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ELEKTRONISCHE VERBRAUCHSTEUERANMELDUNG

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EVA – Handbuch Seite 20/114<br />

3.4. Lagerbetriebe (Erfassung der Daten)<br />

3.4.1. Alkohol und alkoholhaltige Waren<br />

Die Anzeige der Mengeneinheit (Liter reiner Alkohol) erfolgt aufgrund des ausgewählten<br />

Steuergegenstandes.<br />

Die Menge ist in Liter reiner Alkohol mit drei Nachkommastellen anzugeben<br />

(z.B. 1.200,350 lA).<br />

3.4.1.1. Alkohollager<br />

Bei der Abgabe der Steueranmeldung für ein offenes Alkohollager oder ein<br />

Alkoholverschlusslager sind nach dem allgemeinen Zugang (siehe 3.3.) folgende Datenfelder<br />

auszufüllen bzw. Daten aus den angebotenen Dropdown-Menüs auszuwählen:<br />

Steuergegenstand<br />

In diesem Feld ist aus dem Dropdown-Menü ein Steuergegenstand auszuwählen. Die<br />

auswählbaren Steuergegenstände sind von der Steuerart Alkohol abhängig.<br />

Gesamte weggebrachte bzw. zum Verbrauch entnommene Menge<br />

Hinweis: Dieser Wert darf nicht "NULL" entsprechen<br />

Dazu zählen:<br />

- Entnahmen in den freien Verkehr (versteuerte Wegbringungen und Verbrauch im<br />

Steuerlager)<br />

- steuerfreier Verbrauch/Verwendung im Lager<br />

- Wegbringungen unter Steueraussetzung (im Steuergebiet, in Mitgliedstaaten und in<br />

Drittstaaten)<br />

- Abgaben auf Freischein<br />

Mengen unter Steueraussetzung<br />

Hier sind die Mengen an Alkohol gegliedert nach den einzelnen Abgabearten anzugeben:<br />

- Verkehr in andere Mitgliedstaaten<br />

- Ausfuhr in Drittstaaten<br />

- Verkehr in andere Steuerlager im Steuergebiet<br />

© Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/5 - ZO Stand: 01.04.2011

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