische Reisen in<br />
Malaria-Endemiegebiete auf die Zeit nach der Schwangerschaft zu<br />
verschieben. Eine Malaria in der Schwangerschaft stellt ein hohes<br />
Risiko für Mutter und Kind dar! Eine medikamentöse Malariaprophylaxe<br />
ist in der Schwangerschaft aber nur unter Vorbehalt möglich.<br />
Bei keinem Medikament besteht die Gewissheit, dass die Einnahme<br />
für die Entwicklung des Kindes unbedenklich ist.<br />
In jedem Einzelfall ist eine strenge Risiko-Nutzen-Abwägung durch<br />
einen erfahrenen Arzt erforderlich. Zur Expositionsprophylaxe empfohlene<br />
Maßnahmen können durchgeführt werden. Chloroquin und<br />
Proguanil können nach bisherigem Erkenntnisstand in der Schwangerschaft<br />
und Stillzeit prophylaktisch eingesetzt werden. Mefloquin<br />
sollte nach derzeitigem Kenntnisstand nicht im 1. Trimenon sowie in<br />
der Stillzeit eingenommen werden. Während und bis zu 3 Monaten<br />
nach der letzten Einnahme von Mefloquin wird vom Hersteller eine<br />
Schwangerschaftsverhütung angeraten. Zu Atovaquon/Proguanil<br />
liegen bisher keine ausreichenden Daten vor; Anwendung während<br />
Schwangerschaft und Stillzeit allenfalls unter strenger Risikoabwägung.<br />
Das gilt auch für die Therapie mit Artemether/Lumefantrin.<br />
Doxycyclin ist in der Schwangerschaft sowie in der Stillzeit kontraindiziert.<br />
Kinder<br />
Malariavorbeugung bei Kindern besteht primär in einer konsequenten<br />
Expositionsprophylaxe (Moskitonetze über Betten und Spielfläche).<br />
Zur Chemoprophylaxe bei Säuglingen eignen sich Chloroquin und<br />
Proguanil. Mefloquin darf erst ab einem Körpergewicht von 5 kg und<br />
ab dem 3. Lebensmonat Verwendung finden. Wegen möglicher Nebenwirkungen<br />
auf Zahnreifung und Knochenbildung darf Doxycyclin erst<br />
ab dem 9. Lebensjahr verordnet werden (ab 8 Jahren). Auch bei voll<br />
gestillten Säuglingen ist eine eigene Malariaprophylaxe erforderlich, da<br />
über die Milch der Chemoprophylaxe einnehmenden Mutter kein ausreichender<br />
<strong>Schutz</strong> beim Säugling erzielt wird. Atovaquon/Proguanil<br />
(Malarone ® Junior) ist für Kinder ab 11 kg Körpergewicht zur Prophylaxe<br />
zugelassen. Eine Tablette Resochin ® enthält 150 mg Chloroquin-<br />
Base, 1 Tablette Resochin ® junior enthält 50mg Chloroquin-Base.<br />
Alternativ steht Weimerquin ® -Sirup zur Verfügung: 1 ml Sirup enthält<br />
15 mg Chloroquin-Base.<br />
31
32<br />
Regeldosierung zur Prophylaxe:<br />
� Chloroquin-Base: 5 mg/kg KG/Woche;<br />
� Proguanil: 3 mg/kg KG/Tag;<br />
� Mefloquin (ab 5 kg KG): 5mg/kg KG/Woche;<br />
� Atovaquon/Proguanil (ab 11 kg<br />
bis 40 kg KG): 1 Junior-Tbl.<br />
(62,5 mg/25 mg) pro 10 kg KG/Tag;<br />
� Doxycyclin (ab 8 Jahre): 1,5 mg/kg KG/Tag;<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Dosierung von Medikamenten zur Malariaprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen<br />
Tabletten/ml Saft pro Woche Tabletten pro Tag<br />
Gewicht Alter in Chloroquin Chloroquin Chloroquin- Mefloquin Proguanil Doxycyclin Atovaquon/<br />
in kg Monaten 50 mg 150 mg Sirup 250 100 mg/Tbl. 100 mg/Tbl. Proguanil<br />
oder Base/Tbl. Base/Tbl. 15 mg mg/Tbl. 62,5/25 mg/<br />
Jahren Base/Tbl. Junior-Tbl.<br />
5– 6 < 4 Mon. 0,5 – 2,0 0,125 0,25 – –<br />
7–10 4–11 Mon. 1,0 – 2,5–3,5 0,25 0,25 – –<br />
11–14 1– 2 Jahre 1,5 0,5 4,0–4,5 0,25 0,5 – 1,0<br />
15–18 3– 4 Jahre 2,0 0,75 5,0–6,0 0,5 0,5 – 1,0<br />
19–24 5– 7 Jahre 2,5 1,0 6,5–8,0 0,5 0,75 – 1,0<br />
(>20 kg KG: 2,0)<br />
25–35 8–10 Jahre 3,0–3,5 1,0 8,5–11,5 0,75 1,0 0,5 2,0<br />
(>30 kg KG: 3,0)<br />
36–50 11–13 Jahre 3,5–5,0 1,5–2,0 12,0–16,5 1,0 1,0–1,5 0,75 3,0<br />
(>40 kg KG)<br />
>50 >13 Jahre 5,0–6,0 2,0 >16,5 1,0 2,0 1,0 1,0<br />
(Erwachsenentbl.)<br />
Dosierungsempfehlung zur notfallmäßigen Selbstbehandlung<br />
Generell gilt für die Anwendung bei Kindern, dass bei Erbrechen<br />
der Medikamente innerhalb von 30 Minuten nach Gabe die komplette<br />
Dosis erneut zu geben ist. Erbricht das Kind 30–60 Minuten nach<br />
Einnahme, ist die halbe Dosis nachzugeben. Erbricht das Kind später<br />
als 60 Minuten nach Tabletteneinnahme, gilt die Dosis als aufgenommen<br />
und resorbiert, so dass eine Wiederholung nicht erforderlich<br />
ist.<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Chloroquin<br />
� Therapiebeginn mit 10 mg/kg Körpergewicht Chloroquin-Base,<br />
� 6 Stunden nach Therapiebeginn<br />
5 mg/kg Körpergewicht Chloroquin-Base,<br />
� 24 Stunden nach Therapiebeginn<br />
5 mg/kg Körpergewicht Chloroquin-Base und<br />
� 48 Stunden nach Therapiebeginn<br />
5 mg/kg Körpergewicht Chloroquin-Base<br />
Mefloquin<br />
5 – 45 kg Körpergewicht: 15 mg/kg KG und nach 6–24 Stunden<br />
10 mg/kg KG oder 25 mg/kg Körpergewicht als Einzeldosis,<br />
über 45 kg Körpergewicht: siehe bei Erwachsenendosis.<br />
Atovaquon/Proguanil<br />
� 11–20 kg Körpergewicht: je 1 Tbl. als Einmaldosis<br />
an drei folgenden Tagen<br />
� 21–30 kg Körpergewicht: je 2 Tbl. als Einmaldosis<br />
an drei folgenden Tagen<br />
� 31–40 kg Körpergewicht: je 3 Tbl. als Einmaldosis<br />
an drei folgenden Tagen<br />
� > 40 kg Körpergewicht: je 4 Tbl. als Einmaldosis<br />
an drei folgenden Tagen<br />
Artemether/Lumefantrin<br />
Zulassung ab 12 Jahren und 35 kg KG, Dosierung wie bei Erwachsenen<br />
33
34<br />
Personen mit längeren oder häufig<br />
wiederholten Tropenaufenthalten<br />
Tropenerfahrung und Beachtung von Gesundheitsschutzmaßnahmen,<br />
insbesondere von Mückenschutz und Malariavorbeugung mit Medikamenten,<br />
sind bei diesen Personengruppen sehr unterschiedlich.<br />
Diese Reisenden benötigen vor ihren Einsätzen eine individuelle<br />
ärztliche Beratung, bei der das zu erwartende Risiko nach Tätigkeit,<br />
Region, Jahreszeit, Resistenz der Erreger und Verträglichkeit der<br />
Medikamente beurteilt und eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen<br />
wird. Diese Beratung setzt beim Arzt tropenmedizinische<br />
Kenntnisse voraus.<br />
Auch bei längerfristigen Aufenthalten und bei mehrfach wechselnden<br />
Aufenthalten in Malariagebieten sollte grundsätzlich eine Vorbeugung<br />
mit Medikamenten (Chemoprophylaxe) erwogen werden. Bei hohem<br />
Malariarisiko ist eine Chemoprophylaxe insbesondere während der<br />
Regenzeit oder bei Reisen mit eingeschränktem Moskitoschutz<br />
wichtig. Bei dieser Empfehlung ist die zu erwartende <strong>Schutz</strong>wirkung<br />
gegenüber den möglichen unerwünschten Nebenwirkungen des<br />
Medikamentes noch genauer abzuwägen als bei touristischen Kurzreisen.<br />
Es kommen daher nur Präparate in Frage, deren Anwendung<br />
über längere Zeit oder mehrfach im Jahr keine wesentlichen Nebenwirkungen<br />
hervorruft und zugleich eine angemessene <strong>Schutz</strong>wirkung<br />
erwarten lässt.<br />
Reisende mit Vorerkrankungen<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Wechselwirkungen mit Medikamenten<br />
Grundsätzlich können Medikamente die Wirkung anderer Medikamente<br />
beeinflussen. Deshalb müssen diese Wirkungen (Wechselwirkungen)<br />
bei der Auswahl der Malariamedikation bedacht werden.<br />
Folgende Tabelle gibt Auskunft über die Wechselwirkungen der<br />
empfohlenen Malariamedikamente.<br />
Wechselwirkungen und Kontraindikationen von<br />
Malariamedikamenten<br />
Bei jeder Co-Medikation ist die Gebrauchsinformation zu beachten<br />
und ggf. Rücksprache mit tropenmedizinischer Einrichtung zu empfehlen.<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Wechselwirkungen<br />
Medikament Mögliche Wechselwirkung<br />
Artemether/ Mittel, die Cytochrom CYP3A4 hemmen wie z. B. Erythromycin, Ketoconazol,<br />
Lumefantrin: Cimetidin; Mittel, die durch Cytochrom CYP2D6 abgebaut werden wie z. B.<br />
Metoprolol, Imipramin, Amitryptilin; abgebaut werden wie z. B. Metoprolol,<br />
Imipramin, Amitryptilin; auch Grapefruitsaft könnte den Abbau von Artemether/<br />
Lumefantrin hemmen; gleichzeitige Gabe von Arzneimitteln, die das<br />
QTc-Interval verlängern können<br />
Atovaquon/ Tetracycline, Rifampicin, Rifabutin, Metoclopramid; Indinavir<br />
Proguanil:<br />
Chloroquin: Ampicillin, Antazida, Amiodaron, Antihistaminika, Digoxin, Cyclosporin und<br />
andere<br />
Mefloquin: Wechselwirkungen mit oralen Antidiabetika und oralen Antikoagulanzien<br />
möglich (Einstellung des Blutzuckers und des Quickwertes vor Abreise<br />
kontrollieren); Amiodaron, Beta-Blocker, Calciumantagonisten und andere<br />
Proguanil: Bei gleichzeitiger Einnahme von Magnesiumtrisilikat wurde eine deutliche<br />
Verringerung der Proguanil-Resorption beobachtet. Daher wird die gleichzeitige<br />
Verabreichung von Paludrine und magnesiumhaltigen Antacida nicht<br />
empfohlen<br />
Kontraindikationen<br />
Medikament Kontraindikationen<br />
Artemether/ schwere Lebererkrankungen, Herzkrankheiten<br />
Lumefantrin:<br />
Atovaquon/ schwere Lebererkrankungen, Herzkrankheiten<br />
Proguanil:<br />
Chloroquin: Retinopathie, Gesichtsfeldeinschränkung, Myasthenia gravis, Psoriasis,<br />
Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenase-Mangel, hepatische Porphyrie,<br />
schwere Lebererkrankungen, Niereninsuffizienz<br />
Doxycyclin: schwere Lebererkrankungen, Schwangerschaft, Stillzeit,<br />
Kinder < 8 Jahre<br />
Mefloquin: Epilepsie, schwere Lebererkrankungen, psychiatrische<br />
Erkrankungen, bekannte Erregungsleitungsstörungen im EKG,<br />
Schwangerschaft (1. Trimenon), Stillzeit<br />
Proguanil: schwere Lebererkrankungen, Dosisanpassung bei Niereninsuffizienz<br />
35
36<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Niereninsuffizienz<br />
Chloroquin und Proguanil werden über die Niere ausgeschieden<br />
und sollten daher bei Niereninsuffizienz in angepasster Dosierung<br />
verordnet werden. Mefloquin und Doxycyclin werden vorwiegend<br />
über die Leber metabolisiert und können auch bei Dialyse-Patienten<br />
ohne Dosisanpassung gegeben werden.<br />
Atovaquon/Proguanil ist kontraindiziert bei einer Kreatinin-Clearance<br />
unter 30 ml pro min. Schwere Leberkrankheiten Bei schweren<br />
Leberkrankheiten (Child-Stadium B und C und/oder Erhöhung der<br />
Transaminasen auf mehr als das Doppelte des oberen Normwertes)<br />
sind alle Malariamedikamente kontraindiziert. In diesen Fällen sollte<br />
von der Reise abgeraten werden.<br />
Schwere Herzkrankheiten<br />
Mefloquin sollte nicht bei bekannten Erregungsleitungsstörungen<br />
sowie bei gleichzeitiger Therapie mit Medikamenten vom Chinidin-Typ<br />
gegeben werden. Artemether/Lumefantrin ist bei Herzerkrankungen<br />
kontraindiziert, auch bei Patienten mit plötzlichem Herztod in der<br />
Familienanamnese.<br />
Hämatologische und immunologische Erkrankungen<br />
Bei Splenektomierten sollte auf eine konsequente Malariaprophylaxe<br />
geachtet werden, auch wenn es keine sicheren Hinweise auf<br />
foudroyantere Verläufe gibt und nicht grundsätzlich von Aufenthalten<br />
in Malariagebieten abgeraten werden muss. Das gleiche gilt für<br />
Patienten mit Immundefekten als Folge einer medikamentösen<br />
Therapie, z. B. bei Organtransplantation.<br />
Epilepsie<br />
Das Risiko für einen Epilepsiekranken, unter einer Prophylaxe mit<br />
Chloroquin einen epileptischen Anfall zu erleiden, scheint nicht<br />
höher zu sein als das Spontanrisiko. Daher ist es vertretbar, im Falle<br />
einer notwendigen Malariaprophylaxe bei einer Person mit Epilepsie<br />
Chloroquin einzusetzen. Mefloquin sollte zur Malariaprophylaxe bei<br />
Personen mit Epilepsie nicht eingesetzt werden. Dies sollte auch für<br />
den Einsatz von Mefloquin bei Verwandten Epilepsiekranker gelten,<br />
wenn die Ätiologie der Epilepsie idiopathisch ist. Sollte Mefloquin<br />
dennoch eingesetzt werden müssen, so könnte zuvor eine elektroenzephalographische<br />
Untersuchung in einem gewissen Maße Auskunft<br />
darüber geben, ob bei dem Verwandten eine Disposition zu<br />
Epilepsie besteht. Eine Malariaprophylaxe mit Proguanil oder Doxycyclin<br />
ist bei Epilepsiekranken möglich. Die Erfahrungen zur Prophy-<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
laxe oder zur notfallmäßigen Selbstbehandlung mit Atovaquon/<br />
Proguanil (Malarone ® ) und zur notfallmäßigen Selbstbehandlung mit<br />
Artemether/Lumefantrin (Riamet ® ) sind bisher bei Epilepsiekranken<br />
gering. Daher sollte die Indikation zurückhaltend gestellt werden.<br />
HIV-Infektion<br />
Mefloquin scheint das Cytochrom-P-450 System zu induzieren, so<br />
dass Serumspiegel der Protease-Inhibitoren abfallen können. Andererseits<br />
können Proteaseinhibitoren die Mefloquin-Konzentration<br />
beeinflussen. Die gleichzeitige Anwendung von Atovaquon/Proguanil<br />
und Indinavir führt zu einer Verminderung der unteren Plasmaspiegel<br />
von Indinavir. Auch Artemether/Lumefantrin sollte nicht gleichzeitig<br />
mit Proteaseinhibitoren gegeben werden. Unter Chloroquin können<br />
die Plasmakonzentrationen der Proteaseinhibitoren und der NNRTI<br />
leicht ansteigen. Insgesamt bestehen über solche Interaktionen noch<br />
wenig gesicherte Daten. Es sollte daher mit einem spezialisierten<br />
Zentrum Kontakt aufgenommen werden, in Einzelfällen können<br />
Spiegelbestimmungen erforderlich werden.<br />
Medikamente zur Notfall-Selbstbehandlung<br />
� Mefloquin<br />
� Chloroquin<br />
� Atovaquon/Proguanil<br />
� Artemether/Lumefantrin<br />
Artemether/Lumefantrin<br />
Die fixe Kombination Artemether/Lumefantrin (Riamet ® ) kann zur<br />
Therapie einschließlich der notfallmäßigen Selbstbehandlung von<br />
unkomplizierten Infektionen durch P. falciparum eingesetzt werden;<br />
zur Prophylaxe ist das Mittel ebenso wenig geeignet wie zur Therapie<br />
der Malaria tertiana. An Nebenwirkungen wurden in erster Linie<br />
Verdauungsstörungen, Kopfschmerzen und Schwindel beobachtet.<br />
Bei Herzerkrankungen ist das Mittel kontraindiziert. Die europäische<br />
Zulassung ist auf Patienten beschränkt, die mindestens 12 Jahre<br />
alt sind und mindestens 35 kg wiegen. Weitere Informationen zur<br />
Anwendung siehe bei besonderen Personengruppen. Weitere Angaben<br />
zu Kontraindikationen, Neben- und Wechselwirkungen sind<br />
der Gebrauchsinformation bzw. Packungsbeilage zu entnehmen.<br />
37
38<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Dosierung von Antimalariamitteln zur Prophylaxe und notfallmäßigen Selbstbehandlung<br />
Medikament<br />
(Handelsname)<br />
Artemether/<br />
Lumefantrin<br />
(Riamet ® )<br />
Atovaquon/<br />
Proguanil 1<br />
(Malarone ® )<br />
Atovaquon/<br />
Proguanil 1<br />
(Malarone ®<br />
Junior)<br />
Chloroquin<br />
(Resochin ® ,<br />
Weimerquin ® ,<br />
Chlorochin ® )<br />
Doxycyclin<br />
(diverse Monohydrat-1H2O-<br />
Präparate)<br />
Mefloquin 2<br />
(Lariam ® )<br />
Proguanil 3<br />
(Paludrine ® )<br />
Prophylaxe<br />
nicht geeignet<br />
250 mg/100 mg (= 1 Tbl.) pro Tag,<br />
1–2 Tage vor bis 7 Tage nach<br />
Aufenthalt im Malariagebiet<br />
(Erwachsene mit KG > 40 kg;<br />
max. Aufenthaltsdauer: 28 Tage)<br />
62,5 mg/25 mg (= 1 Tbl.) Kinder ab<br />
11–20 kg KG: 1 Tbl. pro Tag,<br />
21–30 kg KG: 2 Tbl. pro Tag,<br />
31–40 kg KG: 3 Tbl. pro Tag,<br />
max. Aufenthaltsdauer: 28 Tage)<br />
300 mg Chloroquin-Base<br />
(= 2 Tbl. Resochin ® ) pro Woche;<br />
bei über 75 kg KG: 450 mg pro<br />
Woche (Kinder: 5mg/kg KG pro<br />
Woche) 1 Woche vor bis<br />
4 Wochen nach Aufenthalt im<br />
Malariagebiet<br />
100 mg pro Tag<br />
(Kinder ab 8 Jahren: 1,5 mg Salz/kg<br />
KG: pro Tag), 1–2 Tage vor bis<br />
4 Wochen nach Aufenthalt im<br />
Malariagebiet<br />
250 mg (= 1 Tbl.) pro Woche<br />
(Kinder ab 3. Lebensmonat über<br />
5 kg KG: 5mg/kg KG pro Woche)<br />
1–3 Wochen vor bis 4 Wochen nach<br />
Aufenthalt im Malariagebiet<br />
200 mg pro Tag<br />
(Kinder 3 mg/kg KG pro Tag)<br />
1 Einnahme mit Mahlzeit oder Milchprodukten zur jeweils gleichen Tageszeit<br />
2 Bei erstmaliger Mefloquin-Prophylaxe kann auch 2–3 Wochen vor Abreise begonnen werden (siehe oben)<br />
3 Nur in Kombination mit Chloroquin für besondere Personengruppen empfohlen<br />
Notfallmäßige<br />
Selbstbehandlung<br />
80 mg/480 mg (= 4 Tbl.) initial, nach<br />
8 h weitere 4 Tbl.,<br />
dann zweimal tgl. je 4 Tbl. an<br />
Tag 2 und 3 (entspricht insgesamt<br />
24 Tbl.)<br />
1000 mg/400 mg (= 4 Tabl.)<br />
als Einmaldosis an drei aufeinanderfolgenden<br />
Tagen<br />
bei KG > 40 kg<br />
(Kinder > 10 kg KG)<br />
nicht geeignet,<br />
Therapie mit Erwachsenentabletten<br />
600 mg Base (= 4 Tbl. Resochin ® )<br />
(Kinder: 10 mg/kg KG), 6 Stunden<br />
nach Therapiebeginn sowie 24 und<br />
48 Stunden nach Therpiebeginn: je<br />
300 mg, (Kinder je<br />
5 mg/kg KG)<br />
nicht geeignet<br />
initial 750 mg (= 3 Tbl.), nach<br />
6–8 Stunden weitere 500 mg<br />
(= 2 Tbl.); falls KG über 60 kg: nach<br />
weiteren 6–8 Stunden weitere<br />
250 mg (= 1 Tbl.). (Kinder ab<br />
3. Lebensmonat über 5 kg KG:<br />
15 mg/kg KG und 6–24 Stunden<br />
später 10 mg/kg KG)<br />
nicht geeignet<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Andere Malariamedikamente<br />
� Chinin<br />
� Sulfadoxin-Pyrimethamin<br />
Chinin<br />
Chinin, meist kombiniert mit einem Tetracyclin, wird zur Therapie der<br />
komplizierten Malaria tropica eingesetzt. Zur notfallmäßigen Selbstbehandlung<br />
wird es nur in Ausnahmefällen mitgegeben.<br />
Sulfadoxin-Pyrimethamin<br />
Sulfadoxin-Pyrimethamin (Fansidar ® ) ist zur Prophylaxe nicht geeignet;<br />
zur Therapie kommt es vor allem in Afrika noch zum Einsatz. Es ist<br />
in Deutschland nicht mehr zugelassen und sollte zur notfallmäßigen<br />
Selbstbehandlung nicht mehr benutzt werden.<br />
Symptome<br />
Symptome einer Malaria sind Fieber, schweres Krankheitsgefühl,<br />
Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost u.a.m. Durch die Krankheitserscheinungen<br />
kann die Diagnose „Malaria“ weder sicher gestellt<br />
noch ausgeschlossen werden. Dies ist nur möglich durch den Nachweis<br />
von Parasiten oder Parasitenbestandteilen im Blut.<br />
Inkubationszeit<br />
Die Zeit zwischen Einreise ins Malariagebiet und einer möglichen<br />
Malaria beträgt mindestens 1 Woche (Inkubationszeit). Jedes unklare<br />
Fieber in den Tropen und auch lange Zeit nach Rückkehr ist solange<br />
verdächtig auf Malaria, bis das Gegenteil erwiesen ist.<br />
Verhalten beim Arzt<br />
Dem behandelnden Arzt sind immer Hinweise auf vorangegangene<br />
Tropenreisen zu geben. Bei Verdacht auf Malaria sollte sofort ein<br />
Arzt aufgesucht werden.<br />
39
40<br />
Wann notfallmäßige Selbstbehandlung?<br />
Nur wenn kein Arzt innerhalb von 24 Stunden nach Beginn der<br />
malariaverdächtigen Symptome erreichbar ist, kann eine Selbstbehandlung<br />
gegen Malaria durchgeführt werden, wenn keine Gegenanzeigen<br />
vorliegen;<br />
Dosierungsrichtlinien:<br />
Unbedingt Packungsbeilage beachten!<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Regionen Notfall-Medikation<br />
(Abkürzung)<br />
CT Chloroquin (Resochin ® , Weimerquin ® , Chlorochin ® )<br />
T Mefloquin (Lariam ® ),<br />
alternativ Atovaquon/Proguanil (Malarone ® ) oder<br />
Artemether/Lumefantrin<br />
APT/ALT* Atovaquon/Proguanil (Malarone ® ) oder Artemether/<br />
Lumefantrin (Riamet ® )<br />
* Bei Aufenthalten in bestimmten Gebieten Südostasiens, siehe Karte Seite 42.<br />
Nach jeder, auch erfolgreichen Selbstbehandlung ist eine ärztliche<br />
Kontrolle dringend anzuraten! Die verfügbaren Malaria-Schnelltests<br />
haben eine rasche, aber eingeschränkte Aussagekraft. Für Reisende<br />
wird der Malaria-Schnelltest daher aus folgenden Gründen grundsätzlich<br />
nicht empfohlen (Ausnahmen sind möglich bei Personen mit<br />
ausreichenden Kenntnissen und geübter, sicherer Handhabung):<br />
� Anwendungsfehler sind möglich und können ein falsches Ergebnis<br />
nach sich ziehen.<br />
� Ein negatives Ergebnis schließt eine Malaria nicht aus.<br />
� Der Test muss (spätestens im Abstand von 24–48 Std.) wiederholt<br />
werden.<br />
Das verspätete Aufsuchen eines Arztes, weil man sich aufgrund<br />
eines falsch negativen Testergebnisses in Sicherheit wiegt, kann<br />
lebensgefährlich sein.<br />
Bei jedem Malariaverdacht, unabhängig von einem Testergebnis,<br />
sollte ärztlicher Rat in Anspruch genommen werden.<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Malaria-Empfehlungen nach Reisegebieten<br />
Als Orientierungshilfe für die Beratungspraxis werden im Folgenden<br />
die Empfehlungen für die wichtigsten Reisegebiete in einer Länderliste<br />
angegeben. Sie können entweder links im Auswahlfenster nach<br />
Gebieten suchen oder den Namen des gesuchten Landes im Suchfeld<br />
unten angeben. Im Einzelfall können entsprechend individueller<br />
Gesichtspunkte beim Reisenden andere Empfehlungen notwendig<br />
werden (z. B. Aufenthalt nur in Großstädten, Aufenthalt nur wenige<br />
Tage, Unverträglichkeiten, Vorerkrankungen usw.).<br />
Die Übersichtstabelle zu regionalen Malariarisiken entspricht dem<br />
Stand Juli 2004. Länder ohne Malariavorkommen oder Malariarisiko<br />
wurden nicht aufgenommen.<br />
Die Beschreibung der regionalen Besonderheiten der Art des Malariavorkommens<br />
stellen ebenso wie die Beschreibung der Resistenzlage<br />
hinsichtlich einzelner Medikamente eine Momentaufnahme in einem<br />
dynamischen Geschehen dar. Die Genauigkeit und Verlässlichkeit<br />
der zugrunde liegenden Daten kann aufgrund lokaler Gegebenheiten<br />
schwanken.<br />
Zeitnahe Aktualisierungen der weltweiten Malariasituation erfolgen<br />
in zahlreichen Internet-Seiten.<br />
� dtg.org<br />
� www.who.int<br />
� www.cdc.gov<br />
41
42 Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Reise-Impfempfehlungen<br />
Gelbfieber<br />
Typhus<br />
Hepatitis A<br />
Land<br />
Afghanistan + X X X X B<br />
Ägypten X X X<br />
Albanien + x X X x<br />
Algerien + x X X<br />
Andorra X<br />
Angola + X X X x B<br />
Antigua/Barbuda + X<br />
Argentinien x X X<br />
Armenien x X X<br />
Aserbaidschan x X X X<br />
Äthiopien + X X X x X<br />
Australien + x<br />
Bahamas/Turks & Caicos + X<br />
Bahrain x X<br />
Bangladesch X X x X x X<br />
Barbados + x X<br />
Belgien X<br />
Belize + X X X X<br />
Benin<br />
Bermuda<br />
v X X X x X B<br />
Bhutan + X X x X X B<br />
Bolivien + x X X X<br />
Bosnien-Herzegowina X X x<br />
Botsuana X X X X<br />
Brasilien + x X x X B<br />
Brunei-Darussalam x X x<br />
Bulgarien X x x<br />
Burkina Faso v X X X x X B<br />
Burma + X X x X B<br />
Burundi + X X X x X<br />
Cayman-Inseln x X<br />
Chile x X X<br />
China, Volksrep. + x X x X X B<br />
Cook-Inseln X<br />
Costa-Rica X X x X<br />
Dänemark x<br />
Deutschland X<br />
Legende: + Vorgeschrieben für alle Reisenden aus Infektionsgebieten<br />
X Empfohlen für alle Reisende x Empfohlen für Risiko- und Abendteuerreisende<br />
B Impfempfehlung mit oralem Cholera-Impfstoff v Vorgeschrieben für alle Reisende<br />
Jap. Encephalitis<br />
Tollwut<br />
FSME<br />
Meningokokken<br />
Malaria<br />
Cholera<br />
43
44 Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Reise-Impfempfehlungen<br />
Gelbfieber<br />
Typhus<br />
Hepatitis A<br />
Land<br />
Djibouti + X X X x X B<br />
Dominica + x X<br />
Dominikan. Rep. x X x X<br />
Ecuador + X X X X B<br />
El Salvador + X X X X B<br />
Elfenbeinküste v X X X x X<br />
Eritrea + X X X X<br />
Fidschi + x X<br />
Finnland X<br />
Frankreich X<br />
Franz. Guyana v x X x X<br />
Franz. Polynesien + x X x<br />
Gabun v X X X X<br />
Gambia X X X X x X<br />
Georgien x X x X<br />
Ghana<br />
Gibraltar<br />
v X X X x X B<br />
Grenada + x X<br />
Griechenland + x<br />
Großbritannien X<br />
Guadeloupe + x X<br />
Guam X<br />
Guatemala + X X X X B<br />
Guinea + X X X x B<br />
Guinea-Bissau X X X X X B<br />
Guyana X X X X X<br />
Haiti + X X x X<br />
Honduras + X X x X<br />
Hongkong x X<br />
Indien X X x X X B<br />
Indonesien x X x X X<br />
Irak + x X X X B<br />
Iran x X X X B<br />
Irland X<br />
Island X<br />
Israel x x x<br />
Italien X<br />
Legende: + Vorgeschrieben für alle Reisenden aus Infektionsgebieten<br />
X Empfohlen für alle Reisende x Empfohlen für Risiko- und Abendteuerreisende<br />
B Impfempfehlung mit oralem Cholera-Impfstoff v Vorgeschrieben für alle Reisende<br />
Jap. Encephalitis<br />
Tollwut<br />
FSME<br />
Meningokokken<br />
Malaria<br />
Cholera<br />
Reise-Impfempfehlungen<br />
Gelbfieber<br />
Typhus<br />
Hepatitis A<br />
Land<br />
Jamaika + x X<br />
Japan x<br />
Jemen + x X x X<br />
Jordanien + x X x<br />
Jungferninseln X X<br />
Kambodscha + X X x X X B<br />
Kamerun v X X X x X B<br />
Kanada x<br />
Kanarische Inseln X<br />
Kap Verde + x X B<br />
Kasachstan + x X X X<br />
Kenia + X X X x X B<br />
Kirgisische Republik x X X<br />
Kiribati + x X<br />
Kolumbien X x X X X<br />
Komoren X X X B<br />
Kongo v X X X X B<br />
Korea x X x X B<br />
Kroatien x x X<br />
Kuba x X x<br />
Kuwait x X x<br />
Laos + X X x X X B<br />
Lesotho + X X X<br />
Lettland/Litauen/Estland x x X<br />
Libanon + x X x<br />
Liberia v X X X X<br />
Libyen<br />
Luxemburg<br />
+ x X B<br />
Macau x X<br />
Madagaskar + X X x X B<br />
Madeira + x<br />
Malawi + X X X X B<br />
Malaysia x X x X X<br />
Malediven + x X<br />
Mali v X X X x X B<br />
Malta +<br />
Marokko x X x<br />
Legende: + Vorgeschrieben für alle Reisenden aus Infektionsgebieten<br />
X Empfohlen für alle Reisende x Empfohlen für Risiko- und Abendteuerreisende<br />
B Impfempfehlung mit oralem Cholera-Impfstoff v Vorgeschrieben für alle Reisende<br />
Jap. Encephalitis<br />
Tollwut<br />
FSME<br />
Meningokokken<br />
Malaria<br />
Cholera<br />
45
46 Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Reise-Impfempfehlungen<br />
Gelbfieber<br />
Typhus<br />
Hepatitis A<br />
Land<br />
Martinique X<br />
Mauretanien v X X x x X B<br />
Mauritius x X<br />
Mazedonien x X x<br />
Mexiko<br />
Monaco<br />
+ x X X X<br />
Mongolei X X X<br />
Montserrat x X<br />
Mosambik + X X X x X B<br />
Namibia x X X X<br />
Nauru + X<br />
Nepal + X X x X x X B<br />
Neukaledonien<br />
Neuseeland<br />
+ x X<br />
Nicaragua + x X X X B<br />
Niederl. Antillen<br />
Niederlande<br />
+ x X X<br />
Niger v X X X x X B<br />
Nigeria + X X X x X B<br />
Norwegen X<br />
Oman + x X x<br />
Oster-Insel X<br />
Österreich/Lichtenstein X<br />
Pakistan X X x X X<br />
Panama X X X X X<br />
Papua-Neuguinea + X X X<br />
Paraguay x X X X<br />
Peru + x X X X B<br />
Philippinen + x X x X X B<br />
Polen X<br />
Portugal + X<br />
Puerto Rico x X x<br />
Quatar + x X<br />
Réunion + x X X<br />
Ruanda v X X X x X B<br />
Rumänien x X x x<br />
Russische Föd. x X x X<br />
Legende: + Vorgeschrieben für alle Reisenden aus Infektionsgebieten<br />
X Empfohlen für alle Reisende x Empfohlen für Risiko- und Abendteuerreisende<br />
B Impfempfehlung mit oralem Cholera-Impfstoff v Vorgeschrieben für alle Reisende<br />
Jap. Encephalitis<br />
Tollwut<br />
FSME<br />
Meningokokken<br />
Malaria<br />
Cholera<br />
Reise-Impfempfehlungen<br />
Gelbfieber<br />
Typhus<br />
Hepatitis A<br />
Land<br />
Sambia X X X X X B<br />
Samoa + x X x x<br />
Sansibar v x<br />
Sao Tome v X X X X B<br />
Saudi-Arabien + x X x X<br />
Schweden X<br />
Schweiz X<br />
Senegal X X X X X B<br />
Serbien und Montenegro x x x<br />
Seychellen x X<br />
Sierra Leone + X X X x X B<br />
Singapur x X<br />
Slowakische Rep. x X<br />
Slowenien x X<br />
Somalia + X X X X B<br />
Spanien X X<br />
Sri Lanka + x X x X X<br />
St. Helena + X X<br />
St. Kitts/Nevis + x x<br />
St. Lucia + X<br />
St. Vincent + x x<br />
Südafrika x X X X B<br />
Sudan X X X X X X<br />
Surinam + X X x X X<br />
Swasiland + X X X X B<br />
Syrien + x X x<br />
Tadschikistan x X X X<br />
Taiwan + x X x<br />
Tansania X X X X x X B<br />
Thailand x X x X X<br />
Togo v X X X X B<br />
Tonga + x X<br />
Trinidad/Tobago + x X<br />
Tschad X X X X x X<br />
Tschechische Rep. x X<br />
Tunesien + x X x<br />
Türkei x X x<br />
Legende: + Vorgeschrieben für alle Reisenden aus Infektionsgebieten<br />
X Empfohlen für alle Reisende x Empfohlen für Risiko- und Abendteuerreisende<br />
B Impfempfehlung mit oralem Cholera-Impfstoff v Vorgeschrieben für alle Reisende<br />
Jap. Encephalitis<br />
Tollwut<br />
FSME<br />
Meningokokken<br />
Malaria<br />
Cholera<br />
47
48<br />
Reise-Impfempfehlungen<br />
Land<br />
Gelbfieber<br />
Typhus<br />
Hepatitis A<br />
Jap. Encephalitis<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Turkmenistan + X X X X<br />
Uganda X X X X x X B<br />
Ukraine x X x X<br />
Ungarn x X<br />
Uruguay x X X<br />
USA x<br />
Usbekistan x X X X<br />
Venezuela X x X X X B<br />
Ver. Arab. Emirate x X x<br />
Vietnam + X X x X X B<br />
Weißrussland x X X X<br />
Zentralafrikan. Rep. v X X X x X B<br />
Zimbabwe + X X X X B<br />
Zypern X<br />
Legende: + Vorgeschrieben für alle Reisenden aus Infektionsgebieten<br />
X Empfohlen für alle Reisende x Empfohlen für Risiko- und Abendteuerreisende<br />
B Impfempfehlung mit oralem Cholera-Impfstoff v Vorgeschrieben für alle Reisende<br />
Tollwut<br />
FSME<br />
Meningokokken<br />
Malaria<br />
Cholera<br />
Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />
Gelbfieberimpfstellen in <strong>Hamburg</strong><br />
(Stand Juli 2005)<br />
Bernhard-Nocht-Institut<br />
für Tropenmedizin<br />
Vaccinating Centre Nr. 24<br />
Klinische Abteilung, Ambulanz,<br />
Herr Prof. Gerd-Dieter Burchard<br />
Bernhard-Nocht-Str. 74<br />
20359 <strong>Hamburg</strong><br />
� 0 40/31 28 51<br />
Impfzentrum des Instituts für<br />
Hygiene und Umwelt der Freien<br />
und Hansestadt <strong>Hamburg</strong><br />
Dr. Gerhard Fell<br />
Beltgens Garten 2<br />
20537 <strong>Hamburg</strong><br />
� 0 40/428 54-44 20<br />
<strong>Hamburg</strong> Port Health Centre<br />
Prof. Dr. Xaver Baur<br />
Seewartenstraße 10<br />
20459 <strong>Hamburg</strong><br />
� 0 40/42 88 94-0<br />
Personalamt der Freien<br />
und Hansestadt <strong>Hamburg</strong>,<br />
Arbeitsmedizinischer Dienst,<br />
Vaccinating Centre Nr. 21<br />
Zentrale Alter Steinweg,<br />
Herr Antlauf-Lammers, Frau Dr.<br />
Gabriele Pretzsch (für Bedienstete<br />
der hamburgischen Verwaltung<br />
oder eines Unternehmens<br />
in der Trägerschaft der FHH)<br />
Alter Steinweg 4<br />
20459 <strong>Hamburg</strong><br />
� 0 40/428 41-13 36<br />
Deutsche Lufthansa<br />
Aktiengesellschaft<br />
Vaccinating Centre Nr. 10<br />
Medizinischer Dienst <strong>Hamburg</strong>,<br />
Herr Dr. Jan Gebhardt, Frau Dr.<br />
Doris Müller, (für Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter der Deutschen<br />
Lufthansa AG oder einer<br />
ihrer Tochterunternehmen)<br />
Weg beim Jäger 193<br />
22313 <strong>Hamburg</strong><br />
� 0 40/50 70-20 81<br />
Michael Kulow<br />
Betriebsarzt der Hapag-Lloyd AG<br />
Vaccinating Centre Nr. 11<br />
(für Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter der Hapag-Lloyd AG)<br />
Ferdinandstraße 58<br />
20079 <strong>Hamburg</strong><br />
� 0 40/30 01-0<br />
Dr. med. Manfred Peters<br />
Vaccinating Centre Nr. 12<br />
Wandsbeker Marktstraße 73<br />
22041 <strong>Hamburg</strong><br />
� 0 40/652 60 00<br />
Dr. med. Hans-Walter Feldheim<br />
Vaccinating Centre Nr. 15<br />
Winterhuder Marktplatz 6<br />
22299 <strong>Hamburg</strong><br />
� 0 40/47 27 33<br />
Jan-Gerd Hagelstein<br />
Vaccinating Centre Nr. 19<br />
Wolfgangsweg 6<br />
20459 <strong>Hamburg</strong><br />
� 0 40/319 23 30<br />
Dr. med. Miklós Hazay<br />
Vaccinating Centre Nr. 13<br />
Spitalerstraße 32<br />
22095 <strong>Hamburg</strong><br />
� 0 40/32 45 15<br />
Dr. med. Andreas Meyer<br />
Vaccinating Centre Nr. 18<br />
Osterstraße 16<br />
20259 <strong>Hamburg</strong><br />
� 0 40/40 47 11<br />
Dr. med. Georg Gagesch<br />
Vaccinating Centre Nr. 22<br />
Dammtorstraße 27<br />
20354 <strong>Hamburg</strong><br />
� 0 40/35 71 56-38, Fax -39<br />
Dr. Anet Wywiol<br />
Vaccinating Centre Nr. 4<br />
Seewartenstraße 10<br />
20095 <strong>Hamburg</strong><br />
� 0 40/38 08 88 66<br />
49<br />
Dr. med. Sabine Caspers-Hazay<br />
Vaccinating Centre Nr. 26<br />
Pestalozzistraße 5<br />
22305 <strong>Hamburg</strong><br />
� 0 40/61 61 63<br />
Dr. med. Hans-Marten Schrader<br />
Vaccinating Centre Nr. 16<br />
Papenhuder Straße 39<br />
22087 <strong>Hamburg</strong><br />
� 0 40/220 68 23<br />
Dr. med. Axel Sommer<br />
Vaccinating Centre Nr. 17<br />
Edgar-Roß-Straße 13<br />
20251 <strong>Hamburg</strong><br />
� 0 40/46 42 64<br />
Dr. med. Thomas Fenner<br />
Vaccinating Centre Nr. 23<br />
Bergstraße 14<br />
20095 <strong>Hamburg</strong><br />
� 0 40/309 55-0<br />
Peter Berdin<br />
Vaccinating Centre Nr. 20<br />
Mühlenkamp 59<br />
22303 <strong>Hamburg</strong><br />
� 0 40/27 71 96<br />
Prof. Dr. Manfred Dietrich<br />
c/o Praxis Dr. H. Beltermann/<br />
Dr. A. Müller-Scheven-Wakker<br />
Vaccinating Centre Nr. 27<br />
Anne-Frank-Straße 2a<br />
22587 <strong>Hamburg</strong><br />
� 0 40/86 25 24<br />
Dr. med. Wolfgang Schmidt<br />
Vaccinating Centre Nr. 28<br />
Rahlstedter Bahnhofstraße 33<br />
22143 <strong>Hamburg</strong><br />
� 0 40/677 51 15
50<br />
Besondere Impfsituationen<br />
Impfungen bei HIV-Infektion<br />
Nach Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO),<br />
Juli 2004<br />
Impfstoff<br />
HIV-Infektion<br />
asymptomatisch symptomatisch<br />
Inaktivierte Impfstoffe/Toxoide Empfohlen Empfohlen<br />
Masern-Impfstoff<br />
Mumps-, Röteln- und andere<br />
Empfohlen Nicht empfohlen*<br />
Lebendimpfstoffe Empfohlen Nicht empfohlen<br />
Varizellen Möglich** Kontraindiziert<br />
(BCG) Kontraindiziert Kontraindiziert<br />
* Masern können bei HIV-Infizierten einen besonders schweren Verlauf nehmen. Bei<br />
erhöhter Masern-Gefährdung ist deshalb eine Masern-Impfung indiziert. Eine gleichzeitig<br />
durchgeführte IgG-Substitution kann den Impferfolg in Frage stellen.<br />
Eine Kontrolle des Impferfolgs ist in diesen Fällen angeraten. Im Falle einer akuten<br />
Masern-Exposition ist bei nichtimmunen Personen eine IgG-Gabe zu erwägen.<br />
** Die Varizellen-<strong>Schutz</strong>impfung kann bei Varizellen-empfänglichen HIV-infizierten Personen<br />
mit noch funktionierender zellulärer Abwehr (altersentsprechende CD4 +-Zellzahl mit<br />
einem Anteil der CD4 +-Zellen an den Gesamtlymphozyten von ≥ 25 %) erwogen werden.<br />
Impfungen während der Schwangerschaft<br />
Aus prinzipiellen Erwägungen sollten nur dringend indizierte Impfungen<br />
unter strenger Risikoabwägung während der Schwangerschaft<br />
durchgeführt werden, wobei Impfungen im 1. Trimenon möglichst zu<br />
vermeiden sind. Dies gilt vor allem für Lebendimpfstoffe, z. B. gegen<br />
Gelbfieber und Masern. Eine versehentlich in der Schwangerschaft<br />
durchgeführte Impfung mit einer Lebendvakzine ist jedoch keine<br />
Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.<br />
Von den hier abgehandelten Impfungen sind in der Schwangerschaft<br />
unbedenklich:<br />
� Tetanus<br />
� Diphtherie (2. und 3. Trimenon)<br />
� Polio<br />
absolut kontraindiziert:<br />
� Masern<br />
� Mumps<br />
� Röteln<br />
Besondere Impfsituationen<br />
Reise-Impfungen und Schwangerschaft<br />
Aus prinzipiellen Erwägungen sollten nur dringend indizierte Impfungen<br />
unter strenger Risikoabwägung während der Schwangerschaft<br />
durchgeführt werden, wobei Impfungen im 1. Trimenon möglichst<br />
zu vermeiden sind. Dies gilt vor allem für Lebendimpfstoffe. z. B.<br />
gegen Gelbfieber und Masern. Eine versehentlich in der Schwangerschaft<br />
durchgeführte Impfung mit einer Lebendvakzine ist jedoch<br />
keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.<br />
Von den hier abgehandelten Impfungen sind in der Schwangerschaft:<br />
unbedenklich: Tetanus<br />
Diphtherie (2. und 3. Trimenon)<br />
Polio<br />
relativ kontraindiziert: Cholera<br />
(wegen fehlender Erfahrungen FSME (aktiv)<br />
nur unter strenger Gelbfieber<br />
Nutzen-Risiko-Abwägung) Hepatitis A (aktiv)<br />
Hepatitis B (aktiv)<br />
Influenza<br />
Japanische Enzephalitis<br />
Meningokokken-Meningitis<br />
Pneumokokken<br />
Tollwut (präexpositionell)<br />
Typhus (oral, parenteral)<br />
absolut kontraindiziert: Masern<br />
Mumps<br />
Röteln<br />
51
52 Besondere Impfsituationen<br />
Impfungen bei bestimmten Grundleiden<br />
und chronischen Erkrankungen<br />
Chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen leben heute<br />
nicht mehr behütet und abgeschieden, sondern nehmen aktiv am<br />
Leben teil und begeben sich auch auf Reisen in ferne Länder. Daher<br />
sollten sie alle Impfungen erhalten, die für sie keine Gefährdung<br />
darstellen. Eine Gefahr könnte z. B. durch die Impfung mit einem<br />
Lebendimpfstoff bei bestehender Immundefizienz ausgehen. Nachdem<br />
die Impfungen mit BCG (Impfung gegen Tuberkulose) und OPV<br />
(Orale Polio Vakzine) in Deutschland nicht mehr empfohlen sind, sind<br />
noch mögliche Kontraindikationen bei folgenden Lebend<strong>impfungen</strong><br />
zu beachten: MMR, Varizellen, Typhus oral sowie Gelbfieber (Gefahr<br />
einer Enzephalitis bei Immundefekt). Ein Impfschutz für chronisch<br />
Kranke ist besonders wichtig, da diese Patienten für bestimmte Erkrankungen<br />
oft anfälliger sind und eine Infektion ihr Grundleiden zusätzlich<br />
verschlechtern könnte.<br />
Da Impfungen bei dieser Personengruppe häufig aus unbegründeten<br />
Ängsten unterbleiben, hat die STIKO (Ständige Impfkommission) in<br />
ihren Empfehlungen (aktueller Stand Juli 2005) explizit festgehalten,<br />
„dass indizierte Impfungen auch bei Personen mit chronischen Erkrankungen<br />
durchgeführt werden sollen, da diese Personen durch<br />
schwere Verläufe und Komplikationen impfpräventabler Krankheiten<br />
besonders gefährdet sind. Personen mit chronischen Erkrankungen<br />
sollen über den Nutzen der Impfung im Vergleich zum Risiko der<br />
Krankheit aufgeklärt werden. Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse<br />
darüber vor, dass eventuell zeitgleich mit der Impfung<br />
auftretende Krankheitsschübe ursächlich durch eine Impfung<br />
bedingt sein können“. Auch die Auflistung falscher Kontraindikationen<br />
soll dem impfenden Arzt mehr Sicherheit geben, nur bei echten<br />
Kontraindikationen Impfungen zu unterlassen, sie ansonsten aber<br />
zeitgerecht und vollständig durchzuführen.<br />
Über jede Impfung muss der Arzt individuell entscheiden. Wir<br />
möchten dazu auf Basis vorliegender Empfehlungen und publizierter<br />
Erfahrungen Entscheidungshilfen geben. Die unter dem Punkt „Besonders<br />
empfohlen“ aufgeführten Impfungen beziehen sich in der Regel<br />
auf Indikations- oder Nachhol<strong>impfungen</strong> zusätzlich zu den empfohlenen<br />
Standard<strong>impfungen</strong> im Impfkalender für Kinder und Jugendliche.<br />
Allergien<br />
Für das Impfen sind nur Allergien gegen Impfstoff-Bestandteile relevant.<br />
Viele Substanzen, gegen die Patienten allergisch sind, kommen<br />
in Impfstoffen nicht vor. Beim Impfen zu beachten ist die klinisch<br />
Besondere Impfsituationen<br />
bedeutsame Hühnereiweißallergie, bei der eine Impfung mit Impfstoffen,<br />
die Hühnereiweiß enthalten (Gelbfieber-, Influenza-Impfstoffe),<br />
unterbleiben sollte sowie die Vorsensibilisierung gegen bestimmte<br />
Antibiotika (z. B. Neomycin, Streptomycin). Penicillin darf grundsätzlich<br />
bei der Produktion von Impfstoffen nicht verwendet werden.<br />
Vorsicht ist immer geboten, wenn bereits generalisierte allergische<br />
Symptome bei früheren Impfungen aufgetreten sind. Hier sind weitere<br />
Impfungen mit dem gleichen Impfstoff bis zur Klärung kontraindiziert.<br />
Oft wird empfohlen, Allergiker generell 30–60 Minuten nachzubeobachten.<br />
In Zweifelsfällen können Impflinge auch unter stationärer Überwachung<br />
geimpft werden. Eine Klinik, die Allergiker austestet, ist in der Regel<br />
gut gerüstet, im Ernstfall schnell und routiniert zu reagieren. Allergiker<br />
unter Hyposensibilisierungstherapie sollten reguläre<br />
Impfungen (v.a. Lebend<strong>impfungen</strong>) während der Steigerungsphase<br />
nicht erhalten. Während der Erhaltungstherapie sollten<br />
Impfungen mitten in das Intervall der vierwöchentlichen Erhaltungsdosen<br />
gelegt werden. So besteht jeweils ein zweiwöchiger Abstand<br />
zur vorgehenden und zur folgenden Allergeninjektion<br />
Anfallsleiden (Epilepsie)<br />
Patienten mit einem (nicht progressiven) Anfallsleiden können geimpft<br />
werden. Es empfiehlt sich, die Impfungen möglichst in einer Phase<br />
der gut eingestellten antikonvulsiven Therapie durchzuführen. Eine<br />
frühzeitige Gabe eines Antipyretikums vor Beginn einer Impfreaktion<br />
kann Fieberkrämpfen vorbeugen.<br />
Funktionelle und anatomische Asplenie,<br />
Sichelzellenanämie<br />
Alle Impfungen können durchgeführt werden.<br />
Besonders empfohlen sind alle Impfungen gegen bekapselte Bakterien,<br />
HIB auch für Ältere, Pneumokokken und Meningokokken, sowie Influenza.<br />
Bei einer geplanten Splenektomie sollte – wegen des besseren<br />
Impferfolges – möglichst mindestens zwei Wochen vor der Operation<br />
geimpft werden.<br />
Asthma bronchiale<br />
Für Asthma-Patienten gibt es keine Impfeinschränkungen.<br />
Besonders empfohlen: Pertussis, Influenza (jährlich) und Pneumokokken.<br />
53
54 Besondere Impfsituationen<br />
Autoimmun-Erkrankungen<br />
Z. B. Lupus erythematodes, Rheumatoide Arthritis (RA), Multiple<br />
Sklerose (MS). Aus allen vorliegenden epidemiologischen Daten ergibt<br />
sich statistisch kein Hinweis auf eine Häufung von Erstmanifestationen<br />
oder Schubauslösungen von Autoimmunerkrankungen nach<br />
Impfungen. Nach heutigem Kenntnisstand sind Impfungen auch<br />
nicht Ursache von Autoimmunerkrankungen.<br />
Im individuellen Fall kann bei einer Autoimmunerkrankung, die ja<br />
häufig durch einen Krankheitsverlauf in Phasen geprägt ist, nicht mit<br />
absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass bei entsprechender<br />
Disposition des Patienten eine Impfung – wie eine Infektion oder<br />
andere Umweltfaktoren – als unspezifischer Trigger einen Schub auslösen<br />
kann. Jede Impfung sollte daher mit dem Impfling individuell<br />
besprochen und abgewogen werden, damit nicht die eventuelle<br />
zeitliche Koinzidenz als kausaler Zusammenhang der Impfung angelastet<br />
wird. Der behandelnde Arzt sollte diese spezielle Aufklärung<br />
zur eigenen Sicherheit auch dokumentieren.<br />
Da bei den meisten Autoimmunerkrankungen die Ätiologie noch nicht<br />
geklärt ist, werden Impfungen die im zeitlichen Zusammenhang mit<br />
den ersten oder erneuten Krankheitssymptomen erfolgten, häufig zu<br />
Unrecht als kausale Ursache und Auslöser angeschuldigt, da Patienten<br />
verständlicherweise nach einer Erklärung für ihre Erkrankung<br />
suchen. Erfahrungen gibt es z. B. bei Multipler Sklerose (Standard<strong>impfungen</strong>,<br />
Influenzaimpfung, insbesondere auch Hepatitis-B-Impfung)<br />
und bei Lupus erythematodes (Influenza-, Pneumokokkenimpfung).<br />
Dabei wurde kein Unterschied im weiteren Krankheitsverlauf<br />
zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften beobachtet. Die Impfung<br />
gegen Influenza für MS-Patienten wird allgemein befürwortet. Sie<br />
hat einen prophylaktischen Wert, da Infektionen der oberen Luftwege<br />
als wichtiger Faktor bei der Auslösung von MS-Schüben eine Rolle<br />
spielen.<br />
Seit Juli 2004 empfiehlt die STIKO die Impfung für MS-Patienten mit<br />
durch Infektion getriggerte Schübe. Die Unbedenklichkeit von Lebendimpfstoffen<br />
ist weniger gut belegt. Die Impfung gegen Röteln und<br />
Varizellen gilt nach den Empfehlungen als sicher. Stehen Patienten<br />
mit Autoimmunerkrankungen unter immunsuppressiver Therapie,<br />
sind Lebendimpfstoffe kontraindiziert. Nach anderen Impfungen<br />
kann der Impferfolg eingeschränkt sein, so dass evtl. eine serologische<br />
Kontrolle ratsam sein kann.<br />
Besondere Impfsituationen<br />
Diabetes mellitus<br />
Alle Impfungen können durchgeführt werden. Auf eine gute Stoffwechseleinstellung<br />
insbesondere bei Fieberreaktionen sollte geachtet<br />
werden. Durch die Influenza- und Pneumokokkenimpfung wird die<br />
Stoffwechsellage von Diabetikern, die Insulin bzw. orale Antidiabetika<br />
erhalten, nicht verändert.<br />
Besonders empfohlen: Influenza (jährlich), Pneumokokken, Td.<br />
Hinweis: Berichte, dass Impfungen gegen Mumps, HIB oder Hepatitis<br />
B einen Diabetes mellitus Typ I auslösen könnten, haben sich<br />
durch Fakten nicht belegen lassen.<br />
Dialyse-Patienten<br />
Bei Patienten mit Nierenfunktionsstörungen sollten alle Impfungen<br />
möglichst frühzeitig erfolgen, da die Immunantwort bei manifester<br />
Niereninsuffizienz und bestehender Dialysepflicht, insbesondere auf<br />
T-Zell-abhängige Antigene ungenügend sein kann. Für die Hepatitis-B-<br />
Impfung steht ein spezieller Impfstoff mit erhöhtem Antigengehalt<br />
zur Verfügung; gegen Influenza bieten sich adjuvierte Impfstoffe an.<br />
Da Titer schneller als bei Gesunden abfallen, müssen Auffrisch<strong>impfungen</strong><br />
evtl. bereits zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt werden<br />
(ggf. Pneumokokken bereits nach 2 Jahren). Bei Hepatitis B sollte<br />
gemäß internationalen Vorgaben mindestens ein Titer ≥ 10 IU/l messbar<br />
sein. Jährliche Titerkontrollen werden empfohlen. Besonders<br />
empfohlen: Hepatitis B, Influenza, Pneumokokken.<br />
Down-Syndrom<br />
Kinder mit Morbus Langdon Down (Trisomie 21) zeigen eine erhöhte<br />
Infektanfälligkeit. Eine Infektion mit Hepatitis B führt vermehrt zu<br />
chronischen Verläufen.<br />
Besonders empfohlen: alle Standard<strong>impfungen</strong>, Influenza, Pneumokokken,<br />
ggf. Varizellen, Hepatitis A, Hepatitis B, insbesondere bei<br />
Aufenthalt in Einrichtungen, die auch von Verhaltensgestörten besucht<br />
werden.<br />
Frühgeborene<br />
Frühgeborene werden unabhängig von ihrem Geburtsgewicht entsprechend<br />
dem empfohlenen Impfalter geimpft. Es erfolgt keine Korrektur<br />
des Lebensmonats; Frühgeborene erhalten die volle Impfdosis.<br />
Oft ist die Menge der übertragenen mütterlichen Leihantikörper geringer,<br />
daher ist auf frühzeitige und zeitgerechte Anschluss<strong>impfungen</strong><br />
zu achten.<br />
55
56 Besondere Impfsituationen<br />
Besonders empfohlen: Pneumokokken für Frühgeborene (vor vollendeter<br />
37. SSW), Influenza (jährlich), besonders bei respiratorischen<br />
Vorschäden.<br />
Haemophilie<br />
Um ein Muskelhämatom zu vermeiden, werden bei Impflingen mit<br />
hämorrhagischer Diathese Impfstoffe subkutan (s.c.) appliziert.<br />
Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass z. B. Hepatitis-B-Impfstoffe<br />
bei Haemophilie-Patienten auch bei subkutaner Gabe immunogen<br />
und verträglich sind. Die s.c. Applikation ist bei den meisten Präparaten<br />
durch die Zulassung entsprechend abgedeckt. Ebenso gibt<br />
die Gebrauchs- und Fachinformation Auskunft, wenn bei bestimmten<br />
Impfstoffen eine subkutane Applikation vermieden werden soll (z. B.<br />
bei bestimmten HIB-Impfstoffen wegen evtl. verminderter Immunogenität<br />
oder bei adjuvierten Impfstoffen gegen Influenza, weil hier wie<br />
generell bei subkutaner Injektion adjuvierter Impfstoffe mit verstärkten<br />
Lokalrektionen zu rechnen ist). Die Pädiater in den USA empfehlen<br />
alternativ zur subkutanen Gabe eine intramuskuäre Impfung, wenn<br />
sie mit einer sehr feinen Nadel und unmittelbar nach Faktorengabe<br />
erfolgt. Anschließend sollte die Einstichstelle für 2 Minuten fest<br />
komprimiert werden, ohne zu reiben.<br />
Besonders empfohlen: Hepatitis A, Hepatitis B, Influenza.<br />
Herz- und Gefäßerkrankungen<br />
Alle Patienten mit angeborenem oder erworbenem Herz- bzw. Gefäßleiden<br />
bedürfen eines soliden Impfschutzes. Bei Fieberreaktionen ist<br />
auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr und die frühzeitige Gabe eines<br />
Antipyretikums zu achten. Bei entzündlichen Herzerkrankungen sollten<br />
Patienten erst nach Abklingen der akuten Krankheitsphase geimpft<br />
werden. Die manchmal geäußerte Vermutung, Impfstoffe, z. B. gegen<br />
Influenza, könnten Myokarditiden auslösen, ist unbegründet. Die Impfstoffe<br />
enthalten keine infektiösen Partikel, sondern ausschließlich<br />
gereinigte Antigene.<br />
Besonders empfohlen: Influenza, Pneumokokken.<br />
HIV-Infektion<br />
HIV-infizierte Kinder und Erwachsene können alle Standard<strong>impfungen</strong><br />
– Tetanus, Diphtherie, Pertussis, HIB, Hepatitis B und Poliomyelitis<br />
(mit inaktivierter Vaccine, IPV) – erhalten. Dies gilt generell für alle<br />
so genannten „Tot“-Impfstoffe (inaktivierte und Toxoid-Impfstoffe. Die<br />
Impfung gegen Influenza und Pneumokokken wird für HIV-Patienten<br />
Besondere Impfsituationen<br />
explizit empfohlen. Inzwischen liegen auch genügend Untersuchungen<br />
vor, die zeigen, dass es nach Impfung – wenn überhaupt – höchstens<br />
vorübergehend – zu einer kurzfristig erhöhten Viruslast kommt. Die<br />
Gefährdung durch die Wilderkrankung wird als deutlich höher eingeschätzt.<br />
Impfungen mit Lebend<strong>impfungen</strong>, z. B. gegen Masern, Mumps und<br />
Röteln, sind bei einer symptomatischen HIV-Infektion grundsätzlich<br />
nicht empfohlen und nur sehr eingeschränkt indiziert (s.u.).<br />
Impftermine und -pläne sollten mit der betreuenden Klinik abgesprochen<br />
werden. Da Personen mit HIV-Infektion mit einer schwächeren<br />
Antikörperbildung reagieren können, ist eventuell eine serologische<br />
Kontrolle sinnvoll.<br />
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2005<br />
Impfstoff<br />
HIV-Infektion<br />
asymptomatisch symptomatisch<br />
Inaktivierte Impfstoffe/Toxoide Empfohlen Empfohlen<br />
Masern-Impfstoff<br />
Mumps-, Röteln- und andere<br />
Empfohlen Nicht empfohlen*<br />
Lebendimpfstoffe Empfohlen Nicht empfohlen<br />
Varizellen Möglich** Kontraindiziert<br />
(BCG) Kontraindiziert Kontraindiziert<br />
* Masern können bei HIV-Infizierten einen besonders schweren Verlauf nehmen. Bei<br />
erhöhter Masern-Gefährdung ist deshalb eine Masern-Impfung indiziert. Eine gleichzeitig<br />
durchgeführte IgG-Substitution kann den Impferfolg in Frage stellen. Eine Kontrolle<br />
des Impferfolges ist in diesen Fällen angeraten. Im Falle einer akuten Masern-<br />
Exposition ist bei nicht immunen Personen eine IgG-Gabe zu erwägen.<br />
** Die Varizellen-<strong>Schutz</strong>impfung kann bei varizellenempfänglichen HIV-infizierten Personen<br />
mit noch funktionierender zellulärer Abwehr (altersentsprechenden CD4+-Zellzahl<br />
mit einem Anteil der CD4+-Zellzahl den Gesamtlymphozyten von ≥ 25 %) erwogen<br />
werden.<br />
Besonders empfohlen: Influenza, Pneumokokken, HIB, ggf. MMR,<br />
ggf. Varizellen (Vorgaben beachten s.o.).<br />
Hydrozephalus Liquorfistel<br />
Alle Impfungen können gegeben werden.<br />
Besonders empfohlen: HIB, Pneumokokken, Meningokokken.<br />
57
58 Besondere Impfsituationen<br />
Immundefekte<br />
Im Vordergrund steht auch hier stets, eine potentielle Gefährdung<br />
des Impflings zu vermeiden. Impfungen mit „Tot“-Impfstoffen sind,<br />
wenn indiziert und lege artis durchgeführt, in aller Regel ungefährlich,<br />
Impfungen mit Lebendimpfstoffen können dagegen u. U. zu einer<br />
unerwünschten Ausbreitung des Impfkeimes führen. Eine exakte<br />
Diagnose und eine kritische Nutzen-Risiko-Bewertung vor einer<br />
Impfung mit einem Lebendimpfstoff sind daher besonders wichtig.<br />
Antikörpermangel-Syndrom (AMS);<br />
Agammaglobulinämie<br />
� Vorsicht mit Lebendimpfstoffe<br />
� Keine Antikörperbildung nach „Tot“-Impfstoffen, Aufbau einer<br />
T-Zell-Immunität fraglich.<br />
IgA-Mangel<br />
� Patienten können „Tot“- und nach entsprechender Abwägung<br />
Lebendimpfstoffe erhalten.<br />
IgG-Subklassendefekt<br />
� Alle Standard<strong>impfungen</strong> können ohne Bedenken durchgeführt<br />
werden.<br />
� Besonders empfohlen: Beim IgG2-Subklassendefekt ist der Impfschutz<br />
gegen HIB, Pneumokokken und Meningokokken besonders<br />
wichtig.<br />
Komplement-/Properdindefekt<br />
� Besonders empfohlen: Meningokokken, Pneumokokken.<br />
Granulozyten- und Makrophagendefekte<br />
� Bakterielle Lebend<strong>impfungen</strong> sind kontraindiziert<br />
(BCG, Typhus oral).<br />
� Besonders empfohlen: Influenza, um Sekundärinfektionen zu<br />
vermeiden.<br />
Besondere Impfsituationen<br />
Schwerer kombinierter Immundefekt<br />
(T- und B-Zelldefekt)<br />
� Kein Lebendimpfstoff!<br />
� Tödliche Verläufe nach BCG-Impfungen (BCGitis) und vereinzelt<br />
Masern sowie Poliomyelitisfälle mit Lähmungen (VAPP) nach oraler<br />
Vakzine sind beschrieben.<br />
� „Tot“-Impfstoffe schaden nicht, erzeugen aber meist keine Immunität.<br />
Titerkontrolle angezeigt.<br />
Immunsuppression<br />
Da jeder Organismus durch immunsuppressive Therapien individuell<br />
unterschiedlich stark in seiner Immunantwort beeinträchtigt wird, ist<br />
es schwierig, im Einzelfall eine Voraussage zu treffen. Daher sollte<br />
immer auch der therapierende Arzt konsultiert werden. Außerdem<br />
empfiehlt es sich, in der Fachinformation eines zeitgleich verabreichten<br />
Medikamentes zu prüfen, ob Einschränkungen beim Impfen<br />
zu beachten sind (z. B. Ausschluss von Lebend<strong>impfungen</strong> unter Gabe<br />
von Methotrexat oder bestimmten Antirheumatika, z. B. Leflunomid).<br />
Lebendimpfstoffe (z. B. MMR, Gelbfieber, Typhus oral) sollten nicht<br />
angewendet werden bei Patienten mit Leukämie, Lymphomen, generalisierten<br />
bösartigen Erkrankungen bzw. bei Therapie mit Kortikoiden,<br />
alkylierenden Substanzen, Antimetaboliten oder während einer Bestrahlungstherapie.<br />
Das genaue Zeitintervall, bis die volle Funktionsfähigkeit<br />
des Immunsystems nach einer immunsuppressiven Therapie<br />
wieder hergestellt ist, ist nicht genau bekannt. Experten schätzen<br />
es zwischen 3 Monaten und einem Jahr. Generell sollte angestrebt<br />
werden, vor einer immunsuppressiven Therapie bzw. vor einer Transplantation<br />
den Impfstatus zu komplettieren. Hinweise: Bei Kindern mit<br />
malignen Erkrankungen sollte die Impfung gegen Influenza möglichst<br />
vor der Influenzasaison erfolgen; mit einem Abstand von mindestens<br />
3– 4 Wochen nach Ende der Chemotherapie, wenn die Lymphozytenund<br />
Granulozytenzahl auf über 1.000 Zellen/µl (1,0 x 109/l) angestiegen<br />
ist. Während einer postexpositionellen Tollwutprophylaxe<br />
sollten Immunsuppressiva abgesetzt werden, und die ausreichende<br />
Titerentwicklung durch Laborkontrollen überprüft werden.<br />
Besonders empfohlen: Hepatitis B, Pneumokokken, Influenza, Varizellen<br />
(Vorgaben beachten!). Besonders empfohlen ist auch die<br />
Komplettierung des Impfschutzes im Umfeld von Patienten mit<br />
eingeschränktem Immunsystem; sie sollten gegen Masern, Mumps<br />
und Röteln und Varizellen immun sein und jährlich gegen Influenza<br />
geimpft werden.<br />
59
60 Besondere Impfsituationen<br />
Therapie mit Kortikoiden<br />
Folgende empirische Empfehlungen werden in den USA für vorher<br />
gesunde Kinder gegeben, die eine Kortikoidtherapie erhalten, und<br />
zwar wegen einer das Immunsystem per se nicht beeinträchtigenden<br />
Erkrankung:<br />
� Keine Einschränkung der Impffähigkeit bei physiologischer<br />
Ersatztherapie.<br />
� Lokale Anwendung von Kortikoiden an der Haut, über den Respirationstrakt<br />
(Aerosol), an den Augen, intraartikulär, bursal oder<br />
injiziert in Sehnenansätze wirken in der Regel nicht immunsuppressiv.<br />
Wenn allerdings nach längerer, topischer Anwendung systemisch<br />
entsprechend hohe Spiegel erreicht werden, die klinisch<br />
oder im Labor nachweisbar sind, sollten Impfungen mit Lebendvakzinen<br />
vermieden werden. Ein therapiefreies Intervall von<br />
4 Wochen wird empfohlen.<br />
� Bei niedriger bis mittlerer Dosierung von Kortikoiden, (< 2 mg<br />
Prednison/kg KG täglich oder < 20 mg/d bei einem Körpergewicht<br />
über 10 kg) täglich oder alternierend gegeben, können Lebend<strong>impfungen</strong><br />
erfolgen.<br />
� Bei höheren Dosierungen (2 mg Prednison/kg KG oder mehr bzw.<br />
20 mg Prednison/d oder mehr bei Kindern mit einem Körpergewicht<br />
über 10 kg), täglich oder alternierend über einen Zeitraum<br />
von weniger als 14 Tagen gegeben, können Lebend<strong>impfungen</strong><br />
direkt nach Behandlungsende gegeben werden. Besser ist es,<br />
ein therapiefreies Intervall von 14 Tagen einzuhalten.<br />
� Lebendimpfstoffe sollten nicht geimpft werden bei einer systemischen<br />
Gabe von 2 mg Prednison/kg KG oder mehr bzw. 20 mg<br />
Prednison/d oder mehr bei Kindern mit einem Körpergewicht über<br />
10 kg, wenn die Gabe länger als 14 Tage täglich oder alternierend<br />
erfolgt. Nach Absetzen ist ein therapiefreies Intervall von 1 bis 3<br />
Monaten einzuhalten.<br />
� Kinder, die Kortikoide wegen einer das Immunsystem beeinträchtigenden<br />
Grunderkrankung erhalten, sollten Lebendimpfstoffe<br />
nicht erhalten. Ausnahmen erfordern eine strenge Nutzen-Risikoabwägung.<br />
Diese pauschalen Empfehlungen aus den USA entpflichten den Arzt<br />
natürlich nicht, für jeden Einzelfall eine sorgfältige Nutzen-Risiko-<br />
Bewertung vorzunehmen und stets nach klinischen Anzeichen einer<br />
Immunsuppression zu fahnden.<br />
Besondere Impfsituationen<br />
Knochenmarktransplantation (KMT)<br />
Von entsprechenden Zentren wird empfohlen, mit Impfungen nicht<br />
vor Ablauf eines Jahres nach KMT zu beginnen. Durch die Transplantation<br />
hat der Patient seinen bisherigen Impfschutz verloren; das<br />
neue Immunsystem muss erst wieder neu trainiert werden. Im Falle<br />
einer Verletzung benötigt der KMEmpfänger einen passiven Tetanusschutz!<br />
Ein Jahr nach Transplantation kann mit einer erneuten Grundimmunisierung<br />
begonnen werden. Es dürfen jedoch zunächst nur<br />
„Totimpfstoffe“ verwendet werden. Empfohlen wird nach einem Jahr<br />
die Grundimmunisierung gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis.<br />
Zusätzlich soll gegen Haemophilus influenzae b (USA-Empfehlung:<br />
3 Dosen 12, 14 und 24 Monate nach Transplantation), Hepatitis B,<br />
Influenza und Kinderlähmung (inaktivierter Impfstoff nach Salk) immunisiert<br />
werden. Patienten mit einer chronischen GvHD (Graft versus<br />
Host Disease) zeigen unter Umständen keine Impfantwort. Erst<br />
nach zwei Jahren und nur bei Patienten ohne chronische GvHD bzw.<br />
ohne Immunsuppression wird von einigen Zentren eine Impfung gegen<br />
Masern, Mumps, Röteln mittels des attenuierten Lebendimpfstoffes<br />
empfohlen. (Die zweite MMR-Dosis ist nach den Empfehlungen der<br />
USA im Abstand von 6–12 Monaten vorgesehen, bei Ausbrüchen<br />
auch bereits nach 4 Wochen). Andere Lebendimpfstoffe (Polio nach<br />
Sabin – seit 1998 von der STIKO generell nicht mehr empfohlen –,<br />
Typhus, Gelbfieber, etc.) sollten nicht angewandt werden. Die Impfung<br />
gegen Pneumokokken mit dem 23-valenten Polysaccharid-<br />
Impfstoff wird 12 und 24 Monate (als 2. Chance) nach Transplantation<br />
empfohlen (CDC).<br />
Besonders empfohlen: Alle engen Kontaktpersonen sollten geschützt<br />
sein gegen: Influenza (jährliche Impfung), Polio, MMR, Varizellen,<br />
Hepatitis A bei entsprechender Gefährdung.<br />
Lebererkrankungen<br />
Patienten mit chronischen Lebererkrankungen sollten gegen Hepatitis<br />
A und B geschützt werden. Hierdurch können weitere Schädigungen<br />
der Leber durch diese vermeidbaren Infektionen verhindert werden.<br />
Bei Patienten mit Zirrhose bzw. auch bei Alkoholkranken wird auch<br />
die Impfung gegen Pneumokokken empfohlen.<br />
Besonders empfohlen: Hepatitis A, Hepatitis B, Pneumokokken,<br />
Influenza (jährlich).<br />
61
62 Besondere Impfsituationen<br />
Leukämie<br />
„Tot“impfstoffe können 3 bis 6 Monate nach Ende der Chemotherapie<br />
gegeben werden. Vor Gabe von Lebendimpfstoffen sollte der therapierende<br />
Arzt konsultiert werden.<br />
Besonders empfohlen: MMR, Varizellen für den Erkrankten (Vorgaben<br />
beachten) und sein enges Umfeld.<br />
Meningitis/Enzephalitis<br />
Nach überstandenen ZNS-Infektionen wird in der Regel unterschieden,<br />
ob es sich um eine prognostisch günstige oder schwerwiegende Verlaufsform<br />
gehandelt hat. Eine virusbedingte (oder abakterielle –<br />
ohne Erregernachweis) Meningitis bzw. Enzephalomeningitis ist<br />
eine selbstlimitierende Erkrankung, die nach Monaten abgeklungen<br />
ist und dann zumindest als ausgeheilt gilt. Beispiele sind ZNS-Infektionen<br />
im Rahmen von Mumps- oder Enterovirus (ECHO, Coxsackie)-<br />
Infektionen.<br />
Eine viral verursachte Enzephalitis kann durchaus auch schwerer und<br />
langwieriger verlaufen. Sie lässt bisweilen eine klinische Ausheilung<br />
vermissen. Beispiele für häufig mit bleibenden Schäden assoziierte<br />
Enzephalitiden sind Herpes- und Zytomegalievirus-Infektionen (bei<br />
Neugeborenen) sowie Masern- und FSME-Virus Infektionen (auch<br />
bei älteren Kindern und Erwachsenen). Bei einer bakteriell-eitrigen<br />
Meningitis handelt es sich ebenfalls fast immer um ein schweres,<br />
prognostisch ungünstiges Krankheitsbild. Beispiel sind die Meningokokken-<br />
und Pneumokokken-Meningitis. Oft bleiben auch bei frühzeitiger<br />
Diagnose und gezielter Antibiotikatherapie Schäden zurück.<br />
Die Genesung dauert oft viele Monate. Nach sicherer Ausheilung<br />
sollte der behandelnde Arzt die Impffähigkeit feststellen. Grundsätzlich<br />
ist das Risiko einer Erkrankung immer gegen das mögliche Risiko<br />
einer Impfung abzuwägen.<br />
Besonders empfohlen: HIB für Kinder, die bei der HIB-Erkrankung<br />
noch jünger als 2 Jahre waren, um Zweiterkrankungen zu vermeiden.<br />
Morbus Hodgkin<br />
Morbus Hodgkin-Patienten sind vermehrt gefährdet, invasive Erkrankungen<br />
durch Pneumokokken und HIB zu erleiden. Die Impfung<br />
gegen Pneumokokken und HIB sollte spätestens 10 bis 14 Tage vor<br />
Beginn der Chemotherapie erfolgen. Während und kurz nach der<br />
Therapie ist die Immunantwort vermindert. Patienten, die während<br />
Chemotherapie oder Bestrahlung geimpft wurden, sollten 3 Monate<br />
nach Therapieende erneut geimpft werden, da sich die Immunantwort<br />
rasch erholt.<br />
Besondere Impfsituationen<br />
Besonders empfohlen: Pneumokokken, HIB, Meningokokken,<br />
Influenza<br />
Mukoviszidose<br />
Besonders empfohlen: Influenza (jährlich), Pneumokokken<br />
Nephrotisches Syndrom<br />
Besonders empfohlen: Pneumokokken (Wiederimpfung bereits<br />
nach 3–5 Jahren), Influenza<br />
Für Patienten unter immunsuppressiver Therapie ist die Impfung<br />
gegen Varizellen indiziert. Sie kann durchgeführt werden, sofern<br />
noch keine VZVIgG-Antikörper im Serum nachweisbar sind und im<br />
Blutbild zum Impfzeitpunkt mindestens 1.200 Lymphozyten/µl nachweisbar<br />
sind.<br />
Neurodermitis<br />
Die Neurodermitis ist dem Formenkreis der Atopien zuzuordnen. Sie<br />
geht mit einem Defekt der zellulären Immunantwort einher (die TH1-<br />
Antwort wird partiell unterdrückt) und führt zu einer erhöhten Infektanfälligkeit.<br />
Der genaue Pathomechanismus ist weiterhin ungeklärt.<br />
Immer wieder taucht die Frage auf, inwieweit sich ein endogenes<br />
Ekzem durch Impfungen in seinem Verlauf verschlechtert oder ein<br />
akuter Schub ausgelöst werden kann. Gut dokumentierte Untersuchungen<br />
liegen dazu nicht vor. Solche Studien dürften auch schwer<br />
durchführbar sein, da der Verlauf schubförmig ist und von vielen<br />
Faktoren (Psyche, Nahrungsallergene, Hautirritationen, ect.) beeinflusst<br />
wird. Bei den Untersuchungen zur Masern-Mumps-Röteln-<br />
Impfung und der Verträglichkeit bei fraglicher Hühnereiweißallergie<br />
wurden speziell auch Kinder mit Atopie geimpft, ohne dass vermehrt<br />
unerwünschte Arzneimittelwirkungen auftraten. Kinder mit Neurodermitis<br />
sollten alle empfohlenen Impfungen erhalten. Es empfiehlt<br />
sich, Impfungen mit dem Impfling oder seinen Eltern zu besprechen<br />
und darauf hinzuweisen, dass die Impfung einen neuen Schub nicht<br />
verhindern kann. Dies verhindert, dass eine mögliche zeitliche Koinzidenz<br />
als kausaler Zusammenhang der Impfung angelastet wird. Der<br />
behandelnde Arzt kann diese spezielle Aufklärung zur eigenen Sicherheit<br />
dokumentieren. Während eines Schubes ist eine Impfung nicht<br />
zu empfehlen. In einer Studie wurde gezeigt, dass Neurodermitis-<br />
Kranke auf Konservierungsmittel in Impfstoffen vermehrt reagieren<br />
können. Es empfiehlt sich, Impfstoffe vorzuziehen, die kein Konservierungsmittel<br />
enthalten, z. B. Td-pur ® , Td-Virelon ® , Begrivac ® .<br />
Besonders empfohlen: Varizellen auch für ältere Patienten mit<br />
Neurodermitis und empfängliche, enge Kontaktpersonen.<br />
63
64<br />
Operationen<br />
Bei dringender Indikation kann ein operativer Eingriff jederzeit durchgeführt<br />
werden, auch wenn eine Impfung vorangegangen ist. Bei<br />
Wahleingriffen sollte nach Gabe von „Tot“impfstoffen ein Mindestabstand<br />
von 3 Tagen und nach Verabreichung von Lebendimpfstoffen<br />
ein Mindestabstand von 14 Tagen eingehalten werden. Diese Abstände<br />
sind in erster Linie als Hilfe für den Anästhesisten und Operateur<br />
zu verstehen, da ein „Impffieber“ in der unmittelbaren präund<br />
postoperativen Phase größere diffentialdiagnostische Schwierigkeiten<br />
machen könnte. Weder klinische Beobachtungen noch theoretische<br />
Erwägungen geben Anlass zu der Befürchtung, dass Impfungen<br />
und operative Eingriffe inkompatibel sind. Um aber mögliche Impfreaktionen<br />
und Komplikationen der Operation unterscheiden zu können,<br />
wird empfohlen, zwischen Impfungen und Operationen diese<br />
Mindestabstände einzuhalten.<br />
Besonders empfohlen: Hepatitis B vor ausgedehnten Operationen,<br />
z. B. mit der Herz-Lungen-Maschine, um mögliche Infektionen zu<br />
vermeiden. Tetanusschutz überprüfen und komplettieren vor Operationen<br />
am Gastrointestinaltrakt, um einen postoperativen Tetanus zu<br />
verhindern!<br />
Zerebralparese, Infantile (ICP)<br />
Besondere Impfsituationen<br />
Alle Kinder mit hirnorganischen Erkrankungen bedürfen dringend<br />
eines kompletten Impfschutzes.<br />
Besonders empfohlen: Pneumokokken; für Heimkinder Hepatitis A,<br />
Hepatitis B, Influenza, ggf. Varizellen.<br />
Zustand nach Purpura-Schoenlein-Henoch<br />
Im aktiven Krankheitsstadium ist von einer Impfung abzusehen.<br />
Während einer immunsuppressiven Therapie ist ebenfalls von Impfungen,<br />
insbesondere mit Lebendimpfstoffen, abzuraten. Mit Routine<strong>impfungen</strong><br />
sollte man frühestens 6 Monate nach Abklingen der zuletzt<br />
aufgetretenen Symptome beginnen. Ausnahmen bilden die aus vitaler<br />
Indikation erforderlichen Tetanus- oder Tollwut<strong>impfungen</strong>.<br />
Besondere Impfsituationen<br />
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65
66 Besondere Impfsituationen<br />
FSME<br />
FSME – Eine durch Zecken übertragene Viruserkrankung<br />
Zecken können beim Stich verschiedene Infektionserreger übertragen.<br />
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), eine Viruserkrankung,<br />
und Borreliose, eine bakterielle Infektion, sind die am<br />
häufigsten von Zecken übertragenen Krankheiten.<br />
Borreliose-Erkrankungen treten weltweit auf. In Deutschland treten<br />
etwa 60.000 Erkrankungsfälle pro Jahr auf. Die Borreliose lässt sich<br />
durch hochdosierte Antibiotika gut beherrschen, wenn die Therapie<br />
beim Auftreten der entsprechenden Symptomatik frühzeitig begonnen<br />
wird. Hierdurch können die mit nicht unerheblichen Ausfallserscheinungen<br />
einhergehenden Spätmanifestationen vermieden werden.<br />
Die FSME ist bei weitem nicht so häufig wie die Borreliose. Da es<br />
sich um eine virale Erkrankung handelt, gibt es keine ursächliche<br />
medikamentöse Behandlung. Man kann der Erkrankung jedoch durch<br />
eine Impfung effektiv und sicher vorbeugen.<br />
Risikogebiete der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)<br />
in Deutschland<br />
Als Risikogebiete werden Endemiegebiete der FSME deklariert, in<br />
denen für Personen mit Zeckenexposition ein Erkrankungsrisiko in<br />
einer Höhe belegt ist, die nach einer Übereinkunft der Experten<br />
präventive Maßnahmen für gegenüber Zecken exponierte Einwohner,<br />
Berufstätige oder Touristen begründet. Das Infektionsrisiko ist in<br />
diesem Falle durch gesicherte Erkrankungsfälle belegt (Definition<br />
s. Legende der Karte). Als Hochrisikogebiete gelten Risikogebiete<br />
mit einem nachweislich besonders hohen Erkrankungsrisiko, so dass<br />
dort die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen zusätzlich bekräftigt<br />
wird (Definitionen s. Legende der Karte). Die präventiven Maßnahmen<br />
bestehen in der allgemeinen und individuellen Information und Aufklärung<br />
sowie individuellen Empfehlungen zur Expositionsprophylaxe<br />
bzw. Immunprophylaxe.<br />
Für die ärztliche Beratung und insbesondere Impfempfehlungen im<br />
Falle eines Expositionsrisikos hat sich der Bezug des Infektionsrisikos<br />
auf Kreisgebiete (fast ausnahmslos Landkreise) als ausreichend<br />
genau und insgesamt günstiger als z. B. eine Angabe von Postleitbereichen<br />
erwiesen. Es muss aber beachtet werden, dass die Naturherde<br />
der FSME in den genannten Kreisen u.U. örtlich sehr begrenzt<br />
sind, so dass die Mitarbeiter der zuständigen Gesundheitsämter ggf.<br />
sehr differenzierte Empfehlungen für präventive Maßnahmen geben<br />
können.<br />
In der Beratungspraxis sollten immer Art, Ausmaß und Dauer der<br />
Gefährdung sowie auch die Mobilität der Bewohner und Besucher<br />
berücksichtigt werden. Die STIKO empfiehlt die FSME-<strong>Schutz</strong>impfung<br />
nicht nur für Personen, die in Risikogebieten wohnen oder arbeiten,<br />
Besondere Impfsituationen<br />
sondem auch für Personen, die sich aus anderen Gründen in Risikogebieten<br />
aufhalten und dabei gegenüber Zeckenstichen exponiert<br />
sind. Dabei ist es nach Meinung der STIKO unerheblich, ob sie<br />
auch dort wohnen. Bürger, die sich in ihrer Freizeit in Risikogebieten<br />
aufhalten und dort verhaltensbedingt das Risiko eines Zeckenstiches<br />
tragen, müssen als gefährdet gelten und sollten sich deshalb gegen<br />
FSME impfen lassen. Auch Urlauber aus anderen Bundesländern, die<br />
sich vorübergehend in den Risikogebieten, z. B. in Baden-Württemberg<br />
oder Bayern aufhalten, können ein entsprechendes Infektionsrisiko<br />
tragen und benötigen deshalb ggf. eine <strong>Schutz</strong>impfung.<br />
Dazu noch eine Anmerkung zur Kostenübernahme der Impfung durch<br />
die Krankenkassen: Die <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> gegen FSME können die<br />
Krankenkassen als Satzungsleistungen zwar nach eigenem Ermessen<br />
begrenzen, aber sie können dabei nicht auf die STIKO-Empfehlungen<br />
verweisen (s. o.). Nach Auffassung der STIKO sollte nur der Aufenthalt<br />
in einem Risikogebiet außerhalb Deutschlands als Indikation<br />
einer selbst zu bezahlenden Reiseimpfung gelten (Epid. Bull. 28/2001:<br />
206-207). Diese Kernaussage bleibt auch in der anstehenden Neufassung<br />
der Impfempfehlungen der STIKO unverändert.<br />
Es gibt in Deutschland noch einige Gebiete mit sporadischen<br />
FSME-Einzelerkrankungen, die nicht als FSME-Risikogebiete gelten.<br />
Autochthone Erkrankungsfälle, die in Landkreisen auftreten, die<br />
bislang nicht als Risikogebiete ausgewiesen sind, bedürfen einer<br />
besonders sorgfältigen klinischen und epidemiologischen Untersuchung<br />
und Dokumentation; die Untersuchung der Serum- und<br />
Liquorproben sollte in einem virologischen Labor mit spezieller Erfahrung<br />
in der FSME-Diagnostik erfolgen.<br />
Der in der vom RKI publizierten Falldefinition zulässige alleinige<br />
IgM-Nachweis zur Bestätigung der Labordiagnose führte zu einer<br />
unzureichenden Spezifität, vor allem, wenn das klinische Bild nicht<br />
eindeutig eine Beteiligung des ZNS aufweist, sondern ggf. lediglich<br />
einen grippalen Verlauf. Die Falldefinition wird korrigiert, eine Publikation<br />
wird im Zusammenhang mit anderen Änderungen angestrebt.<br />
Der Infektionsort ist im IfSG nicht als übermittlungspflichtige Information<br />
definiert worden. Dieses wirkt sich bei der FSME besonders<br />
nachteilig aus, weil z. B. das örtliche Infektionsrisiko nicht genau bestimmt<br />
werden kann und die Meldedaten so bisher nicht zur Präzisierung<br />
der FSME-Risikogebiete genutzt werden konnten. Da die<br />
wichtige – datenschutzrechtlich unbedenkliche – Information über<br />
den Ort der Infektion ggf. entscheidend zur Früherkennung von Ausbrüchen<br />
und zur sinnvollen epidemiologischen Analysen beitragen<br />
kann, werden Wege zur Verbesserung der Situation geprüft.<br />
Die Datenbasis wurde so breit gewählt, um zu erwartende Schwankungen<br />
der Morbidität mit zu berücksichtigen und Fehleinschätzungen<br />
in Gebieten, in denen viel geimpft wurde, auszuschließen. Neueinstufungen<br />
als Risikogebiet erfolgen in Zusammenarbeit mit den<br />
Gesundheitsbehörden der betroffenen Kreise und Länder.<br />
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68 Besondere Impfsituationen<br />
Als FSME-Risikogebiete gelten die Kreise, in denen mindestens 5 autochthon entstandene<br />
FSME-Erkrankungen in einer 5-Jahresperiode zwischen 1985 und 2004 oder mindestens<br />
2 autochthon entstandene FSME-Erkrankungen innerhalb eines Jahres registriert wurden.<br />
Als FSME-Hochrisikogebiete gelten diejenigen der als Risikogebiete ausgewählten<br />
Kreise, in denen in einer 5-Jahresperiode zwischen 1985 und 2004 mindestens<br />
25 FSME-Erkrankungen aufgetreten sind.<br />
FSME-Endemlegebiete, in denen die Risikodefinitionen (s.o.) nicht erfüllt sind, aber in einer<br />
von 1997 -1999 durchgeführten Untersuchung eine erhöhte FSME-Antikörperprävalenz<br />
bei Waldarbeitern nachgewiesen wurde 2 .<br />
Die Kreise, die auf der Basis der Meldedaten für das Jahr 2004 neu als FSME-Risikogebiete<br />
eingestuft wurden, sind in blauer Schrift markiert.<br />
Copyright © 2005 Robert Koch-Institut<br />
Abb. 1: FSME-Risikogebie in Deutschland auf der Basis von Daten zu FSME-Erkrankungen<br />
(aufgetreten in den Jahren 1984 bis 2oo4), die im RKI ausgewertet wurden (n = 2.242; Stand: 13.04.2005)<br />
Besondere Impfsituationen<br />
Zuverlässiger <strong>Schutz</strong> vor FSME: die Impfung<br />
Bei etwa einem Drittel der von virusinfizierten Zecken gestochenen<br />
Menschen treten nach 5–14 Tagen erste Krankheitserscheinungen<br />
durch Entzündungen des zentralen Nervensystems auf. Bei etwa 27 %<br />
der Patienten bleiben dauerhafte Defekte zurück. Bei 1–2 % Prozent<br />
der Erkrankten verläuft die Infektion tödlich.<br />
Die Impfung bietet einen aktiven <strong>Schutz</strong> vor der Infektion mit FSME-<br />
Viren. Die Impfung wird für alle Personen empfohlen, die sich in<br />
FSME-Risikogebieten aufhalten, beruflich durch FSME gefährdet<br />
sind oder dorthin reisen (STIKO). Aus den nicht-Endemiegebieten<br />
Deutschlands reisen jedes Jahr mehr als fünf Millionen Bundesbürger<br />
in die FSME-Risikogebiete Süddeutschlands und Österreichs.<br />
Für Personen, die in FSME-Risikogebieten leben und Reisende, die<br />
langfristig eine Reise in solche Gebiete planen empfiehlt es sich,<br />
frühzeitig mit der Impfung anzufangen. Bei dem sogenannten „Langzeitschema“<br />
erfolgen 2 Impfungen im Abstand von 1–3 Monaten.<br />
Für einen langandauernden <strong>Schutz</strong> sind dann noch eine Impfung<br />
nach 9–12 Monaten und weitere Auffrisch<strong>impfungen</strong> alle 3–5 Jahre<br />
nötig.<br />
Haben sich Reisende kurzfristig entschlossen in ein FSME-Risikogebiet<br />
zu reisen, können sie sich mit der Impfung nach dem „Schnellschema“<br />
auch kurzfristig einen zuverlässigen <strong>Schutz</strong> aufbauen. Die<br />
Impfungen erfolgen an den Tagen 0, 7 und 21. Die <strong>Schutz</strong>dauer beträgt<br />
etwa 1 Jahr. Dann und danach alle 3–5 Jahre sollte eine Auffrischungsimpfung<br />
erfolgen, um einen langanhaltenden sicheren<br />
<strong>Schutz</strong> zu haben.<br />
Die Gabe von FSME-spezifischen Antikörpern nach einem Zeckenstich<br />
ist generell nicht empfohlen, und für Kinder und Jugendliche<br />
unter 14 Jahren nicht zugelassen.<br />
Vorgehen nach Zeckenstich<br />
Zecken fallen nicht von den Bäumen. Sie sitzen in der bodennahen<br />
Vegetation bis in ca. 1,5 m Höhe. Daher sollte man sich im Wald<br />
möglichst mit langen Hosen und bedeckten Armen bewegen. Nach<br />
einem Waldspaziergang sollte man sich frühzeitig nach Zecken absuchen<br />
und diese ggf. mit einer Zeckenzange entfernen. Keinesfalls<br />
sollten die Zecken durch Klebstoff, Öl oder ähnliches erstickt werden.<br />
Durch diese Behandlung werden vermehrt Erreger übertragen. Da<br />
Borrelien deutlich später als FSME-Viren übertragen werden, schützt<br />
dieses Vorgehen aber eher vor Borrelieninfektionen als vor FSME.<br />
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70 Besondere Impfsituationen<br />
Eine <strong>Schutz</strong>impfung gegen durch Zecken übertragene Borrelien<br />
steht z.Z. nicht zur Verfügung. Daher sollte bei den entsprechenden<br />
Symptomen (Wanderröte, Gelenkschmerzen und neurologischen<br />
Manifestationen) eine diagnostische Abklärung erfolgen und ggfs.<br />
eine Therapie mit Antibiotika erfolgen.<br />
Als einzige therapeutische Maßnahme zum <strong>Schutz</strong> vor FSME nach<br />
einem Zeckenstich ist die Gabe von FSME-spezifischen Immunglobulinen<br />
beschrieben. Diese Behandlung ist jedoch für Kinder<br />
unter 14 Jahren nicht zugelassen und wird „generell nicht empfohlen“<br />
(STIKO). Daher ist ein vorbeugender <strong>Schutz</strong> gegen FSME für gefährdete<br />
Personen, Reisende und Bewohner von Endemiegebieten<br />
so wichtig.<br />
Besondere Impfsituationen<br />
Lyme-Borreliose<br />
Erreger:<br />
Die Lyme-Borreliose wird durch verschiedene Spezies des Genus<br />
Borrelia verursacht, die zum sogenannten Komplex Borrelia burgdorferi<br />
sensu lato (Bbsl) gehören. Drei der insgesamt 10 bisher beschriebenen<br />
Spezies des Bbsl-Komplexes Borrelia (B) burgdorferi<br />
sensu stricto, Borrelia (B.) garinii und Borrelia (B.) afzelii sind<br />
humanpathogen. Alle drei Spezies kommen in Europa vor, während<br />
humanpathogene Stämme in den USA ausschließlich der Spezies<br />
B. burgdorferi sensu stricto angehören. Hautmanifestationen werden<br />
vorwiegend von B. afzelii hervorgerufen, während die mit Neuroborreliose<br />
und Arthritis assoziierten Stämme heterogen sind.<br />
Die Lyme-Borreliose ist die häufigste durch Zecken übertragene<br />
Erkrankung in Europa. Etwa 5–35 % der Zecken sind mit Borrelien<br />
befallen, wobei adulte Zecken im Durchschnitt zu 20 %, Nymphen<br />
zu 10 % und Larven nur zu etwa 1% infiziert sind. In Deutschland ist<br />
nach bisherigen Erkenntnissen nach einem Zeckenstich bei 3–6 %<br />
der Betroffenen mit einer Infektion (Serokonversion) und bei 0,3–1,4%<br />
mit einer manifesten Erkrankung zu rechnen. Der Stich einer borrelienhaltigen<br />
Zecke führt bei 20–30 % der Betroffenen zur Serokonversion.<br />
Die Infektion kann von März bis Oktober erfolgen (bei entsprechenden<br />
Witterungsbedingungen evtl. auch früher und später),<br />
ein Gipfel besteht in den Monaten Juni und Juli. Die Frühmanifestationen<br />
(wie Erythema migrans und Neuroborreliose Stadium II) treten<br />
wegen der kurzen Inkubationszeit saisonal gehäuft auf.<br />
Die Lyme-Krankheit bzw. Lyme-Borreliose wurde nach dem Ort Lyme<br />
(Connecticut, USA), in dem gehäuft Gelenkentzündungen nach<br />
Zeckenstichen auftraten, benannt. Die Hautmanifestationen der Lyme-<br />
Borreliose wurden in Europa bereits um die Jahrhundertwende beschrieben,<br />
aber erst 1981 wurde der Erreger von W. Burgdorfer entdeckt.<br />
Vorkommen:<br />
Die Lyme-Borreliose ist global (nördliche Hemisphäre: Nordamerika,<br />
Europa und Asien) verbreitet. Es ist von einer Infektionsgefährdung<br />
in allen Teilen Deutschlands auszugehen, allerdings fehlen flächendeckende<br />
epidemiologische Untersuchungen.<br />
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72<br />
Reservoir:<br />
Als Erregerreservoir werden kleine Nagetiere und Vögel angesehen.<br />
Andere Tiere wie Rehe und Hirsche spielen eine wichtige Rolle als<br />
Wirtstiere für Zecken. Mehrere hundert Wirbeltierspezies können<br />
von der Schildzecke Ixodes (I.) ricinus befallen werden.<br />
Infektionsweg:<br />
Die Übertragung erfolgt in Mitteleuropa durch Stiche der Schildzecke<br />
I. ricinus (Holzbock).<br />
Inkubationszeit:<br />
Je nach klinischer Symptomatik der Erstmanifestation kann die Inkubationszeit<br />
nach dem Zeckenstich stark variieren. Tage bis Wochen<br />
für Stadium I, Wochen bis Monate für Stadium II und schließlich<br />
Monate bis Jahre für Stadium III. Zu beachten ist, dass jede klinische<br />
Manifestation isoliert, aber auch in unterschiedlichen Kombinationen<br />
auftreten kann.<br />
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:<br />
Entfällt (erkrankte Personen sind nicht ansteckend).<br />
Klinische Symptomatik:<br />
Die Symptomatik der Lyme-Borreliose ist außerordentlich vielgestaltig<br />
und kann als Multisystemerkrankung bezeichnet werden. Eine spontane<br />
Ausheilung ist in jedem Krankheitsstadium möglich. Im klinischen<br />
Verlauf kann jedes Stadium übersprungen werden.<br />
Stadium I: Die typische Manifestation ist das Erythema (chronicum)<br />
migrans. Tage bis Wochen nach einem Zeckenstich entsteht an der<br />
Stelle des Zeckenstichs aus einer initialen Papel ein scharf abgegrenztes<br />
schmerzloses, sich zentrifugal ausbreitendes Erythem, das<br />
im Zentrum oft eine Aufhellung aufweist. Dieses Stadium kann von<br />
unspezifischen Allgemeinerscheinungen wie Fieber, Konjunktivitis,<br />
Kopfschmerzen, Myalgien, Arthralgien und Lymphknotenschwellungen<br />
begleitet sein.<br />
Stadium II: Leitsymptom des Stadiums II ist die Meningopolyneuritis<br />
Garin-Bujadoux-Bannwarth. Wochen bis Monate nach dem Zeckenstich<br />
treten brennende radikuläre Schmerzen auf, die häufig in lokaler<br />
Beziehung zur Zeckenstichstelle bzw. zum vorangegangenen<br />
Erythema migrans stehen. Während des initialen Schmerzsyndroms<br />
werden in über 90 % der Fälle asymmetrische und unsystematisch<br />
verteilte schlaffe Lähmungen beobachtet. In über 60 % der Fälle<br />
Besondere Impfsituationen Besondere Impfsituationen<br />
treten zusätzlich sensible Ausfälle auf. Die neurologischen Ausfälle<br />
betreffen in etwa 60 % der Fälle Hirnnerven, vorwiegend als einoder<br />
beidseitige Fazialisparese. Meningitische und enzephalitische<br />
Krankheitsbilder sind bei Erwachsenen in Europa relativ selten. Bei<br />
Kindern werden vorwiegend meningitische Verläufe oder auch<br />
isolierte Fazialisparesen beobachtet. Relativ selten kommt es zu<br />
einer Manifestation am Herzen in Form von Myo-, Peri- oder Pankarditis.<br />
Diese ist gekennzeichnet durch atrioventrikuläre Überleitungsstörungen<br />
bis zum kompletten AV-Block, Veränderungen des<br />
ST-T-Segments, Vorhofflimmern, ventrikuläre Extrasystolen, Tachykardien,<br />
evtl. Kardiomegalie, eingeschränkte linksventrikuläre Funktion,<br />
manifeste Herzinsuffizienz, Synkopen. Als relativ seltene Hautmanifestation<br />
gilt die Lymphadenosis cutis benigna Bäfverstedt<br />
(Borrelien-Lymphozytom). Es handelt sich dabei um einen rötlichlividen<br />
Tumor, der bevorzugt an Ohrläppchen (vor allem bei Kindern),<br />
Mamillen oder Skrotum auftritt.<br />
Stadium III: Manifestationen dieses Stadiums sind die Lyme-Arthritis<br />
und die Acrodermatitis chronica atrophicans Herxheimer. Sie treten<br />
Monate bis Jahre nach der Infektion auf. Die Lyme-Arthritis ist eine<br />
schubweise oder chronisch verlaufende mono- oder oligoartikuläre<br />
Arthritis. Am häufigsten sind die Kniegelenke betroffen, dann in abnehmender<br />
Häufigkeit Sprunggelenke, Ellenbogen-, Finger-, Zehenund<br />
Handwurzelgelenke sowie Kiefergelenke. Die Acrodermatitis<br />
chronica atrophicans Herxheimer ist gekennzeichnet durch ein initial<br />
infiltratives Stadium, das zur Atrophie der Haut (>zigarettenpapierdünn
74<br />
Diagnostik:<br />
Die Lyme-Borreliose ist primär eine klinische Verdachtsdiagnose,<br />
die durch die Anamnese und die Labordiagnostik gestützt wird. In<br />
der Labordiagnostik steht der Nachweis spezifischer Antikörper im<br />
Serum und im Liquor an erster Stelle. Bei der Serodiagnostik soll<br />
nach dem Prinzip der Stufendiagnostik verfahren werden: 1. Stufe:<br />
ELISA (oder Immunfluoreszenztest). Falls der Test der I. Stufe positiv<br />
ist: Test der II. Stufe (Immunoblot). Beim Immunoblot als Bestätigungstest<br />
sind besondere Anforderungen an die Qualität zu stellen.<br />
Zur Diagnostik einer Neuroborreliose ist der Nachweis intrathekal<br />
gebildeter Antikörper gegen Borrelien in Liquor/Serum-Paaren vom<br />
gleichen Tag erforderlich. Die Bestimmung des Liquor/Serum-Index<br />
ermöglicht den Nachweis der intrathekalen Antikörperbildung. Grundsätzlich<br />
gilt: Ein positiver Antikörperbefund spricht nur in Zusammenhang<br />
mit entsprechenden klinischen Befunden für eine Lyme-<br />
Borreliose.<br />
Die Kultivierung von Borrelien aus Patientenmaterial ist ätiologisch<br />
beweisend. Es handelt sich jedoch um ein zeit- und arbeitsaufwendiges<br />
Verfahren, das nur in wenigen Speziallaboratorien durchgeführt<br />
wird. Häufig lassen sich die Erreger erst nach mehrwöchiger<br />
Bebrütung und mehrfacher Blindpassage nachweisen. Für die Anzucht<br />
geeignete Untersuchungsmaterialien sind Liquor und Biopsiematerial<br />
(vor allem Hautbiopsien). Die besten Ergebnisse erhält<br />
man, wenn das Untersuchungsmaterial sofort nach der Entnahme<br />
in das Medium verimpft wird. Die Sensitivität der Polymerase Kettenreaktion<br />
(PCR) entspricht etwa der Kultur. Eine wichtige Spezialindikation<br />
für die PCR ist die Untersuchung von Gelenkpunktaten (besser<br />
noch Synoviabiopsien). Hier ist die PCR der Kultur deutlich überlegen.<br />
Die angeführten mikrobiologischen Untersuchungen können eine<br />
umfangreiche klinische Differentialdiagnostik nicht ersetzen. So<br />
schließt eine negative Serologie – besonders in den frühen Stadien<br />
– eine Lyme-Borreliose nicht aus. Das Erythema migrans ist sogar<br />
in etwa 50 % der Fälle seronegativ. Andererseits können hohe IgG-<br />
Antikörper-Titer nach einer früheren – möglicherweise klinisch inapparenten<br />
– Infektion über Jahre persistieren. Außerdem besteht die<br />
Möglichkeit des Auftretens falsch-positiver Reaktionen auch bei<br />
anderen Krankheiten (Autoimmunerkrankungen, bakteriell bedingte<br />
Erkrankungen wie Syphilis und viral bedingte Krankheiten wie<br />
Epstein-Barr- und andere Herpes-Virus-Infektionen).<br />
Da die serologischen Verfahren vorläufig nicht standardisiert sind,<br />
muss mit diskrepanten Befunden verschiedener Untersucher gerechnet<br />
werden. Früher durchgemachte Infektionen oder erhöhte<br />
Antikörper-Titer im Serum stellen in der Regel keinen <strong>Schutz</strong> gegen<br />
eine erneute Infektion dar. – Fragen zur Serodiagnostik der Lyme-<br />
Borreliose können u.a. an das Konsiliarlaboratorium für Borrelia<br />
burgdorferi (s.u.) gerichtet werden.<br />
Besondere Impfsituationen Besondere Impfsituationen<br />
Der Nachweis von Borrelien in der Zecke kann mittels Immunfluoreszenz<br />
oder PCR erfolgen und ist im wesentlichen auf epidemiologische<br />
Fragestellungen beschränkt. Der Erregernachweis im Gewebe ist<br />
durch immunhistologische Färbung mit monoklonalen Antikörpern<br />
oder mit der Silberfärbung grundsätzlich möglich, jedoch wegen des<br />
erheblichen Arbeitsaufwandes und der geringen Sensitivität nicht<br />
von praktischer Bedeutung. Hier sind Kultur oder PCR eindeutig<br />
überlegen.<br />
Hinweise zur Therapie:<br />
Eine Therapie ist in der Frühphase in der Regel am erfolgreichsten.<br />
Eine generelle prophylaktische Antibiotikagabe nach Zeckenstich<br />
wird jedoch nicht empfohlen. Mittel der Wahl für die Behandlung der<br />
Borreliose im frühen Stadium sind gegenwärtig Tetracycline, z. B.<br />
Doxycyclin oder Amoxycyclin. Bei Penicillinallergien oder Tetracyclinunverträglichkeit<br />
wird die Gabe von Erythromycin empfohlen. Bei Neuroborreliose,<br />
Karditis und Arthritis werden vor allem Cephalosporine<br />
der II. Generation (i.v.-Therapie) empfohlen. Empfehlungen für die<br />
Therapiedauer variieren zwischen 2 Wochen (Erythema migrans)<br />
und 3–4 Wochen (Spätmanifestationen).<br />
Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen:<br />
Allgemeine präventive Maßnahmen: Grundlage der Prävention sind<br />
Information und Aufklärung über die Risiken der Übertragung und<br />
vorbeugende Maßnahmen. Die Gefahr, Zecken zu akquirieren, besteht<br />
bei Freilandaufenthalten mit Kontakt zu bodennahen Pflanzen<br />
(hohes Gras, Kraut, Farne, Strauchwerk). Kleidung, die möglichst<br />
viel Körperoberfläche bedeckt (z. B. lange Hosen, langärmelige<br />
Hemden und festes Schuhwerk), reduziert das Risiko eines Zeckenbefalls<br />
erheblich. Repellents wirken in gewissem Umfang auch gegen<br />
Zecken; nach etwa zwei Stunden lässt ihre Wirkung allerdings nach.<br />
Nach Aufenthalten in Gebieten mit potenziellem Zeckenvorkommen<br />
sollte der Körper (vor allem auch bei Kindern) sorgfältig nach Zecken<br />
abgesucht werden. Insbesondere bei Kindern können die Zecken<br />
am Haaransatz sitzen.<br />
Bei Zeckenbefall muss die Zecke umgehend entfernt und die Wunde<br />
sorgfältig desinfiziert werden. Bei der Entfernung der Zecke sind<br />
alle überflüssigen Manipulationen zu unterlassen; der Zeckenkörper<br />
darf nicht gequetscht werden, da sonst der borrelienhaltige Inhalt in<br />
den Organismus gelangen kann.<br />
Aktive und passive Immunisierungen stehen bisher für Europa nicht<br />
zur Verfügung. In den USA gibt es seit kurzem einen rekombinanten<br />
Impfstoff auf der Basis von OspA (äußeres Membranprotein von Bbsl).<br />
An der Entwicklung eines Impfstoffes wird auch in Europa gearbeitet.<br />
Wegen der Heterogenität der Stämme (mindestens 7 OspA-Serotypen)<br />
ist die Entwicklung eines wirksamen Impfstoffes hier schwierig.<br />
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76 Besondere Impfsituationen<br />
77<br />
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen: Da erkrankte Personen<br />
nicht ansteckend sind, ist eine Absonderung von Patienten<br />
nicht erforderlich. Wichtig ist eine frühzeitig einsetzende Therapie,<br />
um Komplikationen und den Übergang in Spätstadien zu vermeiden.<br />
Maßnahmen für Kontaktpersonen sind nicht erforderlich.<br />
Maßnahmen bei Ausbrüchen: Der wirksamste <strong>Schutz</strong> gegen Zeckenbefall<br />
besteht in der Vermeidung der Zeckenexposition. Bei vermehrtem<br />
Auftreten von Borreliose-Erkrankungen in bestimmten<br />
Gebieten sollte die Bevölkerung diesbezüglich informiert werden.<br />
Meldepflicht:<br />
Eine Meldepflicht besteht nach dem Bundes-Seuchengesetz nicht.<br />
In einigen Bundesländern Deutschlands wurde eine Meldepflicht für<br />
den Erkrankungsfall eingeführt. Da eine Meningitis unabhängig vom<br />
Erreger meldepflichtig ist, sind meningitische Verläufe nach § 3 des<br />
Bundes-Seuchengesetzes als bakterielle Meningitis meldepflichtig.<br />
Konsiliarlaboratorium für Borrelia burgdorferi:<br />
Max von Pettenkofer-Institut für Hygiene<br />
und Medizinische Mikrobiologie,<br />
Lehrstuhl Bakteriologie,<br />
LMU München;<br />
Pettenkoferstr. 9a,<br />
80336 München;<br />
Frau PD Dr. B. Wilske;<br />
Tel.: 089 / 5160-5231,<br />
Fax: 089 / 5160-4757<br />
Quelle: Ratgeber Infektionskrankheiten,<br />
Robert Koch-Institut, Berlin<br />
Impfempfehlungen der Ständigen<br />
Impfkommission (STIKO) am Robert<br />
Koch-Institut<br />
Stand: Juli 2005<br />
Mitteilung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut:<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)<br />
am Robert Koch-Institut / Quelle: Epidemiologisches Bulletin 30/2005<br />
Änderungen gegenüber 2004 sind farblich gekennzeichnet.<br />
Die neu gefassten Impfempfehlungen der STIKO wurden auf der<br />
51. und 52. Sitzung verabschiedet und gelten nach Eingang der<br />
Stellungnahmen ab Juli 2005 als bestätigt. Sie ersetzen die im Epidemiologischen<br />
Bulletin des RKI (Epid. Bull.) 30/2004 veröffentlichten<br />
Impfempfehlungen der STIKO/Stand: Juli 2004. Erläuterungen und<br />
Begründungen zu den Änderungen der STIKO-Empfehlungen ab Juli<br />
2005 werden in Kürze im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht.<br />
Vorbemerkungen<br />
Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven<br />
Maßnahmen der Medizin. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich;<br />
bleibende unerwünschte gravierende Arzneimittelwirkungen werden<br />
nur in ganz seltenen Fällen beobachtet. Unmittelbares Ziel der Impfung<br />
ist es, den Geimpften vor einer Krankheit zu schützen. Bei<br />
Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger<br />
regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten.<br />
Die Eliminierung der Masern und der Poliomyelitis ist erklärtes<br />
und erreichbares, für Poliomyelitis in Europa ein (im Juni 2002) bereits<br />
erreichtes Ziel nationaler und internationaler Gesundheitspolitik.<br />
In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen<br />
von besonderer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung<br />
und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe sollen<br />
von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder auf der Grundlage<br />
der STIKO-Empfehlungen entsprechend § 20 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes<br />
(IfSG) „öffentlich empfohlen“ werden. Versorgung<br />
bei Impfschäden durch „öffentlich empfohlene“ Impfungen<br />
leisten die Bundesländer.
78 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Für einen ausreichenden Impfschutz der von ihm betreuten Personen<br />
zu sorgen, ist eine wichtige Aufgabe des Arztes. Dies bedeutet, die<br />
Grundimmunisierung bei Säuglingen und Kleinkindern frühzeitig zu<br />
beginnen, ohne Verzögerungen durchzuführen und zeitgerecht abzuschließen.<br />
Nach der Grundimmunisierung ist bis zum Lebensende<br />
ggf. durch regelmäßige Auffrisch<strong>impfungen</strong> sicherzustellen, dass<br />
der notwendige Impfschutz erhalten bleibt und – wenn indiziert – ein<br />
Impfschutz gegen weitere Infektionskrankheiten aufgebaut wird.<br />
Arztbesuche von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sollten<br />
dazu genutzt werden, die Impfdokumentation zu überprüfen und im<br />
gegebenen Fall den Impfschutz zu vervollständigen.<br />
Die Impfleistung des Arztes umfasst neben der Impfung:<br />
� Informationen über den Nutzen der Impfung und über die zu<br />
verhütende Krankheit,<br />
� Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen,<br />
� Erhebung der Anamnese und der Impfanamnese, einschließlich<br />
der Befragung über das Vorliegen möglicher Kontraindikationen,<br />
� Feststellen der aktuellen Befindlichkeit zum Ausschluss akuter<br />
Erkrankungen,<br />
� Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die<br />
Impfung,<br />
� Aufklärung über Beginn und Dauer der <strong>Schutz</strong>wirkung,<br />
� Hinweise zu Auffrisch<strong>impfungen</strong>,<br />
� Dokumentation der Impfung im Impfausweis bzw. Ausstellen einer<br />
Impfbescheinigung.<br />
Impfkalender<br />
Der Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene<br />
(Tabelle 1) umfasst Impfungen zum <strong>Schutz</strong> vor Diphtherie (D/d),<br />
Pertussis (aP), Tetanus (T), Haemophilus influenzae Typ b (Hib),<br />
Hepatitis B (HB), Poliomyelitis (IPV), Masern, Mumps und Röteln<br />
(MMR) sowie gegen Varizellen und für Erwachsene zusätzlich<br />
gegen Influenza und Pneumokokken.<br />
Die Standard<strong>impfungen</strong> des Impfkalenders (S) sind von hohem Wert<br />
für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit und<br />
deshalb für alle Angehörigen der jeweils genannten Alters- oder<br />
Bevölkerungsgruppen empfohlen. In Tabelle 1 sind den empfohlenen<br />
Impfungen die Impftermine zugeordnet. Abweichungen vom empfohlenen<br />
Impfalter sind möglich und unter Umständen notwendig. Die<br />
angegebenen Impftermine berücksichtigen die für den Aufbau eines<br />
Impfschutzes notwendigen Zeitabstände zwischen den Impfungen.<br />
Die Früherkennungsuntersuchungen für Säuglinge und Kinder, die<br />
Schuleingangsuntersuchung, Schuluntersuchungen, die Jugendgesundheitsuntersuchungen<br />
sowie die Untersuchungen nach dem<br />
Jugendarbeitsschutzgesetz sollen für die Impfprophylaxe genutzt<br />
werden. Die im Impfkalender empfohlenen Standard<strong>impfungen</strong> sollten<br />
auch alle Personen mit chronischen Krankheiten erhalten, sofern<br />
keine spezifischen Kontraindikationen vorliegen.<br />
Ein vollständiger Impfschutz ist nur dann gewährleistet, wenn die<br />
vom Hersteller angegebene Zahl von Einzeldosen verabreicht wurde<br />
(Packungsbeilage/Fachinformationen beachten).<br />
Die Erfahrung zeigt, dass Impfungen, die später als empfohlen<br />
begonnen oder für längere Zeit unterbrochen wurden, häufig nicht<br />
zeitgerecht fortgesetzt werden. Bis zur Feststellung und Schließung<br />
von Impflücken, z.B. bei der Schuleingangsuntersuchung, verfügen<br />
unzureichend geimpfte Kinder nur über einen mangelhaften Impfschutz.<br />
Wegen der besonderen Gefährdung in der frühen Kindheit<br />
muss es daher das Ziel sein, unter Beachtung der Mindestabstände<br />
zwischen den Impfungen möglichst frühzeitig die empfohlenen Impfungen<br />
durchzuführen und spätestens bis zum Alter von 14 Monaten<br />
die Grundimmunisierungen zu vollenden.<br />
Noch vor dem Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung, spätestens<br />
aber vor dem Schuleintritt, ist für einen vollständigen Impfschutz<br />
Sorge zu tragen. Spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr<br />
(d.h. bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag) sind bei Jugendlichen<br />
versäumte Impfungen nachzuholen.<br />
Unabhängig von den in Tabelle 1 genannten Terminen sollten,<br />
wann immer eine Arztkonsultation erfolgt, die Impfdokumentation<br />
überprüft und fehlende Impfungen nachgeholt werden.<br />
79
80 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Tabelle 1: Impfkalender (Standard<strong>impfungen</strong>) für Säuglinge, Kinder, Jugendliche<br />
und Erwachsene<br />
Empfohlenes Impfalter und Mindestabstände zwischen den Impfungen<br />
Impfstoff/ Alter in vollendeten Monaten Alter in vollendeten Jahren<br />
Antigenkombina-<br />
Geburt 2 3 4 11–14 15–23 5–6 9–17 ab 18 ≥ 60<br />
tionen siehe a) siehe a) siehe a)<br />
DTaP*<br />
Td b)<br />
aP<br />
Hib*<br />
IPV*<br />
HB*<br />
MMR**<br />
Varizellen<br />
Influenza****<br />
Pneumokokken*****<br />
siehe d)<br />
1.<br />
2. 3. 4.<br />
1. 2. 3. 4.<br />
c)<br />
1. 2. 3. 4.<br />
c)<br />
1. 2. 3. 4.<br />
c)<br />
1.<br />
1.<br />
2.<br />
A A<br />
A<br />
A<br />
G<br />
s.Tab. 2<br />
A***<br />
Um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu halten, sollten vorzugsweise Kombinationsimpfstoffe<br />
verwendet werden. Impfstoffe mit unterschiedlichen Antigenkombinationen<br />
von D/d, T, aP, HB, Hib, IPV sind bereits verfügbar. Bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen<br />
sind die Angaben des Herstellers zu den Impfabständen zu beachten.<br />
A Auffrischimpfung: Diese sollte möglichst nicht früher als 5 Jahre nach der<br />
vorhergehenden letzten Dosis erfolgen.<br />
G Grundimmunisierung aller noch nicht geimpften Jugendlichen bzw. Komplettierung<br />
eines unvollständigen Impfschutzes<br />
S Standard<strong>impfungen</strong> mit allgemeiner Anwendung = Regel<strong>impfungen</strong><br />
a) Zu diesen Zeitpunkten soll der Impfstatus unbedingt überprüft und gegebenenfalls<br />
vervollständigt werden.<br />
b) Ab einem Alter von 5 bzw. 6 Jahren wird zur Auffrischimpfung ein Impfstoff mit<br />
reduziertem Diphtherietoxoid-Gehalt (d) verwendet.<br />
c) Bei monovalenter Anwendung bzw. bei Kombinationsimpfstoffen ohne Pertussiskomponente<br />
kann diese Dosis entfallen<br />
d) Siehe Anmerkungen „Postexpositionelle Hepatitis-B-Immunprophylaxe bei<br />
Neugeborenen“ (s. S. 81)<br />
* Abstände zwischen den Impfungen mindestens 4 Wochen; Abstand zwischen<br />
vorletzter und letzter Impfung mindestens 6 Monate<br />
** Mindestabstand zwischen den Impfungen 4 Wochen<br />
*** Jeweils 10 Jahre nach der letzten vorangegangenen Dosis<br />
**** Jährlich mit dem von der WHO empfohlenen aktuellen Impfstoff<br />
***** Impfung mit Polysaccharid-Impfstoff; Wiederimpfung im Abstand von 6 Jahren<br />
S<br />
S<br />
Anmerkungen zu den im Impfkalender aufgeführten Impfungen<br />
Diphtherie: Ab einem Alter von 5 bzw. 6 Jahren (je nach Angaben des<br />
Herstellers) wird bei Auffrisch<strong>impfungen</strong> und zur Grundimmunisierung<br />
ein Impfstoff mit reduziertem Diphtherietoxoid-Gehalt (d) verwendet,<br />
in der Regel kombiniert mit Tetanustoxoid oder weiteren<br />
Antigenen.<br />
Haemophilus influenzae Typ b (Hib): Nach dem 12. bzw. 15. Lebensmonat<br />
(Packungsbeilage beachten) ist eine einmalige Hib-Impfung<br />
ausreichend. Ab einem Alter von 5 Jahren ist eine Hib-Impfung nur<br />
in Ausnahmefällen indiziert (z. B. funktionelle oder anatomische<br />
Asplenie).<br />
Für die einzelnen Impfungen der Grundimmunisierung sollte – wenn<br />
möglich – ein Impfstoff mit gleichem Trägerprotein verwendet werden.<br />
Wenn jedoch nicht bekannt ist, mit welchem Impfstoff zuvor geimpft<br />
worden ist, weil der Handelsname nicht – wie erforderlich – dokumentiert<br />
wurde, dann muss die Grundimmunisierung nicht erneut<br />
begonnen werden, sondern kann mit jedem Hib-Impfstoff fortgesetzt<br />
werden.<br />
Hepatitis B (HB): Serologische Vor- bzw. Nachtestungen zur Kontrolle<br />
des Impferfolgs sind bei der Regelimpfung im Kindes- und Jugendalter<br />
nicht erforderlich.<br />
Postexpositionelle Hepatitis-B-Prophylaxe bei Neugeborenen<br />
von HBsAg-positiven Müttern bzw. von Müttern mit unbekanntem<br />
HBsAg-Status: Entsprechend den Mutterschafts-Richtlinien ist bei<br />
allen Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche, möglichst<br />
nahe am Geburtstermin, das Serum auf HBsAg zu untersuchen.<br />
Ist das Ergebnis positiv, dann ist bei dem Neugeborenen unmittelbar<br />
post partum, d.h. innerhalb von 12 Stunden, mit der Immunisierung<br />
gegen Hepatitis B zu beginnen. Dabei werden simultan die erste<br />
Dosis HB-Impfstoff und HB-Immunglobulin verabreicht. Die begonnene<br />
HB-Grundimmunisierung wird einen Monat nach der 1. Impfung<br />
durch eine 2. und sechs Monate nach der 1. Impfung durch<br />
eine 3. Impfung vervollständigt.<br />
Bei Neugeborenen inklusive Frühgeborenen von Müttern, deren<br />
HBsAg-Status nicht bekannt ist und bei denen noch vor bzw. sofort<br />
nach der Geburt die serologische Kontrolle nicht möglich ist, wird<br />
unabhängig vom Geburtsgewicht ebenfalls unmittelbar post partum<br />
die Grundimmunisierung mit HB-Impfstoff begonnen. Bei nachträglicher<br />
Feststellung einer HBsAg-Positivität der Mutter kann beim<br />
Neugeborenen innerhalb von 7 Tagen postnatal die passive Immunisierung<br />
nachgeholt werden.<br />
Nach Abschluss der Grundimmunisierung von Neugeborenen ist eine<br />
serologische Kontrolle erforderlich (s.a. Epid. Bull. 10/2000 und<br />
8/2001).<br />
81
82 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Masern, Mumps, Röteln (MMR): Die Impfung gegen Masern,<br />
Mumps und Röteln sollte mit einem Kombinationsimpfstoff (MMR-<br />
Impfstoff) durchgeführt werden, in der Regel im Alter von 11 bis 14<br />
Monaten. Bis zum Ende des 2. Lebensjahres soll auch die 2. MMR-<br />
Impfung erfolgt sein, um den frühestmöglichen Impfschutz zu erreichen.<br />
Steht bei einem Kind die Aufnahme in eine Kindereinrichtung<br />
an, kann die MMR-Impfung auch vor dem 12. Lebensmonat, jedoch<br />
nicht vor dem 9. Lebensmonat, erfolgen. Sofern die Erstimpfung vor<br />
dem 12. Lebensmonat erfolgte, muss die 2. MMR-Impfung bereits zu<br />
Beginn des 2. Lebensjahres erfolgen, da persistierende maternale<br />
Antikörper im 1. Lebensjahr die Impfviren neutralisieren können.<br />
Die Eliminierung der Masern ist ein erklärtes Ziel der deutschen<br />
Gesundheitspolitik. Masern können eliminiert werden, wenn die<br />
Durchimpfungsrate gegen Masern bei Kindern mehr als 95% erreicht.<br />
Diesem Ziel sind bisher die Länder nahe gekommen, die eine zweimalige<br />
Impfung im Kindesalter empfehlen und dabei hohe Durchimpfungsraten<br />
realisieren, wie die skandinavischen Länder, Großbritannien,<br />
die Niederlande und die USA. Die STIKO empfiehlt eine<br />
zweite MMR-Impfung seit 1991. Mit der zweiten MMR-Impfung sollen<br />
Immunitätslücken geschlossen werden. Die zweite MMR-Impfung<br />
kann bereits 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung erfolgen. Bei<br />
Mädchen wird mit der zweimaligen MMR-Impfung auch der unverzichtbare<br />
<strong>Schutz</strong> vor einer Rötelnembryopathie weitgehend gesichert.<br />
Auch bei anamnestisch angegebener Masern-, Mumps- oder Rötelnerkrankung<br />
sollte die zweite MMR-Impfung durchgeführt werden.<br />
Anamnestische Angaben über eine Masern- oder Rötelnerkrankung<br />
sind ohne mikrobiologisch-serologische Dokumentation der Erkrankungen<br />
unzuverlässig und nicht verwertbar. Es gibt in der Fachliteratur<br />
keine Hinweise auf vermehrte Nebenwirkungen nach mehrmaligen<br />
Masern-, Mumps- oder Röteln<strong>impfungen</strong>. Eine Altersbegrenzung<br />
für die MMR-Impfung besteht nicht. Sie kann in jedem Alter erfolgen.<br />
Empfohlen wird die MMR-Impfung auch für alle ungeimpften bzw.<br />
empfänglichen Personen in Einrichtungen der Pädiatrie, in Gemeinschaftseinrichtungen<br />
für das Vorschulalter und in Kinderheimen<br />
(s. Tabelle 2).<br />
Eine zusätzliche monovalente Rötelnimpfung für Mädchen ist nicht<br />
erforderlich, wenn bereits zwei Impfungen mit MMR-Impfstoff dokumentiert<br />
sind. Wenn nur eine MMR-Impfung vorausgegangen ist,<br />
dann ist die 2. MMR-Impfung möglichst frühzeitig bei allen Kindern<br />
und Jugendlichen nachzuholen; bei der Jugendgesundheitsuntersuchung<br />
ist sicherzustellen, dass alle Jugendlichen zwei MMR-Impfungen<br />
erhalten haben.<br />
Pertussis: In Anbetracht der Pertussis-Situation in Deutschland und<br />
der Schwere des klinischen Verlaufs einer Pertussis im Säuglingsalter<br />
ist es dringend geboten, die Grundimmunisierung der Säuglinge und<br />
Kleinkinder zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. unmittelbar nach<br />
Vollendung des 2. Lebensmonats, zu beginnen und zeitgerecht fortzuführen.<br />
Empfohlen werden je eine Impfung mit einem Impfstoff, der Pertussis-<br />
Antigene (aP) enthält, im Alter von 2, 3 und 4 Monaten und eine<br />
weitere Impfung im Alter zwischen 11 und 14 Monaten. Das Nachholen<br />
oder die Vervollständigung der Pertussis-Immunisierung wird<br />
im Kindes- und Jugendalter mit einem azellulären Pertussis-Impfstoff<br />
empfohlen (Fachinformation beachten). Für bereits viermal gegen<br />
Pertussis geimpfte Kinder bzw. Jugendliche wird im Alter von 9 bis<br />
17 Jahren eine weitere Dosis (aP) empfohlen (s.a. Epid. Bull. 17/2000).<br />
Speziell vor Geburt eines Geschwisterkindes sollte überprüft werden,<br />
ob ein adäquater Immunschutz (Impfung oder mikrobiologisch<br />
bestätigte Erkrankung innerhalb der vergangenen 10 Jahre, siehe<br />
auch Tabelle 2) gegen Pertussis besteht und dieser sollte ggf. aktualisiert<br />
werden.<br />
Poliomyelitis: Der Polio-Lebendimpfstoff, orale Polio-Vakzine (OPV),<br />
wird wegen des – wenn auch sehr geringen – Risikos einer Vakzineassoziierten<br />
paralytischen Poliomyelitis (VAPP) nicht mehr empfohlen.<br />
Zum <strong>Schutz</strong> vor der Poliomyelitis wird ein zu injizierender Impfstoff,<br />
inaktivierte Polio-Vakzine (IPV), mit gleicher Wirksamkeit empfohlen.<br />
Im Alter von 9 bis 17 Jahren wird für Jugendliche eine Auffrischimpfung<br />
mit einem Impfstoff, der IPV enthält, empfohlen. Eine mit OPV<br />
begonnene Grundimmunisierung wird mit IPV komplettiert.<br />
Varizellen: Die Impfung gegen Varizellen wird in der Regel im Alter<br />
von 11 bis 14 Monaten durchgeführt, entweder simultan mit der<br />
1. MMR-Impfung oder frühestens 4 Wochen nach dieser.<br />
Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong><br />
Zur Erfüllung des Impfplanes für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und<br />
Erwachsene (Tabelle 1) sollte der Impfstatus gegen bestimmte<br />
Infektionskrankheiten regelmäßig überprüft und ggf. aufgefrischt<br />
werden; jede Arztkonsultation sollte dafür genutzt werden.<br />
Andere Impfungen können bei besonderer epidemiologischer Situation<br />
oder Gefährdung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene indiziert<br />
sein (Indikations<strong>impfungen</strong>). Zu den Indikations<strong>impfungen</strong> gehören<br />
auch Reise<strong>impfungen</strong>. Sie können aufgrund der internationalen<br />
Gesundheitsvorschriften (Gelbfieber-Impfung) erforderlich sein oder<br />
sie werden zum individuellen <strong>Schutz</strong> dringend empfohlen.<br />
Die Empfehlung über Art und zeitliche Reihenfolge der Impfungen<br />
obliegt dem Arzt, in jedem Einzelfall unter Abwägung der Indikation<br />
und gegebenenfalls bestehender Kontraindikationen.<br />
83
84 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Neben den von der STIKO empfohlenen Impfungen sind auf der<br />
Basis der existierenden Impfstoff-Zulassungen weitere „Impfindikationen“<br />
möglich, auf die nachfolgend nicht weiter eingegangen<br />
wird, die aber für den Einzelnen seiner individuellen<br />
(gesundheitlichen) Situation entsprechend sinnvoll sein können.<br />
Es liegt in der Verantwortung des Arztes, seine Patienten auf<br />
diese weiteren <strong>Schutz</strong>möglichkeiten hinzuweisen. Insofern hindert<br />
auch eine fehlende STIKO-Empfehlung den Arzt nicht an einer<br />
begründeten Impfung.<br />
Wenn die individuell gestellte Impfindikation jedoch nicht Bestandteil<br />
einer für Deutschland gültigen Zulassung und der Fachinformation<br />
des entsprechenden Impfstoffes ist, erfolgt die Anwendung außerhalb<br />
der zugelassenen Indikation. Das hat im Schadensfall Folgen für<br />
Haftung und Entschädigung und bedingt besondere Dokumentationsund<br />
Aufklärungspflichten des impfenden Arztes. Versorgungsansprüche<br />
wegen eines Impfschadens gemäß §60 IfSG werden nur bei den<br />
von den Landesgesundheitsbehörden öffentlich empfohlenen Impfungen<br />
gewährt.<br />
Die in Tabelle 2 genannten Impfungen sind sowohl hinsichtlich ihrer<br />
epidemiologischen Bedeutung als auch hinsichtlich ihrer Kostenübernahme<br />
unterschiedlich (siehe Hinweise zur Kostenübernahme<br />
von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>, S. 106); sie werden in folgende Kategorien<br />
eingeteilt:<br />
S Standard<strong>impfungen</strong> mit allgemeiner Anwendung Regel<strong>impfungen</strong><br />
(siehe auch Tabelle 1).<br />
A Auffrisch<strong>impfungen</strong><br />
I Indikations<strong>impfungen</strong> für Risikogruppen bei individuell (nichtberuflich)<br />
erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko<br />
sowie auch zum <strong>Schutz</strong> Dritter<br />
B Impfungen auf Grund eines erhöhten beruflichen Risikos, z. B.<br />
nach Gefährdungsbeurteilung entsprechend der Biostoffverordnung<br />
und dem G 42 und aus hygienischer Indikation<br />
R Impfungen auf Grund von Reisen<br />
P Postexpositionelle Prophylaxe/Riegelungs<strong>impfungen</strong> bzw.<br />
andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (Immunglobulingabe<br />
oder Chemoprophylaxe) bei Kontaktpersonen<br />
in Familie und Gemeinschaft<br />
Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />
spezifischen Prophylaxe<br />
Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />
Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />
Cholera R<br />
Diphtherie S/A<br />
P<br />
P<br />
FSME I<br />
(Frühsommermeningo-<br />
B<br />
enzephalitis)<br />
Auf Verlangen des Ziel- oder Transitlandes;<br />
nur im Ausnahmefall;<br />
WHO-Empfehlung besteht nicht.<br />
Alle Personen bei fehlender oder<br />
unvollständiger Grundimmunisierung,<br />
oder wenn die letzte Impfung der<br />
Grundimmunisierung oder die letzte<br />
Auffrischimpfung länger als 10 Jahre<br />
zurückliegt.<br />
Bei Epidemien oder regional erhöhter<br />
Morbidität<br />
Für enge (face to face) Kontaktpersonen<br />
zu Erkrankten, Auffrischimpfung<br />
5 Jahre nach der letzten<br />
Impfung<br />
Personen, die in FSME-Risikogebieten<br />
Zecken exponiert sind oder<br />
Personen, die durch FSME beruflich<br />
gefährdet sind (exponiertes Laborpersonal<br />
sowie in Risikogebieten<br />
z. B. Forstarbeiter und Exponierte in<br />
der Landwirtschaft<br />
Nach Angaben des Herstellers<br />
Die Impfung gegen Diphtherie sollte<br />
in der Regel in Kombination mit der<br />
gegen Tetanus (Td) durchgeführt<br />
werden.<br />
85<br />
Bei bestehender Diphtherie-Indikation<br />
und ausreichendem Tetanus-<br />
Impfschutz sollte monovalent gegen<br />
Diphtherie geimpft werden.<br />
Nichtgeimpfte oder Personen mit<br />
fehlendem Impfnachweis sollten<br />
2 Impfungen im Abstand von 4 – 8<br />
Wochen und eine 3. Impfung 6 – 12<br />
Monate nach der 2. Impfung erhalten.<br />
Eine Reise in ein Infektionsgebiet<br />
sollte frühestens nach der 2. Impfung<br />
angetreten werden.<br />
Entsprechend den Empfehlungen<br />
der Gesundheitsbehörden<br />
Chemoprophylaxe<br />
Unabhängig vom Impfstatus präventive<br />
antibiotische Therapie, z. B. mit<br />
Erythromycin (siehe „Ratgeber<br />
Diphtherie“ www.rki.de > Infektionskrankheiten<br />
von A–Z > Diphtherie)<br />
Grundimmunisierung und Auffrischimpfung<br />
mit einem für Erwachsene<br />
bzw. Kinder zugelassenen Impfstoff<br />
nach Angaben des Herstellers.<br />
Entsprechend den Empfehlungen<br />
der Gesundheitsbehörden;<br />
Hinweise zu FSME-Risikogebieten –<br />
veröffentlicht im Epidemiologischen<br />
Bulletin des RKI, Ausgabe 16/2005<br />
– sind zu beachten.
86 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />
spezifischen Prophylaxe<br />
Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />
Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />
FSME<br />
(Frühsommermeningoenzephalitis)<br />
(Fortsetzung)<br />
R<br />
Gelbfieber R/B<br />
Risikogebiete in Deutschland sind<br />
zur Zeit insbesondere:<br />
� in Bayern<br />
Niederbayern (mit der Region<br />
Passau als Hochrisikogebiet),<br />
Oberpfalz (ausgenommen der<br />
Landkreis Tirschenreuth) sowie<br />
einige Landkreise in Mittelfranken,<br />
Oberfranken, Unterfranken und<br />
Oberbayern;<br />
� in Baden-Württemberg der<br />
gesamte Schwarzwald (Gebiet<br />
zwischen Pforzheim, Offenburg,<br />
Freiburg, Villingen, Tübingen,<br />
Sindelfingen), die Gebiete entlang<br />
der Flüsse Enz, Nagold und<br />
Neckar sowie entlang des Ober-/<br />
Hochrheins, oberhalb Kehls bis<br />
zum westlichen Bodensee<br />
(Konstanz, Singen, Stockach);<br />
� in Hessen der Odenwald und die<br />
Landkreise Darmstadt-Dieburg,<br />
Bergstraße, Marburg-Biedenkopf,<br />
Offenbach;<br />
� in Rheinland-Pfalz der Landkreis<br />
Birkenfeld;<br />
� in Thüringen der Saale-Holzland-<br />
Kreis, der Saale-Orla-Kreis und<br />
der Landkreis Hildburghausen;<br />
(Saisonalität beachten:<br />
April – November)<br />
Zeckenexposition in FSME-Risikogebieten<br />
außerhalb Deutschlands<br />
Entsprechend den Impfanforderungen<br />
der Ziel- oder Transitländer sowie<br />
vor Aufenthalt in bekannten Endemiegebieten<br />
im tropischen Afrika<br />
und in Südamerika, die Hinweise<br />
der WHO zu Gelbfieber-Infektionsgebieten<br />
sind zu beachten.<br />
Einmalige Impfung in den von den<br />
Gesundheitsbehörden zugelassenen<br />
Gelbfieber-Impfstellen;<br />
Auffrisch<strong>impfungen</strong> in 10-jährigen<br />
Intervallen.<br />
Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />
spezifischen Prophylaxe<br />
Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />
Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />
Haemophilus<br />
influenzae<br />
I<br />
Typ b<br />
(Hib)<br />
P<br />
Hepatitis A I<br />
(HA)<br />
B<br />
Personen mit anatomischer oder<br />
funktioneller Asplenie<br />
Nach engem Kontakt zu einem<br />
Patienten mit invasiver Haemophilusinfluenzae-b-Infektion<br />
wird eine<br />
Rifampicin-Prophylaxe empfohlen:<br />
� für alle Haushaltsmitglieder<br />
(außer für Schwangere), ab einem<br />
Alter von 1 Monat, wenn sich dort<br />
ein ungeimpftes oder unzureichend<br />
geimpftes Kind im Alter bis zu<br />
4 Jahren oder aber eine Person<br />
mit einem relevanten Immundefekt<br />
befindet,<br />
� für ungeimpfte exponierte Kinder<br />
bis 4 Jahre in Gemeinschaftseinrichtungen.<br />
Falls eine Prophylaxe indiziert ist,<br />
sollte sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt,<br />
spätestens 7 Tage nach<br />
Beginn der Erkrankung des Indexfalls,<br />
begonnen werden.<br />
1. Homosexuell aktive Männer<br />
2. Personen mit substitutionspflichtiger<br />
Hämophilie<br />
3. Personen in psychiatrischen<br />
Einrichtungen oder vergleichbaren<br />
Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte<br />
oder Verhaltensgestörte<br />
4. Personen, die an einer chronischen<br />
Leberkrankheit einschließlich<br />
chronischer Krankheiten mit<br />
Leberbeteiligung leiden und keine<br />
HAV-Antikörper besitzen<br />
1. HA-gefährdetes Personal* im<br />
Gesundheitsdienst, z. B. Pädiatrie<br />
und Infektionsmedizin<br />
2. HA-gefährdetes Personal in Laboratorien<br />
(z. B. Stuhluntersuchungen)<br />
3. Personal* in Kindertagesstätten,<br />
Kinderheimen u. ä.<br />
87<br />
Dosierung Rifampicin:<br />
ab 1 Monat: 20 mg/kg/Tag (maximal<br />
600 mg) in 1 ED für 4 Tage;<br />
Erwachsene: 600 mg p. o. in 1 ED<br />
für 4 Tage<br />
Da bei Schwangeren die Gabe von<br />
Rifampicin und Gyrasehemmern<br />
kontraindiziert ist, kommt bei ihnen<br />
zur Prophylaxe ggf. Ceftriaxon in<br />
Frage.<br />
Grundimmunisierung und Auffrischimpfung<br />
nach Angaben des<br />
Herstellers<br />
Eine Vortestung auf anti-HAV ist bei<br />
vor 1950 Geborenen sinnvoll sowie<br />
bei Personen, die in der Anamnese<br />
eine mögliche HA aufweisen bzw.<br />
längere Zeit in Endemiegebieten<br />
gelebt haben.
88 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />
spezifischen Prophylaxe<br />
Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />
Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />
Hepatitis A B<br />
(HA)<br />
(Fortsetzung)<br />
P<br />
R<br />
Hepatitis B B<br />
(HB)<br />
4. Personal* in psychiatrischen Einrichtungen<br />
oder vergleichbaren<br />
Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte<br />
oder Verhaltensgestörte<br />
5. Kanalisations- und Klärwerksarbeiter<br />
mit direktem Kontakt zu<br />
Abwasser<br />
*Unter „Personal“ sind hier medizinisches und<br />
anderes Fach- und Pflegepersonal sowie<br />
Küchen- und Reinigungskräfte zu verstehen.<br />
Kontaktpersonen zu an Hepatitis A<br />
Erkrankten (Riegelungsimpfung: vor<br />
allem in Gemeinschaftseinrichtungen<br />
und Schulen; s. a. „Ratgeber Hepatitis<br />
A“ unter www.rki.de > Infektionskrankheiten<br />
von A–Z > Hepatitis A)<br />
Reisende in Regionen mit hoher<br />
Hepatitis-A-Prävalenz<br />
1. HB-gefährdete Personen im<br />
Gesundheitsdienst einschließlich<br />
Auszubildender bzw. Studenten<br />
sowie Reinigungspersonal;<br />
Personal in psychiatrischen Einrichtungen<br />
oder vergleichbaren<br />
Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte<br />
oder Verhaltensgestörte;<br />
andere Personen, die durch Blutkontakte<br />
mit möglicherweise<br />
infizierten Personen gefährdet<br />
sind in Abhängigkeit von der<br />
Gefährdungsbeurteilung, z. B.<br />
betriebliche bzw. ehrenamtliche<br />
Ersthelfer, Mitarbeiter von Rettungsdiensten,<br />
Polizisten, Sozialarbeiter<br />
und Gefängnispersonal mit<br />
Kontakt zu Drogenabhängigen<br />
Bei einer aktuellen Exposition von<br />
Personen, für die eine Hepatitis A<br />
ein besonderes Risiko darstellt, kann<br />
zeitgleich mit der ersten Impfung ein<br />
Immunglobulin-Präparat gegeben<br />
werden.<br />
Hepatitis-B-Impfung nach den Angaben<br />
des Herstellers; im Allgemeinen<br />
nach serologischer Vortestung bei<br />
den Indikationen 1. bis 6.; Kontrolle<br />
des Impferfolges ist für die Indikationen<br />
unter 1. bis 4. sowie bei Immundefizienz<br />
erforderlich. Bei anderen Personen<br />
mit möglicherweise erniedrigter<br />
Ansprechrate, z. B. bei über 40-jährigen,<br />
kann eine Nachtestung sinnvoll sein.<br />
Auffrischimpfung entsprechend dem<br />
nach Abschluss der Grundimmunisierung<br />
erreichten Antikörperwert<br />
(Kontrolle 1–2 Monate nach 3. Dosis):<br />
� bei Anti-HBs-Werten < 100 IE/l<br />
umgehend erneute Impfung<br />
(1 Dosis) und erneute Kontrolle<br />
� bei Anti-HBs-Werten ≥ 100 IE/l<br />
Auffrischimpfung (1 Dosis) nach<br />
10 Jahren bei Fortbestehen eines<br />
Infektionsrisikos mit hoher Infektionsdosis<br />
(z. B. Nadelstich, Nadeltausch,<br />
häufige Übertragung von<br />
Blut oder Blutprodukten, Hämodialyse).<br />
Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />
spezifischen Prophylaxe<br />
Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />
Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />
Hepatitis B I<br />
(HB)<br />
(Fortsetzung)<br />
I/B<br />
R<br />
P<br />
2. Patienten mit chronischer Nierenkrankheit,<br />
Dialysepatienten, Patienten<br />
mit häufiger Übertragung<br />
von Blut oder Blutbestandteilen (z.B.<br />
Hämophile), Patienten vor ausgedehnten<br />
chirurgischen Eingriffen<br />
(z.B. vor Operationen unter<br />
Verwendung der Herz-Lungen-<br />
Maschine. Entscheident sind die<br />
Dringlichkeit des Eingriffs sowie<br />
der Wunsch des Patienten nach<br />
einem Impfschutz.)<br />
3. Personen mit chronischen Leberkrankheit<br />
einschließlich chronischer<br />
Krankheiten mit Leberbeteiligung<br />
sowie HIV-Positive ohne<br />
HBV-Marker<br />
4. Durch Kontakt mit HBsAg-Trägern<br />
in der Familie oder Wohngemeinschaft<br />
gefährdete Personen,<br />
Sexualpartner von HBsAg-Trägern<br />
5. Patienten in psychiatrischen Einrichtungen<br />
oder Bewohner vergleichbarer<br />
Fürsorgeeinrichtungen<br />
für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte<br />
sowie Personen<br />
in Behindertenwerkstätten<br />
6. Besondere Risikogruppen, wie<br />
z. B. homosexuell aktive Männer,<br />
Drogenabhängige, Prostituierte,<br />
länger einsitzende Strafgefangene<br />
7. Durch Kontakt mit HBsAg-Trägern in<br />
einer Gemeinschaft (Kindergärten,<br />
Kinderheime, Pflegestätten, Schulklassen,<br />
Spielgemeinschaften)<br />
gefährdete Personen<br />
Reisende in Regionen mit hoher<br />
Hepatitis-B-Prävalenz bei längerem<br />
Aufenthalt oder bei zu erwartenden<br />
engen Kontakten zur einheimischen<br />
Bevölkerung<br />
� Personen nach Verletzungen mit<br />
möglicherweise erregerhaltigen<br />
Gegenständen, z.B. Nadelstichexposition<br />
Siehe Immunprophylaxe bei<br />
Exposition – S. 107<br />
89
90 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />
spezifischen Prophylaxe<br />
Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />
Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />
Hepatitis B P<br />
(HB)<br />
(Fortsetzung)<br />
Influenza S*<br />
I<br />
* Sonderregelung<br />
in Hbg: alle BKK-<br />
Versicherten können<br />
ohne Einschränkung<br />
zu Lasten der Kasse<br />
gegen Grippe<br />
geimpft werden!<br />
B/I<br />
Masern B<br />
I<br />
� Neugeborene HBsAg-positiver<br />
Mütter oder von Müttern mit unbekanntem<br />
HBsAg-Status (unabhängig<br />
vom Geburtsgewicht)<br />
Personen über 60 Jahre<br />
Kinder, Jugendliche und Erwachsene<br />
mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung<br />
infolge eines Grundleidens –<br />
wie z. B. chronische Krankheiten der<br />
Atmungsorgane (inklusive Asthma<br />
und COPD), chronische Lungen-,<br />
Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten,<br />
Diabetes und andere<br />
Stoffwechselkrankheiten, Multiple<br />
Skerose mit durch Infektionen getriggerten<br />
Schüben, Personen mit<br />
angeborenen oder erworbenen<br />
Immundefekten mit T- und/oder<br />
B-zellulären Restfunktionen,<br />
HIV-Infektion – sowie Bewohner von<br />
Alters- oder Pflegeheimen<br />
Personen mit erhöhter Gefährdung,<br />
z.B. medizinisches Personal, Personen<br />
in Einrichtungen mit umfangreichem<br />
Publikumsverkehr sowie<br />
Personen, die als mögliche Infektionsquelle<br />
für von ihnen betreute<br />
ungeimpfte Risikopersonen fungieren<br />
können<br />
Wenn eine intensive Epidemie aufgrund<br />
von Erfahrungen in anderen<br />
Ländern droht oder nach deutlicher<br />
Antigendrift bzw. einer Antigenshift<br />
zu erwarten ist und der Impfstoff die<br />
neue Variante enthält<br />
Ungeimpfte bzw. empfängliche Personen<br />
in Einrichtungen der Pädiatrie,<br />
in der Onkologie und bei der Betreuung<br />
von Immundefizienten sowie in<br />
Gemeinschaftseinrichtungen für das<br />
Vorschulalter und Kinderheimen<br />
Siehe Anmerkungen zum<br />
Impfkalender – S. 81<br />
Jährliche Impfung im Herbst mit<br />
einem Impfstoff mit aktueller von<br />
der WHO empfohlener Antigenkombination<br />
Entsprechend den Empfehlungen<br />
der Gesundheitsbehörden<br />
Einmalige Impfung, vorzugsweise mit<br />
MMR-Impfstoff<br />
Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />
spezifischen Prophylaxe<br />
Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />
Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />
Masern P<br />
(Fortsetzung)<br />
Meningo- I<br />
kokken-<br />
Infektionen<br />
(Gruppen A, C,<br />
W135, Y)<br />
B<br />
R<br />
R<br />
Ungeimpfte oder einmal geimpfte<br />
Kinder und Jugendliche sowie andere<br />
gefährdete Personen in Gemeinschaftseinrichtungen<br />
mit Kontakt zu<br />
Masernkranken; möglichst innerhalb<br />
von 3 Tagen nach Exposition<br />
Gesundheitlich Gefährdete: Personen<br />
mit angeborenen oder erworbenen<br />
Immundefekten mit T- und/oder<br />
B-zellulärer Restfunktion, insbesondere<br />
Komplement-/Properdindefekte,<br />
Hypogammaglobulinaemie; Asplenie<br />
Gefährdetes Laborpersonal<br />
(bei Arbeiten mit dem Risiko eines<br />
N.-meningitidis-Aerosols!)<br />
Reisende in epidemische/hyperendemische<br />
Länder, besonders bei<br />
engem Kontakt zur einheimischen<br />
Bevölkerung; Entwicklungshelfer;<br />
dies gilt auch für Aufenthalte in<br />
Regionen mit Krankheitsausbrüchen<br />
und Impfempfehlung für die einheimische<br />
Bevölkerung (WHO- und<br />
Länderhinweise beachten)<br />
Vor Pilgerreise (Hadj)<br />
91<br />
Impfung vorzugsweise mit MMR-<br />
Impfstoff. Eine Immunglobulingabe<br />
ist zu erwägen für gefährdete Personen<br />
mit hohem Komplikationsrisiko<br />
und für Schwangere (s.a. Epid. Bull.<br />
29/2001, S. 223).<br />
Bei Kindern unter 2 Jahren konjugierter<br />
MenC-Impfstoff (dabei Empfehlungen<br />
des Herstellers zum Impfschema<br />
beachten), nach vollendetem<br />
2. Lebensjahr im Abstand von 6-12<br />
Monaten durch 4-valenten Polysaccharid-Impfstoff<br />
(PS-Impfstoff) ergänzen.<br />
Bei Personen nach dem<br />
vollendeten 2. Lebensjahr eine Impfung<br />
mit konjugiertem MenC-Impfstoff,<br />
gefolgt von einer Impfung mit<br />
4-valentem PS-Impfstoff im Abstand<br />
von 6 Monaten.<br />
Impfung mit konjugiertem MenC-<br />
Impfstoff, gefolgt von einer Impfung<br />
mit 4-valentem PS-Impfstoff im Abstand<br />
von 6 Monaten; bei bereits mit<br />
PS-Impfstoff geimpften Personen ist<br />
auch Nachimpfung mit dem Konjgat-<br />
Impfstoff nach 6 Monaten sinnvoll.<br />
Bei Personen nach dem vollendeten<br />
2. Lebensjahr eine Impfung mit<br />
epidemiologisch indiziertem A,Coder<br />
A,C,W-135,Y-Polysaccharid-<br />
Impfstoff .<br />
Für Kinder unter 2 Jahren steht eine<br />
Impfprophylaxe mit konjugiertem<br />
Impfstoff zur Verfügung, wenn vor<br />
einer Krankheit durch die Serogruppe<br />
C geschützt werden soll. Dieser<br />
Impfstoff ist auch für ältere Kinder<br />
und Erwachsene zugelassen und<br />
dann sinnvoll, wenn nicht nur ein<br />
kurzfristiger <strong>Schutz</strong> gegen den Typ C<br />
erreicht werden soll.<br />
Impfung mit 4-valentem PS-Impfstoff<br />
(Einreisebestimmungen beachten)
92 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />
spezifischen Prophylaxe<br />
Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />
Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />
Meningo- R<br />
kokken-<br />
Infektionen<br />
(Gruppen A, C,<br />
W135, Y)<br />
(Fortsetzung)<br />
I/P<br />
P<br />
Schüler/Studenten vor Langzeit-Aufenthalten<br />
in Ländern mit empfohlener<br />
allgemeiner Impfung für Jugendliche<br />
oder selektiver Impfung für<br />
Schüler/Studenten<br />
Bei Ausbrüchen oder regionalen<br />
Häufungen auf Empfehlung der<br />
Gesundheitsbehörde (s. Abschnitt<br />
„Spezielle Hinweise zur Durchführung<br />
von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>“,<br />
S. 98)<br />
Für enge Kontaktpersonen zu einem<br />
Fall einer invasiven Meningokokken-<br />
Infektion (alle Serogruppen) wird eine<br />
Rifampicin-Prophylaxe empfohlen<br />
(außer für Schwangere; s.dort)<br />
Hierzu zählen:<br />
� alle Haushaltskontaktmitglieder<br />
� Personen mit Kontakt zu oropharyngealen<br />
Sekreten eines Patienten<br />
� Kontaktpersonen in Kindereinrichtungen<br />
mit Kindern unter<br />
6 Jahren (bei guter Gruppentrennung<br />
nur die betroffene<br />
Gruppe)<br />
� enge Kontaktpersonen in Gemeinschaftseinrichtungen<br />
mit haushaltsähnlichem<br />
Charakter (Internate,<br />
Wohnheime sowie Kasernen)<br />
Die Durchführung der Chemoprophylaxe<br />
ist bis 10 Tage nach<br />
letztem Kontakt mit dem Patienten<br />
sinnvoll.<br />
Entsprechend den Empfehlungen<br />
der Zielländer<br />
Bei fortbestehendem Infektionsrisiko<br />
Wiederimpfung für alle oben angegebenen<br />
Indikationen nach Angaben<br />
des Herstellers, für PS-Impfstoff im<br />
Allgemeinen nach 3 Jahren.<br />
Dosierung:<br />
Rifampicin:<br />
Neugeborene: 10 mg/kg/Tag in<br />
2 ED p. o. für 2 Tage<br />
Kinder bis 30 kg: 20 mg/kg/Tag<br />
in 2 ED p. o. für 2 Tage<br />
(maximale ED 600 mg)<br />
Jugendliche und Erwachsene:<br />
ab 30 kg:<br />
2 x 600 mg/Tag für 2 Tage<br />
Eradikationsrate: 72-90 %<br />
ggf. Ceftriaxon:<br />
ab 12 Jahre: 250 mg i.m. in einer ED<br />
bis 12 Jahre: 125 mg i.m.<br />
Eradikationsrate: 97 %<br />
ggf. Ciprofloxacin:<br />
ab 18 Jahre: einmal 500 mg p. o.<br />
Eradikationsrate: 90-95 %<br />
Da bei Schwangeren die Gabe von<br />
Rifampicin und Gyrasehemmern<br />
kontraindiziert ist, kommt bei ihnen<br />
zur Prophylaxe ggf. Ceftriaxon in<br />
Frage.<br />
Der Indexpatient mit einer invasiven<br />
Meningokokken-Infektion sollte nach<br />
Abschluss der Therapie ebenfalls<br />
Rifampicin erhalten, sofern er nicht<br />
intravenös mit einem Cephalosporin<br />
der 3. Generation behandelt wurde.<br />
Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />
spezifischen Prophylaxe<br />
Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />
Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />
Mumps B<br />
Pertussis I<br />
P<br />
B<br />
P<br />
Ungeimpfte bzw. empfängliche<br />
Personen in Einrichtungen der<br />
Pädiatrie, in Gemeinschaftseinrichtungen<br />
für das Vorschulalter und<br />
Kinderheimen<br />
Ungeimpfte oder einmal geimpfte<br />
Kinder und Jugendliche sowie andere<br />
gefährdete Personen in Gemeinschaftseinrichtungen<br />
mit Kontakt zu<br />
Mumpskranken; möglichst innerhalb<br />
von 3 Tagen nach Exposition<br />
sofern kein adäquater Immunschutz<br />
vorliegt, sollen<br />
� Frauen mit Kinderwunsch<br />
präkonzeptionell;<br />
� enge Haushaltskontaktpersonen<br />
(Eltern, Geschwister) und Betreuer<br />
(z. B. Tagesmütter, Babysitter,<br />
ggf. Großeltern) möglichst<br />
vier Wochen vor Geburt des<br />
Kindes eine Dosis Pertussis-<br />
Impfstoff erhalten.<br />
Erfolgte die Impfung nicht vor der<br />
Konzeption, sollte die Mutter bevorzugt<br />
in den ersten Tagennach der<br />
Geburt geimpft werden.<br />
Personal in Einrichtungen der Pädiatrie,<br />
der Schwangerenbetreuung und der<br />
Geburtshilfe sowie in Gemeinschaftseinrichtungen<br />
für das Vorschulalter<br />
und in Kinderheimen sollte über<br />
einen adäquaten Immunschutz (s.o.)<br />
gegen Pertussis verfügen<br />
Bei Kindern und Jugendlichen (engen<br />
Kontaktpersonen in Haushalt oder<br />
Gemeinschaftseinrichtungen) sollte<br />
die Komplettierung einer unvollständigen<br />
Immunisierung erfolgen.<br />
93<br />
Einmalige Impfung, vorzugsweise mit<br />
MMR-Impfstoff<br />
Vorzugsweise mit MMR-Impfstoff<br />
Definition – adäquater Impfschutz:<br />
Impfung oder mikrobiologisch<br />
bestätigte Erkrankung innerhalb<br />
der vergangenen 10 Jahre<br />
Einmalige Impfung; bei Vorliegen<br />
weiterer Impfindikationen ggf. mit<br />
Kombinations-Impfstoff<br />
In einer Familie bzw. Wohngemeinschaft<br />
oder einer Gemeinschaftseinrichtung<br />
für das Vorschulalter ist für<br />
enge Kontaktpersonen ohne Impfschutz<br />
eine Chemoprophylaxe z.B.<br />
mit Erythromycin empfehlenswert<br />
(s. a. „Ratgeber Pertussis“, unter<br />
www.rki.de > Infektionskrankheiten<br />
von A–Z > Pertusis).
94 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />
spezifischen Prophylaxe<br />
Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />
Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />
Pneumo- S<br />
kokken-<br />
Krankheiten<br />
I<br />
I<br />
Personen über 60 Jahre<br />
Kinder (ab vollendetem 2. Lebensmonat),<br />
Jugendliche und Erwachsene<br />
mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung<br />
infolge einer Grundkrankheit:<br />
1. Angeborene oder erworbene<br />
Immundefekte mit T- und/oder<br />
B-zellulärer Restfunktion,<br />
wie z.B.:<br />
� Hypogammaglobulinaemie,<br />
Komplement- und Properdindefekte<br />
� bei funktioneller oder anatomischer<br />
Asplenie<br />
� bei Sichelzellenanaemie<br />
� bei Krankheiten der blutbildenden<br />
Organe<br />
� bei neoplastischen Krankheiten<br />
� bei HIV-Infektion<br />
� nach Knochenmarktransplantation<br />
2. Chronische Krankheiten, wie z.B.:<br />
� Herz-Kreislauf-Krankheiten<br />
� Krankheiten der Atmungsorgane<br />
(inklusive Asthma und COPD)<br />
� Diabetes mellitus oder andere<br />
Stoffwechselkrankheiten<br />
� chronische Nierenerkrankung/<br />
nephrotisches Syndrom<br />
� Liquorfistel<br />
� vor Organtransplantation und<br />
vor Beginn einer immunsuppressiven<br />
Therapie<br />
� Frühgeborene (vor vollendeter<br />
37. SSW)<br />
� Säuglinge und Kinder mit Gedeihstörungen<br />
oder neurologischen<br />
Krankheiten, z. B. Zerebralparesen<br />
oder Anfallsleiden<br />
* s.a. Leitlinie 068/2002 der Pädiatrischen<br />
Gesellschaft für Gastroenterologie<br />
unter http://www.<br />
uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF/<br />
II/index.html<br />
Eine Impfung mit Polysaccharid-<br />
Impfstoff; Wiederholungsimpfung im<br />
Abstand von 6 Jahren<br />
Gefährdete Säuglinge und Kleinkinder<br />
(vom vollendeten 2. Lebensmonat<br />
bis zum vollendeten 2. Lebensjahr)<br />
erhalten Pneumokokken-Konjugat-<br />
Impfstoff nach folgendem Schema:<br />
� Säuglinge ab dem vollendeten 2.<br />
Lebensmonat bis zu einem Alter von<br />
6 Monaten: 3 Impfungen im Abstand<br />
von jeweils 1 Monat, gefolgt von<br />
einer 4. Impfung im 2. Lebensjahr<br />
� ungeimpfte Säuglinge im Alter von<br />
7–11 Monaten: 2 Impfungen im<br />
Abstand von 1 Monat, gefolgt von<br />
einer 3. Impfung im 2. Lebensjahr<br />
� ungeimpfte Kinder im Alter von<br />
12–23 Monaten: 2 Impfungen im<br />
Abstand von 2 Monaten<br />
� ungeimpfte Kinder im Alter von<br />
24–59 Monaten: 1 Impfung<br />
Personen mit fortbestehender gesundheitlicher<br />
Gefährdung können<br />
ab vollendetem 2. Lebensjahr Polysaccharid-Impfstoff<br />
erhalten. Bei den<br />
– wie empfohlen – zuvor mit Konjugat-<br />
Impfstoff geimpften Kindern (s. o.)<br />
beträgt der Mindestabstand zur nachfolgenden<br />
Impfung mit Polysaccharid-<br />
Impfstoff 2 Monate.<br />
Bei weiterbestehender Indikation<br />
Wiederholungs<strong>impfungen</strong> mit Polysaccharid-Impfstoff<br />
im Abstand von<br />
6 (Erwachsene) bzw. mindestens<br />
3 Jahren (Kinder unter 10 Jahren).<br />
Zur Erreichung eines optimalen<br />
<strong>Schutz</strong>es soll die Impfserie möglichst<br />
unmittelbar nach Vollendung des<br />
2. Lebensmonats begonnen und zeitgerecht<br />
fortgeführt werden.<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />
spezifischen Prophylaxe<br />
Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />
Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />
Poliomyelitis S<br />
I<br />
B<br />
P<br />
Röteln I<br />
B<br />
P<br />
Alle Personen bei fehlender oder<br />
unvollständiger Grundimmunisierung<br />
Für folgende Personengruppen ist<br />
eine Auffrischimpfung indiziert:<br />
� Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko<br />
(die aktuelle epidemische<br />
Situation ist zu beachten, insbesondere<br />
die Meldungen der WHO)<br />
� Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber,<br />
die in Gemeinschaftsunterkünften<br />
leben, bei der Einreise aus<br />
Gebieten mit Polio-Risiko, s.S. 270<br />
� Personal der o.g. Einrichtungen<br />
� Medizinisches Personal, das engen<br />
Kontakt zu Erkrankten haben kann<br />
� Personal in Laboratorien mit<br />
Poliomyelitis-Risiko<br />
Bei einer Poliomyelitis-Erkrankung<br />
sollten alle Kontaktpersonen unabhängig<br />
vom Impfstatus ohne Zeitverzug<br />
eine Impfung mit IPV erhalten.<br />
Ein Sekundärfall ist Anlass für<br />
Riegelungs<strong>impfungen</strong>.<br />
Seronegative Frauen mit Kinderwunsch<br />
Ungeimpfte bzw. empfängliche Personen<br />
in Einrichtungen der Pädiatrie,<br />
der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung<br />
sowie in Gemeinschaftseinrichtungen<br />
für das Vorschulalter<br />
und in Kinderheimen<br />
Ungeimpfte oder einmal geimpfte<br />
Kinder mit Kontakt zu Rötelnkranken;<br />
möglichst innerhalb von<br />
3 Tagen nach Exposition<br />
95<br />
Erwachsene mit ≥ 4 dokumentierten<br />
OPV- bzw. IPV-Impfungen im Kindesund<br />
Jugendalter bzw. nach einer<br />
Grundimmunisierung im Erwachsenenalter<br />
gelten als vollständig immunisiert.<br />
Ungeimpfte Personen erhalten IPV<br />
entsprechend den Angaben des Herstellers.<br />
Ausstehende Impfungen<br />
Grundimmunisierung werden mit IPV<br />
nachgeholt.<br />
Eine routinemäßige Auffrischimpfung<br />
wird nach dem vollendeten<br />
18. Lebensjahr nicht empfohlen.<br />
Impfung mit IPV, wenn die Impfungen<br />
der Grundimunisierung nicht vollständig<br />
dokumentiert sind oder die<br />
letzte Impfung der Grundimmunisierung<br />
bzw. die letzte Auffrischimpfung<br />
länger als 10 Jahre zurückliegen.<br />
Personen ohne Nachweis einer<br />
Grundimmunisierung sollten vor<br />
Reisebeginn wenigstens 2 Dosen<br />
IPV erhalten.<br />
Sofortige umfassende Ermittlung<br />
und Festlegung von Maßnahmen<br />
durch die Gesundheitsbehörde.<br />
Riegelungsimpfung mit OPV und<br />
Festlegung weiterer Maßnahmen durch<br />
Anordnung der Gesundheitsbehörden<br />
Einmalige Impfung – vorzugsweise<br />
mit MMR-Impfstoff – bei Frauen mit<br />
nachfolgender Kontrolle des Röteln-<br />
Impferfolgs<br />
Vorzugsweise mit MMR-Impfstoff
96 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
97<br />
Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />
spezifischen Prophylaxe<br />
Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />
Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />
Tetanus S/A<br />
P<br />
Tollwut B<br />
Tuberkulose<br />
R<br />
P<br />
Typhus R<br />
Varizellen S<br />
Alle Personen bei fehlender oder<br />
unvollständiger Grundimmunisierung,<br />
wenn die letzte Impfung der<br />
Grundimmunisierung oder die letzte<br />
Auffrischimpfung länger als 10 Jahre<br />
zurückliegt. Eine begonnene Grundimmunisierung<br />
wird vervollständigt,<br />
Auffrischimpfung in 10-jährigem<br />
Intervall.<br />
Siehe Tabelle 4<br />
� Tierärzte, Jäger, Forstpersonal<br />
u.a. Personen bei Umgang mit<br />
Tieren in Gebieten mit Wildtiertollwut<br />
sowie ähnliche Risikogruppen<br />
(z. B. Personen mit beruflichem<br />
oder sonstigem engen Kontakt zu<br />
Fledermäusen)<br />
� Personal in Laboratorien mit<br />
Tollwutrisiko<br />
Reisende in Regionen mit hoher<br />
Tollwutgefährdung (z.B. durch<br />
streunende Hunde)<br />
Siehe Tabelle 5<br />
Die Impfung mit dem derzeit verfügbaren<br />
BCG-Impfstoff wird nicht empfohlen.<br />
Bei Reisen in Endemiegebiete<br />
Ungeimpfte 9- bis 17-jährige Jugendliche<br />
ohne Varizellen-Anamnese<br />
1. Seronegative Frauen mit Kinderwunsch<br />
2. Seronegative Patienten vor geplanter<br />
immunsuppressiver Therapie<br />
oder Organtransplantation<br />
Die Impfung gegen Tetanus sollte in<br />
der Regel in Kombination mit der<br />
gegen Diphtherie (Td) durchgeführt<br />
werden, falls nicht bereits ein aktueller<br />
Impfschutz gegen Diphtherie besteht.<br />
Dosierungsschema nach Angaben<br />
des Herstellers<br />
Personen mit weiter bestehendem<br />
Expositionsrisiko sollten regelmäßig<br />
eine Auffrischimpfung entsprechend<br />
den Angaben des Herstellers erhalten.<br />
Mit Tollwutvirus arbeitendes Laborpersonal<br />
sollte halbjährlich auf neutralisierende<br />
Antikörper untersucht<br />
werden. Eine Auffrischimpfung ist bei<br />
< 0,5 IE/ml Serum indiziert.<br />
Nach Angaben des Herstellers<br />
Nach Angaben des Herstellers<br />
1 Dosis bei Kindern vor dem vollendeten<br />
13. Lebensjahr;<br />
2 Dosen im Abstand von mindestens<br />
6 Wochen bei Kindern ab 13 Jahren,<br />
Jugendlichen und Erwachsenen<br />
Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />
spezifischen Prophylaxe<br />
Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />
Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />
Varizellen I<br />
(Fortsetzung)<br />
B<br />
P<br />
3. Seronegative Patienten unter<br />
immunsuppressiver Therapie<br />
4. Seronegative Patienten mit<br />
Leukämie<br />
5. Empfängliche Patienten mit<br />
schwerer Neurodermitis<br />
6. Empfängliche Personen mit engem<br />
Kontakt zu den unter Punkt 2 bis 5<br />
Genannten<br />
Seronegatives Personal im Gesundheitsdienst,<br />
insbesondere der Bereiche<br />
Pädiatrie, Onkologie, Gynäkologie/<br />
Geburtshilfe, Intensivmedizin<br />
und im Bereich der Betreuung von<br />
Immundefizienten sowie bei Neueinstellungen<br />
in Gemeinschaftseinrichtungen<br />
für das Vorschulalter<br />
Empfehlungen zur postexpositionellen<br />
Varizellen-Prophylaxe durch<br />
Inkubationsimpfung:<br />
Bei ungeimpften Personen mit negativer<br />
Varizellen-Anamnese und Kontakt<br />
zu Risikopersonen ist eine postexpositionelle<br />
Impfung innerhalb von<br />
5 Tagen nach Exposition* oder innerhalb<br />
von 3 Tagen nach Beginn des<br />
Exanthems beim Indexfall zu erwägen.<br />
Dies ist jedoch keine ausreichende<br />
Begründung für den Verzicht auf die<br />
Absonderung gegenüber<br />
Risikopersonen.<br />
* Exposition heißt:<br />
� 1 Stunde oder länger mit infektiöser<br />
Person in einem Raum<br />
� face-to-face-Kontakt<br />
� Haushaltskontakt<br />
Anmerkung: Impfung nicht unter intensiver<br />
immunsuppressiver Therapie<br />
durchführen (z.B. in der Anfangsphase<br />
der Behandlung)<br />
� Nach Abschluss der immunsuppresiven<br />
Therapie und vollständiger klinische<br />
Remission ≥ 12 Monate<br />
� Vollständige hämatologische<br />
Remission (Gesamtlymphozytenzahl<br />
≥ 1.200/mm 3 Blut)<br />
„Empfängliche Personen“ bedeutet:<br />
anamnestisch keine Windpocken,<br />
keine Impfung und bei serologischer<br />
Testung kein Nachweis spezifischer<br />
Antikörper<br />
Durch passive Immunisierung mit<br />
Varizella-Zoster-Immunglobulin<br />
(VZIG): Die postexpositionelle Gabe<br />
von VZIG wird empfohlen innerhalb<br />
von 96 Stunden nach Exposition*,<br />
sie kann den Ausbruch einer Erkrankung<br />
verhindern oder deutlich abschwächen.<br />
Sie wird empfohlen für Personen mit<br />
erhöhtem Risiko für Varizellen-Komplikationen,<br />
dazu zählen:<br />
� ungeimpfte Schwangere ohne<br />
Varizellen-Anamnese<br />
� immundefiziente Patienten mit unbekannter<br />
oder fehlender<br />
Varizellen-Immunität<br />
� Neugeborene, deren Mutter<br />
5 Tage vor bis 2 Tage nach der<br />
Entbindung an Varizellen erkrankte<br />
Für Applikation und Dosierung von<br />
VZIG sind die Herstellerangaben zu<br />
beachten!
98 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Spezielle Hinweise zur Durchführung<br />
von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
Impfungen bei gehäuftem Auftreten oder Ausbrüchen von<br />
Meningokokken-Erkrankungen<br />
� Unter einem „Ausbruch von Meningokokken-Erkrankungen“<br />
versteht man 2 oder mehr Erkrankungen der gleichen Serogruppe<br />
binnen 4 Wochen in einer Kindereinrichtung, Schulklasse, Spielgruppe,<br />
einer Gemeinschaftseinrichtung mit haushaltsähnlichem<br />
Charakter (Wohnheim, Internat, Kasernenstube u. a.);<br />
� unter „regional gehäuftem Auftreten“ versteht man 3 oder mehr<br />
Erkrankungen der gleichen Serogruppe binnen 3 Monaten<br />
– in einem begrenzten Alterssegment der Bevölkerung<br />
(z. B. Jugendliche) eines Ortes oder<br />
– in einer Region mit einer resultierenden Inzidenz von<br />
≥ 10/100.000 der jeweiligen Bevölkerung.<br />
In Ergänzung zur Antibiotikaprophylaxe für enge Kontaktpersonen<br />
(siehe Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische<br />
Infektiologie – DGPI – oder des Nationalen Referenzzentrums<br />
Meningokokken sowie Ratgeber des RKI) können die zuständigen<br />
Gesundheitsbehörden zusätzlich eine Impfprophylaxe empfehlen,<br />
sofern das gehäufte Auftreten oder der Ausbruch durch einen<br />
impfpräventablen Stamm hervorgerufen wurde. Begründet ist die<br />
Impfprophylaxe dadurch, dass die Möglichkeit des Auftretens<br />
weiterer Erkrankungen bis zu einigen Monaten nach Beginn der<br />
ersten Erkrankungen besteht.<br />
� Einbeziehen kann man bei einem Ausbruch in Analogie zur Antibiotikaprophylaxe<br />
die engen Kontaktpersonen in den Haushalten<br />
der Erkrankten sowie deren Intimpartner, die engen Kontaktpersonen<br />
in Kindereinrichtung, Schulklasse, Spielgruppe sowie in<br />
Gemeinschaftseinrichtungen mit haushaltsähnlichem Charakter.<br />
� Bei regional gehäuftem Auftreten ist die Entscheidung der zuständigen<br />
Gesundheitsbehörden in Abwägung von epidemiologischen<br />
und zeitlichen Zusammenhängen der Erkrankungen, ihrer Altersverteilung,<br />
dem Grad der öffentlichen Besorgnis und der Machbarkeit<br />
der Maßnahmen zu treffen.<br />
Zur Impfung können die mit der den Ausbruch verursachenden<br />
Meningokokken-Serogruppe korrespondierenden zugelassenen<br />
Polysaccharid- oder konjugierten Impfstoffe (1 Impfung) eingesetzt<br />
werden, für Kinder unter 2 Jahren kommen gegen MenC-Erkrankungen<br />
nur konjugierte Impfstoffe in Frage.<br />
Bei jedem Verdacht auf eine Meningokokken-Meningitis sollte deshalb<br />
umgehend Material zur Erregerisolierung an ein geeignetes Labor<br />
gesendet werden. Das Gesundheitsamt sollte auf die möglichst<br />
schnelle Übersendung der isolierten Meningokokken an das NRZ<br />
dringen, um deren Feintypisierung zu gewährleisten und bei einer<br />
Häufung eine Impfprävention empfehlen zu können.<br />
Impfung gegen FSME für Kinder<br />
FSME-Erkrankungen bei Kindern verlaufen im Allgemeinen leichter<br />
als beim Erwachsenen, vorwiegend unter dem Bild einer Meningitis,<br />
seltener unter dem Bild einer Enzephalitis. Nur in Einzelfällen sind<br />
neurologische Restschäden berichtet worden. Da Fieberreaktionen<br />
von > 38°C bei 1- bis 2-jährigen geimpften Kindern in 15 % beobachtet<br />
wurden (gegenüber 5 % bei 3- bis 11-jährigen Kindern), wird<br />
vor der Impfung von Kindern unter 3 Jahren gemeinsam mit den<br />
Eltern eine besonders sorgfältige Indikationsstellung empfohlen. Im<br />
Übrigen gelten für den Kinder-Impfstoff wie für den Erwachsenen-<br />
Impfstoff die in Tabelle 2 dargelegten Grundsätze einer Indikationsimpfung<br />
einschließlich der in der Tabelle enthaltenen Hinweise zu<br />
Risikogebieten und zur Saisonalität der Erkrankung.<br />
Aufklärungspflicht vor <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
Die Aufklärung ist ein wichtiger Teil der Impfleistung des Arztes<br />
(s. Vorbemerkung). Vor Durchführung einer <strong>Schutz</strong>impfung hat der<br />
Arzt die Pflicht, den Impfling oder den anwesenden Elternteil bzw.<br />
Sorgeberechtigten über die zu verhütende Krankheit und die Impfung<br />
aufzuklären, damit sie über die Durchführung der Impfung entscheiden<br />
können. Die Aufklärung sollte umfassen: Informationen<br />
über: die zu verhütende Krankheit und den Nutzen der Impfung, die<br />
Kontraindikationen, Durchführung der Impfung, den Beginn und die<br />
Dauer des Impfschutzes, das Verhalten nach der Impfung, mögliche<br />
Nebenwirkungen und Impfkomplikationen (s. Epid. Bull. 6/2004;<br />
www.rki.de > Infektionsschutz > Epidemiologisches Bulletin > Archiv<br />
> 2004/06) sowie die Notwendigkeit und die Termine von Folge- und<br />
Auffrisch<strong>impfungen</strong>.<br />
99
100 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Für öffentliche Impftermine wird eine vorherige Aufklärung in schriftlicher<br />
Form empfohlen. Eine Gelegenheit zu weitergehenden Informationen<br />
durch ein Gespräch mit dem Arzt muss aber gegeben<br />
sein. Aufklärungsmerkblätter für Impfungen durch die niedergelassenen<br />
Ärzte sind z.B. verfügbar beim Deutschen Grünen Kreuz,<br />
Schuhmarkt 4, 35037 Marburg, und beim proCompliance Verlag<br />
GmbH, Weinstraße 70, 91058 Erlangen. Außerdem stehen Aufklärungsmerkblätter<br />
über die Homepage des „Forum impfende Ärzte"<br />
(www.forum-impfen.de) mit Passwort unentgeltlich zur Verfügung.<br />
Die Merkblätter enthalten auch einen der jeweiligen Impfung adäquaten<br />
Fragebogen zum Gesundheitszustand des Impflings und zu<br />
vorausgegangenen <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>. Ergeben sich bei der Beantwortung<br />
Unklarheiten, ist in jedem Fall ein Gespräch mit dem Impfling<br />
oder den Eltern bzw. Sorgeberechtigten erforderlich. Die Merkblätter<br />
enthalten eine Einwilligungserklärung. Bei Minderjährigen ist<br />
regelmäßig die Einwilligung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten einzuholen.<br />
Jugendliche können selbst einwilligen, wenn sie die erforderliche<br />
Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit besitzen; das ist in<br />
der Regel mit 16 Jahren der Fall.<br />
Bei Einzel<strong>impfungen</strong> ist die mündliche Form der Aufklärung ausreichend.<br />
Es bedarf zur Einwilligung auch keiner Unterschrift. Die<br />
durchgeführte Aufklärung ist durch den impfenden Arzt in den Patientenunterlagen<br />
zu dokumentieren. Wird der Aufklärung ein entsprechendes<br />
Aufklärungsmerkblatt zugrunde gelegt, sollte der<br />
impfende Arzt in seiner Dokumentation darauf verweisen. Auch in<br />
diesem Fall ist dem Impfling bzw. dem Sorgeberechtigten Gelegenheit<br />
für gezielte Nachfragen zu geben.<br />
Kontraindikationen<br />
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit akuten behandlungsbedürftigen<br />
Erkrankungen sollten frühestens 2 Wochen nach Genesung<br />
geimpft werden (Ausnahme: postexpositionelle Impfung).<br />
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen im zeitlichen Zusammenhang<br />
mit einer Impfung müssen in Abhängigkeit von der Diagnose keine<br />
absolute Kontraindikation gegen eine nochmalige Impfung mit dem<br />
gleichen Impfstoff sein.<br />
Impfhindernisse können Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs<br />
sein. In Betracht kommen vor allem Neomycin und Streptomycin<br />
sowie in seltenen Fällen Hühnereiweiß. Personen, die nach oraler<br />
Aufnahme von Hühnereiweiß mit anaphylaktischen Symptomen<br />
reagieren, sollten nicht mit Impfstoffen, die Hühnereiweiß enthalten<br />
(Gelbfieber-, Influenza-Impfstoff), geimpft werden.<br />
Im Falle eines angeborenen oder erworbenen Immundefekts sollte<br />
vor der Impfung mit einem Lebendimpfstoff der den Immundefekt<br />
behandelnde Arzt konsultiert werden. Die serologische Kontrolle<br />
des Impferfolgs ist bei Patienten mit Immundefizienz angezeigt.<br />
Nicht dringend indizierte Impfungen sollten während der Schwangerschaft<br />
nicht durchgeführt werden, dies gilt vor allem für Impfungen<br />
mit Lebendimpfstoffen gegen Gelbfieber, Masern, Mumps, Röteln,<br />
Varizellen.<br />
Falsche Kontraindikationen<br />
Häufig unterbleiben indizierte Impfungen, weil bestimmte Umstände<br />
irrtümlicherweise als Kontraindikationen angesehen werden. Dazu<br />
gehören zum Beispiel:<br />
� Banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen<br />
(≤ 38,5 °C) einhergehen<br />
� Ein möglicher Kontakt des Impflings zu Personen mit ansteckenden<br />
Krankheiten<br />
� Krampfanfälle in der Familie<br />
� Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings (da fieberhafte<br />
Impfreaktionen einen Krampfanfall provozieren können, ist zu<br />
erwägen, Kindern mit Krampfneigung Antipyretika zu verabreichen:<br />
� z. B. bei Totimpfstoffen zum Zeitpunkt der Impfung und jeweils<br />
4 und 8 Stunden nach der Impfung sowie bei der MMR-Impfung<br />
zwischen dem 7. und 12. Tag im Falle einer Temperaturerhöhung).<br />
� Ekzem u. a. Dermatosen, lokalisierte Hautinfektionen<br />
� Behandlung mit Antibiotika oder mit niedrigen Dosen von Kortikosteroiden<br />
oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten<br />
� Schwangerschaft der Mutter des Impflings<br />
(Varizellenimpfung nach Risikoabwägung, s. u.*)<br />
� Angeborene oder erworbene Immundefekte bei Impfung mit<br />
Totimpfstoffen<br />
� Neugeborenenikterus<br />
� Frühgeburtlichkeit: Frühgeborene sollten unabhängig von ihrem<br />
Reifealter und aktuellen Gewicht entsprechend dem empfohlenen<br />
Impfalter geimpft werden.<br />
� Chronische Krankheiten sowie nicht progrediente Krankheiten<br />
des ZNS<br />
* Derzeit ist das Risiko für ein konnatales Varizellensyndrom bei einer seronegativen<br />
Schwangeren mit Kontakt zu ihrem ungeimpften und damit ansteckungsgefährdeten<br />
Kind höher als das Risiko einer solchen Komplikation durch die Impfung und ggf. die<br />
Übertragung von Impfvarizellen durch ihr Kind.<br />
101
102 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Indizierte Impfungen sollen auch bei Personen mit chronischen Krankheiten<br />
durchgeführt werden, da diese Personen durch schwere Verläufe<br />
und Komplikationen impfpräventabler Krankheiten besonders<br />
gefährdet sind. Personen mit chronischen Krankheiten sollen über<br />
den Nutzen der Impfung im Vergleich zum Risiko der Krankheit aufgeklärt<br />
werden. Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber<br />
vor, dass eventuell zeitgleich mit der Impfung auftretende Krankheitsschübe<br />
ursächlich durch eine Impfung bedingt sein können.<br />
Impfabstände<br />
Die sich aus den Tabellen 1 und 2 und den entsprechenden Fachinformationen<br />
ergebenden Impfabstände sollten in der Regel<br />
eingehalten und weder unter- noch überschritten werden. Bei<br />
dringenden Indikations<strong>impfungen</strong> wie beispielsweise der postexpositionellen<br />
Tollwutprophylaxe oder der postnatalen Immunprophylaxe<br />
der Hepatitis B des Neugeborenen ist das empfohlene Impfschema<br />
strikt einzuhalten. Mindestabstände sollten nur im dringenden Ausnahmefall<br />
(z. B. kurzfristige Auslandsreise) unterschritten werden.<br />
Für einen lang dauernden Impfschutz ist es von besonderer<br />
Bedeutung, dass bei der Grundimmunisierung der empfohlene<br />
Mindestzeitraum zwischen vorletzter und letzter Impfung nicht<br />
unterschritten wird.<br />
Andererseits gilt für die Mehrzahl der Impfschemata, dass es keine<br />
unzulässig großen Abstände zwischen den Impfungen gibt. Jede<br />
Impfung zählt! Auch eine für viele Jahre unterbrochene Grundimununisierung<br />
oder nicht zeitgerecht durchgeführte Auffrischimpfung,<br />
z. B. gegen Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, Hepatitis B muss<br />
nicht neu begonnen werden, sondern wird mit den fehlenden Impfstoffdosen<br />
komplettiert. Dies gilt im Ausnahmefall auch im Säuglings-<br />
und Kleinkindalter. Im Interesse eines frühestmöglichen Impfschutzes<br />
sollten Überschreitungen der empfohlenen Impfabstände<br />
beim jungen Kind jedoch vermieden werden.<br />
Für Abstände zwischen unterschiedlichen Impfungen gilt:<br />
� Lebendimpfstoffe (attenuierte, vermehrungsfähige Viren oder<br />
Bakterien) können simultan verabreicht werden; werden sie nicht<br />
simultan verabreicht, ist bei viralen Lebendimpfstoffen in der<br />
Regel ein Mindestabstand von 4 Wochen einzuhalten.<br />
� Bei <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> mit Totimpfstoffen (inaktivierte Krankheitserreger,<br />
deren Antigenbestandteile, Toxoide) ist die Einhaltung<br />
von Mindestabständen zu anderen Impfungen, auch zu solchen<br />
mit Lebendimpfstoffen, nicht erforderlich. Impfreaktionen vorausgegangener<br />
Impfungen sollten vor erneuter Impfung vollständig<br />
abgeklungen sein.<br />
Zeitabstand zwischen Impfungen und Operationen<br />
Bei dringender Indikation kann ein operativer Eingriff jederzeit durchgeführt<br />
werden, auch wenn eine Impfung vorangegangen ist. Bei<br />
Wahleingriffen sollte nach Gabe von Totimpfstoffen ein Mindestabstand<br />
von 3 Tagen und nach Verabreichung von Lebendimpfstoffen<br />
ein Mindestabstand von 14 Tagen eingehalten werden.<br />
Weder klinische Beobachtungen noch theoretische Erwägungen<br />
geben Anlass zu der Befürchtung, dass Impfungen und operative<br />
Eingriffe inkompatibel sind. Um aber mögliche Impfreaktionen und<br />
Komplikationen der Operation unterscheiden zu können, wird empfohlen,<br />
zwischen Impfungen und Operationen diese Mindestabstände<br />
einzuhalten.<br />
Diese Mindestabstände gelten, mit Ausnahme von Impfungen aus<br />
vitaler Indikation (z. B. Tetanus-, Tollwut-, Hepatitis-B-<strong>Schutz</strong>impfung),<br />
auch für die Durchführung von Impfungen nach größeren operativen<br />
Eingriffen. Nach Operationen, die mit einer immunsuppressiven Behandlung<br />
verbunden sind, z. B. Transplantationen, sind Impfungen in<br />
Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt zu planen.<br />
Umgang mit Impfstoffen und Vorgehen bei der Impfung<br />
Impfstoffe sind empfindliche biologische Produkte und müssen vor<br />
allem vor Erwärmung geschützt werden. Besonders empfindlich<br />
sind Impfstoffe, die vermehrungsfähige Viren enthalten. Alle Impfstoffe<br />
sollen im Kühlschrank bei 2–8 °C gelagert werden. Die Lagertemperatur<br />
muss regelmäßig überprüft werden. Impfstoffe, die versehentlich<br />
falsch gelagert oder eingefroren wurden, sind zu verwerfen.<br />
Impfstoffe dürfen nicht mit Desinfektionsmitteln in Kontakt kommen.<br />
Durchstechstopfen müssen trocken sein!<br />
Die Injektionskanüle sollte trocken sein, insbesondere sollte Impfstoff<br />
die Kanüle außen nicht benetzen. Dies macht die Injektion schmerzhaft<br />
und kann zu Entzündungen im Bereich des Stichkanals führen.<br />
Nach Aufziehen des Impfstoffs in die Spritze und dem Entfernen<br />
evtl. vorhandener Luft sollte eine neue Kanüle für die Injektion aufgesetzt<br />
werden. Vor der Injektion muss die Impfstelle desinfiziert<br />
werden. Bei der Injektion sollte die Haut wieder trocken sein.<br />
103
104 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Für intramuskulär zu injizierende Impfstoffe ist die bevorzugte Impfstelle<br />
der M. deltoideus. Solange dieser Muskel nicht ausreichend<br />
ausgebildet ist, wird empfohlen, in den M. vastus lateralis (anterolateraler<br />
Oberschenkel) zu injizieren. Hier ist die Gefahr einer Verletzung<br />
von Nerven oder Gefäßen gering. Bei Injektion von Adsorbatimpfstoffen<br />
in das subkutane Fettgewebe kann es zu schmerzhaften<br />
Entzündungen und zur Bildung von Granulomen oder Zysten kommen.<br />
Darüber hinaus ist bei Injektion in das Fettgewebe der Impferfolg<br />
in Frage gestellt.<br />
Dokumentation der Impfung<br />
Im Impfausweis und in der Dokumentation des impfenden Arztes<br />
müssen den Vorgaben des IfSG § 22 entsprechend die Chargen-<br />
Nummer, die Bezeichnung des Impfstoffs (Handelsname), das Impfdatum<br />
sowie die Krankheit, gegen die geimpft wurde, eingetragen<br />
werden. Ebenfalls zur Impfdokumentation gehören Stempel und<br />
Unterschrift des Arztes. Dies gilt für alle Impfstoffe und kann retrospektive<br />
Ermittlungen erleichtern, wenn Fragen zu Wirksamkeit und<br />
Sicherheit bestimmter Impfstoffe oder einzelner Impfstoffchargen<br />
aufkommen sollten. Als Impfausweis kann jedes WHO-gerechte Formular,<br />
das die Vorgaben des IfSG berücksichtigt, wie z. B. „Internationale<br />
Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, benutzt<br />
werden.<br />
Fehlende Impfdokumentation: Häufig ist der Arzt damit konfrontiert,<br />
dass Impfdokumente fehlen, nicht auffindbar oder lückenhaft sind.<br />
Dies ist kein Grund, notwendige Impfungen zu verschieben, fehlende<br />
Impfungen nicht nachzuholen oder eine Grundimmunisierung nicht<br />
zu beginnen. Von zusätzlichen Impfungen bei bereits bestehendem<br />
Impfschutz geht kein besonderes Risiko aus. Dies gilt auch für Mehrfach<strong>impfungen</strong><br />
mit Lebendvirusimpfstoffen. Serologische Kontrollen<br />
zur Überprüfung des Impfschutzes sind nur in Ausnahmefällen angezeigt<br />
(z. B. Anti-HBsAg bei Risikopersonen, Röteln-Antikörper<br />
bei Frauen mit Kinderwunsch); zum Nachweis vorausgegangener<br />
Impfungen, z. B. unter dem Aspekt „unklarer Impfstatus“, sind serologische<br />
Kontrollen ungeeignet.<br />
Impfreaktionen<br />
Lokalreaktionen wie Rötung, Schwellung und Schmerzhaftigkeit im<br />
Bereich der Injektionsstelle oder Allgemeinreaktionen wie z. B. Fieber<br />
(≤ 39,5 °C), Kopf- und Gliederschmerzen, Unwohlsein werden im<br />
Allgemeinen innerhalb der ersten 72 Stunden nach der Impfung beobachtet.<br />
1 bis 4 Wochen nach der MMR-Impfung kann es zu einer<br />
leichten „Impfkrankheit“ kommen, z.B. mit masern- oder mumpsähnlicher<br />
Symptomatik (Impfmasern, leichte Parotisschwellung) und<br />
erhöhten Temperaturen. Die prophylaktische Gabe von Antipyretika<br />
für den Zeitraum möglicher fieberhafter Impfreaktionen ist zu erwägen.<br />
Schwere unerwünschte Arzneimittelwirkungen nach Impfungen sind<br />
äußerst selten. Zeitgleich mit der Impfung auftretende Erkrankungen<br />
anderer Genese können als unerwünschte Arzneimittelwirkungen<br />
imponieren, deshalb ist ein über die normale Impfreaktion hinausgehendes<br />
Vorkommnis unverzüglich differenzialdiagnostisch abzuklären.<br />
Vorgehen bei unerwünschten Arzneimittelwirkungen<br />
Der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion<br />
hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist umgehend an das<br />
Gesundheitsamt zu melden (Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG;<br />
Meldeformular beim Gesundheitsamt anfordern oder im Internet<br />
unter www.pei.de/uaw/ifsg.htm). Über unerwünschte Arzneimittelwirkungen<br />
ist auch die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft<br />
zu unterrichten. Die für diese Meldungen benötigten Formblätter<br />
werden regelmäßig im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht.<br />
Ebenso kann der Hersteller informiert werden. Die für die Klärung<br />
einer unerwünschten Arzneimittelwirkung relevanten immunologischen<br />
(z. B. zum Ausschluss eines Immundefektes) oder mikrobiologischen<br />
Untersuchungen (z. B. zum differenzialdiagnostischen<br />
Ausschluss einer interkurrenten Infektion) sollten unverzüglich eingeleitet<br />
werden. Dafür notwendige Untersuchungsmaterialien, z. B.<br />
Serum oder Stuhlproben, sind zu asservieren. Der Impfling oder<br />
seine Eltern bzw. Sorgeberechtigten sind auf die gesetzlichen Bestimmungen<br />
zur Versorgung nach Impfschäden hinzuweisen (IfSG<br />
§§ 60–64). Der Antrag auf Versorgung ist beim zuständigen Versorgungsamt<br />
zu stellen.<br />
105
106 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Hinweise zur Kostenübernahme von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
Für die Kostenübernahme von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> kommen verschiedene<br />
Träger in Frage. Zu diesen zählen der öffentliche Gesundheitsdienst<br />
(ÖGD) für ihm zugewiesene <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> sowie weitere<br />
auf Grund gesetzlicher Vorschriften benannte Stellen (z. B. Arbeitgeber).<br />
Dazu gehört z. B. §3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz, nach dem<br />
der Arbeitgeber Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen nicht dem Beschäftigten<br />
auferlegen darf. Er wird diese Kosten also immer dann<br />
selbst zu tragen haben, wenn kein anderer Kostenträger existiert.<br />
Impfungen, die auf der Grundlage der Biostoffverordnung anzubieten<br />
sind, zählen zu den Arbeitsschutzmaßnahmen. Ein Impfangebot ist<br />
immer dann zu machen, wenn eine Tätigkeit im Sinne der Biostoffverordnung<br />
ausgeübt wird und dabei Beschäftigte durch einen impfpräventablen<br />
biologischen Arbeitsstoff erhöht infektionsgefährdet<br />
sind. Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung<br />
zu überprüfen. Die in den STIKO-Empfehlungen mit „B“ gekennzeichneten<br />
Impfungen umfassen nicht nur solche, die auf der Grundlage<br />
der Biostoffverordnung anzubieten sind, sondern benennen<br />
auch Berufsgruppen, die dieser Verordnung nicht unterliegen. Ebenso<br />
werden in dieser Kategorie auch Impfungen aufgeführt, die vorrangig<br />
zum <strong>Schutz</strong> Dritter indiziert sind. Selbst wenn die Biostoffverordnung<br />
in diesen Fällen nicht greift, sollte der betroffene Arbeitgeber<br />
diese Impfungen in seinem eigenen Interesse anbieten, da er hierdurch<br />
evtl. Regressansprüchen entgegenwirken bzw. sich Kosten für<br />
Ausfallzeiten seiner Beschäftigten ersparen kann.<br />
Die gesetzlichen Krankenkassen können die Kostenübernahme für<br />
<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> in ihren jeweiligen Satzungen als Kassenleistung<br />
vorsehen (§ 23 Abs. 9 SGB V). Auch wenn in diesen Satzungsregelungen<br />
durch entsprechende Vertragsgestaltung zwischen den<br />
Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen auf die<br />
von der STIKO empfohlenen <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> Bezug genommen<br />
wird, kann nicht generell von einer automatischen Übernahme der<br />
Kosten für alle darin empfohlenen <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> ausgegangen<br />
werden. Eine Kostenübernahme für <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>, die anlässlich<br />
eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind,<br />
ist ausgeschlossen. Ebenso sind die in den STIKO-Empfehlungen<br />
mit „R“ gekennzeichneten <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> keine Kassenleistungen.<br />
Impfempfehlungen für Aussiedler, Flüchtlinge oder<br />
Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften<br />
Es wird empfohlen, <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> bei Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften<br />
möglichst frühzeitig durch den öffentlichen Gesundheitsdienst<br />
oder durch vom ÖGD beauftragte Ärzte zumindest<br />
zu beginnen. Die Vervollständigung der Grundimmunisierung sollte<br />
nach dem Verlassen der Gemeinschaftsunterkünfte durch die am<br />
späteren Aufenthaltsort niedergelassenen Ärzte oder durch den<br />
ÖGD erfolgen.<br />
Vorliegende Impfdokumentationen sollten nach Möglichkeit berücksichtigt<br />
werden; die Empfehlungen der STIKO sollten dem Vorgehen<br />
zugrunde gelegt werden.<br />
� Bei Erwachsenen sollten Impfungen gegen Diphtherie und Tetanus<br />
(Td-Impfstoff), gegen Poliomyelitis sowie bei seronegativen Personen<br />
gegen Hepatitis B durchgeführt werden.<br />
� Bei Kindern sollten Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus und<br />
Pertussis sowie gegen Poliomyelitis, Masern, Mumps, Röteln und<br />
gegen Hepatitis B, bei Kleinkindern auch gegen Hib durchgeführt<br />
werden.<br />
Hepatitis-B-Immunprophylaxe bei Exposition mit<br />
HBV-haltigem Material<br />
(Als HBV-haltig gilt: HBsAg-positives Material – z. B. Blut oder Material,<br />
bei dem eine Kontamination wahrscheinlich, eine Testung aber<br />
nicht möglich ist – z.B. Kanüle im Abfall. Empfehlungen dazu auch<br />
im Epidemiologischen Bulletin des RKI, 1/2000, S. 1–2.)<br />
Für geimpfte Personen gilt generell:<br />
Keine Maßnahmen notwendig,<br />
� wenn bei der exponierten Person Anti-HBs nach Grundimmunisierung<br />
≥ 100 IE/l betrug und die letzte Impfung nicht länger als<br />
5 Jahre zurückliegt, oder<br />
� wenn innerhalb der letzten 12 Monate ein Anti-HBs-Wert von<br />
≥ 100 IE/l gemessen wurde (unabhängig vom Zeitpunkt der<br />
Grundimmunisierung).<br />
107
108 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Sofortige Verabreichung einer Dosis Hepatitis-B-Impfstoff<br />
(ohne weitere Maßnahmen),<br />
� wenn die letzte Impfung bereits 5 bis 10 Jahre zurückliegt –<br />
selbst wenn Anti-HBs direkt nach Grundimmunisierung ≥ 100 IE/l<br />
betrug.<br />
Sofortige Testung des „Empfängers“ (des Exponierten),<br />
� wenn Empfänger nicht bzw. nicht vollständig geimpft ist oder<br />
� wenn Empfänger „Low-Responder“ ist (Anti-HBs nach Grundimmunisierung<br />
110 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Tabelle 5:<br />
Postexpositionelle Tollwut-Immunprophylaxe<br />
Art der Exposition<br />
Grad der durch ein tollwutver- durch einen Immunprophylaxe*<br />
Exposition dächtiges oder tollwütiges<br />
Wild- oder Haustier**<br />
Tollwut-Impfstoffköder (Beipackzettel beachten)<br />
I<br />
II<br />
III<br />
Berühren/Füttern von Tieren,<br />
Belecken der intakten Haut<br />
Knabbern an der unbedeckten<br />
Haut, oberflächliche,<br />
nicht blutende Kratzer durch<br />
ein Tier, Belecken der nicht<br />
intakten Haut<br />
jegliche Bissverletzung oder<br />
Kratzwunden, Kontamination<br />
von Schleimhäuten mit<br />
Speichel (z. B. durch<br />
Lecken, Spritzer)<br />
Berühren von Impfstoffködern<br />
bei intakter Haut<br />
Kontakt mit der Impfflüssigkeit<br />
eines beschädigten<br />
Impfstoffköders mit nicht<br />
intakter Haut<br />
Kontamination von Schleimhäuten<br />
und frischen Hautverletzungen<br />
mit der Impfflüssigkeit<br />
eines beschädigten<br />
Impfstoffköders<br />
Keine Impfung<br />
Impfung<br />
Impfung und einmalig<br />
simultan mit der ersten<br />
Impfung passive Immunisierung<br />
mit Tollwut-<br />
Immunglobulin<br />
(20 IE/kg Körpergewicht)<br />
* Die einzelnen Impfungen und die Gabe von Tollwut-Immunglobulin sind sorgfältig zu dokumentieren.<br />
** Als tollwutverdächtig gilt auch eine Fledermaus, die sich anfassen lässt oder sonstiges auffälliges oder aggressives<br />
Verhalten zeigt oder tot aufgefunden wurde.<br />
Die STIKO-Empfehlungen zur Tetanus-Immunprophylaxe im Verletzungsfall<br />
wurden den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates<br />
der Bundesärztekammer angeglichen.<br />
Anmerkungen zur postexpositionellen Tollwut-Immunprophylaxe:<br />
� Möglicherweise kontaminierte Körperstellen und alle Wunden<br />
sind unverzüglich und großzügig mit Seife oder Detergenzien zu<br />
reinigen, mit Wasser gründlich zu spülen und mit 70%igem<br />
Alkohol oder einem Jodpräparat zu behandeln; dies gilt auch bei<br />
einer Kontamination mit Impfflüssigkeit eines Impfstoffköders.<br />
� Bei Expositionsgrad III wird vom Tollwut-Immunglobulin soviel<br />
wie möglich in und um die Wunde instilliert und die verbleibende<br />
Menge intramuskulär verabreicht. Wunden sollten möglichst nicht<br />
primär genäht werden.<br />
� Bei erneuter Exposition einer Person, die bereits vorher mit Tollwut-Zellkulturimpfstoffen<br />
geimpft wurde, sind die Angaben des<br />
Herstellers zu beachten.<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
� Bei Impfanamnese mit unvollständiger Impfung oder Impfung<br />
mit in der EU nicht zugelassenen Impfstoffen wird entsprechend<br />
Tabelle 5 eine vollständige Immunprophylaxe durchgeführt.<br />
� Bei gegebener Indikation ist die Immunprophylaxe unverzüglich<br />
durchzuführen; kein Abwarten bis zur Klärung des Infektionsverdachts<br />
beim Tier. Wird der Tollwutverdacht beim Tier durch<br />
tierärztliche Untersuchung entkräftet, kann die Immunprophylaxe<br />
abgebrochen oder als präexpositionelle Impfung weitergeführt<br />
werden.<br />
� Zu beachten ist die Überprüfung der Tetanus-Impfdokumentation<br />
und ggf. die gleichzeitige Tetanus-Immunprophylaxe<br />
(siehe Tabelle 4).<br />
Tabelle 6:<br />
Impfung bei HIV-Infektion<br />
HIV-Infektion<br />
Impfstoff asymptomatisch symptomatisch<br />
Inaktivierte Impfstoffe/Toxoide Empfohlen Empfohlen<br />
Masern-Impfstoff<br />
Mumps-, Röteln- und andere<br />
Empfohlen Nicht empfohlen*<br />
Lebendimpfstoffe Empfohlen Nicht empfohlen<br />
Varizellen Möglich** Kontraindiziert<br />
(BCG) Kontraindiziert Kontraindiziert<br />
* Masern können bei HIV-Infizierten einen besonders schweren Verlauf nehmen. Bei erhöhter Masern-Gefährdung<br />
ist deshalb eine Masern-Impfung indiziert. Eine gleichzeitig durchgeführte IgG-Substitution kann den Impferfolg in<br />
Frage stellen. Eine Kontrolle des Impferfolgs ist in diesen Fällen angeraten. Im Falle einer akuten Masern-Exposition<br />
ist bei nichtimmunen Personen eine IgG-Gabe zu erwägen.<br />
** Die Varizellen-<strong>Schutz</strong>impfung kann bei Varizellen-empfänglichen HIV-infizierten Personen mit noch funktionierender<br />
zellulärer Abwehr (altersentsprechende CD4 +-Zellzahl mit einem Anteil der CD4 +-Zellen an den Gesamtlymphozyten<br />
von ≥ 25 %) erwogen werden.<br />
111
112 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut<br />
Vorsitzender:<br />
Herr Prof. Dr. H.-J. Schmitt, Kinderklinik der Johannes Gutenberg-Universität,<br />
Mainz<br />
Stellvertretender Vorsitzender:<br />
Herr Dr. J. Leidel, Gesundheitsamt, Köln<br />
Anschrift des Sekretariats der STIKO:<br />
Sekretariat der STIKO<br />
c/o Robert Koch-Institut, Abteilung für Infektionsepidemiologie<br />
Seestraße 10, 13353 Berlin<br />
Impfberatung des Sekretariats der STIKO am RKI (nur für Ärzte!)<br />
Tel.: 0 18 88.754 - 35 39, Montag und Donnerstag von 9.30 –11.30 Uhr<br />
Bezugsmöglichkeiten der Empfehlungen der Ständigen<br />
Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut<br />
Einzelexemplare können beim RKI zu folgenden Bedingungen angefordert<br />
werden:<br />
� kostenfrei bis zu 3 Exemplare nach Einsenden eines adressierten<br />
und mit 1,44 € frankierten Rückumschlages für das Format A4<br />
� 4–20 Exemplare gegen Rechnung zum Stückpreis von 0,50 €,<br />
� 21–50 Exemplare gegen Rechnung zum Stückpreis von 0,40 €,<br />
� mehr als 50 Exemplare gegen Rechnung zum Stückpreis von 0,35 €.<br />
Bei der Aussendung können Wartezeiten eintreten.<br />
Wir bitten, zur Bestellung folgende Adresse zu verwenden:<br />
� Robert Koch-Institut<br />
Kennwort „STIKO-Empfehlungen“<br />
Nordufer 20<br />
13353 Berlin<br />
Die Impfempfehlungen sind auch im Internet abrufbar unter:<br />
www.rki.de > Infektionsschutz > Impfen<br />
Bei Verbreitung dieser Ankündigung wird gebeten, die Bezugsbedingungen<br />
korrekt wiederzugeben. Falls ein Nachdruck in anderen Zeitschriften<br />
gewünscht ist, wird gebeten, die Redaktion des Epidemiologischen<br />
Bulletins zu kontaktieren.<br />
Anhang<br />
Begründung der STIKO-Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung<br />
Bedeutung von Pneumokokken als Ursache von Krankheiten<br />
Laut WHO sind Pneumokokken der weltweit bedeutendste bakterielle<br />
Krankheitserreger des Menschen. Rund 1,2 Millionen Kinder unter<br />
5 Jahren sterben jährlich allein an den Folgen einer Pneumokokken-<br />
Pneumonie. Auch in industriell entwickelten Ländern wie Deutschland<br />
sind Pneumokokken in allen Altersstufen die häufigste Ursache<br />
invasiver Erkrankungen wie bakteriämischer Pneumonie, Sepsis oder<br />
Meningitis. Lokale Infektionen wie die Pneumonie, Otitis media oder<br />
Sinusitis sind ebenfalls zu einem erheblichen Anteil durch Pneumokokken<br />
bedingt. Die höchste Inzidenz invasiver Pneumokokken-<br />
Infektionen und gleichzeitig deren höchste Letalitätsraten verzeichnen<br />
die Altersgruppen der unter 2- und der über 65-jährigen Personen,<br />
wobei bestimmte Grundkrankheiten (z. B. Herz-Kreislauf- bzw. Lungenkrankheiten,<br />
Diabetes/Stoffwechselkrankheiten, Niereninsuffizienz/<br />
nephrotisches Syndrom) und Immunmangelkrankheiten (z. B. angeborene<br />
oder erworbene Immundefekte wie HIV-Infektion, A- und<br />
Hypogammaglobulinämie, funktionelle – z. B. Sichelzellanämie oder<br />
andere Hämoglobinopathien – oder anatomische Asplenie) das<br />
Erkrankungsrisiko durch Pneumokokken erhöhen.<br />
In Deutschland rufen Pneumokokken bei Kindern jährlich ca. 220–300<br />
Meningitis-Fälle und ca. weitere 1.300 andere invasive Krankheiten<br />
wie Bakteriämie oder Sepsis hervor. Daten einer Kooperation der<br />
„Erhebungseinheit für seltene pädiatrische Erkrankungen in Deutschland“<br />
(ESPED), des Nationalen Referenzzentrums für Streptokokken<br />
und des Robert Koch-Institutes belegen, dass jährlich etwa 20 Kinder<br />
an den Folgen einer invasiven Pneumokokken-Infektion sterben sowie<br />
jeweils weitere 20 Kinder schwere bleibende Hörschäden oder neurologische<br />
Schäden zurückbehalten. In Deutschland sind Pneumokokken<br />
in den allermeisten Fällen noch gegen Betalaktam-Antibiotika<br />
empfindlich, wenn auch die Makrolidresistenz bereits in der Größenordnung<br />
von 30 % liegt. Der Trend zeigt eine Zunahme der Resistenzentwicklung<br />
von Pneumokokken an. Antibiotika haben keinen<br />
Einfluss auf die Erreger-Zirkulation.<br />
Prävention durch Impfung<br />
Polysaccharid-Impfstoffe gegen Pneumokokken sind seit Jahren auf<br />
dem Markt und werden zunehmend, allerdings bei weitem noch nicht<br />
den Möglichkeiten und Notwendigkeiten entsprechend, angewendet.<br />
Polysaccharid-Impfstoffe sind innerhalb der ersten beiden Lebensjahre<br />
von ungenügender Immunogenität. Seit kurzem steht ein in<br />
Analogie zum konjugierten Haemophilus-influenzae-b-(Hib)-Impfstoff<br />
neu entwickelter 7-valenter Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff<br />
113
114 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
(7VPnC) zur Verfügung. Nachdem Hib-Impfstoffe invasive Hib-Infektionen<br />
erfolgreich zurückgedrängt haben, können jetzt die unter<br />
2-jährigen Kinder mit Pneumokokken-Konjugat-Impfstoffen vor<br />
weiteren lebensbedrohlichen bakteriellen Krankheiten geschützt<br />
werden.<br />
Zusammensetzung des Pneumokokken-Konjugat-Impfstoffs<br />
Der Impfstoff enthält die Poly- bzw. Oligosaccharide der Serogruppen<br />
4, 6B, 9V, 14, 18C, 19F, 23F von Streptococcus pneumoniae, ferner<br />
als Trägerprotein die atoxische Mutante des Diphtherietoxins<br />
CRM197 sowie Aluminiumphosphat als Adjuvans. Es ist anzunehmen,<br />
dass eine Kreuzimmunität auch gegen die in Deutschland bedeutsamen<br />
Serogruppen 6A und 19A besteht. In Deutschland deckt der<br />
Impfstoff nach den o.a. Untersuchungen der ESPED ca. 70 % der<br />
für das Kleinkindalter bedeutsamen Serogruppen ab.<br />
Sicherheit des Pneumokokken-Konjugat-Impfstoffs<br />
In den USA wurden bisher mehr als 12 Millionen Dosen 7VPnC an<br />
Säuglinge und Kleinkinder verimpft. Dort wurden mehr als 40.000<br />
Kinder allein im Rahmen klinischer Studien mit dem 7VPnC geimpft.<br />
Fieberreaktionen > 38°C wurden nach den 7VPnC-Dosen 1–4 in<br />
folgenden Prozentsätzen berichtet: 15,1; 23,9; 19,1; und 21%, Fieberreaktionen<br />
> 39°C in 0,9; 2,5; 1,7; und 1,3 %. Die lokale Reaktogenität<br />
wurde auch mit gleichzeitig (seitendifferent) verabreichtem DTaP-<br />
Impfstoff verglichen. Sowohl nach der ersten als auch nach den folgenden<br />
(2.–3.) Dosen lagen die Angaben zu Schmerzen an der<br />
Injektionsstelle bei 7VPnC nur unwesentlich höher als bei DTaP:<br />
durchschnittlich 17 % gegenüber 15 %, relativ am höchsten bei der<br />
4. Injektion 7VPnC mit 23 % versus 18 %. Systemische Reaktionen<br />
wurden zwischen der gleichzeitigen Gabe von 7VPnC und DTaP<br />
gegenüber der alleinigen Verabreichung von DTaP bewertet. Die<br />
Raten für Fieber > 38°C (20 : 13 %), Schläfrigkeit (30 : 25 %), Unleidlichkeit<br />
(50 : 45 %) und verminderten Appetit (15 : 10 %) lagen bei<br />
gleichzeitiger Verabreichung etwas höher als bei alleiniger DTaP-Gabe,<br />
differierten jedoch nur um wenige Prozentpunkte. Auch in Deutschland<br />
durchgeführte Vergleiche zwischen 7VPnC und 5-valentem<br />
Impfstoff (DTaP-Hib-IPV) ergaben ein ähnliches Bild der Reaktogenität.<br />
Bisher sind keine Komplikationen oder bleibenden Schäden bekannt<br />
geworden, die ursächlich auf den 7VPnC zurückzuführen wären.<br />
Innerhalb von 3 Tagen nach der Impfung wurden – zumeist in Verbindung<br />
mit Fieberreaktionen – selten Krampfanfälle beobachtet,<br />
die in der Regel folgenlos abklingen.<br />
Immunogenität<br />
Der Impfstoff ist schon im frühen ersten Lebensjahr immunogen.<br />
Während Polysaccharid-Impfstoffe T-Zell-unabhängige Antigene<br />
sind und deshalb in den ersten 18 bis 24 Lebensmonaten keine<br />
schützende Immunantwort hervorrufen, führt die Konjugation des<br />
Kapselantigens an ein Trägerprotein zu einem T-Zell-abhängigen<br />
Antigenkomplex. Dieser induziert sowohl eine lang dauernde<br />
Immunantwort als auch eine Booster-Reaktion nach einer erneuten<br />
Applikation. In klinischen Studien entwickelten 92–100 % der ab der<br />
9. Lebenswoche geimpften Säuglinge Antikörperkonzentrationen<br />
von ≥ 0,15 µg/ml (dieser Wert wird in Analogie zu den bei der Hib-<br />
Impfung mit konjugierten Impfstoffen gewonnenen Erfahrungen als<br />
„schützend“ definiert) bzw. 51–90 % der Geimpften entwickelten<br />
Antikörperkonzentrationen von ≥ 1.0 µg/ml gegen die im Impfstoff<br />
enthaltenen Serotypen. Die 4. Impfung ruft eine anamnestische<br />
Immunantwort gegen alle 7 im Impfstoff enthaltenen Serotypen hervor.<br />
Wirksamkeit<br />
In einer doppel-blind randomisierten Studie mit fast 40.000 Kindern<br />
der amerikanischen Kaiser-Permanente-Praxen wurde eine Wirksamkeit<br />
von 97,4 % gegen jene invasiven Pneumokokken-Infektionen<br />
ermittelt, deren Serotypen im Impfstoff enthalten waren. Gegen<br />
„alle Serotypen“ lag die Wirksamkeit bei 91,7 %. Fälle klinisch diagnostizierter<br />
Pneumonie wurden um rund 11 % reduziert (alle Ätiologien),<br />
Pneumonien mit radiologisch dokumentierter Konsolidierung<br />
um 73,1%. Arztbesuche wegen Otitis media wurden um 8,9 % reduziert,<br />
Behandlungen wegen „gehäufter Otitis media“ um 9,3 % (3 Episoden<br />
in 6 Monaten bzw. 4 in 12 Monaten) bis 22,8 % (5 Episoden<br />
in 6 Monaten oder 6 Episoden in 12 Monaten). Die Zahl der implantierten<br />
Paukenröhrchen war bei Kindern in der Verumgruppe um<br />
20,1% reduziert. Die in der Kaiser Permanente-Studie ermittelten<br />
Wirksamkeitsraten sind auch bei Weiterbeobachtung bis zum gegenwärtigen<br />
Zeitpunkt unverändert hoch.<br />
In Finnland wurde eine Studie zur Effektivität des Impfstoffs bei<br />
akuter Otitis media durchgeführt. Sie ergab eine Wirksamkeit von<br />
57 % bei Fällen von Otitis media, die durch Vakzine-Serotypen von<br />
S. pneumoniae hervorgerufen werden, von 34 % gegen alle durch<br />
Pneumokokken verursachten Fälle und von 6 % gegen alle Otitismedia-Fälle.<br />
Allerdings lag das untere Ende des 95 %-Konfidenzintervalls<br />
(– 4; 16) unter 0, so dass in dieser Studie mit rund 2.500<br />
Probanden die Gesamtzahl der Otitis-media-Fälle durch den Impfstoff<br />
nicht signifikant reduziert wurde. Eine der Erklärungsmöglichkeiten<br />
hierfür liegt im Studiendesign und in der Falldefinition der<br />
„Otitis media“ begründet; diese war sehr weit gefasst und damit<br />
relativ unspezifisch.<br />
115
116 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
In der finnischen Studie wie auch in einer weiteren Studie bei amerikanischen<br />
Indianern wurde außerdem nachgewiesen, dass die Impfung<br />
auf den Schleimhäuten zu einem Replacement führen kann,<br />
also zu einem vermehrten Nachweis von nicht im Impfstoff enthaltenen<br />
Kapseltypen. Da die Gesamtzahl der durch Pneumokokken bedingten<br />
Otitis-media-Fälle aber immerhin um 30% reduziert war, ist die<br />
klinische Relevanz dieses Phänomens unbekannt.<br />
Gegenüber den USA ist die Effektivität des 7-valenten Pneumokokken-Konjugat-Impfstoffes<br />
wegen der für Deutschland und andere<br />
europäische Länder suboptimalen Coverage der im Impfstoff enthaltenen<br />
Pneumokokken-Serotypen bezogen auf invasive Infektionen<br />
(70–80 % bei Kinder bis zum 2. Lebensjahr gegenüber > 90 %<br />
in den USA) vermindert. Die in einigen Jahren verfügbaren 9- oder<br />
11-valenten Pneumokokken-Konjugat-Impfstoffe könnten die Wirksamkeit<br />
um 5–15 % erhöhen.<br />
Impfschema und Kompatibilität<br />
Nach den in den klinischen Studien erprobten Impfschemata erhalten<br />
Säuglinge und Kleinkinder (vom vollendeten 2. Lebensmonat bis<br />
zum vollendeten 2. Lebensjahr) den 7VPnC-Impfstoff nach folgendem<br />
Schema:<br />
� Säuglinge bis zu einem Alter von 6 Monaten erhalten 3 Impfungen<br />
im Abstand von jeweils 1 Monat, gefolgt von einer 4. Impfung im<br />
2. Lebensjahr<br />
� Säuglinge im Alter von 7–11 Monaten erhalten 2 Impfungen im<br />
Abstand von 1 Monat, gefolgt von einer 3. Impfung im 2. Lebensjahr<br />
� Kinder im 2. Lebensjahr erhalten 2 Impfungen im Abstand von<br />
2 Monaten<br />
Da ein Gipfel der Inzidenz invasiver Pneumokokken-Infektionen in<br />
Deutschland schon im 7. Lebensmonat liegt, ist es im Sinne optimaler<br />
<strong>Schutz</strong>raten extrem wichtig, die Impfserie unmittelbar nach<br />
Vollendung des 2. Lebensmonats zu beginnen und zeitgerecht fortzuführen.<br />
Kinder mit weiter bestehender erhöhter gesundheitlicher Gefährdung<br />
sollten in Ergänzung der Impfung mit Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff<br />
im 3. Lebensjahr eine Impfung mit Polysaccharid-Impfstoff erhalten<br />
(im Mindestabstand von 2 Monaten nach der letzten Impfung<br />
mit Konjugat-Impfstoff).<br />
Der 7VPnC-Impfstoff ist, wie klinische Studien in anderen Ländern<br />
zeigen, bei synchroner (seitendifferenter) Anwendung kompatibel<br />
mit verschiedenen Einzel- und Kombinations-Impfstoffen (siehe auch<br />
Abschnitt „Sicherheit“). In Deutschland wurden Vergleichsunter-<br />
suchungen mit Fünffach-Impfstoffen (DTaP-Hib-IPV) durchgeführt,<br />
die diese Angaben bestätigen. Untersuchungen zur gleichzeitigen<br />
Verabreichung von Sechsfach-Impfstoffen (DTaP-Hib-IPV-HB) sind<br />
angelaufen und zeigen gegenwärtig keine davon abweichenden<br />
Ergebnisse.<br />
Bewertung und Empfehlung<br />
Der neu zugelassene konjugierte Pneumokokken-Impfstoff (7VPnC)<br />
kann eine Lücke in der Impfprävention für Kinder schließen. Nach der<br />
Zurückdrängung invasiver Infektionen durch Haemophilus influenzae<br />
Typ b kann jetzt einer weiteren lebensgefährlichen bakteriellen<br />
Krankheit des Säuglings- und Kleinkindalters (Bakteriämie, Meningitis,<br />
Sepsis) durch Impfung vorgebeugt werden. Allerdings ist die Effektivität<br />
für „lokale Pneumokokken-Infektionen“ wie Otitis media und<br />
Pneumonie deutlich geringer. Eine Empfehlung zur generellen Einführung<br />
der Impfung in den Impfkalender war jedoch durchaus in<br />
Erwägung zu ziehen. Dennoch hat sich die STIKO zum jetzigen Zeitpunkt<br />
nur für eine Indikations-Empfehlung ausgesprochen. Auf<br />
Grund der weltweit noch begrenzten Erfahrungen mit konjugierten<br />
Pneumokokken-Impfstoffen (der Impfstoff wurde erst im Vorjahr in<br />
den USA und erst in diesem Jahr in den Ländern der Europäischen<br />
Gemeinschaft zugelassen) und ihrer Kompatibilität mit anderen<br />
Mehrfach-Impfstoffen sowie des Problems der in Deutschland nicht<br />
optimalen Coverage des Impfstoffes und damit eines möglichen<br />
Erreger-Replacements durch nicht im Impfstoff enthaltene Serotypen<br />
und deren langfristige Virulenzentwicklung erscheint es jedoch sinnvoll,<br />
erst einmal die bereits bestehenden Empfehlungen zur selektiven<br />
Pneumokokken-Impfung von Risikopersonen (mit Polysaccharid-<br />
Impfstoffen) auf die Altersgruppe der unter 2-jährigen auszuweiten<br />
und damit zunächst Kinder mit Risikofaktoren und einem erhöhten<br />
Krankheits- und Komplikationsrisiko mit den neuen Konjugat-Impfstoffen<br />
zu impfen. Nach dem Vorliegen weiterer Erfahrungen im<br />
nationalen und internationalen Maßstab sollte über eine generelle<br />
Aufnahme der Impfung in den Impfkalender neu beraten werden.<br />
Diese Analyse der gegenwärtigen Situation und Begründung<br />
der Impfempfehlung wurde im Auftrag der STIKO von Herrn<br />
Prof. Dr. S. Dittmann erarbeitet.<br />
117
118 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
Ständige Impfkommission (STIKO) am RKI<br />
erneut zur Kombinationsimpfung Hepatitis A<br />
und B<br />
Als Folge der Stellungnahme der STIKO zur Kombinationsimpfung<br />
gegen Hepatitis A und B im Epidemiologischen Bulletin 2/99 (S. 10–11)<br />
ergab sich in der Fachöffentlichkeit eine Diskussion darüber, ob die<br />
STIKO die Wirksamkeit des Kombinationsimpfstoffs generell anzweifeln<br />
würde. Da dies nicht die Absicht der STIKO war, erfolgt folgende<br />
konkretisierende Stellungnahme:<br />
„Die STlKO weist darauf hin, dass es keinen Anhalt dafür gibt, dass<br />
der Hepatitis-A/B-Kombinationsimpfstoff weniger immunogen ist als<br />
die Gabe von Einzelimpfstoffen.“<br />
Kommentar: Die STIKO empfiehlt den Einsatz des Kombinationsimpfstoffes<br />
uneingeschränkt in den Fällen, in denen sich die Indikationen<br />
für die Hepatitis-B- und die Hepatitis-A-<strong>Schutz</strong>impfung überlappen<br />
(s. geltende Impfempfehlungen der STIKO1) , aber nicht<br />
grundsätzlich im Kindesalter, weil eine allgemeine Indikation zur<br />
Hepatitis-A-Impfung gegenwärtig in Deutschland nicht besteht.<br />
Wie bei jeder Impfung sollte das individuell anzunehmende Infektionsrisiko<br />
Grundlage der Entscheidung sein. Eine erhöhte Exposition<br />
gegenüber Hepatitis A und B, aus der die Indikation für eine Kombinationsimpfung<br />
abgeleitet werden kann, ist beispielsweise für folgende<br />
Personenkreise gesichert: medizinisches Personal (bei Kontakt zu<br />
Blut und Stuhl: Pädiatrie, Infektiologie, Laborpersonal), Personal in<br />
psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen,<br />
homosexuell aktive Männer, Hämophilie-Patienten, Patienten<br />
in psychiatrischen Einrichtungen.<br />
Eine Kombinationsimpfung käme auch bei Kindern, die zur Hepatitis-<br />
B-Impfung anstehen, bei vorgesehener Reise in ein Land mit hoher<br />
Hepatitis-A-Prävalenz oder im Umfeld eines örtlichen Hepatitis-A-<br />
Ausbruches in Betracht.<br />
Zur Kombinationsimpfung gegen Hepatitis A und B<br />
im Kindesalter<br />
Stellungnahme der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert<br />
Koch-Institut<br />
Es wurden mehrere Anfragen an die STIKO gerichtet, ob die grundsätzliche<br />
Empfehlung, im Kindesalter vorzugsweise Kombinationsimpfstoffe<br />
zu verwenden, auch die seit einiger Zeit angebotene<br />
Antigenkombination Hepatitis A und B einschließt. Nach Auffassung<br />
1) Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut,<br />
Stand März 1998, Epid. Bull. 15/98<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
der STIKO ist eine generelle Anwendung in diesem Falle gegenwärtig<br />
nicht sinnvoll, denn es sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen.<br />
Dazu die folgende Stellungnahme:<br />
Die Ständige Impfkommission (STlKO) am RKI empfiehlt, im Kindesalter<br />
vorzugsweise Kombinationsimpfstoffe zu verwenden, um die<br />
Zahl der Einzelinjektionen so gering wie möglich zu halten1) . Außerdem<br />
kann damit bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. ab<br />
Beginn der 9. Lebenswoche, ein optimaler Impfschutz ohne unnötige<br />
Verzögerungen gewährt werden. Versäumte Impfungen sind nachweislich<br />
die wichtigste Ursache dafür, dass ein Säugling oder Kleinkind<br />
z. B. an einer Meningitis durch Haemophilus influenzae Typ b<br />
oder an Pertussis erkrankt.<br />
Der gegenwärtig verfügbare Kombinationsimpfstoff gegen Hepatitis<br />
A und B ist erst ab dem 2. Lebensjahr zur Anwendung zugelassen.<br />
Eine Impfung mit diesem Impfstoff hat deshalb einen verspäteten<br />
Beginn der Impfung gegen Hepatitis B zur Folge. Das ist ein Verstoß<br />
gegen das Prinzip, alle Regel<strong>impfungen</strong> zum frühestmöglichen Zeitpunkt<br />
und so vollständig wie möglich durchzuführen. Eine Verschiebung<br />
des Impfbeginns reduziert potenziell auch die Impfrate, weil<br />
erfahrungsgemäß Impftermine im Kleinkind- und Schulkindalter<br />
nicht vollständig wahrgenommen werden. Eine Verzögerung des<br />
Impfbeginns kann z. B. auch zu einer vermeidbaren – und gerade<br />
bei Säuglingen mit einem besonders hohen Risiko einhergehenden<br />
– Hepatitis B führen, was dann allein vom Impfarzt bzw. den Sorgeberechtigten<br />
zu verantworten ist.<br />
Nach Herstellerangaben liegen bisher keine Langzeitdaten über das<br />
Persistieren von Antikörpern nach der Impfung mit dem Kombinationsimpfstoff<br />
vor. Laut Fachinformation wird eine Auffrischimpfung bereits<br />
5 Jahre nach Beginn der Grundimmunisierung empfohlen. Dies<br />
steht im Gegensatz zu den STIKO-Empfehlungen für die Hepatitis-<br />
B-Impfung sowohl für Kinder als auch für Erwachsene; auch für<br />
Personen, die nicht zu den definierten Risikogruppen gehören, wären<br />
somit Wieder<strong>impfungen</strong> erforderlich.<br />
In Deutschland ist bei der gegenwärtigen Situation eine generelle<br />
Impfung aller Kinder gegen Hepatitis A nicht indiziert. Die Impfung<br />
gegen Hepatitis A gehört deshalb nicht zu den empfohlenen Regel<strong>impfungen</strong><br />
für Kinder. Die Hepatitis-A-Impfung ist vielmehr eine Indikationsimpfung<br />
vor geplanten Auslandsreisen in Länder mit hoher<br />
Hepatitis-A-Prävalenz und bei lokalen Ausbrüchen. Ein Kleinkind,<br />
das die Grundimmunisierung mit dem derzeit verfügbaren HA-HB-<br />
Kombinationsimpfstoff erhalten hat, müsste im Jugendlichen- oder<br />
Erwachsenenalter eine Auffrischimpfung erhalten, wenn z. B. eine<br />
Reise in ein Gebiet mit hoher Hepatitis-A-Prävalenz bevorsteht; sinnvoller<br />
wäre jedoch, dann erst mit der Hepatitis-A-Impfung zu beginnen.<br />
1) Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut,<br />
Stand März 1998, Epid. Bull. 15/98<br />
119
120<br />
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
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13. Reinert RR, Kaufhold A, Schlaeger JJ, Mechery V, Lutticken R:<br />
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the use of pneumococcal conjugate vaccine (Prevnar), pneumococcal<br />
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10. Recommendations of the Advisory Committee on Immunization<br />
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11. von Kries R: Epidemiologie von Pneumokokken-Infektionen<br />
bei Kindern. In: Schmitt HJ (Hrsg.): Alte und neue Impfstoffe<br />
in Deutschland: Grundlagen für künftige Entscheidungen.<br />
Infomed-Verlag, Berlin 2000<br />
12. Schmöle Thoma B.: Sieben-valenter Pneumokokken Konjugatimpfstoff<br />
(7VpnC-Prevenar): Immunogenität, Reaktogenität und<br />
Wirksamkeit. In: Schmitt HJ (Hrsg.): Alte und neue Impfstoffe in<br />
Deutschland: Grundlagen für künftige Entscheidungen. Infomed-<br />
Verlag, Berlin 2000<br />
13. Eskola J, Kilpi T, Palmu A et al.: Efficacy of a pneumococcal<br />
conjugate vaccine against acute otitis media. NEJM 2001; 344:<br />
403–409<br />
14. Volz S, Habermehl P, Zell A, Knuf M: Pneumokokken und<br />
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Pädiatrie. Monatsschrift Kinderheilkunde 2001; 149: 394– 408<br />
121
122<br />
Öffentliche Empfehlung für<br />
<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
I. Auf Grund des § 20 Absatz 3 des Gesetzes zur Verhütung und<br />
Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz<br />
– IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBI. I S. 1045),<br />
zuletzt geändert am 24.12. 2003 (BGBI. I S. 2954, 2982) und<br />
unter Berücksichtigung der Impfempfehlungen der Ständigen<br />
Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) vom Juli<br />
2004 werden für den Bereich der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong><br />
folgende Impfungen öffentlich empfohlen:<br />
<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> gegen:<br />
a) Diphtherie<br />
b) Frühsommer-Meninggoenzephalitis<br />
c) Haemophilus influenzae Typ b<br />
d) Hepatitis A<br />
e) Hepatitis B<br />
f) Influenza<br />
g) Masern<br />
h) Meningokokken-Infektionen<br />
i) Mumps<br />
j) Pertussis<br />
k) Pneumokokken-Krankheiten<br />
l) Poliomyelitis<br />
m) Röteln<br />
n) Tetanus<br />
o) Tollwut<br />
p) Varizellen<br />
II. Die Anordnung über öffentlich empfohlene <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
und über die Durchführung unentgeltlicher <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
vom 2. Januar 2002 (Amtl. Anz. S. 243) wird aufgehoben.<br />
Öffentliche Empfehlung für <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
III. Erläuterung:<br />
Zu Abschnitt I der Anordnung wird auf Folgendes hingewiesen:<br />
1) Die <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> sind entsprechend dem Stand der medizinischen<br />
Wissenschaft, unter Beachtung der jeweils gültigen<br />
Fassung der Empfehlungen der STIKO, einschließlich der<br />
speziellen Hinweise zur Durchführung von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
(letzter Stand: Juli 2004; Epidemiologisches Bulletin 30/2004)<br />
und der Hinweise für Ärzte zum Aufklärungsbedarf bei <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
(letzter Stand: Januar 2004, Epidemiologisches<br />
Bulletin 6/2004), sowie der Fachinformationen durchzuführen.<br />
Die öffentliche Empfehlung von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> nach § 20<br />
Absatz 3 IfSG dient nicht in erster Linie dem individuellen<br />
Gesundheitsschutz, sondern hat den Zweck, durch einen möglichst<br />
hohen Anteil an geimpften Personen in der Bevölkerung<br />
die Allgemeinheit vor einem epidemischen Auftreten der<br />
betreffenden Krankheiten zu schützen. Sie enthebt die Ärztin<br />
oder den Arzt nicht von der im Einzelfall gebotenen Sorgfaltspflicht<br />
und befreit sie oder ihn nicht von der sich aus einer<br />
etwaigen Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht ergebenden<br />
Haftung.<br />
2) Wer durch eine in <strong>Hamburg</strong> öffentlich empfohlene und vorgenommene<br />
<strong>Schutz</strong>impfung unter Beachtung der Nummer 1<br />
durchgeführte <strong>Schutz</strong>impfung eine gesundheitliche Schädigung<br />
erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen<br />
Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung<br />
nach § 60 Absatz 1 Satz 1 IfSG. Der Antrag kann bei der<br />
Behörde für Soziales und Familie, Abteilung Soziale Entschädigung,<br />
Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 <strong>Hamburg</strong> eingereicht<br />
werden.<br />
123
124 Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
§<br />
Impfvereinbarungen gültig für den<br />
Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Zwischen der<br />
Kassenärztlichen Vereinigung <strong>Hamburg</strong> (<strong>KV</strong>H)<br />
und dem<br />
VdAK sowie dem AEV<br />
über <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
vom 08. Juli 2005<br />
(Anlage J zum Gesamtvertrag zwischen der <strong>KV</strong>H<br />
und dem VdAK/AEV)<br />
§ 1<br />
Umfang der Impfmaßnahmen<br />
(1) Die von den Vertragsärzten in <strong>Hamburg</strong> durchgeführten <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
haben entsprechend dieser Vereinbarung zu erfolgen.<br />
Die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)<br />
am Robert Koch-Institut, Stand Juli 2001 sind verbindlich anzuwenden.<br />
Bezüglich der Impfungen gegen Varizellen und Pertussis<br />
gelten die STIKO Empfehlungen Stand Juli 2004. Die Partner<br />
dieser Vereinbarung entscheiden bei Änderungen der Impfempfehlungen<br />
der STIKO zeitnah, ob diese Gegenstand dieser<br />
Vereinbarung werden. Sofern weitere <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> aufgenommen<br />
werden sollen, verständigen sich die Partner dieser<br />
Vereinbarung zeitnah auf entsprechende Abrechnungsziffern.<br />
Die Vereinbarung umfaßt <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>, die gegen Infektionskrankheiten<br />
ausweislich der Nr. 1 der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung<br />
durchgeführt werden:<br />
(2) Von der Möglichkeit der Impfung mit Mehrfachimpfstoffen ist<br />
Gebrauch zu machen, es sei denn, Kontraindikationen liegen vor.<br />
§ 2<br />
Inanspruchnahme<br />
(1) Die <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> werden auch vom öffentlichen Gesundheitsdienst<br />
durchgeführt. Soweit <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> vom öffentlichen<br />
Gesundheitsdienst aufgrund gesetzlicher Vorschriften<br />
durchgeführt werden, haben diese Vorrang vor den <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
dieser Vereinbarung.<br />
(2) <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> nach dieser Vereinbarung können die an der<br />
vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte durchführen.<br />
(3) Folgende Impfungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung:<br />
– <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>, für die Dritte aufgrund gesetzlicher Vorschriften<br />
Kostenträger sind (z. B. Arbeitgeber für Impfungen<br />
bei beruflich bedingter Gefährdung, auch im Ehrenamt),<br />
– <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>, die ausschließlich aus Anlaß von Auslandsreisen<br />
durchgeführt werden,<br />
– <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> gegen Tetanus und Tollwut im Verletzungsfall,<br />
soweit es die Applikationen im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang<br />
mit der Verletzung bzw. Exposition betrifft.<br />
(4) Die Versicherten weisen ihren Anspruch durch Vorlage der<br />
Krankenversichertenkarte nach.<br />
§ 3<br />
Umfang der Impfleistungen<br />
Die Leistungen nach § 1 Abs. 1 umfassen neben der Verabreichung<br />
(bzw. Verordnung) des Impfstoffes<br />
– die Information über den Nutzen der Impfung und über die zu<br />
verhütende Krankheit,<br />
– Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen,<br />
– Erhebung der Anamnese und der Impfanamnese einschließlich<br />
Befragung über das Vorliegen möglicher Kontraindikationen,<br />
– Erfragen der aktuellen Befindlichkeit zum Ausschluß akuter<br />
Erkrankungen,<br />
– Aufklärung über Eintritt und Dauer der <strong>Schutz</strong>wirkung sowie<br />
über das Erfordernis von Wiederholungs- bzw. Auffrisch<strong>impfungen</strong>,<br />
– Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluß an<br />
die Impfung,<br />
– Eintragung der erfolgten Impfung im Impfpass bzw. Ausstellen<br />
einer Impfbescheinigung.<br />
§ 4<br />
Vergütung und Abrechnung<br />
(1) Für die Abrechnung der nach dieser Vereinbarung durchgeführten<br />
Leistungen gelten die Abrechnungsnummern nach Nr. 2 der<br />
Anlage 1 zu dieser Vereinbarung.<br />
(2) Im Behandlungsfall darf bei einer Splittung von Impfstoffen die<br />
Punktzahl für diese Impfungen insgesamt nicht die Punktzahl<br />
übersteigen, die für die Injektion eines Kombinationsimpfstoffes<br />
mit der höchst möglichen Anzahl von Einzelantigenen erzielt wird.<br />
125
126<br />
Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
(3) Die Vertragspartner vereinbaren, die weitere Kostenentwicklung<br />
im Impfbereich aufmerksam zu beobachten. Sobald Fehlentwicklungen<br />
erkennbar werden, soll erneut über die Impfvereinbarung<br />
verhandelt werden.<br />
(4) Die <strong>KV</strong>H stellt den Vertragspartnern als Anlage zur Quartalsabrechnung<br />
eine fachgruppenbezogene Frequenzstatistik differenziert<br />
nach Abrechnungsnummern sowie getrennt nach<br />
M/F/R, zur Verfügung.<br />
(5) Die Bestimmung des Punktwertes für die Vergütung der <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
richtet sich nach der jeweiligen Honorarvereinbarung<br />
der am Vertrag teilnehmenden Krankenkasse.<br />
§ 5<br />
Verordnung und Bezug von Impfstoffen<br />
(1) Der Bezug der Impfstoffe erfolgt mit einem Arzneiverordnungsblatt<br />
(Vordruck-Muster 16); dabei ist das Feld Nr. 8 zu markieren.<br />
Entsprechend der „Vereinbarung zur Verordnung von Impfstoffen<br />
in der vertragsärztlichen Praxis“ ist die Verordnung –<br />
auch in Einzelfällen ohne Patientenbezug – zu Lasten der Barmer<br />
Ersatzkasse <strong>Hamburg</strong> (BEK) auszustellen.<br />
(2) Bei der Auswahl der Impfstoffe sind die preisgünstigsten Impfstoffe<br />
zu verordnen. Wirtschaftliche Bezugsmöglichkeiten sind<br />
zu nutzen und wahrzunehmen. Die Vertragsärzte haben Kombinationsimpfstoffe<br />
und bedarfsgerechte wirtschaftliche<br />
Großpackungen einzusetzen.<br />
§ 6<br />
Vertragsverstöße<br />
Die Krankenkassen können bei den Vertragsärzten über das hier<br />
vereinbarte Maß hinausgehend erbrachte Leistungen und verordnete<br />
Impfstoffe als sonstigen Schaden geltend machen (§ 44 E<strong>KV</strong>)<br />
§ 7<br />
Inkrafttreten, Kündigung, Übergangsregelung<br />
(1) Die Impfvereinbarung tritt ab dem 01. Juli 2005 in Kraft und tritt<br />
an die Stelle der bislang gültigen Impfvereinbarung.<br />
(2) Die Vereinbarung kann von jedem Vertragspartner mit vierteljährlicher<br />
Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres, frühestens<br />
zum 30.06.2006, durch eingeschriebenen Brief gekündigt<br />
werden.<br />
Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
(3) Die Aktualisierung der in Anlage 1 Nr. 1 aufgeführten Impfungen<br />
erfolgt im Einvernehmen der Vertragspartner, ohne daß es hierfür<br />
einer Kündigung der Vereinbarung bedarf.<br />
Anlage 1<br />
zur Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung<br />
<strong>Hamburg</strong> und dem VdAK/AEV über <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
Stand: 01.07.2005<br />
1. Gegenstand der Vereinbarung sind Impfungen gegen folgende<br />
Infektionskrankheiten:<br />
– Diphtherie,<br />
– Frühsommer-Meningoencephalitis (FSME),<br />
– Haemophilus influenzae b-Infektion,<br />
– Hepatitis A,<br />
– Hepatitis B,<br />
– Influenza (Virusgruppe) – Grippeschutzimpfung,<br />
– Masern,<br />
– Meningokokken<br />
– Mumps,<br />
– Pertussis (Keuchhusten),<br />
– Pneumokokken-Infektion,<br />
– Poliomyelitis (Kinderlähmung),<br />
– Röteln,<br />
– Tetanus (Wundstarrkrampf),<br />
– Varizellen (Windpocken).<br />
2. Für die Abrechnung von Impfleistungen gelten folgende Abrechnungsnummern:<br />
Einfach- Abrech- Punkte<br />
<strong>impfungen</strong> nungsnr. je Impfung<br />
Diphtherie 89020 130<br />
Hepatitis B 89030 130<br />
Influenza 89040 130<br />
Pertussis 89050 130<br />
Polio 89060 130<br />
Masern 89070 130<br />
Mumps 89080 130<br />
Röteln 89090 130<br />
Varizellen 89100 130<br />
Tetanus 89110 130<br />
Meningokokken 89120 130<br />
FSME 89130 130<br />
127
128<br />
Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Einfach- Abrech- Punkte<br />
<strong>impfungen</strong><br />
(Fortsetzung)<br />
Haemophilus influenzae<br />
nungsnr. je Impfung<br />
b-Infektion 89140 130<br />
Pneumokokken-Infektion 89150 130<br />
Hepatitis A 89160 130<br />
Zweifach- Abrech- Punkte<br />
<strong>impfungen</strong> nungsnr. je Impfung<br />
Diphtherie-Tetanus (DT) 89210 130<br />
Masern-Mumps 89220 130<br />
Hib-Hepatitis B 89230 130<br />
Tetanus-Diphtherie (Td) 89240 130<br />
Dreifach- Abrech- Punkte<br />
<strong>impfungen</strong><br />
Masern-Mumps-Röteln<br />
nungsnr. je Impfung<br />
(MMR)<br />
Diphtherie-Hib-Tetanus<br />
89310 200<br />
(DT-Hib)<br />
Diphtherie-Pertussis-Tetanus<br />
89320 130<br />
(DTaP)<br />
Tetanus-Diphtherie-IPV<br />
89330 130<br />
(Td-IPV)<br />
Tetanus-Diphtherie-Pertussis<br />
89340 130<br />
(TdaP) 89350 130<br />
Vierfach- Abrech- Punkte<br />
<strong>impfungen</strong> nungsnr. je Impfung<br />
Diphtherie-Tetanus-Pertussis-IPV<br />
(DtaP-IPV) 89410 140<br />
Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Hib<br />
(DtaP-Hib) 89420 140<br />
Tetanus-Diphtherie-Pertussis-IPV<br />
(TdaP-IPV) 89430 140<br />
Fünffach- Abrech- Punkte<br />
<strong>impfungen</strong> nungsnr. je Impfung<br />
Diphtherie-Tetanus-Pertussis-IPV-Hib<br />
(DtaP-IPV-Hib) 89510 170<br />
Sechsfach- Abrech- Punkte<br />
<strong>impfungen</strong> nungsnr. je Impfung<br />
Diphtherie-Tetanus-Pertussis-IPV-Hib-Hep. B<br />
(DtaP-IPV-Hib-Hep. B) 89610 320<br />
Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
1. Nachtrag zur Vereinbarung zwischen<br />
der Kassenärztlichen Vereinigung <strong>Hamburg</strong><br />
(<strong>KV</strong>H) und dem BKK Landesverband NORD<br />
über <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
Mit Wirkung zum 01. April 2005 wird die Vereinbarung<br />
wie folgt gefaßt:<br />
§ 1<br />
Umfang der Impfmaßnahmen<br />
(1) Die von den Vertragsärzten in <strong>Hamburg</strong> durchgeführten <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
haben entsprechend dieser Vereinbarung zu erfolgen.<br />
Die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
(STIKO) am Robert Koch-Institut sind verbindlich anzuwenden.<br />
Änderungen der Impfempfehlungen der STIKO werden Gegenstand<br />
dieser Vereinbarung. Der BKK Landesverband NORD<br />
kann binnen sechs Monaten einer entsprechenden Ausweitung<br />
der Vereinbarung widersprechen. Sofern weitere <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
aufgenommen werden sollen, verständigen sich die Partner<br />
dieser Vereinbarung zeitnah auf entsprechende Abrechnungsziffern.<br />
Die Vereinbarung umfasst <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>, die gegen Infektionskrankheiten<br />
ausweislich der Nr. 1 der Anlage 1 zu dieser<br />
Vereinbarung durchgeführt werden:<br />
(2) Von der Möglichkeit der Impfung mit Mehrfachimpfstoffen ist<br />
Gebrauch zu machen, es sei denn, Kontraindikationen liegen vor.<br />
§ 2<br />
Inanspruchnahme<br />
(1) Die <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> werden auch vom öffentlichen Gesundheitsdienst<br />
durchgeführt. Soweit <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> vom öffentlichen<br />
Gesundheitsdienst aufgrund gesetzlicher Vorschriften<br />
durchgeführt werden, haben diese Vorrang vor den <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
dieser Vereinbarung.<br />
(2) <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> nach dieser Vereinbarung können die an der<br />
vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte durchführen.<br />
(3) Folgende Impfungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung:<br />
– <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>, für die Dritte aufgrund gesetzlicher Vorschriften<br />
Kostenträger sind (z. B. Arbeitgeber für Impfungen<br />
bei beruflich bedingter Gefährdung, auch im Ehrenamt),<br />
– <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>, die ausschließlich aus Anlass von Auslandsreisen<br />
durchgeführt werden,<br />
129
130<br />
Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
– <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> gegen Tetanus und Tollwut im Verletzungsfall,<br />
soweit es die Applikationen im unmittelbaren zeitlichen<br />
Zusammenhang mit der Verletzung bzw. Exposition betrifft.<br />
(4) Die Versicherten weisen ihren Anspruch durch Vorlage der<br />
Krankenversichertenkarte nach.<br />
§ 3<br />
Umfang der Impfleistungen<br />
Die Leistungen nach § 1 Abs. 1 umfassen neben der Verabreichung<br />
(bzw. Verordnung) des Impfstoffes<br />
– die Information über den Nutzen der Impfung und über die zu<br />
verhütende Krankheit,<br />
– Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen,<br />
– Erhebung der Anamnese und der Impfanamnese einschließlich<br />
Befragung über das Vorliegen möglicher Kontraindikationen,<br />
– Erfragen der aktuellen Befindlichkeit zum Ausschluss akuter<br />
Erkrankungen,<br />
– Aufklärung über Eintritt und Dauer der <strong>Schutz</strong>wirkung sowie<br />
über das Erfordernis von Wiederholungs- bzw. Auffrisch<strong>impfungen</strong>,<br />
– Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an<br />
die Impfung,<br />
– Eintragung der erfolgten Impfung im Impfpass bzw. Ausstellen<br />
einer Impfbescheinigung.<br />
§ 4<br />
Vergütung und Abrechnung<br />
(1) Für die Abrechnung der nach dieser Vereinbarung durchgeführten<br />
Leistungen gelten die Abrechnungsnummern nach Nr. 2 der<br />
Anlage 1 zu dieser Vereinbarung.<br />
(2) Im Behandlungsfall darf bei einer Splittung von Impfstoffen die<br />
Punktzahl für diese Impfungen insgesamt nicht die Punktzahl<br />
übersteigen, die für die Injektion eines Kombinationsimpfstoffes<br />
mit der höchst möglichen Anzahl von Einzelantigenen erzielt<br />
wird.<br />
(3) Die Vertragspartner vereinbaren, die weitere Kostenentwicklung<br />
im Impfbereich aufmerksam zu beobachten. Sobald Fehlentwicklungen<br />
erkennbar werden, soll erneut über die Impfvereinbarung<br />
verhandelt werden.<br />
Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
(4) Die <strong>KV</strong>H stellt den Vertragspartnern als Anlage zur Quartalsabrechnung<br />
eine fachgruppenbezogene Frequenzstatistik differenziert<br />
nach Abrechnungsnummern sowie getrennt nach M/F/R,<br />
zur Verfügung.<br />
(5) Die Bestimmung des Punktwertes für die Vergütung der <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
richtet sich nach der jeweiligen Honorarvereinbarung<br />
der am Vertrag teilnehmenden Krankenkasse.<br />
§ 5<br />
Verordnung und Bezug von Impfstoffen<br />
(1) Der Bezug der Impfstoffe erfolgt mit einem Arzneiverordnungsblatt<br />
(Vordruck-Muster 16); dabei ist das Feld Nr. 8 zu markieren.<br />
Entsprechend der „Vereinbarung zur Verordnung von Impfstoffen<br />
in der vertragsärztlichen Praxis“ ist die Verordnung –<br />
auch in Einzelfällen ohne Patientenbezug – zu Lasten der Barmer<br />
Ersatzkasse <strong>Hamburg</strong> (BEK) auszustellen.<br />
(2) Bei der Auswahl der Impfstoffe sind die preisgünstigsten Impfstoffe<br />
zu verordnen. Wirtschaftliche Bezugsmöglichkeiten sind<br />
zu nutzen und wahrzunehmen. Die Vertragsärzte haben Kombinationsimpfstoffe<br />
und bedarfsgerechte wirtschaftliche Großpackungen<br />
einzusetzen.<br />
§ 6<br />
Vertragsverstöße<br />
Die Krankenkassen können bei den Vertragsärzten über das hier<br />
vereinbarte Maß hinausgehend erbrachte Leistungen und verordnete<br />
Impfstoffe als sonstigen Schaden geltend machen (§ 48 BMV-Ä)<br />
§ 7<br />
Inkrafttreten, Kündigung, Übergangsregelung<br />
(1) Die Impfvereinbarung tritt ab dem 01. Juli 2002 in Kraft und tritt<br />
an die Stelle der bislang gültigen Impfvereinbarung.<br />
(2) Die Vereinbarung kann von jedem Vertragspartner mit vierteljährlicher<br />
Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres, frühestens<br />
zum 30.06.2003, durch eingeschriebenen Brief gekündigt<br />
werden.<br />
(3) Die Aktualisierung der in Anlage 1 Nr. 1 aufgeführten Impfungen<br />
erfolgt im Einvernehmen der Vertragspartner, ohne dass es hierfür<br />
einer Kündigung der Vereinbarung bedarf.<br />
<strong>Hamburg</strong>, den 12. April 2005<br />
131
132<br />
Anlage 1 zur Vereinbarung zwischen der<br />
Kassenärztlichen Vereinigung <strong>Hamburg</strong><br />
und dem BKK Landesverband NORD über<br />
<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />
Stand: 12.04.2005<br />
Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
1. Gegenstand der Vereinbarung sind Impfungen gegen folgende<br />
Infektionskrankheiten:<br />
– Diphtherie,<br />
– Frühsommer-Meningoencephalitis (FSME),<br />
– Haemophilus influenzae b-Infektion,<br />
– Hepatitis A,<br />
– Hepatitis B,<br />
– Influenza (Virusgruppe) – Grippeschutzimpfung,<br />
– Masern,<br />
– Meningokokken<br />
– Mumps,<br />
– Pertussis (Keuchhusten),<br />
– Pneumokokken-Infektion,<br />
– Poliomyelitis (Kinderlähmung),<br />
– Röteln,<br />
– Tetanus (Wundstarrkrampf),<br />
– Varizellen (Windpocken).<br />
2. Für die Abrechnung von Impfleistungen gelten folgende Abrechnungsnummern:<br />
Einfach- Abrech- Punkte<br />
<strong>impfungen</strong> nungsnr. je Impfung<br />
Diphtherie 89020 130<br />
Hepatitis B 89030 130<br />
Influenza 89040 130<br />
Pertussis 89050 130<br />
Polio 89060 130<br />
Masern 89070 130<br />
Mumps 89080 130<br />
Röteln 89090 130<br />
Varizellen 89100 130<br />
Tetanus 89110 130<br />
Meningokokken 89120 130<br />
FSME<br />
Haemophilus<br />
89130 130<br />
influenzae b-Infektion<br />
Pneumokokken-<br />
89140 130<br />
Infektion 89150 130<br />
Hepatitis A 89160 130<br />
Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Zweifach- Abrech- Punkte<br />
<strong>impfungen</strong> nungsnr. je Impfung<br />
Diphtherie-Tetanus (DT) 89210 130<br />
Masern-Mumps 89220 130<br />
Hib-Hepatitis B 89230 130<br />
Tetanus-Diphtherie (Td) 89240 130<br />
Hepatitis A –<br />
Hepatitis B 89250 130<br />
Dreifach- Abrech- Punkte<br />
<strong>impfungen</strong><br />
Masern-Mumpsnungsnr.<br />
je Impfung<br />
Röteln (MMR)<br />
Diphtherie-Hib-<br />
89310 200<br />
Tetanus (DT-Hib)<br />
Diphtherie-Pertussis-<br />
89320 130<br />
Tetanus (DTaP)<br />
Tetanus-Diphtherie-IPV<br />
89330 130<br />
(Td-IPV)<br />
Tetanus-Diphtherie-<br />
89340 130<br />
Pertussis (TdaP) 89350 130<br />
Vierfach- Abrech- Punkte<br />
<strong>impfungen</strong><br />
Diphtherie-Tetanus-<br />
Pertussis-IPV<br />
nungsnr. je Impfung<br />
(DtaP-IPV)<br />
Diphtherie-Tetanus-<br />
Pertussis-Hib<br />
89410 140<br />
(DtaP-Hib)<br />
Tetanus-Diphtherie-<br />
Pertussis-IPV<br />
89420 140<br />
(TdaP-IPV) 89430 140<br />
Fünffach- Abrech- Punkte<br />
<strong>impfungen</strong><br />
Diphtherie-Tetanus-<br />
Pertussis-IPV-Hib<br />
nungsnr. je Impfung<br />
(DtaP-IPV-Hib) 89510 170<br />
Sechsfach- Abrech- Punkte<br />
<strong>impfungen</strong><br />
Diphtherie-Tetanus-<br />
Pertussis-IPV-<br />
Hib-Hep. B<br />
nungsnr. je Impfung<br />
(DtaP-IPV-Hib-Hep. B) 89610 320<br />
133
134 Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Varizellen Standard-<br />
Impfung<br />
Indikations-<br />
Impfung<br />
Pertusis Indikations-<br />
Impfung<br />
Hepatitis A Indikations-<br />
Impfung<br />
Impfungen zu Lasten der Krankenkassen<br />
Seit 2004 hat es mehrere Veränderungen der Impfempfehlungen der<br />
Ständigen Impfkommission (STIKO) gegeben, die leider nicht problemlos<br />
in die mit den Krankenkassen geschlossenen Impfvereinbarungen<br />
übernommen werden konnten.<br />
Die Schwierigkeit bestand darin, dass die bisherige am 1. Juli 2002<br />
in Kraft getretene Impfvereinbarung auf der verbindlichen Anwendung<br />
der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)<br />
Stand Juli 2002 beruhte und zugleich bestimmte, dass Änderungen<br />
der STIKO-Empfehlung nicht automatisch Gegenstand der Vereinbarung<br />
werden sondern der Zustimmung der Krankenkassen bedürfen.<br />
Die neuen Impfvereinbarungen sind jetzt mit allen Krankenkassen<br />
abgestimmt, so dass wir Ihnen das Ergebnis mit diesem Beitrag<br />
übersichtlich darstellen möchten. In der nachfolgenden Tabelle sind<br />
nur die Änderungen aufgeführt. Im übrigen gelten die bisherigen<br />
Regelungen weiter.<br />
STIKO alt STIKO neu<br />
keine 11 bis 14 Monate alte Säuglinge<br />
Ungeimpfte 12 bis 15 jährige<br />
Jugendliche<br />
ohne Varicellenanamnese<br />
Ungeimpfte 9 bis 17 jährige<br />
Jugendliche<br />
ohne Varicellenanamnese<br />
Neue Empfehlung gilt für � AOK, IKK, BKK, Seek., EK<br />
keine Wenn kein adäquater Immunschutz<br />
(Impfung oder mikrobiologisch<br />
bestätigte Erkrankung<br />
an Pertussis) vorhanden ist:<br />
Frauen mit Kinderwunsch,<br />
präkonzeptionell. Personen in<br />
engem Haushaltskontakt und<br />
Betreuer, spätestens 4 Wochen<br />
vor der Geburt eines Kindes<br />
Neue Empfehlung gilt für � AOK, IKK, BKK, Seek., EK<br />
u. a. Personen, die an einer<br />
chronischen Lebererkrankung<br />
leiden und keine HAV-AK<br />
besitzen<br />
u.a. Personen, die an einer<br />
chronischen Leberkrankheit<br />
einschl. chronischen Krankheiten<br />
mit Leberbeteiligung<br />
leiden und keine HAV-AK besitzen<br />
Neue Empfehlung gilt für � AOK, IKK, BKK, Seekasse<br />
Nicht für Ersatzkassen<br />
Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Hepatitis B Indikations-<br />
Impfung<br />
Pneumokokken<br />
STIKO alt STIKO neu<br />
u. a. Personen mit chronischen<br />
Lebererkrankungen sowie HIV-<br />
Positive ohne HBV-Marker<br />
Dialysepatienten<br />
u. a. Personen mit chronischer<br />
Leberkrankheit einschließlich<br />
chronischer Krankheiten mit<br />
Leberbeteiligung sowie HIV-<br />
Positive ohne HBV-Marker<br />
Patienten mit chronischer<br />
Nierenkrankheit, Dialysepatienten<br />
Neue Empfehlung gilt für � AOK, IKK, BKK, Seekasse<br />
Nicht für Ersatzkassen<br />
Geändert hat sich nur die Empfehlung für den zu verwendenden Impfstoff bei<br />
Kindern vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 5. LJ. Nach der bisherigen<br />
STIKO-Empfehlung werden Indikations<strong>impfungen</strong> bei Kindern ab vollendetem<br />
2. Lebensmonat bis zum vollendeten 2. Lebensjahr mit Pneumokokkenkonjugatimpfstoff<br />
durchgeführt, bei Kindern ab Vollendung des 2. Lebensjahres, Jugendlichen<br />
und Erwachsenen mit Polysaccharidimpfstoff.<br />
Die Zulassung für den 7-valenten Konjugatimpfstoff ist auf die Altersgruppe<br />
24 bis 59 Monate erweitert worden. Die STIKO empfiehlt deshalb für diese Altersgruppe<br />
die Impfung mit dem Konjugatimpfstoff zu beginnen und danach im<br />
Abstand von mindestens 2 Monaten einmal den Polysaccharidimpfstoff zu<br />
verabreichen.<br />
Bei Kindern unterhalb von zwei Jahren wird die Impfung weiterhin nur mit<br />
Konjugatimpfstoff durchgeführt.<br />
Neue Empfehlung gilt für � Nur BKKen<br />
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Wichtige Adressen und Links<br />
Adresse Homepage im Internet<br />
Bundesministerium für Gesundheit www.bmgesundheit.de<br />
Am Propsthof 78a, 53121 Bonn<br />
Tel.: 02 28 / 9 41-0, Fax: 02 28 / 9 41-49 00<br />
Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin dtg.org<br />
und Internationale Gesundheit (DTG) e.V.<br />
Info Service<br />
Postfach 40 04 66, 80704 München<br />
Tel.: 0 89 / 21 80-38 30, Fax: 0 89 / 33 60 38<br />
Paul-Ehrlich-Institut www.pei.de<br />
Paul-Ehrlich-Str. 51-59, 63225 Langen<br />
Tel.: 0 61 03 / 77-0, Fax: 0 61 03 / 77-12 34<br />
Robert Koch-Institut www.rki.de<br />
Nordufer 20, 13353 Berlin<br />
Tel.: 0 18 88 / 754-0, Fax: 0 18 88 / 754-23 28<br />
Deutsches Grünes Kreuz www.kilian.de<br />
Schuhmarkt 4, 35037 Marburg<br />
Tel.: 0 64 21 / 293-0, Fax: 0 64 21 / 2 29 10<br />
Chiron Behring GmbH & Co. KG www.chiron-behring.de<br />
Emil-von-Behring-Straße 76, 35041 Marburg<br />
Tel.: 0 64 21 / 39-15, Fax: 0 64 21 / 39-67 18<br />
Kassenärztliche Vereinigung <strong>Hamburg</strong> www.kvhh.de<br />
Humboldtstraße 56, 22083 <strong>Hamburg</strong><br />
Tel.: 0 40 / 2 28 02-0, Fax: 0 40 / 2 28 02-420<br />
Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
Öffentlicher Gesundheitsdienst<br />
Infektionsschutz<br />
Tesdorpfstraße 8, 20148 <strong>Hamburg</strong><br />
Tel.: 0 40 / 4 28 48-0, Fax: 0 40 / 4 28 48-2619<br />
Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin<br />
Bernhard-Nocht-Str. 74, 20359 <strong>Hamburg</strong><br />
Tel.: 0 40 / 4 28 18-0, Fax: 0 40 / 4 28 18-400<br />
Wichtige Adressen und Links<br />
Wenn Sie<br />
Fragen zur Abrechnung haben,<br />
wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre<br />
Kassenärztliche Vereinigung<br />
<strong>Hamburg</strong>!<br />
Ansprechpartner:<br />
Frau Dr. Gisela Sommer 0 40 / 2 28 02-571<br />
E-Mail: medizinische-fachberatung@kvhh.de<br />
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