Amtsblatt KW 3 - Verbandsgemeinde Lauterecken
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Rundschau - 4 - Ausgabe 3/2011<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />
die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den<br />
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder<br />
Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter<br />
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,<br />
schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Sitzung des Ortsgemeinderates<br />
Bekanntmachung<br />
Am Mittwoch, dem 26. Januar 2011, 19.30 Uhr, findet im Rathaus<br />
Odenbach, Hauptstraße 7, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Odenbach<br />
statt. Tagesordnung:<br />
I. Öffentlicher Teil<br />
1. Einwohnerfragestunde<br />
2. Vorstellung Dorferneuerungsplanung<br />
3. Verschiedenes<br />
II. Nichtöffentlicher Teil<br />
4. Auftragsvergabe;<br />
Bebauungsplan „Hinter dem Flecken“ und „Am Schächerweg“<br />
Gerhard Gins, Ortsbürgermeister<br />
Terminsbestimmung<br />
Amtsgericht<br />
- Vollstreckungsgericht<br />
2 K 60/10<br />
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das Im Grundbuch von <strong>Lauterecken</strong><br />
Blatt 886 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstücke am<br />
Dienstag, den 22.03.2011 - 11:00 Uhr<br />
an der Gerichtsstelle, 66869 Kusel, Trierer Str. 71 Sitzungssaal I<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann<br />
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung<br />
geltend machen.<br />
Kappeln, den 13.01.2011<br />
Für die Ortsgemeinde Kappeln:<br />
(D.S.) gez. Buß<br />
Buß, Ortsbürgermeister<br />
versteigert werden.<br />
Lfd Gemarkung Flur. FI.St. Wirtschaftsart/ Größe<br />
Nr. Nr. Lage<br />
1 <strong>Lauterecken</strong> 2691/2 Hof- und Gebäude- 250<br />
fläche, Schulstr. 27<br />
2 <strong>Lauterecken</strong> 2684 Wiesen im Hansen 1710<br />
unten am Weg<br />
Zusatz:<br />
Einseitig angebautes, zweigeschossiges, unterkellertes Einfamilienhaus<br />
mit nicht ausgebautem Dachgeschoss und zweigeschossigem Wintergartenanbau.<br />
Baujahr vermutlich ca. 1920. Umbau des Wohnhauses<br />
und Anbau des Wintergartens 1992.<br />
Kellergeschoss: 2 Kellerräume, Waschküche, Flur, Heizöllagerraum,<br />
Heizraum<br />
Erdgeschoss: Wohnen, Kaminzimmer, Wintergarten, Küche, Essen, Vorrat,<br />
Du/WC, Flur<br />
Obergeschoss: 2 Schlafzimmer, Wintergarten, Gast, Kind, Bad, Flur<br />
Dachgeschoss: nicht ausgebaut, Speicher<br />
Verkehrswert:<br />
FI.St.Nr. 2691/2: 84.400,- €<br />
FI.St.Nr. 2684: 5.130.- €<br />
Insgesamt: 89.530,- €<br />
- ohne Gewähr -<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 18.08.2010 in das Grundbuch eingetragen<br />
worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger<br />
Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im<br />
Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin<br />
nicht bar bezahlt werden.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus<br />
dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin<br />
vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls<br />
sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt<br />
und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des<br />
Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue<br />
Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kün-