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Schutz- impfungen - KV Hamburg

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Ratgeber<br />

<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

Stand: Juli 2005<br />

7. Auflage<br />

Kassenärztliche Vereinigung <strong>Hamburg</strong>


Ratgeber<br />

<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

Stand: Juli 2005<br />

7. Auflage<br />

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HAMBURG<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts


2<br />

IMPRESSUM<br />

Ratgeber <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

7. aktualisierte und erweiterte Auflage<br />

Stand: Juli 2005<br />

Redaktion: Dr. med. Gisela Sommer, <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />

Dr. rer. nat. Klaus Hammer,<br />

Chiron Vaccines Behring<br />

Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung <strong>Hamburg</strong><br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

Humboldtstraße 56<br />

22083 <strong>Hamburg</strong><br />

www.kvhh.de<br />

Druck: Don Bosco Grafischer Betrieb, Ensdorf<br />

Hauptstraße 2<br />

92266 Ensdorf<br />

Wir danken der DTG für die Genehmigung zum auszugsweisen<br />

Abdruck der DTG-Publikationen.<br />

Für die Unterstützung bei der Erstellung und dem Druck der<br />

Broschüre bedanken wir uns auch bei der Firma<br />

Chiron Behring GmbH & Co. KG<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Vorwort Walter Plassmann, stellv. Vorsitzender der <strong>KV</strong>H . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

– Wer darf zu Lasten der G<strong>KV</strong> impfen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

– Was gehört zur Impfleistung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

– Impftechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

– Injektionstechniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

– Rechtssicherheit durch Impfaufklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

– Welche Impfungen gehen zu Lasten der G<strong>KV</strong>? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

– Arbeitsrechtliche Vorschriften (Impfungen im Verletzungsfall) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

– Dokumentation von Impfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

– Impfpässe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

– Impfmanagement in der Arztpraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

Was ist neu? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

– Die wichtigsten STIKO-Änderungen im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

Änderungen des Infektionsschutzgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

Abrechnung und Vergütung von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

– Wie wird die Impfleistung abgerechnet und vergütet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

– Übersicht: Abrechnungsziffern und Vergütung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

– Bezug von Impfstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />

– Transport, Lagerung und normales Aussehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

Inlands<strong>impfungen</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

– Impfungen für Erwachsene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

– Empfehlungen zur Malariavorbeugung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

– Medikamente zur Malaria-Prophylaxe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />

– Besondere Personengruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />

– Personen mit längeren oder häufig wiederholten Tropenaufenthalten . . . . . . . . . . . . 34<br />

– Reisende mit Vorerkrankungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />

– Andere Malariamedikamente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />

– Malaria-Empfehlungen nach Reisegebieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />

– Gelbfieberimpfstellen in <strong>Hamburg</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />

Besondere Impfsituationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

– Impfungen während der Schwangerschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

– Impfungen bei bestimmten Grundleiden und chronischen Erkrankungen . . . . . . . . . 52<br />

– FSME . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66<br />

– Lyme-Borreliose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) . . . . . . . . . . . . . . . . . 77<br />

– Impfkalender für Standard<strong>impfungen</strong> für Säuglinge,<br />

Kinder, Jugendliche und Erwachsene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

– Spezielle Hinweise zur Durchführung von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98<br />

– Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113<br />

– Ständige Impfkommission (STIKO) am RKI erneut zur<br />

Kombinationsimpfung Hepatitis A und B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118<br />

Öffentliche Empfehlung für <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122<br />

Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . 124<br />

Wichtige Adressen und Links . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136<br />

Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137<br />

3


4<br />

Vorwort<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

vor Ihnen liegt der Ratgeber „<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>“<br />

der Kassenärztlichen<br />

Vereinigung <strong>Hamburg</strong> – nun schon in<br />

7. Auflage. Dies belegt nicht nur die<br />

unveränderte Bedeutung der <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

in der Medizin, sondern<br />

auch den ebenso unverändert raschen<br />

Fortschritt in diesem Bereich. So konnten<br />

wir in diese Auflage die erweiterte<br />

STIKO-Empfehlung für Pertussis (für<br />

alle Kassen) ebenso aufnehmen wie<br />

die erweiterte STIKO-Empfehlung für<br />

Varizellen (ebenfalls für alle Kassen)<br />

und die Übernahme der Grippeschutzimpfung ohne Einschränkung<br />

für alle BKK-Versicherten<br />

Damit werden wir das Ende der Verhandlungsnotwendigkeiten mit<br />

den Krankenkassen noch nicht erreicht haben. Denn entgegen<br />

einer landläufigen Meinung in der deutschen Bevölkerung sind die<br />

Gründe für eine <strong>Schutz</strong>impfung noch lange nicht entfallen – das<br />

glatte Gegenteil ist angesichts der immer stärkeren Vernetzung der<br />

Welt (Stichwort „Globalisierung“) der Fall.<br />

Auch wenn die Berichte über große Epidemien in unseren Breitengraden<br />

glücklicherweise Seltenheitswert besitzen, so muß doch den<br />

Menschen immer wieder klar gemacht werden, daß dieser Zustand<br />

nicht gottgegeben ist, sondern das aktive Mittun eines jeden erfordert.<br />

Oder, um in der Sprache der Medizin zu bleiben: Die „Durchimpfungsrate“<br />

darf nicht weiter sinken.<br />

Hier sind Eltern, Schulen und Medien gefordert, aber auch die Ärztin<br />

und der Arzt. Sie sollten die Beachtung der Impftermine in ihre<br />

tägliche Praxis integrieren und die Patienten an die Auffrischung<br />

von Impfschutz ebenso erinnern wie an den Aufbau besonderen<br />

<strong>Schutz</strong>es, wenn eine Reise in Länder ansteht, die eine solche Immunisierung<br />

angezeigt erscheinen lassen.<br />

Die <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong> ist ständig bemüht, die mit den Krankenkassen<br />

abgeschlossenen Vereinbarungen den aktuellen Notwendigkeiten<br />

anzupassen. Die eingangs erwähnten Neuerungen sind hierfür ein<br />

Beispiel, belegen allerdings auch, daß diese Verträge (wie mittlerweile<br />

leider alle anderen auch) einen mitunter außerordentlich<br />

zähen Verhandlungsprozeß erfordern. Gleichwohl bitten wir Sie,<br />

auch insoweit unsere aktuellen Medien aufmerksam zu verfolgen.<br />

Für heute danke ich zum einen der Firma Chiron Behring für die<br />

freundliche Unterstützung bei der Herstellung dieser Broschüre und<br />

bitte Sie sehr herzlich, weiterhin aktiv für die Inanspruchnahme der<br />

Impfungen zu werben und die Möglichkeiten, die wir gemeinsam mit<br />

den Krankenkassen schaffen konnten, zu nutzen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Walter Plassmann<br />

Stellv. Vorsitzender der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />

5


6<br />

Allgemeines<br />

Wer darf zu Lasten der G<strong>KV</strong> impfen?<br />

Alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertragsärzte<br />

können im Rahmen ihrer berufsrechtlichen Zuständigkeit zu<br />

Lasten der gesetzlichen Krankenkassen impfen. Darüber hinaus kann<br />

der öffentliche Gesundheitsdienst <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> durchführen.<br />

Was gehört zur Impfleistung?<br />

Neben der Verabreichung (bzw. Verordnung) des Impfstoffs umfasst<br />

die Impfleistung, je nach Erfordernis, folgende Maßnahmen:<br />

� Informationen über den Nutzen der Impfungen<br />

� Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen<br />

� Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die<br />

Impfungen<br />

� Aufklärung über Eintritt und Dauer der <strong>Schutz</strong>wirkung sowie über<br />

das Erfordernis von Wiederholungs- bzw. Auffrisch<strong>impfungen</strong><br />

� Erhebung der Impfanamnese, einschl. Befragung über das Vorliegen<br />

von Allergien<br />

� Erfragung der aktuellen Befindlichkeit zu Ausschluss akuter<br />

Erkrankungen<br />

� Eintrag der erfolgten Impfung im Impfpass bzw. Ausstellen einer<br />

Impfbescheinigung<br />

Impftechnik<br />

� Ruhige Atmosphäre, vor allem bei Kindern<br />

� Kontrolle des Verfalldatums und der Lagerungstemperatur des<br />

Impfstoffs<br />

� Impfstoff auf Körpertemperatur bringen (in der Hand halten)<br />

� Alle Impfstoffe vor dem Aufziehen gut schwenken<br />

� Geöffnete Ampullen am gleichen Tag noch verbrauchen<br />

� Injektionsstelle geeignet?<br />

� Marcumar ausgeschlossen?<br />

� Nach Desinfektion der Injektionsstelle ca. 20–30 Sek. warten<br />

� Mit trockener, neuer Nadel (nicht die Aufziehnadel) impfen<br />

� Cave. Nur sicher i.m. (s.c.) impfen<br />

Allgemeines<br />

Injektionstechniken<br />

Impfort und Impftechnik für intramuskulär<br />

anzuwendende Impfstoffe<br />

Der Erfolg und die Akzeptanz einer Impfung hängen nicht unwesentlich<br />

von der korrekten Injektionstechnik ab. Für die sichere intramuskuläre<br />

Injektion ist eine ausreichende Muskelmasse erforderlich. Daneben<br />

soll die Impfstelle sicher sein, d.h. das Risiko für eine Verletzung<br />

von Nerven oder Gefäßen muss so gering wie möglich gehalten<br />

werden. Es muss außerdem sichergestellt sein, dass der Impfstoff<br />

nicht versehentlich im subkutanen Fettgewebe deponiert wird.<br />

i.m. Injektion in den Oberarm<br />

(M. deltoideus)<br />

Kanüle (Größe) 17–18<br />

7


8 Allgemeines<br />

Müller-Vahl hat in zwei Übersichtsarbeiten, 1985 im Deutschen<br />

Ärzteblatt und 1991 in der Zeitschrift „latrogenics“, dargestellt, dass<br />

die intraglutäale Injektion mit erheblichen Sicherheitsproblemen<br />

belastet ist. Er verweist auf die Arbeiten von Hochstetter, der schon<br />

in den 50er- und 80er-Jahren forderte, dass intramuskuläre Injektionen<br />

nur in den M. deltoideus oder den M. vastus lateralis erfolgen sollen.<br />

Bevorzugt bei Impfungen im Erwachsenenalter (Cave: Verletzungsgefahr<br />

von Nerven und Gefäßen). Maximal 2 ml Injektionslösung.<br />

Keine öligen Medikamente, Antibiotika oder kortikoidhaltigen Antirheumatika.<br />

Die Injektion erfolgt 3 Querfinger unterhalb der Schulterhöhe<br />

senkrecht zur Hautoberfläche in die höchster Erhebung des<br />

Deltamuskels (größte Muskelmasse).<br />

Quelle: Novartis<br />

Allgemeines<br />

Besonders wichtig ist der Hinweis zu werten, dass gerade bei Säuglingen<br />

der M. vastus lateralis zu bevorzugen sei, da die Glutäalmuskulatur<br />

sich erst im Alter von etwa zwei Jahren zu einer genügenden<br />

Stärke entwickelt hat.<br />

Auch die STIKO empfiehlt als bevorzugten Impfort den M. deltoideus.<br />

Wenn dieser Muskel nicht ausreichend ausgebildet ist, soll die<br />

Injektion in den M. vastus lateralis (in den anterolateralen Oberschenkel)<br />

erfolgen.<br />

Damit die Impfung möglichst reaktionslos und schmerzfrei vertragen<br />

wird, muss mit einer trockenen Nadel geimpft werden. Das Aufziehen<br />

der Impfstoffe aus den Ampullen soll mit separaten Nadeln<br />

erfolgen, um sicherzustellen, das kein Impfstoff die Injektionskanüle<br />

benetzt. Dies minimiert das Risiko lokaler Reizungen.<br />

Nadelstärke und Nadellänge sind für eine optimale intramuskuläre<br />

Injektion von ausschlaggebender Bedeutung. Bei Verwendung von<br />

sehr dünnen Nadeln entwickelt sich an der Austrittstelle während<br />

der Injektion ein unverhältnismäßig hoher Flüssigkeitsdruck, der zu<br />

kleinen Gewebedefekten führen kann. Die Länge der Injektionsnadel<br />

muss so gewählt sein, dass die Nadelspitze sicher und tief genug<br />

im Muskelgewebe platziert werden kann. Diese Forderungen erfüllt<br />

am besten die Konfektionsgröße Luer 16, 23G x 1“, 0,6 x 25.<br />

Quelle: Chiron Vaccines Behring Impfcodex<br />

Wichtig:<br />

Mit neuer Nadel<br />

impfen!<br />

9


10 Allgemeines<br />

„Wichtig:<br />

Impfaufklärung“<br />

Rechtssicherheit durch Impfaufklärung<br />

Die wesentlichen Erkenntnisse aus der aktuellen Rechtsprechung fasst<br />

ein Diskussionsbeitrag von A. Nassauer, S. Ley, U. Quast, G. Maass<br />

und H. J. Schmitt zusammen, den wir Ihnen nachfolgend auszugsweise<br />

bekannt geben:<br />

1. Die aktuellen Empfehlungen der STIKO sind medizinischer<br />

Standard.<br />

2. Die empfohlenen <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> im Säuglings- und Kleinkindalter<br />

sind Routinemaßnahmen, den Eltern ist der Entscheidungskonflikt<br />

durch die öffentlichen Empfehlungen weitgehend<br />

abgenommen.<br />

3. Den Eltern muss üblicherweise keine Bedenkzeit eingeräumt<br />

werden.<br />

4. Die Impfung muss deshalb auch nicht an einem gesonderten,<br />

von der Aufklärung zeitlich getrennten Termin stattfinden.<br />

5. Es muss über alle spezifischen Risiken der Impfung aufgeklärt<br />

werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die möglichen<br />

Risiken der Impfung häufig oder selten auftreten.<br />

6. Zu Nebenwirkungen und Komplikationen genügt eine Aufklärung<br />

im Großen und Ganzen. Die Erläuterung einzelner medizinischer<br />

Diagnosen ist nicht erforderlich.<br />

7. Zur Aufklärung gehört auch die Beschreibung der impfpräventablen<br />

Erkrankungen.<br />

8. Merkblätter zur Aufklärung sind üblich und haben für den Arzt<br />

den Vorteil der späteren Beweisbarkeit.<br />

9. Die alleinige Aufklärung durch ein Merkblatt ist nicht ausreichend.<br />

Es muss immer Gelegenheit zu einem Gespräch<br />

angeboten werden.<br />

10. Die Einwilligung zur Impfung kann mündlich erfolgen;<br />

eine Unterschrift ist nicht notwendig.<br />

11. Bei Routinemaßnahmen wie einer Impfung genügt die Einwilligung<br />

eines Elternteiles. Der Arzt kann in der Regel darauf<br />

vertrauen, dass der andere Elternteil ebenfalls zustimmt.<br />

12. Bei der zweiten Impfung mit dem gleichen Impfstoff im Rahmen<br />

einer Grundimmunisierung ist keine erneute Aufklärung erforderlich.<br />

Allgemeines<br />

Welche Impfungen gehen zu Lasten der G<strong>KV</strong>?<br />

Zu Lasten der G<strong>KV</strong> können alle in der Vereinbarung mit den Krankenkassen<br />

genannten Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen<br />

Impfkommission (STIKO) durchgeführt und abgerechnet werden,<br />

sowie nach den ergänzenden Bestimmungen der Bekanntmachung<br />

der Behörde für Umwelt und Gesundheit <strong>Hamburg</strong>s empfohlenen<br />

<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> für Kinder, Jugendliche und Erwachsene abgerechnet<br />

werden.<br />

Das sind Impfungen gegen Diphtherie, Frühsommermeningo-Enzephalitis<br />

(FSME), Haemophilus influenzae b-Infektion, Hepatitis A<br />

und B, Influenza (Virusgrippe), Masern, Mumps, Pertussis (Keuchhusten),<br />

Pneumokokken-Infektionen, Poliomyelitis (Kinderlähmung),<br />

Röteln, Tetanus (Wundstarrkrampf), Varizellen und Meningokokken.<br />

<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> gegen Tetanus und Tollwut im Verletzungsfall sind<br />

– soweit es die Applikation im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang<br />

der Verletzung bzw. Exposition betrifft – nicht Gegenstand von<br />

derzeit gültigen Vereinbarungen zur Durchführung von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

und mit dem Ordinationskomplex bzw. dem Konsultationskomplex<br />

des EBM abgegolten.<br />

Arbeitsrechtliche Vorschriften<br />

Impfungen, die aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften bzw. aus<br />

gewerberechtlichen Gründen durchgeführt werden, können nicht zu<br />

Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden. Diese<br />

Impfungen müssen dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden,<br />

der die Kosten vom Arbeitgeber erstattet bekommt.<br />

<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>, die im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang<br />

mit einer Verletzung oder Exposition liegen (z. B. Simultanprophylaxe<br />

nach Verletzungsfall bei Tetanus), stellen eine Krankenbehandlung<br />

dar und gelten als kurative Leistung. <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> im Zusammenhang<br />

mit einem Wegeunfall oder Arbeitsunfall sind über den jeweiligen<br />

gesetzlichen Unfallversicherungsträger abzurechnen (nach Anlage A<br />

zum Abkommen Ärzte/Unfallversicherungsträger, BG-GOA).<br />

Dokumentation von Impfungen<br />

Die Dokumentation von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> ist nach § 22 IfSG geregelt:<br />

Jede Verabreichung von Sera und Impfstoffen ist zu bescheinigen.<br />

Hierfür steht das Internationale Impfbuch zur Verfügung.<br />

11


12 Allgemeines<br />

Allgemeines<br />

Impfpässe<br />

Impfausweis mitbringen lassen!<br />

� Impfausweis auf Vollständigkeit überprüfen.<br />

� Notwendige Impfungen durchführen.<br />

� Impfung in den Impfausweis eintragen mit<br />

– Datum<br />

– Präparatenamen (oder Vignette einkleben)<br />

– Chargennummer<br />

– Name der Krankheit gegen die geimpft wird<br />

– Name, Anschrift und Unterschrift des impfenden Arztes.<br />

678<br />

Impfpässe können bezogen werden unter folgenden Adressen:<br />

– Verlag H. Hoffmann<br />

Bergengrünstraße 28<br />

14129 Berlin<br />

und<br />

– Deutsches Grünes Kreuz<br />

Schuhmarktstraße 4<br />

35037 Marburg-Lahn<br />

Tel. 0 64 21 / 2 93-0 · Fax 0 64 21 / 2 29 10<br />

oder über die Chiron Behring GmbH & Co. KG<br />

Dokumentation der Impfung im Impfbuch (s. STIKO-Empfehlung S. 104)<br />

Quelle: Chiron Vaccines Behring Impfcodex<br />

Impfmanagement in der Arztpraxis<br />

Impfmanagement besteht im Wesentlichen darin, jede Arzt-Patienten-<br />

Begegnung zu nutzen, um die Patienten auf die notwendigen Impfungen<br />

hinzuweisen sowie die organisatorischen Voraussetzungen<br />

dafür in der Praxis zu schaffen.<br />

Anlässe zur Überprüfung des Impfstatus<br />

� neue Patienten<br />

� chronische Patienten (Case-Management)<br />

� Unfälle/Verletzungen<br />

� Eltern/Großeltern bei Impfung der Kinder/Enkelkinder ansprechen<br />

� Vorsorgeuntersuchungen<br />

� Jahreszeitliche Anlässe (Influenza, FSME)<br />

� Reisevorbereitungen<br />

� Sportuntersuchungen<br />

� Tauglichkeitsuntersuchungen<br />

� spezifische praxiseigene, kommunale oder überregionale Impfaktionen,<br />

Impfsprechstunden<br />

Erinnerung an Impftermine durch Recall<br />

Termine für Folge<strong>impfungen</strong> werden vom Patienten oft vergessen.<br />

Der Arzt hat die Möglichkeit, seine Patienten an die Impfung (oder<br />

auch Untersuchungen) zu erinnern. Am einfachsten gestaltet sich ein<br />

Recall, wenn der Patient sich schriftlich damit einverstanden erklärt<br />

(siehe Muster 1). Liegt eine solche Erklärung vor, kann der Patient<br />

mit einem Schreiben (siehe Muster 2) an den Termin für Impfung<br />

oder Untersuchung erinnert werden. Wichtig ist bei jedem Recall,<br />

dass der Patient persönlich angeschrieben wird. Eine Postkarte zu<br />

benutzen, ist nicht zulässig.<br />

13


14 Allgemeines<br />

Muster 1<br />

Muster 2<br />

Dr. med. Manfred Mustermann Tel.: 0 6145-3 45 67<br />

Facharzt für Allgemeinmedizin Fax.: 0 6145-3 45 68<br />

Mustergasse 235<br />

55128 Musterstadt<br />

22. 05. 2005<br />

Liebe Patientin, lieber Patient,<br />

im Rahmen unseres Patientenservices bieten wir Ihnen an, Sie<br />

an die nächste Auffrischimpfung (Routineuntersuchung) zu erinnern.<br />

Falls Sie einverstanden sind, nehmen wir Sie ab sofort in<br />

unsere Erinnerungskartei auf und informieren Sie regelmäßig<br />

über den anstehenden Termin.<br />

Einverständniserklärung<br />

Ich möchte an notwendige Behandlungen/Impfungen erinnert<br />

werden und wünsche in Ihre Erinnerungskartei aufgenommen zu<br />

werden.<br />

Ich bitte um Erinnerung<br />

� per Post<br />

� telefonisch unter Rufnummer ...................................................<br />

� per Fax unter Faxummer ...................................................<br />

................................................. .................................................<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

Dr. med. Manfred Mustermann Tel.: 0 6145-3 45 67<br />

Facharzt für Allgemeinmedizin Fax.: 0 6145-3 45 68<br />

Mustergasse 235<br />

55128 Musterstadt<br />

14. 06. 2005<br />

Terminerinnerung<br />

Sehr geehrte/r ...............................................................................<br />

wie mit Ihnen vereinbart, möchten wir Sie heute auf Ihre in<br />

2 Wochen anstehende Tetanus-Auffrischimpfung hinweisen und<br />

bitten Sie, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

......................................................................................................<br />

Was ist neu<br />

Die wichtigsten STIKO-Änderungen im Überblick<br />

Stand Juli 2005<br />

Diphtherie<br />

� Präzisierung der Impfindikation. Geimpft werden sollten alle Personen<br />

mit fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung,<br />

oder wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder die<br />

letzte Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt.<br />

FSME<br />

� Neue FSME-Risikogebiete (Epi. Bull. gemäß 16/2005):<br />

– LK Offenbach<br />

– SK Würzburg<br />

– LK Schweinfurt<br />

– LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge<br />

– SK Heidelberg<br />

– SK Schwabach<br />

– SK Amberg<br />

– LK Neu-Ulm<br />

Meningokokken<br />

� Präzisierung der antibiotischen Abdeckung von engen Kontaktpersonen:<br />

im Fall einer invasiven Meningokokken-Infektion<br />

(alle Serogruppen) wird eine Rifampicin-Prophylaxe empfohlen<br />

(außer für Schwangere).<br />

Pertussis<br />

� Erweiterung der Indikationsimpfung zum <strong>Schutz</strong> von Neugeborenen<br />

und Säuglingen (Kokon-Strategie):<br />

Enge Haushaltskontaktpersonen (Eltern, Geschwister) und Betreuer<br />

(z. B. Tagesmütter, Babysitter, ggf. Großeltern) möglichst<br />

4 Wochen vor Geburt des Kindes eine Dosis Pertussis-Impfstoff.<br />

Pneumokokken<br />

� Präzisierung der Anwendungshinweise für den Pneumokokken-<br />

Konjugatimpfstoff als Indikationsimpfung für gefährdete und ungeimpfte<br />

Säuglinge und Kleinkinder. Hierbei Ergänzung um die<br />

Altersgruppe der 24 – 59 Monate alten, zuvor nicht geimpften<br />

Kinder entsprechend der geänderten Fachinformation des Herstellers.<br />

15


16 Was ist neu? 17<br />

Aufklärung vor <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

� Die Aufklärung ist ein wichtiger Teil der Impfleistung des Arztes.<br />

Die Aufklärungspflicht für den Arzt wurde um folgende Punkte<br />

ergänzt:<br />

– den Beginn und die Dauer des Impfschutzes<br />

– die Notwendigkeit von Auffrisch<strong>impfungen</strong> und Impftermine<br />

Es bedarf zur Einwilligung keiner Unterschrift. Bei Minderjährigen<br />

ist nur die Zustimmung des anwesenden Elternteils bzw.<br />

Sorgeberechtigten erforderlich.<br />

Dem Impfling bzw. Sorgeberechtigten ist Gelegenheit zur gezielten<br />

Nachfrage zu geben, d. h. die Auslage von Aufklärungsblättern<br />

alleine ist nicht ausreichend.<br />

Kontraindikationen<br />

� Unerwünschte Arzneimittelwirkungen im zeitlichen Zusammenhang<br />

mit einer Impfung müssen in Abhängigkeit von der Diagnose<br />

keine absolute Kontraindikation gegen eine nochmalige<br />

Impfung mit dem gleichen Impfstoff sein.<br />

Falsche Kontraindikationen<br />

� Ergänzung bei „Schwangerschaft der Mutter des Impflings“:<br />

Varizellen-Impfung nach Risikoabwägung:<br />

Derzeit ist das Risiko für ein konnatales Varizellen-Syndrom bei<br />

einer seronegativen Schwangeren mit Kontakt zu ihrem ungeimpften<br />

und damit ansteckungsgefährdeten Kind höher als das<br />

Risiko einer solchen Komplikation durch die Impfung und gegebenenfalls<br />

die Übertragung von Impfvarizellen durch ihr Kind.<br />

Weiterhin wird in den STIKO-Impfempfehlungen<br />

hervorgehoben:<br />

� Neben den von der STIKO empfohlenen Impfungen sind auf der<br />

Basis der existierenden Impfstoff-Zulassungen weitere „Impfindikationen“<br />

möglich, auf die nachfolgend nicht weiter eingegangen<br />

wird, die aber für den Einzelnen seiner individuellen (gesundheitlichen)<br />

Situation entsprechend sinnvoll sein können.<br />

Es liegt in der Verantwortung des Arztes, seine Patienten auf<br />

diese weiteren <strong>Schutz</strong>möglichkeiten hinzuweisen. Insofern hindert<br />

auch eine fehlende STIKO-Empfehlung den Arzt nicht an<br />

einer begründeten Impfung.<br />

Änderungen des Infektionsschutzgesetzes<br />

Das am 01. 01. 2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz (IfSG)<br />

hat das Bundes-Seuchengesetz (BseuchG) abgelöst. Der Verdacht<br />

einer meldepflichtigen Infektion muss seitdem auf einem neuen<br />

Meldebogen innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt<br />

übermittelt werden. Eine Reihe von Krankheiten wurde aus<br />

der Meldepflicht genommen: Cytomegalie, Gasbrand, Keuchhusten,<br />

Pocken, sowie aus dem Geschlechtskrankheiten-Gesetz Haemophilus<br />

ducreyi (Weicher Schanker) und Neisseria gonorrhoeae (Tripper).<br />

Hinzugekommen ist die Meldepflicht für Verdacht und Erkrankung<br />

an Masern (im BSeuchG nur Tod), sowie für Verdacht auf das<br />

Vorliegen einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion<br />

hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung.<br />

Für Laboratorien gibt es eine Liste von meldepflichtigen Erreger-<br />

Nachweisen, die zum Teil vorher nicht meldepflichtig waren wie<br />

Adenoviren im Konjunktivalabstrich, Legionellen, Masernviren und<br />

Echinokokken.<br />

Nicht meldepflichtig sind das übliche Ausmaß nicht überschreitende,<br />

kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen, die als<br />

Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff<br />

anzusehen sind z. B.<br />

� für die Dauer von 1–3 Tagen (gelegentlich länger) anhaltende<br />

Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle<br />

� Fieber unter 39.5°C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen,<br />

Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung<br />

der regionären Lymphknoten<br />

� oder im gleichen Sinne zu deutende Symptome einer „Impfkrankheit“<br />

(1–3 Wochen nach der Impfung), z.B. leichte Parotisschwellung<br />

oder ein Masern- bzw Varizellen ähnliches Exanthem oder<br />

kurzzeitige Arthralgien nach der Verabreichung von auf der Basis<br />

abgeschwächter Lebendviren hergestellter Impfstoffe gegen<br />

Mumps, Masern, Röteln oder Varizellen.<br />

Ausgenommen von der Meldepflicht sind auch Krankheitserscheinungen,<br />

denen offensichtlich eine andere Ursache als die Impfung<br />

zugrunde liegt.<br />

Meldepflicht für<br />

Masern und<br />

schwere Impfreaktionen<br />

„Übliche“<br />

Impfreaktionen


18 Infektionsschutzgesetz<br />

Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)<br />

muss alle Verdachtsfälle<br />

von Impfreaktionen, die über<br />

das übliche Ausmaß hinausgehen,<br />

nach § 6 Abs. 1<br />

Nr. 3 OfSG mit Personenbezogenen<br />

Daten berichten<br />

an<br />

zuständiges<br />

Gesundheitsamt<br />

leitet den Bericht nach § 11<br />

Abs. 2 IfSG anonymisiert<br />

weiter an<br />

Paul-Ehrlich-Institut<br />

(PEI)<br />

berichtet zu epidemiologischen<br />

Auswertung an<br />

Robert Koch-Institut<br />

(RKI)<br />

Ärztin/Arzt nach § 8 IfSG<br />

soll nach Berufsrecht<br />

berichten (in Kopie) an<br />

Arzneimittelkommission<br />

der deutschen<br />

Ärzteschaft<br />

(AkdÄ)<br />

Darüberhinaus besteht<br />

weiterhin nach dem Berufsrecht<br />

die Pflicht, alle nicht<br />

nach dem IfSG meldepflichtigen<br />

Impfreaktionen an die<br />

AkdÄ zu berichten (nach<br />

§ 30 Abs. 7 der Musterberufsordnung)<br />

Meldebögen und weitere Informationen sind beim Robert Koch-Institut<br />

und beim Paul-Ehrlich-Institut erhältlich. Adresse siehe Seite 136.<br />

Abrechnung und Vergütung von<br />

<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

Wie wird die Impfleistung abgerechnet und<br />

vergütet?<br />

Im Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong> wird abrechnungstechnisch ab dem<br />

1. April 2005 jede Impfleistung mit einer fünfstelligen Abrechnungsnummer<br />

(Nrn. 89020 bis 89610) abgerechnet. Die entsprechenden<br />

Abrechnungsnummern sowie die Vergütung entnehmen Sie bitte<br />

der Aufstellung auf den Seiten 20/21.<br />

Sozialhilfeempfänger<br />

Die ärztlichen Leistungen für Hilfeempfänger nach dem Bundessozialhilfegesetz<br />

(BSHG) sollen in dem gleichen Umfang gewährt werden,<br />

wie sie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung den Versicherten<br />

der Ortskrankenkassen zustehen. Dazu zählen auch die<br />

<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>, die aufgrund des Rahmenvertrages über Durchführung<br />

von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> mit der BEK <strong>Hamburg</strong> vereinbart sind.<br />

Die Abrechnung der Impfleistung erfolgt auf dem vom zuständigen<br />

Sozialhilfeträger ausgestellten Behandlungsschein. Die Verordnung<br />

des Impfstoffes, erfolgt wie bei den Gesetzlichen Krankenkassen zu<br />

Lasten der BEK als Impfstoffanforderung in Einzeldosen und Großpackungen<br />

(Muster 16, bitte in Kästchen „Impfungen“ die 8 eintragen).<br />

Impfstoffanforderung zählt nicht zum Sprechstundenbedarf.<br />

Sonstige Kostenträger<br />

Für die Sonstigen Kostenträger (z. B. Bundeswehr, Postbeamten A,<br />

Freie Heilfürsorge, Bundesgrenzschutz und Bundesamt für Zivildienst)<br />

werden die <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> im gleichen Umfang wie für die Ersatzkassen<br />

gewährt. Für die Vergütung der <strong>Schutz</strong>impfungsleistungen<br />

gelten die vertraglichen Regelungen der Ersatzkassen entsprechend.<br />

Die Impfstoffe werden über Impfstoffanforderung bezogen.<br />

Auslands<strong>impfungen</strong><br />

Zu Lasten der Krankenkassen können <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> aus Anlass<br />

einer Auslandsreise durchgeführt werden, wenn die Impfungen für<br />

die Krankheitsverhütung im Inland bei diesem Patient indiziert sind.<br />

Ansonsten müssen die <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> für Auslandsreisen dem<br />

Patienten privat in Rechnung gestellt werden.<br />

Sonderregelung für Zivildienstleistende: alle Impfungen werden<br />

vom Kostenträger übernommen einschließlich Berufsrisiko und Auslandsreisen.<br />

Für Zivildienstleistende ist der Impfstoff auf den<br />

Namen des Patienten auf einem G<strong>KV</strong>-Rezept anzufordern.<br />

Sonderregelung<br />

Zivildienst<br />

19<br />

Neu! Ab 1.4.05<br />

gelten für Primärund<br />

Ersatzkassen<br />

neue Abrechnungsnummern


20<br />

Übersicht: Abrechnungsziffern und Vergütung<br />

Primär- und Ersatzkassen<br />

Abrechnung und Vergütung<br />

Abrech- Punkte Bewertung<br />

nungs- je in € bei Punktnummer<br />

Impfung wert 0,5 Ct.<br />

1-fach Impfung<br />

Diphtherie 89020 130 6,50<br />

Hepatitis B 89030 130 6,50<br />

Influenza (Virusgrippe) 89040 130 6,50<br />

Pertussis (Keuchhusten) 89050 130 6,50<br />

Poliomyelitis (IPV) 89060 130 6,50<br />

Masern 89070 130 6,50<br />

Mumps 89080 130 6,50<br />

Röteln 89090 130 6,50<br />

Meningokokken 89120 130 6,50<br />

Tetanus 89110 130 6,50<br />

Frühsommermeningo-Enzephalitis<br />

(FSME) 89130 130 6,50<br />

Haemophilus influenzae<br />

Typ b (Hib) 89140 130 6,50<br />

Hepatitis A 89160 130 6,50<br />

Pneumokokken 89150 130 6,50<br />

Varizellen (Windpocken) 89100 130 6,50<br />

2-fach-Impfung<br />

Tetanus, Diphtherie (Td) 89240 130 6,50<br />

Masern, Mumps (MM) 89220 130 6,50<br />

Haemophilus influenzae-b,<br />

Hepatitis B (Hib-HepB) 89230 130 6,50<br />

Hepatitis A, Hepatitis B (nur BKK´s) 89250 130 6,50<br />

3-fach-Impfung<br />

Masern, Mumps, Röteln (MMR) 89310 200 10,00<br />

Diphtherie, Pertussis, Tetanus<br />

(DaPT) 89330 130 6,50<br />

Tetanus, Diphtherie, Pertussis (TdaP) 89350 130 6,50<br />

Diphtherie, Tetanus, Haemophilus<br />

influenzae-b (DT-Hib) 89320 130 6,50<br />

Tetanus, Diphtherie, Polio (TdIPV) 89340 130 6,50<br />

Abrechnung und Vergütung<br />

Abrech- Punkte Bewertung<br />

nungs- je in € bei Punktnummer<br />

Impfung wert 0,5 Ct.<br />

4-fach-Impfung<br />

Diphtherie, Pertussis, Tetanus,<br />

Haemophilus influenzae-b (DaPT-Hib) 89420 140 7,00<br />

Diphtherie, Pertussis,<br />

Tetanus, Polio (DaPT-IPV) 89410 140 7,00<br />

Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Polio<br />

(TdaP-IPV) 89430 140 7,00<br />

5-fach-Impfung<br />

Diphtherie, Pertussis, Tetanus,<br />

Polio, Haemophilus influenzae-b<br />

(DaPT-IPV-Hib) 89510 170 8,50<br />

6-fach-Impfung<br />

Diphtherie, Pertussis, Tetanus,<br />

Polio, Haemophilus influenzae-b,<br />

Hepatitis B (DaPT-IPV-Hib-HepB) 89610 320 16,00<br />

Privatpatienten, Bundesbahnbeamte und Postbeamte (Gruppe B)<br />

GNR- Legende Einfachsatz 2,3 fach<br />

GOÄ in € in €<br />

375 <strong>Schutz</strong>impfung (intramuskulär, subkutan)<br />

– ggf. einschl. Eintragung in den Impfpass<br />

4,66 10,73<br />

376 <strong>Schutz</strong>impfung (oral) einschl. beratendem<br />

Gespräch<br />

4,66 10,73<br />

377 Zusatzinjektion bei Parallelimpfung 2,91 6,70<br />

378 Simultanimpfung (gleichzeitig passive und<br />

aktive Impfung gegen Wundstarrkrampf)<br />

7,00 16,09<br />

Erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Impfung sind in den Leistungsansätzen<br />

enthalten und nicht gesondert berechnungsfähig.<br />

Neben den Leistungen nach den Nummern 376 bis 378 sind die Leistungen nach den<br />

Nummern 1 und 2 und die ggf. erforderliche Eintragung in den Impfpass nicht berechnungsfähig.<br />

21


22 Bezug von Impfstoffen<br />

Impfstoffe werden<br />

bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Bezug von Impfstoffen<br />

Impfstoffe werden grundsätzlich über „Impfstoffanforderung“ auf<br />

Vordruck Muster 16 zu Lasten der BEK <strong>Hamburg</strong> bezogen.<br />

Wichtig: Impfstoffe belasten nicht das Arzneimittelbudget und<br />

beeinflussen nie budgetbegleitende Richtgrößen, wenn das<br />

Rezeptblatt korrekt ausgefüllt wird.<br />

Das richtig bedruckte Rezeptblatt<br />

Grundsätzlich gilt:<br />

� wirtschaftliche Bezugsmöglichkeiten wahrnehmen<br />

(z. B. Großpackungen)<br />

� keine Mischverordnungen, nur Impfstoffe anfordern<br />

� Zahl in Feld 8 eintragen / bitte nicht ankreuzen<br />

� Äußere Feldumrandung einhalten<br />

� Konstante Schreibdichte 10 Zeichen pro Zoll, Schriftart Courier<br />

� Rezept nur in schwarzer Farbe ausfüllen<br />

� Keine Kursiv- oder Fettschrift verwenden<br />

BEK-HH<br />

IMPFSTOFFANFORDERUNG<br />

DIPHTHERIE ADSORBAT 10X0.5ML 2X<br />

FLUAD 02/03 KAN FER 10X0.5ML 1X<br />

Td-VIRELON FER20X0.5ML 1X<br />

571900<br />

Gemeinschaftspraxis<br />

Dr. med. Karl Mustermann<br />

Dr. med. Heidi Musterfrau<br />

Mustergasse 4<br />

XXXXX <strong>Hamburg</strong><br />

Transport, Lagerung und normales Aussehen<br />

Transport, Lagerung und normales Aussehen<br />

Lagerung stets bei +2 bis +8 °C!<br />

Impfstoffe niemals einfrieren!<br />

Eingefrorene Impfstoffe nicht mehr verwenden!<br />

Impfstoff Typ Kühl- Anmerkung<br />

kette<br />

Diphtherie<br />

D/d<br />

FSME<br />

Encepur ®<br />

Hepatitis A<br />

HAVpur<br />

Hepatitis B<br />

HIB<br />

PedvaxHIB ® Liquid<br />

Influenza A+B<br />

Begrivac ®<br />

Fluad ®<br />

Masern/Mumps/<br />

Röteln<br />

M-M-RVax ®<br />

Pneumokokken<br />

Polio (IPV, Salk)<br />

IPV-Virelon ®<br />

Tetanus/Td/Td-IPV<br />

Td-pur ®<br />

Td-Virelon ®<br />

Tetanol ® pur<br />

Tollwut (Rabies)<br />

Rabipur ®<br />

Typhus<br />

Typhoral ® L<br />

Toxoid<br />

Adsorbatimpfstoff<br />

inaktivierte Viren<br />

Adsorbatimpfstoff<br />

inaktiviertes Virus<br />

Einzelantigen (HBsAg)<br />

Adsorbatimpfstoff<br />

Einzelantigen (PRP)<br />

Adsorbatimpfstoff<br />

Spaltprodukte<br />

inaktivierter Viren<br />

Spaltprodukte<br />

inaktivierter Viren<br />

lebende, attenuierte<br />

Viren,<br />

lyophilisiert<br />

Einzelantigene<br />

inaktivierte Viren<br />

Toxoid<br />

Adsorbatimpfstoff<br />

inaktivierte Viren<br />

Lyophilisat<br />

lebende, apathogene<br />

Bakterien<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

weißliche, trübe Suspension<br />

weißliche, trübe Suspension<br />

klare, farblose Lösung<br />

Quelle: Chiron Behring GmbH & Co. KG und entsprechende Angaben der Hersteller<br />

leicht trübe, weißliche Suspension<br />

Einfrieren = Wirksamkeitsverlust<br />

leicht milchige, trübe Suspension<br />

farblose bis leicht opaleszierende<br />

Suspension. Vor Gebrauch schütteln.<br />

Vor Licht schützen.<br />

weiße, undurchsichtige Emulsion.<br />

Vor Gebrauch schütteln.<br />

Vor Licht schützen.<br />

Nach dem Auflösen klargelbe Suspension,<br />

vor Licht schützen – umgehend<br />

verimpfen, bei Lagerung (+2 bis +8 °C)<br />

innerhalb von 8 h verbrauchen.<br />

Kontakt mit Desinfektionsmittel kann<br />

die Wirksamkeit beeinträchtigen<br />

klare, farblose Lösung<br />

temperaturempfindlich<br />

wässrige Suspension orange bis rot<br />

durch Phenolrot als pH-Indikator<br />

weißliche, trübe Suspension<br />

hellrosa, trübe Suspension<br />

weißliche, trübe Suspension<br />

Nach dem Auflösen klare Suspension,<br />

sofort verbrauchen.<br />

23<br />

Nur jeweilige Impfdosis aus dem Kühlschrank<br />

entnehmen.<br />

Keinem direkten Sonnenlicht aussetzen.<br />

Bei Aufbewahrung < 25 °C über 7 Tage<br />

noch voll wirksam.<br />

Versehentliches Einfrieren schadet nicht.


24<br />

Erwachsenenimpfung<br />

– Impfkalender –<br />

Jede Impfung zählt<br />

Inlands<strong>impfungen</strong><br />

Impfungen für Erwachsene<br />

Impfungen für Erwachsene auf einen Blick<br />

Diphtherie für alle Erwachsenen Grundimmunisierung,<br />

Routineauffrischung<br />

alle 10 Jahre<br />

Tetanus für alle Erwachsenen Grundimmunisierung,<br />

Routineauffrischung<br />

alle 10 Jahre<br />

Poliomyelitis für alle Erwachsenen*, Grundimmunisierung<br />

(Standard)<br />

vor Fernreisen, Auffrischung<br />

Abriegelung bei<br />

Ausbrüchen<br />

nach Indikation<br />

Influenza bei erhöhter gesund- Routineimpfung<br />

heitlicher Gefährdung, jährlich1) für Personen über<br />

60 Jahre,<br />

bei Epipandemien<br />

Pneumo- für Personen über Grundimmunisierung:<br />

kokken 60 Jahre und bei 1 Impfung<br />

erhöhter gesundheit- Auffrischung alle<br />

licher Gefährdung 6 Jahre<br />

FSME gefährdete Personen Grundimmunisierung,<br />

(Zecken- in Endemiegebieten* Auffrischung<br />

enzephalitis) (Zeckenstichgefährdung)<br />

nach 3 Jahren<br />

Hepatitis A für bestimmte Berufs- Grundimmunisierung,<br />

gruppen, für Personen Auffrischung nach<br />

mit erhöhter<br />

Infektionsgefahr*<br />

10 Jahren<br />

Hepatitis B für bestimmte Berufs- Grundimmunisierung,<br />

gruppen, für Personen Auffrischung bei<br />

mit erhöhter bestimmtem Blutwert,<br />

Infektionsgefahr* sonst alle 10 Jahre<br />

*Indikationsimpfung Quelle: STIKO<br />

1) für Personen ab 65 Jahre steht ein adjuvierter Grippeimpfstoff zur Verfügung<br />

Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene.<br />

Empfohlenes Impfalter und Mindestabstände zwischen den<br />

Impfungen<br />

(Siehe STIKO-Empfehlungen Seite 80)<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Empfehlungen zur Malariavorbeugung der<br />

Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und<br />

Internationale Gesundheit (DTG)<br />

Malariarisiko<br />

Das Risiko einer Malaria hängt von vielen Faktoren ab, wie z. B.<br />

vorherrschende Plasmodienarten, Häufigkeit infizierter Vektoren<br />

(Anophelesmücken), Vorkommen von Resistenzen, Jahreszeit, Aufenthaltsdauer<br />

und Reiseart. Empfehlungen, die für alle Reisenden<br />

gelten, sind daher nur bedingt möglich. Auch das konsequente Einhalten<br />

der hier genannten Empfehlungen kann keinen absolut sicheren<br />

<strong>Schutz</strong> vor einer Malaria bieten, jedoch das Infektions- und Erkrankungsrisiko<br />

erheblich senken.<br />

Malariavorbeugung<br />

Um das Risiko einer Malaria und ggf. die möglichen Komplikationen<br />

einer Infektion so gering wie möglich zu halten, müssen Reisende in<br />

Endemiegebiete auf die Möglichkeit der Malariaübertragung deutlich<br />

hingewiesen werden. Der Reisende sollte wissen, dass die Erkrankung<br />

bedrohlich und tödlich verlaufen kann. Reisende sollten zudem informiert<br />

sein, dass auch noch Monate nach Rückkehr bei Fieber oder<br />

anderen unklaren Krankheitssymptomen unbedingt und unverzüglich<br />

ärztlicher Rat gesucht werden muss.<br />

Wesentliche <strong>Schutz</strong>maßnahmen vor Malaria bestehen in:<br />

� der Vermeidung vor Insektenstichen (Expositionsprophylaxe) und<br />

� der Einnahme von Malaria-Medikamenten (Chemoprophylaxe).<br />

Besondere Personengruppen<br />

Für besondere Personengruppen, vor allem Kinder, Schwangere und<br />

Menschen mit Vorerkrankungen oder bei längeren Tropenaufenthalten<br />

bestehen gesonderte Empfehlungen.<br />

25


26<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Die vorstehenden Empfehlungen zur Malariavorbeugung orientieren<br />

sich an Erfahrungen und Daten aus der Touristikmedizin und<br />

gelten für den „Regelfall“ eines organisiert reisenden Touristen.<br />

Der beratende Arzt kann sich im Rahmen einer individuellen<br />

Beratung aus fachlichen Gründen unter Beachtung der WHO-<br />

Richtlinien und der deutschen Zulassungsbedingungen für ein<br />

anderes Vorgehen entscheiden, wenn das Malaria-Risiko z. B.<br />

durch Reisestil, Aufenthaltsdauer, Region, Saison oder aktuelle<br />

Ereignisse deutlich höher oder geringer anzusetzen ist, als es<br />

bei einem typischen Touristikurlaub entspricht. Der Reisende ist<br />

in diesem Fall über alle Alternativen im Rahmen des Ermessensspielraums<br />

aufzuklären und an der Entscheidung maßgeblich zu<br />

beteiligen. Das Ergebnis sollte in der Patientenkartei dokumentiert<br />

werden.<br />

Vermeidung von Insektenstichen<br />

(Expositionsprophylaxe)<br />

Die konsequente Anwendung der Maßnahmen zur Vermeidung von<br />

Insektenstichen kann das Risiko einer Malaria, aber auch von anderen<br />

durch Arthropoden übertragenen Erkrankungen (z.B. Dengue-Fieber)<br />

erheblich verringern:<br />

� Anwendung von Moskitonetzen<br />

� Einreiben unbedeckter Hautstellen mit mückenabweisenden<br />

Mitteln (Repellents mit den Wirkstoffen DEET (z. B. Nobite ® Haut)<br />

oder Bayrepel (z. B. Autan ® )<br />

� Tragen von hautbedeckender, heller Kleidung<br />

� Aufenthalt in mückensicheren Räumen<br />

(Klimaanlage, Fliegengitter)<br />

Die zusätzliche Verwendung von Insektenvertilgungsmitteln (Insektiziden)<br />

in Aerosolen, Verdampfern, Räucherspiralen („mosquito coils“)<br />

u.ä. sowie zur Imprägnierung von Moskitonetzen und Kleidungsstücken<br />

bietet einen zusätzlichen <strong>Schutz</strong>. Die Kombination von imprägnierter<br />

Kleidung (Wirkstoff Permethrin z. B. in Nobite ® Kleidung)<br />

mit einem Repellent bietet den höchstmöglichen <strong>Schutz</strong> gegen<br />

Moskitos und Zecken.<br />

Die Expositionsprophylaxe gegen die vorwiegend nacht- und dämmerungsaktiven<br />

Anophelesmücken ist angesichts der Resistenzentwicklung<br />

bei der Chemoprophylaxe besonders wichtig. Vor allem bei<br />

Säuglingen und Kleinkindern ist sie sehr effektiv durchführbar (z. B.<br />

Moskitonetz über dem Bett).<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Medikamentöse Vorbeugung (Chemoprophylaxe)<br />

Die medikamentöse Vorbeugung (Chemoprophylaxe) der Malaria<br />

ist erschwert durch die Verbreitung von Resistenzen, die – nach<br />

Region und Ausmaß unterschiedlich – bereits gegen jedes der zur<br />

Verfügung stehenden Antimalariamittel möglich sind.<br />

Von besonderer Bedeutung ist die Resistenz von Plasmodium<br />

falciparum, dem Erreger der Malaria tropica, gegen Chloroquin (z. B.<br />

Resochin ® ), die vor allem in Asien sowie in Afrika südlich der Sahara<br />

und im Amazonasbecken vorkommt. Auch Resistenzen gegen Sulfonamid/Pyrimethamin-Kombinationen<br />

(z. B. Fansidar ® ) und andere<br />

Mittel (häufig als sog. „Multiresistenzen“) haben erheblich zugenommen;<br />

gegen Chinin, Mefloquin, Atovaquon und Artemisinine sind sie<br />

noch selten. Einige Antimalariamittel sind jedoch nicht zur Prophylaxe<br />

geeignet oder mit dem Risiko erheblicher Nebenwirkungen belastet.<br />

Eine Chemoprophylaxe ist bei Reisen in Malariagebiete mit hohem<br />

Übertragungspotential grundsätzlich empfehlenswert und kann das<br />

Risiko auch in Regionen mit multiresistenten Malaria tropica-Erregern<br />

nach wie vor wesentlich reduzieren. Wenn in Gebieten mit niedrigem<br />

oder mittlerem Malariarisiko keine regelmäßige Chemoprophylaxe<br />

durchgeführt wird, sollte die therapeutische Dosis eines Reservemittels<br />

mitgeführt werden, das bei malariaverdächtigen Symptomen<br />

und nicht erreichbarer ärztlicher Hilfe eingenommen wird (notfallmäßige<br />

Selbstbehandlung oder „Standby“). Dies sollte jedoch nur<br />

eine Notfallmaßnahme bis zum Erreichen ärztlicher Hilfe darstellen.<br />

Die alleinige Mitnahme eines Malariamedikamentes zur eventuellen<br />

notfallmäßigen Selbstbehandlung ohne prophylaktische Medikamenteneinnahme<br />

kommt ebenfalls in Betracht bei bekannter Unverträglichkeit<br />

einer Chemoprophylaxe.<br />

Die Entscheidung über die Art der Malariaprophylaxe muss anhand<br />

des konkreten Reisezieles sowie der Reisezeit, der Reisedauer und<br />

des Reisestils vom Arzt individuell getroffen werden, unter Berücksichtigung<br />

von Vorerkrankungen, Unverträglichkeiten und Medikamenteneinnahme.<br />

27


28<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Medikamente zur Malaria-Prophylaxe<br />

Chloroquin + Proguanil<br />

Die Kombination von Chloroquin (s.o.) mit Proguanil (Paludrine ® )<br />

verspricht eine bessere <strong>Schutz</strong>wirkung in Gebieten mit partieller<br />

Chloroquinresistenz. Die Wirksamkeit ist, u.a. durch eine schlechte<br />

Compliance, deutlich geringer als bei anderen Mitteln. Darüber hinaus<br />

zeigte die Kombination in mehreren Vergleichsstudien die<br />

schlechteste Verträglichkeit: Zu den o.g. Chloroquin-Nebenwirkungen<br />

kommen verstärkte Beschwerden im Bereich von Magen-Darm<br />

sowie Haut und Schleimhaut. Nachdem andere Mittel mit einem<br />

besseren Nutzen-Risiko-Verhältnis verfügbar sind, wird diese Kombination<br />

von der DTG generell nicht mehr empfohlen. Die formale<br />

Zulassung sowie die WHO-Empfehlung haben sich dadurch nicht<br />

geändert. Für besondere Personengruppen, für die andere Mittel<br />

kontraindiziert sind (z. B. Schwangere, Säuglinge unter 5 kg KG<br />

sowie Kinder unter 11 kg KG mit Gegenanzeigen für Mefloquin), kann<br />

Chloroquin + Proguanil bei notwendigen Reisen in Gebiete mit<br />

Chloroquin-resistenten Falciparum-Malariastämmen auch weiterhin<br />

verordnet werden (siehe Besondere Personengruppen).<br />

Mefloquin<br />

Mefloquin (Lariam ® ) kann in Gebieten mit hohem Malariarisiko, wo<br />

überwiegend Mefloquinsensible Falciparum-Malariastämme vorkommen,<br />

zur Prophylaxe und Therapie einschließlich der notfallmäßigen<br />

Selbstbehandlung eingesetzt werden.<br />

Nebenwirkungen werden häufig im psycho-vegetativen Bereich, selten<br />

als epileptische Anfälle und psychotische Symptome beobachtet. Sie<br />

sind dosisabhängig und können bei Therapie und höherer „loading<br />

dose“ vor Last-Minute-Reisen häufiger und stärker auftreten als bei<br />

der Regelprophylaxe. Personen mit bestimmten Vorerkrankungen oder<br />

Einnahme von Medikamenten können dafür besonders prädestiniert<br />

sein.<br />

Die Hinweise zur Anwendung bei besonderen Personengruppen<br />

sind daher sorgfältig zu beachten. An weiteren Nebenwirkungen<br />

kommen öfter Verdauungsstörungen, seltener allergische Hautreaktionen<br />

vor. Reisende mit Aktivitäten, die eine ungestörte Aufmerksamkeit,<br />

räumliche Orientierung und Feinmotorik erfordern, sollten<br />

möglichst kein Mefloquin nehmen.<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Wenn es zu Nebenwirkungen kommt, treten diese häufig schon<br />

nach der ersten oder zweiten Einnahme auf. Deshalb sollte mit der<br />

Mefloquin-Prophylaxe bei erstmaliger Anwendung bereits 2–3 Wochen<br />

vor der Abreise begonnen werden. Eine Alternative kann dann noch<br />

vor Reiseantritt gesucht werden. Bei erwiesener Unverträglichkeit<br />

sollte künftig auf die Einnahme des Mittels verzichtet werden. Weitere<br />

Angaben zu Kontraindikationen, Neben- und Wechselwirkungen<br />

sind der Gebrauchsinformation bzw. Packungsbeilage zu entnehmen.<br />

Doxycyclin<br />

Doxycyclin allein ist zur Therapie nicht geeignet. Zur Prophylaxe kann<br />

es alternativ zum Mefloquin oder Atovaquon/Proguanil eingesetzt<br />

werden. Auf Nebenwirkungen (z. B. phototoxische Reaktionen von<br />

belichteten Hautarealen, Verdauungsstörungen, bei Frauen auch<br />

Vaginalmykosen) und Kontraindikationen (u. a. Kinder unter 8 Jahren,<br />

Schwangere, Stillende) ist zu achten. Eine sehr seltene Nebenwirkung<br />

scheint die Begünstigung einer kraniellen Hypertension zu sein.<br />

Doxycyclin sollte daher Frauen im gebährfähigen Alter, die übergewichtig<br />

sind oder eine idiopathische intrakranielle Hypertension in<br />

der Vorgeschichte haben, nur mit Vorsicht verordnet werden.<br />

Die Hinweise zur Anwendung bei besonderen Personengruppen sind<br />

sorgfältig zu beachten. Weitere Angaben zu Kontraindikationen,<br />

Neben- und Wechselwirkungen sind der Gebrauchsinformation bzw.<br />

Packungsbeilage zu entnehmen. Doxycyclin wird in zwei verschiedenen<br />

galenischen Formen produziert, als Monohydrat (1H20) und<br />

Hyclat (HCl). Bei gleicher Wirksamkeit scheint das Monohydrat weniger<br />

Nebenwirkungen insbesondere in Bezug auf die Magen-Darm-<br />

Beschwerden aufzuweisen. Um Ösophagusirritationen zu vermeiden,<br />

sollte Doxycyclin mit reichlich Flüssigkeit, vorzugsweise während<br />

einer Mahlzeit eingenommen werden.<br />

Doxycyclin ist in Deutschland als Mittel zur Malariaprophylaxe nicht<br />

zugelassen, obwohl es von der WHO und von anderen Ländern<br />

(z. B. USA, Australien) zur Prophylaxe empfohlen wird. Da die gute<br />

Wirksamkeit und Verträglichkeit des Mittels durch zahlreiche Studien<br />

belegt wird, ist ein „off-labeluse“ prinzipiell möglich, vor allem, wenn<br />

hierfür Gründe vorliegen (z.B. Unverträglichkeit oder Kontraindikationen<br />

anderer Mittel). In jedem Fall ist der Reisende auf die Tatsache<br />

der Nichtzulassung für diese Indikation und dem damit verbundenen<br />

Ausschluss der Produkthaftung durch den Hersteller hinzuweisen.<br />

29


30<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Chloroquin<br />

Chloroquin (Resochin ® , Weimerquin ® , Chlorochin ® ) kann in Gebieten<br />

ohne Chloroquin-Resistenz zur Prophylaxe und Therapie einschließlich<br />

der notfallmäßigen Selbstbehandlung eingesetzt werden. Eventuelle<br />

Nebenwirkungen sind in der Regel leicht und temporär; am<br />

häufigsten ist Schlaflosigkeit. Augenschäden mit Netzhautbeteiligung<br />

sind in der Malariavorbeugung sehr selten und bei regelmäßiger<br />

Einnahme in prophylaktischer Dosis (300 mg Base pro Woche) nicht<br />

vor 5 Jahren zu erwarten. Bei Dauermedikation sollten sicherheitshalber<br />

schon vorher augenärztliche Kontrollen erfolgen. Unter Anwendung<br />

bei besonderen Personengruppen gibt es zusätzliche Empfehlungen.<br />

Weitere Angaben zu Kontraindikationen, Neben- und<br />

Wechselwirkungen sind der Gebrauchsinformation bzw. Packungsbeilage<br />

zu entnehmen.<br />

Atovaquon/Proguanil<br />

Die fixe Kombination Atovaquon/Proguanil (Malarone ® ) kann zur<br />

Prophylaxe und Therapie einschließlich der notfallmäßigen Selbstbehandlung<br />

von unkomplizierten Infektionen durch P. falciparum eingesetzt<br />

werden. Nebenwirkungen wie Übelkeit, Verdauungsstörungen<br />

und Kopfschmerzen sind leicht und temporär. Da es bereits auf die<br />

Leberschizonten wirkt, beginnt die Einnahme 1–2 Tage vor Betreten<br />

und endet 7 Tage nach Verlassen des Malariagebietes. Es ist besonders<br />

geeignet bei Last-Minute- und Kurzzeitreisen in Gebiete mit<br />

einem Malaria tropica-Risiko. Die europäische Zulassung für die<br />

Prophylaxe mit Atovaquon/Proguanil ist derzeit auf einen Aufenthalt<br />

von 28 Tagen begrenzt. In anderen Ländern (z. B. USA, Australien,<br />

Kanada) besteht diese Anwendungsbefristung nicht. Infromationen<br />

zur Anwendung finden sich bei besonderen Personengruppen. Weitere<br />

Angaben zu Kontraindikationen, Neben- und Wechselwirkungen<br />

sind der Gebrauchsinformation bzw. Packungsbeilage zu entnehmen.<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Besondere Personengruppen<br />

Schwangere Frauen<br />

Grundsätzlich sollte dazu geraten werden, touristische Reisen in<br />

Malaria-Endemiegebiete auf die Zeit nach der Schwangerschaft zu<br />

verschieben. Eine Malaria in der Schwangerschaft stellt ein hohes<br />

Risiko für Mutter und Kind dar! Eine medikamentöse Malariaprophylaxe<br />

ist in der Schwangerschaft aber nur unter Vorbehalt möglich.<br />

Bei keinem Medikament besteht die Gewissheit, dass die Einnahme<br />

für die Entwicklung des Kindes unbedenklich ist.<br />

In jedem Einzelfall ist eine strenge Risiko-Nutzen-Abwägung durch<br />

einen erfahrenen Arzt erforderlich. Zur Expositionsprophylaxe empfohlene<br />

Maßnahmen können durchgeführt werden. Chloroquin und<br />

Proguanil können nach bisherigem Erkenntnisstand in der Schwangerschaft<br />

und Stillzeit prophylaktisch eingesetzt werden. Mefloquin<br />

sollte nach derzeitigem Kenntnisstand nicht im 1. Trimenon sowie in<br />

der Stillzeit eingenommen werden. Während und bis zu 3 Monaten<br />

nach der letzten Einnahme von Mefloquin wird vom Hersteller eine<br />

Schwangerschaftsverhütung angeraten. Zu Atovaquon/Proguanil<br />

liegen bisher keine ausreichenden Daten vor; Anwendung während<br />

Schwangerschaft und Stillzeit allenfalls unter strenger Risikoabwägung.<br />

Das gilt auch für die Therapie mit Artemether/Lumefantrin.<br />

Doxycyclin ist in der Schwangerschaft sowie in der Stillzeit kontraindiziert.<br />

Kinder<br />

Malariavorbeugung bei Kindern besteht primär in einer konsequenten<br />

Expositionsprophylaxe (Moskitonetze über Betten und Spielfläche).<br />

Zur Chemoprophylaxe bei Säuglingen eignen sich Chloroquin und<br />

Proguanil. Mefloquin darf erst ab einem Körpergewicht von 5 kg und<br />

ab dem 3. Lebensmonat Verwendung finden. Wegen möglicher Nebenwirkungen<br />

auf Zahnreifung und Knochenbildung darf Doxycyclin erst<br />

ab dem 9. Lebensjahr verordnet werden (ab 8 Jahren). Auch bei voll<br />

gestillten Säuglingen ist eine eigene Malariaprophylaxe erforderlich, da<br />

über die Milch der Chemoprophylaxe einnehmenden Mutter kein ausreichender<br />

<strong>Schutz</strong> beim Säugling erzielt wird. Atovaquon/Proguanil<br />

(Malarone ® Junior) ist für Kinder ab 11 kg Körpergewicht zur Prophylaxe<br />

zugelassen. Eine Tablette Resochin ® enthält 150 mg Chloroquin-<br />

Base, 1 Tablette Resochin ® junior enthält 50mg Chloroquin-Base.<br />

Alternativ steht Weimerquin ® -Sirup zur Verfügung: 1 ml Sirup enthält<br />

15 mg Chloroquin-Base.<br />

31


32<br />

Regeldosierung zur Prophylaxe:<br />

� Chloroquin-Base: 5 mg/kg KG/Woche;<br />

� Proguanil: 3 mg/kg KG/Tag;<br />

� Mefloquin (ab 5 kg KG): 5mg/kg KG/Woche;<br />

� Atovaquon/Proguanil (ab 11 kg<br />

bis 40 kg KG): 1 Junior-Tbl.<br />

(62,5 mg/25 mg) pro 10 kg KG/Tag;<br />

� Doxycyclin (ab 8 Jahre): 1,5 mg/kg KG/Tag;<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Dosierung von Medikamenten zur Malariaprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen<br />

Tabletten/ml Saft pro Woche Tabletten pro Tag<br />

Gewicht Alter in Chloroquin Chloroquin Chloroquin- Mefloquin Proguanil Doxycyclin Atovaquon/<br />

in kg Monaten 50 mg 150 mg Sirup 250 100 mg/Tbl. 100 mg/Tbl. Proguanil<br />

oder Base/Tbl. Base/Tbl. 15 mg mg/Tbl. 62,5/25 mg/<br />

Jahren Base/Tbl. Junior-Tbl.<br />

5– 6 < 4 Mon. 0,5 – 2,0 0,125 0,25 – –<br />

7–10 4–11 Mon. 1,0 – 2,5–3,5 0,25 0,25 – –<br />

11–14 1– 2 Jahre 1,5 0,5 4,0–4,5 0,25 0,5 – 1,0<br />

15–18 3– 4 Jahre 2,0 0,75 5,0–6,0 0,5 0,5 – 1,0<br />

19–24 5– 7 Jahre 2,5 1,0 6,5–8,0 0,5 0,75 – 1,0<br />

(>20 kg KG: 2,0)<br />

25–35 8–10 Jahre 3,0–3,5 1,0 8,5–11,5 0,75 1,0 0,5 2,0<br />

(>30 kg KG: 3,0)<br />

36–50 11–13 Jahre 3,5–5,0 1,5–2,0 12,0–16,5 1,0 1,0–1,5 0,75 3,0<br />

(>40 kg KG)<br />

>50 >13 Jahre 5,0–6,0 2,0 >16,5 1,0 2,0 1,0 1,0<br />

(Erwachsenentbl.)<br />

Dosierungsempfehlung zur notfallmäßigen Selbstbehandlung<br />

Generell gilt für die Anwendung bei Kindern, dass bei Erbrechen<br />

der Medikamente innerhalb von 30 Minuten nach Gabe die komplette<br />

Dosis erneut zu geben ist. Erbricht das Kind 30–60 Minuten nach<br />

Einnahme, ist die halbe Dosis nachzugeben. Erbricht das Kind später<br />

als 60 Minuten nach Tabletteneinnahme, gilt die Dosis als aufgenommen<br />

und resorbiert, so dass eine Wiederholung nicht erforderlich<br />

ist.<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Chloroquin<br />

� Therapiebeginn mit 10 mg/kg Körpergewicht Chloroquin-Base,<br />

� 6 Stunden nach Therapiebeginn<br />

5 mg/kg Körpergewicht Chloroquin-Base,<br />

� 24 Stunden nach Therapiebeginn<br />

5 mg/kg Körpergewicht Chloroquin-Base und<br />

� 48 Stunden nach Therapiebeginn<br />

5 mg/kg Körpergewicht Chloroquin-Base<br />

Mefloquin<br />

5 – 45 kg Körpergewicht: 15 mg/kg KG und nach 6–24 Stunden<br />

10 mg/kg KG oder 25 mg/kg Körpergewicht als Einzeldosis,<br />

über 45 kg Körpergewicht: siehe bei Erwachsenendosis.<br />

Atovaquon/Proguanil<br />

� 11–20 kg Körpergewicht: je 1 Tbl. als Einmaldosis<br />

an drei folgenden Tagen<br />

� 21–30 kg Körpergewicht: je 2 Tbl. als Einmaldosis<br />

an drei folgenden Tagen<br />

� 31–40 kg Körpergewicht: je 3 Tbl. als Einmaldosis<br />

an drei folgenden Tagen<br />

� > 40 kg Körpergewicht: je 4 Tbl. als Einmaldosis<br />

an drei folgenden Tagen<br />

Artemether/Lumefantrin<br />

Zulassung ab 12 Jahren und 35 kg KG, Dosierung wie bei Erwachsenen<br />

33


34<br />

Personen mit längeren oder häufig<br />

wiederholten Tropenaufenthalten<br />

Tropenerfahrung und Beachtung von Gesundheitsschutzmaßnahmen,<br />

insbesondere von Mückenschutz und Malariavorbeugung mit Medikamenten,<br />

sind bei diesen Personengruppen sehr unterschiedlich.<br />

Diese Reisenden benötigen vor ihren Einsätzen eine individuelle<br />

ärztliche Beratung, bei der das zu erwartende Risiko nach Tätigkeit,<br />

Region, Jahreszeit, Resistenz der Erreger und Verträglichkeit der<br />

Medikamente beurteilt und eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen<br />

wird. Diese Beratung setzt beim Arzt tropenmedizinische<br />

Kenntnisse voraus.<br />

Auch bei längerfristigen Aufenthalten und bei mehrfach wechselnden<br />

Aufenthalten in Malariagebieten sollte grundsätzlich eine Vorbeugung<br />

mit Medikamenten (Chemoprophylaxe) erwogen werden. Bei hohem<br />

Malariarisiko ist eine Chemoprophylaxe insbesondere während der<br />

Regenzeit oder bei Reisen mit eingeschränktem Moskitoschutz<br />

wichtig. Bei dieser Empfehlung ist die zu erwartende <strong>Schutz</strong>wirkung<br />

gegenüber den möglichen unerwünschten Nebenwirkungen des<br />

Medikamentes noch genauer abzuwägen als bei touristischen Kurzreisen.<br />

Es kommen daher nur Präparate in Frage, deren Anwendung<br />

über längere Zeit oder mehrfach im Jahr keine wesentlichen Nebenwirkungen<br />

hervorruft und zugleich eine angemessene <strong>Schutz</strong>wirkung<br />

erwarten lässt.<br />

Reisende mit Vorerkrankungen<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Wechselwirkungen mit Medikamenten<br />

Grundsätzlich können Medikamente die Wirkung anderer Medikamente<br />

beeinflussen. Deshalb müssen diese Wirkungen (Wechselwirkungen)<br />

bei der Auswahl der Malariamedikation bedacht werden.<br />

Folgende Tabelle gibt Auskunft über die Wechselwirkungen der<br />

empfohlenen Malariamedikamente.<br />

Wechselwirkungen und Kontraindikationen von<br />

Malariamedikamenten<br />

Bei jeder Co-Medikation ist die Gebrauchsinformation zu beachten<br />

und ggf. Rücksprache mit tropenmedizinischer Einrichtung zu empfehlen.<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Wechselwirkungen<br />

Medikament Mögliche Wechselwirkung<br />

Artemether/ Mittel, die Cytochrom CYP3A4 hemmen wie z. B. Erythromycin, Ketoconazol,<br />

Lumefantrin: Cimetidin; Mittel, die durch Cytochrom CYP2D6 abgebaut werden wie z. B.<br />

Metoprolol, Imipramin, Amitryptilin; abgebaut werden wie z. B. Metoprolol,<br />

Imipramin, Amitryptilin; auch Grapefruitsaft könnte den Abbau von Artemether/<br />

Lumefantrin hemmen; gleichzeitige Gabe von Arzneimitteln, die das<br />

QTc-Interval verlängern können<br />

Atovaquon/ Tetracycline, Rifampicin, Rifabutin, Metoclopramid; Indinavir<br />

Proguanil:<br />

Chloroquin: Ampicillin, Antazida, Amiodaron, Antihistaminika, Digoxin, Cyclosporin und<br />

andere<br />

Mefloquin: Wechselwirkungen mit oralen Antidiabetika und oralen Antikoagulanzien<br />

möglich (Einstellung des Blutzuckers und des Quickwertes vor Abreise<br />

kontrollieren); Amiodaron, Beta-Blocker, Calciumantagonisten und andere<br />

Proguanil: Bei gleichzeitiger Einnahme von Magnesiumtrisilikat wurde eine deutliche<br />

Verringerung der Proguanil-Resorption beobachtet. Daher wird die gleichzeitige<br />

Verabreichung von Paludrine und magnesiumhaltigen Antacida nicht<br />

empfohlen<br />

Kontraindikationen<br />

Medikament Kontraindikationen<br />

Artemether/ schwere Lebererkrankungen, Herzkrankheiten<br />

Lumefantrin:<br />

Atovaquon/ schwere Lebererkrankungen, Herzkrankheiten<br />

Proguanil:<br />

Chloroquin: Retinopathie, Gesichtsfeldeinschränkung, Myasthenia gravis, Psoriasis,<br />

Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenase-Mangel, hepatische Porphyrie,<br />

schwere Lebererkrankungen, Niereninsuffizienz<br />

Doxycyclin: schwere Lebererkrankungen, Schwangerschaft, Stillzeit,<br />

Kinder < 8 Jahre<br />

Mefloquin: Epilepsie, schwere Lebererkrankungen, psychiatrische<br />

Erkrankungen, bekannte Erregungsleitungsstörungen im EKG,<br />

Schwangerschaft (1. Trimenon), Stillzeit<br />

Proguanil: schwere Lebererkrankungen, Dosisanpassung bei Niereninsuffizienz<br />

35


36<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Niereninsuffizienz<br />

Chloroquin und Proguanil werden über die Niere ausgeschieden<br />

und sollten daher bei Niereninsuffizienz in angepasster Dosierung<br />

verordnet werden. Mefloquin und Doxycyclin werden vorwiegend<br />

über die Leber metabolisiert und können auch bei Dialyse-Patienten<br />

ohne Dosisanpassung gegeben werden.<br />

Atovaquon/Proguanil ist kontraindiziert bei einer Kreatinin-Clearance<br />

unter 30 ml pro min. Schwere Leberkrankheiten Bei schweren<br />

Leberkrankheiten (Child-Stadium B und C und/oder Erhöhung der<br />

Transaminasen auf mehr als das Doppelte des oberen Normwertes)<br />

sind alle Malariamedikamente kontraindiziert. In diesen Fällen sollte<br />

von der Reise abgeraten werden.<br />

Schwere Herzkrankheiten<br />

Mefloquin sollte nicht bei bekannten Erregungsleitungsstörungen<br />

sowie bei gleichzeitiger Therapie mit Medikamenten vom Chinidin-Typ<br />

gegeben werden. Artemether/Lumefantrin ist bei Herzerkrankungen<br />

kontraindiziert, auch bei Patienten mit plötzlichem Herztod in der<br />

Familienanamnese.<br />

Hämatologische und immunologische Erkrankungen<br />

Bei Splenektomierten sollte auf eine konsequente Malariaprophylaxe<br />

geachtet werden, auch wenn es keine sicheren Hinweise auf<br />

foudroyantere Verläufe gibt und nicht grundsätzlich von Aufenthalten<br />

in Malariagebieten abgeraten werden muss. Das gleiche gilt für<br />

Patienten mit Immundefekten als Folge einer medikamentösen<br />

Therapie, z. B. bei Organtransplantation.<br />

Epilepsie<br />

Das Risiko für einen Epilepsiekranken, unter einer Prophylaxe mit<br />

Chloroquin einen epileptischen Anfall zu erleiden, scheint nicht<br />

höher zu sein als das Spontanrisiko. Daher ist es vertretbar, im Falle<br />

einer notwendigen Malariaprophylaxe bei einer Person mit Epilepsie<br />

Chloroquin einzusetzen. Mefloquin sollte zur Malariaprophylaxe bei<br />

Personen mit Epilepsie nicht eingesetzt werden. Dies sollte auch für<br />

den Einsatz von Mefloquin bei Verwandten Epilepsiekranker gelten,<br />

wenn die Ätiologie der Epilepsie idiopathisch ist. Sollte Mefloquin<br />

dennoch eingesetzt werden müssen, so könnte zuvor eine elektroenzephalographische<br />

Untersuchung in einem gewissen Maße Auskunft<br />

darüber geben, ob bei dem Verwandten eine Disposition zu<br />

Epilepsie besteht. Eine Malariaprophylaxe mit Proguanil oder Doxycyclin<br />

ist bei Epilepsiekranken möglich. Die Erfahrungen zur Prophy-<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

laxe oder zur notfallmäßigen Selbstbehandlung mit Atovaquon/<br />

Proguanil (Malarone ® ) und zur notfallmäßigen Selbstbehandlung mit<br />

Artemether/Lumefantrin (Riamet ® ) sind bisher bei Epilepsiekranken<br />

gering. Daher sollte die Indikation zurückhaltend gestellt werden.<br />

HIV-Infektion<br />

Mefloquin scheint das Cytochrom-P-450 System zu induzieren, so<br />

dass Serumspiegel der Protease-Inhibitoren abfallen können. Andererseits<br />

können Proteaseinhibitoren die Mefloquin-Konzentration<br />

beeinflussen. Die gleichzeitige Anwendung von Atovaquon/Proguanil<br />

und Indinavir führt zu einer Verminderung der unteren Plasmaspiegel<br />

von Indinavir. Auch Artemether/Lumefantrin sollte nicht gleichzeitig<br />

mit Proteaseinhibitoren gegeben werden. Unter Chloroquin können<br />

die Plasmakonzentrationen der Proteaseinhibitoren und der NNRTI<br />

leicht ansteigen. Insgesamt bestehen über solche Interaktionen noch<br />

wenig gesicherte Daten. Es sollte daher mit einem spezialisierten<br />

Zentrum Kontakt aufgenommen werden, in Einzelfällen können<br />

Spiegelbestimmungen erforderlich werden.<br />

Medikamente zur Notfall-Selbstbehandlung<br />

� Mefloquin<br />

� Chloroquin<br />

� Atovaquon/Proguanil<br />

� Artemether/Lumefantrin<br />

Artemether/Lumefantrin<br />

Die fixe Kombination Artemether/Lumefantrin (Riamet ® ) kann zur<br />

Therapie einschließlich der notfallmäßigen Selbstbehandlung von<br />

unkomplizierten Infektionen durch P. falciparum eingesetzt werden;<br />

zur Prophylaxe ist das Mittel ebenso wenig geeignet wie zur Therapie<br />

der Malaria tertiana. An Nebenwirkungen wurden in erster Linie<br />

Verdauungsstörungen, Kopfschmerzen und Schwindel beobachtet.<br />

Bei Herzerkrankungen ist das Mittel kontraindiziert. Die europäische<br />

Zulassung ist auf Patienten beschränkt, die mindestens 12 Jahre<br />

alt sind und mindestens 35 kg wiegen. Weitere Informationen zur<br />

Anwendung siehe bei besonderen Personengruppen. Weitere Angaben<br />

zu Kontraindikationen, Neben- und Wechselwirkungen sind<br />

der Gebrauchsinformation bzw. Packungsbeilage zu entnehmen.<br />

37


38<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Dosierung von Antimalariamitteln zur Prophylaxe und notfallmäßigen Selbstbehandlung<br />

Medikament<br />

(Handelsname)<br />

Artemether/<br />

Lumefantrin<br />

(Riamet ® )<br />

Atovaquon/<br />

Proguanil 1<br />

(Malarone ® )<br />

Atovaquon/<br />

Proguanil 1<br />

(Malarone ®<br />

Junior)<br />

Chloroquin<br />

(Resochin ® ,<br />

Weimerquin ® ,<br />

Chlorochin ® )<br />

Doxycyclin<br />

(diverse Monohydrat-1H2O-<br />

Präparate)<br />

Mefloquin 2<br />

(Lariam ® )<br />

Proguanil 3<br />

(Paludrine ® )<br />

Prophylaxe<br />

nicht geeignet<br />

250 mg/100 mg (= 1 Tbl.) pro Tag,<br />

1–2 Tage vor bis 7 Tage nach<br />

Aufenthalt im Malariagebiet<br />

(Erwachsene mit KG > 40 kg;<br />

max. Aufenthaltsdauer: 28 Tage)<br />

62,5 mg/25 mg (= 1 Tbl.) Kinder ab<br />

11–20 kg KG: 1 Tbl. pro Tag,<br />

21–30 kg KG: 2 Tbl. pro Tag,<br />

31–40 kg KG: 3 Tbl. pro Tag,<br />

max. Aufenthaltsdauer: 28 Tage)<br />

300 mg Chloroquin-Base<br />

(= 2 Tbl. Resochin ® ) pro Woche;<br />

bei über 75 kg KG: 450 mg pro<br />

Woche (Kinder: 5mg/kg KG pro<br />

Woche) 1 Woche vor bis<br />

4 Wochen nach Aufenthalt im<br />

Malariagebiet<br />

100 mg pro Tag<br />

(Kinder ab 8 Jahren: 1,5 mg Salz/kg<br />

KG: pro Tag), 1–2 Tage vor bis<br />

4 Wochen nach Aufenthalt im<br />

Malariagebiet<br />

250 mg (= 1 Tbl.) pro Woche<br />

(Kinder ab 3. Lebensmonat über<br />

5 kg KG: 5mg/kg KG pro Woche)<br />

1–3 Wochen vor bis 4 Wochen nach<br />

Aufenthalt im Malariagebiet<br />

200 mg pro Tag<br />

(Kinder 3 mg/kg KG pro Tag)<br />

1 Einnahme mit Mahlzeit oder Milchprodukten zur jeweils gleichen Tageszeit<br />

2 Bei erstmaliger Mefloquin-Prophylaxe kann auch 2–3 Wochen vor Abreise begonnen werden (siehe oben)<br />

3 Nur in Kombination mit Chloroquin für besondere Personengruppen empfohlen<br />

Notfallmäßige<br />

Selbstbehandlung<br />

80 mg/480 mg (= 4 Tbl.) initial, nach<br />

8 h weitere 4 Tbl.,<br />

dann zweimal tgl. je 4 Tbl. an<br />

Tag 2 und 3 (entspricht insgesamt<br />

24 Tbl.)<br />

1000 mg/400 mg (= 4 Tabl.)<br />

als Einmaldosis an drei aufeinanderfolgenden<br />

Tagen<br />

bei KG > 40 kg<br />

(Kinder > 10 kg KG)<br />

nicht geeignet,<br />

Therapie mit Erwachsenentabletten<br />

600 mg Base (= 4 Tbl. Resochin ® )<br />

(Kinder: 10 mg/kg KG), 6 Stunden<br />

nach Therapiebeginn sowie 24 und<br />

48 Stunden nach Therpiebeginn: je<br />

300 mg, (Kinder je<br />

5 mg/kg KG)<br />

nicht geeignet<br />

initial 750 mg (= 3 Tbl.), nach<br />

6–8 Stunden weitere 500 mg<br />

(= 2 Tbl.); falls KG über 60 kg: nach<br />

weiteren 6–8 Stunden weitere<br />

250 mg (= 1 Tbl.). (Kinder ab<br />

3. Lebensmonat über 5 kg KG:<br />

15 mg/kg KG und 6–24 Stunden<br />

später 10 mg/kg KG)<br />

nicht geeignet<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Andere Malariamedikamente<br />

� Chinin<br />

� Sulfadoxin-Pyrimethamin<br />

Chinin<br />

Chinin, meist kombiniert mit einem Tetracyclin, wird zur Therapie der<br />

komplizierten Malaria tropica eingesetzt. Zur notfallmäßigen Selbstbehandlung<br />

wird es nur in Ausnahmefällen mitgegeben.<br />

Sulfadoxin-Pyrimethamin<br />

Sulfadoxin-Pyrimethamin (Fansidar ® ) ist zur Prophylaxe nicht geeignet;<br />

zur Therapie kommt es vor allem in Afrika noch zum Einsatz. Es ist<br />

in Deutschland nicht mehr zugelassen und sollte zur notfallmäßigen<br />

Selbstbehandlung nicht mehr benutzt werden.<br />

Symptome<br />

Symptome einer Malaria sind Fieber, schweres Krankheitsgefühl,<br />

Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost u.a.m. Durch die Krankheitserscheinungen<br />

kann die Diagnose „Malaria“ weder sicher gestellt<br />

noch ausgeschlossen werden. Dies ist nur möglich durch den Nachweis<br />

von Parasiten oder Parasitenbestandteilen im Blut.<br />

Inkubationszeit<br />

Die Zeit zwischen Einreise ins Malariagebiet und einer möglichen<br />

Malaria beträgt mindestens 1 Woche (Inkubationszeit). Jedes unklare<br />

Fieber in den Tropen und auch lange Zeit nach Rückkehr ist solange<br />

verdächtig auf Malaria, bis das Gegenteil erwiesen ist.<br />

Verhalten beim Arzt<br />

Dem behandelnden Arzt sind immer Hinweise auf vorangegangene<br />

Tropenreisen zu geben. Bei Verdacht auf Malaria sollte sofort ein<br />

Arzt aufgesucht werden.<br />

39


40<br />

Wann notfallmäßige Selbstbehandlung?<br />

Nur wenn kein Arzt innerhalb von 24 Stunden nach Beginn der<br />

malariaverdächtigen Symptome erreichbar ist, kann eine Selbstbehandlung<br />

gegen Malaria durchgeführt werden, wenn keine Gegenanzeigen<br />

vorliegen;<br />

Dosierungsrichtlinien:<br />

Unbedingt Packungsbeilage beachten!<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Regionen Notfall-Medikation<br />

(Abkürzung)<br />

CT Chloroquin (Resochin ® , Weimerquin ® , Chlorochin ® )<br />

T Mefloquin (Lariam ® ),<br />

alternativ Atovaquon/Proguanil (Malarone ® ) oder<br />

Artemether/Lumefantrin<br />

APT/ALT* Atovaquon/Proguanil (Malarone ® ) oder Artemether/<br />

Lumefantrin (Riamet ® )<br />

* Bei Aufenthalten in bestimmten Gebieten Südostasiens, siehe Karte Seite 42.<br />

Nach jeder, auch erfolgreichen Selbstbehandlung ist eine ärztliche<br />

Kontrolle dringend anzuraten! Die verfügbaren Malaria-Schnelltests<br />

haben eine rasche, aber eingeschränkte Aussagekraft. Für Reisende<br />

wird der Malaria-Schnelltest daher aus folgenden Gründen grundsätzlich<br />

nicht empfohlen (Ausnahmen sind möglich bei Personen mit<br />

ausreichenden Kenntnissen und geübter, sicherer Handhabung):<br />

� Anwendungsfehler sind möglich und können ein falsches Ergebnis<br />

nach sich ziehen.<br />

� Ein negatives Ergebnis schließt eine Malaria nicht aus.<br />

� Der Test muss (spätestens im Abstand von 24–48 Std.) wiederholt<br />

werden.<br />

Das verspätete Aufsuchen eines Arztes, weil man sich aufgrund<br />

eines falsch negativen Testergebnisses in Sicherheit wiegt, kann<br />

lebensgefährlich sein.<br />

Bei jedem Malariaverdacht, unabhängig von einem Testergebnis,<br />

sollte ärztlicher Rat in Anspruch genommen werden.<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Malaria-Empfehlungen nach Reisegebieten<br />

Als Orientierungshilfe für die Beratungspraxis werden im Folgenden<br />

die Empfehlungen für die wichtigsten Reisegebiete in einer Länderliste<br />

angegeben. Sie können entweder links im Auswahlfenster nach<br />

Gebieten suchen oder den Namen des gesuchten Landes im Suchfeld<br />

unten angeben. Im Einzelfall können entsprechend individueller<br />

Gesichtspunkte beim Reisenden andere Empfehlungen notwendig<br />

werden (z. B. Aufenthalt nur in Großstädten, Aufenthalt nur wenige<br />

Tage, Unverträglichkeiten, Vorerkrankungen usw.).<br />

Die Übersichtstabelle zu regionalen Malariarisiken entspricht dem<br />

Stand Juli 2004. Länder ohne Malariavorkommen oder Malariarisiko<br />

wurden nicht aufgenommen.<br />

Die Beschreibung der regionalen Besonderheiten der Art des Malariavorkommens<br />

stellen ebenso wie die Beschreibung der Resistenzlage<br />

hinsichtlich einzelner Medikamente eine Momentaufnahme in einem<br />

dynamischen Geschehen dar. Die Genauigkeit und Verlässlichkeit<br />

der zugrunde liegenden Daten kann aufgrund lokaler Gegebenheiten<br />

schwanken.<br />

Zeitnahe Aktualisierungen der weltweiten Malariasituation erfolgen<br />

in zahlreichen Internet-Seiten.<br />

� dtg.org<br />

� www.who.int<br />

� www.cdc.gov<br />

41


42 Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Reise-Impfempfehlungen<br />

Gelbfieber<br />

Typhus<br />

Hepatitis A<br />

Land<br />

Afghanistan + X X X X B<br />

Ägypten X X X<br />

Albanien + x X X x<br />

Algerien + x X X<br />

Andorra X<br />

Angola + X X X x B<br />

Antigua/Barbuda + X<br />

Argentinien x X X<br />

Armenien x X X<br />

Aserbaidschan x X X X<br />

Äthiopien + X X X x X<br />

Australien + x<br />

Bahamas/Turks & Caicos + X<br />

Bahrain x X<br />

Bangladesch X X x X x X<br />

Barbados + x X<br />

Belgien X<br />

Belize + X X X X<br />

Benin<br />

Bermuda<br />

v X X X x X B<br />

Bhutan + X X x X X B<br />

Bolivien + x X X X<br />

Bosnien-Herzegowina X X x<br />

Botsuana X X X X<br />

Brasilien + x X x X B<br />

Brunei-Darussalam x X x<br />

Bulgarien X x x<br />

Burkina Faso v X X X x X B<br />

Burma + X X x X B<br />

Burundi + X X X x X<br />

Cayman-Inseln x X<br />

Chile x X X<br />

China, Volksrep. + x X x X X B<br />

Cook-Inseln X<br />

Costa-Rica X X x X<br />

Dänemark x<br />

Deutschland X<br />

Legende: + Vorgeschrieben für alle Reisenden aus Infektionsgebieten<br />

X Empfohlen für alle Reisende x Empfohlen für Risiko- und Abendteuerreisende<br />

B Impfempfehlung mit oralem Cholera-Impfstoff v Vorgeschrieben für alle Reisende<br />

Jap. Encephalitis<br />

Tollwut<br />

FSME<br />

Meningokokken<br />

Malaria<br />

Cholera<br />

43


44 Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Reise-Impfempfehlungen<br />

Gelbfieber<br />

Typhus<br />

Hepatitis A<br />

Land<br />

Djibouti + X X X x X B<br />

Dominica + x X<br />

Dominikan. Rep. x X x X<br />

Ecuador + X X X X B<br />

El Salvador + X X X X B<br />

Elfenbeinküste v X X X x X<br />

Eritrea + X X X X<br />

Fidschi + x X<br />

Finnland X<br />

Frankreich X<br />

Franz. Guyana v x X x X<br />

Franz. Polynesien + x X x<br />

Gabun v X X X X<br />

Gambia X X X X x X<br />

Georgien x X x X<br />

Ghana<br />

Gibraltar<br />

v X X X x X B<br />

Grenada + x X<br />

Griechenland + x<br />

Großbritannien X<br />

Guadeloupe + x X<br />

Guam X<br />

Guatemala + X X X X B<br />

Guinea + X X X x B<br />

Guinea-Bissau X X X X X B<br />

Guyana X X X X X<br />

Haiti + X X x X<br />

Honduras + X X x X<br />

Hongkong x X<br />

Indien X X x X X B<br />

Indonesien x X x X X<br />

Irak + x X X X B<br />

Iran x X X X B<br />

Irland X<br />

Island X<br />

Israel x x x<br />

Italien X<br />

Legende: + Vorgeschrieben für alle Reisenden aus Infektionsgebieten<br />

X Empfohlen für alle Reisende x Empfohlen für Risiko- und Abendteuerreisende<br />

B Impfempfehlung mit oralem Cholera-Impfstoff v Vorgeschrieben für alle Reisende<br />

Jap. Encephalitis<br />

Tollwut<br />

FSME<br />

Meningokokken<br />

Malaria<br />

Cholera<br />

Reise-Impfempfehlungen<br />

Gelbfieber<br />

Typhus<br />

Hepatitis A<br />

Land<br />

Jamaika + x X<br />

Japan x<br />

Jemen + x X x X<br />

Jordanien + x X x<br />

Jungferninseln X X<br />

Kambodscha + X X x X X B<br />

Kamerun v X X X x X B<br />

Kanada x<br />

Kanarische Inseln X<br />

Kap Verde + x X B<br />

Kasachstan + x X X X<br />

Kenia + X X X x X B<br />

Kirgisische Republik x X X<br />

Kiribati + x X<br />

Kolumbien X x X X X<br />

Komoren X X X B<br />

Kongo v X X X X B<br />

Korea x X x X B<br />

Kroatien x x X<br />

Kuba x X x<br />

Kuwait x X x<br />

Laos + X X x X X B<br />

Lesotho + X X X<br />

Lettland/Litauen/Estland x x X<br />

Libanon + x X x<br />

Liberia v X X X X<br />

Libyen<br />

Luxemburg<br />

+ x X B<br />

Macau x X<br />

Madagaskar + X X x X B<br />

Madeira + x<br />

Malawi + X X X X B<br />

Malaysia x X x X X<br />

Malediven + x X<br />

Mali v X X X x X B<br />

Malta +<br />

Marokko x X x<br />

Legende: + Vorgeschrieben für alle Reisenden aus Infektionsgebieten<br />

X Empfohlen für alle Reisende x Empfohlen für Risiko- und Abendteuerreisende<br />

B Impfempfehlung mit oralem Cholera-Impfstoff v Vorgeschrieben für alle Reisende<br />

Jap. Encephalitis<br />

Tollwut<br />

FSME<br />

Meningokokken<br />

Malaria<br />

Cholera<br />

45


46 Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Reise-Impfempfehlungen<br />

Gelbfieber<br />

Typhus<br />

Hepatitis A<br />

Land<br />

Martinique X<br />

Mauretanien v X X x x X B<br />

Mauritius x X<br />

Mazedonien x X x<br />

Mexiko<br />

Monaco<br />

+ x X X X<br />

Mongolei X X X<br />

Montserrat x X<br />

Mosambik + X X X x X B<br />

Namibia x X X X<br />

Nauru + X<br />

Nepal + X X x X x X B<br />

Neukaledonien<br />

Neuseeland<br />

+ x X<br />

Nicaragua + x X X X B<br />

Niederl. Antillen<br />

Niederlande<br />

+ x X X<br />

Niger v X X X x X B<br />

Nigeria + X X X x X B<br />

Norwegen X<br />

Oman + x X x<br />

Oster-Insel X<br />

Österreich/Lichtenstein X<br />

Pakistan X X x X X<br />

Panama X X X X X<br />

Papua-Neuguinea + X X X<br />

Paraguay x X X X<br />

Peru + x X X X B<br />

Philippinen + x X x X X B<br />

Polen X<br />

Portugal + X<br />

Puerto Rico x X x<br />

Quatar + x X<br />

Réunion + x X X<br />

Ruanda v X X X x X B<br />

Rumänien x X x x<br />

Russische Föd. x X x X<br />

Legende: + Vorgeschrieben für alle Reisenden aus Infektionsgebieten<br />

X Empfohlen für alle Reisende x Empfohlen für Risiko- und Abendteuerreisende<br />

B Impfempfehlung mit oralem Cholera-Impfstoff v Vorgeschrieben für alle Reisende<br />

Jap. Encephalitis<br />

Tollwut<br />

FSME<br />

Meningokokken<br />

Malaria<br />

Cholera<br />

Reise-Impfempfehlungen<br />

Gelbfieber<br />

Typhus<br />

Hepatitis A<br />

Land<br />

Sambia X X X X X B<br />

Samoa + x X x x<br />

Sansibar v x<br />

Sao Tome v X X X X B<br />

Saudi-Arabien + x X x X<br />

Schweden X<br />

Schweiz X<br />

Senegal X X X X X B<br />

Serbien und Montenegro x x x<br />

Seychellen x X<br />

Sierra Leone + X X X x X B<br />

Singapur x X<br />

Slowakische Rep. x X<br />

Slowenien x X<br />

Somalia + X X X X B<br />

Spanien X X<br />

Sri Lanka + x X x X X<br />

St. Helena + X X<br />

St. Kitts/Nevis + x x<br />

St. Lucia + X<br />

St. Vincent + x x<br />

Südafrika x X X X B<br />

Sudan X X X X X X<br />

Surinam + X X x X X<br />

Swasiland + X X X X B<br />

Syrien + x X x<br />

Tadschikistan x X X X<br />

Taiwan + x X x<br />

Tansania X X X X x X B<br />

Thailand x X x X X<br />

Togo v X X X X B<br />

Tonga + x X<br />

Trinidad/Tobago + x X<br />

Tschad X X X X x X<br />

Tschechische Rep. x X<br />

Tunesien + x X x<br />

Türkei x X x<br />

Legende: + Vorgeschrieben für alle Reisenden aus Infektionsgebieten<br />

X Empfohlen für alle Reisende x Empfohlen für Risiko- und Abendteuerreisende<br />

B Impfempfehlung mit oralem Cholera-Impfstoff v Vorgeschrieben für alle Reisende<br />

Jap. Encephalitis<br />

Tollwut<br />

FSME<br />

Meningokokken<br />

Malaria<br />

Cholera<br />

47


48<br />

Reise-Impfempfehlungen<br />

Land<br />

Gelbfieber<br />

Typhus<br />

Hepatitis A<br />

Jap. Encephalitis<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Turkmenistan + X X X X<br />

Uganda X X X X x X B<br />

Ukraine x X x X<br />

Ungarn x X<br />

Uruguay x X X<br />

USA x<br />

Usbekistan x X X X<br />

Venezuela X x X X X B<br />

Ver. Arab. Emirate x X x<br />

Vietnam + X X x X X B<br />

Weißrussland x X X X<br />

Zentralafrikan. Rep. v X X X x X B<br />

Zimbabwe + X X X X B<br />

Zypern X<br />

Legende: + Vorgeschrieben für alle Reisenden aus Infektionsgebieten<br />

X Empfohlen für alle Reisende x Empfohlen für Risiko- und Abendteuerreisende<br />

B Impfempfehlung mit oralem Cholera-Impfstoff v Vorgeschrieben für alle Reisende<br />

Tollwut<br />

FSME<br />

Meningokokken<br />

Malaria<br />

Cholera<br />

Auslands<strong>impfungen</strong>/Malariaschutz<br />

Gelbfieberimpfstellen in <strong>Hamburg</strong><br />

(Stand Juli 2005)<br />

Bernhard-Nocht-Institut<br />

für Tropenmedizin<br />

Vaccinating Centre Nr. 24<br />

Klinische Abteilung, Ambulanz,<br />

Herr Prof. Gerd-Dieter Burchard<br />

Bernhard-Nocht-Str. 74<br />

20359 <strong>Hamburg</strong><br />

� 0 40/31 28 51<br />

Impfzentrum des Instituts für<br />

Hygiene und Umwelt der Freien<br />

und Hansestadt <strong>Hamburg</strong><br />

Dr. Gerhard Fell<br />

Beltgens Garten 2<br />

20537 <strong>Hamburg</strong><br />

� 0 40/428 54-44 20<br />

<strong>Hamburg</strong> Port Health Centre<br />

Prof. Dr. Xaver Baur<br />

Seewartenstraße 10<br />

20459 <strong>Hamburg</strong><br />

� 0 40/42 88 94-0<br />

Personalamt der Freien<br />

und Hansestadt <strong>Hamburg</strong>,<br />

Arbeitsmedizinischer Dienst,<br />

Vaccinating Centre Nr. 21<br />

Zentrale Alter Steinweg,<br />

Herr Antlauf-Lammers, Frau Dr.<br />

Gabriele Pretzsch (für Bedienstete<br />

der hamburgischen Verwaltung<br />

oder eines Unternehmens<br />

in der Trägerschaft der FHH)<br />

Alter Steinweg 4<br />

20459 <strong>Hamburg</strong><br />

� 0 40/428 41-13 36<br />

Deutsche Lufthansa<br />

Aktiengesellschaft<br />

Vaccinating Centre Nr. 10<br />

Medizinischer Dienst <strong>Hamburg</strong>,<br />

Herr Dr. Jan Gebhardt, Frau Dr.<br />

Doris Müller, (für Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter der Deutschen<br />

Lufthansa AG oder einer<br />

ihrer Tochterunternehmen)<br />

Weg beim Jäger 193<br />

22313 <strong>Hamburg</strong><br />

� 0 40/50 70-20 81<br />

Michael Kulow<br />

Betriebsarzt der Hapag-Lloyd AG<br />

Vaccinating Centre Nr. 11<br />

(für Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter der Hapag-Lloyd AG)<br />

Ferdinandstraße 58<br />

20079 <strong>Hamburg</strong><br />

� 0 40/30 01-0<br />

Dr. med. Manfred Peters<br />

Vaccinating Centre Nr. 12<br />

Wandsbeker Marktstraße 73<br />

22041 <strong>Hamburg</strong><br />

� 0 40/652 60 00<br />

Dr. med. Hans-Walter Feldheim<br />

Vaccinating Centre Nr. 15<br />

Winterhuder Marktplatz 6<br />

22299 <strong>Hamburg</strong><br />

� 0 40/47 27 33<br />

Jan-Gerd Hagelstein<br />

Vaccinating Centre Nr. 19<br />

Wolfgangsweg 6<br />

20459 <strong>Hamburg</strong><br />

� 0 40/319 23 30<br />

Dr. med. Miklós Hazay<br />

Vaccinating Centre Nr. 13<br />

Spitalerstraße 32<br />

22095 <strong>Hamburg</strong><br />

� 0 40/32 45 15<br />

Dr. med. Andreas Meyer<br />

Vaccinating Centre Nr. 18<br />

Osterstraße 16<br />

20259 <strong>Hamburg</strong><br />

� 0 40/40 47 11<br />

Dr. med. Georg Gagesch<br />

Vaccinating Centre Nr. 22<br />

Dammtorstraße 27<br />

20354 <strong>Hamburg</strong><br />

� 0 40/35 71 56-38, Fax -39<br />

Dr. Anet Wywiol<br />

Vaccinating Centre Nr. 4<br />

Seewartenstraße 10<br />

20095 <strong>Hamburg</strong><br />

� 0 40/38 08 88 66<br />

49<br />

Dr. med. Sabine Caspers-Hazay<br />

Vaccinating Centre Nr. 26<br />

Pestalozzistraße 5<br />

22305 <strong>Hamburg</strong><br />

� 0 40/61 61 63<br />

Dr. med. Hans-Marten Schrader<br />

Vaccinating Centre Nr. 16<br />

Papenhuder Straße 39<br />

22087 <strong>Hamburg</strong><br />

� 0 40/220 68 23<br />

Dr. med. Axel Sommer<br />

Vaccinating Centre Nr. 17<br />

Edgar-Roß-Straße 13<br />

20251 <strong>Hamburg</strong><br />

� 0 40/46 42 64<br />

Dr. med. Thomas Fenner<br />

Vaccinating Centre Nr. 23<br />

Bergstraße 14<br />

20095 <strong>Hamburg</strong><br />

� 0 40/309 55-0<br />

Peter Berdin<br />

Vaccinating Centre Nr. 20<br />

Mühlenkamp 59<br />

22303 <strong>Hamburg</strong><br />

� 0 40/27 71 96<br />

Prof. Dr. Manfred Dietrich<br />

c/o Praxis Dr. H. Beltermann/<br />

Dr. A. Müller-Scheven-Wakker<br />

Vaccinating Centre Nr. 27<br />

Anne-Frank-Straße 2a<br />

22587 <strong>Hamburg</strong><br />

� 0 40/86 25 24<br />

Dr. med. Wolfgang Schmidt<br />

Vaccinating Centre Nr. 28<br />

Rahlstedter Bahnhofstraße 33<br />

22143 <strong>Hamburg</strong><br />

� 0 40/677 51 15


50<br />

Besondere Impfsituationen<br />

Impfungen bei HIV-Infektion<br />

Nach Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO),<br />

Juli 2004<br />

Impfstoff<br />

HIV-Infektion<br />

asymptomatisch symptomatisch<br />

Inaktivierte Impfstoffe/Toxoide Empfohlen Empfohlen<br />

Masern-Impfstoff<br />

Mumps-, Röteln- und andere<br />

Empfohlen Nicht empfohlen*<br />

Lebendimpfstoffe Empfohlen Nicht empfohlen<br />

Varizellen Möglich** Kontraindiziert<br />

(BCG) Kontraindiziert Kontraindiziert<br />

* Masern können bei HIV-Infizierten einen besonders schweren Verlauf nehmen. Bei<br />

erhöhter Masern-Gefährdung ist deshalb eine Masern-Impfung indiziert. Eine gleichzeitig<br />

durchgeführte IgG-Substitution kann den Impferfolg in Frage stellen.<br />

Eine Kontrolle des Impferfolgs ist in diesen Fällen angeraten. Im Falle einer akuten<br />

Masern-Exposition ist bei nichtimmunen Personen eine IgG-Gabe zu erwägen.<br />

** Die Varizellen-<strong>Schutz</strong>impfung kann bei Varizellen-empfänglichen HIV-infizierten Personen<br />

mit noch funktionierender zellulärer Abwehr (altersentsprechende CD4 +-Zellzahl mit<br />

einem Anteil der CD4 +-Zellen an den Gesamtlymphozyten von ≥ 25 %) erwogen werden.<br />

Impfungen während der Schwangerschaft<br />

Aus prinzipiellen Erwägungen sollten nur dringend indizierte Impfungen<br />

unter strenger Risikoabwägung während der Schwangerschaft<br />

durchgeführt werden, wobei Impfungen im 1. Trimenon möglichst zu<br />

vermeiden sind. Dies gilt vor allem für Lebendimpfstoffe, z. B. gegen<br />

Gelbfieber und Masern. Eine versehentlich in der Schwangerschaft<br />

durchgeführte Impfung mit einer Lebendvakzine ist jedoch keine<br />

Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.<br />

Von den hier abgehandelten Impfungen sind in der Schwangerschaft<br />

unbedenklich:<br />

� Tetanus<br />

� Diphtherie (2. und 3. Trimenon)<br />

� Polio<br />

absolut kontraindiziert:<br />

� Masern<br />

� Mumps<br />

� Röteln<br />

Besondere Impfsituationen<br />

Reise-Impfungen und Schwangerschaft<br />

Aus prinzipiellen Erwägungen sollten nur dringend indizierte Impfungen<br />

unter strenger Risikoabwägung während der Schwangerschaft<br />

durchgeführt werden, wobei Impfungen im 1. Trimenon möglichst<br />

zu vermeiden sind. Dies gilt vor allem für Lebendimpfstoffe. z. B.<br />

gegen Gelbfieber und Masern. Eine versehentlich in der Schwangerschaft<br />

durchgeführte Impfung mit einer Lebendvakzine ist jedoch<br />

keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.<br />

Von den hier abgehandelten Impfungen sind in der Schwangerschaft:<br />

unbedenklich: Tetanus<br />

Diphtherie (2. und 3. Trimenon)<br />

Polio<br />

relativ kontraindiziert: Cholera<br />

(wegen fehlender Erfahrungen FSME (aktiv)<br />

nur unter strenger Gelbfieber<br />

Nutzen-Risiko-Abwägung) Hepatitis A (aktiv)<br />

Hepatitis B (aktiv)<br />

Influenza<br />

Japanische Enzephalitis<br />

Meningokokken-Meningitis<br />

Pneumokokken<br />

Tollwut (präexpositionell)<br />

Typhus (oral, parenteral)<br />

absolut kontraindiziert: Masern<br />

Mumps<br />

Röteln<br />

51


52 Besondere Impfsituationen<br />

Impfungen bei bestimmten Grundleiden<br />

und chronischen Erkrankungen<br />

Chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen leben heute<br />

nicht mehr behütet und abgeschieden, sondern nehmen aktiv am<br />

Leben teil und begeben sich auch auf Reisen in ferne Länder. Daher<br />

sollten sie alle Impfungen erhalten, die für sie keine Gefährdung<br />

darstellen. Eine Gefahr könnte z. B. durch die Impfung mit einem<br />

Lebendimpfstoff bei bestehender Immundefizienz ausgehen. Nachdem<br />

die Impfungen mit BCG (Impfung gegen Tuberkulose) und OPV<br />

(Orale Polio Vakzine) in Deutschland nicht mehr empfohlen sind, sind<br />

noch mögliche Kontraindikationen bei folgenden Lebend<strong>impfungen</strong><br />

zu beachten: MMR, Varizellen, Typhus oral sowie Gelbfieber (Gefahr<br />

einer Enzephalitis bei Immundefekt). Ein Impfschutz für chronisch<br />

Kranke ist besonders wichtig, da diese Patienten für bestimmte Erkrankungen<br />

oft anfälliger sind und eine Infektion ihr Grundleiden zusätzlich<br />

verschlechtern könnte.<br />

Da Impfungen bei dieser Personengruppe häufig aus unbegründeten<br />

Ängsten unterbleiben, hat die STIKO (Ständige Impfkommission) in<br />

ihren Empfehlungen (aktueller Stand Juli 2005) explizit festgehalten,<br />

„dass indizierte Impfungen auch bei Personen mit chronischen Erkrankungen<br />

durchgeführt werden sollen, da diese Personen durch<br />

schwere Verläufe und Komplikationen impfpräventabler Krankheiten<br />

besonders gefährdet sind. Personen mit chronischen Erkrankungen<br />

sollen über den Nutzen der Impfung im Vergleich zum Risiko der<br />

Krankheit aufgeklärt werden. Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse<br />

darüber vor, dass eventuell zeitgleich mit der Impfung<br />

auftretende Krankheitsschübe ursächlich durch eine Impfung<br />

bedingt sein können“. Auch die Auflistung falscher Kontraindikationen<br />

soll dem impfenden Arzt mehr Sicherheit geben, nur bei echten<br />

Kontraindikationen Impfungen zu unterlassen, sie ansonsten aber<br />

zeitgerecht und vollständig durchzuführen.<br />

Über jede Impfung muss der Arzt individuell entscheiden. Wir<br />

möchten dazu auf Basis vorliegender Empfehlungen und publizierter<br />

Erfahrungen Entscheidungshilfen geben. Die unter dem Punkt „Besonders<br />

empfohlen“ aufgeführten Impfungen beziehen sich in der Regel<br />

auf Indikations- oder Nachhol<strong>impfungen</strong> zusätzlich zu den empfohlenen<br />

Standard<strong>impfungen</strong> im Impfkalender für Kinder und Jugendliche.<br />

Allergien<br />

Für das Impfen sind nur Allergien gegen Impfstoff-Bestandteile relevant.<br />

Viele Substanzen, gegen die Patienten allergisch sind, kommen<br />

in Impfstoffen nicht vor. Beim Impfen zu beachten ist die klinisch<br />

Besondere Impfsituationen<br />

bedeutsame Hühnereiweißallergie, bei der eine Impfung mit Impfstoffen,<br />

die Hühnereiweiß enthalten (Gelbfieber-, Influenza-Impfstoffe),<br />

unterbleiben sollte sowie die Vorsensibilisierung gegen bestimmte<br />

Antibiotika (z. B. Neomycin, Streptomycin). Penicillin darf grundsätzlich<br />

bei der Produktion von Impfstoffen nicht verwendet werden.<br />

Vorsicht ist immer geboten, wenn bereits generalisierte allergische<br />

Symptome bei früheren Impfungen aufgetreten sind. Hier sind weitere<br />

Impfungen mit dem gleichen Impfstoff bis zur Klärung kontraindiziert.<br />

Oft wird empfohlen, Allergiker generell 30–60 Minuten nachzubeobachten.<br />

In Zweifelsfällen können Impflinge auch unter stationärer Überwachung<br />

geimpft werden. Eine Klinik, die Allergiker austestet, ist in der Regel<br />

gut gerüstet, im Ernstfall schnell und routiniert zu reagieren. Allergiker<br />

unter Hyposensibilisierungstherapie sollten reguläre<br />

Impfungen (v.a. Lebend<strong>impfungen</strong>) während der Steigerungsphase<br />

nicht erhalten. Während der Erhaltungstherapie sollten<br />

Impfungen mitten in das Intervall der vierwöchentlichen Erhaltungsdosen<br />

gelegt werden. So besteht jeweils ein zweiwöchiger Abstand<br />

zur vorgehenden und zur folgenden Allergeninjektion<br />

Anfallsleiden (Epilepsie)<br />

Patienten mit einem (nicht progressiven) Anfallsleiden können geimpft<br />

werden. Es empfiehlt sich, die Impfungen möglichst in einer Phase<br />

der gut eingestellten antikonvulsiven Therapie durchzuführen. Eine<br />

frühzeitige Gabe eines Antipyretikums vor Beginn einer Impfreaktion<br />

kann Fieberkrämpfen vorbeugen.<br />

Funktionelle und anatomische Asplenie,<br />

Sichelzellenanämie<br />

Alle Impfungen können durchgeführt werden.<br />

Besonders empfohlen sind alle Impfungen gegen bekapselte Bakterien,<br />

HIB auch für Ältere, Pneumokokken und Meningokokken, sowie Influenza.<br />

Bei einer geplanten Splenektomie sollte – wegen des besseren<br />

Impferfolges – möglichst mindestens zwei Wochen vor der Operation<br />

geimpft werden.<br />

Asthma bronchiale<br />

Für Asthma-Patienten gibt es keine Impfeinschränkungen.<br />

Besonders empfohlen: Pertussis, Influenza (jährlich) und Pneumokokken.<br />

53


54 Besondere Impfsituationen<br />

Autoimmun-Erkrankungen<br />

Z. B. Lupus erythematodes, Rheumatoide Arthritis (RA), Multiple<br />

Sklerose (MS). Aus allen vorliegenden epidemiologischen Daten ergibt<br />

sich statistisch kein Hinweis auf eine Häufung von Erstmanifestationen<br />

oder Schubauslösungen von Autoimmunerkrankungen nach<br />

Impfungen. Nach heutigem Kenntnisstand sind Impfungen auch<br />

nicht Ursache von Autoimmunerkrankungen.<br />

Im individuellen Fall kann bei einer Autoimmunerkrankung, die ja<br />

häufig durch einen Krankheitsverlauf in Phasen geprägt ist, nicht mit<br />

absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass bei entsprechender<br />

Disposition des Patienten eine Impfung – wie eine Infektion oder<br />

andere Umweltfaktoren – als unspezifischer Trigger einen Schub auslösen<br />

kann. Jede Impfung sollte daher mit dem Impfling individuell<br />

besprochen und abgewogen werden, damit nicht die eventuelle<br />

zeitliche Koinzidenz als kausaler Zusammenhang der Impfung angelastet<br />

wird. Der behandelnde Arzt sollte diese spezielle Aufklärung<br />

zur eigenen Sicherheit auch dokumentieren.<br />

Da bei den meisten Autoimmunerkrankungen die Ätiologie noch nicht<br />

geklärt ist, werden Impfungen die im zeitlichen Zusammenhang mit<br />

den ersten oder erneuten Krankheitssymptomen erfolgten, häufig zu<br />

Unrecht als kausale Ursache und Auslöser angeschuldigt, da Patienten<br />

verständlicherweise nach einer Erklärung für ihre Erkrankung<br />

suchen. Erfahrungen gibt es z. B. bei Multipler Sklerose (Standard<strong>impfungen</strong>,<br />

Influenzaimpfung, insbesondere auch Hepatitis-B-Impfung)<br />

und bei Lupus erythematodes (Influenza-, Pneumokokkenimpfung).<br />

Dabei wurde kein Unterschied im weiteren Krankheitsverlauf<br />

zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften beobachtet. Die Impfung<br />

gegen Influenza für MS-Patienten wird allgemein befürwortet. Sie<br />

hat einen prophylaktischen Wert, da Infektionen der oberen Luftwege<br />

als wichtiger Faktor bei der Auslösung von MS-Schüben eine Rolle<br />

spielen.<br />

Seit Juli 2004 empfiehlt die STIKO die Impfung für MS-Patienten mit<br />

durch Infektion getriggerte Schübe. Die Unbedenklichkeit von Lebendimpfstoffen<br />

ist weniger gut belegt. Die Impfung gegen Röteln und<br />

Varizellen gilt nach den Empfehlungen als sicher. Stehen Patienten<br />

mit Autoimmunerkrankungen unter immunsuppressiver Therapie,<br />

sind Lebendimpfstoffe kontraindiziert. Nach anderen Impfungen<br />

kann der Impferfolg eingeschränkt sein, so dass evtl. eine serologische<br />

Kontrolle ratsam sein kann.<br />

Besondere Impfsituationen<br />

Diabetes mellitus<br />

Alle Impfungen können durchgeführt werden. Auf eine gute Stoffwechseleinstellung<br />

insbesondere bei Fieberreaktionen sollte geachtet<br />

werden. Durch die Influenza- und Pneumokokkenimpfung wird die<br />

Stoffwechsellage von Diabetikern, die Insulin bzw. orale Antidiabetika<br />

erhalten, nicht verändert.<br />

Besonders empfohlen: Influenza (jährlich), Pneumokokken, Td.<br />

Hinweis: Berichte, dass Impfungen gegen Mumps, HIB oder Hepatitis<br />

B einen Diabetes mellitus Typ I auslösen könnten, haben sich<br />

durch Fakten nicht belegen lassen.<br />

Dialyse-Patienten<br />

Bei Patienten mit Nierenfunktionsstörungen sollten alle Impfungen<br />

möglichst frühzeitig erfolgen, da die Immunantwort bei manifester<br />

Niereninsuffizienz und bestehender Dialysepflicht, insbesondere auf<br />

T-Zell-abhängige Antigene ungenügend sein kann. Für die Hepatitis-B-<br />

Impfung steht ein spezieller Impfstoff mit erhöhtem Antigengehalt<br />

zur Verfügung; gegen Influenza bieten sich adjuvierte Impfstoffe an.<br />

Da Titer schneller als bei Gesunden abfallen, müssen Auffrisch<strong>impfungen</strong><br />

evtl. bereits zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt werden<br />

(ggf. Pneumokokken bereits nach 2 Jahren). Bei Hepatitis B sollte<br />

gemäß internationalen Vorgaben mindestens ein Titer ≥ 10 IU/l messbar<br />

sein. Jährliche Titerkontrollen werden empfohlen. Besonders<br />

empfohlen: Hepatitis B, Influenza, Pneumokokken.<br />

Down-Syndrom<br />

Kinder mit Morbus Langdon Down (Trisomie 21) zeigen eine erhöhte<br />

Infektanfälligkeit. Eine Infektion mit Hepatitis B führt vermehrt zu<br />

chronischen Verläufen.<br />

Besonders empfohlen: alle Standard<strong>impfungen</strong>, Influenza, Pneumokokken,<br />

ggf. Varizellen, Hepatitis A, Hepatitis B, insbesondere bei<br />

Aufenthalt in Einrichtungen, die auch von Verhaltensgestörten besucht<br />

werden.<br />

Frühgeborene<br />

Frühgeborene werden unabhängig von ihrem Geburtsgewicht entsprechend<br />

dem empfohlenen Impfalter geimpft. Es erfolgt keine Korrektur<br />

des Lebensmonats; Frühgeborene erhalten die volle Impfdosis.<br />

Oft ist die Menge der übertragenen mütterlichen Leihantikörper geringer,<br />

daher ist auf frühzeitige und zeitgerechte Anschluss<strong>impfungen</strong><br />

zu achten.<br />

55


56 Besondere Impfsituationen<br />

Besonders empfohlen: Pneumokokken für Frühgeborene (vor vollendeter<br />

37. SSW), Influenza (jährlich), besonders bei respiratorischen<br />

Vorschäden.<br />

Haemophilie<br />

Um ein Muskelhämatom zu vermeiden, werden bei Impflingen mit<br />

hämorrhagischer Diathese Impfstoffe subkutan (s.c.) appliziert.<br />

Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass z. B. Hepatitis-B-Impfstoffe<br />

bei Haemophilie-Patienten auch bei subkutaner Gabe immunogen<br />

und verträglich sind. Die s.c. Applikation ist bei den meisten Präparaten<br />

durch die Zulassung entsprechend abgedeckt. Ebenso gibt<br />

die Gebrauchs- und Fachinformation Auskunft, wenn bei bestimmten<br />

Impfstoffen eine subkutane Applikation vermieden werden soll (z. B.<br />

bei bestimmten HIB-Impfstoffen wegen evtl. verminderter Immunogenität<br />

oder bei adjuvierten Impfstoffen gegen Influenza, weil hier wie<br />

generell bei subkutaner Injektion adjuvierter Impfstoffe mit verstärkten<br />

Lokalrektionen zu rechnen ist). Die Pädiater in den USA empfehlen<br />

alternativ zur subkutanen Gabe eine intramuskuäre Impfung, wenn<br />

sie mit einer sehr feinen Nadel und unmittelbar nach Faktorengabe<br />

erfolgt. Anschließend sollte die Einstichstelle für 2 Minuten fest<br />

komprimiert werden, ohne zu reiben.<br />

Besonders empfohlen: Hepatitis A, Hepatitis B, Influenza.<br />

Herz- und Gefäßerkrankungen<br />

Alle Patienten mit angeborenem oder erworbenem Herz- bzw. Gefäßleiden<br />

bedürfen eines soliden Impfschutzes. Bei Fieberreaktionen ist<br />

auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr und die frühzeitige Gabe eines<br />

Antipyretikums zu achten. Bei entzündlichen Herzerkrankungen sollten<br />

Patienten erst nach Abklingen der akuten Krankheitsphase geimpft<br />

werden. Die manchmal geäußerte Vermutung, Impfstoffe, z. B. gegen<br />

Influenza, könnten Myokarditiden auslösen, ist unbegründet. Die Impfstoffe<br />

enthalten keine infektiösen Partikel, sondern ausschließlich<br />

gereinigte Antigene.<br />

Besonders empfohlen: Influenza, Pneumokokken.<br />

HIV-Infektion<br />

HIV-infizierte Kinder und Erwachsene können alle Standard<strong>impfungen</strong><br />

– Tetanus, Diphtherie, Pertussis, HIB, Hepatitis B und Poliomyelitis<br />

(mit inaktivierter Vaccine, IPV) – erhalten. Dies gilt generell für alle<br />

so genannten „Tot“-Impfstoffe (inaktivierte und Toxoid-Impfstoffe. Die<br />

Impfung gegen Influenza und Pneumokokken wird für HIV-Patienten<br />

Besondere Impfsituationen<br />

explizit empfohlen. Inzwischen liegen auch genügend Untersuchungen<br />

vor, die zeigen, dass es nach Impfung – wenn überhaupt – höchstens<br />

vorübergehend – zu einer kurzfristig erhöhten Viruslast kommt. Die<br />

Gefährdung durch die Wilderkrankung wird als deutlich höher eingeschätzt.<br />

Impfungen mit Lebend<strong>impfungen</strong>, z. B. gegen Masern, Mumps und<br />

Röteln, sind bei einer symptomatischen HIV-Infektion grundsätzlich<br />

nicht empfohlen und nur sehr eingeschränkt indiziert (s.u.).<br />

Impftermine und -pläne sollten mit der betreuenden Klinik abgesprochen<br />

werden. Da Personen mit HIV-Infektion mit einer schwächeren<br />

Antikörperbildung reagieren können, ist eventuell eine serologische<br />

Kontrolle sinnvoll.<br />

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2005<br />

Impfstoff<br />

HIV-Infektion<br />

asymptomatisch symptomatisch<br />

Inaktivierte Impfstoffe/Toxoide Empfohlen Empfohlen<br />

Masern-Impfstoff<br />

Mumps-, Röteln- und andere<br />

Empfohlen Nicht empfohlen*<br />

Lebendimpfstoffe Empfohlen Nicht empfohlen<br />

Varizellen Möglich** Kontraindiziert<br />

(BCG) Kontraindiziert Kontraindiziert<br />

* Masern können bei HIV-Infizierten einen besonders schweren Verlauf nehmen. Bei<br />

erhöhter Masern-Gefährdung ist deshalb eine Masern-Impfung indiziert. Eine gleichzeitig<br />

durchgeführte IgG-Substitution kann den Impferfolg in Frage stellen. Eine Kontrolle<br />

des Impferfolges ist in diesen Fällen angeraten. Im Falle einer akuten Masern-<br />

Exposition ist bei nicht immunen Personen eine IgG-Gabe zu erwägen.<br />

** Die Varizellen-<strong>Schutz</strong>impfung kann bei varizellenempfänglichen HIV-infizierten Personen<br />

mit noch funktionierender zellulärer Abwehr (altersentsprechenden CD4+-Zellzahl<br />

mit einem Anteil der CD4+-Zellzahl den Gesamtlymphozyten von ≥ 25 %) erwogen<br />

werden.<br />

Besonders empfohlen: Influenza, Pneumokokken, HIB, ggf. MMR,<br />

ggf. Varizellen (Vorgaben beachten s.o.).<br />

Hydrozephalus Liquorfistel<br />

Alle Impfungen können gegeben werden.<br />

Besonders empfohlen: HIB, Pneumokokken, Meningokokken.<br />

57


58 Besondere Impfsituationen<br />

Immundefekte<br />

Im Vordergrund steht auch hier stets, eine potentielle Gefährdung<br />

des Impflings zu vermeiden. Impfungen mit „Tot“-Impfstoffen sind,<br />

wenn indiziert und lege artis durchgeführt, in aller Regel ungefährlich,<br />

Impfungen mit Lebendimpfstoffen können dagegen u. U. zu einer<br />

unerwünschten Ausbreitung des Impfkeimes führen. Eine exakte<br />

Diagnose und eine kritische Nutzen-Risiko-Bewertung vor einer<br />

Impfung mit einem Lebendimpfstoff sind daher besonders wichtig.<br />

Antikörpermangel-Syndrom (AMS);<br />

Agammaglobulinämie<br />

� Vorsicht mit Lebendimpfstoffe<br />

� Keine Antikörperbildung nach „Tot“-Impfstoffen, Aufbau einer<br />

T-Zell-Immunität fraglich.<br />

IgA-Mangel<br />

� Patienten können „Tot“- und nach entsprechender Abwägung<br />

Lebendimpfstoffe erhalten.<br />

IgG-Subklassendefekt<br />

� Alle Standard<strong>impfungen</strong> können ohne Bedenken durchgeführt<br />

werden.<br />

� Besonders empfohlen: Beim IgG2-Subklassendefekt ist der Impfschutz<br />

gegen HIB, Pneumokokken und Meningokokken besonders<br />

wichtig.<br />

Komplement-/Properdindefekt<br />

� Besonders empfohlen: Meningokokken, Pneumokokken.<br />

Granulozyten- und Makrophagendefekte<br />

� Bakterielle Lebend<strong>impfungen</strong> sind kontraindiziert<br />

(BCG, Typhus oral).<br />

� Besonders empfohlen: Influenza, um Sekundärinfektionen zu<br />

vermeiden.<br />

Besondere Impfsituationen<br />

Schwerer kombinierter Immundefekt<br />

(T- und B-Zelldefekt)<br />

� Kein Lebendimpfstoff!<br />

� Tödliche Verläufe nach BCG-Impfungen (BCGitis) und vereinzelt<br />

Masern sowie Poliomyelitisfälle mit Lähmungen (VAPP) nach oraler<br />

Vakzine sind beschrieben.<br />

� „Tot“-Impfstoffe schaden nicht, erzeugen aber meist keine Immunität.<br />

Titerkontrolle angezeigt.<br />

Immunsuppression<br />

Da jeder Organismus durch immunsuppressive Therapien individuell<br />

unterschiedlich stark in seiner Immunantwort beeinträchtigt wird, ist<br />

es schwierig, im Einzelfall eine Voraussage zu treffen. Daher sollte<br />

immer auch der therapierende Arzt konsultiert werden. Außerdem<br />

empfiehlt es sich, in der Fachinformation eines zeitgleich verabreichten<br />

Medikamentes zu prüfen, ob Einschränkungen beim Impfen<br />

zu beachten sind (z. B. Ausschluss von Lebend<strong>impfungen</strong> unter Gabe<br />

von Methotrexat oder bestimmten Antirheumatika, z. B. Leflunomid).<br />

Lebendimpfstoffe (z. B. MMR, Gelbfieber, Typhus oral) sollten nicht<br />

angewendet werden bei Patienten mit Leukämie, Lymphomen, generalisierten<br />

bösartigen Erkrankungen bzw. bei Therapie mit Kortikoiden,<br />

alkylierenden Substanzen, Antimetaboliten oder während einer Bestrahlungstherapie.<br />

Das genaue Zeitintervall, bis die volle Funktionsfähigkeit<br />

des Immunsystems nach einer immunsuppressiven Therapie<br />

wieder hergestellt ist, ist nicht genau bekannt. Experten schätzen<br />

es zwischen 3 Monaten und einem Jahr. Generell sollte angestrebt<br />

werden, vor einer immunsuppressiven Therapie bzw. vor einer Transplantation<br />

den Impfstatus zu komplettieren. Hinweise: Bei Kindern mit<br />

malignen Erkrankungen sollte die Impfung gegen Influenza möglichst<br />

vor der Influenzasaison erfolgen; mit einem Abstand von mindestens<br />

3– 4 Wochen nach Ende der Chemotherapie, wenn die Lymphozytenund<br />

Granulozytenzahl auf über 1.000 Zellen/µl (1,0 x 109/l) angestiegen<br />

ist. Während einer postexpositionellen Tollwutprophylaxe<br />

sollten Immunsuppressiva abgesetzt werden, und die ausreichende<br />

Titerentwicklung durch Laborkontrollen überprüft werden.<br />

Besonders empfohlen: Hepatitis B, Pneumokokken, Influenza, Varizellen<br />

(Vorgaben beachten!). Besonders empfohlen ist auch die<br />

Komplettierung des Impfschutzes im Umfeld von Patienten mit<br />

eingeschränktem Immunsystem; sie sollten gegen Masern, Mumps<br />

und Röteln und Varizellen immun sein und jährlich gegen Influenza<br />

geimpft werden.<br />

59


60 Besondere Impfsituationen<br />

Therapie mit Kortikoiden<br />

Folgende empirische Empfehlungen werden in den USA für vorher<br />

gesunde Kinder gegeben, die eine Kortikoidtherapie erhalten, und<br />

zwar wegen einer das Immunsystem per se nicht beeinträchtigenden<br />

Erkrankung:<br />

� Keine Einschränkung der Impffähigkeit bei physiologischer<br />

Ersatztherapie.<br />

� Lokale Anwendung von Kortikoiden an der Haut, über den Respirationstrakt<br />

(Aerosol), an den Augen, intraartikulär, bursal oder<br />

injiziert in Sehnenansätze wirken in der Regel nicht immunsuppressiv.<br />

Wenn allerdings nach längerer, topischer Anwendung systemisch<br />

entsprechend hohe Spiegel erreicht werden, die klinisch<br />

oder im Labor nachweisbar sind, sollten Impfungen mit Lebendvakzinen<br />

vermieden werden. Ein therapiefreies Intervall von<br />

4 Wochen wird empfohlen.<br />

� Bei niedriger bis mittlerer Dosierung von Kortikoiden, (< 2 mg<br />

Prednison/kg KG täglich oder < 20 mg/d bei einem Körpergewicht<br />

über 10 kg) täglich oder alternierend gegeben, können Lebend<strong>impfungen</strong><br />

erfolgen.<br />

� Bei höheren Dosierungen (2 mg Prednison/kg KG oder mehr bzw.<br />

20 mg Prednison/d oder mehr bei Kindern mit einem Körpergewicht<br />

über 10 kg), täglich oder alternierend über einen Zeitraum<br />

von weniger als 14 Tagen gegeben, können Lebend<strong>impfungen</strong><br />

direkt nach Behandlungsende gegeben werden. Besser ist es,<br />

ein therapiefreies Intervall von 14 Tagen einzuhalten.<br />

� Lebendimpfstoffe sollten nicht geimpft werden bei einer systemischen<br />

Gabe von 2 mg Prednison/kg KG oder mehr bzw. 20 mg<br />

Prednison/d oder mehr bei Kindern mit einem Körpergewicht über<br />

10 kg, wenn die Gabe länger als 14 Tage täglich oder alternierend<br />

erfolgt. Nach Absetzen ist ein therapiefreies Intervall von 1 bis 3<br />

Monaten einzuhalten.<br />

� Kinder, die Kortikoide wegen einer das Immunsystem beeinträchtigenden<br />

Grunderkrankung erhalten, sollten Lebendimpfstoffe<br />

nicht erhalten. Ausnahmen erfordern eine strenge Nutzen-Risikoabwägung.<br />

Diese pauschalen Empfehlungen aus den USA entpflichten den Arzt<br />

natürlich nicht, für jeden Einzelfall eine sorgfältige Nutzen-Risiko-<br />

Bewertung vorzunehmen und stets nach klinischen Anzeichen einer<br />

Immunsuppression zu fahnden.<br />

Besondere Impfsituationen<br />

Knochenmarktransplantation (KMT)<br />

Von entsprechenden Zentren wird empfohlen, mit Impfungen nicht<br />

vor Ablauf eines Jahres nach KMT zu beginnen. Durch die Transplantation<br />

hat der Patient seinen bisherigen Impfschutz verloren; das<br />

neue Immunsystem muss erst wieder neu trainiert werden. Im Falle<br />

einer Verletzung benötigt der KMEmpfänger einen passiven Tetanusschutz!<br />

Ein Jahr nach Transplantation kann mit einer erneuten Grundimmunisierung<br />

begonnen werden. Es dürfen jedoch zunächst nur<br />

„Totimpfstoffe“ verwendet werden. Empfohlen wird nach einem Jahr<br />

die Grundimmunisierung gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis.<br />

Zusätzlich soll gegen Haemophilus influenzae b (USA-Empfehlung:<br />

3 Dosen 12, 14 und 24 Monate nach Transplantation), Hepatitis B,<br />

Influenza und Kinderlähmung (inaktivierter Impfstoff nach Salk) immunisiert<br />

werden. Patienten mit einer chronischen GvHD (Graft versus<br />

Host Disease) zeigen unter Umständen keine Impfantwort. Erst<br />

nach zwei Jahren und nur bei Patienten ohne chronische GvHD bzw.<br />

ohne Immunsuppression wird von einigen Zentren eine Impfung gegen<br />

Masern, Mumps, Röteln mittels des attenuierten Lebendimpfstoffes<br />

empfohlen. (Die zweite MMR-Dosis ist nach den Empfehlungen der<br />

USA im Abstand von 6–12 Monaten vorgesehen, bei Ausbrüchen<br />

auch bereits nach 4 Wochen). Andere Lebendimpfstoffe (Polio nach<br />

Sabin – seit 1998 von der STIKO generell nicht mehr empfohlen –,<br />

Typhus, Gelbfieber, etc.) sollten nicht angewandt werden. Die Impfung<br />

gegen Pneumokokken mit dem 23-valenten Polysaccharid-<br />

Impfstoff wird 12 und 24 Monate (als 2. Chance) nach Transplantation<br />

empfohlen (CDC).<br />

Besonders empfohlen: Alle engen Kontaktpersonen sollten geschützt<br />

sein gegen: Influenza (jährliche Impfung), Polio, MMR, Varizellen,<br />

Hepatitis A bei entsprechender Gefährdung.<br />

Lebererkrankungen<br />

Patienten mit chronischen Lebererkrankungen sollten gegen Hepatitis<br />

A und B geschützt werden. Hierdurch können weitere Schädigungen<br />

der Leber durch diese vermeidbaren Infektionen verhindert werden.<br />

Bei Patienten mit Zirrhose bzw. auch bei Alkoholkranken wird auch<br />

die Impfung gegen Pneumokokken empfohlen.<br />

Besonders empfohlen: Hepatitis A, Hepatitis B, Pneumokokken,<br />

Influenza (jährlich).<br />

61


62 Besondere Impfsituationen<br />

Leukämie<br />

„Tot“impfstoffe können 3 bis 6 Monate nach Ende der Chemotherapie<br />

gegeben werden. Vor Gabe von Lebendimpfstoffen sollte der therapierende<br />

Arzt konsultiert werden.<br />

Besonders empfohlen: MMR, Varizellen für den Erkrankten (Vorgaben<br />

beachten) und sein enges Umfeld.<br />

Meningitis/Enzephalitis<br />

Nach überstandenen ZNS-Infektionen wird in der Regel unterschieden,<br />

ob es sich um eine prognostisch günstige oder schwerwiegende Verlaufsform<br />

gehandelt hat. Eine virusbedingte (oder abakterielle –<br />

ohne Erregernachweis) Meningitis bzw. Enzephalomeningitis ist<br />

eine selbstlimitierende Erkrankung, die nach Monaten abgeklungen<br />

ist und dann zumindest als ausgeheilt gilt. Beispiele sind ZNS-Infektionen<br />

im Rahmen von Mumps- oder Enterovirus (ECHO, Coxsackie)-<br />

Infektionen.<br />

Eine viral verursachte Enzephalitis kann durchaus auch schwerer und<br />

langwieriger verlaufen. Sie lässt bisweilen eine klinische Ausheilung<br />

vermissen. Beispiele für häufig mit bleibenden Schäden assoziierte<br />

Enzephalitiden sind Herpes- und Zytomegalievirus-Infektionen (bei<br />

Neugeborenen) sowie Masern- und FSME-Virus Infektionen (auch<br />

bei älteren Kindern und Erwachsenen). Bei einer bakteriell-eitrigen<br />

Meningitis handelt es sich ebenfalls fast immer um ein schweres,<br />

prognostisch ungünstiges Krankheitsbild. Beispiel sind die Meningokokken-<br />

und Pneumokokken-Meningitis. Oft bleiben auch bei frühzeitiger<br />

Diagnose und gezielter Antibiotikatherapie Schäden zurück.<br />

Die Genesung dauert oft viele Monate. Nach sicherer Ausheilung<br />

sollte der behandelnde Arzt die Impffähigkeit feststellen. Grundsätzlich<br />

ist das Risiko einer Erkrankung immer gegen das mögliche Risiko<br />

einer Impfung abzuwägen.<br />

Besonders empfohlen: HIB für Kinder, die bei der HIB-Erkrankung<br />

noch jünger als 2 Jahre waren, um Zweiterkrankungen zu vermeiden.<br />

Morbus Hodgkin<br />

Morbus Hodgkin-Patienten sind vermehrt gefährdet, invasive Erkrankungen<br />

durch Pneumokokken und HIB zu erleiden. Die Impfung<br />

gegen Pneumokokken und HIB sollte spätestens 10 bis 14 Tage vor<br />

Beginn der Chemotherapie erfolgen. Während und kurz nach der<br />

Therapie ist die Immunantwort vermindert. Patienten, die während<br />

Chemotherapie oder Bestrahlung geimpft wurden, sollten 3 Monate<br />

nach Therapieende erneut geimpft werden, da sich die Immunantwort<br />

rasch erholt.<br />

Besondere Impfsituationen<br />

Besonders empfohlen: Pneumokokken, HIB, Meningokokken,<br />

Influenza<br />

Mukoviszidose<br />

Besonders empfohlen: Influenza (jährlich), Pneumokokken<br />

Nephrotisches Syndrom<br />

Besonders empfohlen: Pneumokokken (Wiederimpfung bereits<br />

nach 3–5 Jahren), Influenza<br />

Für Patienten unter immunsuppressiver Therapie ist die Impfung<br />

gegen Varizellen indiziert. Sie kann durchgeführt werden, sofern<br />

noch keine VZVIgG-Antikörper im Serum nachweisbar sind und im<br />

Blutbild zum Impfzeitpunkt mindestens 1.200 Lymphozyten/µl nachweisbar<br />

sind.<br />

Neurodermitis<br />

Die Neurodermitis ist dem Formenkreis der Atopien zuzuordnen. Sie<br />

geht mit einem Defekt der zellulären Immunantwort einher (die TH1-<br />

Antwort wird partiell unterdrückt) und führt zu einer erhöhten Infektanfälligkeit.<br />

Der genaue Pathomechanismus ist weiterhin ungeklärt.<br />

Immer wieder taucht die Frage auf, inwieweit sich ein endogenes<br />

Ekzem durch Impfungen in seinem Verlauf verschlechtert oder ein<br />

akuter Schub ausgelöst werden kann. Gut dokumentierte Untersuchungen<br />

liegen dazu nicht vor. Solche Studien dürften auch schwer<br />

durchführbar sein, da der Verlauf schubförmig ist und von vielen<br />

Faktoren (Psyche, Nahrungsallergene, Hautirritationen, ect.) beeinflusst<br />

wird. Bei den Untersuchungen zur Masern-Mumps-Röteln-<br />

Impfung und der Verträglichkeit bei fraglicher Hühnereiweißallergie<br />

wurden speziell auch Kinder mit Atopie geimpft, ohne dass vermehrt<br />

unerwünschte Arzneimittelwirkungen auftraten. Kinder mit Neurodermitis<br />

sollten alle empfohlenen Impfungen erhalten. Es empfiehlt<br />

sich, Impfungen mit dem Impfling oder seinen Eltern zu besprechen<br />

und darauf hinzuweisen, dass die Impfung einen neuen Schub nicht<br />

verhindern kann. Dies verhindert, dass eine mögliche zeitliche Koinzidenz<br />

als kausaler Zusammenhang der Impfung angelastet wird. Der<br />

behandelnde Arzt kann diese spezielle Aufklärung zur eigenen Sicherheit<br />

dokumentieren. Während eines Schubes ist eine Impfung nicht<br />

zu empfehlen. In einer Studie wurde gezeigt, dass Neurodermitis-<br />

Kranke auf Konservierungsmittel in Impfstoffen vermehrt reagieren<br />

können. Es empfiehlt sich, Impfstoffe vorzuziehen, die kein Konservierungsmittel<br />

enthalten, z. B. Td-pur ® , Td-Virelon ® , Begrivac ® .<br />

Besonders empfohlen: Varizellen auch für ältere Patienten mit<br />

Neurodermitis und empfängliche, enge Kontaktpersonen.<br />

63


64<br />

Operationen<br />

Bei dringender Indikation kann ein operativer Eingriff jederzeit durchgeführt<br />

werden, auch wenn eine Impfung vorangegangen ist. Bei<br />

Wahleingriffen sollte nach Gabe von „Tot“impfstoffen ein Mindestabstand<br />

von 3 Tagen und nach Verabreichung von Lebendimpfstoffen<br />

ein Mindestabstand von 14 Tagen eingehalten werden. Diese Abstände<br />

sind in erster Linie als Hilfe für den Anästhesisten und Operateur<br />

zu verstehen, da ein „Impffieber“ in der unmittelbaren präund<br />

postoperativen Phase größere diffentialdiagnostische Schwierigkeiten<br />

machen könnte. Weder klinische Beobachtungen noch theoretische<br />

Erwägungen geben Anlass zu der Befürchtung, dass Impfungen<br />

und operative Eingriffe inkompatibel sind. Um aber mögliche Impfreaktionen<br />

und Komplikationen der Operation unterscheiden zu können,<br />

wird empfohlen, zwischen Impfungen und Operationen diese<br />

Mindestabstände einzuhalten.<br />

Besonders empfohlen: Hepatitis B vor ausgedehnten Operationen,<br />

z. B. mit der Herz-Lungen-Maschine, um mögliche Infektionen zu<br />

vermeiden. Tetanusschutz überprüfen und komplettieren vor Operationen<br />

am Gastrointestinaltrakt, um einen postoperativen Tetanus zu<br />

verhindern!<br />

Zerebralparese, Infantile (ICP)<br />

Besondere Impfsituationen<br />

Alle Kinder mit hirnorganischen Erkrankungen bedürfen dringend<br />

eines kompletten Impfschutzes.<br />

Besonders empfohlen: Pneumokokken; für Heimkinder Hepatitis A,<br />

Hepatitis B, Influenza, ggf. Varizellen.<br />

Zustand nach Purpura-Schoenlein-Henoch<br />

Im aktiven Krankheitsstadium ist von einer Impfung abzusehen.<br />

Während einer immunsuppressiven Therapie ist ebenfalls von Impfungen,<br />

insbesondere mit Lebendimpfstoffen, abzuraten. Mit Routine<strong>impfungen</strong><br />

sollte man frühestens 6 Monate nach Abklingen der zuletzt<br />

aufgetretenen Symptome beginnen. Ausnahmen bilden die aus vitaler<br />

Indikation erforderlichen Tetanus- oder Tollwut<strong>impfungen</strong>.<br />

Besondere Impfsituationen<br />

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Heininger, U.: Fragen und Antworten rund ums Impfen: Impfdialog<br />

1(2002): 4<br />

Schneeweiß, B.: Fragen und Antworten rund ums Impfen:<br />

Impfdialog 4 (2002): 150<br />

65


66 Besondere Impfsituationen<br />

FSME<br />

FSME – Eine durch Zecken übertragene Viruserkrankung<br />

Zecken können beim Stich verschiedene Infektionserreger übertragen.<br />

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), eine Viruserkrankung,<br />

und Borreliose, eine bakterielle Infektion, sind die am<br />

häufigsten von Zecken übertragenen Krankheiten.<br />

Borreliose-Erkrankungen treten weltweit auf. In Deutschland treten<br />

etwa 60.000 Erkrankungsfälle pro Jahr auf. Die Borreliose lässt sich<br />

durch hochdosierte Antibiotika gut beherrschen, wenn die Therapie<br />

beim Auftreten der entsprechenden Symptomatik frühzeitig begonnen<br />

wird. Hierdurch können die mit nicht unerheblichen Ausfallserscheinungen<br />

einhergehenden Spätmanifestationen vermieden werden.<br />

Die FSME ist bei weitem nicht so häufig wie die Borreliose. Da es<br />

sich um eine virale Erkrankung handelt, gibt es keine ursächliche<br />

medikamentöse Behandlung. Man kann der Erkrankung jedoch durch<br />

eine Impfung effektiv und sicher vorbeugen.<br />

Risikogebiete der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)<br />

in Deutschland<br />

Als Risikogebiete werden Endemiegebiete der FSME deklariert, in<br />

denen für Personen mit Zeckenexposition ein Erkrankungsrisiko in<br />

einer Höhe belegt ist, die nach einer Übereinkunft der Experten<br />

präventive Maßnahmen für gegenüber Zecken exponierte Einwohner,<br />

Berufstätige oder Touristen begründet. Das Infektionsrisiko ist in<br />

diesem Falle durch gesicherte Erkrankungsfälle belegt (Definition<br />

s. Legende der Karte). Als Hochrisikogebiete gelten Risikogebiete<br />

mit einem nachweislich besonders hohen Erkrankungsrisiko, so dass<br />

dort die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen zusätzlich bekräftigt<br />

wird (Definitionen s. Legende der Karte). Die präventiven Maßnahmen<br />

bestehen in der allgemeinen und individuellen Information und Aufklärung<br />

sowie individuellen Empfehlungen zur Expositionsprophylaxe<br />

bzw. Immunprophylaxe.<br />

Für die ärztliche Beratung und insbesondere Impfempfehlungen im<br />

Falle eines Expositionsrisikos hat sich der Bezug des Infektionsrisikos<br />

auf Kreisgebiete (fast ausnahmslos Landkreise) als ausreichend<br />

genau und insgesamt günstiger als z. B. eine Angabe von Postleitbereichen<br />

erwiesen. Es muss aber beachtet werden, dass die Naturherde<br />

der FSME in den genannten Kreisen u.U. örtlich sehr begrenzt<br />

sind, so dass die Mitarbeiter der zuständigen Gesundheitsämter ggf.<br />

sehr differenzierte Empfehlungen für präventive Maßnahmen geben<br />

können.<br />

In der Beratungspraxis sollten immer Art, Ausmaß und Dauer der<br />

Gefährdung sowie auch die Mobilität der Bewohner und Besucher<br />

berücksichtigt werden. Die STIKO empfiehlt die FSME-<strong>Schutz</strong>impfung<br />

nicht nur für Personen, die in Risikogebieten wohnen oder arbeiten,<br />

Besondere Impfsituationen<br />

sondem auch für Personen, die sich aus anderen Gründen in Risikogebieten<br />

aufhalten und dabei gegenüber Zeckenstichen exponiert<br />

sind. Dabei ist es nach Meinung der STIKO unerheblich, ob sie<br />

auch dort wohnen. Bürger, die sich in ihrer Freizeit in Risikogebieten<br />

aufhalten und dort verhaltensbedingt das Risiko eines Zeckenstiches<br />

tragen, müssen als gefährdet gelten und sollten sich deshalb gegen<br />

FSME impfen lassen. Auch Urlauber aus anderen Bundesländern, die<br />

sich vorübergehend in den Risikogebieten, z. B. in Baden-Württemberg<br />

oder Bayern aufhalten, können ein entsprechendes Infektionsrisiko<br />

tragen und benötigen deshalb ggf. eine <strong>Schutz</strong>impfung.<br />

Dazu noch eine Anmerkung zur Kostenübernahme der Impfung durch<br />

die Krankenkassen: Die <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> gegen FSME können die<br />

Krankenkassen als Satzungsleistungen zwar nach eigenem Ermessen<br />

begrenzen, aber sie können dabei nicht auf die STIKO-Empfehlungen<br />

verweisen (s. o.). Nach Auffassung der STIKO sollte nur der Aufenthalt<br />

in einem Risikogebiet außerhalb Deutschlands als Indikation<br />

einer selbst zu bezahlenden Reiseimpfung gelten (Epid. Bull. 28/2001:<br />

206-207). Diese Kernaussage bleibt auch in der anstehenden Neufassung<br />

der Impfempfehlungen der STIKO unverändert.<br />

Es gibt in Deutschland noch einige Gebiete mit sporadischen<br />

FSME-Einzelerkrankungen, die nicht als FSME-Risikogebiete gelten.<br />

Autochthone Erkrankungsfälle, die in Landkreisen auftreten, die<br />

bislang nicht als Risikogebiete ausgewiesen sind, bedürfen einer<br />

besonders sorgfältigen klinischen und epidemiologischen Untersuchung<br />

und Dokumentation; die Untersuchung der Serum- und<br />

Liquorproben sollte in einem virologischen Labor mit spezieller Erfahrung<br />

in der FSME-Diagnostik erfolgen.<br />

Der in der vom RKI publizierten Falldefinition zulässige alleinige<br />

IgM-Nachweis zur Bestätigung der Labordiagnose führte zu einer<br />

unzureichenden Spezifität, vor allem, wenn das klinische Bild nicht<br />

eindeutig eine Beteiligung des ZNS aufweist, sondern ggf. lediglich<br />

einen grippalen Verlauf. Die Falldefinition wird korrigiert, eine Publikation<br />

wird im Zusammenhang mit anderen Änderungen angestrebt.<br />

Der Infektionsort ist im IfSG nicht als übermittlungspflichtige Information<br />

definiert worden. Dieses wirkt sich bei der FSME besonders<br />

nachteilig aus, weil z. B. das örtliche Infektionsrisiko nicht genau bestimmt<br />

werden kann und die Meldedaten so bisher nicht zur Präzisierung<br />

der FSME-Risikogebiete genutzt werden konnten. Da die<br />

wichtige – datenschutzrechtlich unbedenkliche – Information über<br />

den Ort der Infektion ggf. entscheidend zur Früherkennung von Ausbrüchen<br />

und zur sinnvollen epidemiologischen Analysen beitragen<br />

kann, werden Wege zur Verbesserung der Situation geprüft.<br />

Die Datenbasis wurde so breit gewählt, um zu erwartende Schwankungen<br />

der Morbidität mit zu berücksichtigen und Fehleinschätzungen<br />

in Gebieten, in denen viel geimpft wurde, auszuschließen. Neueinstufungen<br />

als Risikogebiet erfolgen in Zusammenarbeit mit den<br />

Gesundheitsbehörden der betroffenen Kreise und Länder.<br />

67


68 Besondere Impfsituationen<br />

Als FSME-Risikogebiete gelten die Kreise, in denen mindestens 5 autochthon entstandene<br />

FSME-Erkrankungen in einer 5-Jahresperiode zwischen 1985 und 2004 oder mindestens<br />

2 autochthon entstandene FSME-Erkrankungen innerhalb eines Jahres registriert wurden.<br />

Als FSME-Hochrisikogebiete gelten diejenigen der als Risikogebiete ausgewählten<br />

Kreise, in denen in einer 5-Jahresperiode zwischen 1985 und 2004 mindestens<br />

25 FSME-Erkrankungen aufgetreten sind.<br />

FSME-Endemlegebiete, in denen die Risikodefinitionen (s.o.) nicht erfüllt sind, aber in einer<br />

von 1997 -1999 durchgeführten Untersuchung eine erhöhte FSME-Antikörperprävalenz<br />

bei Waldarbeitern nachgewiesen wurde 2 .<br />

Die Kreise, die auf der Basis der Meldedaten für das Jahr 2004 neu als FSME-Risikogebiete<br />

eingestuft wurden, sind in blauer Schrift markiert.<br />

Copyright © 2005 Robert Koch-Institut<br />

Abb. 1: FSME-Risikogebie in Deutschland auf der Basis von Daten zu FSME-Erkrankungen<br />

(aufgetreten in den Jahren 1984 bis 2oo4), die im RKI ausgewertet wurden (n = 2.242; Stand: 13.04.2005)<br />

Besondere Impfsituationen<br />

Zuverlässiger <strong>Schutz</strong> vor FSME: die Impfung<br />

Bei etwa einem Drittel der von virusinfizierten Zecken gestochenen<br />

Menschen treten nach 5–14 Tagen erste Krankheitserscheinungen<br />

durch Entzündungen des zentralen Nervensystems auf. Bei etwa 27 %<br />

der Patienten bleiben dauerhafte Defekte zurück. Bei 1–2 % Prozent<br />

der Erkrankten verläuft die Infektion tödlich.<br />

Die Impfung bietet einen aktiven <strong>Schutz</strong> vor der Infektion mit FSME-<br />

Viren. Die Impfung wird für alle Personen empfohlen, die sich in<br />

FSME-Risikogebieten aufhalten, beruflich durch FSME gefährdet<br />

sind oder dorthin reisen (STIKO). Aus den nicht-Endemiegebieten<br />

Deutschlands reisen jedes Jahr mehr als fünf Millionen Bundesbürger<br />

in die FSME-Risikogebiete Süddeutschlands und Österreichs.<br />

Für Personen, die in FSME-Risikogebieten leben und Reisende, die<br />

langfristig eine Reise in solche Gebiete planen empfiehlt es sich,<br />

frühzeitig mit der Impfung anzufangen. Bei dem sogenannten „Langzeitschema“<br />

erfolgen 2 Impfungen im Abstand von 1–3 Monaten.<br />

Für einen langandauernden <strong>Schutz</strong> sind dann noch eine Impfung<br />

nach 9–12 Monaten und weitere Auffrisch<strong>impfungen</strong> alle 3–5 Jahre<br />

nötig.<br />

Haben sich Reisende kurzfristig entschlossen in ein FSME-Risikogebiet<br />

zu reisen, können sie sich mit der Impfung nach dem „Schnellschema“<br />

auch kurzfristig einen zuverlässigen <strong>Schutz</strong> aufbauen. Die<br />

Impfungen erfolgen an den Tagen 0, 7 und 21. Die <strong>Schutz</strong>dauer beträgt<br />

etwa 1 Jahr. Dann und danach alle 3–5 Jahre sollte eine Auffrischungsimpfung<br />

erfolgen, um einen langanhaltenden sicheren<br />

<strong>Schutz</strong> zu haben.<br />

Die Gabe von FSME-spezifischen Antikörpern nach einem Zeckenstich<br />

ist generell nicht empfohlen, und für Kinder und Jugendliche<br />

unter 14 Jahren nicht zugelassen.<br />

Vorgehen nach Zeckenstich<br />

Zecken fallen nicht von den Bäumen. Sie sitzen in der bodennahen<br />

Vegetation bis in ca. 1,5 m Höhe. Daher sollte man sich im Wald<br />

möglichst mit langen Hosen und bedeckten Armen bewegen. Nach<br />

einem Waldspaziergang sollte man sich frühzeitig nach Zecken absuchen<br />

und diese ggf. mit einer Zeckenzange entfernen. Keinesfalls<br />

sollten die Zecken durch Klebstoff, Öl oder ähnliches erstickt werden.<br />

Durch diese Behandlung werden vermehrt Erreger übertragen. Da<br />

Borrelien deutlich später als FSME-Viren übertragen werden, schützt<br />

dieses Vorgehen aber eher vor Borrelieninfektionen als vor FSME.<br />

69


70 Besondere Impfsituationen<br />

Eine <strong>Schutz</strong>impfung gegen durch Zecken übertragene Borrelien<br />

steht z.Z. nicht zur Verfügung. Daher sollte bei den entsprechenden<br />

Symptomen (Wanderröte, Gelenkschmerzen und neurologischen<br />

Manifestationen) eine diagnostische Abklärung erfolgen und ggfs.<br />

eine Therapie mit Antibiotika erfolgen.<br />

Als einzige therapeutische Maßnahme zum <strong>Schutz</strong> vor FSME nach<br />

einem Zeckenstich ist die Gabe von FSME-spezifischen Immunglobulinen<br />

beschrieben. Diese Behandlung ist jedoch für Kinder<br />

unter 14 Jahren nicht zugelassen und wird „generell nicht empfohlen“<br />

(STIKO). Daher ist ein vorbeugender <strong>Schutz</strong> gegen FSME für gefährdete<br />

Personen, Reisende und Bewohner von Endemiegebieten<br />

so wichtig.<br />

Besondere Impfsituationen<br />

Lyme-Borreliose<br />

Erreger:<br />

Die Lyme-Borreliose wird durch verschiedene Spezies des Genus<br />

Borrelia verursacht, die zum sogenannten Komplex Borrelia burgdorferi<br />

sensu lato (Bbsl) gehören. Drei der insgesamt 10 bisher beschriebenen<br />

Spezies des Bbsl-Komplexes Borrelia (B) burgdorferi<br />

sensu stricto, Borrelia (B.) garinii und Borrelia (B.) afzelii sind<br />

humanpathogen. Alle drei Spezies kommen in Europa vor, während<br />

humanpathogene Stämme in den USA ausschließlich der Spezies<br />

B. burgdorferi sensu stricto angehören. Hautmanifestationen werden<br />

vorwiegend von B. afzelii hervorgerufen, während die mit Neuroborreliose<br />

und Arthritis assoziierten Stämme heterogen sind.<br />

Die Lyme-Borreliose ist die häufigste durch Zecken übertragene<br />

Erkrankung in Europa. Etwa 5–35 % der Zecken sind mit Borrelien<br />

befallen, wobei adulte Zecken im Durchschnitt zu 20 %, Nymphen<br />

zu 10 % und Larven nur zu etwa 1% infiziert sind. In Deutschland ist<br />

nach bisherigen Erkenntnissen nach einem Zeckenstich bei 3–6 %<br />

der Betroffenen mit einer Infektion (Serokonversion) und bei 0,3–1,4%<br />

mit einer manifesten Erkrankung zu rechnen. Der Stich einer borrelienhaltigen<br />

Zecke führt bei 20–30 % der Betroffenen zur Serokonversion.<br />

Die Infektion kann von März bis Oktober erfolgen (bei entsprechenden<br />

Witterungsbedingungen evtl. auch früher und später),<br />

ein Gipfel besteht in den Monaten Juni und Juli. Die Frühmanifestationen<br />

(wie Erythema migrans und Neuroborreliose Stadium II) treten<br />

wegen der kurzen Inkubationszeit saisonal gehäuft auf.<br />

Die Lyme-Krankheit bzw. Lyme-Borreliose wurde nach dem Ort Lyme<br />

(Connecticut, USA), in dem gehäuft Gelenkentzündungen nach<br />

Zeckenstichen auftraten, benannt. Die Hautmanifestationen der Lyme-<br />

Borreliose wurden in Europa bereits um die Jahrhundertwende beschrieben,<br />

aber erst 1981 wurde der Erreger von W. Burgdorfer entdeckt.<br />

Vorkommen:<br />

Die Lyme-Borreliose ist global (nördliche Hemisphäre: Nordamerika,<br />

Europa und Asien) verbreitet. Es ist von einer Infektionsgefährdung<br />

in allen Teilen Deutschlands auszugehen, allerdings fehlen flächendeckende<br />

epidemiologische Untersuchungen.<br />

71


72<br />

Reservoir:<br />

Als Erregerreservoir werden kleine Nagetiere und Vögel angesehen.<br />

Andere Tiere wie Rehe und Hirsche spielen eine wichtige Rolle als<br />

Wirtstiere für Zecken. Mehrere hundert Wirbeltierspezies können<br />

von der Schildzecke Ixodes (I.) ricinus befallen werden.<br />

Infektionsweg:<br />

Die Übertragung erfolgt in Mitteleuropa durch Stiche der Schildzecke<br />

I. ricinus (Holzbock).<br />

Inkubationszeit:<br />

Je nach klinischer Symptomatik der Erstmanifestation kann die Inkubationszeit<br />

nach dem Zeckenstich stark variieren. Tage bis Wochen<br />

für Stadium I, Wochen bis Monate für Stadium II und schließlich<br />

Monate bis Jahre für Stadium III. Zu beachten ist, dass jede klinische<br />

Manifestation isoliert, aber auch in unterschiedlichen Kombinationen<br />

auftreten kann.<br />

Dauer der Ansteckungsfähigkeit:<br />

Entfällt (erkrankte Personen sind nicht ansteckend).<br />

Klinische Symptomatik:<br />

Die Symptomatik der Lyme-Borreliose ist außerordentlich vielgestaltig<br />

und kann als Multisystemerkrankung bezeichnet werden. Eine spontane<br />

Ausheilung ist in jedem Krankheitsstadium möglich. Im klinischen<br />

Verlauf kann jedes Stadium übersprungen werden.<br />

Stadium I: Die typische Manifestation ist das Erythema (chronicum)<br />

migrans. Tage bis Wochen nach einem Zeckenstich entsteht an der<br />

Stelle des Zeckenstichs aus einer initialen Papel ein scharf abgegrenztes<br />

schmerzloses, sich zentrifugal ausbreitendes Erythem, das<br />

im Zentrum oft eine Aufhellung aufweist. Dieses Stadium kann von<br />

unspezifischen Allgemeinerscheinungen wie Fieber, Konjunktivitis,<br />

Kopfschmerzen, Myalgien, Arthralgien und Lymphknotenschwellungen<br />

begleitet sein.<br />

Stadium II: Leitsymptom des Stadiums II ist die Meningopolyneuritis<br />

Garin-Bujadoux-Bannwarth. Wochen bis Monate nach dem Zeckenstich<br />

treten brennende radikuläre Schmerzen auf, die häufig in lokaler<br />

Beziehung zur Zeckenstichstelle bzw. zum vorangegangenen<br />

Erythema migrans stehen. Während des initialen Schmerzsyndroms<br />

werden in über 90 % der Fälle asymmetrische und unsystematisch<br />

verteilte schlaffe Lähmungen beobachtet. In über 60 % der Fälle<br />

Besondere Impfsituationen Besondere Impfsituationen<br />

treten zusätzlich sensible Ausfälle auf. Die neurologischen Ausfälle<br />

betreffen in etwa 60 % der Fälle Hirnnerven, vorwiegend als einoder<br />

beidseitige Fazialisparese. Meningitische und enzephalitische<br />

Krankheitsbilder sind bei Erwachsenen in Europa relativ selten. Bei<br />

Kindern werden vorwiegend meningitische Verläufe oder auch<br />

isolierte Fazialisparesen beobachtet. Relativ selten kommt es zu<br />

einer Manifestation am Herzen in Form von Myo-, Peri- oder Pankarditis.<br />

Diese ist gekennzeichnet durch atrioventrikuläre Überleitungsstörungen<br />

bis zum kompletten AV-Block, Veränderungen des<br />

ST-T-Segments, Vorhofflimmern, ventrikuläre Extrasystolen, Tachykardien,<br />

evtl. Kardiomegalie, eingeschränkte linksventrikuläre Funktion,<br />

manifeste Herzinsuffizienz, Synkopen. Als relativ seltene Hautmanifestation<br />

gilt die Lymphadenosis cutis benigna Bäfverstedt<br />

(Borrelien-Lymphozytom). Es handelt sich dabei um einen rötlichlividen<br />

Tumor, der bevorzugt an Ohrläppchen (vor allem bei Kindern),<br />

Mamillen oder Skrotum auftritt.<br />

Stadium III: Manifestationen dieses Stadiums sind die Lyme-Arthritis<br />

und die Acrodermatitis chronica atrophicans Herxheimer. Sie treten<br />

Monate bis Jahre nach der Infektion auf. Die Lyme-Arthritis ist eine<br />

schubweise oder chronisch verlaufende mono- oder oligoartikuläre<br />

Arthritis. Am häufigsten sind die Kniegelenke betroffen, dann in abnehmender<br />

Häufigkeit Sprunggelenke, Ellenbogen-, Finger-, Zehenund<br />

Handwurzelgelenke sowie Kiefergelenke. Die Acrodermatitis<br />

chronica atrophicans Herxheimer ist gekennzeichnet durch ein initial<br />

infiltratives Stadium, das zur Atrophie der Haut (>zigarettenpapierdünn


74<br />

Diagnostik:<br />

Die Lyme-Borreliose ist primär eine klinische Verdachtsdiagnose,<br />

die durch die Anamnese und die Labordiagnostik gestützt wird. In<br />

der Labordiagnostik steht der Nachweis spezifischer Antikörper im<br />

Serum und im Liquor an erster Stelle. Bei der Serodiagnostik soll<br />

nach dem Prinzip der Stufendiagnostik verfahren werden: 1. Stufe:<br />

ELISA (oder Immunfluoreszenztest). Falls der Test der I. Stufe positiv<br />

ist: Test der II. Stufe (Immunoblot). Beim Immunoblot als Bestätigungstest<br />

sind besondere Anforderungen an die Qualität zu stellen.<br />

Zur Diagnostik einer Neuroborreliose ist der Nachweis intrathekal<br />

gebildeter Antikörper gegen Borrelien in Liquor/Serum-Paaren vom<br />

gleichen Tag erforderlich. Die Bestimmung des Liquor/Serum-Index<br />

ermöglicht den Nachweis der intrathekalen Antikörperbildung. Grundsätzlich<br />

gilt: Ein positiver Antikörperbefund spricht nur in Zusammenhang<br />

mit entsprechenden klinischen Befunden für eine Lyme-<br />

Borreliose.<br />

Die Kultivierung von Borrelien aus Patientenmaterial ist ätiologisch<br />

beweisend. Es handelt sich jedoch um ein zeit- und arbeitsaufwendiges<br />

Verfahren, das nur in wenigen Speziallaboratorien durchgeführt<br />

wird. Häufig lassen sich die Erreger erst nach mehrwöchiger<br />

Bebrütung und mehrfacher Blindpassage nachweisen. Für die Anzucht<br />

geeignete Untersuchungsmaterialien sind Liquor und Biopsiematerial<br />

(vor allem Hautbiopsien). Die besten Ergebnisse erhält<br />

man, wenn das Untersuchungsmaterial sofort nach der Entnahme<br />

in das Medium verimpft wird. Die Sensitivität der Polymerase Kettenreaktion<br />

(PCR) entspricht etwa der Kultur. Eine wichtige Spezialindikation<br />

für die PCR ist die Untersuchung von Gelenkpunktaten (besser<br />

noch Synoviabiopsien). Hier ist die PCR der Kultur deutlich überlegen.<br />

Die angeführten mikrobiologischen Untersuchungen können eine<br />

umfangreiche klinische Differentialdiagnostik nicht ersetzen. So<br />

schließt eine negative Serologie – besonders in den frühen Stadien<br />

– eine Lyme-Borreliose nicht aus. Das Erythema migrans ist sogar<br />

in etwa 50 % der Fälle seronegativ. Andererseits können hohe IgG-<br />

Antikörper-Titer nach einer früheren – möglicherweise klinisch inapparenten<br />

– Infektion über Jahre persistieren. Außerdem besteht die<br />

Möglichkeit des Auftretens falsch-positiver Reaktionen auch bei<br />

anderen Krankheiten (Autoimmunerkrankungen, bakteriell bedingte<br />

Erkrankungen wie Syphilis und viral bedingte Krankheiten wie<br />

Epstein-Barr- und andere Herpes-Virus-Infektionen).<br />

Da die serologischen Verfahren vorläufig nicht standardisiert sind,<br />

muss mit diskrepanten Befunden verschiedener Untersucher gerechnet<br />

werden. Früher durchgemachte Infektionen oder erhöhte<br />

Antikörper-Titer im Serum stellen in der Regel keinen <strong>Schutz</strong> gegen<br />

eine erneute Infektion dar. – Fragen zur Serodiagnostik der Lyme-<br />

Borreliose können u.a. an das Konsiliarlaboratorium für Borrelia<br />

burgdorferi (s.u.) gerichtet werden.<br />

Besondere Impfsituationen Besondere Impfsituationen<br />

Der Nachweis von Borrelien in der Zecke kann mittels Immunfluoreszenz<br />

oder PCR erfolgen und ist im wesentlichen auf epidemiologische<br />

Fragestellungen beschränkt. Der Erregernachweis im Gewebe ist<br />

durch immunhistologische Färbung mit monoklonalen Antikörpern<br />

oder mit der Silberfärbung grundsätzlich möglich, jedoch wegen des<br />

erheblichen Arbeitsaufwandes und der geringen Sensitivität nicht<br />

von praktischer Bedeutung. Hier sind Kultur oder PCR eindeutig<br />

überlegen.<br />

Hinweise zur Therapie:<br />

Eine Therapie ist in der Frühphase in der Regel am erfolgreichsten.<br />

Eine generelle prophylaktische Antibiotikagabe nach Zeckenstich<br />

wird jedoch nicht empfohlen. Mittel der Wahl für die Behandlung der<br />

Borreliose im frühen Stadium sind gegenwärtig Tetracycline, z. B.<br />

Doxycyclin oder Amoxycyclin. Bei Penicillinallergien oder Tetracyclinunverträglichkeit<br />

wird die Gabe von Erythromycin empfohlen. Bei Neuroborreliose,<br />

Karditis und Arthritis werden vor allem Cephalosporine<br />

der II. Generation (i.v.-Therapie) empfohlen. Empfehlungen für die<br />

Therapiedauer variieren zwischen 2 Wochen (Erythema migrans)<br />

und 3–4 Wochen (Spätmanifestationen).<br />

Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen:<br />

Allgemeine präventive Maßnahmen: Grundlage der Prävention sind<br />

Information und Aufklärung über die Risiken der Übertragung und<br />

vorbeugende Maßnahmen. Die Gefahr, Zecken zu akquirieren, besteht<br />

bei Freilandaufenthalten mit Kontakt zu bodennahen Pflanzen<br />

(hohes Gras, Kraut, Farne, Strauchwerk). Kleidung, die möglichst<br />

viel Körperoberfläche bedeckt (z. B. lange Hosen, langärmelige<br />

Hemden und festes Schuhwerk), reduziert das Risiko eines Zeckenbefalls<br />

erheblich. Repellents wirken in gewissem Umfang auch gegen<br />

Zecken; nach etwa zwei Stunden lässt ihre Wirkung allerdings nach.<br />

Nach Aufenthalten in Gebieten mit potenziellem Zeckenvorkommen<br />

sollte der Körper (vor allem auch bei Kindern) sorgfältig nach Zecken<br />

abgesucht werden. Insbesondere bei Kindern können die Zecken<br />

am Haaransatz sitzen.<br />

Bei Zeckenbefall muss die Zecke umgehend entfernt und die Wunde<br />

sorgfältig desinfiziert werden. Bei der Entfernung der Zecke sind<br />

alle überflüssigen Manipulationen zu unterlassen; der Zeckenkörper<br />

darf nicht gequetscht werden, da sonst der borrelienhaltige Inhalt in<br />

den Organismus gelangen kann.<br />

Aktive und passive Immunisierungen stehen bisher für Europa nicht<br />

zur Verfügung. In den USA gibt es seit kurzem einen rekombinanten<br />

Impfstoff auf der Basis von OspA (äußeres Membranprotein von Bbsl).<br />

An der Entwicklung eines Impfstoffes wird auch in Europa gearbeitet.<br />

Wegen der Heterogenität der Stämme (mindestens 7 OspA-Serotypen)<br />

ist die Entwicklung eines wirksamen Impfstoffes hier schwierig.<br />

75


76 Besondere Impfsituationen<br />

77<br />

Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen: Da erkrankte Personen<br />

nicht ansteckend sind, ist eine Absonderung von Patienten<br />

nicht erforderlich. Wichtig ist eine frühzeitig einsetzende Therapie,<br />

um Komplikationen und den Übergang in Spätstadien zu vermeiden.<br />

Maßnahmen für Kontaktpersonen sind nicht erforderlich.<br />

Maßnahmen bei Ausbrüchen: Der wirksamste <strong>Schutz</strong> gegen Zeckenbefall<br />

besteht in der Vermeidung der Zeckenexposition. Bei vermehrtem<br />

Auftreten von Borreliose-Erkrankungen in bestimmten<br />

Gebieten sollte die Bevölkerung diesbezüglich informiert werden.<br />

Meldepflicht:<br />

Eine Meldepflicht besteht nach dem Bundes-Seuchengesetz nicht.<br />

In einigen Bundesländern Deutschlands wurde eine Meldepflicht für<br />

den Erkrankungsfall eingeführt. Da eine Meningitis unabhängig vom<br />

Erreger meldepflichtig ist, sind meningitische Verläufe nach § 3 des<br />

Bundes-Seuchengesetzes als bakterielle Meningitis meldepflichtig.<br />

Konsiliarlaboratorium für Borrelia burgdorferi:<br />

Max von Pettenkofer-Institut für Hygiene<br />

und Medizinische Mikrobiologie,<br />

Lehrstuhl Bakteriologie,<br />

LMU München;<br />

Pettenkoferstr. 9a,<br />

80336 München;<br />

Frau PD Dr. B. Wilske;<br />

Tel.: 089 / 5160-5231,<br />

Fax: 089 / 5160-4757<br />

Quelle: Ratgeber Infektionskrankheiten,<br />

Robert Koch-Institut, Berlin<br />

Impfempfehlungen der Ständigen<br />

Impfkommission (STIKO) am Robert<br />

Koch-Institut<br />

Stand: Juli 2005<br />

Mitteilung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut:<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)<br />

am Robert Koch-Institut / Quelle: Epidemiologisches Bulletin 30/2005<br />

Änderungen gegenüber 2004 sind farblich gekennzeichnet.<br />

Die neu gefassten Impfempfehlungen der STIKO wurden auf der<br />

51. und 52. Sitzung verabschiedet und gelten nach Eingang der<br />

Stellungnahmen ab Juli 2005 als bestätigt. Sie ersetzen die im Epidemiologischen<br />

Bulletin des RKI (Epid. Bull.) 30/2004 veröffentlichten<br />

Impfempfehlungen der STIKO/Stand: Juli 2004. Erläuterungen und<br />

Begründungen zu den Änderungen der STIKO-Empfehlungen ab Juli<br />

2005 werden in Kürze im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht.<br />

Vorbemerkungen<br />

Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven<br />

Maßnahmen der Medizin. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich;<br />

bleibende unerwünschte gravierende Arzneimittelwirkungen werden<br />

nur in ganz seltenen Fällen beobachtet. Unmittelbares Ziel der Impfung<br />

ist es, den Geimpften vor einer Krankheit zu schützen. Bei<br />

Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger<br />

regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten.<br />

Die Eliminierung der Masern und der Poliomyelitis ist erklärtes<br />

und erreichbares, für Poliomyelitis in Europa ein (im Juni 2002) bereits<br />

erreichtes Ziel nationaler und internationaler Gesundheitspolitik.<br />

In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen<br />

von besonderer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung<br />

und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe sollen<br />

von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder auf der Grundlage<br />

der STIKO-Empfehlungen entsprechend § 20 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes<br />

(IfSG) „öffentlich empfohlen“ werden. Versorgung<br />

bei Impfschäden durch „öffentlich empfohlene“ Impfungen<br />

leisten die Bundesländer.


78 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Für einen ausreichenden Impfschutz der von ihm betreuten Personen<br />

zu sorgen, ist eine wichtige Aufgabe des Arztes. Dies bedeutet, die<br />

Grundimmunisierung bei Säuglingen und Kleinkindern frühzeitig zu<br />

beginnen, ohne Verzögerungen durchzuführen und zeitgerecht abzuschließen.<br />

Nach der Grundimmunisierung ist bis zum Lebensende<br />

ggf. durch regelmäßige Auffrisch<strong>impfungen</strong> sicherzustellen, dass<br />

der notwendige Impfschutz erhalten bleibt und – wenn indiziert – ein<br />

Impfschutz gegen weitere Infektionskrankheiten aufgebaut wird.<br />

Arztbesuche von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sollten<br />

dazu genutzt werden, die Impfdokumentation zu überprüfen und im<br />

gegebenen Fall den Impfschutz zu vervollständigen.<br />

Die Impfleistung des Arztes umfasst neben der Impfung:<br />

� Informationen über den Nutzen der Impfung und über die zu<br />

verhütende Krankheit,<br />

� Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen,<br />

� Erhebung der Anamnese und der Impfanamnese, einschließlich<br />

der Befragung über das Vorliegen möglicher Kontraindikationen,<br />

� Feststellen der aktuellen Befindlichkeit zum Ausschluss akuter<br />

Erkrankungen,<br />

� Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die<br />

Impfung,<br />

� Aufklärung über Beginn und Dauer der <strong>Schutz</strong>wirkung,<br />

� Hinweise zu Auffrisch<strong>impfungen</strong>,<br />

� Dokumentation der Impfung im Impfausweis bzw. Ausstellen einer<br />

Impfbescheinigung.<br />

Impfkalender<br />

Der Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene<br />

(Tabelle 1) umfasst Impfungen zum <strong>Schutz</strong> vor Diphtherie (D/d),<br />

Pertussis (aP), Tetanus (T), Haemophilus influenzae Typ b (Hib),<br />

Hepatitis B (HB), Poliomyelitis (IPV), Masern, Mumps und Röteln<br />

(MMR) sowie gegen Varizellen und für Erwachsene zusätzlich<br />

gegen Influenza und Pneumokokken.<br />

Die Standard<strong>impfungen</strong> des Impfkalenders (S) sind von hohem Wert<br />

für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit und<br />

deshalb für alle Angehörigen der jeweils genannten Alters- oder<br />

Bevölkerungsgruppen empfohlen. In Tabelle 1 sind den empfohlenen<br />

Impfungen die Impftermine zugeordnet. Abweichungen vom empfohlenen<br />

Impfalter sind möglich und unter Umständen notwendig. Die<br />

angegebenen Impftermine berücksichtigen die für den Aufbau eines<br />

Impfschutzes notwendigen Zeitabstände zwischen den Impfungen.<br />

Die Früherkennungsuntersuchungen für Säuglinge und Kinder, die<br />

Schuleingangsuntersuchung, Schuluntersuchungen, die Jugendgesundheitsuntersuchungen<br />

sowie die Untersuchungen nach dem<br />

Jugendarbeitsschutzgesetz sollen für die Impfprophylaxe genutzt<br />

werden. Die im Impfkalender empfohlenen Standard<strong>impfungen</strong> sollten<br />

auch alle Personen mit chronischen Krankheiten erhalten, sofern<br />

keine spezifischen Kontraindikationen vorliegen.<br />

Ein vollständiger Impfschutz ist nur dann gewährleistet, wenn die<br />

vom Hersteller angegebene Zahl von Einzeldosen verabreicht wurde<br />

(Packungsbeilage/Fachinformationen beachten).<br />

Die Erfahrung zeigt, dass Impfungen, die später als empfohlen<br />

begonnen oder für längere Zeit unterbrochen wurden, häufig nicht<br />

zeitgerecht fortgesetzt werden. Bis zur Feststellung und Schließung<br />

von Impflücken, z.B. bei der Schuleingangsuntersuchung, verfügen<br />

unzureichend geimpfte Kinder nur über einen mangelhaften Impfschutz.<br />

Wegen der besonderen Gefährdung in der frühen Kindheit<br />

muss es daher das Ziel sein, unter Beachtung der Mindestabstände<br />

zwischen den Impfungen möglichst frühzeitig die empfohlenen Impfungen<br />

durchzuführen und spätestens bis zum Alter von 14 Monaten<br />

die Grundimmunisierungen zu vollenden.<br />

Noch vor dem Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung, spätestens<br />

aber vor dem Schuleintritt, ist für einen vollständigen Impfschutz<br />

Sorge zu tragen. Spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr<br />

(d.h. bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag) sind bei Jugendlichen<br />

versäumte Impfungen nachzuholen.<br />

Unabhängig von den in Tabelle 1 genannten Terminen sollten,<br />

wann immer eine Arztkonsultation erfolgt, die Impfdokumentation<br />

überprüft und fehlende Impfungen nachgeholt werden.<br />

79


80 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Tabelle 1: Impfkalender (Standard<strong>impfungen</strong>) für Säuglinge, Kinder, Jugendliche<br />

und Erwachsene<br />

Empfohlenes Impfalter und Mindestabstände zwischen den Impfungen<br />

Impfstoff/ Alter in vollendeten Monaten Alter in vollendeten Jahren<br />

Antigenkombina-<br />

Geburt 2 3 4 11–14 15–23 5–6 9–17 ab 18 ≥ 60<br />

tionen siehe a) siehe a) siehe a)<br />

DTaP*<br />

Td b)<br />

aP<br />

Hib*<br />

IPV*<br />

HB*<br />

MMR**<br />

Varizellen<br />

Influenza****<br />

Pneumokokken*****<br />

siehe d)<br />

1.<br />

2. 3. 4.<br />

1. 2. 3. 4.<br />

c)<br />

1. 2. 3. 4.<br />

c)<br />

1. 2. 3. 4.<br />

c)<br />

1.<br />

1.<br />

2.<br />

A A<br />

A<br />

A<br />

G<br />

s.Tab. 2<br />

A***<br />

Um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu halten, sollten vorzugsweise Kombinationsimpfstoffe<br />

verwendet werden. Impfstoffe mit unterschiedlichen Antigenkombinationen<br />

von D/d, T, aP, HB, Hib, IPV sind bereits verfügbar. Bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen<br />

sind die Angaben des Herstellers zu den Impfabständen zu beachten.<br />

A Auffrischimpfung: Diese sollte möglichst nicht früher als 5 Jahre nach der<br />

vorhergehenden letzten Dosis erfolgen.<br />

G Grundimmunisierung aller noch nicht geimpften Jugendlichen bzw. Komplettierung<br />

eines unvollständigen Impfschutzes<br />

S Standard<strong>impfungen</strong> mit allgemeiner Anwendung = Regel<strong>impfungen</strong><br />

a) Zu diesen Zeitpunkten soll der Impfstatus unbedingt überprüft und gegebenenfalls<br />

vervollständigt werden.<br />

b) Ab einem Alter von 5 bzw. 6 Jahren wird zur Auffrischimpfung ein Impfstoff mit<br />

reduziertem Diphtherietoxoid-Gehalt (d) verwendet.<br />

c) Bei monovalenter Anwendung bzw. bei Kombinationsimpfstoffen ohne Pertussiskomponente<br />

kann diese Dosis entfallen<br />

d) Siehe Anmerkungen „Postexpositionelle Hepatitis-B-Immunprophylaxe bei<br />

Neugeborenen“ (s. S. 81)<br />

* Abstände zwischen den Impfungen mindestens 4 Wochen; Abstand zwischen<br />

vorletzter und letzter Impfung mindestens 6 Monate<br />

** Mindestabstand zwischen den Impfungen 4 Wochen<br />

*** Jeweils 10 Jahre nach der letzten vorangegangenen Dosis<br />

**** Jährlich mit dem von der WHO empfohlenen aktuellen Impfstoff<br />

***** Impfung mit Polysaccharid-Impfstoff; Wiederimpfung im Abstand von 6 Jahren<br />

S<br />

S<br />

Anmerkungen zu den im Impfkalender aufgeführten Impfungen<br />

Diphtherie: Ab einem Alter von 5 bzw. 6 Jahren (je nach Angaben des<br />

Herstellers) wird bei Auffrisch<strong>impfungen</strong> und zur Grundimmunisierung<br />

ein Impfstoff mit reduziertem Diphtherietoxoid-Gehalt (d) verwendet,<br />

in der Regel kombiniert mit Tetanustoxoid oder weiteren<br />

Antigenen.<br />

Haemophilus influenzae Typ b (Hib): Nach dem 12. bzw. 15. Lebensmonat<br />

(Packungsbeilage beachten) ist eine einmalige Hib-Impfung<br />

ausreichend. Ab einem Alter von 5 Jahren ist eine Hib-Impfung nur<br />

in Ausnahmefällen indiziert (z. B. funktionelle oder anatomische<br />

Asplenie).<br />

Für die einzelnen Impfungen der Grundimmunisierung sollte – wenn<br />

möglich – ein Impfstoff mit gleichem Trägerprotein verwendet werden.<br />

Wenn jedoch nicht bekannt ist, mit welchem Impfstoff zuvor geimpft<br />

worden ist, weil der Handelsname nicht – wie erforderlich – dokumentiert<br />

wurde, dann muss die Grundimmunisierung nicht erneut<br />

begonnen werden, sondern kann mit jedem Hib-Impfstoff fortgesetzt<br />

werden.<br />

Hepatitis B (HB): Serologische Vor- bzw. Nachtestungen zur Kontrolle<br />

des Impferfolgs sind bei der Regelimpfung im Kindes- und Jugendalter<br />

nicht erforderlich.<br />

Postexpositionelle Hepatitis-B-Prophylaxe bei Neugeborenen<br />

von HBsAg-positiven Müttern bzw. von Müttern mit unbekanntem<br />

HBsAg-Status: Entsprechend den Mutterschafts-Richtlinien ist bei<br />

allen Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche, möglichst<br />

nahe am Geburtstermin, das Serum auf HBsAg zu untersuchen.<br />

Ist das Ergebnis positiv, dann ist bei dem Neugeborenen unmittelbar<br />

post partum, d.h. innerhalb von 12 Stunden, mit der Immunisierung<br />

gegen Hepatitis B zu beginnen. Dabei werden simultan die erste<br />

Dosis HB-Impfstoff und HB-Immunglobulin verabreicht. Die begonnene<br />

HB-Grundimmunisierung wird einen Monat nach der 1. Impfung<br />

durch eine 2. und sechs Monate nach der 1. Impfung durch<br />

eine 3. Impfung vervollständigt.<br />

Bei Neugeborenen inklusive Frühgeborenen von Müttern, deren<br />

HBsAg-Status nicht bekannt ist und bei denen noch vor bzw. sofort<br />

nach der Geburt die serologische Kontrolle nicht möglich ist, wird<br />

unabhängig vom Geburtsgewicht ebenfalls unmittelbar post partum<br />

die Grundimmunisierung mit HB-Impfstoff begonnen. Bei nachträglicher<br />

Feststellung einer HBsAg-Positivität der Mutter kann beim<br />

Neugeborenen innerhalb von 7 Tagen postnatal die passive Immunisierung<br />

nachgeholt werden.<br />

Nach Abschluss der Grundimmunisierung von Neugeborenen ist eine<br />

serologische Kontrolle erforderlich (s.a. Epid. Bull. 10/2000 und<br />

8/2001).<br />

81


82 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Masern, Mumps, Röteln (MMR): Die Impfung gegen Masern,<br />

Mumps und Röteln sollte mit einem Kombinationsimpfstoff (MMR-<br />

Impfstoff) durchgeführt werden, in der Regel im Alter von 11 bis 14<br />

Monaten. Bis zum Ende des 2. Lebensjahres soll auch die 2. MMR-<br />

Impfung erfolgt sein, um den frühestmöglichen Impfschutz zu erreichen.<br />

Steht bei einem Kind die Aufnahme in eine Kindereinrichtung<br />

an, kann die MMR-Impfung auch vor dem 12. Lebensmonat, jedoch<br />

nicht vor dem 9. Lebensmonat, erfolgen. Sofern die Erstimpfung vor<br />

dem 12. Lebensmonat erfolgte, muss die 2. MMR-Impfung bereits zu<br />

Beginn des 2. Lebensjahres erfolgen, da persistierende maternale<br />

Antikörper im 1. Lebensjahr die Impfviren neutralisieren können.<br />

Die Eliminierung der Masern ist ein erklärtes Ziel der deutschen<br />

Gesundheitspolitik. Masern können eliminiert werden, wenn die<br />

Durchimpfungsrate gegen Masern bei Kindern mehr als 95% erreicht.<br />

Diesem Ziel sind bisher die Länder nahe gekommen, die eine zweimalige<br />

Impfung im Kindesalter empfehlen und dabei hohe Durchimpfungsraten<br />

realisieren, wie die skandinavischen Länder, Großbritannien,<br />

die Niederlande und die USA. Die STIKO empfiehlt eine<br />

zweite MMR-Impfung seit 1991. Mit der zweiten MMR-Impfung sollen<br />

Immunitätslücken geschlossen werden. Die zweite MMR-Impfung<br />

kann bereits 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung erfolgen. Bei<br />

Mädchen wird mit der zweimaligen MMR-Impfung auch der unverzichtbare<br />

<strong>Schutz</strong> vor einer Rötelnembryopathie weitgehend gesichert.<br />

Auch bei anamnestisch angegebener Masern-, Mumps- oder Rötelnerkrankung<br />

sollte die zweite MMR-Impfung durchgeführt werden.<br />

Anamnestische Angaben über eine Masern- oder Rötelnerkrankung<br />

sind ohne mikrobiologisch-serologische Dokumentation der Erkrankungen<br />

unzuverlässig und nicht verwertbar. Es gibt in der Fachliteratur<br />

keine Hinweise auf vermehrte Nebenwirkungen nach mehrmaligen<br />

Masern-, Mumps- oder Röteln<strong>impfungen</strong>. Eine Altersbegrenzung<br />

für die MMR-Impfung besteht nicht. Sie kann in jedem Alter erfolgen.<br />

Empfohlen wird die MMR-Impfung auch für alle ungeimpften bzw.<br />

empfänglichen Personen in Einrichtungen der Pädiatrie, in Gemeinschaftseinrichtungen<br />

für das Vorschulalter und in Kinderheimen<br />

(s. Tabelle 2).<br />

Eine zusätzliche monovalente Rötelnimpfung für Mädchen ist nicht<br />

erforderlich, wenn bereits zwei Impfungen mit MMR-Impfstoff dokumentiert<br />

sind. Wenn nur eine MMR-Impfung vorausgegangen ist,<br />

dann ist die 2. MMR-Impfung möglichst frühzeitig bei allen Kindern<br />

und Jugendlichen nachzuholen; bei der Jugendgesundheitsuntersuchung<br />

ist sicherzustellen, dass alle Jugendlichen zwei MMR-Impfungen<br />

erhalten haben.<br />

Pertussis: In Anbetracht der Pertussis-Situation in Deutschland und<br />

der Schwere des klinischen Verlaufs einer Pertussis im Säuglingsalter<br />

ist es dringend geboten, die Grundimmunisierung der Säuglinge und<br />

Kleinkinder zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. unmittelbar nach<br />

Vollendung des 2. Lebensmonats, zu beginnen und zeitgerecht fortzuführen.<br />

Empfohlen werden je eine Impfung mit einem Impfstoff, der Pertussis-<br />

Antigene (aP) enthält, im Alter von 2, 3 und 4 Monaten und eine<br />

weitere Impfung im Alter zwischen 11 und 14 Monaten. Das Nachholen<br />

oder die Vervollständigung der Pertussis-Immunisierung wird<br />

im Kindes- und Jugendalter mit einem azellulären Pertussis-Impfstoff<br />

empfohlen (Fachinformation beachten). Für bereits viermal gegen<br />

Pertussis geimpfte Kinder bzw. Jugendliche wird im Alter von 9 bis<br />

17 Jahren eine weitere Dosis (aP) empfohlen (s.a. Epid. Bull. 17/2000).<br />

Speziell vor Geburt eines Geschwisterkindes sollte überprüft werden,<br />

ob ein adäquater Immunschutz (Impfung oder mikrobiologisch<br />

bestätigte Erkrankung innerhalb der vergangenen 10 Jahre, siehe<br />

auch Tabelle 2) gegen Pertussis besteht und dieser sollte ggf. aktualisiert<br />

werden.<br />

Poliomyelitis: Der Polio-Lebendimpfstoff, orale Polio-Vakzine (OPV),<br />

wird wegen des – wenn auch sehr geringen – Risikos einer Vakzineassoziierten<br />

paralytischen Poliomyelitis (VAPP) nicht mehr empfohlen.<br />

Zum <strong>Schutz</strong> vor der Poliomyelitis wird ein zu injizierender Impfstoff,<br />

inaktivierte Polio-Vakzine (IPV), mit gleicher Wirksamkeit empfohlen.<br />

Im Alter von 9 bis 17 Jahren wird für Jugendliche eine Auffrischimpfung<br />

mit einem Impfstoff, der IPV enthält, empfohlen. Eine mit OPV<br />

begonnene Grundimmunisierung wird mit IPV komplettiert.<br />

Varizellen: Die Impfung gegen Varizellen wird in der Regel im Alter<br />

von 11 bis 14 Monaten durchgeführt, entweder simultan mit der<br />

1. MMR-Impfung oder frühestens 4 Wochen nach dieser.<br />

Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong><br />

Zur Erfüllung des Impfplanes für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und<br />

Erwachsene (Tabelle 1) sollte der Impfstatus gegen bestimmte<br />

Infektionskrankheiten regelmäßig überprüft und ggf. aufgefrischt<br />

werden; jede Arztkonsultation sollte dafür genutzt werden.<br />

Andere Impfungen können bei besonderer epidemiologischer Situation<br />

oder Gefährdung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene indiziert<br />

sein (Indikations<strong>impfungen</strong>). Zu den Indikations<strong>impfungen</strong> gehören<br />

auch Reise<strong>impfungen</strong>. Sie können aufgrund der internationalen<br />

Gesundheitsvorschriften (Gelbfieber-Impfung) erforderlich sein oder<br />

sie werden zum individuellen <strong>Schutz</strong> dringend empfohlen.<br />

Die Empfehlung über Art und zeitliche Reihenfolge der Impfungen<br />

obliegt dem Arzt, in jedem Einzelfall unter Abwägung der Indikation<br />

und gegebenenfalls bestehender Kontraindikationen.<br />

83


84 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Neben den von der STIKO empfohlenen Impfungen sind auf der<br />

Basis der existierenden Impfstoff-Zulassungen weitere „Impfindikationen“<br />

möglich, auf die nachfolgend nicht weiter eingegangen<br />

wird, die aber für den Einzelnen seiner individuellen<br />

(gesundheitlichen) Situation entsprechend sinnvoll sein können.<br />

Es liegt in der Verantwortung des Arztes, seine Patienten auf<br />

diese weiteren <strong>Schutz</strong>möglichkeiten hinzuweisen. Insofern hindert<br />

auch eine fehlende STIKO-Empfehlung den Arzt nicht an einer<br />

begründeten Impfung.<br />

Wenn die individuell gestellte Impfindikation jedoch nicht Bestandteil<br />

einer für Deutschland gültigen Zulassung und der Fachinformation<br />

des entsprechenden Impfstoffes ist, erfolgt die Anwendung außerhalb<br />

der zugelassenen Indikation. Das hat im Schadensfall Folgen für<br />

Haftung und Entschädigung und bedingt besondere Dokumentationsund<br />

Aufklärungspflichten des impfenden Arztes. Versorgungsansprüche<br />

wegen eines Impfschadens gemäß §60 IfSG werden nur bei den<br />

von den Landesgesundheitsbehörden öffentlich empfohlenen Impfungen<br />

gewährt.<br />

Die in Tabelle 2 genannten Impfungen sind sowohl hinsichtlich ihrer<br />

epidemiologischen Bedeutung als auch hinsichtlich ihrer Kostenübernahme<br />

unterschiedlich (siehe Hinweise zur Kostenübernahme<br />

von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>, S. 106); sie werden in folgende Kategorien<br />

eingeteilt:<br />

S Standard<strong>impfungen</strong> mit allgemeiner Anwendung Regel<strong>impfungen</strong><br />

(siehe auch Tabelle 1).<br />

A Auffrisch<strong>impfungen</strong><br />

I Indikations<strong>impfungen</strong> für Risikogruppen bei individuell (nichtberuflich)<br />

erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko<br />

sowie auch zum <strong>Schutz</strong> Dritter<br />

B Impfungen auf Grund eines erhöhten beruflichen Risikos, z. B.<br />

nach Gefährdungsbeurteilung entsprechend der Biostoffverordnung<br />

und dem G 42 und aus hygienischer Indikation<br />

R Impfungen auf Grund von Reisen<br />

P Postexpositionelle Prophylaxe/Riegelungs<strong>impfungen</strong> bzw.<br />

andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (Immunglobulingabe<br />

oder Chemoprophylaxe) bei Kontaktpersonen<br />

in Familie und Gemeinschaft<br />

Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />

spezifischen Prophylaxe<br />

Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />

Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />

Cholera R<br />

Diphtherie S/A<br />

P<br />

P<br />

FSME I<br />

(Frühsommermeningo-<br />

B<br />

enzephalitis)<br />

Auf Verlangen des Ziel- oder Transitlandes;<br />

nur im Ausnahmefall;<br />

WHO-Empfehlung besteht nicht.<br />

Alle Personen bei fehlender oder<br />

unvollständiger Grundimmunisierung,<br />

oder wenn die letzte Impfung der<br />

Grundimmunisierung oder die letzte<br />

Auffrischimpfung länger als 10 Jahre<br />

zurückliegt.<br />

Bei Epidemien oder regional erhöhter<br />

Morbidität<br />

Für enge (face to face) Kontaktpersonen<br />

zu Erkrankten, Auffrischimpfung<br />

5 Jahre nach der letzten<br />

Impfung<br />

Personen, die in FSME-Risikogebieten<br />

Zecken exponiert sind oder<br />

Personen, die durch FSME beruflich<br />

gefährdet sind (exponiertes Laborpersonal<br />

sowie in Risikogebieten<br />

z. B. Forstarbeiter und Exponierte in<br />

der Landwirtschaft<br />

Nach Angaben des Herstellers<br />

Die Impfung gegen Diphtherie sollte<br />

in der Regel in Kombination mit der<br />

gegen Tetanus (Td) durchgeführt<br />

werden.<br />

85<br />

Bei bestehender Diphtherie-Indikation<br />

und ausreichendem Tetanus-<br />

Impfschutz sollte monovalent gegen<br />

Diphtherie geimpft werden.<br />

Nichtgeimpfte oder Personen mit<br />

fehlendem Impfnachweis sollten<br />

2 Impfungen im Abstand von 4 – 8<br />

Wochen und eine 3. Impfung 6 – 12<br />

Monate nach der 2. Impfung erhalten.<br />

Eine Reise in ein Infektionsgebiet<br />

sollte frühestens nach der 2. Impfung<br />

angetreten werden.<br />

Entsprechend den Empfehlungen<br />

der Gesundheitsbehörden<br />

Chemoprophylaxe<br />

Unabhängig vom Impfstatus präventive<br />

antibiotische Therapie, z. B. mit<br />

Erythromycin (siehe „Ratgeber<br />

Diphtherie“ www.rki.de > Infektionskrankheiten<br />

von A–Z > Diphtherie)<br />

Grundimmunisierung und Auffrischimpfung<br />

mit einem für Erwachsene<br />

bzw. Kinder zugelassenen Impfstoff<br />

nach Angaben des Herstellers.<br />

Entsprechend den Empfehlungen<br />

der Gesundheitsbehörden;<br />

Hinweise zu FSME-Risikogebieten –<br />

veröffentlicht im Epidemiologischen<br />

Bulletin des RKI, Ausgabe 16/2005<br />

– sind zu beachten.


86 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />

spezifischen Prophylaxe<br />

Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />

Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />

FSME<br />

(Frühsommermeningoenzephalitis)<br />

(Fortsetzung)<br />

R<br />

Gelbfieber R/B<br />

Risikogebiete in Deutschland sind<br />

zur Zeit insbesondere:<br />

� in Bayern<br />

Niederbayern (mit der Region<br />

Passau als Hochrisikogebiet),<br />

Oberpfalz (ausgenommen der<br />

Landkreis Tirschenreuth) sowie<br />

einige Landkreise in Mittelfranken,<br />

Oberfranken, Unterfranken und<br />

Oberbayern;<br />

� in Baden-Württemberg der<br />

gesamte Schwarzwald (Gebiet<br />

zwischen Pforzheim, Offenburg,<br />

Freiburg, Villingen, Tübingen,<br />

Sindelfingen), die Gebiete entlang<br />

der Flüsse Enz, Nagold und<br />

Neckar sowie entlang des Ober-/<br />

Hochrheins, oberhalb Kehls bis<br />

zum westlichen Bodensee<br />

(Konstanz, Singen, Stockach);<br />

� in Hessen der Odenwald und die<br />

Landkreise Darmstadt-Dieburg,<br />

Bergstraße, Marburg-Biedenkopf,<br />

Offenbach;<br />

� in Rheinland-Pfalz der Landkreis<br />

Birkenfeld;<br />

� in Thüringen der Saale-Holzland-<br />

Kreis, der Saale-Orla-Kreis und<br />

der Landkreis Hildburghausen;<br />

(Saisonalität beachten:<br />

April – November)<br />

Zeckenexposition in FSME-Risikogebieten<br />

außerhalb Deutschlands<br />

Entsprechend den Impfanforderungen<br />

der Ziel- oder Transitländer sowie<br />

vor Aufenthalt in bekannten Endemiegebieten<br />

im tropischen Afrika<br />

und in Südamerika, die Hinweise<br />

der WHO zu Gelbfieber-Infektionsgebieten<br />

sind zu beachten.<br />

Einmalige Impfung in den von den<br />

Gesundheitsbehörden zugelassenen<br />

Gelbfieber-Impfstellen;<br />

Auffrisch<strong>impfungen</strong> in 10-jährigen<br />

Intervallen.<br />

Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />

spezifischen Prophylaxe<br />

Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />

Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />

Haemophilus<br />

influenzae<br />

I<br />

Typ b<br />

(Hib)<br />

P<br />

Hepatitis A I<br />

(HA)<br />

B<br />

Personen mit anatomischer oder<br />

funktioneller Asplenie<br />

Nach engem Kontakt zu einem<br />

Patienten mit invasiver Haemophilusinfluenzae-b-Infektion<br />

wird eine<br />

Rifampicin-Prophylaxe empfohlen:<br />

� für alle Haushaltsmitglieder<br />

(außer für Schwangere), ab einem<br />

Alter von 1 Monat, wenn sich dort<br />

ein ungeimpftes oder unzureichend<br />

geimpftes Kind im Alter bis zu<br />

4 Jahren oder aber eine Person<br />

mit einem relevanten Immundefekt<br />

befindet,<br />

� für ungeimpfte exponierte Kinder<br />

bis 4 Jahre in Gemeinschaftseinrichtungen.<br />

Falls eine Prophylaxe indiziert ist,<br />

sollte sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt,<br />

spätestens 7 Tage nach<br />

Beginn der Erkrankung des Indexfalls,<br />

begonnen werden.<br />

1. Homosexuell aktive Männer<br />

2. Personen mit substitutionspflichtiger<br />

Hämophilie<br />

3. Personen in psychiatrischen<br />

Einrichtungen oder vergleichbaren<br />

Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte<br />

oder Verhaltensgestörte<br />

4. Personen, die an einer chronischen<br />

Leberkrankheit einschließlich<br />

chronischer Krankheiten mit<br />

Leberbeteiligung leiden und keine<br />

HAV-Antikörper besitzen<br />

1. HA-gefährdetes Personal* im<br />

Gesundheitsdienst, z. B. Pädiatrie<br />

und Infektionsmedizin<br />

2. HA-gefährdetes Personal in Laboratorien<br />

(z. B. Stuhluntersuchungen)<br />

3. Personal* in Kindertagesstätten,<br />

Kinderheimen u. ä.<br />

87<br />

Dosierung Rifampicin:<br />

ab 1 Monat: 20 mg/kg/Tag (maximal<br />

600 mg) in 1 ED für 4 Tage;<br />

Erwachsene: 600 mg p. o. in 1 ED<br />

für 4 Tage<br />

Da bei Schwangeren die Gabe von<br />

Rifampicin und Gyrasehemmern<br />

kontraindiziert ist, kommt bei ihnen<br />

zur Prophylaxe ggf. Ceftriaxon in<br />

Frage.<br />

Grundimmunisierung und Auffrischimpfung<br />

nach Angaben des<br />

Herstellers<br />

Eine Vortestung auf anti-HAV ist bei<br />

vor 1950 Geborenen sinnvoll sowie<br />

bei Personen, die in der Anamnese<br />

eine mögliche HA aufweisen bzw.<br />

längere Zeit in Endemiegebieten<br />

gelebt haben.


88 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />

spezifischen Prophylaxe<br />

Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />

Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />

Hepatitis A B<br />

(HA)<br />

(Fortsetzung)<br />

P<br />

R<br />

Hepatitis B B<br />

(HB)<br />

4. Personal* in psychiatrischen Einrichtungen<br />

oder vergleichbaren<br />

Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte<br />

oder Verhaltensgestörte<br />

5. Kanalisations- und Klärwerksarbeiter<br />

mit direktem Kontakt zu<br />

Abwasser<br />

*Unter „Personal“ sind hier medizinisches und<br />

anderes Fach- und Pflegepersonal sowie<br />

Küchen- und Reinigungskräfte zu verstehen.<br />

Kontaktpersonen zu an Hepatitis A<br />

Erkrankten (Riegelungsimpfung: vor<br />

allem in Gemeinschaftseinrichtungen<br />

und Schulen; s. a. „Ratgeber Hepatitis<br />

A“ unter www.rki.de > Infektionskrankheiten<br />

von A–Z > Hepatitis A)<br />

Reisende in Regionen mit hoher<br />

Hepatitis-A-Prävalenz<br />

1. HB-gefährdete Personen im<br />

Gesundheitsdienst einschließlich<br />

Auszubildender bzw. Studenten<br />

sowie Reinigungspersonal;<br />

Personal in psychiatrischen Einrichtungen<br />

oder vergleichbaren<br />

Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte<br />

oder Verhaltensgestörte;<br />

andere Personen, die durch Blutkontakte<br />

mit möglicherweise<br />

infizierten Personen gefährdet<br />

sind in Abhängigkeit von der<br />

Gefährdungsbeurteilung, z. B.<br />

betriebliche bzw. ehrenamtliche<br />

Ersthelfer, Mitarbeiter von Rettungsdiensten,<br />

Polizisten, Sozialarbeiter<br />

und Gefängnispersonal mit<br />

Kontakt zu Drogenabhängigen<br />

Bei einer aktuellen Exposition von<br />

Personen, für die eine Hepatitis A<br />

ein besonderes Risiko darstellt, kann<br />

zeitgleich mit der ersten Impfung ein<br />

Immunglobulin-Präparat gegeben<br />

werden.<br />

Hepatitis-B-Impfung nach den Angaben<br />

des Herstellers; im Allgemeinen<br />

nach serologischer Vortestung bei<br />

den Indikationen 1. bis 6.; Kontrolle<br />

des Impferfolges ist für die Indikationen<br />

unter 1. bis 4. sowie bei Immundefizienz<br />

erforderlich. Bei anderen Personen<br />

mit möglicherweise erniedrigter<br />

Ansprechrate, z. B. bei über 40-jährigen,<br />

kann eine Nachtestung sinnvoll sein.<br />

Auffrischimpfung entsprechend dem<br />

nach Abschluss der Grundimmunisierung<br />

erreichten Antikörperwert<br />

(Kontrolle 1–2 Monate nach 3. Dosis):<br />

� bei Anti-HBs-Werten < 100 IE/l<br />

umgehend erneute Impfung<br />

(1 Dosis) und erneute Kontrolle<br />

� bei Anti-HBs-Werten ≥ 100 IE/l<br />

Auffrischimpfung (1 Dosis) nach<br />

10 Jahren bei Fortbestehen eines<br />

Infektionsrisikos mit hoher Infektionsdosis<br />

(z. B. Nadelstich, Nadeltausch,<br />

häufige Übertragung von<br />

Blut oder Blutprodukten, Hämodialyse).<br />

Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />

spezifischen Prophylaxe<br />

Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />

Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />

Hepatitis B I<br />

(HB)<br />

(Fortsetzung)<br />

I/B<br />

R<br />

P<br />

2. Patienten mit chronischer Nierenkrankheit,<br />

Dialysepatienten, Patienten<br />

mit häufiger Übertragung<br />

von Blut oder Blutbestandteilen (z.B.<br />

Hämophile), Patienten vor ausgedehnten<br />

chirurgischen Eingriffen<br />

(z.B. vor Operationen unter<br />

Verwendung der Herz-Lungen-<br />

Maschine. Entscheident sind die<br />

Dringlichkeit des Eingriffs sowie<br />

der Wunsch des Patienten nach<br />

einem Impfschutz.)<br />

3. Personen mit chronischen Leberkrankheit<br />

einschließlich chronischer<br />

Krankheiten mit Leberbeteiligung<br />

sowie HIV-Positive ohne<br />

HBV-Marker<br />

4. Durch Kontakt mit HBsAg-Trägern<br />

in der Familie oder Wohngemeinschaft<br />

gefährdete Personen,<br />

Sexualpartner von HBsAg-Trägern<br />

5. Patienten in psychiatrischen Einrichtungen<br />

oder Bewohner vergleichbarer<br />

Fürsorgeeinrichtungen<br />

für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte<br />

sowie Personen<br />

in Behindertenwerkstätten<br />

6. Besondere Risikogruppen, wie<br />

z. B. homosexuell aktive Männer,<br />

Drogenabhängige, Prostituierte,<br />

länger einsitzende Strafgefangene<br />

7. Durch Kontakt mit HBsAg-Trägern in<br />

einer Gemeinschaft (Kindergärten,<br />

Kinderheime, Pflegestätten, Schulklassen,<br />

Spielgemeinschaften)<br />

gefährdete Personen<br />

Reisende in Regionen mit hoher<br />

Hepatitis-B-Prävalenz bei längerem<br />

Aufenthalt oder bei zu erwartenden<br />

engen Kontakten zur einheimischen<br />

Bevölkerung<br />

� Personen nach Verletzungen mit<br />

möglicherweise erregerhaltigen<br />

Gegenständen, z.B. Nadelstichexposition<br />

Siehe Immunprophylaxe bei<br />

Exposition – S. 107<br />

89


90 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />

spezifischen Prophylaxe<br />

Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />

Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />

Hepatitis B P<br />

(HB)<br />

(Fortsetzung)<br />

Influenza S*<br />

I<br />

* Sonderregelung<br />

in Hbg: alle BKK-<br />

Versicherten können<br />

ohne Einschränkung<br />

zu Lasten der Kasse<br />

gegen Grippe<br />

geimpft werden!<br />

B/I<br />

Masern B<br />

I<br />

� Neugeborene HBsAg-positiver<br />

Mütter oder von Müttern mit unbekanntem<br />

HBsAg-Status (unabhängig<br />

vom Geburtsgewicht)<br />

Personen über 60 Jahre<br />

Kinder, Jugendliche und Erwachsene<br />

mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung<br />

infolge eines Grundleidens –<br />

wie z. B. chronische Krankheiten der<br />

Atmungsorgane (inklusive Asthma<br />

und COPD), chronische Lungen-,<br />

Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten,<br />

Diabetes und andere<br />

Stoffwechselkrankheiten, Multiple<br />

Skerose mit durch Infektionen getriggerten<br />

Schüben, Personen mit<br />

angeborenen oder erworbenen<br />

Immundefekten mit T- und/oder<br />

B-zellulären Restfunktionen,<br />

HIV-Infektion – sowie Bewohner von<br />

Alters- oder Pflegeheimen<br />

Personen mit erhöhter Gefährdung,<br />

z.B. medizinisches Personal, Personen<br />

in Einrichtungen mit umfangreichem<br />

Publikumsverkehr sowie<br />

Personen, die als mögliche Infektionsquelle<br />

für von ihnen betreute<br />

ungeimpfte Risikopersonen fungieren<br />

können<br />

Wenn eine intensive Epidemie aufgrund<br />

von Erfahrungen in anderen<br />

Ländern droht oder nach deutlicher<br />

Antigendrift bzw. einer Antigenshift<br />

zu erwarten ist und der Impfstoff die<br />

neue Variante enthält<br />

Ungeimpfte bzw. empfängliche Personen<br />

in Einrichtungen der Pädiatrie,<br />

in der Onkologie und bei der Betreuung<br />

von Immundefizienten sowie in<br />

Gemeinschaftseinrichtungen für das<br />

Vorschulalter und Kinderheimen<br />

Siehe Anmerkungen zum<br />

Impfkalender – S. 81<br />

Jährliche Impfung im Herbst mit<br />

einem Impfstoff mit aktueller von<br />

der WHO empfohlener Antigenkombination<br />

Entsprechend den Empfehlungen<br />

der Gesundheitsbehörden<br />

Einmalige Impfung, vorzugsweise mit<br />

MMR-Impfstoff<br />

Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />

spezifischen Prophylaxe<br />

Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />

Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />

Masern P<br />

(Fortsetzung)<br />

Meningo- I<br />

kokken-<br />

Infektionen<br />

(Gruppen A, C,<br />

W135, Y)<br />

B<br />

R<br />

R<br />

Ungeimpfte oder einmal geimpfte<br />

Kinder und Jugendliche sowie andere<br />

gefährdete Personen in Gemeinschaftseinrichtungen<br />

mit Kontakt zu<br />

Masernkranken; möglichst innerhalb<br />

von 3 Tagen nach Exposition<br />

Gesundheitlich Gefährdete: Personen<br />

mit angeborenen oder erworbenen<br />

Immundefekten mit T- und/oder<br />

B-zellulärer Restfunktion, insbesondere<br />

Komplement-/Properdindefekte,<br />

Hypogammaglobulinaemie; Asplenie<br />

Gefährdetes Laborpersonal<br />

(bei Arbeiten mit dem Risiko eines<br />

N.-meningitidis-Aerosols!)<br />

Reisende in epidemische/hyperendemische<br />

Länder, besonders bei<br />

engem Kontakt zur einheimischen<br />

Bevölkerung; Entwicklungshelfer;<br />

dies gilt auch für Aufenthalte in<br />

Regionen mit Krankheitsausbrüchen<br />

und Impfempfehlung für die einheimische<br />

Bevölkerung (WHO- und<br />

Länderhinweise beachten)<br />

Vor Pilgerreise (Hadj)<br />

91<br />

Impfung vorzugsweise mit MMR-<br />

Impfstoff. Eine Immunglobulingabe<br />

ist zu erwägen für gefährdete Personen<br />

mit hohem Komplikationsrisiko<br />

und für Schwangere (s.a. Epid. Bull.<br />

29/2001, S. 223).<br />

Bei Kindern unter 2 Jahren konjugierter<br />

MenC-Impfstoff (dabei Empfehlungen<br />

des Herstellers zum Impfschema<br />

beachten), nach vollendetem<br />

2. Lebensjahr im Abstand von 6-12<br />

Monaten durch 4-valenten Polysaccharid-Impfstoff<br />

(PS-Impfstoff) ergänzen.<br />

Bei Personen nach dem<br />

vollendeten 2. Lebensjahr eine Impfung<br />

mit konjugiertem MenC-Impfstoff,<br />

gefolgt von einer Impfung mit<br />

4-valentem PS-Impfstoff im Abstand<br />

von 6 Monaten.<br />

Impfung mit konjugiertem MenC-<br />

Impfstoff, gefolgt von einer Impfung<br />

mit 4-valentem PS-Impfstoff im Abstand<br />

von 6 Monaten; bei bereits mit<br />

PS-Impfstoff geimpften Personen ist<br />

auch Nachimpfung mit dem Konjgat-<br />

Impfstoff nach 6 Monaten sinnvoll.<br />

Bei Personen nach dem vollendeten<br />

2. Lebensjahr eine Impfung mit<br />

epidemiologisch indiziertem A,Coder<br />

A,C,W-135,Y-Polysaccharid-<br />

Impfstoff .<br />

Für Kinder unter 2 Jahren steht eine<br />

Impfprophylaxe mit konjugiertem<br />

Impfstoff zur Verfügung, wenn vor<br />

einer Krankheit durch die Serogruppe<br />

C geschützt werden soll. Dieser<br />

Impfstoff ist auch für ältere Kinder<br />

und Erwachsene zugelassen und<br />

dann sinnvoll, wenn nicht nur ein<br />

kurzfristiger <strong>Schutz</strong> gegen den Typ C<br />

erreicht werden soll.<br />

Impfung mit 4-valentem PS-Impfstoff<br />

(Einreisebestimmungen beachten)


92 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />

spezifischen Prophylaxe<br />

Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />

Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />

Meningo- R<br />

kokken-<br />

Infektionen<br />

(Gruppen A, C,<br />

W135, Y)<br />

(Fortsetzung)<br />

I/P<br />

P<br />

Schüler/Studenten vor Langzeit-Aufenthalten<br />

in Ländern mit empfohlener<br />

allgemeiner Impfung für Jugendliche<br />

oder selektiver Impfung für<br />

Schüler/Studenten<br />

Bei Ausbrüchen oder regionalen<br />

Häufungen auf Empfehlung der<br />

Gesundheitsbehörde (s. Abschnitt<br />

„Spezielle Hinweise zur Durchführung<br />

von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>“,<br />

S. 98)<br />

Für enge Kontaktpersonen zu einem<br />

Fall einer invasiven Meningokokken-<br />

Infektion (alle Serogruppen) wird eine<br />

Rifampicin-Prophylaxe empfohlen<br />

(außer für Schwangere; s.dort)<br />

Hierzu zählen:<br />

� alle Haushaltskontaktmitglieder<br />

� Personen mit Kontakt zu oropharyngealen<br />

Sekreten eines Patienten<br />

� Kontaktpersonen in Kindereinrichtungen<br />

mit Kindern unter<br />

6 Jahren (bei guter Gruppentrennung<br />

nur die betroffene<br />

Gruppe)<br />

� enge Kontaktpersonen in Gemeinschaftseinrichtungen<br />

mit haushaltsähnlichem<br />

Charakter (Internate,<br />

Wohnheime sowie Kasernen)<br />

Die Durchführung der Chemoprophylaxe<br />

ist bis 10 Tage nach<br />

letztem Kontakt mit dem Patienten<br />

sinnvoll.<br />

Entsprechend den Empfehlungen<br />

der Zielländer<br />

Bei fortbestehendem Infektionsrisiko<br />

Wiederimpfung für alle oben angegebenen<br />

Indikationen nach Angaben<br />

des Herstellers, für PS-Impfstoff im<br />

Allgemeinen nach 3 Jahren.<br />

Dosierung:<br />

Rifampicin:<br />

Neugeborene: 10 mg/kg/Tag in<br />

2 ED p. o. für 2 Tage<br />

Kinder bis 30 kg: 20 mg/kg/Tag<br />

in 2 ED p. o. für 2 Tage<br />

(maximale ED 600 mg)<br />

Jugendliche und Erwachsene:<br />

ab 30 kg:<br />

2 x 600 mg/Tag für 2 Tage<br />

Eradikationsrate: 72-90 %<br />

ggf. Ceftriaxon:<br />

ab 12 Jahre: 250 mg i.m. in einer ED<br />

bis 12 Jahre: 125 mg i.m.<br />

Eradikationsrate: 97 %<br />

ggf. Ciprofloxacin:<br />

ab 18 Jahre: einmal 500 mg p. o.<br />

Eradikationsrate: 90-95 %<br />

Da bei Schwangeren die Gabe von<br />

Rifampicin und Gyrasehemmern<br />

kontraindiziert ist, kommt bei ihnen<br />

zur Prophylaxe ggf. Ceftriaxon in<br />

Frage.<br />

Der Indexpatient mit einer invasiven<br />

Meningokokken-Infektion sollte nach<br />

Abschluss der Therapie ebenfalls<br />

Rifampicin erhalten, sofern er nicht<br />

intravenös mit einem Cephalosporin<br />

der 3. Generation behandelt wurde.<br />

Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />

spezifischen Prophylaxe<br />

Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />

Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />

Mumps B<br />

Pertussis I<br />

P<br />

B<br />

P<br />

Ungeimpfte bzw. empfängliche<br />

Personen in Einrichtungen der<br />

Pädiatrie, in Gemeinschaftseinrichtungen<br />

für das Vorschulalter und<br />

Kinderheimen<br />

Ungeimpfte oder einmal geimpfte<br />

Kinder und Jugendliche sowie andere<br />

gefährdete Personen in Gemeinschaftseinrichtungen<br />

mit Kontakt zu<br />

Mumpskranken; möglichst innerhalb<br />

von 3 Tagen nach Exposition<br />

sofern kein adäquater Immunschutz<br />

vorliegt, sollen<br />

� Frauen mit Kinderwunsch<br />

präkonzeptionell;<br />

� enge Haushaltskontaktpersonen<br />

(Eltern, Geschwister) und Betreuer<br />

(z. B. Tagesmütter, Babysitter,<br />

ggf. Großeltern) möglichst<br />

vier Wochen vor Geburt des<br />

Kindes eine Dosis Pertussis-<br />

Impfstoff erhalten.<br />

Erfolgte die Impfung nicht vor der<br />

Konzeption, sollte die Mutter bevorzugt<br />

in den ersten Tagennach der<br />

Geburt geimpft werden.<br />

Personal in Einrichtungen der Pädiatrie,<br />

der Schwangerenbetreuung und der<br />

Geburtshilfe sowie in Gemeinschaftseinrichtungen<br />

für das Vorschulalter<br />

und in Kinderheimen sollte über<br />

einen adäquaten Immunschutz (s.o.)<br />

gegen Pertussis verfügen<br />

Bei Kindern und Jugendlichen (engen<br />

Kontaktpersonen in Haushalt oder<br />

Gemeinschaftseinrichtungen) sollte<br />

die Komplettierung einer unvollständigen<br />

Immunisierung erfolgen.<br />

93<br />

Einmalige Impfung, vorzugsweise mit<br />

MMR-Impfstoff<br />

Vorzugsweise mit MMR-Impfstoff<br />

Definition – adäquater Impfschutz:<br />

Impfung oder mikrobiologisch<br />

bestätigte Erkrankung innerhalb<br />

der vergangenen 10 Jahre<br />

Einmalige Impfung; bei Vorliegen<br />

weiterer Impfindikationen ggf. mit<br />

Kombinations-Impfstoff<br />

In einer Familie bzw. Wohngemeinschaft<br />

oder einer Gemeinschaftseinrichtung<br />

für das Vorschulalter ist für<br />

enge Kontaktpersonen ohne Impfschutz<br />

eine Chemoprophylaxe z.B.<br />

mit Erythromycin empfehlenswert<br />

(s. a. „Ratgeber Pertussis“, unter<br />

www.rki.de > Infektionskrankheiten<br />

von A–Z > Pertusis).


94 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />

spezifischen Prophylaxe<br />

Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />

Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />

Pneumo- S<br />

kokken-<br />

Krankheiten<br />

I<br />

I<br />

Personen über 60 Jahre<br />

Kinder (ab vollendetem 2. Lebensmonat),<br />

Jugendliche und Erwachsene<br />

mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung<br />

infolge einer Grundkrankheit:<br />

1. Angeborene oder erworbene<br />

Immundefekte mit T- und/oder<br />

B-zellulärer Restfunktion,<br />

wie z.B.:<br />

� Hypogammaglobulinaemie,<br />

Komplement- und Properdindefekte<br />

� bei funktioneller oder anatomischer<br />

Asplenie<br />

� bei Sichelzellenanaemie<br />

� bei Krankheiten der blutbildenden<br />

Organe<br />

� bei neoplastischen Krankheiten<br />

� bei HIV-Infektion<br />

� nach Knochenmarktransplantation<br />

2. Chronische Krankheiten, wie z.B.:<br />

� Herz-Kreislauf-Krankheiten<br />

� Krankheiten der Atmungsorgane<br />

(inklusive Asthma und COPD)<br />

� Diabetes mellitus oder andere<br />

Stoffwechselkrankheiten<br />

� chronische Nierenerkrankung/<br />

nephrotisches Syndrom<br />

� Liquorfistel<br />

� vor Organtransplantation und<br />

vor Beginn einer immunsuppressiven<br />

Therapie<br />

� Frühgeborene (vor vollendeter<br />

37. SSW)<br />

� Säuglinge und Kinder mit Gedeihstörungen<br />

oder neurologischen<br />

Krankheiten, z. B. Zerebralparesen<br />

oder Anfallsleiden<br />

* s.a. Leitlinie 068/2002 der Pädiatrischen<br />

Gesellschaft für Gastroenterologie<br />

unter http://www.<br />

uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF/<br />

II/index.html<br />

Eine Impfung mit Polysaccharid-<br />

Impfstoff; Wiederholungsimpfung im<br />

Abstand von 6 Jahren<br />

Gefährdete Säuglinge und Kleinkinder<br />

(vom vollendeten 2. Lebensmonat<br />

bis zum vollendeten 2. Lebensjahr)<br />

erhalten Pneumokokken-Konjugat-<br />

Impfstoff nach folgendem Schema:<br />

� Säuglinge ab dem vollendeten 2.<br />

Lebensmonat bis zu einem Alter von<br />

6 Monaten: 3 Impfungen im Abstand<br />

von jeweils 1 Monat, gefolgt von<br />

einer 4. Impfung im 2. Lebensjahr<br />

� ungeimpfte Säuglinge im Alter von<br />

7–11 Monaten: 2 Impfungen im<br />

Abstand von 1 Monat, gefolgt von<br />

einer 3. Impfung im 2. Lebensjahr<br />

� ungeimpfte Kinder im Alter von<br />

12–23 Monaten: 2 Impfungen im<br />

Abstand von 2 Monaten<br />

� ungeimpfte Kinder im Alter von<br />

24–59 Monaten: 1 Impfung<br />

Personen mit fortbestehender gesundheitlicher<br />

Gefährdung können<br />

ab vollendetem 2. Lebensjahr Polysaccharid-Impfstoff<br />

erhalten. Bei den<br />

– wie empfohlen – zuvor mit Konjugat-<br />

Impfstoff geimpften Kindern (s. o.)<br />

beträgt der Mindestabstand zur nachfolgenden<br />

Impfung mit Polysaccharid-<br />

Impfstoff 2 Monate.<br />

Bei weiterbestehender Indikation<br />

Wiederholungs<strong>impfungen</strong> mit Polysaccharid-Impfstoff<br />

im Abstand von<br />

6 (Erwachsene) bzw. mindestens<br />

3 Jahren (Kinder unter 10 Jahren).<br />

Zur Erreichung eines optimalen<br />

<strong>Schutz</strong>es soll die Impfserie möglichst<br />

unmittelbar nach Vollendung des<br />

2. Lebensmonats begonnen und zeitgerecht<br />

fortgeführt werden.<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />

spezifischen Prophylaxe<br />

Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />

Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />

Poliomyelitis S<br />

I<br />

B<br />

P<br />

Röteln I<br />

B<br />

P<br />

Alle Personen bei fehlender oder<br />

unvollständiger Grundimmunisierung<br />

Für folgende Personengruppen ist<br />

eine Auffrischimpfung indiziert:<br />

� Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko<br />

(die aktuelle epidemische<br />

Situation ist zu beachten, insbesondere<br />

die Meldungen der WHO)<br />

� Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber,<br />

die in Gemeinschaftsunterkünften<br />

leben, bei der Einreise aus<br />

Gebieten mit Polio-Risiko, s.S. 270<br />

� Personal der o.g. Einrichtungen<br />

� Medizinisches Personal, das engen<br />

Kontakt zu Erkrankten haben kann<br />

� Personal in Laboratorien mit<br />

Poliomyelitis-Risiko<br />

Bei einer Poliomyelitis-Erkrankung<br />

sollten alle Kontaktpersonen unabhängig<br />

vom Impfstatus ohne Zeitverzug<br />

eine Impfung mit IPV erhalten.<br />

Ein Sekundärfall ist Anlass für<br />

Riegelungs<strong>impfungen</strong>.<br />

Seronegative Frauen mit Kinderwunsch<br />

Ungeimpfte bzw. empfängliche Personen<br />

in Einrichtungen der Pädiatrie,<br />

der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung<br />

sowie in Gemeinschaftseinrichtungen<br />

für das Vorschulalter<br />

und in Kinderheimen<br />

Ungeimpfte oder einmal geimpfte<br />

Kinder mit Kontakt zu Rötelnkranken;<br />

möglichst innerhalb von<br />

3 Tagen nach Exposition<br />

95<br />

Erwachsene mit ≥ 4 dokumentierten<br />

OPV- bzw. IPV-Impfungen im Kindesund<br />

Jugendalter bzw. nach einer<br />

Grundimmunisierung im Erwachsenenalter<br />

gelten als vollständig immunisiert.<br />

Ungeimpfte Personen erhalten IPV<br />

entsprechend den Angaben des Herstellers.<br />

Ausstehende Impfungen<br />

Grundimmunisierung werden mit IPV<br />

nachgeholt.<br />

Eine routinemäßige Auffrischimpfung<br />

wird nach dem vollendeten<br />

18. Lebensjahr nicht empfohlen.<br />

Impfung mit IPV, wenn die Impfungen<br />

der Grundimunisierung nicht vollständig<br />

dokumentiert sind oder die<br />

letzte Impfung der Grundimmunisierung<br />

bzw. die letzte Auffrischimpfung<br />

länger als 10 Jahre zurückliegen.<br />

Personen ohne Nachweis einer<br />

Grundimmunisierung sollten vor<br />

Reisebeginn wenigstens 2 Dosen<br />

IPV erhalten.<br />

Sofortige umfassende Ermittlung<br />

und Festlegung von Maßnahmen<br />

durch die Gesundheitsbehörde.<br />

Riegelungsimpfung mit OPV und<br />

Festlegung weiterer Maßnahmen durch<br />

Anordnung der Gesundheitsbehörden<br />

Einmalige Impfung – vorzugsweise<br />

mit MMR-Impfstoff – bei Frauen mit<br />

nachfolgender Kontrolle des Röteln-<br />

Impferfolgs<br />

Vorzugsweise mit MMR-Impfstoff


96 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

97<br />

Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />

spezifischen Prophylaxe<br />

Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />

Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />

Tetanus S/A<br />

P<br />

Tollwut B<br />

Tuberkulose<br />

R<br />

P<br />

Typhus R<br />

Varizellen S<br />

Alle Personen bei fehlender oder<br />

unvollständiger Grundimmunisierung,<br />

wenn die letzte Impfung der<br />

Grundimmunisierung oder die letzte<br />

Auffrischimpfung länger als 10 Jahre<br />

zurückliegt. Eine begonnene Grundimmunisierung<br />

wird vervollständigt,<br />

Auffrischimpfung in 10-jährigem<br />

Intervall.<br />

Siehe Tabelle 4<br />

� Tierärzte, Jäger, Forstpersonal<br />

u.a. Personen bei Umgang mit<br />

Tieren in Gebieten mit Wildtiertollwut<br />

sowie ähnliche Risikogruppen<br />

(z. B. Personen mit beruflichem<br />

oder sonstigem engen Kontakt zu<br />

Fledermäusen)<br />

� Personal in Laboratorien mit<br />

Tollwutrisiko<br />

Reisende in Regionen mit hoher<br />

Tollwutgefährdung (z.B. durch<br />

streunende Hunde)<br />

Siehe Tabelle 5<br />

Die Impfung mit dem derzeit verfügbaren<br />

BCG-Impfstoff wird nicht empfohlen.<br />

Bei Reisen in Endemiegebiete<br />

Ungeimpfte 9- bis 17-jährige Jugendliche<br />

ohne Varizellen-Anamnese<br />

1. Seronegative Frauen mit Kinderwunsch<br />

2. Seronegative Patienten vor geplanter<br />

immunsuppressiver Therapie<br />

oder Organtransplantation<br />

Die Impfung gegen Tetanus sollte in<br />

der Regel in Kombination mit der<br />

gegen Diphtherie (Td) durchgeführt<br />

werden, falls nicht bereits ein aktueller<br />

Impfschutz gegen Diphtherie besteht.<br />

Dosierungsschema nach Angaben<br />

des Herstellers<br />

Personen mit weiter bestehendem<br />

Expositionsrisiko sollten regelmäßig<br />

eine Auffrischimpfung entsprechend<br />

den Angaben des Herstellers erhalten.<br />

Mit Tollwutvirus arbeitendes Laborpersonal<br />

sollte halbjährlich auf neutralisierende<br />

Antikörper untersucht<br />

werden. Eine Auffrischimpfung ist bei<br />

< 0,5 IE/ml Serum indiziert.<br />

Nach Angaben des Herstellers<br />

Nach Angaben des Herstellers<br />

1 Dosis bei Kindern vor dem vollendeten<br />

13. Lebensjahr;<br />

2 Dosen im Abstand von mindestens<br />

6 Wochen bei Kindern ab 13 Jahren,<br />

Jugendlichen und Erwachsenen<br />

Tabelle 2: Indikations- und Auffrisch<strong>impfungen</strong> sowie andere Maßnahmen der<br />

spezifischen Prophylaxe<br />

Kate- Anwendungshinweise (Packungs-<br />

Impfung gegen gorie Indikation bzw. Reiseziel beilage/Fachinformationen beachten)<br />

Varizellen I<br />

(Fortsetzung)<br />

B<br />

P<br />

3. Seronegative Patienten unter<br />

immunsuppressiver Therapie<br />

4. Seronegative Patienten mit<br />

Leukämie<br />

5. Empfängliche Patienten mit<br />

schwerer Neurodermitis<br />

6. Empfängliche Personen mit engem<br />

Kontakt zu den unter Punkt 2 bis 5<br />

Genannten<br />

Seronegatives Personal im Gesundheitsdienst,<br />

insbesondere der Bereiche<br />

Pädiatrie, Onkologie, Gynäkologie/<br />

Geburtshilfe, Intensivmedizin<br />

und im Bereich der Betreuung von<br />

Immundefizienten sowie bei Neueinstellungen<br />

in Gemeinschaftseinrichtungen<br />

für das Vorschulalter<br />

Empfehlungen zur postexpositionellen<br />

Varizellen-Prophylaxe durch<br />

Inkubationsimpfung:<br />

Bei ungeimpften Personen mit negativer<br />

Varizellen-Anamnese und Kontakt<br />

zu Risikopersonen ist eine postexpositionelle<br />

Impfung innerhalb von<br />

5 Tagen nach Exposition* oder innerhalb<br />

von 3 Tagen nach Beginn des<br />

Exanthems beim Indexfall zu erwägen.<br />

Dies ist jedoch keine ausreichende<br />

Begründung für den Verzicht auf die<br />

Absonderung gegenüber<br />

Risikopersonen.<br />

* Exposition heißt:<br />

� 1 Stunde oder länger mit infektiöser<br />

Person in einem Raum<br />

� face-to-face-Kontakt<br />

� Haushaltskontakt<br />

Anmerkung: Impfung nicht unter intensiver<br />

immunsuppressiver Therapie<br />

durchführen (z.B. in der Anfangsphase<br />

der Behandlung)<br />

� Nach Abschluss der immunsuppresiven<br />

Therapie und vollständiger klinische<br />

Remission ≥ 12 Monate<br />

� Vollständige hämatologische<br />

Remission (Gesamtlymphozytenzahl<br />

≥ 1.200/mm 3 Blut)<br />

„Empfängliche Personen“ bedeutet:<br />

anamnestisch keine Windpocken,<br />

keine Impfung und bei serologischer<br />

Testung kein Nachweis spezifischer<br />

Antikörper<br />

Durch passive Immunisierung mit<br />

Varizella-Zoster-Immunglobulin<br />

(VZIG): Die postexpositionelle Gabe<br />

von VZIG wird empfohlen innerhalb<br />

von 96 Stunden nach Exposition*,<br />

sie kann den Ausbruch einer Erkrankung<br />

verhindern oder deutlich abschwächen.<br />

Sie wird empfohlen für Personen mit<br />

erhöhtem Risiko für Varizellen-Komplikationen,<br />

dazu zählen:<br />

� ungeimpfte Schwangere ohne<br />

Varizellen-Anamnese<br />

� immundefiziente Patienten mit unbekannter<br />

oder fehlender<br />

Varizellen-Immunität<br />

� Neugeborene, deren Mutter<br />

5 Tage vor bis 2 Tage nach der<br />

Entbindung an Varizellen erkrankte<br />

Für Applikation und Dosierung von<br />

VZIG sind die Herstellerangaben zu<br />

beachten!


98 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Spezielle Hinweise zur Durchführung<br />

von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

Impfungen bei gehäuftem Auftreten oder Ausbrüchen von<br />

Meningokokken-Erkrankungen<br />

� Unter einem „Ausbruch von Meningokokken-Erkrankungen“<br />

versteht man 2 oder mehr Erkrankungen der gleichen Serogruppe<br />

binnen 4 Wochen in einer Kindereinrichtung, Schulklasse, Spielgruppe,<br />

einer Gemeinschaftseinrichtung mit haushaltsähnlichem<br />

Charakter (Wohnheim, Internat, Kasernenstube u. a.);<br />

� unter „regional gehäuftem Auftreten“ versteht man 3 oder mehr<br />

Erkrankungen der gleichen Serogruppe binnen 3 Monaten<br />

– in einem begrenzten Alterssegment der Bevölkerung<br />

(z. B. Jugendliche) eines Ortes oder<br />

– in einer Region mit einer resultierenden Inzidenz von<br />

≥ 10/100.000 der jeweiligen Bevölkerung.<br />

In Ergänzung zur Antibiotikaprophylaxe für enge Kontaktpersonen<br />

(siehe Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische<br />

Infektiologie – DGPI – oder des Nationalen Referenzzentrums<br />

Meningokokken sowie Ratgeber des RKI) können die zuständigen<br />

Gesundheitsbehörden zusätzlich eine Impfprophylaxe empfehlen,<br />

sofern das gehäufte Auftreten oder der Ausbruch durch einen<br />

impfpräventablen Stamm hervorgerufen wurde. Begründet ist die<br />

Impfprophylaxe dadurch, dass die Möglichkeit des Auftretens<br />

weiterer Erkrankungen bis zu einigen Monaten nach Beginn der<br />

ersten Erkrankungen besteht.<br />

� Einbeziehen kann man bei einem Ausbruch in Analogie zur Antibiotikaprophylaxe<br />

die engen Kontaktpersonen in den Haushalten<br />

der Erkrankten sowie deren Intimpartner, die engen Kontaktpersonen<br />

in Kindereinrichtung, Schulklasse, Spielgruppe sowie in<br />

Gemeinschaftseinrichtungen mit haushaltsähnlichem Charakter.<br />

� Bei regional gehäuftem Auftreten ist die Entscheidung der zuständigen<br />

Gesundheitsbehörden in Abwägung von epidemiologischen<br />

und zeitlichen Zusammenhängen der Erkrankungen, ihrer Altersverteilung,<br />

dem Grad der öffentlichen Besorgnis und der Machbarkeit<br />

der Maßnahmen zu treffen.<br />

Zur Impfung können die mit der den Ausbruch verursachenden<br />

Meningokokken-Serogruppe korrespondierenden zugelassenen<br />

Polysaccharid- oder konjugierten Impfstoffe (1 Impfung) eingesetzt<br />

werden, für Kinder unter 2 Jahren kommen gegen MenC-Erkrankungen<br />

nur konjugierte Impfstoffe in Frage.<br />

Bei jedem Verdacht auf eine Meningokokken-Meningitis sollte deshalb<br />

umgehend Material zur Erregerisolierung an ein geeignetes Labor<br />

gesendet werden. Das Gesundheitsamt sollte auf die möglichst<br />

schnelle Übersendung der isolierten Meningokokken an das NRZ<br />

dringen, um deren Feintypisierung zu gewährleisten und bei einer<br />

Häufung eine Impfprävention empfehlen zu können.<br />

Impfung gegen FSME für Kinder<br />

FSME-Erkrankungen bei Kindern verlaufen im Allgemeinen leichter<br />

als beim Erwachsenen, vorwiegend unter dem Bild einer Meningitis,<br />

seltener unter dem Bild einer Enzephalitis. Nur in Einzelfällen sind<br />

neurologische Restschäden berichtet worden. Da Fieberreaktionen<br />

von > 38°C bei 1- bis 2-jährigen geimpften Kindern in 15 % beobachtet<br />

wurden (gegenüber 5 % bei 3- bis 11-jährigen Kindern), wird<br />

vor der Impfung von Kindern unter 3 Jahren gemeinsam mit den<br />

Eltern eine besonders sorgfältige Indikationsstellung empfohlen. Im<br />

Übrigen gelten für den Kinder-Impfstoff wie für den Erwachsenen-<br />

Impfstoff die in Tabelle 2 dargelegten Grundsätze einer Indikationsimpfung<br />

einschließlich der in der Tabelle enthaltenen Hinweise zu<br />

Risikogebieten und zur Saisonalität der Erkrankung.<br />

Aufklärungspflicht vor <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

Die Aufklärung ist ein wichtiger Teil der Impfleistung des Arztes<br />

(s. Vorbemerkung). Vor Durchführung einer <strong>Schutz</strong>impfung hat der<br />

Arzt die Pflicht, den Impfling oder den anwesenden Elternteil bzw.<br />

Sorgeberechtigten über die zu verhütende Krankheit und die Impfung<br />

aufzuklären, damit sie über die Durchführung der Impfung entscheiden<br />

können. Die Aufklärung sollte umfassen: Informationen<br />

über: die zu verhütende Krankheit und den Nutzen der Impfung, die<br />

Kontraindikationen, Durchführung der Impfung, den Beginn und die<br />

Dauer des Impfschutzes, das Verhalten nach der Impfung, mögliche<br />

Nebenwirkungen und Impfkomplikationen (s. Epid. Bull. 6/2004;<br />

www.rki.de > Infektionsschutz > Epidemiologisches Bulletin > Archiv<br />

> 2004/06) sowie die Notwendigkeit und die Termine von Folge- und<br />

Auffrisch<strong>impfungen</strong>.<br />

99


100 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Für öffentliche Impftermine wird eine vorherige Aufklärung in schriftlicher<br />

Form empfohlen. Eine Gelegenheit zu weitergehenden Informationen<br />

durch ein Gespräch mit dem Arzt muss aber gegeben<br />

sein. Aufklärungsmerkblätter für Impfungen durch die niedergelassenen<br />

Ärzte sind z.B. verfügbar beim Deutschen Grünen Kreuz,<br />

Schuhmarkt 4, 35037 Marburg, und beim proCompliance Verlag<br />

GmbH, Weinstraße 70, 91058 Erlangen. Außerdem stehen Aufklärungsmerkblätter<br />

über die Homepage des „Forum impfende Ärzte"<br />

(www.forum-impfen.de) mit Passwort unentgeltlich zur Verfügung.<br />

Die Merkblätter enthalten auch einen der jeweiligen Impfung adäquaten<br />

Fragebogen zum Gesundheitszustand des Impflings und zu<br />

vorausgegangenen <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>. Ergeben sich bei der Beantwortung<br />

Unklarheiten, ist in jedem Fall ein Gespräch mit dem Impfling<br />

oder den Eltern bzw. Sorgeberechtigten erforderlich. Die Merkblätter<br />

enthalten eine Einwilligungserklärung. Bei Minderjährigen ist<br />

regelmäßig die Einwilligung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten einzuholen.<br />

Jugendliche können selbst einwilligen, wenn sie die erforderliche<br />

Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit besitzen; das ist in<br />

der Regel mit 16 Jahren der Fall.<br />

Bei Einzel<strong>impfungen</strong> ist die mündliche Form der Aufklärung ausreichend.<br />

Es bedarf zur Einwilligung auch keiner Unterschrift. Die<br />

durchgeführte Aufklärung ist durch den impfenden Arzt in den Patientenunterlagen<br />

zu dokumentieren. Wird der Aufklärung ein entsprechendes<br />

Aufklärungsmerkblatt zugrunde gelegt, sollte der<br />

impfende Arzt in seiner Dokumentation darauf verweisen. Auch in<br />

diesem Fall ist dem Impfling bzw. dem Sorgeberechtigten Gelegenheit<br />

für gezielte Nachfragen zu geben.<br />

Kontraindikationen<br />

Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit akuten behandlungsbedürftigen<br />

Erkrankungen sollten frühestens 2 Wochen nach Genesung<br />

geimpft werden (Ausnahme: postexpositionelle Impfung).<br />

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen im zeitlichen Zusammenhang<br />

mit einer Impfung müssen in Abhängigkeit von der Diagnose keine<br />

absolute Kontraindikation gegen eine nochmalige Impfung mit dem<br />

gleichen Impfstoff sein.<br />

Impfhindernisse können Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs<br />

sein. In Betracht kommen vor allem Neomycin und Streptomycin<br />

sowie in seltenen Fällen Hühnereiweiß. Personen, die nach oraler<br />

Aufnahme von Hühnereiweiß mit anaphylaktischen Symptomen<br />

reagieren, sollten nicht mit Impfstoffen, die Hühnereiweiß enthalten<br />

(Gelbfieber-, Influenza-Impfstoff), geimpft werden.<br />

Im Falle eines angeborenen oder erworbenen Immundefekts sollte<br />

vor der Impfung mit einem Lebendimpfstoff der den Immundefekt<br />

behandelnde Arzt konsultiert werden. Die serologische Kontrolle<br />

des Impferfolgs ist bei Patienten mit Immundefizienz angezeigt.<br />

Nicht dringend indizierte Impfungen sollten während der Schwangerschaft<br />

nicht durchgeführt werden, dies gilt vor allem für Impfungen<br />

mit Lebendimpfstoffen gegen Gelbfieber, Masern, Mumps, Röteln,<br />

Varizellen.<br />

Falsche Kontraindikationen<br />

Häufig unterbleiben indizierte Impfungen, weil bestimmte Umstände<br />

irrtümlicherweise als Kontraindikationen angesehen werden. Dazu<br />

gehören zum Beispiel:<br />

� Banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen<br />

(≤ 38,5 °C) einhergehen<br />

� Ein möglicher Kontakt des Impflings zu Personen mit ansteckenden<br />

Krankheiten<br />

� Krampfanfälle in der Familie<br />

� Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings (da fieberhafte<br />

Impfreaktionen einen Krampfanfall provozieren können, ist zu<br />

erwägen, Kindern mit Krampfneigung Antipyretika zu verabreichen:<br />

� z. B. bei Totimpfstoffen zum Zeitpunkt der Impfung und jeweils<br />

4 und 8 Stunden nach der Impfung sowie bei der MMR-Impfung<br />

zwischen dem 7. und 12. Tag im Falle einer Temperaturerhöhung).<br />

� Ekzem u. a. Dermatosen, lokalisierte Hautinfektionen<br />

� Behandlung mit Antibiotika oder mit niedrigen Dosen von Kortikosteroiden<br />

oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten<br />

� Schwangerschaft der Mutter des Impflings<br />

(Varizellenimpfung nach Risikoabwägung, s. u.*)<br />

� Angeborene oder erworbene Immundefekte bei Impfung mit<br />

Totimpfstoffen<br />

� Neugeborenenikterus<br />

� Frühgeburtlichkeit: Frühgeborene sollten unabhängig von ihrem<br />

Reifealter und aktuellen Gewicht entsprechend dem empfohlenen<br />

Impfalter geimpft werden.<br />

� Chronische Krankheiten sowie nicht progrediente Krankheiten<br />

des ZNS<br />

* Derzeit ist das Risiko für ein konnatales Varizellensyndrom bei einer seronegativen<br />

Schwangeren mit Kontakt zu ihrem ungeimpften und damit ansteckungsgefährdeten<br />

Kind höher als das Risiko einer solchen Komplikation durch die Impfung und ggf. die<br />

Übertragung von Impfvarizellen durch ihr Kind.<br />

101


102 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Indizierte Impfungen sollen auch bei Personen mit chronischen Krankheiten<br />

durchgeführt werden, da diese Personen durch schwere Verläufe<br />

und Komplikationen impfpräventabler Krankheiten besonders<br />

gefährdet sind. Personen mit chronischen Krankheiten sollen über<br />

den Nutzen der Impfung im Vergleich zum Risiko der Krankheit aufgeklärt<br />

werden. Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber<br />

vor, dass eventuell zeitgleich mit der Impfung auftretende Krankheitsschübe<br />

ursächlich durch eine Impfung bedingt sein können.<br />

Impfabstände<br />

Die sich aus den Tabellen 1 und 2 und den entsprechenden Fachinformationen<br />

ergebenden Impfabstände sollten in der Regel<br />

eingehalten und weder unter- noch überschritten werden. Bei<br />

dringenden Indikations<strong>impfungen</strong> wie beispielsweise der postexpositionellen<br />

Tollwutprophylaxe oder der postnatalen Immunprophylaxe<br />

der Hepatitis B des Neugeborenen ist das empfohlene Impfschema<br />

strikt einzuhalten. Mindestabstände sollten nur im dringenden Ausnahmefall<br />

(z. B. kurzfristige Auslandsreise) unterschritten werden.<br />

Für einen lang dauernden Impfschutz ist es von besonderer<br />

Bedeutung, dass bei der Grundimmunisierung der empfohlene<br />

Mindestzeitraum zwischen vorletzter und letzter Impfung nicht<br />

unterschritten wird.<br />

Andererseits gilt für die Mehrzahl der Impfschemata, dass es keine<br />

unzulässig großen Abstände zwischen den Impfungen gibt. Jede<br />

Impfung zählt! Auch eine für viele Jahre unterbrochene Grundimununisierung<br />

oder nicht zeitgerecht durchgeführte Auffrischimpfung,<br />

z. B. gegen Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, Hepatitis B muss<br />

nicht neu begonnen werden, sondern wird mit den fehlenden Impfstoffdosen<br />

komplettiert. Dies gilt im Ausnahmefall auch im Säuglings-<br />

und Kleinkindalter. Im Interesse eines frühestmöglichen Impfschutzes<br />

sollten Überschreitungen der empfohlenen Impfabstände<br />

beim jungen Kind jedoch vermieden werden.<br />

Für Abstände zwischen unterschiedlichen Impfungen gilt:<br />

� Lebendimpfstoffe (attenuierte, vermehrungsfähige Viren oder<br />

Bakterien) können simultan verabreicht werden; werden sie nicht<br />

simultan verabreicht, ist bei viralen Lebendimpfstoffen in der<br />

Regel ein Mindestabstand von 4 Wochen einzuhalten.<br />

� Bei <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> mit Totimpfstoffen (inaktivierte Krankheitserreger,<br />

deren Antigenbestandteile, Toxoide) ist die Einhaltung<br />

von Mindestabständen zu anderen Impfungen, auch zu solchen<br />

mit Lebendimpfstoffen, nicht erforderlich. Impfreaktionen vorausgegangener<br />

Impfungen sollten vor erneuter Impfung vollständig<br />

abgeklungen sein.<br />

Zeitabstand zwischen Impfungen und Operationen<br />

Bei dringender Indikation kann ein operativer Eingriff jederzeit durchgeführt<br />

werden, auch wenn eine Impfung vorangegangen ist. Bei<br />

Wahleingriffen sollte nach Gabe von Totimpfstoffen ein Mindestabstand<br />

von 3 Tagen und nach Verabreichung von Lebendimpfstoffen<br />

ein Mindestabstand von 14 Tagen eingehalten werden.<br />

Weder klinische Beobachtungen noch theoretische Erwägungen<br />

geben Anlass zu der Befürchtung, dass Impfungen und operative<br />

Eingriffe inkompatibel sind. Um aber mögliche Impfreaktionen und<br />

Komplikationen der Operation unterscheiden zu können, wird empfohlen,<br />

zwischen Impfungen und Operationen diese Mindestabstände<br />

einzuhalten.<br />

Diese Mindestabstände gelten, mit Ausnahme von Impfungen aus<br />

vitaler Indikation (z. B. Tetanus-, Tollwut-, Hepatitis-B-<strong>Schutz</strong>impfung),<br />

auch für die Durchführung von Impfungen nach größeren operativen<br />

Eingriffen. Nach Operationen, die mit einer immunsuppressiven Behandlung<br />

verbunden sind, z. B. Transplantationen, sind Impfungen in<br />

Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt zu planen.<br />

Umgang mit Impfstoffen und Vorgehen bei der Impfung<br />

Impfstoffe sind empfindliche biologische Produkte und müssen vor<br />

allem vor Erwärmung geschützt werden. Besonders empfindlich<br />

sind Impfstoffe, die vermehrungsfähige Viren enthalten. Alle Impfstoffe<br />

sollen im Kühlschrank bei 2–8 °C gelagert werden. Die Lagertemperatur<br />

muss regelmäßig überprüft werden. Impfstoffe, die versehentlich<br />

falsch gelagert oder eingefroren wurden, sind zu verwerfen.<br />

Impfstoffe dürfen nicht mit Desinfektionsmitteln in Kontakt kommen.<br />

Durchstechstopfen müssen trocken sein!<br />

Die Injektionskanüle sollte trocken sein, insbesondere sollte Impfstoff<br />

die Kanüle außen nicht benetzen. Dies macht die Injektion schmerzhaft<br />

und kann zu Entzündungen im Bereich des Stichkanals führen.<br />

Nach Aufziehen des Impfstoffs in die Spritze und dem Entfernen<br />

evtl. vorhandener Luft sollte eine neue Kanüle für die Injektion aufgesetzt<br />

werden. Vor der Injektion muss die Impfstelle desinfiziert<br />

werden. Bei der Injektion sollte die Haut wieder trocken sein.<br />

103


104 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Für intramuskulär zu injizierende Impfstoffe ist die bevorzugte Impfstelle<br />

der M. deltoideus. Solange dieser Muskel nicht ausreichend<br />

ausgebildet ist, wird empfohlen, in den M. vastus lateralis (anterolateraler<br />

Oberschenkel) zu injizieren. Hier ist die Gefahr einer Verletzung<br />

von Nerven oder Gefäßen gering. Bei Injektion von Adsorbatimpfstoffen<br />

in das subkutane Fettgewebe kann es zu schmerzhaften<br />

Entzündungen und zur Bildung von Granulomen oder Zysten kommen.<br />

Darüber hinaus ist bei Injektion in das Fettgewebe der Impferfolg<br />

in Frage gestellt.<br />

Dokumentation der Impfung<br />

Im Impfausweis und in der Dokumentation des impfenden Arztes<br />

müssen den Vorgaben des IfSG § 22 entsprechend die Chargen-<br />

Nummer, die Bezeichnung des Impfstoffs (Handelsname), das Impfdatum<br />

sowie die Krankheit, gegen die geimpft wurde, eingetragen<br />

werden. Ebenfalls zur Impfdokumentation gehören Stempel und<br />

Unterschrift des Arztes. Dies gilt für alle Impfstoffe und kann retrospektive<br />

Ermittlungen erleichtern, wenn Fragen zu Wirksamkeit und<br />

Sicherheit bestimmter Impfstoffe oder einzelner Impfstoffchargen<br />

aufkommen sollten. Als Impfausweis kann jedes WHO-gerechte Formular,<br />

das die Vorgaben des IfSG berücksichtigt, wie z. B. „Internationale<br />

Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, benutzt<br />

werden.<br />

Fehlende Impfdokumentation: Häufig ist der Arzt damit konfrontiert,<br />

dass Impfdokumente fehlen, nicht auffindbar oder lückenhaft sind.<br />

Dies ist kein Grund, notwendige Impfungen zu verschieben, fehlende<br />

Impfungen nicht nachzuholen oder eine Grundimmunisierung nicht<br />

zu beginnen. Von zusätzlichen Impfungen bei bereits bestehendem<br />

Impfschutz geht kein besonderes Risiko aus. Dies gilt auch für Mehrfach<strong>impfungen</strong><br />

mit Lebendvirusimpfstoffen. Serologische Kontrollen<br />

zur Überprüfung des Impfschutzes sind nur in Ausnahmefällen angezeigt<br />

(z. B. Anti-HBsAg bei Risikopersonen, Röteln-Antikörper<br />

bei Frauen mit Kinderwunsch); zum Nachweis vorausgegangener<br />

Impfungen, z. B. unter dem Aspekt „unklarer Impfstatus“, sind serologische<br />

Kontrollen ungeeignet.<br />

Impfreaktionen<br />

Lokalreaktionen wie Rötung, Schwellung und Schmerzhaftigkeit im<br />

Bereich der Injektionsstelle oder Allgemeinreaktionen wie z. B. Fieber<br />

(≤ 39,5 °C), Kopf- und Gliederschmerzen, Unwohlsein werden im<br />

Allgemeinen innerhalb der ersten 72 Stunden nach der Impfung beobachtet.<br />

1 bis 4 Wochen nach der MMR-Impfung kann es zu einer<br />

leichten „Impfkrankheit“ kommen, z.B. mit masern- oder mumpsähnlicher<br />

Symptomatik (Impfmasern, leichte Parotisschwellung) und<br />

erhöhten Temperaturen. Die prophylaktische Gabe von Antipyretika<br />

für den Zeitraum möglicher fieberhafter Impfreaktionen ist zu erwägen.<br />

Schwere unerwünschte Arzneimittelwirkungen nach Impfungen sind<br />

äußerst selten. Zeitgleich mit der Impfung auftretende Erkrankungen<br />

anderer Genese können als unerwünschte Arzneimittelwirkungen<br />

imponieren, deshalb ist ein über die normale Impfreaktion hinausgehendes<br />

Vorkommnis unverzüglich differenzialdiagnostisch abzuklären.<br />

Vorgehen bei unerwünschten Arzneimittelwirkungen<br />

Der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion<br />

hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist umgehend an das<br />

Gesundheitsamt zu melden (Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG;<br />

Meldeformular beim Gesundheitsamt anfordern oder im Internet<br />

unter www.pei.de/uaw/ifsg.htm). Über unerwünschte Arzneimittelwirkungen<br />

ist auch die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft<br />

zu unterrichten. Die für diese Meldungen benötigten Formblätter<br />

werden regelmäßig im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht.<br />

Ebenso kann der Hersteller informiert werden. Die für die Klärung<br />

einer unerwünschten Arzneimittelwirkung relevanten immunologischen<br />

(z. B. zum Ausschluss eines Immundefektes) oder mikrobiologischen<br />

Untersuchungen (z. B. zum differenzialdiagnostischen<br />

Ausschluss einer interkurrenten Infektion) sollten unverzüglich eingeleitet<br />

werden. Dafür notwendige Untersuchungsmaterialien, z. B.<br />

Serum oder Stuhlproben, sind zu asservieren. Der Impfling oder<br />

seine Eltern bzw. Sorgeberechtigten sind auf die gesetzlichen Bestimmungen<br />

zur Versorgung nach Impfschäden hinzuweisen (IfSG<br />

§§ 60–64). Der Antrag auf Versorgung ist beim zuständigen Versorgungsamt<br />

zu stellen.<br />

105


106 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Hinweise zur Kostenübernahme von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

Für die Kostenübernahme von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> kommen verschiedene<br />

Träger in Frage. Zu diesen zählen der öffentliche Gesundheitsdienst<br />

(ÖGD) für ihm zugewiesene <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> sowie weitere<br />

auf Grund gesetzlicher Vorschriften benannte Stellen (z. B. Arbeitgeber).<br />

Dazu gehört z. B. §3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz, nach dem<br />

der Arbeitgeber Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen nicht dem Beschäftigten<br />

auferlegen darf. Er wird diese Kosten also immer dann<br />

selbst zu tragen haben, wenn kein anderer Kostenträger existiert.<br />

Impfungen, die auf der Grundlage der Biostoffverordnung anzubieten<br />

sind, zählen zu den Arbeitsschutzmaßnahmen. Ein Impfangebot ist<br />

immer dann zu machen, wenn eine Tätigkeit im Sinne der Biostoffverordnung<br />

ausgeübt wird und dabei Beschäftigte durch einen impfpräventablen<br />

biologischen Arbeitsstoff erhöht infektionsgefährdet<br />

sind. Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung<br />

zu überprüfen. Die in den STIKO-Empfehlungen mit „B“ gekennzeichneten<br />

Impfungen umfassen nicht nur solche, die auf der Grundlage<br />

der Biostoffverordnung anzubieten sind, sondern benennen<br />

auch Berufsgruppen, die dieser Verordnung nicht unterliegen. Ebenso<br />

werden in dieser Kategorie auch Impfungen aufgeführt, die vorrangig<br />

zum <strong>Schutz</strong> Dritter indiziert sind. Selbst wenn die Biostoffverordnung<br />

in diesen Fällen nicht greift, sollte der betroffene Arbeitgeber<br />

diese Impfungen in seinem eigenen Interesse anbieten, da er hierdurch<br />

evtl. Regressansprüchen entgegenwirken bzw. sich Kosten für<br />

Ausfallzeiten seiner Beschäftigten ersparen kann.<br />

Die gesetzlichen Krankenkassen können die Kostenübernahme für<br />

<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> in ihren jeweiligen Satzungen als Kassenleistung<br />

vorsehen (§ 23 Abs. 9 SGB V). Auch wenn in diesen Satzungsregelungen<br />

durch entsprechende Vertragsgestaltung zwischen den<br />

Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen auf die<br />

von der STIKO empfohlenen <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> Bezug genommen<br />

wird, kann nicht generell von einer automatischen Übernahme der<br />

Kosten für alle darin empfohlenen <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> ausgegangen<br />

werden. Eine Kostenübernahme für <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>, die anlässlich<br />

eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind,<br />

ist ausgeschlossen. Ebenso sind die in den STIKO-Empfehlungen<br />

mit „R“ gekennzeichneten <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> keine Kassenleistungen.<br />

Impfempfehlungen für Aussiedler, Flüchtlinge oder<br />

Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften<br />

Es wird empfohlen, <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> bei Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften<br />

möglichst frühzeitig durch den öffentlichen Gesundheitsdienst<br />

oder durch vom ÖGD beauftragte Ärzte zumindest<br />

zu beginnen. Die Vervollständigung der Grundimmunisierung sollte<br />

nach dem Verlassen der Gemeinschaftsunterkünfte durch die am<br />

späteren Aufenthaltsort niedergelassenen Ärzte oder durch den<br />

ÖGD erfolgen.<br />

Vorliegende Impfdokumentationen sollten nach Möglichkeit berücksichtigt<br />

werden; die Empfehlungen der STIKO sollten dem Vorgehen<br />

zugrunde gelegt werden.<br />

� Bei Erwachsenen sollten Impfungen gegen Diphtherie und Tetanus<br />

(Td-Impfstoff), gegen Poliomyelitis sowie bei seronegativen Personen<br />

gegen Hepatitis B durchgeführt werden.<br />

� Bei Kindern sollten Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus und<br />

Pertussis sowie gegen Poliomyelitis, Masern, Mumps, Röteln und<br />

gegen Hepatitis B, bei Kleinkindern auch gegen Hib durchgeführt<br />

werden.<br />

Hepatitis-B-Immunprophylaxe bei Exposition mit<br />

HBV-haltigem Material<br />

(Als HBV-haltig gilt: HBsAg-positives Material – z. B. Blut oder Material,<br />

bei dem eine Kontamination wahrscheinlich, eine Testung aber<br />

nicht möglich ist – z.B. Kanüle im Abfall. Empfehlungen dazu auch<br />

im Epidemiologischen Bulletin des RKI, 1/2000, S. 1–2.)<br />

Für geimpfte Personen gilt generell:<br />

Keine Maßnahmen notwendig,<br />

� wenn bei der exponierten Person Anti-HBs nach Grundimmunisierung<br />

≥ 100 IE/l betrug und die letzte Impfung nicht länger als<br />

5 Jahre zurückliegt, oder<br />

� wenn innerhalb der letzten 12 Monate ein Anti-HBs-Wert von<br />

≥ 100 IE/l gemessen wurde (unabhängig vom Zeitpunkt der<br />

Grundimmunisierung).<br />

107


108 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Sofortige Verabreichung einer Dosis Hepatitis-B-Impfstoff<br />

(ohne weitere Maßnahmen),<br />

� wenn die letzte Impfung bereits 5 bis 10 Jahre zurückliegt –<br />

selbst wenn Anti-HBs direkt nach Grundimmunisierung ≥ 100 IE/l<br />

betrug.<br />

Sofortige Testung des „Empfängers“ (des Exponierten),<br />

� wenn Empfänger nicht bzw. nicht vollständig geimpft ist oder<br />

� wenn Empfänger „Low-Responder“ ist (Anti-HBs nach Grundimmunisierung<br />


110 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Tabelle 5:<br />

Postexpositionelle Tollwut-Immunprophylaxe<br />

Art der Exposition<br />

Grad der durch ein tollwutver- durch einen Immunprophylaxe*<br />

Exposition dächtiges oder tollwütiges<br />

Wild- oder Haustier**<br />

Tollwut-Impfstoffköder (Beipackzettel beachten)<br />

I<br />

II<br />

III<br />

Berühren/Füttern von Tieren,<br />

Belecken der intakten Haut<br />

Knabbern an der unbedeckten<br />

Haut, oberflächliche,<br />

nicht blutende Kratzer durch<br />

ein Tier, Belecken der nicht<br />

intakten Haut<br />

jegliche Bissverletzung oder<br />

Kratzwunden, Kontamination<br />

von Schleimhäuten mit<br />

Speichel (z. B. durch<br />

Lecken, Spritzer)<br />

Berühren von Impfstoffködern<br />

bei intakter Haut<br />

Kontakt mit der Impfflüssigkeit<br />

eines beschädigten<br />

Impfstoffköders mit nicht<br />

intakter Haut<br />

Kontamination von Schleimhäuten<br />

und frischen Hautverletzungen<br />

mit der Impfflüssigkeit<br />

eines beschädigten<br />

Impfstoffköders<br />

Keine Impfung<br />

Impfung<br />

Impfung und einmalig<br />

simultan mit der ersten<br />

Impfung passive Immunisierung<br />

mit Tollwut-<br />

Immunglobulin<br />

(20 IE/kg Körpergewicht)<br />

* Die einzelnen Impfungen und die Gabe von Tollwut-Immunglobulin sind sorgfältig zu dokumentieren.<br />

** Als tollwutverdächtig gilt auch eine Fledermaus, die sich anfassen lässt oder sonstiges auffälliges oder aggressives<br />

Verhalten zeigt oder tot aufgefunden wurde.<br />

Die STIKO-Empfehlungen zur Tetanus-Immunprophylaxe im Verletzungsfall<br />

wurden den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates<br />

der Bundesärztekammer angeglichen.<br />

Anmerkungen zur postexpositionellen Tollwut-Immunprophylaxe:<br />

� Möglicherweise kontaminierte Körperstellen und alle Wunden<br />

sind unverzüglich und großzügig mit Seife oder Detergenzien zu<br />

reinigen, mit Wasser gründlich zu spülen und mit 70%igem<br />

Alkohol oder einem Jodpräparat zu behandeln; dies gilt auch bei<br />

einer Kontamination mit Impfflüssigkeit eines Impfstoffköders.<br />

� Bei Expositionsgrad III wird vom Tollwut-Immunglobulin soviel<br />

wie möglich in und um die Wunde instilliert und die verbleibende<br />

Menge intramuskulär verabreicht. Wunden sollten möglichst nicht<br />

primär genäht werden.<br />

� Bei erneuter Exposition einer Person, die bereits vorher mit Tollwut-Zellkulturimpfstoffen<br />

geimpft wurde, sind die Angaben des<br />

Herstellers zu beachten.<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

� Bei Impfanamnese mit unvollständiger Impfung oder Impfung<br />

mit in der EU nicht zugelassenen Impfstoffen wird entsprechend<br />

Tabelle 5 eine vollständige Immunprophylaxe durchgeführt.<br />

� Bei gegebener Indikation ist die Immunprophylaxe unverzüglich<br />

durchzuführen; kein Abwarten bis zur Klärung des Infektionsverdachts<br />

beim Tier. Wird der Tollwutverdacht beim Tier durch<br />

tierärztliche Untersuchung entkräftet, kann die Immunprophylaxe<br />

abgebrochen oder als präexpositionelle Impfung weitergeführt<br />

werden.<br />

� Zu beachten ist die Überprüfung der Tetanus-Impfdokumentation<br />

und ggf. die gleichzeitige Tetanus-Immunprophylaxe<br />

(siehe Tabelle 4).<br />

Tabelle 6:<br />

Impfung bei HIV-Infektion<br />

HIV-Infektion<br />

Impfstoff asymptomatisch symptomatisch<br />

Inaktivierte Impfstoffe/Toxoide Empfohlen Empfohlen<br />

Masern-Impfstoff<br />

Mumps-, Röteln- und andere<br />

Empfohlen Nicht empfohlen*<br />

Lebendimpfstoffe Empfohlen Nicht empfohlen<br />

Varizellen Möglich** Kontraindiziert<br />

(BCG) Kontraindiziert Kontraindiziert<br />

* Masern können bei HIV-Infizierten einen besonders schweren Verlauf nehmen. Bei erhöhter Masern-Gefährdung<br />

ist deshalb eine Masern-Impfung indiziert. Eine gleichzeitig durchgeführte IgG-Substitution kann den Impferfolg in<br />

Frage stellen. Eine Kontrolle des Impferfolgs ist in diesen Fällen angeraten. Im Falle einer akuten Masern-Exposition<br />

ist bei nichtimmunen Personen eine IgG-Gabe zu erwägen.<br />

** Die Varizellen-<strong>Schutz</strong>impfung kann bei Varizellen-empfänglichen HIV-infizierten Personen mit noch funktionierender<br />

zellulärer Abwehr (altersentsprechende CD4 +-Zellzahl mit einem Anteil der CD4 +-Zellen an den Gesamtlymphozyten<br />

von ≥ 25 %) erwogen werden.<br />

111


112 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut<br />

Vorsitzender:<br />

Herr Prof. Dr. H.-J. Schmitt, Kinderklinik der Johannes Gutenberg-Universität,<br />

Mainz<br />

Stellvertretender Vorsitzender:<br />

Herr Dr. J. Leidel, Gesundheitsamt, Köln<br />

Anschrift des Sekretariats der STIKO:<br />

Sekretariat der STIKO<br />

c/o Robert Koch-Institut, Abteilung für Infektionsepidemiologie<br />

Seestraße 10, 13353 Berlin<br />

Impfberatung des Sekretariats der STIKO am RKI (nur für Ärzte!)<br />

Tel.: 0 18 88.754 - 35 39, Montag und Donnerstag von 9.30 –11.30 Uhr<br />

Bezugsmöglichkeiten der Empfehlungen der Ständigen<br />

Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut<br />

Einzelexemplare können beim RKI zu folgenden Bedingungen angefordert<br />

werden:<br />

� kostenfrei bis zu 3 Exemplare nach Einsenden eines adressierten<br />

und mit 1,44 € frankierten Rückumschlages für das Format A4<br />

� 4–20 Exemplare gegen Rechnung zum Stückpreis von 0,50 €,<br />

� 21–50 Exemplare gegen Rechnung zum Stückpreis von 0,40 €,<br />

� mehr als 50 Exemplare gegen Rechnung zum Stückpreis von 0,35 €.<br />

Bei der Aussendung können Wartezeiten eintreten.<br />

Wir bitten, zur Bestellung folgende Adresse zu verwenden:<br />

� Robert Koch-Institut<br />

Kennwort „STIKO-Empfehlungen“<br />

Nordufer 20<br />

13353 Berlin<br />

Die Impfempfehlungen sind auch im Internet abrufbar unter:<br />

www.rki.de > Infektionsschutz > Impfen<br />

Bei Verbreitung dieser Ankündigung wird gebeten, die Bezugsbedingungen<br />

korrekt wiederzugeben. Falls ein Nachdruck in anderen Zeitschriften<br />

gewünscht ist, wird gebeten, die Redaktion des Epidemiologischen<br />

Bulletins zu kontaktieren.<br />

Anhang<br />

Begründung der STIKO-Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung<br />

Bedeutung von Pneumokokken als Ursache von Krankheiten<br />

Laut WHO sind Pneumokokken der weltweit bedeutendste bakterielle<br />

Krankheitserreger des Menschen. Rund 1,2 Millionen Kinder unter<br />

5 Jahren sterben jährlich allein an den Folgen einer Pneumokokken-<br />

Pneumonie. Auch in industriell entwickelten Ländern wie Deutschland<br />

sind Pneumokokken in allen Altersstufen die häufigste Ursache<br />

invasiver Erkrankungen wie bakteriämischer Pneumonie, Sepsis oder<br />

Meningitis. Lokale Infektionen wie die Pneumonie, Otitis media oder<br />

Sinusitis sind ebenfalls zu einem erheblichen Anteil durch Pneumokokken<br />

bedingt. Die höchste Inzidenz invasiver Pneumokokken-<br />

Infektionen und gleichzeitig deren höchste Letalitätsraten verzeichnen<br />

die Altersgruppen der unter 2- und der über 65-jährigen Personen,<br />

wobei bestimmte Grundkrankheiten (z. B. Herz-Kreislauf- bzw. Lungenkrankheiten,<br />

Diabetes/Stoffwechselkrankheiten, Niereninsuffizienz/<br />

nephrotisches Syndrom) und Immunmangelkrankheiten (z. B. angeborene<br />

oder erworbene Immundefekte wie HIV-Infektion, A- und<br />

Hypogammaglobulinämie, funktionelle – z. B. Sichelzellanämie oder<br />

andere Hämoglobinopathien – oder anatomische Asplenie) das<br />

Erkrankungsrisiko durch Pneumokokken erhöhen.<br />

In Deutschland rufen Pneumokokken bei Kindern jährlich ca. 220–300<br />

Meningitis-Fälle und ca. weitere 1.300 andere invasive Krankheiten<br />

wie Bakteriämie oder Sepsis hervor. Daten einer Kooperation der<br />

„Erhebungseinheit für seltene pädiatrische Erkrankungen in Deutschland“<br />

(ESPED), des Nationalen Referenzzentrums für Streptokokken<br />

und des Robert Koch-Institutes belegen, dass jährlich etwa 20 Kinder<br />

an den Folgen einer invasiven Pneumokokken-Infektion sterben sowie<br />

jeweils weitere 20 Kinder schwere bleibende Hörschäden oder neurologische<br />

Schäden zurückbehalten. In Deutschland sind Pneumokokken<br />

in den allermeisten Fällen noch gegen Betalaktam-Antibiotika<br />

empfindlich, wenn auch die Makrolidresistenz bereits in der Größenordnung<br />

von 30 % liegt. Der Trend zeigt eine Zunahme der Resistenzentwicklung<br />

von Pneumokokken an. Antibiotika haben keinen<br />

Einfluss auf die Erreger-Zirkulation.<br />

Prävention durch Impfung<br />

Polysaccharid-Impfstoffe gegen Pneumokokken sind seit Jahren auf<br />

dem Markt und werden zunehmend, allerdings bei weitem noch nicht<br />

den Möglichkeiten und Notwendigkeiten entsprechend, angewendet.<br />

Polysaccharid-Impfstoffe sind innerhalb der ersten beiden Lebensjahre<br />

von ungenügender Immunogenität. Seit kurzem steht ein in<br />

Analogie zum konjugierten Haemophilus-influenzae-b-(Hib)-Impfstoff<br />

neu entwickelter 7-valenter Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff<br />

113


114 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

(7VPnC) zur Verfügung. Nachdem Hib-Impfstoffe invasive Hib-Infektionen<br />

erfolgreich zurückgedrängt haben, können jetzt die unter<br />

2-jährigen Kinder mit Pneumokokken-Konjugat-Impfstoffen vor<br />

weiteren lebensbedrohlichen bakteriellen Krankheiten geschützt<br />

werden.<br />

Zusammensetzung des Pneumokokken-Konjugat-Impfstoffs<br />

Der Impfstoff enthält die Poly- bzw. Oligosaccharide der Serogruppen<br />

4, 6B, 9V, 14, 18C, 19F, 23F von Streptococcus pneumoniae, ferner<br />

als Trägerprotein die atoxische Mutante des Diphtherietoxins<br />

CRM197 sowie Aluminiumphosphat als Adjuvans. Es ist anzunehmen,<br />

dass eine Kreuzimmunität auch gegen die in Deutschland bedeutsamen<br />

Serogruppen 6A und 19A besteht. In Deutschland deckt der<br />

Impfstoff nach den o.a. Untersuchungen der ESPED ca. 70 % der<br />

für das Kleinkindalter bedeutsamen Serogruppen ab.<br />

Sicherheit des Pneumokokken-Konjugat-Impfstoffs<br />

In den USA wurden bisher mehr als 12 Millionen Dosen 7VPnC an<br />

Säuglinge und Kleinkinder verimpft. Dort wurden mehr als 40.000<br />

Kinder allein im Rahmen klinischer Studien mit dem 7VPnC geimpft.<br />

Fieberreaktionen > 38°C wurden nach den 7VPnC-Dosen 1–4 in<br />

folgenden Prozentsätzen berichtet: 15,1; 23,9; 19,1; und 21%, Fieberreaktionen<br />

> 39°C in 0,9; 2,5; 1,7; und 1,3 %. Die lokale Reaktogenität<br />

wurde auch mit gleichzeitig (seitendifferent) verabreichtem DTaP-<br />

Impfstoff verglichen. Sowohl nach der ersten als auch nach den folgenden<br />

(2.–3.) Dosen lagen die Angaben zu Schmerzen an der<br />

Injektionsstelle bei 7VPnC nur unwesentlich höher als bei DTaP:<br />

durchschnittlich 17 % gegenüber 15 %, relativ am höchsten bei der<br />

4. Injektion 7VPnC mit 23 % versus 18 %. Systemische Reaktionen<br />

wurden zwischen der gleichzeitigen Gabe von 7VPnC und DTaP<br />

gegenüber der alleinigen Verabreichung von DTaP bewertet. Die<br />

Raten für Fieber > 38°C (20 : 13 %), Schläfrigkeit (30 : 25 %), Unleidlichkeit<br />

(50 : 45 %) und verminderten Appetit (15 : 10 %) lagen bei<br />

gleichzeitiger Verabreichung etwas höher als bei alleiniger DTaP-Gabe,<br />

differierten jedoch nur um wenige Prozentpunkte. Auch in Deutschland<br />

durchgeführte Vergleiche zwischen 7VPnC und 5-valentem<br />

Impfstoff (DTaP-Hib-IPV) ergaben ein ähnliches Bild der Reaktogenität.<br />

Bisher sind keine Komplikationen oder bleibenden Schäden bekannt<br />

geworden, die ursächlich auf den 7VPnC zurückzuführen wären.<br />

Innerhalb von 3 Tagen nach der Impfung wurden – zumeist in Verbindung<br />

mit Fieberreaktionen – selten Krampfanfälle beobachtet,<br />

die in der Regel folgenlos abklingen.<br />

Immunogenität<br />

Der Impfstoff ist schon im frühen ersten Lebensjahr immunogen.<br />

Während Polysaccharid-Impfstoffe T-Zell-unabhängige Antigene<br />

sind und deshalb in den ersten 18 bis 24 Lebensmonaten keine<br />

schützende Immunantwort hervorrufen, führt die Konjugation des<br />

Kapselantigens an ein Trägerprotein zu einem T-Zell-abhängigen<br />

Antigenkomplex. Dieser induziert sowohl eine lang dauernde<br />

Immunantwort als auch eine Booster-Reaktion nach einer erneuten<br />

Applikation. In klinischen Studien entwickelten 92–100 % der ab der<br />

9. Lebenswoche geimpften Säuglinge Antikörperkonzentrationen<br />

von ≥ 0,15 µg/ml (dieser Wert wird in Analogie zu den bei der Hib-<br />

Impfung mit konjugierten Impfstoffen gewonnenen Erfahrungen als<br />

„schützend“ definiert) bzw. 51–90 % der Geimpften entwickelten<br />

Antikörperkonzentrationen von ≥ 1.0 µg/ml gegen die im Impfstoff<br />

enthaltenen Serotypen. Die 4. Impfung ruft eine anamnestische<br />

Immunantwort gegen alle 7 im Impfstoff enthaltenen Serotypen hervor.<br />

Wirksamkeit<br />

In einer doppel-blind randomisierten Studie mit fast 40.000 Kindern<br />

der amerikanischen Kaiser-Permanente-Praxen wurde eine Wirksamkeit<br />

von 97,4 % gegen jene invasiven Pneumokokken-Infektionen<br />

ermittelt, deren Serotypen im Impfstoff enthalten waren. Gegen<br />

„alle Serotypen“ lag die Wirksamkeit bei 91,7 %. Fälle klinisch diagnostizierter<br />

Pneumonie wurden um rund 11 % reduziert (alle Ätiologien),<br />

Pneumonien mit radiologisch dokumentierter Konsolidierung<br />

um 73,1%. Arztbesuche wegen Otitis media wurden um 8,9 % reduziert,<br />

Behandlungen wegen „gehäufter Otitis media“ um 9,3 % (3 Episoden<br />

in 6 Monaten bzw. 4 in 12 Monaten) bis 22,8 % (5 Episoden<br />

in 6 Monaten oder 6 Episoden in 12 Monaten). Die Zahl der implantierten<br />

Paukenröhrchen war bei Kindern in der Verumgruppe um<br />

20,1% reduziert. Die in der Kaiser Permanente-Studie ermittelten<br />

Wirksamkeitsraten sind auch bei Weiterbeobachtung bis zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt unverändert hoch.<br />

In Finnland wurde eine Studie zur Effektivität des Impfstoffs bei<br />

akuter Otitis media durchgeführt. Sie ergab eine Wirksamkeit von<br />

57 % bei Fällen von Otitis media, die durch Vakzine-Serotypen von<br />

S. pneumoniae hervorgerufen werden, von 34 % gegen alle durch<br />

Pneumokokken verursachten Fälle und von 6 % gegen alle Otitismedia-Fälle.<br />

Allerdings lag das untere Ende des 95 %-Konfidenzintervalls<br />

(– 4; 16) unter 0, so dass in dieser Studie mit rund 2.500<br />

Probanden die Gesamtzahl der Otitis-media-Fälle durch den Impfstoff<br />

nicht signifikant reduziert wurde. Eine der Erklärungsmöglichkeiten<br />

hierfür liegt im Studiendesign und in der Falldefinition der<br />

„Otitis media“ begründet; diese war sehr weit gefasst und damit<br />

relativ unspezifisch.<br />

115


116 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

In der finnischen Studie wie auch in einer weiteren Studie bei amerikanischen<br />

Indianern wurde außerdem nachgewiesen, dass die Impfung<br />

auf den Schleimhäuten zu einem Replacement führen kann,<br />

also zu einem vermehrten Nachweis von nicht im Impfstoff enthaltenen<br />

Kapseltypen. Da die Gesamtzahl der durch Pneumokokken bedingten<br />

Otitis-media-Fälle aber immerhin um 30% reduziert war, ist die<br />

klinische Relevanz dieses Phänomens unbekannt.<br />

Gegenüber den USA ist die Effektivität des 7-valenten Pneumokokken-Konjugat-Impfstoffes<br />

wegen der für Deutschland und andere<br />

europäische Länder suboptimalen Coverage der im Impfstoff enthaltenen<br />

Pneumokokken-Serotypen bezogen auf invasive Infektionen<br />

(70–80 % bei Kinder bis zum 2. Lebensjahr gegenüber > 90 %<br />

in den USA) vermindert. Die in einigen Jahren verfügbaren 9- oder<br />

11-valenten Pneumokokken-Konjugat-Impfstoffe könnten die Wirksamkeit<br />

um 5–15 % erhöhen.<br />

Impfschema und Kompatibilität<br />

Nach den in den klinischen Studien erprobten Impfschemata erhalten<br />

Säuglinge und Kleinkinder (vom vollendeten 2. Lebensmonat bis<br />

zum vollendeten 2. Lebensjahr) den 7VPnC-Impfstoff nach folgendem<br />

Schema:<br />

� Säuglinge bis zu einem Alter von 6 Monaten erhalten 3 Impfungen<br />

im Abstand von jeweils 1 Monat, gefolgt von einer 4. Impfung im<br />

2. Lebensjahr<br />

� Säuglinge im Alter von 7–11 Monaten erhalten 2 Impfungen im<br />

Abstand von 1 Monat, gefolgt von einer 3. Impfung im 2. Lebensjahr<br />

� Kinder im 2. Lebensjahr erhalten 2 Impfungen im Abstand von<br />

2 Monaten<br />

Da ein Gipfel der Inzidenz invasiver Pneumokokken-Infektionen in<br />

Deutschland schon im 7. Lebensmonat liegt, ist es im Sinne optimaler<br />

<strong>Schutz</strong>raten extrem wichtig, die Impfserie unmittelbar nach<br />

Vollendung des 2. Lebensmonats zu beginnen und zeitgerecht fortzuführen.<br />

Kinder mit weiter bestehender erhöhter gesundheitlicher Gefährdung<br />

sollten in Ergänzung der Impfung mit Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff<br />

im 3. Lebensjahr eine Impfung mit Polysaccharid-Impfstoff erhalten<br />

(im Mindestabstand von 2 Monaten nach der letzten Impfung<br />

mit Konjugat-Impfstoff).<br />

Der 7VPnC-Impfstoff ist, wie klinische Studien in anderen Ländern<br />

zeigen, bei synchroner (seitendifferenter) Anwendung kompatibel<br />

mit verschiedenen Einzel- und Kombinations-Impfstoffen (siehe auch<br />

Abschnitt „Sicherheit“). In Deutschland wurden Vergleichsunter-<br />

suchungen mit Fünffach-Impfstoffen (DTaP-Hib-IPV) durchgeführt,<br />

die diese Angaben bestätigen. Untersuchungen zur gleichzeitigen<br />

Verabreichung von Sechsfach-Impfstoffen (DTaP-Hib-IPV-HB) sind<br />

angelaufen und zeigen gegenwärtig keine davon abweichenden<br />

Ergebnisse.<br />

Bewertung und Empfehlung<br />

Der neu zugelassene konjugierte Pneumokokken-Impfstoff (7VPnC)<br />

kann eine Lücke in der Impfprävention für Kinder schließen. Nach der<br />

Zurückdrängung invasiver Infektionen durch Haemophilus influenzae<br />

Typ b kann jetzt einer weiteren lebensgefährlichen bakteriellen<br />

Krankheit des Säuglings- und Kleinkindalters (Bakteriämie, Meningitis,<br />

Sepsis) durch Impfung vorgebeugt werden. Allerdings ist die Effektivität<br />

für „lokale Pneumokokken-Infektionen“ wie Otitis media und<br />

Pneumonie deutlich geringer. Eine Empfehlung zur generellen Einführung<br />

der Impfung in den Impfkalender war jedoch durchaus in<br />

Erwägung zu ziehen. Dennoch hat sich die STIKO zum jetzigen Zeitpunkt<br />

nur für eine Indikations-Empfehlung ausgesprochen. Auf<br />

Grund der weltweit noch begrenzten Erfahrungen mit konjugierten<br />

Pneumokokken-Impfstoffen (der Impfstoff wurde erst im Vorjahr in<br />

den USA und erst in diesem Jahr in den Ländern der Europäischen<br />

Gemeinschaft zugelassen) und ihrer Kompatibilität mit anderen<br />

Mehrfach-Impfstoffen sowie des Problems der in Deutschland nicht<br />

optimalen Coverage des Impfstoffes und damit eines möglichen<br />

Erreger-Replacements durch nicht im Impfstoff enthaltene Serotypen<br />

und deren langfristige Virulenzentwicklung erscheint es jedoch sinnvoll,<br />

erst einmal die bereits bestehenden Empfehlungen zur selektiven<br />

Pneumokokken-Impfung von Risikopersonen (mit Polysaccharid-<br />

Impfstoffen) auf die Altersgruppe der unter 2-jährigen auszuweiten<br />

und damit zunächst Kinder mit Risikofaktoren und einem erhöhten<br />

Krankheits- und Komplikationsrisiko mit den neuen Konjugat-Impfstoffen<br />

zu impfen. Nach dem Vorliegen weiterer Erfahrungen im<br />

nationalen und internationalen Maßstab sollte über eine generelle<br />

Aufnahme der Impfung in den Impfkalender neu beraten werden.<br />

Diese Analyse der gegenwärtigen Situation und Begründung<br />

der Impfempfehlung wurde im Auftrag der STIKO von Herrn<br />

Prof. Dr. S. Dittmann erarbeitet.<br />

117


118 Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Ständige Impfkommission (STIKO) am RKI<br />

erneut zur Kombinationsimpfung Hepatitis A<br />

und B<br />

Als Folge der Stellungnahme der STIKO zur Kombinationsimpfung<br />

gegen Hepatitis A und B im Epidemiologischen Bulletin 2/99 (S. 10–11)<br />

ergab sich in der Fachöffentlichkeit eine Diskussion darüber, ob die<br />

STIKO die Wirksamkeit des Kombinationsimpfstoffs generell anzweifeln<br />

würde. Da dies nicht die Absicht der STIKO war, erfolgt folgende<br />

konkretisierende Stellungnahme:<br />

„Die STlKO weist darauf hin, dass es keinen Anhalt dafür gibt, dass<br />

der Hepatitis-A/B-Kombinationsimpfstoff weniger immunogen ist als<br />

die Gabe von Einzelimpfstoffen.“<br />

Kommentar: Die STIKO empfiehlt den Einsatz des Kombinationsimpfstoffes<br />

uneingeschränkt in den Fällen, in denen sich die Indikationen<br />

für die Hepatitis-B- und die Hepatitis-A-<strong>Schutz</strong>impfung überlappen<br />

(s. geltende Impfempfehlungen der STIKO1) , aber nicht<br />

grundsätzlich im Kindesalter, weil eine allgemeine Indikation zur<br />

Hepatitis-A-Impfung gegenwärtig in Deutschland nicht besteht.<br />

Wie bei jeder Impfung sollte das individuell anzunehmende Infektionsrisiko<br />

Grundlage der Entscheidung sein. Eine erhöhte Exposition<br />

gegenüber Hepatitis A und B, aus der die Indikation für eine Kombinationsimpfung<br />

abgeleitet werden kann, ist beispielsweise für folgende<br />

Personenkreise gesichert: medizinisches Personal (bei Kontakt zu<br />

Blut und Stuhl: Pädiatrie, Infektiologie, Laborpersonal), Personal in<br />

psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen,<br />

homosexuell aktive Männer, Hämophilie-Patienten, Patienten<br />

in psychiatrischen Einrichtungen.<br />

Eine Kombinationsimpfung käme auch bei Kindern, die zur Hepatitis-<br />

B-Impfung anstehen, bei vorgesehener Reise in ein Land mit hoher<br />

Hepatitis-A-Prävalenz oder im Umfeld eines örtlichen Hepatitis-A-<br />

Ausbruches in Betracht.<br />

Zur Kombinationsimpfung gegen Hepatitis A und B<br />

im Kindesalter<br />

Stellungnahme der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert<br />

Koch-Institut<br />

Es wurden mehrere Anfragen an die STIKO gerichtet, ob die grundsätzliche<br />

Empfehlung, im Kindesalter vorzugsweise Kombinationsimpfstoffe<br />

zu verwenden, auch die seit einiger Zeit angebotene<br />

Antigenkombination Hepatitis A und B einschließt. Nach Auffassung<br />

1) Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut,<br />

Stand März 1998, Epid. Bull. 15/98<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

der STIKO ist eine generelle Anwendung in diesem Falle gegenwärtig<br />

nicht sinnvoll, denn es sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen.<br />

Dazu die folgende Stellungnahme:<br />

Die Ständige Impfkommission (STlKO) am RKI empfiehlt, im Kindesalter<br />

vorzugsweise Kombinationsimpfstoffe zu verwenden, um die<br />

Zahl der Einzelinjektionen so gering wie möglich zu halten1) . Außerdem<br />

kann damit bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. ab<br />

Beginn der 9. Lebenswoche, ein optimaler Impfschutz ohne unnötige<br />

Verzögerungen gewährt werden. Versäumte Impfungen sind nachweislich<br />

die wichtigste Ursache dafür, dass ein Säugling oder Kleinkind<br />

z. B. an einer Meningitis durch Haemophilus influenzae Typ b<br />

oder an Pertussis erkrankt.<br />

Der gegenwärtig verfügbare Kombinationsimpfstoff gegen Hepatitis<br />

A und B ist erst ab dem 2. Lebensjahr zur Anwendung zugelassen.<br />

Eine Impfung mit diesem Impfstoff hat deshalb einen verspäteten<br />

Beginn der Impfung gegen Hepatitis B zur Folge. Das ist ein Verstoß<br />

gegen das Prinzip, alle Regel<strong>impfungen</strong> zum frühestmöglichen Zeitpunkt<br />

und so vollständig wie möglich durchzuführen. Eine Verschiebung<br />

des Impfbeginns reduziert potenziell auch die Impfrate, weil<br />

erfahrungsgemäß Impftermine im Kleinkind- und Schulkindalter<br />

nicht vollständig wahrgenommen werden. Eine Verzögerung des<br />

Impfbeginns kann z. B. auch zu einer vermeidbaren – und gerade<br />

bei Säuglingen mit einem besonders hohen Risiko einhergehenden<br />

– Hepatitis B führen, was dann allein vom Impfarzt bzw. den Sorgeberechtigten<br />

zu verantworten ist.<br />

Nach Herstellerangaben liegen bisher keine Langzeitdaten über das<br />

Persistieren von Antikörpern nach der Impfung mit dem Kombinationsimpfstoff<br />

vor. Laut Fachinformation wird eine Auffrischimpfung bereits<br />

5 Jahre nach Beginn der Grundimmunisierung empfohlen. Dies<br />

steht im Gegensatz zu den STIKO-Empfehlungen für die Hepatitis-<br />

B-Impfung sowohl für Kinder als auch für Erwachsene; auch für<br />

Personen, die nicht zu den definierten Risikogruppen gehören, wären<br />

somit Wieder<strong>impfungen</strong> erforderlich.<br />

In Deutschland ist bei der gegenwärtigen Situation eine generelle<br />

Impfung aller Kinder gegen Hepatitis A nicht indiziert. Die Impfung<br />

gegen Hepatitis A gehört deshalb nicht zu den empfohlenen Regel<strong>impfungen</strong><br />

für Kinder. Die Hepatitis-A-Impfung ist vielmehr eine Indikationsimpfung<br />

vor geplanten Auslandsreisen in Länder mit hoher<br />

Hepatitis-A-Prävalenz und bei lokalen Ausbrüchen. Ein Kleinkind,<br />

das die Grundimmunisierung mit dem derzeit verfügbaren HA-HB-<br />

Kombinationsimpfstoff erhalten hat, müsste im Jugendlichen- oder<br />

Erwachsenenalter eine Auffrischimpfung erhalten, wenn z. B. eine<br />

Reise in ein Gebiet mit hoher Hepatitis-A-Prävalenz bevorsteht; sinnvoller<br />

wäre jedoch, dann erst mit der Hepatitis-A-Impfung zu beginnen.<br />

1) Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut,<br />

Stand März 1998, Epid. Bull. 15/98<br />

119


120<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

Literaturhinweise:<br />

11. Global Programme for Vaccines and Immunization. Report of<br />

the meeting of the Scientific Group of Experts (SAGE) of the<br />

Children’s Vaccine Initiative and the Global Programmes for<br />

Vaccines and Immunization. World Health Organization,<br />

Geneva 1996<br />

12. Recommendations of Advisory Committee on Immunization<br />

Practices (ACIP): Preventing pneumococcal disease. MMWR<br />

1997; 46: RR-8, 1–24<br />

13. Reinert RR, Kaufhold A, Schlaeger JJ, Mechery V, Lutticken R:<br />

Serotype distribution and antibiotic susceptibility of Streptococcus<br />

pneumoniae isolates causing systemic infections among<br />

children in Germany, 1992 to 1996. Pediatr Infec Dis J 1997;<br />

16: 244–245<br />

14. Levine OS, Farley M, Harrison LH, Lefkowitz L, McGeer A,<br />

Schwartz B: Risk factors for invasive pneumococcal disease<br />

in children: A population based case control study in North<br />

America. Pediatrics 1999; 103: e28<br />

15. Fedson DS, Musher DM, Eskola J: Pneumococcal vaccine.<br />

In: Vaccines (eds.: Plotkin SA, Orenstein WA). 3rd edition.<br />

Saunders Philadelphia 1999, pp. 553–607<br />

16. Black S, Shinefield H, Firemann B et al: Efficacy, safety and<br />

immunogenicity of heptavalent pneumococcal conjugate<br />

vaccine in children. Pediatr Infect Dis 2000; 19: 187–195<br />

17. von Kries R, Siedler A, Schmitt HJ, Reinert RR: Proportion of<br />

invasive pneumococcal infections in German children preventable<br />

by pneumococcal conjugate vaccines. Clin Infect Dis 2000; 31:<br />

482– 487<br />

18. Kilpi T, Palmu A, Leinonen M, Eskola J, Finom SG: Effect of a<br />

seven-valent pneumococcal conjugate vaccine (PncOMP) against<br />

serotype-specific acute otitis media (AOM) caused by Streptococcus<br />

pneumoniae (Pnc). Abstract from 40th ICCAC, September<br />

17–20, 2000, Toronto, Ontario, Canada<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

19. American Academy of Pediatrics: Policy Statement: Recommendations<br />

for the prevention of pneumococcal infections, including<br />

the use of pneumococcal conjugate vaccine (Prevnar), pneumococcal<br />

polysaccharide vaccine, and antibiotic prophylaxis.<br />

Pediatrics 2000; 106: 362–366<br />

10. Recommendations of the Advisory Committee on Immunization<br />

Practices (ACIP): Preventing pneumococcal disease among<br />

infants and young children. MMWR 2000; 49, Suppl. No. RR-9<br />

11. von Kries R: Epidemiologie von Pneumokokken-Infektionen<br />

bei Kindern. In: Schmitt HJ (Hrsg.): Alte und neue Impfstoffe<br />

in Deutschland: Grundlagen für künftige Entscheidungen.<br />

Infomed-Verlag, Berlin 2000<br />

12. Schmöle Thoma B.: Sieben-valenter Pneumokokken Konjugatimpfstoff<br />

(7VpnC-Prevenar): Immunogenität, Reaktogenität und<br />

Wirksamkeit. In: Schmitt HJ (Hrsg.): Alte und neue Impfstoffe in<br />

Deutschland: Grundlagen für künftige Entscheidungen. Infomed-<br />

Verlag, Berlin 2000<br />

13. Eskola J, Kilpi T, Palmu A et al.: Efficacy of a pneumococcal<br />

conjugate vaccine against acute otitis media. NEJM 2001; 344:<br />

403–409<br />

14. Volz S, Habermehl P, Zell A, Knuf M: Pneumokokken und<br />

Pneumokokken-Konjugat-Impfstoffe – Bedeutung für die<br />

Pädiatrie. Monatsschrift Kinderheilkunde 2001; 149: 394– 408<br />

121


122<br />

Öffentliche Empfehlung für<br />

<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

I. Auf Grund des § 20 Absatz 3 des Gesetzes zur Verhütung und<br />

Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz<br />

– IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBI. I S. 1045),<br />

zuletzt geändert am 24.12. 2003 (BGBI. I S. 2954, 2982) und<br />

unter Berücksichtigung der Impfempfehlungen der Ständigen<br />

Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) vom Juli<br />

2004 werden für den Bereich der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong><br />

folgende Impfungen öffentlich empfohlen:<br />

<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> gegen:<br />

a) Diphtherie<br />

b) Frühsommer-Meninggoenzephalitis<br />

c) Haemophilus influenzae Typ b<br />

d) Hepatitis A<br />

e) Hepatitis B<br />

f) Influenza<br />

g) Masern<br />

h) Meningokokken-Infektionen<br />

i) Mumps<br />

j) Pertussis<br />

k) Pneumokokken-Krankheiten<br />

l) Poliomyelitis<br />

m) Röteln<br />

n) Tetanus<br />

o) Tollwut<br />

p) Varizellen<br />

II. Die Anordnung über öffentlich empfohlene <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

und über die Durchführung unentgeltlicher <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

vom 2. Januar 2002 (Amtl. Anz. S. 243) wird aufgehoben.<br />

Öffentliche Empfehlung für <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

III. Erläuterung:<br />

Zu Abschnitt I der Anordnung wird auf Folgendes hingewiesen:<br />

1) Die <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> sind entsprechend dem Stand der medizinischen<br />

Wissenschaft, unter Beachtung der jeweils gültigen<br />

Fassung der Empfehlungen der STIKO, einschließlich der<br />

speziellen Hinweise zur Durchführung von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

(letzter Stand: Juli 2004; Epidemiologisches Bulletin 30/2004)<br />

und der Hinweise für Ärzte zum Aufklärungsbedarf bei <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

(letzter Stand: Januar 2004, Epidemiologisches<br />

Bulletin 6/2004), sowie der Fachinformationen durchzuführen.<br />

Die öffentliche Empfehlung von <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> nach § 20<br />

Absatz 3 IfSG dient nicht in erster Linie dem individuellen<br />

Gesundheitsschutz, sondern hat den Zweck, durch einen möglichst<br />

hohen Anteil an geimpften Personen in der Bevölkerung<br />

die Allgemeinheit vor einem epidemischen Auftreten der<br />

betreffenden Krankheiten zu schützen. Sie enthebt die Ärztin<br />

oder den Arzt nicht von der im Einzelfall gebotenen Sorgfaltspflicht<br />

und befreit sie oder ihn nicht von der sich aus einer<br />

etwaigen Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht ergebenden<br />

Haftung.<br />

2) Wer durch eine in <strong>Hamburg</strong> öffentlich empfohlene und vorgenommene<br />

<strong>Schutz</strong>impfung unter Beachtung der Nummer 1<br />

durchgeführte <strong>Schutz</strong>impfung eine gesundheitliche Schädigung<br />

erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen<br />

Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung<br />

nach § 60 Absatz 1 Satz 1 IfSG. Der Antrag kann bei der<br />

Behörde für Soziales und Familie, Abteilung Soziale Entschädigung,<br />

Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 <strong>Hamburg</strong> eingereicht<br />

werden.<br />

123


124 Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />

§<br />

Impfvereinbarungen gültig für den<br />

Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />

Zwischen der<br />

Kassenärztlichen Vereinigung <strong>Hamburg</strong> (<strong>KV</strong>H)<br />

und dem<br />

VdAK sowie dem AEV<br />

über <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

vom 08. Juli 2005<br />

(Anlage J zum Gesamtvertrag zwischen der <strong>KV</strong>H<br />

und dem VdAK/AEV)<br />

§ 1<br />

Umfang der Impfmaßnahmen<br />

(1) Die von den Vertragsärzten in <strong>Hamburg</strong> durchgeführten <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

haben entsprechend dieser Vereinbarung zu erfolgen.<br />

Die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)<br />

am Robert Koch-Institut, Stand Juli 2001 sind verbindlich anzuwenden.<br />

Bezüglich der Impfungen gegen Varizellen und Pertussis<br />

gelten die STIKO Empfehlungen Stand Juli 2004. Die Partner<br />

dieser Vereinbarung entscheiden bei Änderungen der Impfempfehlungen<br />

der STIKO zeitnah, ob diese Gegenstand dieser<br />

Vereinbarung werden. Sofern weitere <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> aufgenommen<br />

werden sollen, verständigen sich die Partner dieser<br />

Vereinbarung zeitnah auf entsprechende Abrechnungsziffern.<br />

Die Vereinbarung umfaßt <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>, die gegen Infektionskrankheiten<br />

ausweislich der Nr. 1 der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung<br />

durchgeführt werden:<br />

(2) Von der Möglichkeit der Impfung mit Mehrfachimpfstoffen ist<br />

Gebrauch zu machen, es sei denn, Kontraindikationen liegen vor.<br />

§ 2<br />

Inanspruchnahme<br />

(1) Die <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> werden auch vom öffentlichen Gesundheitsdienst<br />

durchgeführt. Soweit <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> vom öffentlichen<br />

Gesundheitsdienst aufgrund gesetzlicher Vorschriften<br />

durchgeführt werden, haben diese Vorrang vor den <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

dieser Vereinbarung.<br />

(2) <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> nach dieser Vereinbarung können die an der<br />

vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte durchführen.<br />

(3) Folgende Impfungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung:<br />

– <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>, für die Dritte aufgrund gesetzlicher Vorschriften<br />

Kostenträger sind (z. B. Arbeitgeber für Impfungen<br />

bei beruflich bedingter Gefährdung, auch im Ehrenamt),<br />

– <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>, die ausschließlich aus Anlaß von Auslandsreisen<br />

durchgeführt werden,<br />

– <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> gegen Tetanus und Tollwut im Verletzungsfall,<br />

soweit es die Applikationen im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang<br />

mit der Verletzung bzw. Exposition betrifft.<br />

(4) Die Versicherten weisen ihren Anspruch durch Vorlage der<br />

Krankenversichertenkarte nach.<br />

§ 3<br />

Umfang der Impfleistungen<br />

Die Leistungen nach § 1 Abs. 1 umfassen neben der Verabreichung<br />

(bzw. Verordnung) des Impfstoffes<br />

– die Information über den Nutzen der Impfung und über die zu<br />

verhütende Krankheit,<br />

– Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen,<br />

– Erhebung der Anamnese und der Impfanamnese einschließlich<br />

Befragung über das Vorliegen möglicher Kontraindikationen,<br />

– Erfragen der aktuellen Befindlichkeit zum Ausschluß akuter<br />

Erkrankungen,<br />

– Aufklärung über Eintritt und Dauer der <strong>Schutz</strong>wirkung sowie<br />

über das Erfordernis von Wiederholungs- bzw. Auffrisch<strong>impfungen</strong>,<br />

– Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluß an<br />

die Impfung,<br />

– Eintragung der erfolgten Impfung im Impfpass bzw. Ausstellen<br />

einer Impfbescheinigung.<br />

§ 4<br />

Vergütung und Abrechnung<br />

(1) Für die Abrechnung der nach dieser Vereinbarung durchgeführten<br />

Leistungen gelten die Abrechnungsnummern nach Nr. 2 der<br />

Anlage 1 zu dieser Vereinbarung.<br />

(2) Im Behandlungsfall darf bei einer Splittung von Impfstoffen die<br />

Punktzahl für diese Impfungen insgesamt nicht die Punktzahl<br />

übersteigen, die für die Injektion eines Kombinationsimpfstoffes<br />

mit der höchst möglichen Anzahl von Einzelantigenen erzielt wird.<br />

125


126<br />

Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />

(3) Die Vertragspartner vereinbaren, die weitere Kostenentwicklung<br />

im Impfbereich aufmerksam zu beobachten. Sobald Fehlentwicklungen<br />

erkennbar werden, soll erneut über die Impfvereinbarung<br />

verhandelt werden.<br />

(4) Die <strong>KV</strong>H stellt den Vertragspartnern als Anlage zur Quartalsabrechnung<br />

eine fachgruppenbezogene Frequenzstatistik differenziert<br />

nach Abrechnungsnummern sowie getrennt nach<br />

M/F/R, zur Verfügung.<br />

(5) Die Bestimmung des Punktwertes für die Vergütung der <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

richtet sich nach der jeweiligen Honorarvereinbarung<br />

der am Vertrag teilnehmenden Krankenkasse.<br />

§ 5<br />

Verordnung und Bezug von Impfstoffen<br />

(1) Der Bezug der Impfstoffe erfolgt mit einem Arzneiverordnungsblatt<br />

(Vordruck-Muster 16); dabei ist das Feld Nr. 8 zu markieren.<br />

Entsprechend der „Vereinbarung zur Verordnung von Impfstoffen<br />

in der vertragsärztlichen Praxis“ ist die Verordnung –<br />

auch in Einzelfällen ohne Patientenbezug – zu Lasten der Barmer<br />

Ersatzkasse <strong>Hamburg</strong> (BEK) auszustellen.<br />

(2) Bei der Auswahl der Impfstoffe sind die preisgünstigsten Impfstoffe<br />

zu verordnen. Wirtschaftliche Bezugsmöglichkeiten sind<br />

zu nutzen und wahrzunehmen. Die Vertragsärzte haben Kombinationsimpfstoffe<br />

und bedarfsgerechte wirtschaftliche<br />

Großpackungen einzusetzen.<br />

§ 6<br />

Vertragsverstöße<br />

Die Krankenkassen können bei den Vertragsärzten über das hier<br />

vereinbarte Maß hinausgehend erbrachte Leistungen und verordnete<br />

Impfstoffe als sonstigen Schaden geltend machen (§ 44 E<strong>KV</strong>)<br />

§ 7<br />

Inkrafttreten, Kündigung, Übergangsregelung<br />

(1) Die Impfvereinbarung tritt ab dem 01. Juli 2005 in Kraft und tritt<br />

an die Stelle der bislang gültigen Impfvereinbarung.<br />

(2) Die Vereinbarung kann von jedem Vertragspartner mit vierteljährlicher<br />

Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres, frühestens<br />

zum 30.06.2006, durch eingeschriebenen Brief gekündigt<br />

werden.<br />

Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />

(3) Die Aktualisierung der in Anlage 1 Nr. 1 aufgeführten Impfungen<br />

erfolgt im Einvernehmen der Vertragspartner, ohne daß es hierfür<br />

einer Kündigung der Vereinbarung bedarf.<br />

Anlage 1<br />

zur Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung<br />

<strong>Hamburg</strong> und dem VdAK/AEV über <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

Stand: 01.07.2005<br />

1. Gegenstand der Vereinbarung sind Impfungen gegen folgende<br />

Infektionskrankheiten:<br />

– Diphtherie,<br />

– Frühsommer-Meningoencephalitis (FSME),<br />

– Haemophilus influenzae b-Infektion,<br />

– Hepatitis A,<br />

– Hepatitis B,<br />

– Influenza (Virusgruppe) – Grippeschutzimpfung,<br />

– Masern,<br />

– Meningokokken<br />

– Mumps,<br />

– Pertussis (Keuchhusten),<br />

– Pneumokokken-Infektion,<br />

– Poliomyelitis (Kinderlähmung),<br />

– Röteln,<br />

– Tetanus (Wundstarrkrampf),<br />

– Varizellen (Windpocken).<br />

2. Für die Abrechnung von Impfleistungen gelten folgende Abrechnungsnummern:<br />

Einfach- Abrech- Punkte<br />

<strong>impfungen</strong> nungsnr. je Impfung<br />

Diphtherie 89020 130<br />

Hepatitis B 89030 130<br />

Influenza 89040 130<br />

Pertussis 89050 130<br />

Polio 89060 130<br />

Masern 89070 130<br />

Mumps 89080 130<br />

Röteln 89090 130<br />

Varizellen 89100 130<br />

Tetanus 89110 130<br />

Meningokokken 89120 130<br />

FSME 89130 130<br />

127


128<br />

Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />

Einfach- Abrech- Punkte<br />

<strong>impfungen</strong><br />

(Fortsetzung)<br />

Haemophilus influenzae<br />

nungsnr. je Impfung<br />

b-Infektion 89140 130<br />

Pneumokokken-Infektion 89150 130<br />

Hepatitis A 89160 130<br />

Zweifach- Abrech- Punkte<br />

<strong>impfungen</strong> nungsnr. je Impfung<br />

Diphtherie-Tetanus (DT) 89210 130<br />

Masern-Mumps 89220 130<br />

Hib-Hepatitis B 89230 130<br />

Tetanus-Diphtherie (Td) 89240 130<br />

Dreifach- Abrech- Punkte<br />

<strong>impfungen</strong><br />

Masern-Mumps-Röteln<br />

nungsnr. je Impfung<br />

(MMR)<br />

Diphtherie-Hib-Tetanus<br />

89310 200<br />

(DT-Hib)<br />

Diphtherie-Pertussis-Tetanus<br />

89320 130<br />

(DTaP)<br />

Tetanus-Diphtherie-IPV<br />

89330 130<br />

(Td-IPV)<br />

Tetanus-Diphtherie-Pertussis<br />

89340 130<br />

(TdaP) 89350 130<br />

Vierfach- Abrech- Punkte<br />

<strong>impfungen</strong> nungsnr. je Impfung<br />

Diphtherie-Tetanus-Pertussis-IPV<br />

(DtaP-IPV) 89410 140<br />

Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Hib<br />

(DtaP-Hib) 89420 140<br />

Tetanus-Diphtherie-Pertussis-IPV<br />

(TdaP-IPV) 89430 140<br />

Fünffach- Abrech- Punkte<br />

<strong>impfungen</strong> nungsnr. je Impfung<br />

Diphtherie-Tetanus-Pertussis-IPV-Hib<br />

(DtaP-IPV-Hib) 89510 170<br />

Sechsfach- Abrech- Punkte<br />

<strong>impfungen</strong> nungsnr. je Impfung<br />

Diphtherie-Tetanus-Pertussis-IPV-Hib-Hep. B<br />

(DtaP-IPV-Hib-Hep. B) 89610 320<br />

Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />

1. Nachtrag zur Vereinbarung zwischen<br />

der Kassenärztlichen Vereinigung <strong>Hamburg</strong><br />

(<strong>KV</strong>H) und dem BKK Landesverband NORD<br />

über <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

Mit Wirkung zum 01. April 2005 wird die Vereinbarung<br />

wie folgt gefaßt:<br />

§ 1<br />

Umfang der Impfmaßnahmen<br />

(1) Die von den Vertragsärzten in <strong>Hamburg</strong> durchgeführten <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

haben entsprechend dieser Vereinbarung zu erfolgen.<br />

Die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

(STIKO) am Robert Koch-Institut sind verbindlich anzuwenden.<br />

Änderungen der Impfempfehlungen der STIKO werden Gegenstand<br />

dieser Vereinbarung. Der BKK Landesverband NORD<br />

kann binnen sechs Monaten einer entsprechenden Ausweitung<br />

der Vereinbarung widersprechen. Sofern weitere <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

aufgenommen werden sollen, verständigen sich die Partner<br />

dieser Vereinbarung zeitnah auf entsprechende Abrechnungsziffern.<br />

Die Vereinbarung umfasst <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>, die gegen Infektionskrankheiten<br />

ausweislich der Nr. 1 der Anlage 1 zu dieser<br />

Vereinbarung durchgeführt werden:<br />

(2) Von der Möglichkeit der Impfung mit Mehrfachimpfstoffen ist<br />

Gebrauch zu machen, es sei denn, Kontraindikationen liegen vor.<br />

§ 2<br />

Inanspruchnahme<br />

(1) Die <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> werden auch vom öffentlichen Gesundheitsdienst<br />

durchgeführt. Soweit <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> vom öffentlichen<br />

Gesundheitsdienst aufgrund gesetzlicher Vorschriften<br />

durchgeführt werden, haben diese Vorrang vor den <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

dieser Vereinbarung.<br />

(2) <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> nach dieser Vereinbarung können die an der<br />

vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte durchführen.<br />

(3) Folgende Impfungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung:<br />

– <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>, für die Dritte aufgrund gesetzlicher Vorschriften<br />

Kostenträger sind (z. B. Arbeitgeber für Impfungen<br />

bei beruflich bedingter Gefährdung, auch im Ehrenamt),<br />

– <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong>, die ausschließlich aus Anlass von Auslandsreisen<br />

durchgeführt werden,<br />

129


130<br />

Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />

– <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong> gegen Tetanus und Tollwut im Verletzungsfall,<br />

soweit es die Applikationen im unmittelbaren zeitlichen<br />

Zusammenhang mit der Verletzung bzw. Exposition betrifft.<br />

(4) Die Versicherten weisen ihren Anspruch durch Vorlage der<br />

Krankenversichertenkarte nach.<br />

§ 3<br />

Umfang der Impfleistungen<br />

Die Leistungen nach § 1 Abs. 1 umfassen neben der Verabreichung<br />

(bzw. Verordnung) des Impfstoffes<br />

– die Information über den Nutzen der Impfung und über die zu<br />

verhütende Krankheit,<br />

– Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen,<br />

– Erhebung der Anamnese und der Impfanamnese einschließlich<br />

Befragung über das Vorliegen möglicher Kontraindikationen,<br />

– Erfragen der aktuellen Befindlichkeit zum Ausschluss akuter<br />

Erkrankungen,<br />

– Aufklärung über Eintritt und Dauer der <strong>Schutz</strong>wirkung sowie<br />

über das Erfordernis von Wiederholungs- bzw. Auffrisch<strong>impfungen</strong>,<br />

– Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an<br />

die Impfung,<br />

– Eintragung der erfolgten Impfung im Impfpass bzw. Ausstellen<br />

einer Impfbescheinigung.<br />

§ 4<br />

Vergütung und Abrechnung<br />

(1) Für die Abrechnung der nach dieser Vereinbarung durchgeführten<br />

Leistungen gelten die Abrechnungsnummern nach Nr. 2 der<br />

Anlage 1 zu dieser Vereinbarung.<br />

(2) Im Behandlungsfall darf bei einer Splittung von Impfstoffen die<br />

Punktzahl für diese Impfungen insgesamt nicht die Punktzahl<br />

übersteigen, die für die Injektion eines Kombinationsimpfstoffes<br />

mit der höchst möglichen Anzahl von Einzelantigenen erzielt<br />

wird.<br />

(3) Die Vertragspartner vereinbaren, die weitere Kostenentwicklung<br />

im Impfbereich aufmerksam zu beobachten. Sobald Fehlentwicklungen<br />

erkennbar werden, soll erneut über die Impfvereinbarung<br />

verhandelt werden.<br />

Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />

(4) Die <strong>KV</strong>H stellt den Vertragspartnern als Anlage zur Quartalsabrechnung<br />

eine fachgruppenbezogene Frequenzstatistik differenziert<br />

nach Abrechnungsnummern sowie getrennt nach M/F/R,<br />

zur Verfügung.<br />

(5) Die Bestimmung des Punktwertes für die Vergütung der <strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

richtet sich nach der jeweiligen Honorarvereinbarung<br />

der am Vertrag teilnehmenden Krankenkasse.<br />

§ 5<br />

Verordnung und Bezug von Impfstoffen<br />

(1) Der Bezug der Impfstoffe erfolgt mit einem Arzneiverordnungsblatt<br />

(Vordruck-Muster 16); dabei ist das Feld Nr. 8 zu markieren.<br />

Entsprechend der „Vereinbarung zur Verordnung von Impfstoffen<br />

in der vertragsärztlichen Praxis“ ist die Verordnung –<br />

auch in Einzelfällen ohne Patientenbezug – zu Lasten der Barmer<br />

Ersatzkasse <strong>Hamburg</strong> (BEK) auszustellen.<br />

(2) Bei der Auswahl der Impfstoffe sind die preisgünstigsten Impfstoffe<br />

zu verordnen. Wirtschaftliche Bezugsmöglichkeiten sind<br />

zu nutzen und wahrzunehmen. Die Vertragsärzte haben Kombinationsimpfstoffe<br />

und bedarfsgerechte wirtschaftliche Großpackungen<br />

einzusetzen.<br />

§ 6<br />

Vertragsverstöße<br />

Die Krankenkassen können bei den Vertragsärzten über das hier<br />

vereinbarte Maß hinausgehend erbrachte Leistungen und verordnete<br />

Impfstoffe als sonstigen Schaden geltend machen (§ 48 BMV-Ä)<br />

§ 7<br />

Inkrafttreten, Kündigung, Übergangsregelung<br />

(1) Die Impfvereinbarung tritt ab dem 01. Juli 2002 in Kraft und tritt<br />

an die Stelle der bislang gültigen Impfvereinbarung.<br />

(2) Die Vereinbarung kann von jedem Vertragspartner mit vierteljährlicher<br />

Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres, frühestens<br />

zum 30.06.2003, durch eingeschriebenen Brief gekündigt<br />

werden.<br />

(3) Die Aktualisierung der in Anlage 1 Nr. 1 aufgeführten Impfungen<br />

erfolgt im Einvernehmen der Vertragspartner, ohne dass es hierfür<br />

einer Kündigung der Vereinbarung bedarf.<br />

<strong>Hamburg</strong>, den 12. April 2005<br />

131


132<br />

Anlage 1 zur Vereinbarung zwischen der<br />

Kassenärztlichen Vereinigung <strong>Hamburg</strong><br />

und dem BKK Landesverband NORD über<br />

<strong>Schutz</strong><strong>impfungen</strong><br />

Stand: 12.04.2005<br />

Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />

1. Gegenstand der Vereinbarung sind Impfungen gegen folgende<br />

Infektionskrankheiten:<br />

– Diphtherie,<br />

– Frühsommer-Meningoencephalitis (FSME),<br />

– Haemophilus influenzae b-Infektion,<br />

– Hepatitis A,<br />

– Hepatitis B,<br />

– Influenza (Virusgruppe) – Grippeschutzimpfung,<br />

– Masern,<br />

– Meningokokken<br />

– Mumps,<br />

– Pertussis (Keuchhusten),<br />

– Pneumokokken-Infektion,<br />

– Poliomyelitis (Kinderlähmung),<br />

– Röteln,<br />

– Tetanus (Wundstarrkrampf),<br />

– Varizellen (Windpocken).<br />

2. Für die Abrechnung von Impfleistungen gelten folgende Abrechnungsnummern:<br />

Einfach- Abrech- Punkte<br />

<strong>impfungen</strong> nungsnr. je Impfung<br />

Diphtherie 89020 130<br />

Hepatitis B 89030 130<br />

Influenza 89040 130<br />

Pertussis 89050 130<br />

Polio 89060 130<br />

Masern 89070 130<br />

Mumps 89080 130<br />

Röteln 89090 130<br />

Varizellen 89100 130<br />

Tetanus 89110 130<br />

Meningokokken 89120 130<br />

FSME<br />

Haemophilus<br />

89130 130<br />

influenzae b-Infektion<br />

Pneumokokken-<br />

89140 130<br />

Infektion 89150 130<br />

Hepatitis A 89160 130<br />

Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />

Zweifach- Abrech- Punkte<br />

<strong>impfungen</strong> nungsnr. je Impfung<br />

Diphtherie-Tetanus (DT) 89210 130<br />

Masern-Mumps 89220 130<br />

Hib-Hepatitis B 89230 130<br />

Tetanus-Diphtherie (Td) 89240 130<br />

Hepatitis A –<br />

Hepatitis B 89250 130<br />

Dreifach- Abrech- Punkte<br />

<strong>impfungen</strong><br />

Masern-Mumpsnungsnr.<br />

je Impfung<br />

Röteln (MMR)<br />

Diphtherie-Hib-<br />

89310 200<br />

Tetanus (DT-Hib)<br />

Diphtherie-Pertussis-<br />

89320 130<br />

Tetanus (DTaP)<br />

Tetanus-Diphtherie-IPV<br />

89330 130<br />

(Td-IPV)<br />

Tetanus-Diphtherie-<br />

89340 130<br />

Pertussis (TdaP) 89350 130<br />

Vierfach- Abrech- Punkte<br />

<strong>impfungen</strong><br />

Diphtherie-Tetanus-<br />

Pertussis-IPV<br />

nungsnr. je Impfung<br />

(DtaP-IPV)<br />

Diphtherie-Tetanus-<br />

Pertussis-Hib<br />

89410 140<br />

(DtaP-Hib)<br />

Tetanus-Diphtherie-<br />

Pertussis-IPV<br />

89420 140<br />

(TdaP-IPV) 89430 140<br />

Fünffach- Abrech- Punkte<br />

<strong>impfungen</strong><br />

Diphtherie-Tetanus-<br />

Pertussis-IPV-Hib<br />

nungsnr. je Impfung<br />

(DtaP-IPV-Hib) 89510 170<br />

Sechsfach- Abrech- Punkte<br />

<strong>impfungen</strong><br />

Diphtherie-Tetanus-<br />

Pertussis-IPV-<br />

Hib-Hep. B<br />

nungsnr. je Impfung<br />

(DtaP-IPV-Hib-Hep. B) 89610 320<br />

133


134 Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />

Varizellen Standard-<br />

Impfung<br />

Indikations-<br />

Impfung<br />

Pertusis Indikations-<br />

Impfung<br />

Hepatitis A Indikations-<br />

Impfung<br />

Impfungen zu Lasten der Krankenkassen<br />

Seit 2004 hat es mehrere Veränderungen der Impfempfehlungen der<br />

Ständigen Impfkommission (STIKO) gegeben, die leider nicht problemlos<br />

in die mit den Krankenkassen geschlossenen Impfvereinbarungen<br />

übernommen werden konnten.<br />

Die Schwierigkeit bestand darin, dass die bisherige am 1. Juli 2002<br />

in Kraft getretene Impfvereinbarung auf der verbindlichen Anwendung<br />

der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)<br />

Stand Juli 2002 beruhte und zugleich bestimmte, dass Änderungen<br />

der STIKO-Empfehlung nicht automatisch Gegenstand der Vereinbarung<br />

werden sondern der Zustimmung der Krankenkassen bedürfen.<br />

Die neuen Impfvereinbarungen sind jetzt mit allen Krankenkassen<br />

abgestimmt, so dass wir Ihnen das Ergebnis mit diesem Beitrag<br />

übersichtlich darstellen möchten. In der nachfolgenden Tabelle sind<br />

nur die Änderungen aufgeführt. Im übrigen gelten die bisherigen<br />

Regelungen weiter.<br />

STIKO alt STIKO neu<br />

keine 11 bis 14 Monate alte Säuglinge<br />

Ungeimpfte 12 bis 15 jährige<br />

Jugendliche<br />

ohne Varicellenanamnese<br />

Ungeimpfte 9 bis 17 jährige<br />

Jugendliche<br />

ohne Varicellenanamnese<br />

Neue Empfehlung gilt für � AOK, IKK, BKK, Seek., EK<br />

keine Wenn kein adäquater Immunschutz<br />

(Impfung oder mikrobiologisch<br />

bestätigte Erkrankung<br />

an Pertussis) vorhanden ist:<br />

Frauen mit Kinderwunsch,<br />

präkonzeptionell. Personen in<br />

engem Haushaltskontakt und<br />

Betreuer, spätestens 4 Wochen<br />

vor der Geburt eines Kindes<br />

Neue Empfehlung gilt für � AOK, IKK, BKK, Seek., EK<br />

u. a. Personen, die an einer<br />

chronischen Lebererkrankung<br />

leiden und keine HAV-AK<br />

besitzen<br />

u.a. Personen, die an einer<br />

chronischen Leberkrankheit<br />

einschl. chronischen Krankheiten<br />

mit Leberbeteiligung<br />

leiden und keine HAV-AK besitzen<br />

Neue Empfehlung gilt für � AOK, IKK, BKK, Seekasse<br />

Nicht für Ersatzkassen<br />

Impfvereinbarungen gültig für den Bereich der <strong>KV</strong> <strong>Hamburg</strong><br />

Hepatitis B Indikations-<br />

Impfung<br />

Pneumokokken<br />

STIKO alt STIKO neu<br />

u. a. Personen mit chronischen<br />

Lebererkrankungen sowie HIV-<br />

Positive ohne HBV-Marker<br />

Dialysepatienten<br />

u. a. Personen mit chronischer<br />

Leberkrankheit einschließlich<br />

chronischer Krankheiten mit<br />

Leberbeteiligung sowie HIV-<br />

Positive ohne HBV-Marker<br />

Patienten mit chronischer<br />

Nierenkrankheit, Dialysepatienten<br />

Neue Empfehlung gilt für � AOK, IKK, BKK, Seekasse<br />

Nicht für Ersatzkassen<br />

Geändert hat sich nur die Empfehlung für den zu verwendenden Impfstoff bei<br />

Kindern vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 5. LJ. Nach der bisherigen<br />

STIKO-Empfehlung werden Indikations<strong>impfungen</strong> bei Kindern ab vollendetem<br />

2. Lebensmonat bis zum vollendeten 2. Lebensjahr mit Pneumokokkenkonjugatimpfstoff<br />

durchgeführt, bei Kindern ab Vollendung des 2. Lebensjahres, Jugendlichen<br />

und Erwachsenen mit Polysaccharidimpfstoff.<br />

Die Zulassung für den 7-valenten Konjugatimpfstoff ist auf die Altersgruppe<br />

24 bis 59 Monate erweitert worden. Die STIKO empfiehlt deshalb für diese Altersgruppe<br />

die Impfung mit dem Konjugatimpfstoff zu beginnen und danach im<br />

Abstand von mindestens 2 Monaten einmal den Polysaccharidimpfstoff zu<br />

verabreichen.<br />

Bei Kindern unterhalb von zwei Jahren wird die Impfung weiterhin nur mit<br />

Konjugatimpfstoff durchgeführt.<br />

Neue Empfehlung gilt für � Nur BKKen<br />

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136<br />

Wichtige Adressen und Links<br />

Adresse Homepage im Internet<br />

Bundesministerium für Gesundheit www.bmgesundheit.de<br />

Am Propsthof 78a, 53121 Bonn<br />

Tel.: 02 28 / 9 41-0, Fax: 02 28 / 9 41-49 00<br />

Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin dtg.org<br />

und Internationale Gesundheit (DTG) e.V.<br />

Info Service<br />

Postfach 40 04 66, 80704 München<br />

Tel.: 0 89 / 21 80-38 30, Fax: 0 89 / 33 60 38<br />

Paul-Ehrlich-Institut www.pei.de<br />

Paul-Ehrlich-Str. 51-59, 63225 Langen<br />

Tel.: 0 61 03 / 77-0, Fax: 0 61 03 / 77-12 34<br />

Robert Koch-Institut www.rki.de<br />

Nordufer 20, 13353 Berlin<br />

Tel.: 0 18 88 / 754-0, Fax: 0 18 88 / 754-23 28<br />

Deutsches Grünes Kreuz www.kilian.de<br />

Schuhmarkt 4, 35037 Marburg<br />

Tel.: 0 64 21 / 293-0, Fax: 0 64 21 / 2 29 10<br />

Chiron Behring GmbH & Co. KG www.chiron-behring.de<br />

Emil-von-Behring-Straße 76, 35041 Marburg<br />

Tel.: 0 64 21 / 39-15, Fax: 0 64 21 / 39-67 18<br />

Kassenärztliche Vereinigung <strong>Hamburg</strong> www.kvhh.de<br />

Humboldtstraße 56, 22083 <strong>Hamburg</strong><br />

Tel.: 0 40 / 2 28 02-0, Fax: 0 40 / 2 28 02-420<br />

Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

Öffentlicher Gesundheitsdienst<br />

Infektionsschutz<br />

Tesdorpfstraße 8, 20148 <strong>Hamburg</strong><br />

Tel.: 0 40 / 4 28 48-0, Fax: 0 40 / 4 28 48-2619<br />

Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin<br />

Bernhard-Nocht-Str. 74, 20359 <strong>Hamburg</strong><br />

Tel.: 0 40 / 4 28 18-0, Fax: 0 40 / 4 28 18-400<br />

Wichtige Adressen und Links<br />

Wenn Sie<br />

Fragen zur Abrechnung haben,<br />

wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre<br />

Kassenärztliche Vereinigung<br />

<strong>Hamburg</strong>!<br />

Ansprechpartner:<br />

Frau Dr. Gisela Sommer 0 40 / 2 28 02-571<br />

E-Mail: medizinische-fachberatung@kvhh.de<br />

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