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Planungsbericht über die nach dem ... - Lahn-Dill-Kreis

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3. Teilbudget Präventionsmaßnahmen<br />

Die Aufteilung <strong>die</strong>ses Teilbudgets erfolgt entsprechend der Anzahl der im jeweiligen<br />

Vorjahr durchgeführten Präventionsmaßnahmen der fünf Träger. Damit wird der besonderen<br />

Bedeutung von Angeboten der Sexualaufklärung, der Verhütung und der<br />

Familienplanung entsprochen, <strong>die</strong> das Gesetz in § 2 SFHÄndG regelt.<br />

Teilbudget 2 und Teilbudget 3 umfassen den Anteil der Entgeltfinanzierung im Rahmen<br />

der o.a. Mischfinanzierung von Zuwendung und Entgelt.<br />

5. Resümee<br />

Seite 12 von 31<br />

Arbeitsauftrag für <strong>die</strong> partizipative Sozialplanung war es, rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen<br />

2005 ein Rahmenkonzept für eine qualitäts- und leistungsgerechte Finanzierung<br />

der Schwangerschaftskonfliktberatung mit allen freien Trägern zu erarbeiten und vorzulegen.<br />

Die dazu eingerichtete Arbeitsgruppe aus VertreterInnen der freien Träger und der Verwaltung<br />

hat sich in drei Sitzungen auf gemeinsame Grundsätze für <strong>die</strong> zu erbringenden<br />

Leistungen, ein Finanzierungsmodell und den Einstieg in einen Qualitätssicherungsprozess<br />

geeinigt.<br />

Vorgelegt werden hiermit der Entwurf einer „Rahmenvereinbarung zwischen <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<br />

<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> und den <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Schwangerschaftskonfliktgesetz anerkannten freien Trägern<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> Grundsätze für leistungs- und qualitätsorientierte Zuwendungsvereinbarungen“<br />

sowie <strong>die</strong> zugehörigen „Leitsätze institutioneller Beratung bei Schwangerschaft und<br />

Schwangerschaftskonflikten“ und der Erfassungsbogen für ein gemeinsames Berichtswesen.<br />

Auf <strong>die</strong>ser gemeinsamen Grundlage ist eine qualitäts- und leistungsgerechte Finanzierung<br />

der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Rahmen des im<br />

Wirtschaftsplan 2005 vorgesehenen Gesamtbudgets möglich. Ferner können mit der<br />

Rahmenvereinbarung Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit allen freien<br />

Trägern abgeschlossen werden, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Dauer der Rahmenvereinbarung Bestand<br />

haben. Die ermöglicht Planungssicherheit sowohl für <strong>die</strong> freien Träger als auch für den<br />

<strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>.<br />

Dar<strong>über</strong> hinaus ist es mit <strong>dem</strong> Einstieg in einen gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess<br />

möglich, jeweils zeitnahe Zielvereinbarungen aufgrund geänderter gesellschaftlicher<br />

oder wirtschaftlicher Verhältnisse zu treffen und eine zielgerichtete Steuerung<br />

<strong>die</strong>ses spezifischen Leistungsangebotes zu realisieren.<br />

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