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ELEKTRONISCHE VERBRAUCHSTEUERANMELDUNG

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EVA – Handbuch Seite 30/114<br />

Sollte eine Art der Abgabe unter Steueraussetzung in diesem Zeitraum nicht stattgefunden<br />

haben (z.B. keine Ausfuhr unter Steueraussetzung), ist es ausreichend, das Feld leer zu<br />

lassen. Die Eingabe von 0,000 ist nicht zwingend erforderlich.<br />

Steuerfreie Abgabe und/oder Verwendung im Steuerlager<br />

Hier ist die Menge an Tabakwaren zu erfassen, die innerhalb des Bemessungszeitraumes<br />

wurde.<br />

im Steuerlager zu einem bestimmten Zweck steuerfrei verwendet,<br />

an Verwendungsbetriebe abgegeben<br />

Im Feld Abgabe/Verwendung ist mittels Dropdown-Menü ein Befreiungsgrund auszuwählen<br />

und im Feld Menge ist die dementsprechende Menge anzugeben.<br />

Durch Anklicken des Buttons Übernehmen werden die Daten vom System erfasst und es<br />

kann ein weiterer Befreiungsgrund mit Menge erfasst werden.<br />

Verbleibende zu versteuernde Menge<br />

Diese Menge wird aufgrund der in der Anmeldung gemachten Angaben automatisch<br />

berechnet.<br />

Eine Korrektur dieser Menge ist möglich (siehe Steuersatz/-betrag korrigieren).<br />

versteuert – in andere Mitgliedstaaten abgegeben<br />

Anzugeben ist jene Menge an Tabakwaren, die innerhalb des Bemessungszeitraumes aus<br />

dem steuerrechtlich freien Verkehr (versteuert) in andere Mitgliedstaaten der Europäischen<br />

Union verbracht wurde.<br />

versteuert – Ausfuhr in Drittstaaten<br />

Anzugeben ist jene Menge an Tabakwaren, die innerhalb des Bemessungszeitraumes aus<br />

dem steuerrechtlich freien Verkehr (versteuert) in Drittstaaten (z.B. USA, Schweiz,…)<br />

verbracht wurde.<br />

versteuert – im Steuergebiet abgegeben<br />

Anzugeben ist jene Menge an Tabakwaren, die innerhalb des Bemessungszeitraumes<br />

versteuert im Steuergebiet (Österreich) abgegeben wurde.<br />

© Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/5 - ZO Stand: 01.04.2011

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