Amtsblatt der Stadt Gelsenkirchen
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i) Die Anfor<strong>der</strong>ungsfrist endet am 16.07.2012.<br />
Die Angebotsfrist endet am 23.07.2012.<br />
Die Bindefrist endet am 23.08.2012.<br />
j) Sicherheitsleistungen werden nicht gefor<strong>der</strong>t.<br />
k) Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gelsenkirchen</strong>. Abweichend<br />
von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gelsenkirchen</strong> kann - anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2%) für ein<br />
Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss - ein entsprechend reduzierter<br />
Angebotspreis mit Zahlungsziel nach VOL/B angeboten werden.<br />
l) Vom Bieter sind gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:<br />
Unterschriebene Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene<br />
Leistung, die Gegenstand <strong>der</strong> Vergabe ist, in den letzten zwei Geschäftsjahren und mindestens drei Referenzen <strong>der</strong> letzten zwei Jahre mit<br />
gerundeten Auftragswerten sowie die Eigenerklärung des Bieters gemß § 6 Abs. 5 VOL/A und den Landesregelungen NRW zur Verhütung<br />
und Bekämpfung von Korruption.<br />
Unterschriebene Eigenerklärung zum Einsatz möglicher Unterauftragnehmer.<br />
Unterschriebene Verpflichtungserklärung zur Bekämpfung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes<br />
Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).<br />
m) Kosten werden nicht erhoben.<br />
n) Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot gemäß § 18 VOL/A.<br />
<strong>Gelsenkirchen</strong>, 19. Juni 2012<br />
Referat 30 (Recht und Ordnung)<br />
Fundsachen<br />
I. A. Fahr<br />
Dem Referat 30 - Recht und Ordnung - (Fundbüro) wurden in <strong>der</strong> Zeit vom 01.04.2012 bis 15.05.2012 folgende Fundsachen übergeben o<strong>der</strong><br />
gemeldet:<br />
u.a. Fahrrä<strong>der</strong>, Schmuck, Handy´s, Schlüssel, diverse Kleidung, Taschen, diverse Ausweisdokumente, Geldbörsen, ein Hund<br />
Die Eigentümer können ihre Rechte bei den zuständigen Fundbüros geltend machen. Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes<br />
erlöschen die Rechte des Verlierers.<br />
Fundbüro im BÜRGERcenter im Rathaus Buer, Goldbergstr. 12<br />
Fundbüro im BÜRGERcenter an <strong>der</strong> Schloßstraße 35<br />
Fundbüro im BÜRGERcenter an <strong>der</strong> Husemannstraße 32<br />
Fundbüro im BÜRGERcenter an <strong>der</strong> Cranger Straße 262<br />
Die Bürgercenter sind telefonisch unter dem Sammelruf 169/21 00 erreichbar.<br />
Außerdem sind die Fundsachen im Internet unter www.gelsenkirchen.de veröffentlicht.<br />
<strong>Gelsenkirchen</strong>, 15. Juni 2012<br />
Referat 30 (Recht und Ordnung)<br />
Benachrichtigung über die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW<br />
Gegen nachstehend aufgeführte Person wurde folgen<strong>der</strong> Bescheid erlassen:<br />
Fatih Özdemir<br />
zuletzt bekannte Anschrift: Hertastr. 32, 45888 <strong>Gelsenkirchen</strong><br />
Anhörung vom 14.06.2012<br />
Aktenzeichen: 30/72-Dro.<br />
I. A. Born-Heuser<br />
Vorgenannter Bescheid kann beim Referat 30 - Recht und Ordnung, Wildenbruchstr. 10, 45875 <strong>Gelsenkirchen</strong>, Zimmer 1.03, in Empfang<br />
genommen werden.<br />
Der Bescheid wird durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.<br />
Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach <strong>der</strong>en Ablauf Rechtsverluste drohen können.<br />
<strong>Gelsenkirchen</strong>, 19. Juni 2012<br />
I. A. Born-Heuser<br />
404 <strong>Stadt</strong> <strong>Gelsenkirchen</strong> – <strong>Amtsblatt</strong> 2012 – Nr. 26/29. Juni 2012