ELEKTRONISCHE VERBRAUCHSTEUERANMELDUNG
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EVA – Handbuch Seite 8/114<br />
Die Abgabe von Verbrauchsteueranmeldungen, die Abgabe von Berichtigungen und die<br />
Abgabe von Erstattungs-(Vergütungs-)anträgen beschränken sich jedoch auf die Rolle<br />
„Verbrauchsteueranmeldung – Einbringen“.<br />
Alle jene, die keinen FON-Zugang besitzen, können diesen folgendermaßen beantragen:<br />
elektronisch (www.bmf.gv.at oder www.finanzonline.bmf.gv.at)<br />
Die Zugangskennungen werden innerhalb von 3 – 4 Tagen per Post übermittelt.<br />
NUR für Privatpersonen<br />
schriftlich (Brief, Fax) (Vordruck FON 1)<br />
Die Zugangskennungen werden per Post übermittelt.<br />
persönlich (Vordruck FON 1 und Lichtbildausweis) bei jedem Finanzamt in Österreich<br />
Die Zugangskennungen werden sofort ausgehändigt.<br />
Für die Anmeldung von Personengesellschaften und juristischen Personen muss der<br />
gesellschaftsrechtliche Vertreter oder ein Bevollmächtigter mit beglaubigter Spezialvollmacht<br />
persönlich bei einem Finanzamt vorsprechen.<br />
1.4.2. Funktionen für Wirtschaftsbeteiligte in der EVA<br />
Nach Einstieg in die FON-Anwendung kann über den Link Extern und Verbrauchsteuer die<br />
Verbrauchsteuer Internet Plattform (VIP) aufgerufen werden.<br />
© Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/5 - ZO Stand: 01.04.2011