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Amtsblatt KW 3 - Verbandsgemeinde Lauterecken

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Rundschau - 4 - Ausgabe 3/2011<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den<br />

Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder<br />

Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter<br />

Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,<br />

schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Sitzung des Ortsgemeinderates<br />

Bekanntmachung<br />

Am Mittwoch, dem 26. Januar 2011, 19.30 Uhr, findet im Rathaus<br />

Odenbach, Hauptstraße 7, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Odenbach<br />

statt. Tagesordnung:<br />

I. Öffentlicher Teil<br />

1. Einwohnerfragestunde<br />

2. Vorstellung Dorferneuerungsplanung<br />

3. Verschiedenes<br />

II. Nichtöffentlicher Teil<br />

4. Auftragsvergabe;<br />

Bebauungsplan „Hinter dem Flecken“ und „Am Schächerweg“<br />

Gerhard Gins, Ortsbürgermeister<br />

Terminsbestimmung<br />

Amtsgericht<br />

- Vollstreckungsgericht<br />

2 K 60/10<br />

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das Im Grundbuch von <strong>Lauterecken</strong><br />

Blatt 886 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstücke am<br />

Dienstag, den 22.03.2011 - 11:00 Uhr<br />

an der Gerichtsstelle, 66869 Kusel, Trierer Str. 71 Sitzungssaal I<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann<br />

auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung<br />

geltend machen.<br />

Kappeln, den 13.01.2011<br />

Für die Ortsgemeinde Kappeln:<br />

(D.S.) gez. Buß<br />

Buß, Ortsbürgermeister<br />

versteigert werden.<br />

Lfd Gemarkung Flur. FI.St. Wirtschaftsart/ Größe<br />

Nr. Nr. Lage<br />

1 <strong>Lauterecken</strong> 2691/2 Hof- und Gebäude- 250<br />

fläche, Schulstr. 27<br />

2 <strong>Lauterecken</strong> 2684 Wiesen im Hansen 1710<br />

unten am Weg<br />

Zusatz:<br />

Einseitig angebautes, zweigeschossiges, unterkellertes Einfamilienhaus<br />

mit nicht ausgebautem Dachgeschoss und zweigeschossigem Wintergartenanbau.<br />

Baujahr vermutlich ca. 1920. Umbau des Wohnhauses<br />

und Anbau des Wintergartens 1992.<br />

Kellergeschoss: 2 Kellerräume, Waschküche, Flur, Heizöllagerraum,<br />

Heizraum<br />

Erdgeschoss: Wohnen, Kaminzimmer, Wintergarten, Küche, Essen, Vorrat,<br />

Du/WC, Flur<br />

Obergeschoss: 2 Schlafzimmer, Wintergarten, Gast, Kind, Bad, Flur<br />

Dachgeschoss: nicht ausgebaut, Speicher<br />

Verkehrswert:<br />

FI.St.Nr. 2691/2: 84.400,- €<br />

FI.St.Nr. 2684: 5.130.- €<br />

Insgesamt: 89.530,- €<br />

- ohne Gewähr -<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 18.08.2010 in das Grundbuch eingetragen<br />

worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger<br />

Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im<br />

Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin<br />

nicht bar bezahlt werden.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus<br />

dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin<br />

vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls<br />

sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt<br />

und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des<br />

Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue<br />

Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kün-

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