ELEKTRONISCHE VERBRAUCHSTEUERANMELDUNG
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EVA – Handbuch Seite 36/114<br />
gegliedert.<br />
Obst<br />
Sonstiges<br />
Gesamte weggebrachte bzw. zum Verbrauch entnommene Menge<br />
Siehe Lagerbetriebe 3.4.1.1<br />
Mengen unter Steueraussetzung<br />
Siehe Lagerbetriebe 3.4.1.1<br />
Steuerfreie Verwendung in der Verschlussbrennerei<br />
Hier sind jene Mengen an Alkohol einzutragen, die aufgrund folgender Befreiungstatbestände<br />
in der Verschlussbrennerei steuerfrei verwendet wurden:<br />
§ 4 Abs. 2 Z. 2 Muster und Proben (Qualitätsfeststellung)<br />
§ 4 Abs. 2 Z 3 Muster und Proben zu amtlichen Zwecken<br />
Da Alkohol in einer Verschlussbrennerei nur der üblichen Lagerbehandlung unterzogen<br />
werden darf, können die weiteren steuerfreien Verwendungen lediglich in einem<br />
angeschlossenem Alkohollager in Anspruch genommen werden.<br />
Verbleibende zu versteuernde Menge<br />
Siehe Lagerbetriebe 3.4.1.1<br />
versteuert – in andere Mitgliedstaaten abgegeben<br />
Siehe Lagerbetriebe 3.4.1.1<br />
versteuert – Ausfuhr in Drittstaaten<br />
Siehe Lagerbetriebe 3.4.1.1<br />
versteuert – im Steuergebiet abgegeben<br />
Siehe Lagerbetriebe 3.4.1.1<br />
Für folgende Felder:<br />
Steuersatz / Steuerbetrag / Steuersatz-betrag korrigieren / Speichern<br />
siehe Lagerbetriebe 3.4.1.1<br />
© Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/5 - ZO Stand: 01.04.2011