Planungsbericht über die nach dem ... - Lahn-Dill-Kreis
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2. Leitprinzip: Vorbeugen statt Reagieren:<br />
- Prävention als handlungsleitendes Prinzip<br />
- Schaffung von Rahmenbedingungen für lebenswerte und stabile Verhältnisse<br />
- Begrenzung von Konflikten und Lebenskrisen durch vorbeugende Angebote<br />
Abteilungsleitziel 32<br />
Die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe arbeitet präventiv<br />
Seite 10 von 31<br />
Das Fachbereichsziel weist besonders auf <strong>die</strong> „aktive Stärkung bereits in frühen Phasen<br />
der Familienentwicklung sowohl hinsichtlich der Elternschaft wie auch Partnerschaft“ hin<br />
und setzt sich als Leitziel „Vorbeugen statt reagieren“. Das Abteilungsziel der Kinder- und<br />
Jugendhilfe setzt präventives Arbeiten als Leitprinzip fest.<br />
Der in § 2 SFHÄndG genannte Bereich der Sexualaufklärung, insbesondere Sexualpädagogik<br />
sowie <strong>die</strong> Informationsvermittlung in Fragen der Sexualität, der Empfängnisverhütung<br />
und der Familienplanung gehören zu <strong>die</strong>sen Präventionsaufgaben. Leitsatz der präventiven<br />
Angebote ist, alle zielführenden Maßnahmen zu ergreifen, einen Schwangerschaftskonflikt<br />
zu verhindern und den Schutz des ungeborenen Lebens zu fördern.<br />
Zu den Präventionsmaßnahmen zählen auch Projekte und Angebote zur Sexualpädagogik,<br />
Aufklärungskurse, Veranstaltungen in Schulen und Kindergärten etc. (vgl. Tabelle 2,<br />
Leistungsangebote und Maßnahmen), <strong>die</strong> zusätzlich Pflichtaufgaben <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> KJHG<br />
sind.<br />
Wurden bisher <strong>die</strong> Leistungsangebote vornehmlich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben<br />
betrachtet, so ist im Bereich der Präventionsmaßnahmen nicht nur ein Schwerpunkt des<br />
Gesetzes sondern auch der Zielsetzungen des öffentlichen Trägers <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> berührt.<br />
Präventionsmaßnahmen haben eine hohe Priorität des öffentlichen Trägers. Daher sind<br />
sie sowohl in der Geschäftsberichterstattung der freien Träger wie auch im Finanzierungsmodell<br />
ein wesentliches zu berücksichtigendes Element.<br />
3.4 Qualitätsentwicklungsprozess<br />
Die hiermit vorgelegte Rahmenvereinbarung regelt auch das Berichtswesen, das Grundlage<br />
für jährliche Trägergespräche und den gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess<br />
ist. Dazu verständigte sich <strong>die</strong> Arbeitsgruppe auf einen Erfassungsbogen für den Geschäftsbericht,<br />
der einerseits an den Erfassungsmerkmalen für das Land Hessen orientiert<br />
ist und dar<strong>über</strong> hinaus einige <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>-spezifische Merkmale beinhaltet (s. Anlage<br />
4).<br />
Weitere Grundlage für den Qualitätsentwicklungsprozess sind <strong>die</strong> fachlichen Leitsätze<br />
und Leitprinzipien (s. Anlage 3). Auf <strong>die</strong>ser gemeinsamen Basis sind sowohl jeweils zeitnahe<br />
Zielvereinbarungen aufgrund geänderter gesellschaftlicher Verhältnisse wie auch<br />
<strong>die</strong> Steuerung des spezifischen Leistungsangebotes realisierbar.<br />
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