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Planungsbericht über die nach dem ... - Lahn-Dill-Kreis

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2. Leitprinzip: Vorbeugen statt Reagieren:<br />

- Prävention als handlungsleitendes Prinzip<br />

- Schaffung von Rahmenbedingungen für lebenswerte und stabile Verhältnisse<br />

- Begrenzung von Konflikten und Lebenskrisen durch vorbeugende Angebote<br />

Abteilungsleitziel 32<br />

Die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe arbeitet präventiv<br />

Seite 10 von 31<br />

Das Fachbereichsziel weist besonders auf <strong>die</strong> „aktive Stärkung bereits in frühen Phasen<br />

der Familienentwicklung sowohl hinsichtlich der Elternschaft wie auch Partnerschaft“ hin<br />

und setzt sich als Leitziel „Vorbeugen statt reagieren“. Das Abteilungsziel der Kinder- und<br />

Jugendhilfe setzt präventives Arbeiten als Leitprinzip fest.<br />

Der in § 2 SFHÄndG genannte Bereich der Sexualaufklärung, insbesondere Sexualpädagogik<br />

sowie <strong>die</strong> Informationsvermittlung in Fragen der Sexualität, der Empfängnisverhütung<br />

und der Familienplanung gehören zu <strong>die</strong>sen Präventionsaufgaben. Leitsatz der präventiven<br />

Angebote ist, alle zielführenden Maßnahmen zu ergreifen, einen Schwangerschaftskonflikt<br />

zu verhindern und den Schutz des ungeborenen Lebens zu fördern.<br />

Zu den Präventionsmaßnahmen zählen auch Projekte und Angebote zur Sexualpädagogik,<br />

Aufklärungskurse, Veranstaltungen in Schulen und Kindergärten etc. (vgl. Tabelle 2,<br />

Leistungsangebote und Maßnahmen), <strong>die</strong> zusätzlich Pflichtaufgaben <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> KJHG<br />

sind.<br />

Wurden bisher <strong>die</strong> Leistungsangebote vornehmlich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben<br />

betrachtet, so ist im Bereich der Präventionsmaßnahmen nicht nur ein Schwerpunkt des<br />

Gesetzes sondern auch der Zielsetzungen des öffentlichen Trägers <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> berührt.<br />

Präventionsmaßnahmen haben eine hohe Priorität des öffentlichen Trägers. Daher sind<br />

sie sowohl in der Geschäftsberichterstattung der freien Träger wie auch im Finanzierungsmodell<br />

ein wesentliches zu berücksichtigendes Element.<br />

3.4 Qualitätsentwicklungsprozess<br />

Die hiermit vorgelegte Rahmenvereinbarung regelt auch das Berichtswesen, das Grundlage<br />

für jährliche Trägergespräche und den gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess<br />

ist. Dazu verständigte sich <strong>die</strong> Arbeitsgruppe auf einen Erfassungsbogen für den Geschäftsbericht,<br />

der einerseits an den Erfassungsmerkmalen für das Land Hessen orientiert<br />

ist und dar<strong>über</strong> hinaus einige <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>-spezifische Merkmale beinhaltet (s. Anlage<br />

4).<br />

Weitere Grundlage für den Qualitätsentwicklungsprozess sind <strong>die</strong> fachlichen Leitsätze<br />

und Leitprinzipien (s. Anlage 3). Auf <strong>die</strong>ser gemeinsamen Basis sind sowohl jeweils zeitnahe<br />

Zielvereinbarungen aufgrund geänderter gesellschaftlicher Verhältnisse wie auch<br />

<strong>die</strong> Steuerung des spezifischen Leistungsangebotes realisierbar.<br />

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