Amtsblatt KW 3 - Verbandsgemeinde Lauterecken
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26. Jahrgang (137) Mittwoch, den 19. Januar 2011 Ausgabe 3/2011<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
gleich zu Jahresbeginn hat uns nach einigen strengen<br />
Winterwochen mit erheblichem Schneefall das Hochwasser<br />
heimgesucht. Einige Orte und Firmen unserer<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> waren davon betroffen. Unsere<br />
ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und -männer waren<br />
mehrere Tage im Einsatz. Wehrleiter Hans-Peter Stude<br />
und sein Stellvertreter Bernd Kalweit koordinierten in<br />
dieser Zeit die Einsätze und standen den Wehrführern,<br />
Einsatzleitern vor Ort, Firmenvertretern, den Bürgerinnen<br />
und Bürgern als Ansprechpartner ständig zur Verfügung.<br />
Ich nehme diese Einsätze zum Anlass, unseren ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und<br />
-kameraden Danke zu sagen.<br />
Danke für Ihren Einsatz rund um die Uhr zum Wohle von uns allen. Sie trugen wesentlich dazu bei,<br />
unseren Einwohnerinnen und Einwohner Hilfe zu leisten, sei es bei der Ausgabe von Sandsäcken, beim<br />
Ausräumen von Wohnräumen, beim Auspumpen von Kellerräumen etc.<br />
Auch nach Rückgang des Hochwassers wurden die überfluteten Straßen und öffentlichen Plätze durch<br />
Sie sofort vom Unrat und Schlamm gereinigt. Zu guter Letzt mussten Sie nach all diesen Einsätzen<br />
noch die feuerwehrtechnischen Geräte reinigen, damit sie wieder für die nächsten Einsätze bereit stehen.<br />
Für die Unterstützung durch das Technische Hilfswerk - THW - Idar-Oberstein, die uns ohne Aufforderung<br />
gefüllte und ungefüllte Sandsäcke brachten, sage ich ebenfalls herzlichen Dank, unsere Wehrleitung<br />
wird den entstandenen Kontakt weiter ausbauen.<br />
Werte Einwohnerinnen und Einwohner,<br />
diese Leistungen erbringen die Feuerwehrfrauen und -männer alle freiwillig, ehrenamtlich und unentgeltlich.<br />
Wir können dies nicht hoch genug schätzen. Bei solchen Großeinsätzen wird uns bewusst,<br />
welche Arbeiten diese Personen für die Allgemeinheit leisten. Wir können daher nicht verstehen, dass<br />
in solch einer Lage die Einsatzkräfte negativen Äußerungen ausgesetzt sind bzw. einige Personen den<br />
geschulten und erfahrenen Feuerwehrleuten Anweisungen erteilen wollen.<br />
Auch haben wir kein Verständnis dafür, dass trotz überfluteter und gesperrter Straßen Verkehrsteilnehmer<br />
durchfahren, damit die Arbeit der Feuerwehren erschweren und noch größere Verschmutzungen<br />
und Schäden an den Einrichtungen der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern verursachen.<br />
Sie, werte Einwohnerinnen und Einwohner, bitten wir die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr in Ihrer Ortsgemeinde<br />
anzuerkennen und wo es möglich ist, zu unterstützen. Denken Sie bitte daran, dass diese<br />
Freiwilligen Tag und Nacht für unser Wohlergehen bereit stehen.<br />
Nochmals an alle Einsatzkräfte herzlichen Dank, auch im Namen der Ortsbürgermeister für die Hilfe in<br />
den Ortsgemeinden.<br />
<strong>Lauterecken</strong>, im Januar 2011<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Jung, Bürgermeister<br />
Hochwasser 2011 -<br />
Dank an alle Einsatzkräfte
Rundschau - 2 - Ausgabe 3/2011<br />
Öffnungszeiten der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Tel. 06382/791-0; Fax: 06382/791-49<br />
Internet: www.vg-lauterecken.de, E-Mail: info@vg-<strong>Lauterecken</strong>.de<br />
Derzeit ist die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> nicht in der Lage,<br />
verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente<br />
entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu<br />
verwenden.<br />
Montag - Freitag .................................................... 08.30 - 12.00 Uhr<br />
Montag - Mittwoch ................................................ 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Donnerstag ............................................................ 14.00 - 18.00 Uhr<br />
Öffnungszeiten der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
im Bereich des Bürgerbüros<br />
einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen,<br />
Gewerbean-, -um- und -abmeldungen.<br />
Montag - Mittwoch ����������������������������������������������07�15 - 16�00 Uhr<br />
Donnerstag ����������������������������������������������������������07�15 - 18�30 Uhr<br />
Freitag �������������������������������������������������������������������07�15 - 12�30 Uhr<br />
Erreichbarkeit der <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke<br />
Während der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter der <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke<br />
wie folgt telefonisch erreichbar:<br />
Verwaltung Gerhard Grub (techn. Bereich)<br />
Tel. 06382/791-71, 0151/14388 284<br />
Hans L. Altes (kaufm. Bereich)<br />
Tel. 06382/791-74, 0171/1657 533<br />
Techniker Patrick Bauer<br />
Tel. 06382/791-72, 0160/3667 135<br />
Kläranlage <strong>Lauterecken</strong> Tel. 06382/8071<br />
Schwimmbad Rüllberg Tel. 06788/1260<br />
Bereitschaftsdienst<br />
Bei Störungen ist der Bereitschaftsdienst unter folgenden Rufnummern<br />
zu erreichen:<br />
Bereich Wasserversorgung: ....................................... 0175/722 9689<br />
Bereich Abwasserbeseitigung:................................... 0175/722 9695<br />
Rufbereitschaft<br />
Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft<br />
Tel� 01802/112244 (gebührenpflichtig) für nachstehende Ortsgemeinden<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>: Buborn, Deimberg,<br />
Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg,<br />
Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler,<br />
Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler<br />
Stromversorgung Pfalzwerke AG<br />
Netzteam Otterbach, Lauterhofstr� 2, 67731 Otterbach,<br />
Tel� 06301-705-211 - Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>, Adenbach, Cronenberg,<br />
Ginsweiler, Heinzenhausen, Hohenöllen, Lohnweiler,<br />
Odenbach, Stadt <strong>Lauterecken</strong><br />
Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr� 46, 66851 Hauptstuhl,<br />
Tel� 06372-91160 - Fax� 06372-911620 für Ortsgemeinde St. Julian<br />
Bei Störungen im Stromnetz Tel� 0800-797 77 77 (gebührenpflichtig)<br />
Gasversorgung Pfalzgas GmbH<br />
für die Ortsgemeinde Hohenöllen und die Stadt <strong>Lauterecken</strong>.<br />
Bei Störungen in der Gasversorgung Tel. 0800/1003 448.<br />
Dienst des Bezirksbeamten der Polizei<br />
für den Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong><br />
Herr Dieter Drumm, Bezirksdienstbeamter, ist als Ansprechpartner<br />
für die Bevölkerung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> montags<br />
- freitags zwischen 07�00 Uhr bis 16�00 Uhr oder nach Vereinbarung<br />
bei der Polizeiinspektion <strong>Lauterecken</strong>, Tel�-Nr� 06382/911-<br />
230, zu erreichen. Nehmen Sie das Angebot wahr und wenden Sie<br />
sich vertrauensvoll an den Kontaktbereichsbeamten.<br />
Finanzamt Kusel-Landstuhl<br />
Telefon 06381/9967-0 (Fax: 06381/9967-21060)<br />
Öffnungszeiten des Service-Centers:<br />
Montag - Mittwoch 08.00 - 17.00 Uhr<br />
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr<br />
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr<br />
Internet: www.finanzamt-kusel-landstuhl.de<br />
E-Mail: Poststelle@fa-ku.fin-rlp.de<br />
Info-Hotline der Finanzämter: 0180/3757400*<br />
Montag - Freitag, 08.00 -18.00 Uhr, *9 Cent/Minute via dtms<br />
Der „Jugendtreff“ in <strong>Lauterecken</strong><br />
Offen ist immer:<br />
Dienstag - Donnerstag 15.00 bis 21.00 Uhr<br />
Freitag 17.00 bis 22.00 Uhr<br />
Zur Unterstützung bei Bewerbungen:<br />
Montag 15.00 bis 17.00 Uhr<br />
Bei uns könnt ihr im Internet surfen, Air-Hockey, Tischfußball oder Billard<br />
spielen, aber auch an der Play-Station zocken. Seid ihr schlecht<br />
drauf, könnt ihr im Anti-Aggressions-Raum euren Frust loswerden.<br />
Wer´s lieber ruhiger mag, kann in den Chill-Out-Raum gehen. Aber auch<br />
gute Musik, viele nette Menschen und gute Gespräche warten auf dich!<br />
Lauterecker Tafel e�V�<br />
Saarbrücker Str� 61, 67742 <strong>Lauterecken</strong><br />
Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln<br />
dienstags von 10.00 - 11.00 Uhr<br />
donnerstags von 16.00 - 17.00 Uhr<br />
Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise<br />
jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich.<br />
Pflege Stützpunkt Wolfstein/<strong>Lauterecken</strong><br />
Hauptstraße 2 (Historisches Rathaus), 67752 Wolfstein<br />
E-Mail: wolfstein@psp-kusel.de<br />
Telefax: 06304/4168132<br />
Tel.: 06304 / 4 16 81 30 oder 06304 / 4 16 81 31<br />
Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> an<br />
Wochenenden und Feiertagen<br />
Notruf Polizei: 110<br />
Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112<br />
Bereitschaftsdienstzentrale Glan, in der Glantal-Klinik<br />
55590 Meisenheim, Hinter der Hofstadt 8, im 1� Stock des Krankenhauses,<br />
Tel�-Nr� 01805 - 112080 oder 06753 - 964552, bzw�<br />
www�bereitschaftsdienstzentrale-Glan�de�<br />
Dienstzeiten: Freitags ab 18.00 Uhr bis montags 07.00 Uhr, mittwochs<br />
von 13.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhr sowie an<br />
Feiertagen vom Vorabend des Feiertages 20.00 Uhr bis zum Folgewerktag<br />
07.00 Uhr. Die Bereitschaftsdienstzentrale Glan versorgt<br />
die Bereiche der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Wolfstein, Meisenheim und<br />
folgende Ortsgemeinden der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>:<br />
Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Glanbrücken, Ginsweiler,<br />
Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach,<br />
Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler,<br />
<strong>Lauterecken</strong>, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Odenbach,<br />
Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach, Wiesweiler.<br />
Notdienstbereich der Ärzte von Altenglan - Rammelsbach - Theisbergstegen<br />
- St� Julian für die Ortsgemeinde St� Julian mit<br />
allen Ortsteilen<br />
Von Samstag, 22.01.2011, 08.00 Uhr morgens bis Montag, den<br />
24.01.2011, 08.00 Uhr morgens ist in Notfällen dienstbereit: Dr�<br />
Böhr, Rammelsbach, Haschbacher Str� 1, Telefon-Nr� 06381 / 6700�<br />
Sprechstunden (ohne Voranmeldung) von 11�00 bis 11�30 Uhr<br />
und von 17�00 bis 17�30 Uhr�<br />
Hausbesuche bitte während der Sprechstunden bestellen�<br />
Außerhalb der Sprechstunden (nur wenn sofort Hilfe nötig ist)<br />
Notrufzentrale Tel� 0800 1303011�<br />
Apotheken - Notdienst<br />
Der Ansagedienst, sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem<br />
Mobilfunknetz, ist über die landesweit gültige Rufnummer Deutsches<br />
Festnetz: 0180-5-258825 plus Postleitzahl des Standortes<br />
(0,14 EUR/Min�)<br />
Mobilfunknetz: 0180-5-258825 plus Postleitzahl (max� 0,42EUR/<br />
Min�) zu erreichen� Der Notdienstplan kann auch auf der Internetseite<br />
der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz unter www�<br />
lak-rlp�de abgerufen werden.<br />
Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 08�30 Uhr beginnt<br />
und am folgenden Tag um 08�30 Uhr endet, auch an Sonn- und<br />
Feiertagen�<br />
Impressum<br />
Wochenzeitung für den Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> mit dem <strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong><br />
Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf<br />
Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240<br />
Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren<br />
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste.<br />
Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Rundschau - 3 - Ausgabe 3/2011<br />
<strong>Amtsblatt</strong><br />
der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong><br />
mit den Ortsgemeinden Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Ginsweiler, Glanbrücken,<br />
Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg,<br />
Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler,<br />
Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, St. Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler<br />
und der Stadt <strong>Lauterecken</strong>.<br />
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Mittwoch, 19. Januar 2011 Ausgabe 3/2011<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Bekanntmachung<br />
gemäß § 83 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 23. September<br />
2004 (BGBl. I S. 2414) in der geltenden Fassung. Der Beschluss über<br />
die Vereinfachte Umlegung „Kirrweilerstraße L 373“ ist am 28.12.2010<br />
unanfechtbar geworden.<br />
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 (2) des Baugesetzbuchs<br />
(BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der geltenden<br />
Fassung der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die<br />
Vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die<br />
Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den<br />
Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuchs<br />
und des Liegenschaflskatasters wird bei den zuständigen Behörden<br />
veranlasst.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach<br />
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei<br />
dem Vermessungs- und Katasteramt, Bahnhofstraße. 59, 66869 Kusel<br />
schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.<br />
Ort: Kusel<br />
Datum: 05.01.2011<br />
(Egon Brubach), Vermessungsdirektor<br />
Bekanntmachung<br />
Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im<br />
Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortsgemeinde Kappeln für<br />
das Gebiet „Reibelswies“ (Ergänzungssatzung);<br />
Bekanntmachung des Beschlusses der Ergänzungssatzung gemäß<br />
§ 34 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)<br />
Der Ortsgemeinderat von Kappeln hat in seiner Sitzung am 23.<br />
November 2010 den Erlass einer Satzung zur Einbeziehung einzelner<br />
Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile<br />
(Ergänzungssatzung) für das Gebiet „Reibelswies“ beschlossen. Der<br />
Satzungsbeschluss hat folgenden Wortlaut:<br />
Der Vorsitzende trug vor, dass die Ergänzungssatzung „Reibelswies“<br />
nunmehr endgültig beschlossen werden kann. Gemäß § 34<br />
Abs. 6 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs, 3 BauGB wird<br />
die Ergänzungssatzung durch ortsübliche Bekanntmachung dieses<br />
Satzungsbeschlusses In Kraft gesetzt; einer aufsichtsbehördlichen<br />
Genehmigung bedarf es nicht. Die Ergänzungssatzung tritt mit dem<br />
Tag der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses -<br />
sog. Ersatzverkündigung - in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).<br />
Der Ortsgemeinderat nahm hiervon Kenntnis. Nach Beratung wurde<br />
wie folgt beschlossen:<br />
Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),<br />
in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 34 Abs. 5 und<br />
§ 9 Abs. 1 und 1a BauGB in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung<br />
für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBI.<br />
S. 153, BS 2020-1) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit die<br />
Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die<br />
im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Ergänzungssatzung) der<br />
Ortsgemeinde Kappeln für das Gebiet „Reibelswies“ mit dem Planungsstand<br />
„November 2010“ (das ist die öffentlich ausgelegte<br />
Planfassung „Mai 2010“ mit den vorstehend unter a) beschlossenen<br />
redaktionellen bzw. klarstellenden Änderungen und Ergänzungen)<br />
beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen<br />
0 Nein-Stimmen<br />
0 Enthaltungen<br />
Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB vom<br />
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung<br />
ist, soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist, der Beschluss der<br />
Ergänzungssatzung durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen,<br />
was hiermit geschieht. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft<br />
(§ 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB I. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).<br />
Die Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die<br />
im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortsgemeinde Kappeln für<br />
das Gebiet „Reibelswies“ (Ergänzungssatzung) kann ab heute bei der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung in <strong>Lauterecken</strong>, Schulstraße 6a, 2. Obergeschoss,<br />
Zimmer 202, während der Dienststunden von jedermann<br />
eingesehen werden. Jeder kann über den Inhalt dieser Satzung auch<br />
Auskunft verlangen. Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich<br />
auf die in der Planurkunde (Maßstab 1:1.000) mit einer unterbrochenen<br />
schwarzen Linie umrandeten Grundstücke Flur 9, Flurstück Nr. 43/2,<br />
43/3, 43/4, 74/1, 74/2, 77/1 und 77/2 sowie die Teilfläche des Grundstücks<br />
Flur 9, Flurstück Nr. 156/2 (Landesstraße 373) der Gemarkung<br />
Kappeln. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches der Satzung<br />
ist aus der nachfolgend abgedruckten Planurkunde zu ersehen.<br />
Gleichzeitig wird auf folgende Vorschriften hingewiesen:<br />
a) § 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 des Baugesetzbuches vom 23. September<br />
2004 (BGBl. I S 2414) in der derzeit gültigen Fassung:<br />
„Unbeachtlich werden<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der<br />
dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung<br />
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und<br />
des Flächennutzungsplans und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans<br />
oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde<br />
unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend<br />
gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214<br />
Abs. 2a BauGB beachtlich sind.“<br />
b) § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom<br />
31. Januar 1994 (GVBI. S. 153, BS 2020-1) in der derzeit gültigen<br />
Fassung:<br />
„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen<br />
sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig<br />
zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Rundschau - 4 - Ausgabe 3/2011<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />
die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den<br />
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder<br />
Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter<br />
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,<br />
schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Sitzung des Ortsgemeinderates<br />
Bekanntmachung<br />
Am Mittwoch, dem 26. Januar 2011, 19.30 Uhr, findet im Rathaus<br />
Odenbach, Hauptstraße 7, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Odenbach<br />
statt. Tagesordnung:<br />
I. Öffentlicher Teil<br />
1. Einwohnerfragestunde<br />
2. Vorstellung Dorferneuerungsplanung<br />
3. Verschiedenes<br />
II. Nichtöffentlicher Teil<br />
4. Auftragsvergabe;<br />
Bebauungsplan „Hinter dem Flecken“ und „Am Schächerweg“<br />
Gerhard Gins, Ortsbürgermeister<br />
Terminsbestimmung<br />
Amtsgericht<br />
- Vollstreckungsgericht<br />
2 K 60/10<br />
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das Im Grundbuch von <strong>Lauterecken</strong><br />
Blatt 886 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstücke am<br />
Dienstag, den 22.03.2011 - 11:00 Uhr<br />
an der Gerichtsstelle, 66869 Kusel, Trierer Str. 71 Sitzungssaal I<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann<br />
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung<br />
geltend machen.<br />
Kappeln, den 13.01.2011<br />
Für die Ortsgemeinde Kappeln:<br />
(D.S.) gez. Buß<br />
Buß, Ortsbürgermeister<br />
versteigert werden.<br />
Lfd Gemarkung Flur. FI.St. Wirtschaftsart/ Größe<br />
Nr. Nr. Lage<br />
1 <strong>Lauterecken</strong> 2691/2 Hof- und Gebäude- 250<br />
fläche, Schulstr. 27<br />
2 <strong>Lauterecken</strong> 2684 Wiesen im Hansen 1710<br />
unten am Weg<br />
Zusatz:<br />
Einseitig angebautes, zweigeschossiges, unterkellertes Einfamilienhaus<br />
mit nicht ausgebautem Dachgeschoss und zweigeschossigem Wintergartenanbau.<br />
Baujahr vermutlich ca. 1920. Umbau des Wohnhauses<br />
und Anbau des Wintergartens 1992.<br />
Kellergeschoss: 2 Kellerräume, Waschküche, Flur, Heizöllagerraum,<br />
Heizraum<br />
Erdgeschoss: Wohnen, Kaminzimmer, Wintergarten, Küche, Essen, Vorrat,<br />
Du/WC, Flur<br />
Obergeschoss: 2 Schlafzimmer, Wintergarten, Gast, Kind, Bad, Flur<br />
Dachgeschoss: nicht ausgebaut, Speicher<br />
Verkehrswert:<br />
FI.St.Nr. 2691/2: 84.400,- €<br />
FI.St.Nr. 2684: 5.130.- €<br />
Insgesamt: 89.530,- €<br />
- ohne Gewähr -<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 18.08.2010 in das Grundbuch eingetragen<br />
worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger<br />
Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im<br />
Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin<br />
nicht bar bezahlt werden.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus<br />
dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin<br />
vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls<br />
sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt<br />
und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des<br />
Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue<br />
Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kün-
Rundschau - 5 - Ausgabe 3/2011<br />
digung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden<br />
Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich<br />
einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer<br />
ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach §<br />
55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />
des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös<br />
an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.<br />
gez. Schmidt, Rechtspflegerin<br />
ausgefertigt<br />
Amtsinspektor als<br />
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle<br />
Satzung der Ortsgemeinde Unterjeckenbach<br />
über die Erhebung von Friedhofsgebühren<br />
vom 08.01.2011<br />
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für<br />
Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes<br />
(KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit<br />
bekannt gemacht wird:<br />
§1<br />
Allgemeines<br />
Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen<br />
werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben<br />
sich aus der Anlage zu dieser Satzung.<br />
§ 2<br />
Gebührenschuldner<br />
Gebührenschuldner sind:<br />
1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz<br />
verantwortlich sind, und der Antragsteller.<br />
2. Bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.<br />
§ 3<br />
Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit<br />
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen<br />
nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit<br />
der Antragstellung.<br />
(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des<br />
Gebührenbescheides fällig.<br />
§ 4<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren<br />
vom 31.10.2002 außer Kraft.<br />
67746 Unterjeckenbach, den 08.01.2011<br />
Karl Michel, Ortsbürgermeister<br />
Anlage zur Friedhofsgebührensatzung<br />
der Ortsgemeinde Unterjeckenbach<br />
I. Reihengrabstätten<br />
1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte<br />
nach § 2 Abs. 2 der Friedhofsatzung<br />
für Verstorbene<br />
a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 55,00 EUR<br />
b) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr ab 110,00 EUR<br />
2. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an<br />
Berechtigte nach Nr. 1 110,00 EUR<br />
II. Bestattungs- und Umbettungsgebühren<br />
1. Der Grabaushub für eine Bestattung bzw. für die Beisetzung von<br />
Ascheresten wird durch eine Firma ausgeführt. Die hierdurch anfallenden<br />
tatsächlichen Kosten sind von den Gebührenschuldnern<br />
gemäß § 2 der Friedhofgebührensatzung anzufordern.<br />
2. Sofern die Gebührenschuldner das Verfüllen des Grabes, die Entsorgung<br />
von überschüssigem Grabaushub und die Aufbringung<br />
des Grabschmuckes (z. B. Kränze, Pflanzschalen, etc.), nicht selbst<br />
übernehmen, sind die anfallenden tatsächlichen Kosten von diesen<br />
gemäß § 2 der Friedhofsgebührensatzung anzufordern.<br />
III. Benutzung der Leichenhalle<br />
1. Für die Benutzung der Leichenhalle<br />
einschl. Stromkosten, bis zu 4 Tagen 40,00 EUR<br />
a) für jeden weiteren angefangenen Tag 5,00 EUR<br />
2. Für die Aufbewahrung von Urnen<br />
bis zur Beisetzung 30,00 EUR<br />
3. Nutzung der Vorhalle der Leichenhalle<br />
für die Urnenbeisetzung 20,00 EUR<br />
4. Die Reinigung der Leichenhalle ist jeweils von den verantwortlichen<br />
Personen gemäß § 2 der Friedhofsgebührensatzung vorzunehmen.<br />
5. Sollte eine Reinigung nicht vorgenommen werden, lässt die Ortsgemeinde<br />
auf Kosten der verantwortlichen Personen gemäß § 2 der<br />
Friedhofsgebührensatzung reinigen und fordert ein Entgelt in Höhe<br />
von 60,00 EUR<br />
IV. Verwaltungs- und sonstige Gebühren<br />
Für die Genehmigung zur Errichtung von Grabmälern, Gedenkplatten<br />
und dergleichen 10,00 EUR<br />
Hinweis<br />
auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />
von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen<br />
gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht,<br />
1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,<br />
die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der<br />
Satzung oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den<br />
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-<br />
oder Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Lauterecken</strong>, Schulstraße 6a, 67742 <strong>Lauterecken</strong>, unter<br />
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,<br />
schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach<br />
Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz<br />
1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
Vollsperrung<br />
Einmündungsbereich B 420/ Bahnhofstraße in<br />
<strong>Lauterecken</strong> (Zufahrt Industriegebiet Nord)<br />
Im Rahmen der Baumaßnahme des Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz<br />
an der B 420 in <strong>Lauterecken</strong> wird der Kreuzungsbereich<br />
Bahnhofstraße Zufahrt Industriestraße Nord / B 420 ab Mittwoch,<br />
dem 26.01.2011, sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen,<br />
vollgesperrt. Eine Umleitung zu den Gewerbebetrieben ist ausgeschildert<br />
und erfolgt über die Saarbrücker Straße/ Hauptstraße in<br />
die Bahnhofstraße.<br />
<strong>Lauterecken</strong>, den 14.01.2011<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Lauterecken</strong><br />
gez. Jung, Verbandsbürgermeister<br />
Verschmutzung gemeindlicher Straßen,<br />
Wege und Plätze durch Hundekot in der<br />
Stadt <strong>Lauterecken</strong><br />
Verschiedene Einwohner der Stadt haben darüber Beschwerde geführt,<br />
dass öffentliche Straßen und Plätze sowie Grünanlagen in der Vergangenheit<br />
vermehrt durch Hundekot verunreinigt wurden. Aus diesem<br />
Grund wird auf die bestehende Straßenreinigungssatzung der Stadt<br />
<strong>Lauterecken</strong> hingewiesen, wonach Verunreinigungen sofort von dem<br />
gereinigt werden müssen, der sie verursacht hat, hier vom Eigentümer<br />
des Hundes oder vom Hundeführer.<br />
Wer gegen diese Vorschrift der Satzung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit,<br />
die mit einer Geldbuße bis zu 250,00 EUR im Einzelfall<br />
geahndet werden kann.<br />
Auch aus gesundheitlichen Aspekten empfehlen wir, wie der Deutsche<br />
Tierschutzbund e.V. die Benutzung von Kot-Sammelgeräten bzw. -Sammeltüten,<br />
denn die Exkremente von Hunden sind sehr häufig mit Parasiteneiern<br />
verseucht, die auf den Menschen übertragen werden können.<br />
<strong>Lauterecken</strong>, den 13.01.2011<br />
Stadt <strong>Lauterecken</strong><br />
gez. Steinhauer, Stadtbürgermeister
Rundschau - 6 - Ausgabe 3/2011<br />
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Landesstraße 372 in der<br />
Ortsdurchfahrt Hinzweiler<br />
Wiederaufnahme der Bauarbeiten<br />
Ab Montag, dem 17.01.2011 werden die Bauarbeiten zum Ausbau der<br />
OD Hinzweiler fortgesetzt. Hierzu muss die L372 wieder, wie bereits im<br />
Herbst 2010, zwischen dem südlichen Ortseingang von Hinzweiler und<br />
der Einmündung der aus Horschbach kommenden L368 voll gesperrt<br />
werden. Die Umleitung erfolgt weiträumig über Rothselberg, L370, B270,<br />
<strong>Lauterecken</strong>, B420, Offenbach - Hundheim und umgekehrt. Während<br />
dieser Bauphase ist es noch möglich, von Horschbach durch Hinzweiler<br />
nach Wolfstein oder Offenbach - Hundheim zu fahren. Nach Fertigstellung<br />
dieses ersten Teilabschnittes, voraussichtlich Ende Januar, wird,<br />
falls die Witterung es zulässt, der Abschnitt zwischen der von Horschbach<br />
kommenden L 368 und der Ortsmitte, wiederum unter Vollsperrung,<br />
ausgebaut. Während dieser Bauphase ist die Durchfahrt von Horschbach<br />
nach Wolfstein bzw. Offenbach - Hundheim nicht mehr möglich. Da dann<br />
der erste Teilabschnitt fertiggestellt ist, ist in dieser Bauphase jedoch die<br />
Durchfahrt von Horschbach nach Oberweiler im Tal wieder frei. Wir bitten<br />
Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis.<br />
----------------- Impressum -----------------<br />
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche<br />
Bekanntmachungen. amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner<br />
nach der Gemeindeordnung):<br />
Der Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
67742 <strong>Lauterecken</strong>.<br />
Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG,<br />
54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240<br />
Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Lauterecken</strong> durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Lauterecken</strong> gegen Entgelt.<br />
Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf<br />
Ende des amtlichen Teils<br />
Realschule plus <strong>Lauterecken</strong> / Wolfstein<br />
Fachoberschule (FOS) an der Realschule plus<br />
<strong>Lauterecken</strong> / Wolfstein<br />
Die Realschule plus <strong>Lauterecken</strong> / Wolfstein baut das Angebot der<br />
Schulabschlüsse weiter aus. Ab dem 1. August 2011 können Schülerinnen<br />
und Schüler das Fachabitur an der Realschule plus <strong>Lauterecken</strong><br />
7 Wolfstein in den Fachrichtungen Wirtschaft / Verwaltung und Gesundheit<br />
erreichen. Voraussetzung dafür ist der erfolgreiche Abschluss der<br />
Sekundarstufe I. Die Fachoberschule an der Realschule plus ist ein<br />
zweijähriger Bildungsgang der allgemeinbildende und berufsbezogene<br />
Inhalte sowie berufliche Praxis miteinander verbindet. Er schließt mit<br />
dem Erwerb der Fachhochschulreife ab, die die Jugendlichen berechtigt,<br />
ein Studium an einer Fachhochschule zu beginnen oder eine qualifizierte<br />
Berufsausbildung aufzunehmen. Zu diesem Anlass möchten wir<br />
alle interessierten Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern zu einem<br />
Informationsabend am 26. Januar 2011 um 19.00 Uhr in die Aula der<br />
Realschule plus <strong>Lauterecken</strong> / Wolfsteln am Standort <strong>Lauterecken</strong> einladen.<br />
Über eine rege Teilnahme freuen wir uns.<br />
Die Schulleitung<br />
Sammlung für den Volksbund<br />
Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
in unserer Gemeinde wurden 152,00 Euro für die Kriegsgräberfürsorge<br />
gesammelt. Dies entspricht einer Spende von 1,00 Euro pro Einwohner,<br />
ein Ergebnis, das deutlich über dem Durchschnitt von 14 Cent für Rheinhessen-Pfalz<br />
liegt. Hiermit möchte ich mich bei Ihnen für das Spenden<br />
bedanken.<br />
Ihr<br />
Klaus Schneider, Ortsbürgermeister<br />
Berichtigte Veröffentlichung<br />
In Ausgabe 02/2011 vom 12.01.2011 wurde der Pressebericht aus der<br />
Ortsgemeinderatssitzung Deimberg vom 13.12.2010 Tagesordnungspunkt:<br />
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011; Anhebung<br />
der Grundsteuerhebesätze fehlerhaft abgedruckt. Hier deshalb<br />
nochmals die berichtigte Veröffentlichung.<br />
Aus der Ortsgemeinderatssitzung<br />
vom 13.12.2010<br />
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011;<br />
Anhebung der Grundsteuerhebesätze<br />
Ein Haushaltsausgleich für die Jahre 2010 und 2011 konnte nicht<br />
erreicht werden. Die Kommunalaufsicht hat die Beschlussfassung über<br />
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für dieses Jahr beanstandet. Als<br />
geeignete Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung wird die Anhebung<br />
der Grundsteuerhebesätze um 10 v. H. für das Haushaltsjahr 2011<br />
gefordert. Dazu ist der Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für<br />
das Jahr 2011 erforderlich. Nach eingehender Beratung fasste der<br />
Gemeinderat folgenden Beschluss:<br />
Die Steuersätze für Gemeindesteuern werden wie folgt geändert:<br />
Grundsteuer A von bisher 280 v. H. auf nunmehr 290 v. H.<br />
Grundsteuer B von bisher 320 v, H. auf nunmehr 330 v. H.<br />
Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung werden nicht geändert.<br />
Der Ortsgemeinderat lehnte diesen Antrag ab.<br />
Aus der Ortsgemeinderatssitzung<br />
vom 09.12.2010<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Winterdienst In der<br />
Gemeinde<br />
Dieser Punkt wurde zur Beratung in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung<br />
verschoben.<br />
Änderung der Strompreise für Gemeindehäuser<br />
Der Vorsitzende berichtete über ein Schreiben der OIE AG betreffend<br />
die Änderung der Strompreise für die Gemeindehäuser. Ein Ratsmitglied<br />
merkte hierzu an, dass er den Stromanbieter gewechselt und hierdurch<br />
ca. 500,— €/jährlich Ersparnis habe. Nach Beratung wurde beschlossen,<br />
den neuen Vertrag auf 1 Jahr abzuschließen und den Konzessionsvertrag<br />
dahingehend zu prüfen, ob ein Wechsel überhaupt möglich ist.<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag Kita Piepmatz<br />
Den Ratsmitgliedern wurden mit den Einladungen zwei Anträge der Kita<br />
Piepmatz zur Vorabinformation zugestellt. Der Vorsitzende schlug vor, zu<br />
jedem Punkt separat abzustimmen wozu der Gemeinderat seine Zustimmung<br />
erteilte.<br />
a) Der Verlängerung der Sommerferien auf 4 Wochen wurde zugestimmt.<br />
b) Bezüglich der Anbringung von zusätzlichen Steckdosen durch<br />
freiwillige Helfer wurden erhebliche Bedenken geäußert, da für die<br />
ordnungsgemäße Ausführung ein Elektro-Meister unterschreiben<br />
muss. Es wurde vorgeschlagen, die zusätzlichen Steckdosen von<br />
der Firma, die mit der Ausführung der Elektröarbeiten bei den Umbaumaßnahmen<br />
beauftragt wird, verlegen zu lassen. Dem Antrag die
Rundschau - 7 - Ausgabe 3/2011<br />
Arbeiten bis zur Vergabe der Umbauarbeiten zurückzustellen wurde<br />
zugestimmt.<br />
c) Der Gemeinderat beschloss die Annahme der Spende (15 Lampen)<br />
und stimmte dem vorgesehenen Verwendungszweck zu.<br />
d) Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten ob der Kindergarten<br />
GEMA-Gebühren zahlen muss.<br />
e) Herr Feld von der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung informierte, dass<br />
die Kreisverwaltung wahrscheinlich einer Erhöhung der Ganztagsplätze<br />
erst zustimme, wenn der Umbau der Kita abgeschlossen ist.<br />
Er schlug ein gemeinsames Gespräch mit der Kreisverwaltung, <strong>Verbandsgemeinde</strong>,<br />
Ortsgemeinde und Kindergarten vor. Der Gemeinderat<br />
stimmte zu.<br />
f) Zur Beantragung von ergonomischen Stühlen für die Erzieherinnen<br />
merkte Herr Feld an, dass diese einen Rechtsanspruch auf Gesundheitsstühle<br />
haben. Im Etat stünden noch rd. 1.000,- € zur Verfügung.<br />
Es wurde angeregt, zwei Teststühle zu bestellen. Jede Erzieherin<br />
solle den für sich angenehmsten Stuhl heraussuchen. Alsdann sollten<br />
die 6 ergonomischen Stühle bestellt werden. Dem Kauf derselben<br />
wird zugestimmt.<br />
Erstellung eines E-Ofens für Mansarde „Alte Schule“<br />
Die Vermietung der Wohnung in der alten Schule steht an. Die Räumlichkeiten<br />
sind mit einer Elektroheizung ausgestattet. Lediglich in der<br />
dazugehörigen Mansarde ist kein Heizkörper vorhanden. Da diese als<br />
Kinderzimmer genutzt werden soll, ist eine Installation unumgänglich.<br />
Nach Beratung wurde beschlossen, durch die Verwaltung mind. 2 Angebote<br />
für die Lieferung und Montage eines Nachtspeicherofens einzuholen.<br />
Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, in Absprache mit den<br />
Beigeordneten, dem wirtschaftlichst Anbietenden Auftrag zur Ausführung<br />
der o.a. Arbeiten zu erteilen.<br />
Aus der Ortsgemeinderatssitzung<br />
vom 09.12.2010<br />
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />
für das Haushaltsjahr 2011;<br />
Anhebung der Grundsteuerhebesätze<br />
Den Ratsmitgliedern lag ein Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />
vor. Nach kurzer Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die in § 4 der<br />
Haushaltssatzung festgesetzten Steuersätze für die Gemeindesteuern<br />
ab dem Haushaltsjahr 2011 wie folgt zu ändern:<br />
Grundsteuer A bisher 280% neu 290%<br />
Grundsteuer B bisher 320% neu 330%<br />
Gewerbesteuer unverändert<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Einführung von Wegebaubeiträgen<br />
ab dem Haushaltsjahr 2011<br />
Ortsbürgermeister Maurer gab bekannt, dass die Ortsgemeinde auf die<br />
Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege verzichtet<br />
hat. Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat ab<br />
dem 01.01.2011 wieder die Erhebung von Beträgen für Feld-, Weinbergs-<br />
und Waldwege einzuführen. Der Betragssatz wird auf 12,-€/ha<br />
abzüglich 6,- € Jagdpacht auf 6,- € pro ha festgesetzt.<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan für<br />
das Jahr 2011<br />
Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder über den Forstwirtschaftsplan<br />
für die Ortsgemeinde Hausweiler, der durch das Forstamt<br />
Kusel für das Forstwirtschaftsjahr 2011 aufgestellt wurde.<br />
Nach einer kurzen Beratung wurden die vorliegenden Forstwirtschaftspläne<br />
für das Forstwirtschaftsjahr 2011 beschlossen.<br />
Ehe- und Altersjubiläen<br />
22.01.2011 90. Geburtstag Frau Elise Koch, Schillerstraße 1,<br />
67742 <strong>Lauterecken</strong><br />
Ev. Kirchengemeinden Grumbach und<br />
Herren-Sulzbach<br />
Sonntag, 23.01.2011: 10 Uhr Hoppstädten - Gottesdienst, 11 Uhr Kappeln<br />
- Gottesdienst<br />
Kath. Pfarreiengemeinschaft <strong>Lauterecken</strong> -<br />
Reipoltskirchen - Wolfstein<br />
Donnerstag, 20.01., 18.00 Uhr Nußbach Heilige Messe<br />
Freitag, 21.01., 18.00 Uhr Wolfstein Heilige Messe<br />
Sonntag, 23.01., 3. Sonntag im Jahreskreis, Sonntäglicher Vorabend:<br />
18.00 Uhr Reipoltskirchen Amt für die Lebenden und Verstorbenen<br />
der Pfarreiengemeinschaft<br />
Sonntag: 09.00 Uhr <strong>Lauterecken</strong> Amt für die Pfarrgemeinde, 10.30 Uhr<br />
Wolfstein Amt für die Pfarrgemeinde<br />
Montag, 24.01., 18.00 Uhr Wolfstein Heilige Messe in der außerordentlichen<br />
Form<br />
Dienstag, 25.01., Bekehrung des Apostels Paulus, 17.30 Uhr Reipoltskirchen<br />
Rosenkranz, 18.00 Uhr Reipoltskirchen Amt<br />
Mittwoch, 26.01., 08.30 Uhr <strong>Lauterecken</strong> Rosenkranz, 09.00 Uhr <strong>Lauterecken</strong><br />
Amt als Marktmesse<br />
Prot. Pfarramt <strong>Lauterecken</strong><br />
Sonntag, 23.01.2011, 10.00 Uhr Gottesdienst in <strong>Lauterecken</strong>, Gemeindehaus<br />
Dienstag, 25.01.2011, 15.00/16.45 Uhr Präpi-Unterricht im Gemeindehaus<br />
<strong>Lauterecken</strong><br />
Ev. Kirchengemeinde Offenbach -<br />
Niedereisenbach - Wiesweiler<br />
Sonntag, 23.01.2011: Niedereisenbach 10.00 Uhr Gottesdienst, Abteikirche<br />
Offenbach 09.00 Uhr Gottesdienst (*)<br />
Kath. Pfarrei St. Peter + Paul<br />
Offenbach-Hundheim<br />
Samstag, 22.01.11, 19.00 Uhr Vorabendmesse<br />
Kath. Pfarrei St. Peter und Paul<br />
Offenbach-Hundheim und Flötenorchester<br />
Die Offenbacher Sternsinger beteiligten sich auch in diesem Jahre wieder<br />
an der großen Aktion Dreikönigssingen: „Kinder zeigen Stärke“<br />
Familien in Offenbach-Hundheim, Glanbrücken, Kirrweiler, Buborn,<br />
Grumbach, Wiesweiler u.a. wurden besucht.<br />
Sie danken allen, die ihnen die Türen geöffnet haben für die Spenden<br />
in Höhe von insgesamt Euro: 3.743,00.<br />
Prot. Kirchengemeinden St. Julian<br />
und Gumbsweiler<br />
Sonntag, 23.01.2011: 09.30 Uhr Gumbsweiler, 10.15 Uhr St. Julian im<br />
Pfarrsälchen<br />
Wochenspruch: Es werden kommen von Osten und von Westen, von<br />
Norden und von Süden, die zu Tisch sitzen werden im Reich Gottes.<br />
Lukas, 13, 29<br />
Kath. Kirchengemeinden St. Antonius von<br />
Padua, Meisenheim und St. Georg, Lauschied<br />
Hinweis zur Erstkommunion 2012 und 2013:<br />
Die Feiern zur Erstkommunion im Seelsorgebezirk wurden folgendermaßen<br />
festgelegt:<br />
Für 2012: am 15. April (Weißer Sonntag) in Bad Sobernheim und Meisenheim;<br />
am 22. April in Seesbach und Staudernheim<br />
Für 2013: am 07. April (Weißer Sonntag) und Bad Sobernheim und Lauschied;<br />
am 14. April in Daubach und Merxheim<br />
Donnerstag, 20.01., Meisenheim: 10-12 Uhr Das Pfarrbüro ist geöffnet,<br />
10.30 Uhr Eucharistiefeier in Altenheim Dr. Carl Kirchner-Haus, Lauschied:<br />
20.00 Uhr Kirchenchorprobe<br />
Freitag, 21.01., Lauschied: 09.00 Uhr Eucharistiefeier<br />
Samstag, 22.01., Raumbach: 18.00 Uhr Eucharistiefeier, Meisenheim:<br />
18.00 Uhr Wort-Gottes-Feier in der Kapelle der Glantalklinik Liebfrauenberg<br />
Sonntag, 23.01., Lauschied: 09.00 Uhr Eucharistiefeier<br />
Montag, 24.01., Meisenheim: 09-12 Uhr Das Pfarrbüro ist geöffnet<br />
Mittwoch, 26.01., Meisenheim: 20.30 Uhr Kirchenchorprobe im Pfarrhaus<br />
Donnerstag, 27.01., Meisenheim: 10-12 Uhr Das Pfarrbüro ist geöffnet,<br />
Raumbach: 18.30 Uhr Eucharistiefeier, Lauschied: 20.00 Uhr Kirchenchorprobe<br />
Radsportverein „Blitz“ e.V. Hohenöllen<br />
Wanderfahrt Pfingsten 2011<br />
Schwarzwald und Bodensee vom 11.06. - 14.06.2011. Teilnahme auf 30<br />
Personen begrenzt. Für Ersatzgestellung muss gesorgt werden.<br />
Hotel-Anmeldung erforderlich.<br />
Abfahrt an der Radsporthalle am 11.06.2011 um 6:30 Uhr.<br />
Haltestellen: Nach Vereinbarung<br />
Ankunft am 14.06.2011 ca. 19:00 Uhr<br />
Förderverein der Grundschule <strong>Lauterecken</strong> e.V.<br />
Einladung zu einer Mitgliederversammlung<br />
Am Dienstag, d. 1. Februar 2011 um 19:30 Uhr findet in Saal 7 der<br />
Grundschule in <strong>Lauterecken</strong> (Klassensaal der Klasse 4b) eine Mitgliederversammlung<br />
des Fördervereins der Grundschule <strong>Lauterecken</strong> e.V.<br />
statt. Alle Mitglieder sind hierzu eingeladen. Tagesordnung:<br />
1. Aktuelle Informationen<br />
2. Änderung in § 8 der Satzung des Fördervereins<br />
3. Wiederholung der Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden
Rundschau - 8 - Ausgabe 3/2011<br />
Heimat- und Kulturverein <strong>Lauterecken</strong> e.V.<br />
Prunksitzung am Samstag, 12. Februar 2011<br />
Turnerheim <strong>Lauterecken</strong><br />
Wir freuen uns, euch dieses Jahr wieder zu einer Prunksitzung (unter<br />
dem Motto „Fastnacht im Zauberwald“, Kobolde, Hexen, Feen...u. viel<br />
Magie..), einladen zu können.<br />
Der Kartenvorverkauf ist am Samstag, den 22 Januar 2011 ab 10:00<br />
Uhr im Versicherungsbüro Schreck, Lautertalstr. 14, 67742 <strong>Lauterecken</strong>.<br />
Kindermaskenball am Sonntag, 13. Februar 2011<br />
Turnerheim <strong>Lauterecken</strong> 14:11 Uhr - 17:00Uhr<br />
Beide Veranstaltungen werden musikalisch vom „Duo Marengo“ begleitet.<br />
Liebe Fastnachtsfreunde auf euren Besuch freut sich der Heimat- und<br />
Kulturverein <strong>Lauterecken</strong>. Helau!<br />
KV-Fröhlich Odenbach<br />
Einladung zur Generalversammlung am Freitag, 21.01.2011, 20.00 Uhr<br />
im Rathaus. Tagesordnung:<br />
Begrüßung u. Totenehrung<br />
Bericht des 1. Vorsitzenden<br />
Bericht des Kassenwarts<br />
Bericht der Kassenprüfer<br />
Entlastung der Vorstandschaft<br />
Neuwahlen<br />
Verschiedenes<br />
Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.<br />
Landfrauenverein Offenbach-Hundheim<br />
Kurs: Fisch bewusst einkaufen - gesund genießen<br />
Am Donnerstag, 20.01.2011, findet ab 20.00 Uhr im Gemeinde- und<br />
Feuerwehrhaus Offenbach-Hundheim der o.g. Kurs statt.<br />
Mitzubringen sind: Teller und Besteck<br />
Referentin: Frau Bettina Lauwe.<br />
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Offenbach-Hundheim e.V.<br />
Sie lachen gerne - Sie tanzen gerne?<br />
Dann sind Sie bei uns genau richtig!<br />
Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Offenbach-Hundheim e.V.<br />
lädt Sie ganz herzlich ein zu seinem närrischen Treiben am Samstag,<br />
dem 22.01.2011 ab 20.11 Uhr im Gemeinde- und Feuerwehrhaus. Auf<br />
dem Programm stehen Büttenreden, Ballett, Gesang sowie Tanz mit<br />
dem Duo „Megamix“. Der Eintritt ist frei!<br />
Platzreservierung bei Axel (06382-993996) oder Sarah Kurz (0172-<br />
2389385).<br />
Nutzen Sie die Chance, die einzig verbliebene Veranstaltung dieser Art<br />
in unserem Ort zu besuchen, es könnte die letzte sein!<br />
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Förderverein der Grundschule St. Julian e.V.<br />
Einladung zur Mitgliederversammlung<br />
Zur Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 26.01.2011 um 20.00 Uhr<br />
im Speisesaal der Grundschule St. Julian laden wir alle Mitglieder herzlich<br />
ein. Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende<br />
2. Tätigkeitsbericht der Schriftführerin<br />
3. Kassenbericht der Rechnerin<br />
4. Kassenprüfbericht und Aussprache über die Berichte<br />
5. Entlastung der Vorstandschaft<br />
6. Neuwahlen<br />
7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge<br />
Die Vorstandschaft bittet um Vormerkung dieses Termins und um eine<br />
zahlreiche Teilnahme an dieser Versammlung.<br />
Landfrauen-Ortsverein St. Julian<br />
Fr. 21.01.2011, 19.30 Uhr, Kusel<br />
„The 12 Tenors“, Fritz-Wunderlich-Halle<br />
Wir bilden Fahrgemeinschaften<br />
Do., 27.01.11, 19.30 Uhr DGH St. Julian<br />
“Fisch - bewusst einkaufen, gesund genießen“<br />
Referentin: Frau Hannelore Albert<br />
5. Gesundheitsstammtisch der Sozialstation<br />
Die Ökumenische Sozialstation <strong>Lauterecken</strong>-Wolfstein lädt alle Interessierten<br />
zum mittlerweile fünften Gesundheitsstammtisch für Donnerstag,<br />
20. Januar um 19 Uhr in das Hotel Reckweilerhof nach Wolfstein<br />
ein. Gerlinde Horbach, Kinderkrankenschwester mit Zusatzqualifikation<br />
„Pallitativ-Pflegefachkraft“ wird ein Referat zum Thema „Palliativpflege“<br />
halten. Die Veranstaltung ist für alle Teilnehmer kostenlos; eine Anmeldung<br />
ist nicht erforderlich. Ein Fahrdienst kann unter der Telefonnummer<br />
06382 - 8549 organisiert werden. (mhz)<br />
Domino e.V.<br />
Familien- u.Gesundheitszentrum im Storchennest<br />
Anmeldung: Für alle Kurse bei „Domino“ e.V., Meisenheim - 06753-<br />
962086 / Fax 94537<br />
Ab Februar 2011 Samstags von 10:00 - 11:00 Uhr /6x Glantalklinik Meisenheim<br />
„Babyschwimmen“<br />
Frühjahr 2011 von 09.00 - ca. 16:00 Uhr im Storchennest Meisenheim.<br />
Einschließlich Babysitter u. Imbiss<br />
„Erste Hilfe am Kind“ - Notfälle und kleine Unfälle im Kindesalter<br />
Notfälle erkennen, Gefahren richtig einschätzen und zielgerecht handeln<br />
Für Eltern, Großeltern, Geschwister und alle, die wissen möchten, was<br />
im Notfall zu tun ist.<br />
Kursleitung: Herr Görres, DRK<br />
Bei Interesse bitte vormerken lassen.<br />
„Pilateskurse“ - auf Anfrage<br />
Weitere Infos und Anmeldung bei Domino e.V. Meisenheim, Obertor 25,<br />
Tel. 06753 - 962086 - Mail: domino.meisenheim@gmx.de<br />
Kostenlose Technikerausbildung<br />
Die Berufsbildende Schule TGHS Bad Kreuznach informiert am<br />
Samstag, den 29. Januar 2011 ab 11 Uhr im Schulungsraum 131 in<br />
der Ringstraße 49 über eine attraktive und kostenlose Fortbildungsmöglichkeit<br />
für Berufstätige in der Abendschule.<br />
Allen Interessenten mit einer abgeschlossenen technischen Berufsausbildung<br />
bietet die BBS TGHS Bad Kreuznach auch in diesem Jahr eine<br />
berufliche Weiterbildung zum „Staatlich geprüften Maschinentechniker“.<br />
Teilnehmer können sich auf diesem Wege berufsbegleitend im Abendunterricht<br />
höher qualifizieren, ohne dabei ihren Arbeitsplatz aufgeben zu<br />
müssen.<br />
Diese Höherqualifizierung ist speziell auf die Bedürfnisse von Facharbeitern<br />
technischer Berufsgruppen abgestimmt und schließt nach vier<br />
Jahren mit einer Abschlussprüfung. Der Abschluss beinhaltet unter<br />
anderem auch die Fachhochschulreife (Fachabitur) und berechtigt damit<br />
zum Studium an einer Fachhochschule.<br />
Nähere Auskunft erteilt das Sekretariat der Schule unter Telefon (06 71)<br />
88 777 0 oder per Mail an info@bbstghs.de. Weitere Infos dazu auch im<br />
Internet unter www.bbstghs.de.<br />
Fachschule Technik<br />
Infoveranstaltung: Samstag, 29. Januar 2011 ab 11 Uhr (Raum 131)<br />
Dauer: vier Jahre in Teilzeit<br />
Unterrichtstage: Montag und Mittwoch von 16:45 bis 21 Uhr, Samstag<br />
(14-tägig) von 7:45 bis 12:45 Uhr<br />
Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung<br />
Anmeldeschluss: 01. März 2011<br />
Schulbeginn: 08. August 2011<br />
Kontakt: BBS TGHS Bad Kreuznach, Ringstraße 49, 55543 Bad Kreuznach,<br />
Tel. (06 71) 88 777 0
Rundschau - 9 - Ausgabe 3/2011<br />
Eindrücke vom Hochwasser<br />
Realschule plus <strong>Lauterecken</strong>/Wolfstein<br />
Das Kollegium und die Schulleitung laden Sie herzlich ein am Samstag, 22. Januar 2011, ab 7:50 Uhr zum Tag der offenen Tür an<br />
der Realschule plus <strong>Lauterecken</strong>/Wolfstein. Es wird die Möglichkeit geboten, die Schule genauer kennen zu lernen. Ein umfangreiches<br />
Programm erwartet Sie:<br />
Um 7:50 Uhr beginnt das Programm mit der Begrüßung, von 8:00 Uhr bis 11:45 Uhr findet Unterricht in den Haupt- und<br />
Sachfächern und in den AGs statt. Ab 12:45 Uhr steht das Kollegium für Gespräche zur Verfügung, es besteht<br />
die Möglichkeit, die Schule im Rahmen einer Führung durchs Haus kennen zu lernen, aber auch die Schulbibliothek<br />
ist geöffnet und informiert über ihr Angebot.<br />
Realschule plus <strong>Lauterecken</strong>/Wolfstein<br />
Ganztagsschule in Angebotsform<br />
Schwerpunktschule<br />
Einladung zum Tag der Offenen Tür<br />
am Standort <strong>Lauterecken</strong><br />
Am Samstag, den 22. Januar 2011<br />
von 07:50 Uhr - 14:00 Uhr<br />
Außerdem werden Schülerprojekte vorgestellt, wie zum Beispiel: Kiosk, Umwelt AG, Computer, Technik-AG, Baby-AG, Bläserklasse.<br />
...<br />
Sie erhalten am Tag der offenen Tür Informationen über Schulsozialarbeit sowie Ausbildungssozialarbeit mit Gelegenheit zu Einzelgesprächen.<br />
Ferner informieren wir an diesem Tag über die Fachoberschule, welche ab 01.08.2011 an unserer Schule startet.<br />
Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt, es gibt Pizzabrötchen, Würstchen, Kuchentheke und Kaffee, belegte Brötchen<br />
sowie Kaltgetränke. Wir freuen uns, Sie in unserem Haus begrüßen zu dürfen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Hans Lenhard, Rektor
Rundschau - 10 - Ausgabe 3/2011<br />
Fachabitur für Berufstätige<br />
Die Berufsbildende Schule TGHS Bad Kreuznach informiert am<br />
Samstag, den 29. Januar 2011, ab 14.00 Uhr, im Schulungsraum 131,<br />
in der Ringstraße 49 über eine attraktive und kostenlose Fortbildungsmöglichkeit<br />
für Berufstätige in der Abendschule.<br />
Interessenten mit einer abgeschlossener Berufsausbildung und Mittlerer<br />
Reife können an der BBS TGHS Bad Kreuznach in der Dualen Berufsoberschule<br />
(Duale BOS) die Fachhochschulreife (Fachabitur) berufsbegleitend<br />
im Abendunterricht erwerben, ohne dabei ihre Arbeitsstelle<br />
aufgeben zu müssen. Der Bildungsgang steht allen Berufsgruppen offen.<br />
Unterrichtet werden die Fächer Deutsch, Mathematik, Sozialkunde,<br />
Englisch und Physik oder Biologie an zwei Abenden in der Woche von<br />
17:30 bis 21.00 Uhr. Diese speziell auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern<br />
abgestimmte Höherqualifizierung schließt nach zwei Jahren mit<br />
einer Abschlussprüfung und berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.<br />
Nähere Auskunft erteilt das Sekretariat der Schule unter Telefon (06 71)<br />
88 777 0 oder per Mail an info@bbstghs.de. Weitere Infos dazu auch im<br />
Internet unter www.bbstghs.de.<br />
DUALE BOS<br />
Infoveranstaltung: Samstag, 29. Januar 2011 ab 14 Uhr (Raum 131)<br />
Dauer: zwei Jahre in Teilzeit<br />
Unterrichtstage: Montag und Mittwoch, von 17:30 bis 21.00 Uhr<br />
Voraussetzung: Mittlere Reife und abgeschlossene Berufsausbildung<br />
Anmeldeschluss: 1. März 2011<br />
Schulbeginn: 8. August 2011<br />
Kontakt: BBS TGHS Bad Kreuznach, Ringstraße 49, 55543 Bad Kreuznach,<br />
Tel. (06 71) 88 777 0.
Rundschau - 11 - Ausgabe 3/2011<br />
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