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Amtsblatt KW 3 - Verbandsgemeinde Lauterecken

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26. Jahrgang (137) Mittwoch, den 19. Januar 2011 Ausgabe 3/2011<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

gleich zu Jahresbeginn hat uns nach einigen strengen<br />

Winterwochen mit erheblichem Schneefall das Hochwasser<br />

heimgesucht. Einige Orte und Firmen unserer<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> waren davon betroffen. Unsere<br />

ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und -männer waren<br />

mehrere Tage im Einsatz. Wehrleiter Hans-Peter Stude<br />

und sein Stellvertreter Bernd Kalweit koordinierten in<br />

dieser Zeit die Einsätze und standen den Wehrführern,<br />

Einsatzleitern vor Ort, Firmenvertretern, den Bürgerinnen<br />

und Bürgern als Ansprechpartner ständig zur Verfügung.<br />

Ich nehme diese Einsätze zum Anlass, unseren ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und<br />

-kameraden Danke zu sagen.<br />

Danke für Ihren Einsatz rund um die Uhr zum Wohle von uns allen. Sie trugen wesentlich dazu bei,<br />

unseren Einwohnerinnen und Einwohner Hilfe zu leisten, sei es bei der Ausgabe von Sandsäcken, beim<br />

Ausräumen von Wohnräumen, beim Auspumpen von Kellerräumen etc.<br />

Auch nach Rückgang des Hochwassers wurden die überfluteten Straßen und öffentlichen Plätze durch<br />

Sie sofort vom Unrat und Schlamm gereinigt. Zu guter Letzt mussten Sie nach all diesen Einsätzen<br />

noch die feuerwehrtechnischen Geräte reinigen, damit sie wieder für die nächsten Einsätze bereit stehen.<br />

Für die Unterstützung durch das Technische Hilfswerk - THW - Idar-Oberstein, die uns ohne Aufforderung<br />

gefüllte und ungefüllte Sandsäcke brachten, sage ich ebenfalls herzlichen Dank, unsere Wehrleitung<br />

wird den entstandenen Kontakt weiter ausbauen.<br />

Werte Einwohnerinnen und Einwohner,<br />

diese Leistungen erbringen die Feuerwehrfrauen und -männer alle freiwillig, ehrenamtlich und unentgeltlich.<br />

Wir können dies nicht hoch genug schätzen. Bei solchen Großeinsätzen wird uns bewusst,<br />

welche Arbeiten diese Personen für die Allgemeinheit leisten. Wir können daher nicht verstehen, dass<br />

in solch einer Lage die Einsatzkräfte negativen Äußerungen ausgesetzt sind bzw. einige Personen den<br />

geschulten und erfahrenen Feuerwehrleuten Anweisungen erteilen wollen.<br />

Auch haben wir kein Verständnis dafür, dass trotz überfluteter und gesperrter Straßen Verkehrsteilnehmer<br />

durchfahren, damit die Arbeit der Feuerwehren erschweren und noch größere Verschmutzungen<br />

und Schäden an den Einrichtungen der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern verursachen.<br />

Sie, werte Einwohnerinnen und Einwohner, bitten wir die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr in Ihrer Ortsgemeinde<br />

anzuerkennen und wo es möglich ist, zu unterstützen. Denken Sie bitte daran, dass diese<br />

Freiwilligen Tag und Nacht für unser Wohlergehen bereit stehen.<br />

Nochmals an alle Einsatzkräfte herzlichen Dank, auch im Namen der Ortsbürgermeister für die Hilfe in<br />

den Ortsgemeinden.<br />

<strong>Lauterecken</strong>, im Januar 2011<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Jung, Bürgermeister<br />

Hochwasser 2011 -<br />

Dank an alle Einsatzkräfte


Rundschau - 2 - Ausgabe 3/2011<br />

Öffnungszeiten der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Tel. 06382/791-0; Fax: 06382/791-49<br />

Internet: www.vg-lauterecken.de, E-Mail: info@vg-<strong>Lauterecken</strong>.de<br />

Derzeit ist die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> nicht in der Lage,<br />

verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente<br />

entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu<br />

verwenden.<br />

Montag - Freitag .................................................... 08.30 - 12.00 Uhr<br />

Montag - Mittwoch ................................................ 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag ............................................................ 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Öffnungszeiten der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

im Bereich des Bürgerbüros<br />

einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen,<br />

Gewerbean-, -um- und -abmeldungen.<br />

Montag - Mittwoch ����������������������������������������������07�15 - 16�00 Uhr<br />

Donnerstag ����������������������������������������������������������07�15 - 18�30 Uhr<br />

Freitag �������������������������������������������������������������������07�15 - 12�30 Uhr<br />

Erreichbarkeit der <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke<br />

Während der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter der <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke<br />

wie folgt telefonisch erreichbar:<br />

Verwaltung Gerhard Grub (techn. Bereich)<br />

Tel. 06382/791-71, 0151/14388 284<br />

Hans L. Altes (kaufm. Bereich)<br />

Tel. 06382/791-74, 0171/1657 533<br />

Techniker Patrick Bauer<br />

Tel. 06382/791-72, 0160/3667 135<br />

Kläranlage <strong>Lauterecken</strong> Tel. 06382/8071<br />

Schwimmbad Rüllberg Tel. 06788/1260<br />

Bereitschaftsdienst<br />

Bei Störungen ist der Bereitschaftsdienst unter folgenden Rufnummern<br />

zu erreichen:<br />

Bereich Wasserversorgung: ....................................... 0175/722 9689<br />

Bereich Abwasserbeseitigung:................................... 0175/722 9695<br />

Rufbereitschaft<br />

Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft<br />

Tel� 01802/112244 (gebührenpflichtig) für nachstehende Ortsgemeinden<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>: Buborn, Deimberg,<br />

Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg,<br />

Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler,<br />

Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler<br />

Stromversorgung Pfalzwerke AG<br />

Netzteam Otterbach, Lauterhofstr� 2, 67731 Otterbach,<br />

Tel� 06301-705-211 - Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>, Adenbach, Cronenberg,<br />

Ginsweiler, Heinzenhausen, Hohenöllen, Lohnweiler,<br />

Odenbach, Stadt <strong>Lauterecken</strong><br />

Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr� 46, 66851 Hauptstuhl,<br />

Tel� 06372-91160 - Fax� 06372-911620 für Ortsgemeinde St. Julian<br />

Bei Störungen im Stromnetz Tel� 0800-797 77 77 (gebührenpflichtig)<br />

Gasversorgung Pfalzgas GmbH<br />

für die Ortsgemeinde Hohenöllen und die Stadt <strong>Lauterecken</strong>.<br />

Bei Störungen in der Gasversorgung Tel. 0800/1003 448.<br />

Dienst des Bezirksbeamten der Polizei<br />

für den Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong><br />

Herr Dieter Drumm, Bezirksdienstbeamter, ist als Ansprechpartner<br />

für die Bevölkerung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> montags<br />

- freitags zwischen 07�00 Uhr bis 16�00 Uhr oder nach Vereinbarung<br />

bei der Polizeiinspektion <strong>Lauterecken</strong>, Tel�-Nr� 06382/911-<br />

230, zu erreichen. Nehmen Sie das Angebot wahr und wenden Sie<br />

sich vertrauensvoll an den Kontaktbereichsbeamten.<br />

Finanzamt Kusel-Landstuhl<br />

Telefon 06381/9967-0 (Fax: 06381/9967-21060)<br />

Öffnungszeiten des Service-Centers:<br />

Montag - Mittwoch 08.00 - 17.00 Uhr<br />

Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr<br />

Freitag 08.00 - 13.00 Uhr<br />

Internet: www.finanzamt-kusel-landstuhl.de<br />

E-Mail: Poststelle@fa-ku.fin-rlp.de<br />

Info-Hotline der Finanzämter: 0180/3757400*<br />

Montag - Freitag, 08.00 -18.00 Uhr, *9 Cent/Minute via dtms<br />

Der „Jugendtreff“ in <strong>Lauterecken</strong><br />

Offen ist immer:<br />

Dienstag - Donnerstag 15.00 bis 21.00 Uhr<br />

Freitag 17.00 bis 22.00 Uhr<br />

Zur Unterstützung bei Bewerbungen:<br />

Montag 15.00 bis 17.00 Uhr<br />

Bei uns könnt ihr im Internet surfen, Air-Hockey, Tischfußball oder Billard<br />

spielen, aber auch an der Play-Station zocken. Seid ihr schlecht<br />

drauf, könnt ihr im Anti-Aggressions-Raum euren Frust loswerden.<br />

Wer´s lieber ruhiger mag, kann in den Chill-Out-Raum gehen. Aber auch<br />

gute Musik, viele nette Menschen und gute Gespräche warten auf dich!<br />

Lauterecker Tafel e�V�<br />

Saarbrücker Str� 61, 67742 <strong>Lauterecken</strong><br />

Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln<br />

dienstags von 10.00 - 11.00 Uhr<br />

donnerstags von 16.00 - 17.00 Uhr<br />

Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise<br />

jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich.<br />

Pflege Stützpunkt Wolfstein/<strong>Lauterecken</strong><br />

Hauptstraße 2 (Historisches Rathaus), 67752 Wolfstein<br />

E-Mail: wolfstein@psp-kusel.de<br />

Telefax: 06304/4168132<br />

Tel.: 06304 / 4 16 81 30 oder 06304 / 4 16 81 31<br />

Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> an<br />

Wochenenden und Feiertagen<br />

Notruf Polizei: 110<br />

Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112<br />

Bereitschaftsdienstzentrale Glan, in der Glantal-Klinik<br />

55590 Meisenheim, Hinter der Hofstadt 8, im 1� Stock des Krankenhauses,<br />

Tel�-Nr� 01805 - 112080 oder 06753 - 964552, bzw�<br />

www�bereitschaftsdienstzentrale-Glan�de�<br />

Dienstzeiten: Freitags ab 18.00 Uhr bis montags 07.00 Uhr, mittwochs<br />

von 13.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhr sowie an<br />

Feiertagen vom Vorabend des Feiertages 20.00 Uhr bis zum Folgewerktag<br />

07.00 Uhr. Die Bereitschaftsdienstzentrale Glan versorgt<br />

die Bereiche der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Wolfstein, Meisenheim und<br />

folgende Ortsgemeinden der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>:<br />

Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Glanbrücken, Ginsweiler,<br />

Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach,<br />

Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler,<br />

<strong>Lauterecken</strong>, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Odenbach,<br />

Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach, Wiesweiler.<br />

Notdienstbereich der Ärzte von Altenglan - Rammelsbach - Theisbergstegen<br />

- St� Julian für die Ortsgemeinde St� Julian mit<br />

allen Ortsteilen<br />

Von Samstag, 22.01.2011, 08.00 Uhr morgens bis Montag, den<br />

24.01.2011, 08.00 Uhr morgens ist in Notfällen dienstbereit: Dr�<br />

Böhr, Rammelsbach, Haschbacher Str� 1, Telefon-Nr� 06381 / 6700�<br />

Sprechstunden (ohne Voranmeldung) von 11�00 bis 11�30 Uhr<br />

und von 17�00 bis 17�30 Uhr�<br />

Hausbesuche bitte während der Sprechstunden bestellen�<br />

Außerhalb der Sprechstunden (nur wenn sofort Hilfe nötig ist)<br />

Notrufzentrale Tel� 0800 1303011�<br />

Apotheken - Notdienst<br />

Der Ansagedienst, sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem<br />

Mobilfunknetz, ist über die landesweit gültige Rufnummer Deutsches<br />

Festnetz: 0180-5-258825 plus Postleitzahl des Standortes<br />

(0,14 EUR/Min�)<br />

Mobilfunknetz: 0180-5-258825 plus Postleitzahl (max� 0,42EUR/<br />

Min�) zu erreichen� Der Notdienstplan kann auch auf der Internetseite<br />

der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz unter www�<br />

lak-rlp�de abgerufen werden.<br />

Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 08�30 Uhr beginnt<br />

und am folgenden Tag um 08�30 Uhr endet, auch an Sonn- und<br />

Feiertagen�<br />

Impressum<br />

Wochenzeitung für den Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> mit dem <strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong><br />

Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf<br />

Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240<br />

Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste.<br />

Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.


Rundschau - 3 - Ausgabe 3/2011<br />

<strong>Amtsblatt</strong><br />

der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong><br />

mit den Ortsgemeinden Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Ginsweiler, Glanbrücken,<br />

Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg,<br />

Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler,<br />

Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, St. Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler<br />

und der Stadt <strong>Lauterecken</strong>.<br />

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Mittwoch, 19. Januar 2011 Ausgabe 3/2011<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Bekanntmachung<br />

gemäß § 83 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 23. September<br />

2004 (BGBl. I S. 2414) in der geltenden Fassung. Der Beschluss über<br />

die Vereinfachte Umlegung „Kirrweilerstraße L 373“ ist am 28.12.2010<br />

unanfechtbar geworden.<br />

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 (2) des Baugesetzbuchs<br />

(BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der geltenden<br />

Fassung der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die<br />

Vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die<br />

Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den<br />

Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuchs<br />

und des Liegenschaflskatasters wird bei den zuständigen Behörden<br />

veranlasst.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach<br />

Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei<br />

dem Vermessungs- und Katasteramt, Bahnhofstraße. 59, 66869 Kusel<br />

schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.<br />

Ort: Kusel<br />

Datum: 05.01.2011<br />

(Egon Brubach), Vermessungsdirektor<br />

Bekanntmachung<br />

Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im<br />

Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortsgemeinde Kappeln für<br />

das Gebiet „Reibelswies“ (Ergänzungssatzung);<br />

Bekanntmachung des Beschlusses der Ergänzungssatzung gemäß<br />

§ 34 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)<br />

Der Ortsgemeinderat von Kappeln hat in seiner Sitzung am 23.<br />

November 2010 den Erlass einer Satzung zur Einbeziehung einzelner<br />

Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile<br />

(Ergänzungssatzung) für das Gebiet „Reibelswies“ beschlossen. Der<br />

Satzungsbeschluss hat folgenden Wortlaut:<br />

Der Vorsitzende trug vor, dass die Ergänzungssatzung „Reibelswies“<br />

nunmehr endgültig beschlossen werden kann. Gemäß § 34<br />

Abs. 6 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs, 3 BauGB wird<br />

die Ergänzungssatzung durch ortsübliche Bekanntmachung dieses<br />

Satzungsbeschlusses In Kraft gesetzt; einer aufsichtsbehördlichen<br />

Genehmigung bedarf es nicht. Die Ergänzungssatzung tritt mit dem<br />

Tag der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses -<br />

sog. Ersatzverkündigung - in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).<br />

Der Ortsgemeinderat nahm hiervon Kenntnis. Nach Beratung wurde<br />

wie folgt beschlossen:<br />

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),<br />

in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 34 Abs. 5 und<br />

§ 9 Abs. 1 und 1a BauGB in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung<br />

für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBI.<br />

S. 153, BS 2020-1) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit die<br />

Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die<br />

im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Ergänzungssatzung) der<br />

Ortsgemeinde Kappeln für das Gebiet „Reibelswies“ mit dem Planungsstand<br />

„November 2010“ (das ist die öffentlich ausgelegte<br />

Planfassung „Mai 2010“ mit den vorstehend unter a) beschlossenen<br />

redaktionellen bzw. klarstellenden Änderungen und Ergänzungen)<br />

beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Enthaltungen<br />

Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB vom<br />

23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung<br />

ist, soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist, der Beschluss der<br />

Ergänzungssatzung durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen,<br />

was hiermit geschieht. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft<br />

(§ 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB I. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).<br />

Die Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die<br />

im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortsgemeinde Kappeln für<br />

das Gebiet „Reibelswies“ (Ergänzungssatzung) kann ab heute bei der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung in <strong>Lauterecken</strong>, Schulstraße 6a, 2. Obergeschoss,<br />

Zimmer 202, während der Dienststunden von jedermann<br />

eingesehen werden. Jeder kann über den Inhalt dieser Satzung auch<br />

Auskunft verlangen. Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich<br />

auf die in der Planurkunde (Maßstab 1:1.000) mit einer unterbrochenen<br />

schwarzen Linie umrandeten Grundstücke Flur 9, Flurstück Nr. 43/2,<br />

43/3, 43/4, 74/1, 74/2, 77/1 und 77/2 sowie die Teilfläche des Grundstücks<br />

Flur 9, Flurstück Nr. 156/2 (Landesstraße 373) der Gemarkung<br />

Kappeln. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches der Satzung<br />

ist aus der nachfolgend abgedruckten Planurkunde zu ersehen.<br />

Gleichzeitig wird auf folgende Vorschriften hingewiesen:<br />

a) § 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 des Baugesetzbuches vom 23. September<br />

2004 (BGBl. I S 2414) in der derzeit gültigen Fassung:<br />

„Unbeachtlich werden<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der<br />

dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung<br />

der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und<br />

des Flächennutzungsplans und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans<br />

oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde<br />

unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend<br />

gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214<br />

Abs. 2a BauGB beachtlich sind.“<br />

b) § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom<br />

31. Januar 1994 (GVBI. S. 153, BS 2020-1) in der derzeit gültigen<br />

Fassung:<br />

„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen<br />

sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig<br />

zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn


Rundschau - 4 - Ausgabe 3/2011<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den<br />

Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder<br />

Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter<br />

Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,<br />

schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Sitzung des Ortsgemeinderates<br />

Bekanntmachung<br />

Am Mittwoch, dem 26. Januar 2011, 19.30 Uhr, findet im Rathaus<br />

Odenbach, Hauptstraße 7, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Odenbach<br />

statt. Tagesordnung:<br />

I. Öffentlicher Teil<br />

1. Einwohnerfragestunde<br />

2. Vorstellung Dorferneuerungsplanung<br />

3. Verschiedenes<br />

II. Nichtöffentlicher Teil<br />

4. Auftragsvergabe;<br />

Bebauungsplan „Hinter dem Flecken“ und „Am Schächerweg“<br />

Gerhard Gins, Ortsbürgermeister<br />

Terminsbestimmung<br />

Amtsgericht<br />

- Vollstreckungsgericht<br />

2 K 60/10<br />

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das Im Grundbuch von <strong>Lauterecken</strong><br />

Blatt 886 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstücke am<br />

Dienstag, den 22.03.2011 - 11:00 Uhr<br />

an der Gerichtsstelle, 66869 Kusel, Trierer Str. 71 Sitzungssaal I<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann<br />

auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung<br />

geltend machen.<br />

Kappeln, den 13.01.2011<br />

Für die Ortsgemeinde Kappeln:<br />

(D.S.) gez. Buß<br />

Buß, Ortsbürgermeister<br />

versteigert werden.<br />

Lfd Gemarkung Flur. FI.St. Wirtschaftsart/ Größe<br />

Nr. Nr. Lage<br />

1 <strong>Lauterecken</strong> 2691/2 Hof- und Gebäude- 250<br />

fläche, Schulstr. 27<br />

2 <strong>Lauterecken</strong> 2684 Wiesen im Hansen 1710<br />

unten am Weg<br />

Zusatz:<br />

Einseitig angebautes, zweigeschossiges, unterkellertes Einfamilienhaus<br />

mit nicht ausgebautem Dachgeschoss und zweigeschossigem Wintergartenanbau.<br />

Baujahr vermutlich ca. 1920. Umbau des Wohnhauses<br />

und Anbau des Wintergartens 1992.<br />

Kellergeschoss: 2 Kellerräume, Waschküche, Flur, Heizöllagerraum,<br />

Heizraum<br />

Erdgeschoss: Wohnen, Kaminzimmer, Wintergarten, Küche, Essen, Vorrat,<br />

Du/WC, Flur<br />

Obergeschoss: 2 Schlafzimmer, Wintergarten, Gast, Kind, Bad, Flur<br />

Dachgeschoss: nicht ausgebaut, Speicher<br />

Verkehrswert:<br />

FI.St.Nr. 2691/2: 84.400,- €<br />

FI.St.Nr. 2684: 5.130.- €<br />

Insgesamt: 89.530,- €<br />

- ohne Gewähr -<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 18.08.2010 in das Grundbuch eingetragen<br />

worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger<br />

Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im<br />

Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin<br />

nicht bar bezahlt werden.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus<br />

dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin<br />

vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls<br />

sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt<br />

und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des<br />

Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue<br />

Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kün-


Rundschau - 5 - Ausgabe 3/2011<br />

digung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden<br />

Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich<br />

einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer<br />

ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach §<br />

55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />

des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös<br />

an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.<br />

gez. Schmidt, Rechtspflegerin<br />

ausgefertigt<br />

Amtsinspektor als<br />

Urkundsbeamter der Geschäftsstelle<br />

Satzung der Ortsgemeinde Unterjeckenbach<br />

über die Erhebung von Friedhofsgebühren<br />

vom 08.01.2011<br />

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für<br />

Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes<br />

(KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit<br />

bekannt gemacht wird:<br />

§1<br />

Allgemeines<br />

Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen<br />

werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben<br />

sich aus der Anlage zu dieser Satzung.<br />

§ 2<br />

Gebührenschuldner<br />

Gebührenschuldner sind:<br />

1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz<br />

verantwortlich sind, und der Antragsteller.<br />

2. Bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.<br />

§ 3<br />

Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit<br />

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen<br />

nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit<br />

der Antragstellung.<br />

(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des<br />

Gebührenbescheides fällig.<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren<br />

vom 31.10.2002 außer Kraft.<br />

67746 Unterjeckenbach, den 08.01.2011<br />

Karl Michel, Ortsbürgermeister<br />

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung<br />

der Ortsgemeinde Unterjeckenbach<br />

I. Reihengrabstätten<br />

1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte<br />

nach § 2 Abs. 2 der Friedhofsatzung<br />

für Verstorbene<br />

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 55,00 EUR<br />

b) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr ab 110,00 EUR<br />

2. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an<br />

Berechtigte nach Nr. 1 110,00 EUR<br />

II. Bestattungs- und Umbettungsgebühren<br />

1. Der Grabaushub für eine Bestattung bzw. für die Beisetzung von<br />

Ascheresten wird durch eine Firma ausgeführt. Die hierdurch anfallenden<br />

tatsächlichen Kosten sind von den Gebührenschuldnern<br />

gemäß § 2 der Friedhofgebührensatzung anzufordern.<br />

2. Sofern die Gebührenschuldner das Verfüllen des Grabes, die Entsorgung<br />

von überschüssigem Grabaushub und die Aufbringung<br />

des Grabschmuckes (z. B. Kränze, Pflanzschalen, etc.), nicht selbst<br />

übernehmen, sind die anfallenden tatsächlichen Kosten von diesen<br />

gemäß § 2 der Friedhofsgebührensatzung anzufordern.<br />

III. Benutzung der Leichenhalle<br />

1. Für die Benutzung der Leichenhalle<br />

einschl. Stromkosten, bis zu 4 Tagen 40,00 EUR<br />

a) für jeden weiteren angefangenen Tag 5,00 EUR<br />

2. Für die Aufbewahrung von Urnen<br />

bis zur Beisetzung 30,00 EUR<br />

3. Nutzung der Vorhalle der Leichenhalle<br />

für die Urnenbeisetzung 20,00 EUR<br />

4. Die Reinigung der Leichenhalle ist jeweils von den verantwortlichen<br />

Personen gemäß § 2 der Friedhofsgebührensatzung vorzunehmen.<br />

5. Sollte eine Reinigung nicht vorgenommen werden, lässt die Ortsgemeinde<br />

auf Kosten der verantwortlichen Personen gemäß § 2 der<br />

Friedhofsgebührensatzung reinigen und fordert ein Entgelt in Höhe<br />

von 60,00 EUR<br />

IV. Verwaltungs- und sonstige Gebühren<br />

Für die Genehmigung zur Errichtung von Grabmälern, Gedenkplatten<br />

und dergleichen 10,00 EUR<br />

Hinweis<br />

auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />

von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen<br />

gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht,<br />

1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,<br />

die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der<br />

Satzung oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den<br />

Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-<br />

oder Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Lauterecken</strong>, Schulstraße 6a, 67742 <strong>Lauterecken</strong>, unter<br />

Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,<br />

schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach<br />

Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz<br />

1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

Vollsperrung<br />

Einmündungsbereich B 420/ Bahnhofstraße in<br />

<strong>Lauterecken</strong> (Zufahrt Industriegebiet Nord)<br />

Im Rahmen der Baumaßnahme des Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz<br />

an der B 420 in <strong>Lauterecken</strong> wird der Kreuzungsbereich<br />

Bahnhofstraße Zufahrt Industriestraße Nord / B 420 ab Mittwoch,<br />

dem 26.01.2011, sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen,<br />

vollgesperrt. Eine Umleitung zu den Gewerbebetrieben ist ausgeschildert<br />

und erfolgt über die Saarbrücker Straße/ Hauptstraße in<br />

die Bahnhofstraße.<br />

<strong>Lauterecken</strong>, den 14.01.2011<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Lauterecken</strong><br />

gez. Jung, Verbandsbürgermeister<br />

Verschmutzung gemeindlicher Straßen,<br />

Wege und Plätze durch Hundekot in der<br />

Stadt <strong>Lauterecken</strong><br />

Verschiedene Einwohner der Stadt haben darüber Beschwerde geführt,<br />

dass öffentliche Straßen und Plätze sowie Grünanlagen in der Vergangenheit<br />

vermehrt durch Hundekot verunreinigt wurden. Aus diesem<br />

Grund wird auf die bestehende Straßenreinigungssatzung der Stadt<br />

<strong>Lauterecken</strong> hingewiesen, wonach Verunreinigungen sofort von dem<br />

gereinigt werden müssen, der sie verursacht hat, hier vom Eigentümer<br />

des Hundes oder vom Hundeführer.<br />

Wer gegen diese Vorschrift der Satzung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit,<br />

die mit einer Geldbuße bis zu 250,00 EUR im Einzelfall<br />

geahndet werden kann.<br />

Auch aus gesundheitlichen Aspekten empfehlen wir, wie der Deutsche<br />

Tierschutzbund e.V. die Benutzung von Kot-Sammelgeräten bzw. -Sammeltüten,<br />

denn die Exkremente von Hunden sind sehr häufig mit Parasiteneiern<br />

verseucht, die auf den Menschen übertragen werden können.<br />

<strong>Lauterecken</strong>, den 13.01.2011<br />

Stadt <strong>Lauterecken</strong><br />

gez. Steinhauer, Stadtbürgermeister


Rundschau - 6 - Ausgabe 3/2011<br />

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Landesstraße 372 in der<br />

Ortsdurchfahrt Hinzweiler<br />

Wiederaufnahme der Bauarbeiten<br />

Ab Montag, dem 17.01.2011 werden die Bauarbeiten zum Ausbau der<br />

OD Hinzweiler fortgesetzt. Hierzu muss die L372 wieder, wie bereits im<br />

Herbst 2010, zwischen dem südlichen Ortseingang von Hinzweiler und<br />

der Einmündung der aus Horschbach kommenden L368 voll gesperrt<br />

werden. Die Umleitung erfolgt weiträumig über Rothselberg, L370, B270,<br />

<strong>Lauterecken</strong>, B420, Offenbach - Hundheim und umgekehrt. Während<br />

dieser Bauphase ist es noch möglich, von Horschbach durch Hinzweiler<br />

nach Wolfstein oder Offenbach - Hundheim zu fahren. Nach Fertigstellung<br />

dieses ersten Teilabschnittes, voraussichtlich Ende Januar, wird,<br />

falls die Witterung es zulässt, der Abschnitt zwischen der von Horschbach<br />

kommenden L 368 und der Ortsmitte, wiederum unter Vollsperrung,<br />

ausgebaut. Während dieser Bauphase ist die Durchfahrt von Horschbach<br />

nach Wolfstein bzw. Offenbach - Hundheim nicht mehr möglich. Da dann<br />

der erste Teilabschnitt fertiggestellt ist, ist in dieser Bauphase jedoch die<br />

Durchfahrt von Horschbach nach Oberweiler im Tal wieder frei. Wir bitten<br />

Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis.<br />

----------------- Impressum -----------------<br />

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche<br />

Bekanntmachungen. amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner<br />

nach der Gemeindeordnung):<br />

Der Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

67742 <strong>Lauterecken</strong>.<br />

Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG,<br />

54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240<br />

Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Lauterecken</strong> durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Lauterecken</strong> gegen Entgelt.<br />

Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf<br />

Ende des amtlichen Teils<br />

Realschule plus <strong>Lauterecken</strong> / Wolfstein<br />

Fachoberschule (FOS) an der Realschule plus<br />

<strong>Lauterecken</strong> / Wolfstein<br />

Die Realschule plus <strong>Lauterecken</strong> / Wolfstein baut das Angebot der<br />

Schulabschlüsse weiter aus. Ab dem 1. August 2011 können Schülerinnen<br />

und Schüler das Fachabitur an der Realschule plus <strong>Lauterecken</strong><br />

7 Wolfstein in den Fachrichtungen Wirtschaft / Verwaltung und Gesundheit<br />

erreichen. Voraussetzung dafür ist der erfolgreiche Abschluss der<br />

Sekundarstufe I. Die Fachoberschule an der Realschule plus ist ein<br />

zweijähriger Bildungsgang der allgemeinbildende und berufsbezogene<br />

Inhalte sowie berufliche Praxis miteinander verbindet. Er schließt mit<br />

dem Erwerb der Fachhochschulreife ab, die die Jugendlichen berechtigt,<br />

ein Studium an einer Fachhochschule zu beginnen oder eine qualifizierte<br />

Berufsausbildung aufzunehmen. Zu diesem Anlass möchten wir<br />

alle interessierten Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern zu einem<br />

Informationsabend am 26. Januar 2011 um 19.00 Uhr in die Aula der<br />

Realschule plus <strong>Lauterecken</strong> / Wolfsteln am Standort <strong>Lauterecken</strong> einladen.<br />

Über eine rege Teilnahme freuen wir uns.<br />

Die Schulleitung<br />

Sammlung für den Volksbund<br />

Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

in unserer Gemeinde wurden 152,00 Euro für die Kriegsgräberfürsorge<br />

gesammelt. Dies entspricht einer Spende von 1,00 Euro pro Einwohner,<br />

ein Ergebnis, das deutlich über dem Durchschnitt von 14 Cent für Rheinhessen-Pfalz<br />

liegt. Hiermit möchte ich mich bei Ihnen für das Spenden<br />

bedanken.<br />

Ihr<br />

Klaus Schneider, Ortsbürgermeister<br />

Berichtigte Veröffentlichung<br />

In Ausgabe 02/2011 vom 12.01.2011 wurde der Pressebericht aus der<br />

Ortsgemeinderatssitzung Deimberg vom 13.12.2010 Tagesordnungspunkt:<br />

1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011; Anhebung<br />

der Grundsteuerhebesätze fehlerhaft abgedruckt. Hier deshalb<br />

nochmals die berichtigte Veröffentlichung.<br />

Aus der Ortsgemeinderatssitzung<br />

vom 13.12.2010<br />

1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011;<br />

Anhebung der Grundsteuerhebesätze<br />

Ein Haushaltsausgleich für die Jahre 2010 und 2011 konnte nicht<br />

erreicht werden. Die Kommunalaufsicht hat die Beschlussfassung über<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für dieses Jahr beanstandet. Als<br />

geeignete Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung wird die Anhebung<br />

der Grundsteuerhebesätze um 10 v. H. für das Haushaltsjahr 2011<br />

gefordert. Dazu ist der Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für<br />

das Jahr 2011 erforderlich. Nach eingehender Beratung fasste der<br />

Gemeinderat folgenden Beschluss:<br />

Die Steuersätze für Gemeindesteuern werden wie folgt geändert:<br />

Grundsteuer A von bisher 280 v. H. auf nunmehr 290 v. H.<br />

Grundsteuer B von bisher 320 v, H. auf nunmehr 330 v. H.<br />

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung werden nicht geändert.<br />

Der Ortsgemeinderat lehnte diesen Antrag ab.<br />

Aus der Ortsgemeinderatssitzung<br />

vom 09.12.2010<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Winterdienst In der<br />

Gemeinde<br />

Dieser Punkt wurde zur Beratung in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung<br />

verschoben.<br />

Änderung der Strompreise für Gemeindehäuser<br />

Der Vorsitzende berichtete über ein Schreiben der OIE AG betreffend<br />

die Änderung der Strompreise für die Gemeindehäuser. Ein Ratsmitglied<br />

merkte hierzu an, dass er den Stromanbieter gewechselt und hierdurch<br />

ca. 500,— €/jährlich Ersparnis habe. Nach Beratung wurde beschlossen,<br />

den neuen Vertrag auf 1 Jahr abzuschließen und den Konzessionsvertrag<br />

dahingehend zu prüfen, ob ein Wechsel überhaupt möglich ist.<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag Kita Piepmatz<br />

Den Ratsmitgliedern wurden mit den Einladungen zwei Anträge der Kita<br />

Piepmatz zur Vorabinformation zugestellt. Der Vorsitzende schlug vor, zu<br />

jedem Punkt separat abzustimmen wozu der Gemeinderat seine Zustimmung<br />

erteilte.<br />

a) Der Verlängerung der Sommerferien auf 4 Wochen wurde zugestimmt.<br />

b) Bezüglich der Anbringung von zusätzlichen Steckdosen durch<br />

freiwillige Helfer wurden erhebliche Bedenken geäußert, da für die<br />

ordnungsgemäße Ausführung ein Elektro-Meister unterschreiben<br />

muss. Es wurde vorgeschlagen, die zusätzlichen Steckdosen von<br />

der Firma, die mit der Ausführung der Elektröarbeiten bei den Umbaumaßnahmen<br />

beauftragt wird, verlegen zu lassen. Dem Antrag die


Rundschau - 7 - Ausgabe 3/2011<br />

Arbeiten bis zur Vergabe der Umbauarbeiten zurückzustellen wurde<br />

zugestimmt.<br />

c) Der Gemeinderat beschloss die Annahme der Spende (15 Lampen)<br />

und stimmte dem vorgesehenen Verwendungszweck zu.<br />

d) Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten ob der Kindergarten<br />

GEMA-Gebühren zahlen muss.<br />

e) Herr Feld von der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung informierte, dass<br />

die Kreisverwaltung wahrscheinlich einer Erhöhung der Ganztagsplätze<br />

erst zustimme, wenn der Umbau der Kita abgeschlossen ist.<br />

Er schlug ein gemeinsames Gespräch mit der Kreisverwaltung, <strong>Verbandsgemeinde</strong>,<br />

Ortsgemeinde und Kindergarten vor. Der Gemeinderat<br />

stimmte zu.<br />

f) Zur Beantragung von ergonomischen Stühlen für die Erzieherinnen<br />

merkte Herr Feld an, dass diese einen Rechtsanspruch auf Gesundheitsstühle<br />

haben. Im Etat stünden noch rd. 1.000,- € zur Verfügung.<br />

Es wurde angeregt, zwei Teststühle zu bestellen. Jede Erzieherin<br />

solle den für sich angenehmsten Stuhl heraussuchen. Alsdann sollten<br />

die 6 ergonomischen Stühle bestellt werden. Dem Kauf derselben<br />

wird zugestimmt.<br />

Erstellung eines E-Ofens für Mansarde „Alte Schule“<br />

Die Vermietung der Wohnung in der alten Schule steht an. Die Räumlichkeiten<br />

sind mit einer Elektroheizung ausgestattet. Lediglich in der<br />

dazugehörigen Mansarde ist kein Heizkörper vorhanden. Da diese als<br />

Kinderzimmer genutzt werden soll, ist eine Installation unumgänglich.<br />

Nach Beratung wurde beschlossen, durch die Verwaltung mind. 2 Angebote<br />

für die Lieferung und Montage eines Nachtspeicherofens einzuholen.<br />

Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, in Absprache mit den<br />

Beigeordneten, dem wirtschaftlichst Anbietenden Auftrag zur Ausführung<br />

der o.a. Arbeiten zu erteilen.<br />

Aus der Ortsgemeinderatssitzung<br />

vom 09.12.2010<br />

Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 2011;<br />

Anhebung der Grundsteuerhebesätze<br />

Den Ratsmitgliedern lag ein Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

vor. Nach kurzer Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die in § 4 der<br />

Haushaltssatzung festgesetzten Steuersätze für die Gemeindesteuern<br />

ab dem Haushaltsjahr 2011 wie folgt zu ändern:<br />

Grundsteuer A bisher 280% neu 290%<br />

Grundsteuer B bisher 320% neu 330%<br />

Gewerbesteuer unverändert<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Einführung von Wegebaubeiträgen<br />

ab dem Haushaltsjahr 2011<br />

Ortsbürgermeister Maurer gab bekannt, dass die Ortsgemeinde auf die<br />

Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege verzichtet<br />

hat. Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat ab<br />

dem 01.01.2011 wieder die Erhebung von Beträgen für Feld-, Weinbergs-<br />

und Waldwege einzuführen. Der Betragssatz wird auf 12,-€/ha<br />

abzüglich 6,- € Jagdpacht auf 6,- € pro ha festgesetzt.<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan für<br />

das Jahr 2011<br />

Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder über den Forstwirtschaftsplan<br />

für die Ortsgemeinde Hausweiler, der durch das Forstamt<br />

Kusel für das Forstwirtschaftsjahr 2011 aufgestellt wurde.<br />

Nach einer kurzen Beratung wurden die vorliegenden Forstwirtschaftspläne<br />

für das Forstwirtschaftsjahr 2011 beschlossen.<br />

Ehe- und Altersjubiläen<br />

22.01.2011 90. Geburtstag Frau Elise Koch, Schillerstraße 1,<br />

67742 <strong>Lauterecken</strong><br />

Ev. Kirchengemeinden Grumbach und<br />

Herren-Sulzbach<br />

Sonntag, 23.01.2011: 10 Uhr Hoppstädten - Gottesdienst, 11 Uhr Kappeln<br />

- Gottesdienst<br />

Kath. Pfarreiengemeinschaft <strong>Lauterecken</strong> -<br />

Reipoltskirchen - Wolfstein<br />

Donnerstag, 20.01., 18.00 Uhr Nußbach Heilige Messe<br />

Freitag, 21.01., 18.00 Uhr Wolfstein Heilige Messe<br />

Sonntag, 23.01., 3. Sonntag im Jahreskreis, Sonntäglicher Vorabend:<br />

18.00 Uhr Reipoltskirchen Amt für die Lebenden und Verstorbenen<br />

der Pfarreiengemeinschaft<br />

Sonntag: 09.00 Uhr <strong>Lauterecken</strong> Amt für die Pfarrgemeinde, 10.30 Uhr<br />

Wolfstein Amt für die Pfarrgemeinde<br />

Montag, 24.01., 18.00 Uhr Wolfstein Heilige Messe in der außerordentlichen<br />

Form<br />

Dienstag, 25.01., Bekehrung des Apostels Paulus, 17.30 Uhr Reipoltskirchen<br />

Rosenkranz, 18.00 Uhr Reipoltskirchen Amt<br />

Mittwoch, 26.01., 08.30 Uhr <strong>Lauterecken</strong> Rosenkranz, 09.00 Uhr <strong>Lauterecken</strong><br />

Amt als Marktmesse<br />

Prot. Pfarramt <strong>Lauterecken</strong><br />

Sonntag, 23.01.2011, 10.00 Uhr Gottesdienst in <strong>Lauterecken</strong>, Gemeindehaus<br />

Dienstag, 25.01.2011, 15.00/16.45 Uhr Präpi-Unterricht im Gemeindehaus<br />

<strong>Lauterecken</strong><br />

Ev. Kirchengemeinde Offenbach -<br />

Niedereisenbach - Wiesweiler<br />

Sonntag, 23.01.2011: Niedereisenbach 10.00 Uhr Gottesdienst, Abteikirche<br />

Offenbach 09.00 Uhr Gottesdienst (*)<br />

Kath. Pfarrei St. Peter + Paul<br />

Offenbach-Hundheim<br />

Samstag, 22.01.11, 19.00 Uhr Vorabendmesse<br />

Kath. Pfarrei St. Peter und Paul<br />

Offenbach-Hundheim und Flötenorchester<br />

Die Offenbacher Sternsinger beteiligten sich auch in diesem Jahre wieder<br />

an der großen Aktion Dreikönigssingen: „Kinder zeigen Stärke“<br />

Familien in Offenbach-Hundheim, Glanbrücken, Kirrweiler, Buborn,<br />

Grumbach, Wiesweiler u.a. wurden besucht.<br />

Sie danken allen, die ihnen die Türen geöffnet haben für die Spenden<br />

in Höhe von insgesamt Euro: 3.743,00.<br />

Prot. Kirchengemeinden St. Julian<br />

und Gumbsweiler<br />

Sonntag, 23.01.2011: 09.30 Uhr Gumbsweiler, 10.15 Uhr St. Julian im<br />

Pfarrsälchen<br />

Wochenspruch: Es werden kommen von Osten und von Westen, von<br />

Norden und von Süden, die zu Tisch sitzen werden im Reich Gottes.<br />

Lukas, 13, 29<br />

Kath. Kirchengemeinden St. Antonius von<br />

Padua, Meisenheim und St. Georg, Lauschied<br />

Hinweis zur Erstkommunion 2012 und 2013:<br />

Die Feiern zur Erstkommunion im Seelsorgebezirk wurden folgendermaßen<br />

festgelegt:<br />

Für 2012: am 15. April (Weißer Sonntag) in Bad Sobernheim und Meisenheim;<br />

am 22. April in Seesbach und Staudernheim<br />

Für 2013: am 07. April (Weißer Sonntag) und Bad Sobernheim und Lauschied;<br />

am 14. April in Daubach und Merxheim<br />

Donnerstag, 20.01., Meisenheim: 10-12 Uhr Das Pfarrbüro ist geöffnet,<br />

10.30 Uhr Eucharistiefeier in Altenheim Dr. Carl Kirchner-Haus, Lauschied:<br />

20.00 Uhr Kirchenchorprobe<br />

Freitag, 21.01., Lauschied: 09.00 Uhr Eucharistiefeier<br />

Samstag, 22.01., Raumbach: 18.00 Uhr Eucharistiefeier, Meisenheim:<br />

18.00 Uhr Wort-Gottes-Feier in der Kapelle der Glantalklinik Liebfrauenberg<br />

Sonntag, 23.01., Lauschied: 09.00 Uhr Eucharistiefeier<br />

Montag, 24.01., Meisenheim: 09-12 Uhr Das Pfarrbüro ist geöffnet<br />

Mittwoch, 26.01., Meisenheim: 20.30 Uhr Kirchenchorprobe im Pfarrhaus<br />

Donnerstag, 27.01., Meisenheim: 10-12 Uhr Das Pfarrbüro ist geöffnet,<br />

Raumbach: 18.30 Uhr Eucharistiefeier, Lauschied: 20.00 Uhr Kirchenchorprobe<br />

Radsportverein „Blitz“ e.V. Hohenöllen<br />

Wanderfahrt Pfingsten 2011<br />

Schwarzwald und Bodensee vom 11.06. - 14.06.2011. Teilnahme auf 30<br />

Personen begrenzt. Für Ersatzgestellung muss gesorgt werden.<br />

Hotel-Anmeldung erforderlich.<br />

Abfahrt an der Radsporthalle am 11.06.2011 um 6:30 Uhr.<br />

Haltestellen: Nach Vereinbarung<br />

Ankunft am 14.06.2011 ca. 19:00 Uhr<br />

Förderverein der Grundschule <strong>Lauterecken</strong> e.V.<br />

Einladung zu einer Mitgliederversammlung<br />

Am Dienstag, d. 1. Februar 2011 um 19:30 Uhr findet in Saal 7 der<br />

Grundschule in <strong>Lauterecken</strong> (Klassensaal der Klasse 4b) eine Mitgliederversammlung<br />

des Fördervereins der Grundschule <strong>Lauterecken</strong> e.V.<br />

statt. Alle Mitglieder sind hierzu eingeladen. Tagesordnung:<br />

1. Aktuelle Informationen<br />

2. Änderung in § 8 der Satzung des Fördervereins<br />

3. Wiederholung der Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden


Rundschau - 8 - Ausgabe 3/2011<br />

Heimat- und Kulturverein <strong>Lauterecken</strong> e.V.<br />

Prunksitzung am Samstag, 12. Februar 2011<br />

Turnerheim <strong>Lauterecken</strong><br />

Wir freuen uns, euch dieses Jahr wieder zu einer Prunksitzung (unter<br />

dem Motto „Fastnacht im Zauberwald“, Kobolde, Hexen, Feen...u. viel<br />

Magie..), einladen zu können.<br />

Der Kartenvorverkauf ist am Samstag, den 22 Januar 2011 ab 10:00<br />

Uhr im Versicherungsbüro Schreck, Lautertalstr. 14, 67742 <strong>Lauterecken</strong>.<br />

Kindermaskenball am Sonntag, 13. Februar 2011<br />

Turnerheim <strong>Lauterecken</strong> 14:11 Uhr - 17:00Uhr<br />

Beide Veranstaltungen werden musikalisch vom „Duo Marengo“ begleitet.<br />

Liebe Fastnachtsfreunde auf euren Besuch freut sich der Heimat- und<br />

Kulturverein <strong>Lauterecken</strong>. Helau!<br />

KV-Fröhlich Odenbach<br />

Einladung zur Generalversammlung am Freitag, 21.01.2011, 20.00 Uhr<br />

im Rathaus. Tagesordnung:<br />

Begrüßung u. Totenehrung<br />

Bericht des 1. Vorsitzenden<br />

Bericht des Kassenwarts<br />

Bericht der Kassenprüfer<br />

Entlastung der Vorstandschaft<br />

Neuwahlen<br />

Verschiedenes<br />

Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.<br />

Landfrauenverein Offenbach-Hundheim<br />

Kurs: Fisch bewusst einkaufen - gesund genießen<br />

Am Donnerstag, 20.01.2011, findet ab 20.00 Uhr im Gemeinde- und<br />

Feuerwehrhaus Offenbach-Hundheim der o.g. Kurs statt.<br />

Mitzubringen sind: Teller und Besteck<br />

Referentin: Frau Bettina Lauwe.<br />

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Offenbach-Hundheim e.V.<br />

Sie lachen gerne - Sie tanzen gerne?<br />

Dann sind Sie bei uns genau richtig!<br />

Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Offenbach-Hundheim e.V.<br />

lädt Sie ganz herzlich ein zu seinem närrischen Treiben am Samstag,<br />

dem 22.01.2011 ab 20.11 Uhr im Gemeinde- und Feuerwehrhaus. Auf<br />

dem Programm stehen Büttenreden, Ballett, Gesang sowie Tanz mit<br />

dem Duo „Megamix“. Der Eintritt ist frei!<br />

Platzreservierung bei Axel (06382-993996) oder Sarah Kurz (0172-<br />

2389385).<br />

Nutzen Sie die Chance, die einzig verbliebene Veranstaltung dieser Art<br />

in unserem Ort zu besuchen, es könnte die letzte sein!<br />

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Förderverein der Grundschule St. Julian e.V.<br />

Einladung zur Mitgliederversammlung<br />

Zur Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 26.01.2011 um 20.00 Uhr<br />

im Speisesaal der Grundschule St. Julian laden wir alle Mitglieder herzlich<br />

ein. Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende<br />

2. Tätigkeitsbericht der Schriftführerin<br />

3. Kassenbericht der Rechnerin<br />

4. Kassenprüfbericht und Aussprache über die Berichte<br />

5. Entlastung der Vorstandschaft<br />

6. Neuwahlen<br />

7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge<br />

Die Vorstandschaft bittet um Vormerkung dieses Termins und um eine<br />

zahlreiche Teilnahme an dieser Versammlung.<br />

Landfrauen-Ortsverein St. Julian<br />

Fr. 21.01.2011, 19.30 Uhr, Kusel<br />

„The 12 Tenors“, Fritz-Wunderlich-Halle<br />

Wir bilden Fahrgemeinschaften<br />

Do., 27.01.11, 19.30 Uhr DGH St. Julian<br />

“Fisch - bewusst einkaufen, gesund genießen“<br />

Referentin: Frau Hannelore Albert<br />

5. Gesundheitsstammtisch der Sozialstation<br />

Die Ökumenische Sozialstation <strong>Lauterecken</strong>-Wolfstein lädt alle Interessierten<br />

zum mittlerweile fünften Gesundheitsstammtisch für Donnerstag,<br />

20. Januar um 19 Uhr in das Hotel Reckweilerhof nach Wolfstein<br />

ein. Gerlinde Horbach, Kinderkrankenschwester mit Zusatzqualifikation<br />

„Pallitativ-Pflegefachkraft“ wird ein Referat zum Thema „Palliativpflege“<br />

halten. Die Veranstaltung ist für alle Teilnehmer kostenlos; eine Anmeldung<br />

ist nicht erforderlich. Ein Fahrdienst kann unter der Telefonnummer<br />

06382 - 8549 organisiert werden. (mhz)<br />

Domino e.V.<br />

Familien- u.Gesundheitszentrum im Storchennest<br />

Anmeldung: Für alle Kurse bei „Domino“ e.V., Meisenheim - 06753-<br />

962086 / Fax 94537<br />

Ab Februar 2011 Samstags von 10:00 - 11:00 Uhr /6x Glantalklinik Meisenheim<br />

„Babyschwimmen“<br />

Frühjahr 2011 von 09.00 - ca. 16:00 Uhr im Storchennest Meisenheim.<br />

Einschließlich Babysitter u. Imbiss<br />

„Erste Hilfe am Kind“ - Notfälle und kleine Unfälle im Kindesalter<br />

Notfälle erkennen, Gefahren richtig einschätzen und zielgerecht handeln<br />

Für Eltern, Großeltern, Geschwister und alle, die wissen möchten, was<br />

im Notfall zu tun ist.<br />

Kursleitung: Herr Görres, DRK<br />

Bei Interesse bitte vormerken lassen.<br />

„Pilateskurse“ - auf Anfrage<br />

Weitere Infos und Anmeldung bei Domino e.V. Meisenheim, Obertor 25,<br />

Tel. 06753 - 962086 - Mail: domino.meisenheim@gmx.de<br />

Kostenlose Technikerausbildung<br />

Die Berufsbildende Schule TGHS Bad Kreuznach informiert am<br />

Samstag, den 29. Januar 2011 ab 11 Uhr im Schulungsraum 131 in<br />

der Ringstraße 49 über eine attraktive und kostenlose Fortbildungsmöglichkeit<br />

für Berufstätige in der Abendschule.<br />

Allen Interessenten mit einer abgeschlossenen technischen Berufsausbildung<br />

bietet die BBS TGHS Bad Kreuznach auch in diesem Jahr eine<br />

berufliche Weiterbildung zum „Staatlich geprüften Maschinentechniker“.<br />

Teilnehmer können sich auf diesem Wege berufsbegleitend im Abendunterricht<br />

höher qualifizieren, ohne dabei ihren Arbeitsplatz aufgeben zu<br />

müssen.<br />

Diese Höherqualifizierung ist speziell auf die Bedürfnisse von Facharbeitern<br />

technischer Berufsgruppen abgestimmt und schließt nach vier<br />

Jahren mit einer Abschlussprüfung. Der Abschluss beinhaltet unter<br />

anderem auch die Fachhochschulreife (Fachabitur) und berechtigt damit<br />

zum Studium an einer Fachhochschule.<br />

Nähere Auskunft erteilt das Sekretariat der Schule unter Telefon (06 71)<br />

88 777 0 oder per Mail an info@bbstghs.de. Weitere Infos dazu auch im<br />

Internet unter www.bbstghs.de.<br />

Fachschule Technik<br />

Infoveranstaltung: Samstag, 29. Januar 2011 ab 11 Uhr (Raum 131)<br />

Dauer: vier Jahre in Teilzeit<br />

Unterrichtstage: Montag und Mittwoch von 16:45 bis 21 Uhr, Samstag<br />

(14-tägig) von 7:45 bis 12:45 Uhr<br />

Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung<br />

Anmeldeschluss: 01. März 2011<br />

Schulbeginn: 08. August 2011<br />

Kontakt: BBS TGHS Bad Kreuznach, Ringstraße 49, 55543 Bad Kreuznach,<br />

Tel. (06 71) 88 777 0


Rundschau - 9 - Ausgabe 3/2011<br />

Eindrücke vom Hochwasser<br />

Realschule plus <strong>Lauterecken</strong>/Wolfstein<br />

Das Kollegium und die Schulleitung laden Sie herzlich ein am Samstag, 22. Januar 2011, ab 7:50 Uhr zum Tag der offenen Tür an<br />

der Realschule plus <strong>Lauterecken</strong>/Wolfstein. Es wird die Möglichkeit geboten, die Schule genauer kennen zu lernen. Ein umfangreiches<br />

Programm erwartet Sie:<br />

Um 7:50 Uhr beginnt das Programm mit der Begrüßung, von 8:00 Uhr bis 11:45 Uhr findet Unterricht in den Haupt- und<br />

Sachfächern und in den AGs statt. Ab 12:45 Uhr steht das Kollegium für Gespräche zur Verfügung, es besteht<br />

die Möglichkeit, die Schule im Rahmen einer Führung durchs Haus kennen zu lernen, aber auch die Schulbibliothek<br />

ist geöffnet und informiert über ihr Angebot.<br />

Realschule plus <strong>Lauterecken</strong>/Wolfstein<br />

Ganztagsschule in Angebotsform<br />

Schwerpunktschule<br />

Einladung zum Tag der Offenen Tür<br />

am Standort <strong>Lauterecken</strong><br />

Am Samstag, den 22. Januar 2011<br />

von 07:50 Uhr - 14:00 Uhr<br />

Außerdem werden Schülerprojekte vorgestellt, wie zum Beispiel: Kiosk, Umwelt AG, Computer, Technik-AG, Baby-AG, Bläserklasse.<br />

...<br />

Sie erhalten am Tag der offenen Tür Informationen über Schulsozialarbeit sowie Ausbildungssozialarbeit mit Gelegenheit zu Einzelgesprächen.<br />

Ferner informieren wir an diesem Tag über die Fachoberschule, welche ab 01.08.2011 an unserer Schule startet.<br />

Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt, es gibt Pizzabrötchen, Würstchen, Kuchentheke und Kaffee, belegte Brötchen<br />

sowie Kaltgetränke. Wir freuen uns, Sie in unserem Haus begrüßen zu dürfen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Hans Lenhard, Rektor


Rundschau - 10 - Ausgabe 3/2011<br />

Fachabitur für Berufstätige<br />

Die Berufsbildende Schule TGHS Bad Kreuznach informiert am<br />

Samstag, den 29. Januar 2011, ab 14.00 Uhr, im Schulungsraum 131,<br />

in der Ringstraße 49 über eine attraktive und kostenlose Fortbildungsmöglichkeit<br />

für Berufstätige in der Abendschule.<br />

Interessenten mit einer abgeschlossener Berufsausbildung und Mittlerer<br />

Reife können an der BBS TGHS Bad Kreuznach in der Dualen Berufsoberschule<br />

(Duale BOS) die Fachhochschulreife (Fachabitur) berufsbegleitend<br />

im Abendunterricht erwerben, ohne dabei ihre Arbeitsstelle<br />

aufgeben zu müssen. Der Bildungsgang steht allen Berufsgruppen offen.<br />

Unterrichtet werden die Fächer Deutsch, Mathematik, Sozialkunde,<br />

Englisch und Physik oder Biologie an zwei Abenden in der Woche von<br />

17:30 bis 21.00 Uhr. Diese speziell auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern<br />

abgestimmte Höherqualifizierung schließt nach zwei Jahren mit<br />

einer Abschlussprüfung und berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.<br />

Nähere Auskunft erteilt das Sekretariat der Schule unter Telefon (06 71)<br />

88 777 0 oder per Mail an info@bbstghs.de. Weitere Infos dazu auch im<br />

Internet unter www.bbstghs.de.<br />

DUALE BOS<br />

Infoveranstaltung: Samstag, 29. Januar 2011 ab 14 Uhr (Raum 131)<br />

Dauer: zwei Jahre in Teilzeit<br />

Unterrichtstage: Montag und Mittwoch, von 17:30 bis 21.00 Uhr<br />

Voraussetzung: Mittlere Reife und abgeschlossene Berufsausbildung<br />

Anmeldeschluss: 1. März 2011<br />

Schulbeginn: 8. August 2011<br />

Kontakt: BBS TGHS Bad Kreuznach, Ringstraße 49, 55543 Bad Kreuznach,<br />

Tel. (06 71) 88 777 0.


Rundschau - 11 - Ausgabe 3/2011<br />

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