18.05.2012 Aufrufe

ELEKTRONISCHE VERBRAUCHSTEUERANMELDUNG

ELEKTRONISCHE VERBRAUCHSTEUERANMELDUNG

ELEKTRONISCHE VERBRAUCHSTEUERANMELDUNG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

EVA – Handbuch Seite 38/114<br />

3.5.4. Tabakwaren<br />

Die Anzeige der Mengeneinheit (Stück bei Zigaretten, und Zigarren/Zigarillos, Packungen bei<br />

Rauchtabak (Feinschnitt) und anderem Rauchtabak) erfolgt aufgrund des ausgewählten<br />

Steuergegenstandes.<br />

Die Menge ist in mit drei Nachkommastellen anzugeben.<br />

3.5.4.1. Tabakwarenherstellungsbetrieb<br />

Für die Abgabe der Steueranmeldung für einen Tabakwarenherstellungsbetrieb sind nach<br />

dem allgemeinen Zugang (siehe 3.3.) die Datenfelder analog zu denen eines<br />

Tabakwarenlagers auszufüllen (siehe 3.4.4.1).<br />

3.5.5. Zwischenerzeugnisse<br />

Die Anzeige der Mengeneinheit (Liter) erfolgt aufgrund des ausgewählten<br />

Steuergegenstandes.<br />

Die Menge ist in Liter mit drei Nachkommastellen anzugeben (z.B. 1.200,350 HL).<br />

3.5.5.1. Zwischenerzeugnis-Erzeugungsstätte<br />

Für die Abgabe der Steueranmeldung für eine Zwischenerzeugnis-Erzeugungsstätte sind<br />

nach dem allgemeinen Zugang (siehe 3.3.) die Datenfelder analog zu denen eines<br />

Zwischenerzeugnis-Lagers auszufüllen (siehe 3.4.5.1).<br />

Die weitere Vorgangsweise bei der Abgabe der Steueranmeldung siehe unter 4.4<br />

© Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/5 - ZO Stand: 01.04.2011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!