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ELEKTRONISCHE VERBRAUCHSTEUERANMELDUNG

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EVA – Handbuch Seite 36/114<br />

gegliedert.<br />

Obst<br />

Sonstiges<br />

Gesamte weggebrachte bzw. zum Verbrauch entnommene Menge<br />

Siehe Lagerbetriebe 3.4.1.1<br />

Mengen unter Steueraussetzung<br />

Siehe Lagerbetriebe 3.4.1.1<br />

Steuerfreie Verwendung in der Verschlussbrennerei<br />

Hier sind jene Mengen an Alkohol einzutragen, die aufgrund folgender Befreiungstatbestände<br />

in der Verschlussbrennerei steuerfrei verwendet wurden:<br />

§ 4 Abs. 2 Z. 2 Muster und Proben (Qualitätsfeststellung)<br />

§ 4 Abs. 2 Z 3 Muster und Proben zu amtlichen Zwecken<br />

Da Alkohol in einer Verschlussbrennerei nur der üblichen Lagerbehandlung unterzogen<br />

werden darf, können die weiteren steuerfreien Verwendungen lediglich in einem<br />

angeschlossenem Alkohollager in Anspruch genommen werden.<br />

Verbleibende zu versteuernde Menge<br />

Siehe Lagerbetriebe 3.4.1.1<br />

versteuert – in andere Mitgliedstaaten abgegeben<br />

Siehe Lagerbetriebe 3.4.1.1<br />

versteuert – Ausfuhr in Drittstaaten<br />

Siehe Lagerbetriebe 3.4.1.1<br />

versteuert – im Steuergebiet abgegeben<br />

Siehe Lagerbetriebe 3.4.1.1<br />

Für folgende Felder:<br />

Steuersatz / Steuerbetrag / Steuersatz-betrag korrigieren / Speichern<br />

siehe Lagerbetriebe 3.4.1.1<br />

© Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/5 - ZO Stand: 01.04.2011

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