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ELEKTRONISCHE VERBRAUCHSTEUERANMELDUNG

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EVA – Handbuch Seite 18/114<br />

In jeder weiteren Maske wird in der obersten Zeile:<br />

der Name des Steuerschuldners (Lager- / Herstellungsbetrieb, Reg. Empf., usw.),<br />

die VID-Nummer,<br />

die Wirtschaftsraum – Abgabenkontonummer,<br />

die Steuerart und<br />

der Zeitraum bzw. Zeitpunkt der Steuerschuld<br />

für die Steueranmeldungsdaten angezeigt.<br />

Die Eingabemaske teilt sich in zwei Abschnitte:<br />

- Anmeldung – Steuergegenstände<br />

- Erstattung (wenn in der Anmeldung gesetzlich erlaubt)<br />

Durch Anklicken des Buttons Hinzufügen können die weiteren Steueranmeldungsdaten zur<br />

dementsprechenden Steuerart vervollständigt werden.<br />

Soll mit Abgabe einer Steueranmeldung gleichzeitig ein Erstattungsantrag gestellt werden,<br />

können die Daten durch Anklicken des Buttons Hinzufügen unter "Erstattung"<br />

vervollständigt werden.<br />

Wird bei der Anmeldung kein Steuergegenstand hinzugefügt, entspricht dies einer<br />

Leermeldung* und ein dementsprechender Kommentar wird angezeigt.<br />

Die Abgabe einer Leermeldung ist in der Checkbox zu bestätigen:<br />

Leermeldung* (wenn gesetzlich vorgesehen)<br />

Als Leermeldung wird eine Mitteilung eines Steuerschuldners an das Zollamt bezeichnet, dass<br />

für den ausgewählten Zeitraum und die Steuerart keine (anzumeldenden)<br />

Warenbewegungen stattgefunden haben.<br />

Eine Leermeldung stellt keine Steueranmeldung im eigentlichen Sinne dar, sondern lediglich<br />

eine Mitteilung an das Zollamt.<br />

Somit kann der Steuerschuldner für den gleichen Zeitraum nachträglich eine<br />

Steueranmeldung abgeben – diese stellt keine Korrektur/Berichtigung zur Leermeldung dar.<br />

© Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/5 - ZO Stand: 01.04.2011

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