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Planungsbericht über die nach dem ... - Lahn-Dill-Kreis

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Wetzlar, im Dezember 2004<br />

Fachbereich Bildung, Jugend und Soziales<br />

- Sozialplanung -<br />

<strong>Planungsbericht</strong><br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />

anerkannten Beratungsstellen im LDK<br />

für Sexualaufklärung, Verhütung,<br />

Familienplanung und Beratung


<strong>Kreis</strong>ausschuss des <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>es<br />

Fachbereich Bildung, Jugend und Familie<br />

Sozialplanung<br />

Meike Menn<br />

Abteilung Kinder- und Jugendhilfe<br />

Fach<strong>die</strong>nst 32.3<br />

Edith Wolff Hüppauff<br />

1


- <strong>Planungsbericht</strong> –<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />

anerkannten Beratungsstellen im LDK<br />

für Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung<br />

Seite<br />

1. Ausgangssituation 3<br />

1.1 Gesetzliche Grundlage 3<br />

1.2 Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im LDK 4<br />

1.3 Bisherige Finanzierung im <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> 4<br />

2. Planungsprozess 6<br />

3. Ergebnisse des Planungsprozesses 6<br />

3.1 Leistungsbeschreibung 7<br />

3.2 Leistungsprofile und fachliche Standards 7<br />

3.3 Prävention 8<br />

3.4 Qualitätsentwicklungsprozess 9<br />

4. Finanzierungsmodell 10<br />

5. Resumee 11<br />

6. Literatur 12<br />

Anhang<br />

Anlage 1: Fragebogen<br />

Tabelle 1: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im LDK<br />

Tabelle 2: Leistungsangebote und Maßnahmen<br />

Tabelle 3: Zielsetzung der Einrichtung<br />

Tabelle 4: Finanzierung<br />

Anlage 2: Rahmenvereinbarung zwischen <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> und den <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

Schwangerschaftskonfliktgesetz anerkannten freien Trägern <strong>über</strong> <strong>die</strong> Grundsätze<br />

für leistungs- und qualitätsorientierte Zuwendungsvereinbarungen<br />

Anlage 3: Leitsätze<br />

Anlage 4: Statistikbogen Geschäftsbericht<br />

Seite 3 von 31<br />

2


- <strong>Planungsbericht</strong> –<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />

anerkannten Beratungsstellen im LDK<br />

für Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung<br />

1. Ausgangssituation<br />

1.1 Gesetzliche Grundlage<br />

Seite 4 von 31<br />

Die gesetzlichen Grundlagen für Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung<br />

sind im „Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung<br />

einer kinderfreundlichen Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur<br />

Regelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (Schwangeren- und Familienhilfegesetz -<br />

SFHG von 1992), zuletzt geändert durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz<br />

(SFHÄndG) von 1995 gegeben.<br />

Für Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine<br />

Schwangerschaft berührenden Fragen besteht ein individueller Rechtsanspruch (§ 2 (1)<br />

SchKG). Die Länder haben dafür Sorge zu tragen, ein ausreichendes plurales Angebot<br />

wohnortnaher Beratungsstellen sicherzustellen (§ 8). Zur Sicherstellung <strong>die</strong>ses ausreichenden<br />

Angebotes haben <strong>die</strong> Beratungsstellen einen Anspruch auf eine angemessene<br />

öffentliche Förderung der Personal- und Sachkosten (§ 4 (2)).<br />

Das Land Hessen hat bisher keine Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Seinem<br />

gesetzlichen Sicherstellungsauftrag ist das Land mit einer 50-prozentigen Fallpauschale<br />

<strong>nach</strong>gekommen. Die fehlenden 50% Fallpauschale mussten <strong>die</strong> Träger von Beratungseinrichtungen<br />

durch Eigenmittel und Beantragung von Zuwendungen der örtlichen öffentlichen<br />

Träger und Kommunen decken. Dies war bisher auch Grundlage der Förderpraxis<br />

des <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>es. Mit seinen Zuwendungen für <strong>die</strong> beiden Beratungsstellen, <strong>die</strong> ausschließlich<br />

Leistungen <strong>nach</strong> o.a. Gesetz erbringen, sollte das Leistungsangebot der Einrichtungen<br />

zusätzlich zur Landesförderung gesichert werden.<br />

Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht eine Klage des Caritasverbandes Osnabrück<br />

entschieden und Vorgaben zu der angemessenen öffentlichen Förderung der<br />

Personal- und Sachkosten gemacht. Das Gericht vertritt darin <strong>die</strong> Auffassung, dass für<br />

anerkannte Beratungsstellen <strong>die</strong> staatliche Förderung mindestens 80 % der Gesamtkosten<br />

umfassen müsse. Der Anspruch auf Förderung sei nicht davon abhängig, ob <strong>die</strong> Beratungsstellen<br />

tatsächlich aufgesucht werden. Ferner habe der Staat sicherzustellen, dass<br />

schwangere Frauen wohnortnah und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Weltanschauungen<br />

beraten werden (Az.: BVerwG3C26.02).<br />

Aufgrund <strong>die</strong>ses Urteils haben in 2004 Verhandlungen zwischen <strong>dem</strong> Land Hessen und<br />

den Einrichtungsträgern <strong>über</strong> eine neue Finanzierungsstruktur stattgefunden, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Eckpunkte<br />

aus <strong>dem</strong> Bundesverwaltungsgerichtsurteil einbezieht. Das Ergebnis, das z.Zt.<br />

noch nicht schriftlich vorliegt, sieht in der Tendenz eine Erhöhung der bisherigen Fallpauschale<br />

vor.<br />

3


1.2 Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im LDK<br />

Das Schwangeren- und Familienhilfegesetz (SFHÄndG) sichert bereits 1992 in § 2 „jeder<br />

Frau und je<strong>dem</strong> Mann den Anspruch auf Beratung in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung<br />

und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft … berührenden Fragen“<br />

zu. Nach §§ 4 und 8 SFHÄndG ist <strong>die</strong>ser Anspruch auf ein „ausreichendes plurales<br />

Angebot wohnortnaher Beratungsstellen“ einzulösen, in<strong>dem</strong> je 40.000 Einwohner eine<br />

Vollzeitfachpersonalstelle zur Verfügung stehen soll. Diese Messgröße wird von Seiten<br />

des Landes bei der Anerkennung von Beratungseinrichtungen angewandt und führte für<br />

unsere Region zu o.a. fünf Einrichtungen:<br />

• Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen e.V. in Wetzlar<br />

• Caritas Wetzlar / <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-Eder e.V. (Konfliktberatung nur bis 2003) 1<br />

• Diakonisches Werk <strong>Dill</strong>enburg - Herborn in <strong>Dill</strong>enburg<br />

• Donum Vitae in Gießen (seit 2001)<br />

• Pro Familia in Gießen<br />

Somit gibt es im südlichen <strong>Kreis</strong>gebiet ein Angebot der Beratungsstelle in freier Trägerschaft<br />

aus <strong>dem</strong> evangelischen Kirchenkreis Wetzlar-Braunfels, im nördlichen <strong>Kreis</strong>gebiet<br />

das des Wohlfahrtsverbandes der evangelischen Kirche Hessen - Nassau.<br />

Mit einem katholischen Werteverständnis bietet <strong>die</strong> Caritas im nördlichen und südlichen<br />

<strong>Kreis</strong>gebiet Beratung in Fragen der Schwangerschaft (§ 2) an. 1 Als Ersatz für das fehlende<br />

Angebot <strong>nach</strong> § 5 SFHÄndG wurde auf Initiative der katholischen Frauenarbeit <strong>die</strong><br />

Beratungsstelle Donum Vitae 2001 in Gießen gegründet. Sie ist damit heute das ergänzende<br />

Angebot für Konfliktberatung (§ 5) zu <strong>dem</strong> des Caritasverbandes.<br />

Als einzige Beratungsstelle, <strong>die</strong> nicht konfessionell gebunden ist, besteht Pro Familia in<br />

Gießen.<br />

Damit ist der gesetzliche Auftrag <strong>nach</strong> §§ 3 und 8 Schwangeren- und Familienhilfegesetz<br />

(SFHÄndG) zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an wohnortnahen und<br />

weltanschaulich unterschiedlichen Beratungsstellen von Seiten des Landes erfüllt.<br />

1.3 Bisherige Finanzierung im <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Seite 5 von 31<br />

Da <strong>die</strong> bisherige Landesförderung in einer 50%igen Fallpauschale besteht, sind <strong>die</strong> Träger<br />

der Einrichtungen genötigt, <strong>die</strong> fehlenden 50% für <strong>die</strong> Beratungsleistungen durch einen<br />

Eigenanteil und durch Förderanträge bei den kommunalen Trägern ihres Versorgungsgebietes<br />

zu finanzieren. Für keine der o.a. Beratungseinrichtungen besteht bisher<br />

hinsichtlich <strong>die</strong>ses Leistungsangebots eine vertragliche Regelung mit <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>.<br />

Nur <strong>die</strong> beiden Beratungsstellen, deren Kerngeschäft ausschließlich in der Schwangerschafts-<br />

und Schwangerschaftskonfliktberatung und Sexualpädagogik besteht, haben<br />

bisher auf Antrag einen Zuschuss erhalten. Dieser Zuschuss war ein Festbetrag und richtete<br />

sich nicht entsprechend der 50%igen Fallpauschale des Landes <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> jeweiligen<br />

Leistungsumfang. Der Förderbetrag für Pro Familia ist seit 1988 eingesetzt und wurde<br />

zuletzt 1994 angepasst. Seit<strong>dem</strong> beträgt er unverändert 9 700 €. Donum Vitae, das erst<br />

seit 2001 besteht, hat erstmals 2003 einen Betrag von 3.000 € erhalten.<br />

1<br />

Der Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche musste aufgrund innerkirchlicher Entscheidungen ab 2003 <strong>die</strong> Schwangerschaftskonfliktberatungen<br />

aufgeben.<br />

4


Beide durch den LDK geförderte Beratungsstellen hatten bereits für das Haushaltsjahr<br />

2004 einen Erhöhungsantrag gestellt, der durch Umfang und Qualität der erbrachten Leistungen<br />

fachlich gerechtfertigt war. Diese Anträge wurden aufgrund der defizitären Haushaltssituation<br />

abgelehnt.<br />

Die beiden Wohlfahrtsverbände erhielten bisher eine Pauschalförderung für ihre Einrichtung,<br />

<strong>die</strong> im Rahmen ihrer vielfältigen sozialen Aufgaben eine allgemeine Lebens- und<br />

Sozialberatung anbieten. Darin ist ein spezialisiertes Angebot <strong>die</strong> Schwangerschafts- und<br />

Schwangerschaftskonfliktberatung.<br />

Der Caritasverband für den Bezirk Wetzlar e.V. stellte bereits am 26.02.2001 einen Antrag<br />

auf Förderung der Schwangerenberatung beim <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>, der mit Hinweis auf <strong>die</strong><br />

bevorstehende Neuordnung des Förderwesens abgelehnt wurde. Das Diakonische Werk<br />

<strong>Dill</strong>enburg-Herborn stellte erstmalig am 16.09.2003 einen Antrag zur Förderung der Beratungsarbeit<br />

beim LDK, der ebenfalls abgelehnt wurde.<br />

Diese Antragsstellung führte zu <strong>dem</strong> KT-Beschluss, „ein Rahmenkonzept für eine qualitäts-<br />

und leistungsgerechte Finanzierung der Schwangerschaftsberatung mit allen freien<br />

Trägern zu erarbeiten“.<br />

<strong>Kreis</strong>tagsbeschluss vom 27.09.2004<br />

Seite 6 von 31<br />

Ziffer 1: Der Antrag des Diakonischen Werkes <strong>Dill</strong>enburg - Herborn auf Förderung seiner<br />

Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung in Höhe von 5.000 € für das<br />

Haushaltsjahr 2004 wird abgelehnt.<br />

Abstimmungsergebnis: mit den Stimmen von SPD, FWG, FDP, Bündnis 90/Die Grünen<br />

und Republikanern und gegen <strong>die</strong> Stimmen von NPD und CDU wird der Ziffer 1 mehrheitlich<br />

zugestimmt.<br />

Ziffer 2: Rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2005 ist ein Rahmenkonzept für eine<br />

qualitäts- und leistungsgerechte Finanzierung der Schwangerschaftskonfliktberatung mit<br />

allen freien Trägern zu erarbeiten und vorzulegen.<br />

Abstimmungsergebnis: bei 1 Stimmenthaltung und gegen <strong>die</strong> Stimmen von Republikanern<br />

und NPD mehrheitlich zugestimmt.<br />

Ziffer 3: Der Sperrvermerk für <strong>die</strong> Kostenstelle 4540020, Ergebniskonto 7911900 für Donum<br />

Vitae und Pro Familia wird aufgehoben.<br />

Abstimmungsergebnis: Gegen <strong>die</strong> Stimmen von CDU, Republikanern und NPD und mit<br />

den Stimmen von SPD, FWG, FDP, Bündnis 90 / Die Grünen mehrheitlich zugestimmt.<br />

Förderanträge zur Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung für das<br />

Wirtschaftsjahr 2005 wurden in folgender Höhe gestellt:<br />

Beratungsstelle EFL Wetzlar 5.000,-- € vom 09.12.2004<br />

Caritas Wetzlar/<strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-Eder 6.900,-- € vom 28.10.2004<br />

Diakonischen Werkes <strong>Dill</strong>enburg - Herborn 5.000,-- € vom 06.07.2004<br />

Donum Vitae, Gießen 5.000,-- € vom 03.06.2004<br />

Pro Familia, Gießen 11.248,-- € vom 08.06.2004<br />

5


Im Jugendhilfeausschuss vom 28.09.2004 wurden <strong>die</strong> bis dahin eingegangenen Förderanträge<br />

beraten. Es wurde beschlossen im Rahmen der partizipativen Sozialplanung mit<br />

allen freien Trägern ein Rahmenkonzept zu erarbeiten, das <strong>die</strong> notwendigen Grundlagen<br />

für eine Förderung schafft. Dazu wurde ein Gesamtbudget für <strong>die</strong>sen Beratungsbereich<br />

für den Wirtschaftsplan 2004 beschlossen.<br />

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28. September 2004 folgenden<br />

Beschluss gefasst:<br />

Dem <strong>Kreis</strong>tag wird empfohlen,<br />

für den Aufgabenbereich Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung einen<br />

Gesamtbetrag von 21.000,00 € einzusetzen. Im Rahmen der Sozialplanung sowie der<br />

Verabschiedung der Landesförderrichtlinien sollen bis zur Verabschiedung des Wirtschaftsplanes<br />

2005 <strong>die</strong> Einzelzuschussbeträge ausgewiesen werden. Sollte das bis dahin<br />

nicht möglich sein, wird ein Sperrvermerk vorgeschlagen, <strong>über</strong> dessen Aufhebung dann<br />

der Ausschuss Bildung, Jugend, Familie und Senioren zeitnah entscheiden soll.<br />

Beschluss: einstimmig bei 2 Enthaltungen<br />

2. Planungsprozess<br />

Seite 7 von 31<br />

Auftrag für <strong>die</strong> partizipative Sozialplanung war, rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen<br />

2005 ein Rahmenkonzept für eine qualitäts- und leistungsgerechte Finanzierung der<br />

Schwangerschaftskonfliktberatung mit allen freien Trägern zu erarbeiten und vorzulegen.<br />

Es wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, <strong>die</strong> unter Leitung der Sozialplanerin und der Fach<strong>die</strong>nstleitung<br />

32.3 mit den VertreterInnen aller fünf freien Träger in drei Sitzungen in enger<br />

zeitlicher Folge das hiermit vorgelegte Rahmenkonzept erarbeitete.<br />

Ziel war es, eine „Rahmenvereinbarung zwischen <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> und den <strong>nach</strong><br />

<strong>dem</strong> Schwangerschaftskonfliktgesetz anerkannten freien Trägern <strong>über</strong> <strong>die</strong> Grundsätze<br />

für leistungs- und qualitätsorientierte Zuwendungsvereinbarungen“ zu erarbeiten.<br />

Anhand eines qualitativen Fragebogens wurden <strong>die</strong> Beratungsmethoden, <strong>die</strong> Leistungen<br />

<strong>nach</strong> § 2 (allg. Schwangerenberatung, Sexualberatung, Präventionsangebote, Projekte<br />

und Maßnahmen) und § 5 (Schwangerschaftskonfliktberatung) SFHÄndG sowie <strong>die</strong><br />

Personalausstattung, Fallstatistik und Finanzierung abgefragt (s. Anlage 1 und Tabelle 1<br />

im Anhang). Mit den freien Trägern wurden <strong>die</strong> Ergebnisse der Fragebögen behandelt,<br />

Fragen hinsichtlich der Einteilung der Alterskohorten, Falldefinition etc. geklärt und so <strong>die</strong><br />

Grundlagen eines einheitlichen Berichtswesens entwickelt.<br />

In den drei Sitzungen einigte sich <strong>die</strong> Arbeitsgruppe auf gemeinsame Definitionen für das<br />

Leistungsangebot, <strong>die</strong> vorliegende Rahmenvereinbarung mit Finanzierungsvereinbarung<br />

sowie <strong>die</strong> der Arbeit zugrunde liegenden fachlichen Grundsätze und ein zukünftig einheitliches<br />

Berichtswesen (vgl. Anlage 2, 3 und 4).<br />

Bei Vorliegen eines positiven Beschlusses der <strong>Kreis</strong>gremien können auf Grundlage <strong>die</strong>ser<br />

Rahmenvereinbarung leistungs- und qualitätsorientierte Einzelvereinbarungen mit allen<br />

freien Trägern abgeschlossen und <strong>die</strong> vorgesehenen Mittel im Wirtschaftsplan 2005 zugeteilt<br />

und beschieden werden.<br />

6


3. Ergebnisse des Planungsprozesses<br />

3.1 Leistungsbeschreibung<br />

Die Beratung <strong>nach</strong> § 2 SFHÄndG umfasst insbesondere Informationen <strong>über</strong> bestehende<br />

familienfördernde Leistungen und Hilfen für Schwangere, Hilfen bei der Suche <strong>nach</strong> einem<br />

Arbeit- und Ausbildungsplatz sowie bei der Nachbetreuung <strong>nach</strong> einer Geburt des<br />

Kindes. Ebenso bedeutsam ist <strong>die</strong> Beratung in Fragen der Sexualität, der Empfängnisverhütung<br />

und der Familienplanung. Ein weiterer besonderer Schwerpunkt liegt auf der Sexualaufklärung<br />

mit <strong>dem</strong> Ziel, Schwangerschaftskonflikte zu vermeiden. Zusammen sind<br />

<strong>die</strong>s <strong>die</strong> Aufgaben <strong>nach</strong> § 2 SFHÄndG.<br />

Die Schwangerschaftskonfliktberatung <strong>nach</strong> § 5 SFHÄndG hingegen richtet sich ergebnisoffen<br />

nur an Frauen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Möglichkeit einer Abtreibung zumindest in Erwägung ziehen,<br />

und bietet neben Informationen zum Schwangerschaftsabbruch auch Hilfen und Unterstützung<br />

für <strong>die</strong> Lebenssituationen an, <strong>die</strong> zum Konflikt geführt haben.<br />

Zwar trägerspezifisch mit unterschiedlichen Schwerpunkten bieten alle fünf freien Träger<br />

Leistungen <strong>nach</strong> § 2 und § 5 SFHÄndG an. Eine Ausnahme ist <strong>die</strong> Caritas, <strong>die</strong> keine Konfliktberatung<br />

mit Bescheinigung mehr durchführt. Diese innerkirchlich begründete Rücknahme<br />

des Leistungsangebots der Caritas war einziger Anlass für <strong>die</strong> Gründung von Donum<br />

Vitae, damit weiterhin Konfliktberatung <strong>nach</strong> katholischem Werteverständnis angeboten<br />

werden kann.<br />

3.2 Leistungsprofile und fachliche Standards<br />

Seite 8 von 31<br />

Alle fünf Einrichtungen zeichnen sich durch unterschiedliche trägerspezifische Leistungsschwerpunkte<br />

aus und haben ihre staatliche Anerkennung aufgrund der ihrer Arbeit zugrunde<br />

liegenden fachlichen Standards erhalten.<br />

Die Schwangerschaftsberatung bei den Wohlfahrtsverbänden (beim Diakonischen Werk<br />

auch <strong>die</strong> Konfliktberatung) ist ein spezialisiertes Angebot innerhalb der allgemeinen Lebens-<br />

und Sozialberatung (ca. 8-15 % der Sozialberatung) und wird von <strong>dem</strong>selben<br />

Fachpersonal erbracht.<br />

Diese enge Verzahnung mit der wohlfahrtsverbandlichen Tätigkeit wird deutlich in der<br />

hohen Anzahl von Fällen mit zusätzlichen materiellen Hilfen primär aus der Mutter-Kind-<br />

Stiftung (s. Anhang Tabelle 1). Offensichtlich entscheiden sich Ratsuchende bei der Wahl<br />

der Einrichtung u.a. auch da<strong>nach</strong>, welche zusätzlichen materiellen Hilfeangebote in der<br />

Einrichtung bestehen. Insgesamt ist festzustellen, das das Verhältnis von Schwangerschaftskonfliktberatungen<br />

zu Schwangerschaftsberatungen bei den drei Beratungsstellen<br />

<strong>über</strong>einstimmend etwa 1:2 ist, bei den Wohlfahrtsverbänden jedoch davon abweichend<br />

ein sehr viel höherer Anteil (1:5) an Beratungsfällen <strong>nach</strong> §2 anfällt (s. Anhang Tabelle 1).<br />

Verständlich wird <strong>die</strong>ser Schwerpunkt, betrachtet man das von den Wohlfahrtsverbänden<br />

angegebene Grundverständnis und <strong>die</strong> Zielsetzung ihrer Beratungstätigkeit. „Die katholischen<br />

Beratungsstellen sind seit jeher einem ganzheitlichen Beratungskonzept verpflichtet,<br />

das allen Ratsuchenden – unter Einbeziehung der gesamten Lebenssituation – Beratung<br />

und Unterstützung anbietet (Caritas, vgl. Tabelle 3, Zielsetzung der Einrichtungen).<br />

Das Diakonische Werk beschreibt seine Einrichtung als eine “Beratungsstelle mit Angeboten<br />

für Menschen mit Beratungsbedarf“ (Diakonisches Werk).<br />

Bei der Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen ist <strong>die</strong> Beratung <strong>nach</strong><br />

<strong>dem</strong> Schwangerschaftskonfliktgesetz ein wesentlicher Teil des Kerngeschäftes. Das vor-<br />

7


handene Fachpersonal erbringt <strong>die</strong> Leistungen mit psychologisch/pädagogischer und therapeutischer<br />

Beratungsmethodik sowohl für solche <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />

wie auch <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> KJHG.<br />

„Aufgabe der Beratungsstelle ist es junge Erwachsene und Erwachsene bei der Klärung<br />

und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und deren zugrunde liegenden<br />

Faktoren zu unterstützen.... Die Hilfestellung erfolgt vor allem durch <strong>die</strong> Gewährung<br />

psychologisch/pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen.<br />

Grundlage ist ein ganzheitliches Beratungskonzept, das alle Fragen, <strong>die</strong> mit Partnerschaft<br />

und Familien verbunden sind, einschließt“( Beratungsstelle EFL).<br />

Das Kerngeschäft von Donum Vitae und Pro Familia besteht ausschließlich in der Sexualaufklärung/Sexualpädagogik<br />

und <strong>dem</strong> Beratungsangebot in Fragen der Familienplanung,<br />

Schwangerschaft und bei Schwangerschaftskonflikten. „Beratung für Schwangere,<br />

für Frauen und Paare im Schwangerschaftskonflikt und für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch<br />

/ Intensive Begleitung <strong>über</strong> einen längeren Zeitraum / Vermittlung von Hilfen und<br />

Geldern / Kooperation mit Institutionen im regionalen und <strong>über</strong>regionalen Bereich“ (Donum<br />

Vitae).<br />

„Pro Familia setzt sich ein für eigenverantwortliche Familienplanung und selbstbestimmte<br />

Sexualität. Sie hält dazu Beratungsangebote, Informationen und Fortbildung und sexualpädagogische<br />

Angebote vor“ (Pro Familia).<br />

Trotz <strong>die</strong>ser unterschiedlichen trägerspezifischen Schwerpunkte handeln alle Einrichtungen<br />

<strong>nach</strong> fachlichen Grundsätzen, <strong>die</strong> den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies<br />

war wesentliche Grundlage, um gemeinsam fachliche und ethische Standards in der Arbeitsgruppe<br />

zu vereinbaren (s. Anlage 3). Damit ist ein Baustein für den einzuleitenden<br />

Qualitätsentwicklungsprozess geschaffen.<br />

3.3 Prävention<br />

Unter Berücksichtigung des <strong>Kreis</strong>tagsbeschlusses vom 15.12.2003, des Leitprinzips des<br />

Fachbereiches Bildung, Jugend und Soziales (FB III) sowie des Abteilungsziels (Kinder-<br />

und Jugendhilfe, Abt. 32) des <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>es sollen präventive Angebote besonders<br />

gefördert werden.<br />

<strong>Kreis</strong>tagsbeschluss vom 15.12.2003<br />

„Die Förderstruktur im Bereich der sozialen Hilfen im <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> ist zu <strong>über</strong>prüfen und<br />

zu optimieren. Doppelstrukturen sind abzubauen und der Vorrang präventiver Angebote<br />

ist zu beachten. Ein aussagekräftiges Sozial-Controlling ist auf- und auszubauen“ (Antrag<br />

der SPD-<strong>Kreis</strong>tagsfraktion vom 11.12.2003).<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt<br />

Fachbereich 3 - Vision 2006 - LDK (Auszug)<br />

Seite 9 von 31<br />

2. Fachbereichsziel<br />

Förderung stabiler Familien als Ort wechselseitiger Fürsorge:<br />

- aktive Stärkung bereits in frühen Phasen der Familienentwicklung sowohl hinsichtlich<br />

der Elternschaft wie auch Partnerschaft<br />

8


2. Leitprinzip: Vorbeugen statt Reagieren:<br />

- Prävention als handlungsleitendes Prinzip<br />

- Schaffung von Rahmenbedingungen für lebenswerte und stabile Verhältnisse<br />

- Begrenzung von Konflikten und Lebenskrisen durch vorbeugende Angebote<br />

Abteilungsleitziel 32<br />

Die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe arbeitet präventiv<br />

Seite 10 von 31<br />

Das Fachbereichsziel weist besonders auf <strong>die</strong> „aktive Stärkung bereits in frühen Phasen<br />

der Familienentwicklung sowohl hinsichtlich der Elternschaft wie auch Partnerschaft“ hin<br />

und setzt sich als Leitziel „Vorbeugen statt reagieren“. Das Abteilungsziel der Kinder- und<br />

Jugendhilfe setzt präventives Arbeiten als Leitprinzip fest.<br />

Der in § 2 SFHÄndG genannte Bereich der Sexualaufklärung, insbesondere Sexualpädagogik<br />

sowie <strong>die</strong> Informationsvermittlung in Fragen der Sexualität, der Empfängnisverhütung<br />

und der Familienplanung gehören zu <strong>die</strong>sen Präventionsaufgaben. Leitsatz der präventiven<br />

Angebote ist, alle zielführenden Maßnahmen zu ergreifen, einen Schwangerschaftskonflikt<br />

zu verhindern und den Schutz des ungeborenen Lebens zu fördern.<br />

Zu den Präventionsmaßnahmen zählen auch Projekte und Angebote zur Sexualpädagogik,<br />

Aufklärungskurse, Veranstaltungen in Schulen und Kindergärten etc. (vgl. Tabelle 2,<br />

Leistungsangebote und Maßnahmen), <strong>die</strong> zusätzlich Pflichtaufgaben <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> KJHG<br />

sind.<br />

Wurden bisher <strong>die</strong> Leistungsangebote vornehmlich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben<br />

betrachtet, so ist im Bereich der Präventionsmaßnahmen nicht nur ein Schwerpunkt des<br />

Gesetzes sondern auch der Zielsetzungen des öffentlichen Trägers <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> berührt.<br />

Präventionsmaßnahmen haben eine hohe Priorität des öffentlichen Trägers. Daher sind<br />

sie sowohl in der Geschäftsberichterstattung der freien Träger wie auch im Finanzierungsmodell<br />

ein wesentliches zu berücksichtigendes Element.<br />

3.4 Qualitätsentwicklungsprozess<br />

Die hiermit vorgelegte Rahmenvereinbarung regelt auch das Berichtswesen, das Grundlage<br />

für jährliche Trägergespräche und den gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess<br />

ist. Dazu verständigte sich <strong>die</strong> Arbeitsgruppe auf einen Erfassungsbogen für den Geschäftsbericht,<br />

der einerseits an den Erfassungsmerkmalen für das Land Hessen orientiert<br />

ist und dar<strong>über</strong> hinaus einige <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>-spezifische Merkmale beinhaltet (s. Anlage<br />

4).<br />

Weitere Grundlage für den Qualitätsentwicklungsprozess sind <strong>die</strong> fachlichen Leitsätze<br />

und Leitprinzipien (s. Anlage 3). Auf <strong>die</strong>ser gemeinsamen Basis sind sowohl jeweils zeitnahe<br />

Zielvereinbarungen aufgrund geänderter gesellschaftlicher Verhältnisse wie auch<br />

<strong>die</strong> Steuerung des spezifischen Leistungsangebotes realisierbar.<br />

9


4. Finanzierungsmodell<br />

Vereinbart wurde eine Mischfinanzierung aus Zuwendung und Entgelt. Damit wird sowohl<br />

<strong>dem</strong> Pflichtleistungscharakter der Aufgaben aufgrund der Individualanspruchs entsprochen<br />

als auch der gesetzlichen Vorgabe, ein ausreichendes plurales Angebot wohnortnaher<br />

Beratung unabhängig von der Inanspruchnahme sicherzustellen.<br />

Ausgehend von <strong>dem</strong> im Jugendhilfeausschuss beschlossenen Gesamtbudget in Höhe<br />

von 21.000 € für <strong>die</strong> qualitätsorientierte Sicherung des Beratungsbereiches wurde folgendes<br />

Finanzierungsmodell entwickelt, auf das sich alle Beteiligten geeinigt haben.<br />

Eine Finanzierung nur <strong>nach</strong> Fallpauschalen wie vom Land praktiziert wird für den <strong>Lahn</strong>-<br />

<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> abgelehnt. Sie widerspricht <strong>dem</strong> gesetzlichen Auftrag, unabhängig von der Inanspruchnahme<br />

ein ausreichendes Beratungsangebot vorhalten zu müssen. Zu<strong>dem</strong> würden<br />

dadurch kleinere Einrichtungen wie Donum Vitae mit einem geringeren Fallaufkommen<br />

<strong>über</strong>proportional be<strong>nach</strong>teiligt.<br />

Auch eine pauschale Aufteilung des o.g. zur Verfügung stehenden Budgets auf <strong>die</strong> fünf<br />

Träger würde <strong>dem</strong> unterschiedlichen Leistungsumfang und damit auch den damit verbundenen<br />

Kosten der einzelnen Einrichtungen nicht gerecht.<br />

Um sowohl <strong>dem</strong> gesetzlichen Auftrag als auch den unterschiedlichen Einrichtungsprofilen<br />

gerecht zu werden, wurde eine Aufteilung des Gesamtbudgets in folgende drei<br />

Teilbudgets vereinbart.<br />

1. Teilbudget Basisfinanzierung<br />

Sie begründet einen Sockelbetrag, der der gesetzlichen Forderung <strong>nach</strong> Vorhalt eines<br />

ausreichenden, wohnortnahen, pluralen Leistungsangebots - unabhängig von dessen<br />

Inanspruchnahme - genügt. Dies stellt zugleich den Anteil Zuwendungsfinanzierung an<br />

der Gesamtfinanzierung dar.<br />

Dieses Teilbudget wird nur auf <strong>die</strong> drei Einrichtungen aufgeteilt, <strong>die</strong> als institutionelle<br />

Beratungsstellen im Kerngeschäft Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung<br />

anbieten. Für <strong>die</strong> Wohlfahrtsverbände ist <strong>die</strong> Basisfinanzierung bereits durch<br />

<strong>die</strong> Pauschalförderung durch den <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> abgegolten.<br />

2. Teilbudget Finanzierung <strong>nach</strong> Fallzahlen 2<br />

Seite 11 von 31<br />

Die Aufteilung <strong>die</strong>ses Teilbudgets erfolgt entsprechend der Fallzahlen des jeweiligen<br />

Vorjahres für Beratungen <strong>nach</strong> §§ 2 und 5 SFHÄndG. Damit wird <strong>dem</strong> gesetzlich vorgegebenen<br />

individuellen Rechtsanspruch auf Beratung entsprochen. Dar<strong>über</strong> hinaus<br />

ist damit <strong>die</strong> Orientierung an der Förderpraxis des Landes durch Fallpauschalen berücksichtigt.<br />

2<br />

Das Konzept wurde auf der Datengrundlage von 2003 erarbeitet. Für <strong>die</strong> Bemessung der Förderungshöhe für den<br />

Wirtschaftsplan 2005 werden <strong>die</strong> Daten 2004 zugrunde gelegt<br />

10


3. Teilbudget Präventionsmaßnahmen<br />

Die Aufteilung <strong>die</strong>ses Teilbudgets erfolgt entsprechend der Anzahl der im jeweiligen<br />

Vorjahr durchgeführten Präventionsmaßnahmen der fünf Träger. Damit wird der besonderen<br />

Bedeutung von Angeboten der Sexualaufklärung, der Verhütung und der<br />

Familienplanung entsprochen, <strong>die</strong> das Gesetz in § 2 SFHÄndG regelt.<br />

Teilbudget 2 und Teilbudget 3 umfassen den Anteil der Entgeltfinanzierung im Rahmen<br />

der o.a. Mischfinanzierung von Zuwendung und Entgelt.<br />

5. Resümee<br />

Seite 12 von 31<br />

Arbeitsauftrag für <strong>die</strong> partizipative Sozialplanung war es, rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen<br />

2005 ein Rahmenkonzept für eine qualitäts- und leistungsgerechte Finanzierung<br />

der Schwangerschaftskonfliktberatung mit allen freien Trägern zu erarbeiten und vorzulegen.<br />

Die dazu eingerichtete Arbeitsgruppe aus VertreterInnen der freien Träger und der Verwaltung<br />

hat sich in drei Sitzungen auf gemeinsame Grundsätze für <strong>die</strong> zu erbringenden<br />

Leistungen, ein Finanzierungsmodell und den Einstieg in einen Qualitätssicherungsprozess<br />

geeinigt.<br />

Vorgelegt werden hiermit der Entwurf einer „Rahmenvereinbarung zwischen <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<br />

<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> und den <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Schwangerschaftskonfliktgesetz anerkannten freien Trägern<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> Grundsätze für leistungs- und qualitätsorientierte Zuwendungsvereinbarungen“<br />

sowie <strong>die</strong> zugehörigen „Leitsätze institutioneller Beratung bei Schwangerschaft und<br />

Schwangerschaftskonflikten“ und der Erfassungsbogen für ein gemeinsames Berichtswesen.<br />

Auf <strong>die</strong>ser gemeinsamen Grundlage ist eine qualitäts- und leistungsgerechte Finanzierung<br />

der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Rahmen des im<br />

Wirtschaftsplan 2005 vorgesehenen Gesamtbudgets möglich. Ferner können mit der<br />

Rahmenvereinbarung Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit allen freien<br />

Trägern abgeschlossen werden, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Dauer der Rahmenvereinbarung Bestand<br />

haben. Die ermöglicht Planungssicherheit sowohl für <strong>die</strong> freien Träger als auch für den<br />

<strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>.<br />

Dar<strong>über</strong> hinaus ist es mit <strong>dem</strong> Einstieg in einen gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess<br />

möglich, jeweils zeitnahe Zielvereinbarungen aufgrund geänderter gesellschaftlicher<br />

oder wirtschaftlicher Verhältnisse zu treffen und eine zielgerichtete Steuerung<br />

<strong>die</strong>ses spezifischen Leistungsangebotes zu realisieren.<br />

11


6. Literatur<br />

Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz<br />

(SFHÄndG). 21.08.1995<br />

Hessischer Landtag. Kleine Anfrage betreffend Schwangerschaftskonfliktberatung in Hessen<br />

– Sicherstellung der Beratungsarbeit durch ausreichende Landesfinanzierung und<br />

Antwort der Sozialministerin. Drucksache 16/423. Wiesbaden.<br />

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 11. Senat „zum Anspruch auf Förderung von<br />

Schwangerenberatungsstellen; zum Umfang der Förderung“. Urteil vom 18.11.1997 (Az:<br />

11 UE 315/97)<br />

BVerwG 3. Senat „Förderanspruch katholischer Schwangerenberatungsstellen; Schwangerenkonfliktberatung;<br />

Versorgungsschlüssel“. Urteil vom 15. Juli 2004 (Az: 3 C 48/03)<br />

BVerwG 3. Senat „Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen: Anspruch auf angemessene<br />

Förderung erforderlicher Beratungsstellen“. Urteil vom 03. Juli 2003 (Az: 3 C 26/02)<br />

Stellungnahme des Deutschen Arbeitskreises für Jugend-, Ehe- und Familienberatung.<br />

„Ethische Standards in der Institutionellen Beratung“. Aus: Informationen für Erziehungsberatungsstellen<br />

2/03<br />

<strong>Kreis</strong>ausschuss des <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>es: Projektbericht „Aufbau Sozialplanung / Sozialcontrolling<br />

im LDK). Wetzlar, Mai 2004<br />

Anhang<br />

Anlage 1: Fragebogen<br />

Tabelle 1: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im LDK<br />

Tabelle 2: Leistungsangebote und Maßnahmen<br />

Tabelle 3: Zielsetzung der Einrichtung<br />

Tabelle 4: Finanzierung<br />

Anlage 2: Rahmenvereinbarung zwischen <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> und den <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

Schwangerschaftskonfliktgesetz anerkannten freien Trägern <strong>über</strong> <strong>die</strong> Grundsätze für<br />

leistungs- und qualitätsorientierte Zuwendungsvereinbarungen<br />

Anlage 3: Leitsätze<br />

Anlage 4: Statistikbogen Geschäftsbericht<br />

Seite 13 von 31<br />

12


Fachbereich Bildung, Jugend<br />

und Soziales<br />

Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung<br />

im <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

1. Allgemeine Informationen<br />

- Fragebogen -<br />

Name der Beratungsstelle ______________________________________________________<br />

Adresse ______________________________________________________<br />

______________________________________________________<br />

Telefonnummer / Fax ______________________________________________________<br />

E-Mail-Adresse ______________________________________________________<br />

Träger ______________________________________________________<br />

Offene Sprechzeiten (Summe Wochenstunden): _______________________________________<br />

Telefonische Erreichbarkeit (Summe Wochenstunden): _________________________________<br />

Prozentualer Anteil des Beratungsangebotes in Fragen der Schwangerschaft und des<br />

Schwangerschaftskonflikts am Gesamtleistungsumfang der Einrichtung in 2003:<br />

%ualer Anteil an<br />

Beratungsfällen<br />

%ualer Anteil an Fachpersonalstellen<br />

Sozialplanung, 25.10.2004<br />

%ualer Anteil an<br />

Gesamtkosten<br />

Zielsetzung der Einrichtung:<br />

________________________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________________________<br />

Seite 14 von 31<br />

2. Leistungen zur Schwangerschaftsberatung / Schwangerschaftskonfliktberatung<br />

<strong>nach</strong> SFHÄndG werden angeboten <strong>nach</strong><br />

– Zutreffendes bitte ankreuzen, evtl. Erläuterungen anführen -<br />

Methoden<br />

O Aufsuchende Beratung<br />

O Begleitende Beratung<br />

O Einzelberatung<br />

O Paarberatung<br />

O Fachberatung / Case-Management<br />

O Familienberatung / mit psychosozialem Umfeld<br />

O Beratung in der Gruppe<br />

O Internetberatung<br />

O Seminare / Workshops<br />

O Telefonberatung<br />

O Sonstige Beratungsmethoden ____________________________________________________<br />

________________________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________________________<br />

Die Schwangerschaftsberatung (<strong>nach</strong> § 2 SFHÄndG) Ihrer Einrichtung umfasst folgende<br />

Beratungs- und Informationsangebote:<br />

– Zutreffendes bitte ankreuzen, evtl. Erläuterungen anführen -<br />

O Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung<br />

O Sexual-, Partnerschafts- und sonstige psychosoziale Beratung<br />

O Beratung <strong>über</strong> familienfördernde Hilfen / Leistungen, Rechte im Arbeitsleben<br />

O Beratung in Fragen der Schwangerschaft und Geburt<br />

O Vorsorgeuntersuchungen und Kosten der Entbindung<br />

O soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere (Mutter-Kind-Stiftung)<br />

O Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch, Pränatale Diagnostik<br />

O Hilfsmöglichkeiten für behinderte Kinder<br />

O Angebot einer Nachbetreuung <strong>nach</strong> der Geburt des Kindes<br />

O Beratung <strong>nach</strong> Trennung/ Verlust eines Kindes<br />

O rechtliche und psychosoziale Konflikte in Zusammenhang mit einer Adoption<br />

O Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen<br />

- 2 -


O Unterstützung bei der Wohnungssuche<br />

O geschlechtsspezifische Beratungsangebote für Männer<br />

O sonstige ____________________________________________________________<br />

____________________________________________________________<br />

____________________________________________________________<br />

Die Schwangerschaftskonfliktberatung (<strong>nach</strong> § 5 SFHÄndG) Ihrer Einrichtung bearbeitet<br />

folgende Themenbereiche<br />

– Zutreffendes bitte ankreuzen, evt. Erläuterungen anführen –<br />

O Konfliktberatung<br />

O medizinische, soziale und juristische Informationen<br />

O Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches<br />

O Angebot zur Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen<br />

O Unterstützung bei der Wohnungssuche<br />

O Unterstützung bei der Suche <strong>nach</strong> Betreuungsmöglichkeiten für das Kind<br />

O Unterstützung bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung<br />

O Nachbetreuung <strong>nach</strong> einem Schwangerschaftsabbruch<br />

O Einbeziehung des Mannes / psychosozialen Umfeldes<br />

O Sonstige ______________________________________________________________<br />

______________________________________________________________<br />

3. Weitere Leistungsangebote der Beratungsstelle zum Thema Sexualität/<br />

Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt in 2003:<br />

O Präventionsmaßnahmen (Kiga-Elternabende, Schulen… ) - Benennen der Maßnahmen / Umfang-<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

O Angebote im Bereich der Sexualpädagogik (KJHG) - Benennen der Maßnahmen / Umfang -<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

O Bildungsmaßnahmen - Benennen der Maßnahmen / Umfang –<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

-3-<br />

O Vergabe des Stiftungsgeldes der „Mutter-Kind-Stiftung“<br />

Höhe des Fördervolumens in 2003 _______________________________<br />

O Andere / Trägerspezifische finanzielle Unterstützungen: welche?<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

O Projekte - Benennen der Maßnahmen / Umfang -<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

O Zusammenarbeit / Kooperation mit - Benennung der Maßnahmen / Institutionen -<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

4. Mitarbeiter/innen<br />

Anzahl der Beratungsfachkräfte für Leistungen <strong>nach</strong> §§ 2 und 5 SFHÄndG (Bruttowochen-<br />

stunden) in 2003 ________________________________<br />

Seite 15 von 31<br />

davon<br />

O Psychologin /Psychologe ________________________________________________________<br />

O Pädagogin / Pädagoge _________________________________________________________<br />

O Ärztin/ Arzt ___________________________________________________________________<br />

O Sozialarbeiterin, -pädagogin / Sozialarbeiter, -pädagoge ______________________________<br />

O Sonstige ______________________________________________________________________<br />

Anzahl der Verwaltungskräfte (Bruttowochenstunden) ___________________________<br />

O Fallbesprechung / kollegiale Beratung Std. / Woche<br />

O Supervision / Intervision Std. / Monat<br />

- 4 -


5. Fallstatistik 2003<br />

Fälle 2003 Beratung <strong>nach</strong><br />

§ 2 SFHÄndG<br />

Bearbeitete Fälle insgesamt*<br />

davon bearbeitete Fälle aus LDK*<br />

Abgeschlossene Fälle aus LDK<br />

Durchschnittliche Anzahl der Beratungskontakte<br />

pro abgeschlossene<br />

Fälle<br />

Beratung <strong>nach</strong><br />

§ 5 SFHÄndG<br />

* Bearbeitete Fälle sind <strong>die</strong> Summe der aus <strong>dem</strong> Vorjahr <strong>über</strong>nommenen und im laufenden Jahr neu hinzugekommenen Fälle<br />

6. Angaben zu Klienten in 2003<br />

Bearbeitete Fälle LDK <strong>nach</strong> Geschlecht:<br />

weiblich<br />

Bearbeitete Fälle LDK <strong>nach</strong> Alter:<br />

< 18 Jh<br />

18 - 25 Jh<br />

25 - 35 Jh<br />

35 - 45 Jh<br />

45 Jh<br />

männlich Paare<br />

-5-<br />

Bearbeitete Fälle LDK <strong>nach</strong> Nationalität:<br />

Deutsch<br />

davon von Migration betroffen<br />

Türkisch<br />

EU-Länder<br />

Osteuropa<br />

Afrika<br />

Asien<br />

Sonstige<br />

7. Durchgeführte Maßnahmen mit Teilnehmern aus LDK in 2003 (laut Ziffer 3)<br />

Art der Maßnahme<br />

Zielgruppe<br />

Teilnehmerzahl<br />

8. Finanzierung des Leistungsangebots für Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung<br />

in 2003<br />

Gesamtkosten<br />

Personalkosten<br />

Sachkosten<br />

Zuschuss LDK (beantragt)<br />

Zuschuss LDK (geleistet)<br />

Landesmittel<br />

Trägermittel<br />

sonstige<br />

Seite 16 von 31<br />

- 6 -


1. Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> (2003)<br />

Off. Sprechzeiten:<br />

Tel. Erreichbarkeit<br />

Aufsuchende Arbeit<br />

%ualer Anteil<br />

an Beratungsfällen,<br />

an Fachpersonalstellen,<br />

an Gesamtkosten<br />

Methoden, <strong>die</strong> nicht angeboten<br />

werden<br />

Themen <strong>nach</strong> § 2<br />

SFHÄndG, <strong>die</strong> nicht ange-<br />

boten werden<br />

Themen <strong>nach</strong> § 5<br />

SFHÄndG, <strong>die</strong> nicht ange-<br />

boten werden<br />

Stiftungsgelder:<br />

„Mutter-Kind-Stiftung“<br />

anderer<br />

PsychologIn ***<br />

PädagogIn ***<br />

ÄrztIn ***<br />

SA / SP<br />

Sonstige<br />

Std. der Verwaltungskräfte<br />

Fallbesprechung / kollegiale<br />

Beratung<br />

Supervision<br />

Caritas Wetzlar/<strong>Lahn</strong>-<br />

<strong>Dill</strong>-Eder e.V.<br />

We /Dil. je 12 Std./Woche *<br />

Je 30 Std. / Woche*<br />

(der Gesamtcaritas)<br />

8%<br />

5%<br />

3% (ca.)<br />

Tabelle 1: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im LDK<br />

Diakonisches Werk<br />

<strong>Dill</strong>enburg-Herborn<br />

23 Std. / Woche*<br />

40 Std. / Woche (und AB)*<br />

15%<br />

7% (75% der Sozialberatung)<br />

6%<br />

Internetberatung Internetberatung<br />

Geschlechtsspezifische Angebote<br />

für Männer<br />

Konfliktberatung mit Schein<br />

129.240 €<br />

Bischöflicher Hilfsfonds,<br />

(20.000 €)<br />

Dispofond<br />

57,75 Std. / Woche (=>1,5<br />

VZÄ)<br />

(RA, 1x/Monat, Honorarbasis)<br />

19,25 Std. / Woche<br />

1 Std. / Woche<br />

1,5 Std. / Woche<br />

Geschlechtsspezifische Angebote<br />

für Männer<br />

Beratungsstelle Wetzlar<br />

für Familien- , Ehe- und<br />

Lebensfragen e.V.<br />

29,5 Std. / Woche*<br />

50 Std. / Woche*<br />

30%<br />

33%<br />

24%<br />

Aufsuchende Beratung<br />

Begleitende Beratung<br />

Internetberatung<br />

Telefonberatung<br />

Geschlechtsspezifische Angebote<br />

für Männer<br />

Donum Vitae,<br />

Gießen<br />

25 Std. / Woche<br />

17,5 Std. / Woche<br />

4 Std. / Woche<br />

100%<br />

100%<br />

100%<br />

Internetberatung<br />

Seminare / Workshops<br />

34,5**<br />

100%<br />

100%<br />

100%<br />

Geschlechtsspezifische Ange--bote für Männer<br />

--- --- --- ---<br />

97.000 €<br />

Kirchl. Stiftung in Hessen und<br />

Nassau<br />

Pädagogin (0,25)<br />

Sozialarbeiterin (0,75)<br />

(beide in allg. Beratungsstelle<br />

eingebettet)<br />

=> 0,75 VZÄ<br />

0,75<br />

wöchentlich<br />

monatlich<br />

---<br />

Vermittlung an landeskirchl.<br />

Härtefonds<br />

PsychologIn 1 VZÄ<br />

PädagogIn 1 VZÄ<br />

SP (0,5)<br />

(Personal der Gesamt-EFL)<br />

=> 0,75 VZÄ<br />

20,00 Std./Woche<br />

1,5 Std. / 14 tägig<br />

4-5 x / Jahr<br />

10.400 € (mehr Anfragen<br />

konnten nicht abgearbeitet<br />

werden)<br />

Psychologin (Honorarstelle)<br />

Pädagogin,29 Std./0,75 VZÄ<br />

Kinder- u. ÄrztIn (ehrenamtl)<br />

1 Soz.päd (Honorarstelle)<br />

1 Juristin (Honorarstelle)<br />

19,25 Std. / Woche<br />

1 Std. / Woche<br />

1 Std. / Monat<br />

Seite 17 von 31<br />

Pro Familia,<br />

Gießen<br />

Aufsuchende Beratung<br />

Begleitende Beratung<br />

64.132 €<br />

(240 Anträge)<br />

PädagogIn: 32 Std.<br />

Lehrerin: 50 Std.<br />

SA: 27,25 Std.<br />

(=109,25 Std. /Woche)<br />

=> 2,84 VZÄ<br />

32,5 Std.<br />

(Geschäftsführung: 12,5<br />

Std., Verwaltung: 20 Std.)<br />

1 Std. / Woche/BeraterIn<br />

2,5 Std./ Monat/BeraterIn


Fallstatistik 2003****:<br />

(bearb. Fälle insgesamt)<br />

bearb. Fälle LDK / Wetzlar<br />

Abgeschl. Fälle LDK / We<br />

Caritas Wetzlar/<br />

<strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-Eder e.V.<br />

Diakonisches Werk<br />

<strong>Dill</strong>enburg-Herborn<br />

Beratungsstelle Wetzlar<br />

für Familien- , Ehe- und<br />

Lebensfragen e.V.<br />

Donum Vitae,<br />

Gießen<br />

Pro Familia,<br />

Gießen<br />

§ 2 § 5 § 2 § 5 § 2 § 5 § 2 § 5 § 2 § 5<br />

461 1<br />

461<br />

k.A.<br />

390 72<br />

390 71<br />

362 72<br />

(139) (142)<br />

72 69<br />

72 69<br />

(224) (130)<br />

25 22<br />

22 21<br />

(1551) (721)<br />

99 / 55 133 / 52<br />

90 / 50 133 / 52<br />

d ∑ K p F 2,38 3,5 1,2 5 1 2,5 2 1,6 1,05<br />

Bearbeitete Fälle LDK :<br />

weiblich<br />

männlich<br />

Paare<br />

Gesamtkosten<br />

Personalkosten<br />

Sachkosten<br />

Zuschuss LDK (beantragt)<br />

Zuschuss LDK (geleistet)<br />

Landesmittel<br />

Trägermittel<br />

Zuschuss Stadt Gießen<br />

Zuschuss <strong>Kreis</strong> Gießen<br />

Zuschuss Stadt Wetzlar<br />

Sonstige<br />

423<br />

9<br />

29<br />

144.089,00 €<br />

118.689,00 €<br />

25.400,00 €<br />

6.900,00 € (für 2005)<br />

---<br />

23.000,00 €<br />

121.089,00 €<br />

---<br />

---<br />

277<br />

5<br />

180<br />

96.600 €<br />

80.500 €<br />

16.200 €<br />

5.000 € (für 2004 u 2005)<br />

---<br />

20.472,75 €<br />

76.127 €<br />

141<br />

45.964,45 €<br />

2.779,22 €<br />

5.000 €<br />

12.536,00 €<br />

36.207,27 €<br />

* = Sprechzeiten /Öffnungszeiten während der Gesamtöffnungszeiten der (allgemeinen) Beratungsstelle<br />

** = reine „offene Sprechstunde“, am selben Tag Erstgespräch möglich<br />

*** = neben den ehrenamtlich arbeitenden PsychologInnen, PädagogInnen, ÄrztInnen<br />

**** = reine Fälle (ohne Gruppenangebote, 1 Fall= 6 TN)<br />

Tabelle 1: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im LDK - 2 -<br />

70 %<br />

30 %<br />

68.467,21 €<br />

55.240,11 €<br />

13.227,10 €<br />

5.000,00 €<br />

3.000,00 €<br />

20.285,86 €<br />

2.342,44 €<br />

11.060,00 €<br />

12.800,00 €<br />

3.000,00 €<br />

15.978,91 € (Stiftung,<br />

Mitglied, Spenden…)<br />

Seite 18 von 31<br />

LDK WZ<br />

133 74<br />

16 9<br />

83 24<br />

268,788,95 €<br />

224.991,39 €<br />

43.797,56 €<br />

11.248,00 €<br />

9.663,00 €<br />

122.836,50 €<br />

26.537,00 €<br />

26.330,00 €<br />

51.000,00 €<br />

3.000,00 €<br />

28.575,00 €<br />

Stand: 23.11.2004


2. Weitere Leistungsangebote zum Thema Sexualität/ Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt<br />

in 2003:<br />

Caritas DW Beratungsstelle Donum Vitae Pro Familia<br />

Prävention Im Konfirmandenunterricht,<br />

Gruppenangebote in der<br />

Beratungsstelle:<br />

Sexualpädago<br />

gik<br />

Bildungsmaßn<br />

ahmen<br />

Mutter-Kind<br />

Stiftung<br />

Andere<br />

Stiftungen<br />

Verschiedene<br />

Gruppenarbeiten ,<br />

Sexualaufklärung<br />

Geschlechtsspezifische<br />

Angebote, z.B.<br />

Alleinerziehenden-Treff,<br />

Freizeitgestaltung mit<br />

Mädchengruppen<br />

--- Geschlechtsspezifische<br />

Integrationsmaßnahmen<br />

z.B. Angebote in<br />

Sprachkursen<br />

Supervision im Kiga mit<br />

Schwerpunkt auf sexuelle<br />

Gewalt (2 Std.)<br />

Arbeit mit 2 Schulklassen, je Mit Bewohnerinnen des<br />

1,5 Std./ (Ohne Vor- und betreuten Wohnens der<br />

Nachbereitung) „Sexualität, Lebenshilfe Gießen in<br />

Partnerschaft und Verhütung“ Kooperation mit SB / SV<br />

Gruppenangebote Elternabende im Kiga und<br />

Schulen<br />

--- Gespräche mit SchülerInnen<br />

zum Thema Abtreibung,<br />

Beratungs-konzept, Werte,<br />

Normen, Hilfen u. Angebote<br />

129.240 € 97.000 € --- 10.400 €<br />

( 15 Anträge konnten<br />

bewilligt werden, 4<br />

abgelehnt, 10 an andere<br />

Bischöflicher Fonds,<br />

Dispofond<br />

Kirchl. Stiftung der Ev.<br />

Kirche in Hessen und<br />

Nassau<br />

---<br />

Beratungsstellen verwiesen)<br />

-- ---<br />

Seite 19 von 31<br />

Angebote für Schulklassen<br />

und Jugendgruppen<br />

12 sexualpädagogische<br />

Angebote für Jugendliche<br />

aus LDK / Wetzlar (177 TN)<br />

1 Elternabend im Kiga<br />

Hermannstein (6 TN)<br />

Fortbildung für<br />

Multiplikatoren im<br />

sexualpädagogischen<br />

Bereich:<br />

- 7 x 20 TN gender main<br />

streaming für Jugendarbeit<br />

- Pornos: Jugendliche<br />

zwischen Lust, Neugier…<br />

- Sie sind doch selbst noch<br />

ein halbes Kind…<br />

- Verhütung, Sex! Weiß ich<br />

doch alles<br />

- Anfassen-Kuscheln-<br />

Schmusen<br />

- Verführung und Berührung<br />

- kleine Helden in Not<br />

-<br />

Wird <strong>nach</strong>gereicht<br />

Tabelle 2: Leistungsangebote und Maßnahmen 1


Projekte<br />

Kooperation<br />

mit<br />

Durchgeführte<br />

Maßnahmen mit<br />

TN aus LDK<br />

Seite 20 von 31<br />

Caritas DW Beratungsstelle Donum Vitae Pro Familia<br />

Paulinchenservice:<br />

(Kinderbetreuungsservice,<br />

1.Samstag / Monat)<br />

Wohngemeinschaft Phönix:<br />

BW Mutter/Kind (ab 01.01.05<br />

Kinderkleiderkammer<br />

Alle ansässigen<br />

Beratungs<strong>die</strong>nste<br />

und Behörden<br />

Kirchengemeinden, Haus<br />

der Jugend, Schulen, EBs,<br />

andere Verbände<br />

5 TN* „<strong>die</strong> ideale Mutter, Hilfe 6-10 TN<br />

für Familien“<br />

„Alleinerziehendentreff“<br />

8 TN* „Liebe, Partnerschaft, 10-15 TN „Mutter-Kind-Kur-<br />

Sexualität“,<br />

Treff“<br />

7 TN* Alleinerziehende „Infos 10-15 TN<br />

<strong>über</strong> Leistungen,<br />

„Freizeitangebote“<br />

8 TN* „Sie gehen als Paar 16 TN „Integrationskurs“<br />

auseinander“, Hilfen, (türkisch)<br />

Leistungen<br />

8-10 TN „Integrationskurs“<br />

4 TN* „Rechte und Pflichten i (russland-deutsch)<br />

der Partnerschaft“<br />

4-6 TN „Infoeinheiten in der<br />

5 TN** „Entwicklungsphasen“ Beratungsstelle“<br />

5 TN** „Ernährung“<br />

8 TN* „Verhütung ab 40“<br />

*=schwangere Frauen, allein<br />

erziehende Mütter<br />

**= junge Mütter<br />

--- „Let´s talk about“ kostenlose<br />

Sexualaufklärung für<br />

Schulen ab Kl. 5 (Schulen,<br />

HELP)<br />

Mit allen Einrichtungen, <strong>die</strong><br />

für <strong>die</strong> Fragestellung der<br />

beratenden Frauen relevant<br />

sind<br />

Ärzte, Uni-Klinik, AIDS-<br />

Beratung, Wildwasser,<br />

Lebenshilfe, Lehrer,<br />

Juristen, Eltern, Angehörige,<br />

sämtl. Behörden /<br />

Institutionen,<br />

Beratungsstellen…<br />

--- 8 TN Schulklasse des berufl.<br />

Gymnasiums,<br />

3 TN Info-Gespräch AWO,<br />

6 TN Gruppengespräch<br />

Sexualität, Verhütung,<br />

Familienplanung,<br />

2 TN Info-Gespräch<br />

Lebenshilfe,<br />

2 TN Arbeitstreffen<br />

Lebenshilfe,<br />

2 TN Infogespräch,<br />

Aliceschule Gießen,<br />

15 TN Schulklasse<br />

=> 14 Beratungsfälle<br />

(6 TN = 1 Fall)<br />

Jugendbildungswerke,<br />

freien Trägern der<br />

Jugendhilfe, Schulen,<br />

HELP, Beratungsstellen…<br />

10x 12 TN „Informationen<br />

für Frauen in Trennung und<br />

Scheidung“<br />

6x 8 TN „Kommunikationstraining<br />

für Paare“<br />

11x 20 TN „Gesprächskreise<br />

für Singles“<br />

3x 10 TN „Sexualität,<br />

Verhütung“ / Erwachsene<br />

3x 10 TN „Infoabende für<br />

Männer“ Vasektomie,…<br />

Stand 23.11.2004<br />

Tabelle 2: Leistungsangebote und Maßnahmen 2


Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> (2003)<br />

- Zielsetzung der Einrichtungen -<br />

Caritas Wetzlar/<strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-Eder e.V. Diakonisches Werk<br />

<strong>Dill</strong>enburg-Herborn<br />

Die katholischen Beratungsstellen sind seit jeher<br />

einem ganzheitlichen Beratungskonzept verpflichtet,<br />

das allen Ratsuchenden – unter Einbeziehung<br />

der gesamten Lebenssituation – Beratung und<br />

Unterstützung anbietet. So wurden bisher nicht nur<br />

Frauen im existentiellen Schwangerschaftskonflikt,<br />

sondern alle Frauen, <strong>die</strong> durch eine Schwangerschaft<br />

und Geburt eines Kindes in eine Notlage<br />

geraten sind, umfassend beraten und unterstützt.<br />

Neben der Präventivarbeit mit Jugendlichen oder/und<br />

jungen Müttern – <strong>die</strong> wir zukünftig ausbauen<br />

wollen – und der Gruppenarbeit mit allein<br />

erziehenden Frauen und Frauen in Trennungs-<br />

und Scheidungssituationen, bildet der momentane<br />

Hauptschwerpunkt unserer Arbeit <strong>die</strong> Beratung<br />

und Informationen von Frauen/Paaren und deren<br />

Familien in allen Fragen, Anliegen und Problemstellungen<br />

rund um das Thema Schwangerschaft<br />

und Geburt. Das können Fragen im Vorfeld, das<br />

Vorliegen einer konflikthaft erlebten Schwangerschaft<br />

oder Schwierigkeiten, <strong>die</strong> <strong>nach</strong> der Geburt<br />

des Kindes deutlich werden, sein. Hierzu gehört<br />

auch <strong>die</strong> Schwangerschaftskonfliktberatung ohne<br />

Ausstellung eines Beratungs<strong>nach</strong>weises, <strong>die</strong> längerfristige<br />

Begleitung und Unterstützung der Ratsuchenden<br />

– bis zum 3. Lebensjahr des Kindes –<br />

sowie <strong>die</strong> Vermittlung von umfassenden sozialen<br />

und wirtschaftlichen Hilfen vor, während und <strong>nach</strong><br />

der Geburt. Ziel der Beratung ist es, <strong>die</strong> Schwangere<br />

zur Annahme des Kindes zu ermutigen und<br />

<strong>die</strong> Lage von Mutter und Kind zu erleichtern, dabei<br />

handelt es sich jedoch um eine ergebnisoffene<br />

Beratung.<br />

Tabelle 3: Zielsetzung der Einrichtung<br />

Beratungsstelle mit Angeboten<br />

für Menschen mit Beratungsbedarf<br />

Beratungsstelle Wetzlar für<br />

Familien- , Ehe- und Lebens-<br />

fragen e.V.<br />

Aufgabe der Beratungsstelle ist<br />

es junge Erwachsene und Erwachsene<br />

bei der Klärung und<br />

Bewältigung individueller und<br />

familienbezogener Probleme<br />

und deren zugrunde liegenden<br />

Faktoren zu unterstützen. Dazu<br />

zählt <strong>die</strong> Lösung von Erziehungsfragen,<br />

Fragen im Bereich<br />

Partnerschaft sowie bei Trennung<br />

und Scheidung. Die Hilfestellung<br />

erfolgt vor allem durch<br />

<strong>die</strong> Gewährung psychologisch/pädagogischer<br />

und damit<br />

verbundener therapeutischer<br />

Leistungen.<br />

Grundlage ist ein ganzheitliches<br />

Beratungskonzept, das alle<br />

Fragen <strong>die</strong> mit Partnerschaft<br />

und Familien verbunden sind<br />

einschließt.<br />

Donum Vitae,<br />

Gießen<br />

Beratung für Schwangere, für<br />

Frauen und Paare im Schwangerschaftskonflikt<br />

und für Paare<br />

mit unerfülltem Kinderwunsch /<br />

Intensive Begleitung <strong>über</strong> einen<br />

längeren Zeitraum /<br />

Vermittlung von Hilfen und Geldern<br />

/ Kooperation mit Institutionen<br />

im regionalen und <strong>über</strong>regionalen<br />

Bereich<br />

Seite 21 von 31<br />

Pro Familia,<br />

Gießen<br />

Pro Familia setzt sich ein für<br />

eigenverantwortliche Familienplanung<br />

und selbstbestimmte<br />

Sexualität. Sie hält dazu vor:<br />

- Beratungsangebote<br />

- Informationen und Fortbildung<br />

- Sexualpädagogische<br />

Angebote<br />

Stand: 15.11.2004


Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> (2003)<br />

1. Basisfinanzierung<br />

%ualer Anteil<br />

an Beratungsfällen,<br />

an Fachpersonalstellen,<br />

an Gesamtkosten<br />

Fachpersonal<br />

Std. der Verwaltungskräfte<br />

Gesamtkosten<br />

Personalkosten<br />

Sachkosten<br />

Zuschuss LDK (beantragt)<br />

Zuschuss LDK (geleistet)<br />

Landesmittel<br />

Trägermittel<br />

Zuschuss Stadt Gießen<br />

Zuschuss <strong>Kreis</strong> Gießen<br />

Zuschuss Stadt Wetzlar<br />

Sonstige<br />

Basisfinanzierung für Beratungseinrichtung<br />

vom<br />

LDK<br />

Tabelle 4: Finanzierung<br />

Caritas Wetzlar/<strong>Lahn</strong>-<br />

<strong>Dill</strong>-Eder e.V.<br />

(der Gesamtcaritas)<br />

8%<br />

5%<br />

3% (ca.)<br />

=>1,5 VZÄ (57,75 Std. / Woche<br />

)<br />

19,25 Std. / Woche<br />

144.089,00 €<br />

118.689,00 €<br />

25.400,00 €<br />

6.900,00 € (für 2005)<br />

---<br />

23.000,00 €<br />

121.089,00 €<br />

---<br />

---<br />

13.710,00 € Pauschalförderung<br />

für den Gesamtverband<br />

Diakonisches Werk<br />

<strong>Dill</strong>enburg-Herborn<br />

15%<br />

7% (75% der Sozialberatung)<br />

6%<br />

=> 0,75 VZÄ (in allg. Beratungsstelle<br />

eingebettet)<br />

0,75<br />

96.600 €<br />

80.500 €<br />

16.200 €<br />

5.000,00 € (für 2004 u 2005)<br />

---<br />

20.472,75 €<br />

76.127 €<br />

Beratungsstelle Wetzlar<br />

für Familien- , Ehe- und<br />

Lebensfragen e.V.<br />

30%<br />

33%<br />

24%<br />

=> 0,75 VZÄ (Personal der<br />

Gesamt-EFL)<br />

20,00 Std./Woche<br />

45.964,45 €<br />

2.779,22 €<br />

5.000,00 €<br />

12.536,00 €<br />

36.207,27 €<br />

5.450 € Pauschalförderung für 50.500 € (Beratungsstelle,<br />

den Gesamtverband KJHG)<br />

+ Anteil Teilbudget<br />

100%<br />

100%<br />

100%<br />

Donum Vitae,<br />

Gießen<br />

=>0,75 VZÄ (29 Std./ W.)<br />

19,25 Std. / Woche<br />

68.467,21 €<br />

55.240,11 €<br />

13.227,10 €<br />

5.000,00 €<br />

3.000,00 €<br />

20.285,86 €<br />

2.342,44 €<br />

11.060,00 €<br />

12.800,00 €<br />

3.000,00 €<br />

15.978,91 € (Stiftung,<br />

Mitglied, Spenden…)<br />

+ Anteil Teilbudget<br />

100%<br />

100%<br />

100%<br />

Seite 22 von 31<br />

Pro Familia,<br />

Gießen<br />

=> 2,84 VZÄ (=109,25 Std.<br />

/Woche)<br />

32,5 Std. (Geschäftsführung:<br />

12,5 Std., Verwaltung:<br />

20 Std.)<br />

268,788,95 €<br />

224.991,39 €<br />

43.797,56 €<br />

11.248,00 €<br />

9.663,00 €<br />

122.836,50 €<br />

26.537,00 €<br />

26.330,00 €<br />

51.000,00 €<br />

3.000,00 €<br />

28.575,00 €<br />

+ Anteil Teilbudget


2. Finanzierung <strong>nach</strong> Fallstatistik<br />

2003<br />

(bearb. Fälle insgesamt)<br />

bearb. Fälle LDK / Wetzlar<br />

Abgeschl. Fälle LDK / We<br />

d ∑ K p F<br />

1/ 3 Gesamtbudget x Fall<br />

alle Fälle<br />

„Mutter-Kind-Stiftung“<br />

andere Stiftung<br />

3. Präventionsmaßnahmen<br />

Caritas Wetzlar/<strong>Lahn</strong>-<br />

<strong>Dill</strong>-Eder e.V.<br />

§ 2 § 5<br />

461 1<br />

461<br />

k.A.<br />

2,38<br />

Y x 461 z x 1<br />

1047 296<br />

129.240 €<br />

Bischöflicher Hilfsfonds,<br />

(20.000 €), Dispofond<br />

Caritas Wetzlar/<strong>Lahn</strong>-<br />

<strong>Dill</strong>-Eder e.V.<br />

Verschiedene Gruppenarbeiten<br />

, Sexualaufklärung<br />

Diakonisches Werk<br />

<strong>Dill</strong>enburg-Herborn<br />

§ 2 § 5<br />

390 72<br />

390 71<br />

362 72<br />

3,5 1,2<br />

Y x 390 z x 71<br />

1047 296<br />

97.000 €<br />

Kirchl. Stiftung in Hessen und<br />

Nassau<br />

Diakonisches Werk<br />

<strong>Dill</strong>enburg-Herborn<br />

5 TN* „<strong>die</strong> ideale Mutter, HilfenGeschlechtsspezifische<br />

für Familien“<br />

Angebote, z.B. Alleinerzie-<br />

8 TN* „Liebe, Partnerschaft, henden-Treff,Freizeitgestal- Sexualität“,<br />

tung mit Mädchengruppen<br />

7 TN* Alleinerziehende „Infos<br />

<strong>über</strong> Leistungen,<br />

8 TN* „Sie gehen als Paar<br />

auseinander“, Hilfen, Leistun-<br />

Im Konfirmandenunterricht,<br />

Gruppenangebote in der<br />

Beratungsstelle:<br />

Geschlechtsspezifische<br />

Integrationsmaßnahmen<br />

z.B. Angebote in Sprachkursen<br />

Beratungsstelle Wetzlar<br />

für Familien- , Ehe- und<br />

Lebensfragen e.V.<br />

§ 2 § 5<br />

(139) (142)<br />

72 69<br />

72 69<br />

5 1<br />

Y x 72 z x 69<br />

1047 296<br />

Vermittlung an landeskirchl.<br />

Härtefonds<br />

Beratungsstelle Wetzlar<br />

für Familien- , Ehe- und<br />

Lebensfragen e.V.<br />

2x Schulklassen /Gespräche<br />

(á 2 Std.)<br />

1 x Supervision im Kindergarten<br />

(á 2 Std.)<br />

Donum Vitae,<br />

Gießen<br />

§ 2 § 5<br />

(224) (130)<br />

25 22<br />

22 21<br />

2,5 2<br />

Y x 25 z x 22<br />

1047 296<br />

10.400 € (mehr Anfragen<br />

konnten nicht abgearbeitet<br />

werden)<br />

Donum Vitae,<br />

Gießen<br />

8 TN Schulklasse des berufl.<br />

Gymnasiums,<br />

3 TN Info-Gespräch AWO,<br />

6 TN Gruppengespräch<br />

Sexualität, Verhütung, Familienplanung,<br />

2 TN Info-Gespräch Lebenshilfe,<br />

2 TN Arbeitstreffen Lebenshilfe,<br />

2 TN Infogespräch, Aliceschule<br />

Gießen,<br />

Seite 23 von 31<br />

Pro Familia,<br />

Gießen<br />

§ 2 § 5<br />

(1551) (721)<br />

99 / 55 133 / 52<br />

90 / 50 133 / 52<br />

1,6 1,05<br />

Y x 99 z x 133<br />

1047 296<br />

64.132 € (240 Anträge)<br />

Pro Familia,<br />

Gießen<br />

Sexualpädagogik:<br />

8 Schulklassen ( 5 aus LDK)<br />

10 außerschulische Jugendgruppen<br />

/ Bildungsmaßnahmen<br />

1 Elternabend Kindergarten<br />

Bildungsmaßnahmen für<br />

MultiplikatorInnen<br />

- Pornos – Jugendliche<br />

zwischen Lust, Neugier,<br />

Ekel und Verbot<br />

Tabelle 4: Finanzierung - 2 -


Anzahl der Maßnahmen<br />

gen<br />

4 TN* „Rechte und Pflichten in 6-10 TN „Alleinerziehenden-<br />

der Partnerschaft“<br />

treff“<br />

5 TN** „Entwicklungsphasen“ 10-15 TN „Mutter-Kind-Kur-<br />

5 TN** „Ernährung“<br />

Treff“<br />

8 TN* „Verhütung ab 40“ 10-15 TN „Freizeitangebote“<br />

*=schwangere Frauen, allein erzie<br />

hende Mütter<br />

**= junge Mütter<br />

Paulinchenservice: (Kinderbetreuungsservice,<br />

1.Samstag / Monat)<br />

Wohngemeinschaft Phönix:<br />

BW Mutter/Kind (ab 01.01.05)<br />

Kinderkleiderkammer<br />

16 TN „Integrationskurs“<br />

(türkisch)<br />

8-10 TN „Integrationskurs“<br />

(russland-deutsch)<br />

4-6 TN „Infoeinheiten in der<br />

Beratungsstelle<br />

15 TN Schulklasse<br />

=> 14 Beratungsfälle<br />

(6 TN = 1 Fall)<br />

Seite 24 von 31<br />

- Verhütung, Sex? Weiß<br />

ich doch alles…<br />

- Anfassen, Kuscheln,<br />

Schmusen. Körpererleben<br />

im Kindergarten-<br />

und Hortalter<br />

- Sie ist doch noch ein<br />

halbes Kind – wenn<br />

Minderjährige Eltern<br />

werden<br />

- Gender Mainstreaming<br />

– eine Chance für <strong>die</strong><br />

Jungenarbeit<br />

- Verführung und Berührung<br />

– heiße Eisen in<br />

der psychosozialen und<br />

pädagogischen Arbeit<br />

- Kleine Helden in Not –<br />

Chancen und Risiken<br />

der männlichen Sozialisation<br />

Gruppenangebote zu Verhütung<br />

und Partnerschaft<br />

10 Abende zum Thema<br />

juristisch und psychosozial<br />

für Frauen<br />

4 Abende für Männer zum<br />

Thema Trennung, Verhütung<br />

und Familie<br />

11 Abende Single-<br />

Gesprächskreis<br />

6x 8 TN „Kommunikationstraining<br />

für Paare“<br />

3x 10 TN „Sexualität, Verhütung“<br />

/ Erwachsene<br />

Stand: 21.12.2004<br />

Tabelle 4: Finanzierung - 3 -


- Entwurf –<br />

Rahmenvereinbarung zwischen <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

und<br />

den <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Schwangerschaftskonfliktgesetz anerkannten freien<br />

Trägern<br />

<strong>über</strong><br />

<strong>die</strong> Grundsätze für leistungs- und qualitätsorientierte Zuwendungsvereinbarungen<br />

1. Partner und Partnerinnen der Rahmenvereinbarung<br />

Die Rahmenvereinbarung wird zwischen <strong>dem</strong> <strong>Kreis</strong>ausschuss des <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>es und<br />

folgenden freien Trägern anerkannter Beratungseinrichtungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Gesetz <strong>über</strong><br />

Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung (SFHÄndG) geschlossen:<br />

- Beratungsstelle für Familien-, Ehe- und Lebensfragen e.V., Wetzlar<br />

- Caritasverband Wetzlar/<strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-Eder, Wetzlar<br />

- Diakonisches Werk <strong>Dill</strong>enburg- Herborn, <strong>Dill</strong>enburg<br />

- Donum Vitae Regionalverband Gießen e.V., Gießen<br />

- Pro Familia Beratungszentrum, Gießen<br />

2. Zweck und Gegenstand der Rahmenvereinbarung<br />

(1) Zweck der Vereinbarung ist <strong>die</strong> Förderung und qualitätsorientierte Sicherung des<br />

Leistungsangebotes der anerkannten Beratungseinrichtungen für Aufklärung, Verhütung,<br />

Familienplanung und Beratung für den Bereich des <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>es. Die Förderung<br />

<strong>die</strong>nt der <strong>nach</strong>rangigen Teilfinanzierung des Leistungsangebots.<br />

(2) Gegenstand sind <strong>die</strong> <strong>nach</strong> §§ 2 und 5 SFHÄndG erbrachten Leistungen der Beratungseinrichtungen<br />

für <strong>die</strong> BürgerInnen des LDKs.<br />

(3) Die PartnerInnen legen mit <strong>die</strong>ser Vereinbarung <strong>die</strong> Leistungen, den Kostenrahmen,<br />

<strong>die</strong> Anteils-Finanzierung und <strong>die</strong> Verfahrensweise zur Qualitätsentwicklung für <strong>die</strong>sen<br />

Leistungsbereich fest.<br />

(4) Die Träger stimmen mit <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> als Verantwortlichen für <strong>die</strong> kommunale<br />

partizipative Sozialplanung ihr Leistungsangebot ab und tragen damit zu dessen Sicherung<br />

und qualitätsorientierter Weiterentwicklung bei.<br />

(5) Der <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> verpflichtet sich im Rahmen <strong>die</strong>ser Vereinbarung zur Zusammenarbeit<br />

und zur finanziellen Anteilsförderung.<br />

3. Allgemeine Grundsätze und Arbeitsweise des Trägers<br />

Seite 25 von 31<br />

(1) Die Arbeitsweise des Trägers orientiert sich an den gesetzlichen Grundlagen, den<br />

trägerspezifischen Werteorientierungen sowie den vereinbarten fachlichen Grundsätzen<br />

und Prinzipien für Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung (s. Anlage).<br />

(2) Die Vereinbarungen <strong>über</strong> Leistungen, den Kostenrahmen und <strong>die</strong> Verfahrensweise<br />

zur Qualitätsentwicklung sind offen für Veränderungen. Sie werden regelmäßig<br />

<strong>über</strong>prüft und sind gegebenenfalls veränderten Bedingungen in der Bedarfslage oder in<br />

den Finanzierungsgrundlagen anzupassen.<br />

Anlage 2: Rahmenvereinbarung 1


(3) Vom Träger wird jährlich ein Tätigkeitsbericht vorgelegt, der Grundlage für den Qualitätsentwicklungs-<br />

und Qualitätssicherungsprozess ist.<br />

(4) Die PartnerInnen treffen sich einmal pro Jahr zu einem Abstimmungsgespräch im<br />

Rahmen der Sozialplanung zur Qualitätssicherung der vereinbarten Leistungen, Sicherung<br />

der Infrastruktur und ihrer bedarfgerechten Entwicklung.<br />

4. Finanzierungsvereinbarung<br />

Seite 26 von 31<br />

(1) Es wird eine Mischfinanzierung aus Zuwendung und Entgelt unter Berücksichtigung<br />

der Pflichtleistung und des Individualanspruchs als Anteilsfinanzierung zur Landesförderung<br />

vereinbart.<br />

(2) Art und Umfang der Finanzierung wird in Einzelvereinbarungen zwischen <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<br />

<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> und <strong>dem</strong> jeweiligen freien Träger festgelegt.<br />

(3) Vereinbart wird ein Verfahrensmodus zur jährlichen Berechnung des Leistungs- und<br />

Finanzierungsumfangs. Das Gesamtbudget wird für alle fünf Beratungseinrichtungen in<br />

folgende drei Teilbudgets aufgeteilt:<br />

1. Basisfinanzierung: Sie begründet einen Sockelbetrag, der der gesetzlichen Forderung<br />

<strong>nach</strong> Vorhalt eines ausreichenden, wohnortnahen, pluralen Leistungsangebots<br />

unabhängig von der Inanspruchnahme entspricht. Dieses Teilbudget wird nur auf <strong>die</strong><br />

drei Beratungsstellen aufgeteilt. Durch <strong>die</strong> Pauschalförderung der Wohlfahrtsver-<br />

bände durch den <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> ist <strong>die</strong> Basisfinanzierung für <strong>die</strong>se abgegolten.<br />

2. Finanzierung <strong>nach</strong> Fallzahlen: Die Aufteilung <strong>die</strong>ses Teilbudgets erfolgt entspre-<br />

chend der Fallzahlen des Vorjahres für Beratungen <strong>nach</strong> §§ 2 und 5. Damit wird <strong>dem</strong><br />

gesetzlich vorgegebenen individuellen Rechtsanspruch auf Beratung entsprochen.<br />

3. Finanzierung <strong>nach</strong> Präventionsmaßnahmen: Die Aufteilung <strong>die</strong>ses Teilbudgets er-<br />

folgt entsprechend der Anzahl der im Vorjahr durchgeführten Präventionsmaßnah<br />

men der fünf Träger. Damit wird der besonderen Bedeutung von Aufklärung entspro-<br />

chen, <strong>die</strong> das Gesetz in § 2 der Prävention von Schwangerschaftsabbrüchen beimisst.<br />

(4) Die PartnerInnen verpflichten sich, bei Veränderungen der Finanzierungsgrundlagen<br />

des <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>es oder der Gesamtfinanzierung der Träger durch Zuwendungen des<br />

Landes, von Dritten, oder des Spendenaufkommens unverzüglich Verhandlungen zur<br />

Neuregelung aufzunehmen.<br />

(5) Die freien Träger verpflichten sich, zum Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung<br />

jährlich einen Verwendungs<strong>nach</strong>weis mit Tätigkeitsbericht für das abgelaufene<br />

Jahr bis zum 31.3. des Folgejahres vorzulegen.<br />

(6) Der <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> verpflichtet sich <strong>nach</strong> Prüfung der Verwendungs<strong>nach</strong>weise auf<br />

der Grundlage der Tätigkeitsberichte <strong>die</strong> Mittelverteilung des Budgets <strong>nach</strong> 4. (3) im<br />

Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen umgehend vorzunehmen und <strong>die</strong> Träger<br />

zu bescheiden.<br />

Anlage 2: Rahmenvereinbarung 2


5. Informationspflicht<br />

(1) Die Partner <strong>die</strong>ser Vereinbarung verpflichten sich zur gegenseitigen Information <strong>über</strong><br />

alle Veränderungen, <strong>die</strong> von grundsätzlicher Bedeutung sind.<br />

6. Einzelvereinbarung zwischen <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> und freien Trägern<br />

(1) Der <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> schließt auf der Grundlage <strong>die</strong>ser Rahmenvereinbarung Einzelvereinbarungen<br />

mit den freien Trägern ab.<br />

(2) Die Einzelvereinbarungen regeln <strong>die</strong> Leistungsbeschreibung, <strong>die</strong> Finanzierungs-<br />

und Zahlungsmodalitäten und <strong>die</strong> Grundlagen des Berichtswesens für den Qualitätsentwicklungsprozess.<br />

7. Gültigkeit der Rahmenvereinbarung<br />

(1) Die Vereinbarung tritt ………. in Kraft und gilt zunächst bis 31.12.2006. Sie verlängert<br />

sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung der Kündungsfrist<br />

von einem/r der VereinbarungspartnerInnen gekündigt wird.<br />

(2) Die Vereinbarung kann von je<strong>dem</strong>/r PartnerIn unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

von 6 Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.<br />

(3) Das Recht der VereinbarungspartnerInnen zur außerordentlichen Kündigung aus<br />

wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

(4) Vor jeder Kündigung verpflichten sich <strong>die</strong> VereinbarungspartnerInnen bei strittigen<br />

Sachlagen den Versuch zu unternehmen, eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen.<br />

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.<br />

8. Schlussbestimmung<br />

(1) Änderungen, Ergänzungen, <strong>die</strong> Kündigung sowie <strong>die</strong> Aufhebung <strong>die</strong>ser Vereinbarung<br />

bedürfen der Schriftform. Auch <strong>die</strong> Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der<br />

Schriftform.<br />

(2) Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.<br />

(3) Sollte in <strong>die</strong>ser Vereinbarung ein regelungsbedürftiger Punkt nicht geregelt worden<br />

sein,<br />

werden <strong>die</strong> PartnerInnen <strong>die</strong> so entstandene Lücke im Sinne und Geist der Vereinbarung<br />

schließen.<br />

Wetzlar, den…………… Geschäftsort Träger, den ………..<br />

Für den <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> Für den Träger<br />

Seite 27 von 31<br />

Anlage 2: Rahmenvereinbarung 3


Anlage 3: Leitsätze<br />

Leitsätze<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />

anerkannten Beratungsstellen im LDK<br />

für Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung<br />

1. Fachlichkeit der Beratung<br />

• Die Träger von anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte<br />

sind sowohl für <strong>die</strong> Fachlichkeit der Beraterinnen und Berater als auch<br />

für <strong>die</strong> Einhaltung der ethischen Standards in der Beratungsarbeit verantwortlich.<br />

• Fachlichkeit ist Grundlage der Arbeit. Die Entwicklung der Qualität von Schwangerschafts-<br />

und Schwangerschaftskonfliktberatung wird in einem transparenten Verfahren<br />

unter Berücksichtigung der Richtlinienkompetenz des Landes gemeinsam mit den anderen<br />

Trägern und <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>/Stadt Wetzlar im Rahmen der partizipativen Sozialplanung<br />

erfolgen.<br />

• Die Arbeit im Rahmen der Meldungen, <strong>die</strong> an den Regierungspräsidenten gehen, wird<br />

dokumentiert. Das gemeinsame Berichtswesen ist Grundlage der Qualitätssicherung.<br />

• Die Träger sind verpflichtet, ihren BeraterInnen regelmäßig Fortbildungen und Supervisionen<br />

zu ermöglichen.<br />

• BeraterInnen sind gemäß der gesetzlichen Grundlagen (§203 Abs.1 StGB) zur Verschwiegenheit<br />

verpflichtet und haben das Recht zur Zeugnisverweigerung (§ 53 Abs. 1<br />

Nr. 3aStPO).<br />

2. Leitprinzipien von SchKBeratungen<br />

BeraterInnen<br />

• achten <strong>die</strong> Person der/des Ratsuchenden, ihre/seine Werteorientierung und Lebenswelt<br />

- gleich welchen Geschlechts, sozialer Herkunft, Krankheit oder Behinderung<br />

- gleich welcher Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder Nationalität<br />

- gleich welcher politischer, religiöser und sexueller Orientierung<br />

• erkennen das Recht und <strong>die</strong> grundsätzlich vorhandene Fähigkeit der/des Ratsuchenden<br />

an, selbständig und eigenverantwortlich zu handeln<br />

• orientieren sich an den persönlichen Ressourcen der/des Ratsuchenden und befähigen<br />

sie/ihn zu einer selbst verantworteten Entscheidung<br />

• berücksichtigen <strong>die</strong> Geschlechterdifferenzen und unterschiedlichen Lebenssituationen<br />

von Männern und Frauen in der Beratung und bei geschlechtsspezifischen Maßnahmen<br />

mit <strong>dem</strong> Ziel einer tatsächlichen Gleichstellung<br />

• vereinbaren eine ressourcenorientierte, kooperative Beratungsbeziehung mit der/<strong>dem</strong><br />

Ratsuchenden zu einem gemeinsam definierten Ziel.<br />

3. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung<br />

Seite 28 von 31<br />

• Qualitätsentwicklung und -sicherung des Leistungsangebotes ist dauerhafte, gemeinsame<br />

Aufgabe, <strong>die</strong> im Rahmen der partizipativen Sozialplanung vollzogen wird.<br />

• Dokumentation und Berichtswesen sind Grundlagen der Qualitätssicherung<br />

Wetzlar, den 15.12.2004


Geschäftsbericht<br />

Anlage 4: Geschäftsbericht Statistikbogen<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />

anerkannten Beratungsstellen im LDK<br />

für Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung<br />

Dieser Statistikbogen ist in der vorliegenden Form Bestandteil der Zuwendungs- und Entgeltfinanzierung<br />

für das Geschäftsjahr 200_<br />

Träger der Einrichtung / Beratungsstelle<br />

(Stempel, Anschrift)<br />

Telefon Fax E-Mail<br />

Fachpersonalstellen für Beratung <strong>nach</strong> SchKG<br />

Beratungsfälle <strong>nach</strong> §§ 2 und 5 SFHÄndG getrennt <strong>nach</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> und Stadt Wetzlar<br />

bearb. Fälle LDK<br />

Bearbeitete Fälle Stadt Wetzlar<br />

Abgeschl. Fälle LDK<br />

Abgeschl. Fälle Wetzlar<br />

durchschnittliche Anzahl Kontakte<br />

pro abgeschlossener Falle<br />

§ 2<br />

Erklärung:<br />

Hiermit versichere ich <strong>die</strong> Richtigkeit der oben gemachten Angaben. Die Erläuterungen in der<br />

Anlage habe ich berücksichtigt.<br />

(Datum) (Unterschrift, Verantwortliche/r der Zuwendung)<br />

§ 5<br />

Seite 29 von 31<br />

Fachbereich Bildung, Jugend und<br />

Soziales


Statistik der Einzel-Beratungsfälle <strong>nach</strong> §§ 2 und 5 SFHÄndG im Jahr _____<br />

Gesamtzahl<br />

davon mit Begleitperson<br />

Alterskohorten<br />

bis 14 Jahre<br />

15 – 19 Jahre<br />

20 – 24 Jahre<br />

25 – 29 Jahre<br />

30 – 39 Jahre<br />

40 Jahre und älter<br />

unbekannt<br />

Summe:<br />

Familienstand<br />

Ledig<br />

Verheiratet<br />

Geschieden<br />

Verwitwet<br />

Unbekannt<br />

Summe:<br />

Wohnort<br />

<strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Stadt Wetzlar<br />

außerhalb<br />

Summe:<br />

Nationalität<br />

Deutsch<br />

Türkisch<br />

Ex-jugoslawisch<br />

EU<br />

Sonst. Westeuropa<br />

Osteuropa<br />

Afrika<br />

USA<br />

Sonstige<br />

unbekannt<br />

Summe:<br />

Einzelberatung <strong>nach</strong><br />

§ 2 SFHÄndG<br />

Durchschnittliche Dauer der Beratungstätigkeit pro Fall<br />

Bis 19 Minuten<br />

20 bis 39 Minuten<br />

40 bis 59 Minuten<br />

60 bis 89 Minuten<br />

90 bis 119 Minuten<br />

120 Minuten und mehr<br />

240 Minuten und mehr<br />

Summe:<br />

Konfliktberatung<br />

<strong>nach</strong> § 5 SFHÄndG<br />

Seite 30 von 31<br />

weiblich männlich weiblich männlich<br />

-2-


Statistik der Gruppenveranstaltung <strong>nach</strong> § 2 SFHÄndG im Jahr ____<br />

A B C D E F G<br />

Nr. Datum Merkmal * TeilnehmerInnenkreis /<br />

Institution / Thema der<br />

Veranstaltung<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

Gesamtzahl der Gruppenmaßnahmen<br />

* Merkmale (Mehrfachnennungen sind möglich):<br />

A Beratung <strong>nach</strong> §2 in Gruppen<br />

B Sexualpädagogische Maßnahmen<br />

C Präventionsmaßnahmen<br />

D Bildungsmaßnahmen<br />

E Projekte<br />

Dauer der<br />

Veranstaltung<br />

in Minuten<br />

Anzahl der<br />

TeilnehmerInnen<br />

Finanzierung des Leistungsangebots für Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung<br />

in 200_<br />

Gesamtkosten<br />

Personalkosten<br />

Sachkosten<br />

Zuschuss LDK<br />

Landesmittel<br />

Trägermittel<br />

sonstige<br />

Seite 31 von 31<br />

aus E berechneteBeratungsfälle<br />

-3-

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