ELEKTRONISCHE VERBRAUCHSTEUERANMELDUNG
ELEKTRONISCHE VERBRAUCHSTEUERANMELDUNG
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EVA – Handbuch Seite 18/114<br />
In jeder weiteren Maske wird in der obersten Zeile:<br />
der Name des Steuerschuldners (Lager- / Herstellungsbetrieb, Reg. Empf., usw.),<br />
die VID-Nummer,<br />
die Wirtschaftsraum – Abgabenkontonummer,<br />
die Steuerart und<br />
der Zeitraum bzw. Zeitpunkt der Steuerschuld<br />
für die Steueranmeldungsdaten angezeigt.<br />
Die Eingabemaske teilt sich in zwei Abschnitte:<br />
- Anmeldung – Steuergegenstände<br />
- Erstattung (wenn in der Anmeldung gesetzlich erlaubt)<br />
Durch Anklicken des Buttons Hinzufügen können die weiteren Steueranmeldungsdaten zur<br />
dementsprechenden Steuerart vervollständigt werden.<br />
Soll mit Abgabe einer Steueranmeldung gleichzeitig ein Erstattungsantrag gestellt werden,<br />
können die Daten durch Anklicken des Buttons Hinzufügen unter "Erstattung"<br />
vervollständigt werden.<br />
Wird bei der Anmeldung kein Steuergegenstand hinzugefügt, entspricht dies einer<br />
Leermeldung* und ein dementsprechender Kommentar wird angezeigt.<br />
Die Abgabe einer Leermeldung ist in der Checkbox zu bestätigen:<br />
Leermeldung* (wenn gesetzlich vorgesehen)<br />
Als Leermeldung wird eine Mitteilung eines Steuerschuldners an das Zollamt bezeichnet, dass<br />
für den ausgewählten Zeitraum und die Steuerart keine (anzumeldenden)<br />
Warenbewegungen stattgefunden haben.<br />
Eine Leermeldung stellt keine Steueranmeldung im eigentlichen Sinne dar, sondern lediglich<br />
eine Mitteilung an das Zollamt.<br />
Somit kann der Steuerschuldner für den gleichen Zeitraum nachträglich eine<br />
Steueranmeldung abgeben – diese stellt keine Korrektur/Berichtigung zur Leermeldung dar.<br />
© Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/5 - ZO Stand: 01.04.2011