ELEKTRONISCHE VERBRAUCHSTEUERANMELDUNG
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EVA – Handbuch Seite 24/114<br />
Sollte eine Art der Abgabe unter Steueraussetzung in diesem Zeitraum nicht stattgefunden<br />
haben (z.B. keine Ausfuhr unter Steueraussetzung), ist es ausreichend, das Feld leer zu<br />
lassen. Die Eingabe von 0,000 Hektoliter ist nicht zwingend erforderlich.<br />
Steuerfreie Verwendung im Steuerlager<br />
Hier ist die Menge an Bier zu erfassen, die innerhalb eines Bemessungszeitraumes im<br />
Steuerlager zu einem bestimmten Zweck steuerfrei verwendet wurde.<br />
Im Feld Verwendung ist mittels Dropdown-Menü ein Befreiungsgrund auszuwählen und im<br />
Feld Menge ist die dementsprechende Menge anzugeben.<br />
Durch Anklicken des Buttons Übernehmen werden die Daten vom System erfasst und es<br />
kann ein weiterer Befreiungsgrund mit Menge erfasst werden.<br />
Abgabe an Verwendungsbetriebe<br />
Hier ist die Menge an Bier zu erfassen, die innerhalb des Bemessungszeitraumes an<br />
Verwendungsbetriebe im Steuergebiet abgegeben wurde.<br />
Im Feld Abgabe ist mittels Dropdown-Menü ein Befreiungsgrund auszuwählen und im Feld<br />
Menge ist die dementsprechende Menge anzugeben.<br />
Durch Anklicken des Buttons Übernehmen werden die Daten vom System erfasst und es<br />
kann ein weiterer Befreiungsgrund mit Menge erfasst werden.<br />
Verbleibende zu versteuernde Menge<br />
Diese Menge wird aufgrund der in der Anmeldung gemachten Angaben automatisch<br />
berechnet.<br />
Eine Korrektur dieser Menge ist möglich (siehe Steuersatz/-betrag korrigieren).<br />
versteuert – in andere Mitgliedstaaten abgegeben<br />
Anzugeben ist jene Menge an Bier, die innerhalb des Bemessungszeitraumes aus dem<br />
steuerrechtlich freien Verkehr (versteuert) in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union<br />
verbracht wurde.<br />
versteuert – Ausfuhr in Drittstaaten<br />
Anzugeben ist jene Menge an Bier, die innerhalb des Bemessungszeitraumes aus dem<br />
steuerrechtlich freien Verkehr (versteuert) in Drittstaaten (z.B. USA, Schweiz,…) verbracht<br />
wurde.<br />
© Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/5 - ZO Stand: 01.04.2011