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ELEKTRONISCHE VERBRAUCHSTEUERANMELDUNG

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EVA – Handbuch Seite 8/114<br />

Die Abgabe von Verbrauchsteueranmeldungen, die Abgabe von Berichtigungen und die<br />

Abgabe von Erstattungs-(Vergütungs-)anträgen beschränken sich jedoch auf die Rolle<br />

„Verbrauchsteueranmeldung – Einbringen“.<br />

Alle jene, die keinen FON-Zugang besitzen, können diesen folgendermaßen beantragen:<br />

elektronisch (www.bmf.gv.at oder www.finanzonline.bmf.gv.at)<br />

Die Zugangskennungen werden innerhalb von 3 – 4 Tagen per Post übermittelt.<br />

NUR für Privatpersonen<br />

schriftlich (Brief, Fax) (Vordruck FON 1)<br />

Die Zugangskennungen werden per Post übermittelt.<br />

persönlich (Vordruck FON 1 und Lichtbildausweis) bei jedem Finanzamt in Österreich<br />

Die Zugangskennungen werden sofort ausgehändigt.<br />

Für die Anmeldung von Personengesellschaften und juristischen Personen muss der<br />

gesellschaftsrechtliche Vertreter oder ein Bevollmächtigter mit beglaubigter Spezialvollmacht<br />

persönlich bei einem Finanzamt vorsprechen.<br />

1.4.2. Funktionen für Wirtschaftsbeteiligte in der EVA<br />

Nach Einstieg in die FON-Anwendung kann über den Link Extern und Verbrauchsteuer die<br />

Verbrauchsteuer Internet Plattform (VIP) aufgerufen werden.<br />

© Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/5 - ZO Stand: 01.04.2011

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