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Liebe Kollegen,

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Offizielles Organ<br />

der Maler- und Lackierer-Innung Hamburg<br />

Zum Handwerkszentrum 1 – 21079 Hamburg<br />

Telefon (040) 343887 – Telefax (040) 3480625<br />

E-Mail: farbe-hamburg@t-online.de – www.farbe-hamburg.de<br />

<strong>Liebe</strong> <strong>Kollegen</strong>,<br />

konnte ich Ihnen im April noch nicht sagen, wohin sich die Lehrlingszahlen entwickeln,<br />

darf ich Ihnen heute mitteilen, dass wir mehr Lehrlinge in unseren Gewerken begrüßen<br />

als im letzten Jahr. Diesen Erfolg gegen den allgemeinen Trend führe ich nicht zuletzt<br />

auf die intensive Arbeit im Bereich Nachwuchswerbung zurück. Deshalb geht mein Dank<br />

an alle daran Beteiligten. Begeistert bin ich jedoch ebenso von den Ausbildungsbetrieben,<br />

die sich vermehrt den bekannten Schwierigkeiten bei den weniger geeigneten Auszubildenden<br />

stellen. So höre ich davon, dass die Betriebe sich auf die schwächeren Lehrlinge einstellen<br />

und diese gezielt fördern, dass sie die mit der Ausbildung befassten Mitarbeiter noch einmal<br />

gezielt schulen und Angebote für ausbildungsunterstützende Hilfen häufiger nutzen.<br />

Für mich ist dieses aktive Handeln unserer Betriebe ein erneuter Beweis für das schnelle Reaktionsvermögen unseres Handwerks<br />

auf geänderte Rahmenbedingungen. Statt in Weinerlichkeit ob der unzureichenden Schulbildung vieler Bewerber zu<br />

verfallen, stellen sich die Ausbildungsbetriebe der Situation und agieren. Und dies, ohne sich in der Öffentlichkeit mit Pauken<br />

und Trompeten feiern zu lassen.<br />

5 / 2 0 12<br />

Was gute Ausbildung bewirkt, ließ sich auf dem diesjährigen Landesleistungswettbewerb beobachten. Und so freue ich mich,<br />

Ihnen unseren diesjährigen Landesleistungssieger vorzustellen. In einer knappen Entscheidung siegte Junggeselle Julian Stegen.<br />

Zweiter wurde Junggeselle Sean Wallert, wobei die Jury die knappe „Wimpernschlagentscheidung“ betonte. Die Teilnehmer<br />

des Wettbewerbes zeichneten neben ihrer hohen Motivation auch ihre klaren realistischen Vorstellungen von ihrem weiteren<br />

beruflichen Werdegang aus. Zumindest ein Teilnehmer sucht hierfür noch einen geeigneten Betrieb, wobei wir gerne einen<br />

Kontakt vermitteln.<br />

<strong>Liebe</strong> <strong>Kollegen</strong>, glaubt jetzt bitte nicht, ich habe nur die rosarote Brille auf! Natürlich gäbe es auch einiges über<br />

verbesserungswürdige Dinge rund um die Ausbildung mitzuteilen, an denen wir arbeiten. Aber manchmal sollte Positives<br />

auch ohne jegliche Einschränkungen stehen dürfen.<br />

In diesem Sinne wünscht Euch/Ihnen alles Gute und Erfolg<br />

HOLGER JENTZ<br />

stellv. Obermeister und Bildungsausschussvorsitzender


L I V H A M B U R G<br />

Malereibetrieb Hans Friedrich<br />

feierte Jubiläum<br />

Unser Innungsmitglied, der Malereibetrieb Hans<br />

Friedrich, arbeitet seit 50 Jahren mit Freude und<br />

Engagement für seine Kunden. Zu diesem<br />

Jubiläum luden Olaf Friedrich und Familie die<br />

Geschäftspartner und Freunde zu einem gemütlichen<br />

Brunch am 12. Juli 2012 in das Hotel-<br />

Restaurant „Zum Zeppelin“ ein.<br />

Der Malereibetrieb wurde am 12. Juli 1962<br />

durch Malermeister Hans Friedrich gegründet<br />

und seit 1998 in 2. Generation von Malermeister<br />

Olaf Friedrich weitergeführt.<br />

Die Vorstandsmitglieder Holger Jentz und Frank<br />

Stegen gratulierten Olaf Friedrich persönlich,<br />

überreichten eine Urkunde und wünschten alles<br />

Gute für die Zukunft im Hamburger Malerhandwerk.<br />

Baurecht/VOB<br />

Keine Prüfungsund<br />

Hinweispflicht des<br />

fachkundigen Auftraggebers<br />

Die Prüfungs- und Hinweispflicht des Werkunternehmers<br />

ist eine leistungsbezogene Verpflichtung<br />

und resultiert direkt aus der Herstellungspflicht<br />

der §§ 631, 633 Abs. 2 BGB.<br />

In diesem Rahmen kann ein Unternehmer<br />

grundsätzlich auch verpflichtet sein, auf Bedenken<br />

gegen die vom Auftraggeber vorgesehene<br />

Art der Ausführung oder gegen die Brauchbarkeit<br />

der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe<br />

oder Vorleistungen hinzuweisen. Der Umfang<br />

dieser Hinweis- und Prüfungspflicht hängt aber<br />

entscheidend vom Einzelfall ab.<br />

Wir gratulieren allen Mitgliedern, die im November und Dezember 2012 Geburtstag feiern<br />

2<br />

Geburtstage November 2012<br />

1. November 2012 50 Jahre Rolf Otto<br />

Maler- und Lackierermeister<br />

11. November 2012 40 Jahre Sönke Pöppe<br />

Maler- und Lackierermeister<br />

12. November 2012 82 Jahre Edmund Weidenbecher<br />

Maler- und Lackierermeister<br />

15. November 2012 84 Jahre Karlheinz Cramm<br />

Maler- und Lackierermeister<br />

24. November 2012 50 Jahre Manfred Blumenthal<br />

Maler- und Lackierermeister<br />

Geburtstage Dezember 2012<br />

Recht<br />

4. Dezember 2012 85 Jahre Kurt Rausch<br />

Maler- und Lackierermeister<br />

Ein Verstoß gegen Herstellervorgaben bedeutet<br />

also dann keinen Mangel, wenn der Auftraggeber<br />

kein einheitliches System eines einzigen<br />

Herstellers vorgibt, sondern Material verschiedener<br />

Hersteller verwendet werden.<br />

Die Prüfungs- und Hinweispflicht folgt dem vom<br />

Auftragnehmer übernommenen Leistungsumfang<br />

und wird hierdurch begrenzt. Die Prüfungspflicht<br />

reicht deshalb nicht über die vertragliche<br />

Leistungspflicht und deren Ordnungsgemäßheit<br />

hinaus.<br />

Eine Prüfungs- und Mitteilungspflicht entfällt,<br />

wenn sich der Auftragnehmer darauf verlassen<br />

kann, dass der Auftraggeber selbst erkennbar<br />

genug fachlich in der Lage ist, die Unzulänglichkeiten<br />

und Abweichungen von der eigentlich<br />

notwendigen Art der Ausführung zu erkennen.<br />

Der Auftragnehmer kann nicht dafür haftbar<br />

gemacht werden, wenn er Mängel am Material<br />

feststellt, den Auftraggeber aber nicht darauf<br />

hingewiesen hat, wenn aufgrund des Verhaltens<br />

des Auftraggebers feststeht, dass dieser aus<br />

einem Hinweis keine Konsequenzen gezogen<br />

hätte.<br />

OLG Celle, Urteil vom 23. März 2011,<br />

Az. 14 U 89/09; BGH, 9. August 2012,<br />

Az. VII ZR 93/11; Nichtzulassungsbeschwerde<br />

zurückgewiesen.<br />

Mitgeteilt vom Bundesverband<br />

Rechtsfolgen für Ersthelfer<br />

Immer wieder zögern <strong>Kollegen</strong> nach einem Arbeitsunfall<br />

mit der Ersten Hilfe, weil sie Angst<br />

haben, etwas falsch zu machen und dann für<br />

mögliche Schäden haften zu müssen. Doch dem<br />

ist gesetzlich ganz und gar nicht so.<br />

Strafbar ist unterlassene Hilfeleistung dann,<br />

wenn man bei einem Unfall nichts tut. Dagegen<br />

wird niemand für einen Schaden, der bei Erste-<br />

Hilfe-Maßnahmen passiert ist, haftbar gemacht.<br />

Das gilt für ein zerschnittenes Kleidungsstück<br />

genauso wie für eine gebrochene Rippe im Fall<br />

einer Wiederbelebung. Ja selbst zu schnelles<br />

Fahren, um dringend benötigte Hilfe zu holen,<br />

wird nicht strafrechtlich geahndet. Fazit: Wenn<br />

jemand einer verletzten Person durch Erste-<br />

Hilfe-Leistungen Körperschäden zufügt oder<br />

eine Sachbeschädigung herbeiführt, hat das<br />

keine rechtlichen Folgen für den Ersthelfer.<br />

Wer sich als Ersthelfer selbst verletzt, hat allerdings<br />

Anspruch auf Schadenersatz, wobei auch<br />

eigene Sachschäden bezahlt werden. Körperschäden<br />

im Betrieb, beim Weg von oder zur<br />

Arbeit sowie auf Dienstwegen sind über den<br />

Unfallversicherungsträger des Verletzten abgedeckt.<br />

Sachschäden können gegenüber dem verpflichteten<br />

Unternehmer geltend gemacht werden.<br />

Kommt der Ersthelfer bei der Hilfeleistung<br />

zu Tode, haben die Hinterbliebenen Anspruch<br />

auf Rente und Sterbegeld.<br />

Beachten Sie: Erste Hilfe ist gesetzliche Pflicht.<br />

Helfen muss damit jedermann, und nicht nur<br />

ausgebildete Ersthelfer. Die Pflicht nach § 323c<br />

Strafgesetzbuch zur Ersten Hilfe entfällt nur,<br />

wenn diese bereits sachkundig geleistet wird,<br />

zum Beispiel durch einen Arzt.<br />

Grenzen sind da gesetzt, wo sich der Ersthelfer<br />

selbst in große Gefahr bringen würde. Ein Nichtschwimmer<br />

ist also nicht verpflichtet, einen<br />

Ertrinkenden zu retten. Doch er muss Hilfe herbeiholen<br />

oder einen Notruf absetzen.<br />

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung<br />

(DGUV) hat die Broschüre „Rechtsfragen bei<br />

Erste-Hilfe-Leistung durch Ersthelfer“ überarbeitet.<br />

Schwerpunktmäßig geht es wie bisher um<br />

Schadensersatzansprüche bei Erste-Hilfe-Leistung<br />

sowie strafrechtliche Gesichtspunkte.<br />

Ansprechpartner und Ausbildungsstellen für<br />

Erste-Hilfe-Lehrgänge findet man unter<br />

www.dguv.de/fb-erstehilfe.<br />

Mitgeteilt vom Bundesverband<br />

7. Dezember 2012 70 Jahre Rainer Stankewitz<br />

Maler- und Lackierer<br />

20. Dezember 2012 63 Jahre Walter Baass<br />

Ehrenobermeister<br />

Maler- und Lackierermeister<br />

20. Dezember 2012 60 Jahre Norbert Hafenstein<br />

Vorsitzender Schilder<br />

u. Lichtreklamehersteller<br />

Maler- und Lackierermeister<br />

22. Dezember 2012 50 Jahre Rainer Storbeck<br />

Maler- und Lackierermeister<br />

23. Dezember 2012 76 Jahre Manfred Unruh<br />

Ehrenmeister<br />

Maler- und Lackierermeister<br />

26. Dezember 2012 40 Jahre Rene Raschke<br />

Maler- und Lackierer<br />

DER MALER UND LACKIERERMEISTER 5 /2012


Terminhinweise Oktober/November 2012 –<br />

Bitte vormerken!<br />

24. Oktober 2012 RA Simon Seminar „Sicherung der Vergütung“<br />

Elbcampus Gilde<br />

26. Oktober 2012 637. St. Lukasfest/Meisterfreisprechung<br />

Hauptkirche St. Jacobi und Restaurant Parlament<br />

13. November 2012 Arbeits-Knigge – Grundlagen für Azubis<br />

Elbcampus Gilde<br />

20. November 2012 Arbeits-Knigge – Grundlagen für Azubis<br />

Elbcampus Gilde<br />

NUV-Mitgliederversammlung<br />

Elbcampus Seminarraum<br />

Innungshauptversammlung<br />

Elbcampus Hörsaal<br />

27. November 2012 RA Simon Seminar<br />

„ Was tun, wenn der Auftraggeber Mängel rügt“<br />

Elbcampus Gilde<br />

Neues aus dem Deutschen Maler- und Lackierer-Museum<br />

Besuch aus Israel und von der Uni Trier,<br />

längere Öffnungszeiten zum Lukasfest<br />

Für wissenschaftliche Nachforschungen wurde unser Deutsches Maler- und Lackierer-Museum in den<br />

letzten Wochen gleich zweimal zu unterschiedlichen Forschungsbereichen aufgesucht.<br />

Shay Farkash, ein Konservator/Restaurator aus Israel kam an zwei Tagen zu Forschungszwecken über<br />

Schablonen und Schablonenmuster zu uns. Dabei ging es überwiegend um Firmen, die früher die<br />

Schablonen industriell herstellten und um die verschiedenen Schmuckformen in den vergangenen<br />

Jahrzehnten.<br />

In Israel restauriert Farkash, teilweise im staatlichen Auftrag, Gebäude mit Schablonendekorationen,<br />

deren Muster wahrscheinlich deutschen Ursprungs sind. Er war hier auf der Suche nach historischen<br />

Schablonen-Entwürfen der Firma Storch, die ihm für seine Arbeiten auch die Farben liefert.<br />

In unserem Bestand an farbig schablonierten Mustern für Raumentwürfe sowie an den von vielen<br />

Malern gebrauchen Flächen- und Bordürenschablonen, die bei uns eingelagert sind, hatte Farkash sich<br />

intensiv eingearbeitet und viele Fotos angefertigt. Die Fotoaufnahmen haben wir nachträglich erhalten.<br />

An der Uni in Trier läuft zur Zeit ein Projekt zur Erforschung der ersten Zunftgründungen im Malerhandwerk.<br />

Aus diesem Grunde war Frau Dr. Timann bei uns im Malermuseum und im Hamburger<br />

Staatsarchiv auf der Suche nach den originalen Dokumenten aus der Zeit um 1375.<br />

Von der Hamburger Maler-Zunft-Gründungsurkunde haben wir bei uns im Museum eine Kopie, das<br />

Original befindet sich im Staatsarchiv. Bei den Gründungs-Urkunden und Satzungen von Magdeburg<br />

(1196), Erfurt (1417) und Wismar (1748) konnten wir der Dame bei dieser Forschungsarbeit teils mit<br />

Originalen, teils mit Kopien helfen.<br />

Um auswärtigen Gästen anlässlich unseres Lukasfestes 2012 den Besuch unseres Maler- und Lackierer-Museums<br />

besser zu ermöglichen, erweitern wir in dieser Zeit unsere Öffnungszeiten wie folgt:<br />

Freitag, den 26. Oktober von 11 bis 14 Uhr<br />

Samstag, den 27. Oktober von 10 bis 16 Uhr<br />

Sonntag, den 28. Oktober von 10 bis 14 Uhr<br />

Rudolf Gregersen<br />

Leiter des Museums und Vorsitzender des Vereins zur Förderung<br />

des Deutschen Maler- und Lackierer-Museum<br />

DER MALER UND LACKIERERMEISTER 5 /2012<br />

Lernortkooperation<br />

KOM Gesellschaft für berufliche Kompetenzentwicklung<br />

Weitere Termine finden Sie auf unserer Internetseite www.farbe-hamburg.de<br />

unter „Hamburg Spezial => Termine => Termine 2012“<br />

L I V H A M B U R G<br />

Zentralverband Werbetechnik<br />

auf der Viscom<br />

Bereits zum vierten Mal ist der Zentralverband<br />

Werbetechnik mit einem Stand auf der internationalen<br />

Fachmesse für visuelle Kommunikation,<br />

Technik und Design, der Viscom, präsent. Von<br />

Donnerstag bis Samstag, 25. bis 27. Oktober<br />

2012, stehen Norbert Hafenstein, unser Fachgruppenvorsitzender<br />

und Vorstandsmitglied des<br />

ZVW und sein Team für Gespräche bereit.<br />

Nach dem Erfolg der vergangenen drei Jahre hat<br />

sich der Zentralverband Werbetechnik dieses<br />

Mal etwas Besonderes für die Standbesucher<br />

ausgedacht: Nicht nur Informationen und Meinungsaustausch<br />

locken zum Messestand, sondern<br />

auch eine Carrera-Bahn, an der alle Besucher<br />

ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellen<br />

können.<br />

„Es ist sehr wichtig, auf solchen Fachveranstaltungen<br />

Präsenz zu zeigen und auf diese Weise<br />

unseren Verband bekannter zu machen“, so Hafenstein.<br />

„Wir können dort ins Gespräch kommen<br />

und für die Innungen beziehungsweise<br />

Fachgruppen Mitglieder werben.“ Schließlich<br />

macht Gemeinschaft stark.<br />

Sollte es Sie also zu der genannten Zeit nach<br />

Frankfurt verschlagen, kommen Sie gerne am<br />

Stand des Zentralverbands Werbetechnik mit der<br />

Nummer 3.0 G91 vorbei. Gute Gespräche und<br />

eines kleines „Autorennen“ warten schon auf<br />

Sie.<br />

Ständiges Beiblatt der Zeitschrift<br />

DER MALER UND LACKIERERMEISTER<br />

Redaktion: Christian Renk<br />

E-Mail: info@farbe-hamburg.de<br />

VERLAG W. SACHON GMBH + CO<br />

Schloss Mindelburg<br />

D-87719 Mindelheim<br />

Telefon (0 82 61) 999-0<br />

Fax 999-395<br />

www.dermaler.de<br />

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