ELEKTRONISCHE VERBRAUCHSTEUERANMELDUNG
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EVA – Handbuch Seite 20/114<br />
3.4. Lagerbetriebe (Erfassung der Daten)<br />
3.4.1. Alkohol und alkoholhaltige Waren<br />
Die Anzeige der Mengeneinheit (Liter reiner Alkohol) erfolgt aufgrund des ausgewählten<br />
Steuergegenstandes.<br />
Die Menge ist in Liter reiner Alkohol mit drei Nachkommastellen anzugeben<br />
(z.B. 1.200,350 lA).<br />
3.4.1.1. Alkohollager<br />
Bei der Abgabe der Steueranmeldung für ein offenes Alkohollager oder ein<br />
Alkoholverschlusslager sind nach dem allgemeinen Zugang (siehe 3.3.) folgende Datenfelder<br />
auszufüllen bzw. Daten aus den angebotenen Dropdown-Menüs auszuwählen:<br />
Steuergegenstand<br />
In diesem Feld ist aus dem Dropdown-Menü ein Steuergegenstand auszuwählen. Die<br />
auswählbaren Steuergegenstände sind von der Steuerart Alkohol abhängig.<br />
Gesamte weggebrachte bzw. zum Verbrauch entnommene Menge<br />
Hinweis: Dieser Wert darf nicht "NULL" entsprechen<br />
Dazu zählen:<br />
- Entnahmen in den freien Verkehr (versteuerte Wegbringungen und Verbrauch im<br />
Steuerlager)<br />
- steuerfreier Verbrauch/Verwendung im Lager<br />
- Wegbringungen unter Steueraussetzung (im Steuergebiet, in Mitgliedstaaten und in<br />
Drittstaaten)<br />
- Abgaben auf Freischein<br />
Mengen unter Steueraussetzung<br />
Hier sind die Mengen an Alkohol gegliedert nach den einzelnen Abgabearten anzugeben:<br />
- Verkehr in andere Mitgliedstaaten<br />
- Ausfuhr in Drittstaaten<br />
- Verkehr in andere Steuerlager im Steuergebiet<br />
© Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/5 - ZO Stand: 01.04.2011