Planungsbericht über die nach dem ... - Lahn-Dill-Kreis
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Wetzlar, im Dezember 2004<br />
Fachbereich Bildung, Jugend und Soziales<br />
- Sozialplanung -<br />
<strong>Planungsbericht</strong><br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />
Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />
anerkannten Beratungsstellen im LDK<br />
für Sexualaufklärung, Verhütung,<br />
Familienplanung und Beratung
<strong>Kreis</strong>ausschuss des <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>es<br />
Fachbereich Bildung, Jugend und Familie<br />
Sozialplanung<br />
Meike Menn<br />
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe<br />
Fach<strong>die</strong>nst 32.3<br />
Edith Wolff Hüppauff<br />
1
- <strong>Planungsbericht</strong> –<br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />
Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />
anerkannten Beratungsstellen im LDK<br />
für Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung<br />
Seite<br />
1. Ausgangssituation 3<br />
1.1 Gesetzliche Grundlage 3<br />
1.2 Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im LDK 4<br />
1.3 Bisherige Finanzierung im <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> 4<br />
2. Planungsprozess 6<br />
3. Ergebnisse des Planungsprozesses 6<br />
3.1 Leistungsbeschreibung 7<br />
3.2 Leistungsprofile und fachliche Standards 7<br />
3.3 Prävention 8<br />
3.4 Qualitätsentwicklungsprozess 9<br />
4. Finanzierungsmodell 10<br />
5. Resumee 11<br />
6. Literatur 12<br />
Anhang<br />
Anlage 1: Fragebogen<br />
Tabelle 1: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im LDK<br />
Tabelle 2: Leistungsangebote und Maßnahmen<br />
Tabelle 3: Zielsetzung der Einrichtung<br />
Tabelle 4: Finanzierung<br />
Anlage 2: Rahmenvereinbarung zwischen <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> und den <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />
Schwangerschaftskonfliktgesetz anerkannten freien Trägern <strong>über</strong> <strong>die</strong> Grundsätze<br />
für leistungs- und qualitätsorientierte Zuwendungsvereinbarungen<br />
Anlage 3: Leitsätze<br />
Anlage 4: Statistikbogen Geschäftsbericht<br />
Seite 3 von 31<br />
2
- <strong>Planungsbericht</strong> –<br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />
Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />
anerkannten Beratungsstellen im LDK<br />
für Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung<br />
1. Ausgangssituation<br />
1.1 Gesetzliche Grundlage<br />
Seite 4 von 31<br />
Die gesetzlichen Grundlagen für Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung<br />
sind im „Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung<br />
einer kinderfreundlichen Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur<br />
Regelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (Schwangeren- und Familienhilfegesetz -<br />
SFHG von 1992), zuletzt geändert durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz<br />
(SFHÄndG) von 1995 gegeben.<br />
Für Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine<br />
Schwangerschaft berührenden Fragen besteht ein individueller Rechtsanspruch (§ 2 (1)<br />
SchKG). Die Länder haben dafür Sorge zu tragen, ein ausreichendes plurales Angebot<br />
wohnortnaher Beratungsstellen sicherzustellen (§ 8). Zur Sicherstellung <strong>die</strong>ses ausreichenden<br />
Angebotes haben <strong>die</strong> Beratungsstellen einen Anspruch auf eine angemessene<br />
öffentliche Förderung der Personal- und Sachkosten (§ 4 (2)).<br />
Das Land Hessen hat bisher keine Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Seinem<br />
gesetzlichen Sicherstellungsauftrag ist das Land mit einer 50-prozentigen Fallpauschale<br />
<strong>nach</strong>gekommen. Die fehlenden 50% Fallpauschale mussten <strong>die</strong> Träger von Beratungseinrichtungen<br />
durch Eigenmittel und Beantragung von Zuwendungen der örtlichen öffentlichen<br />
Träger und Kommunen decken. Dies war bisher auch Grundlage der Förderpraxis<br />
des <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>es. Mit seinen Zuwendungen für <strong>die</strong> beiden Beratungsstellen, <strong>die</strong> ausschließlich<br />
Leistungen <strong>nach</strong> o.a. Gesetz erbringen, sollte das Leistungsangebot der Einrichtungen<br />
zusätzlich zur Landesförderung gesichert werden.<br />
Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht eine Klage des Caritasverbandes Osnabrück<br />
entschieden und Vorgaben zu der angemessenen öffentlichen Förderung der<br />
Personal- und Sachkosten gemacht. Das Gericht vertritt darin <strong>die</strong> Auffassung, dass für<br />
anerkannte Beratungsstellen <strong>die</strong> staatliche Förderung mindestens 80 % der Gesamtkosten<br />
umfassen müsse. Der Anspruch auf Förderung sei nicht davon abhängig, ob <strong>die</strong> Beratungsstellen<br />
tatsächlich aufgesucht werden. Ferner habe der Staat sicherzustellen, dass<br />
schwangere Frauen wohnortnah und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Weltanschauungen<br />
beraten werden (Az.: BVerwG3C26.02).<br />
Aufgrund <strong>die</strong>ses Urteils haben in 2004 Verhandlungen zwischen <strong>dem</strong> Land Hessen und<br />
den Einrichtungsträgern <strong>über</strong> eine neue Finanzierungsstruktur stattgefunden, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Eckpunkte<br />
aus <strong>dem</strong> Bundesverwaltungsgerichtsurteil einbezieht. Das Ergebnis, das z.Zt.<br />
noch nicht schriftlich vorliegt, sieht in der Tendenz eine Erhöhung der bisherigen Fallpauschale<br />
vor.<br />
3
1.2 Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im LDK<br />
Das Schwangeren- und Familienhilfegesetz (SFHÄndG) sichert bereits 1992 in § 2 „jeder<br />
Frau und je<strong>dem</strong> Mann den Anspruch auf Beratung in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung<br />
und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft … berührenden Fragen“<br />
zu. Nach §§ 4 und 8 SFHÄndG ist <strong>die</strong>ser Anspruch auf ein „ausreichendes plurales<br />
Angebot wohnortnaher Beratungsstellen“ einzulösen, in<strong>dem</strong> je 40.000 Einwohner eine<br />
Vollzeitfachpersonalstelle zur Verfügung stehen soll. Diese Messgröße wird von Seiten<br />
des Landes bei der Anerkennung von Beratungseinrichtungen angewandt und führte für<br />
unsere Region zu o.a. fünf Einrichtungen:<br />
• Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen e.V. in Wetzlar<br />
• Caritas Wetzlar / <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-Eder e.V. (Konfliktberatung nur bis 2003) 1<br />
• Diakonisches Werk <strong>Dill</strong>enburg - Herborn in <strong>Dill</strong>enburg<br />
• Donum Vitae in Gießen (seit 2001)<br />
• Pro Familia in Gießen<br />
Somit gibt es im südlichen <strong>Kreis</strong>gebiet ein Angebot der Beratungsstelle in freier Trägerschaft<br />
aus <strong>dem</strong> evangelischen Kirchenkreis Wetzlar-Braunfels, im nördlichen <strong>Kreis</strong>gebiet<br />
das des Wohlfahrtsverbandes der evangelischen Kirche Hessen - Nassau.<br />
Mit einem katholischen Werteverständnis bietet <strong>die</strong> Caritas im nördlichen und südlichen<br />
<strong>Kreis</strong>gebiet Beratung in Fragen der Schwangerschaft (§ 2) an. 1 Als Ersatz für das fehlende<br />
Angebot <strong>nach</strong> § 5 SFHÄndG wurde auf Initiative der katholischen Frauenarbeit <strong>die</strong><br />
Beratungsstelle Donum Vitae 2001 in Gießen gegründet. Sie ist damit heute das ergänzende<br />
Angebot für Konfliktberatung (§ 5) zu <strong>dem</strong> des Caritasverbandes.<br />
Als einzige Beratungsstelle, <strong>die</strong> nicht konfessionell gebunden ist, besteht Pro Familia in<br />
Gießen.<br />
Damit ist der gesetzliche Auftrag <strong>nach</strong> §§ 3 und 8 Schwangeren- und Familienhilfegesetz<br />
(SFHÄndG) zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an wohnortnahen und<br />
weltanschaulich unterschiedlichen Beratungsstellen von Seiten des Landes erfüllt.<br />
1.3 Bisherige Finanzierung im <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong><br />
Seite 5 von 31<br />
Da <strong>die</strong> bisherige Landesförderung in einer 50%igen Fallpauschale besteht, sind <strong>die</strong> Träger<br />
der Einrichtungen genötigt, <strong>die</strong> fehlenden 50% für <strong>die</strong> Beratungsleistungen durch einen<br />
Eigenanteil und durch Förderanträge bei den kommunalen Trägern ihres Versorgungsgebietes<br />
zu finanzieren. Für keine der o.a. Beratungseinrichtungen besteht bisher<br />
hinsichtlich <strong>die</strong>ses Leistungsangebots eine vertragliche Regelung mit <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>.<br />
Nur <strong>die</strong> beiden Beratungsstellen, deren Kerngeschäft ausschließlich in der Schwangerschafts-<br />
und Schwangerschaftskonfliktberatung und Sexualpädagogik besteht, haben<br />
bisher auf Antrag einen Zuschuss erhalten. Dieser Zuschuss war ein Festbetrag und richtete<br />
sich nicht entsprechend der 50%igen Fallpauschale des Landes <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> jeweiligen<br />
Leistungsumfang. Der Förderbetrag für Pro Familia ist seit 1988 eingesetzt und wurde<br />
zuletzt 1994 angepasst. Seit<strong>dem</strong> beträgt er unverändert 9 700 €. Donum Vitae, das erst<br />
seit 2001 besteht, hat erstmals 2003 einen Betrag von 3.000 € erhalten.<br />
1<br />
Der Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche musste aufgrund innerkirchlicher Entscheidungen ab 2003 <strong>die</strong> Schwangerschaftskonfliktberatungen<br />
aufgeben.<br />
4
Beide durch den LDK geförderte Beratungsstellen hatten bereits für das Haushaltsjahr<br />
2004 einen Erhöhungsantrag gestellt, der durch Umfang und Qualität der erbrachten Leistungen<br />
fachlich gerechtfertigt war. Diese Anträge wurden aufgrund der defizitären Haushaltssituation<br />
abgelehnt.<br />
Die beiden Wohlfahrtsverbände erhielten bisher eine Pauschalförderung für ihre Einrichtung,<br />
<strong>die</strong> im Rahmen ihrer vielfältigen sozialen Aufgaben eine allgemeine Lebens- und<br />
Sozialberatung anbieten. Darin ist ein spezialisiertes Angebot <strong>die</strong> Schwangerschafts- und<br />
Schwangerschaftskonfliktberatung.<br />
Der Caritasverband für den Bezirk Wetzlar e.V. stellte bereits am 26.02.2001 einen Antrag<br />
auf Förderung der Schwangerenberatung beim <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>, der mit Hinweis auf <strong>die</strong><br />
bevorstehende Neuordnung des Förderwesens abgelehnt wurde. Das Diakonische Werk<br />
<strong>Dill</strong>enburg-Herborn stellte erstmalig am 16.09.2003 einen Antrag zur Förderung der Beratungsarbeit<br />
beim LDK, der ebenfalls abgelehnt wurde.<br />
Diese Antragsstellung führte zu <strong>dem</strong> KT-Beschluss, „ein Rahmenkonzept für eine qualitäts-<br />
und leistungsgerechte Finanzierung der Schwangerschaftsberatung mit allen freien<br />
Trägern zu erarbeiten“.<br />
<strong>Kreis</strong>tagsbeschluss vom 27.09.2004<br />
Seite 6 von 31<br />
Ziffer 1: Der Antrag des Diakonischen Werkes <strong>Dill</strong>enburg - Herborn auf Förderung seiner<br />
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung in Höhe von 5.000 € für das<br />
Haushaltsjahr 2004 wird abgelehnt.<br />
Abstimmungsergebnis: mit den Stimmen von SPD, FWG, FDP, Bündnis 90/Die Grünen<br />
und Republikanern und gegen <strong>die</strong> Stimmen von NPD und CDU wird der Ziffer 1 mehrheitlich<br />
zugestimmt.<br />
Ziffer 2: Rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2005 ist ein Rahmenkonzept für eine<br />
qualitäts- und leistungsgerechte Finanzierung der Schwangerschaftskonfliktberatung mit<br />
allen freien Trägern zu erarbeiten und vorzulegen.<br />
Abstimmungsergebnis: bei 1 Stimmenthaltung und gegen <strong>die</strong> Stimmen von Republikanern<br />
und NPD mehrheitlich zugestimmt.<br />
Ziffer 3: Der Sperrvermerk für <strong>die</strong> Kostenstelle 4540020, Ergebniskonto 7911900 für Donum<br />
Vitae und Pro Familia wird aufgehoben.<br />
Abstimmungsergebnis: Gegen <strong>die</strong> Stimmen von CDU, Republikanern und NPD und mit<br />
den Stimmen von SPD, FWG, FDP, Bündnis 90 / Die Grünen mehrheitlich zugestimmt.<br />
Förderanträge zur Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung für das<br />
Wirtschaftsjahr 2005 wurden in folgender Höhe gestellt:<br />
Beratungsstelle EFL Wetzlar 5.000,-- € vom 09.12.2004<br />
Caritas Wetzlar/<strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-Eder 6.900,-- € vom 28.10.2004<br />
Diakonischen Werkes <strong>Dill</strong>enburg - Herborn 5.000,-- € vom 06.07.2004<br />
Donum Vitae, Gießen 5.000,-- € vom 03.06.2004<br />
Pro Familia, Gießen 11.248,-- € vom 08.06.2004<br />
5
Im Jugendhilfeausschuss vom 28.09.2004 wurden <strong>die</strong> bis dahin eingegangenen Förderanträge<br />
beraten. Es wurde beschlossen im Rahmen der partizipativen Sozialplanung mit<br />
allen freien Trägern ein Rahmenkonzept zu erarbeiten, das <strong>die</strong> notwendigen Grundlagen<br />
für eine Förderung schafft. Dazu wurde ein Gesamtbudget für <strong>die</strong>sen Beratungsbereich<br />
für den Wirtschaftsplan 2004 beschlossen.<br />
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28. September 2004 folgenden<br />
Beschluss gefasst:<br />
Dem <strong>Kreis</strong>tag wird empfohlen,<br />
für den Aufgabenbereich Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung einen<br />
Gesamtbetrag von 21.000,00 € einzusetzen. Im Rahmen der Sozialplanung sowie der<br />
Verabschiedung der Landesförderrichtlinien sollen bis zur Verabschiedung des Wirtschaftsplanes<br />
2005 <strong>die</strong> Einzelzuschussbeträge ausgewiesen werden. Sollte das bis dahin<br />
nicht möglich sein, wird ein Sperrvermerk vorgeschlagen, <strong>über</strong> dessen Aufhebung dann<br />
der Ausschuss Bildung, Jugend, Familie und Senioren zeitnah entscheiden soll.<br />
Beschluss: einstimmig bei 2 Enthaltungen<br />
2. Planungsprozess<br />
Seite 7 von 31<br />
Auftrag für <strong>die</strong> partizipative Sozialplanung war, rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen<br />
2005 ein Rahmenkonzept für eine qualitäts- und leistungsgerechte Finanzierung der<br />
Schwangerschaftskonfliktberatung mit allen freien Trägern zu erarbeiten und vorzulegen.<br />
Es wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, <strong>die</strong> unter Leitung der Sozialplanerin und der Fach<strong>die</strong>nstleitung<br />
32.3 mit den VertreterInnen aller fünf freien Träger in drei Sitzungen in enger<br />
zeitlicher Folge das hiermit vorgelegte Rahmenkonzept erarbeitete.<br />
Ziel war es, eine „Rahmenvereinbarung zwischen <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> und den <strong>nach</strong><br />
<strong>dem</strong> Schwangerschaftskonfliktgesetz anerkannten freien Trägern <strong>über</strong> <strong>die</strong> Grundsätze<br />
für leistungs- und qualitätsorientierte Zuwendungsvereinbarungen“ zu erarbeiten.<br />
Anhand eines qualitativen Fragebogens wurden <strong>die</strong> Beratungsmethoden, <strong>die</strong> Leistungen<br />
<strong>nach</strong> § 2 (allg. Schwangerenberatung, Sexualberatung, Präventionsangebote, Projekte<br />
und Maßnahmen) und § 5 (Schwangerschaftskonfliktberatung) SFHÄndG sowie <strong>die</strong><br />
Personalausstattung, Fallstatistik und Finanzierung abgefragt (s. Anlage 1 und Tabelle 1<br />
im Anhang). Mit den freien Trägern wurden <strong>die</strong> Ergebnisse der Fragebögen behandelt,<br />
Fragen hinsichtlich der Einteilung der Alterskohorten, Falldefinition etc. geklärt und so <strong>die</strong><br />
Grundlagen eines einheitlichen Berichtswesens entwickelt.<br />
In den drei Sitzungen einigte sich <strong>die</strong> Arbeitsgruppe auf gemeinsame Definitionen für das<br />
Leistungsangebot, <strong>die</strong> vorliegende Rahmenvereinbarung mit Finanzierungsvereinbarung<br />
sowie <strong>die</strong> der Arbeit zugrunde liegenden fachlichen Grundsätze und ein zukünftig einheitliches<br />
Berichtswesen (vgl. Anlage 2, 3 und 4).<br />
Bei Vorliegen eines positiven Beschlusses der <strong>Kreis</strong>gremien können auf Grundlage <strong>die</strong>ser<br />
Rahmenvereinbarung leistungs- und qualitätsorientierte Einzelvereinbarungen mit allen<br />
freien Trägern abgeschlossen und <strong>die</strong> vorgesehenen Mittel im Wirtschaftsplan 2005 zugeteilt<br />
und beschieden werden.<br />
6
3. Ergebnisse des Planungsprozesses<br />
3.1 Leistungsbeschreibung<br />
Die Beratung <strong>nach</strong> § 2 SFHÄndG umfasst insbesondere Informationen <strong>über</strong> bestehende<br />
familienfördernde Leistungen und Hilfen für Schwangere, Hilfen bei der Suche <strong>nach</strong> einem<br />
Arbeit- und Ausbildungsplatz sowie bei der Nachbetreuung <strong>nach</strong> einer Geburt des<br />
Kindes. Ebenso bedeutsam ist <strong>die</strong> Beratung in Fragen der Sexualität, der Empfängnisverhütung<br />
und der Familienplanung. Ein weiterer besonderer Schwerpunkt liegt auf der Sexualaufklärung<br />
mit <strong>dem</strong> Ziel, Schwangerschaftskonflikte zu vermeiden. Zusammen sind<br />
<strong>die</strong>s <strong>die</strong> Aufgaben <strong>nach</strong> § 2 SFHÄndG.<br />
Die Schwangerschaftskonfliktberatung <strong>nach</strong> § 5 SFHÄndG hingegen richtet sich ergebnisoffen<br />
nur an Frauen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Möglichkeit einer Abtreibung zumindest in Erwägung ziehen,<br />
und bietet neben Informationen zum Schwangerschaftsabbruch auch Hilfen und Unterstützung<br />
für <strong>die</strong> Lebenssituationen an, <strong>die</strong> zum Konflikt geführt haben.<br />
Zwar trägerspezifisch mit unterschiedlichen Schwerpunkten bieten alle fünf freien Träger<br />
Leistungen <strong>nach</strong> § 2 und § 5 SFHÄndG an. Eine Ausnahme ist <strong>die</strong> Caritas, <strong>die</strong> keine Konfliktberatung<br />
mit Bescheinigung mehr durchführt. Diese innerkirchlich begründete Rücknahme<br />
des Leistungsangebots der Caritas war einziger Anlass für <strong>die</strong> Gründung von Donum<br />
Vitae, damit weiterhin Konfliktberatung <strong>nach</strong> katholischem Werteverständnis angeboten<br />
werden kann.<br />
3.2 Leistungsprofile und fachliche Standards<br />
Seite 8 von 31<br />
Alle fünf Einrichtungen zeichnen sich durch unterschiedliche trägerspezifische Leistungsschwerpunkte<br />
aus und haben ihre staatliche Anerkennung aufgrund der ihrer Arbeit zugrunde<br />
liegenden fachlichen Standards erhalten.<br />
Die Schwangerschaftsberatung bei den Wohlfahrtsverbänden (beim Diakonischen Werk<br />
auch <strong>die</strong> Konfliktberatung) ist ein spezialisiertes Angebot innerhalb der allgemeinen Lebens-<br />
und Sozialberatung (ca. 8-15 % der Sozialberatung) und wird von <strong>dem</strong>selben<br />
Fachpersonal erbracht.<br />
Diese enge Verzahnung mit der wohlfahrtsverbandlichen Tätigkeit wird deutlich in der<br />
hohen Anzahl von Fällen mit zusätzlichen materiellen Hilfen primär aus der Mutter-Kind-<br />
Stiftung (s. Anhang Tabelle 1). Offensichtlich entscheiden sich Ratsuchende bei der Wahl<br />
der Einrichtung u.a. auch da<strong>nach</strong>, welche zusätzlichen materiellen Hilfeangebote in der<br />
Einrichtung bestehen. Insgesamt ist festzustellen, das das Verhältnis von Schwangerschaftskonfliktberatungen<br />
zu Schwangerschaftsberatungen bei den drei Beratungsstellen<br />
<strong>über</strong>einstimmend etwa 1:2 ist, bei den Wohlfahrtsverbänden jedoch davon abweichend<br />
ein sehr viel höherer Anteil (1:5) an Beratungsfällen <strong>nach</strong> §2 anfällt (s. Anhang Tabelle 1).<br />
Verständlich wird <strong>die</strong>ser Schwerpunkt, betrachtet man das von den Wohlfahrtsverbänden<br />
angegebene Grundverständnis und <strong>die</strong> Zielsetzung ihrer Beratungstätigkeit. „Die katholischen<br />
Beratungsstellen sind seit jeher einem ganzheitlichen Beratungskonzept verpflichtet,<br />
das allen Ratsuchenden – unter Einbeziehung der gesamten Lebenssituation – Beratung<br />
und Unterstützung anbietet (Caritas, vgl. Tabelle 3, Zielsetzung der Einrichtungen).<br />
Das Diakonische Werk beschreibt seine Einrichtung als eine “Beratungsstelle mit Angeboten<br />
für Menschen mit Beratungsbedarf“ (Diakonisches Werk).<br />
Bei der Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen ist <strong>die</strong> Beratung <strong>nach</strong><br />
<strong>dem</strong> Schwangerschaftskonfliktgesetz ein wesentlicher Teil des Kerngeschäftes. Das vor-<br />
7
handene Fachpersonal erbringt <strong>die</strong> Leistungen mit psychologisch/pädagogischer und therapeutischer<br />
Beratungsmethodik sowohl für solche <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />
wie auch <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> KJHG.<br />
„Aufgabe der Beratungsstelle ist es junge Erwachsene und Erwachsene bei der Klärung<br />
und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und deren zugrunde liegenden<br />
Faktoren zu unterstützen.... Die Hilfestellung erfolgt vor allem durch <strong>die</strong> Gewährung<br />
psychologisch/pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen.<br />
Grundlage ist ein ganzheitliches Beratungskonzept, das alle Fragen, <strong>die</strong> mit Partnerschaft<br />
und Familien verbunden sind, einschließt“( Beratungsstelle EFL).<br />
Das Kerngeschäft von Donum Vitae und Pro Familia besteht ausschließlich in der Sexualaufklärung/Sexualpädagogik<br />
und <strong>dem</strong> Beratungsangebot in Fragen der Familienplanung,<br />
Schwangerschaft und bei Schwangerschaftskonflikten. „Beratung für Schwangere,<br />
für Frauen und Paare im Schwangerschaftskonflikt und für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch<br />
/ Intensive Begleitung <strong>über</strong> einen längeren Zeitraum / Vermittlung von Hilfen und<br />
Geldern / Kooperation mit Institutionen im regionalen und <strong>über</strong>regionalen Bereich“ (Donum<br />
Vitae).<br />
„Pro Familia setzt sich ein für eigenverantwortliche Familienplanung und selbstbestimmte<br />
Sexualität. Sie hält dazu Beratungsangebote, Informationen und Fortbildung und sexualpädagogische<br />
Angebote vor“ (Pro Familia).<br />
Trotz <strong>die</strong>ser unterschiedlichen trägerspezifischen Schwerpunkte handeln alle Einrichtungen<br />
<strong>nach</strong> fachlichen Grundsätzen, <strong>die</strong> den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies<br />
war wesentliche Grundlage, um gemeinsam fachliche und ethische Standards in der Arbeitsgruppe<br />
zu vereinbaren (s. Anlage 3). Damit ist ein Baustein für den einzuleitenden<br />
Qualitätsentwicklungsprozess geschaffen.<br />
3.3 Prävention<br />
Unter Berücksichtigung des <strong>Kreis</strong>tagsbeschlusses vom 15.12.2003, des Leitprinzips des<br />
Fachbereiches Bildung, Jugend und Soziales (FB III) sowie des Abteilungsziels (Kinder-<br />
und Jugendhilfe, Abt. 32) des <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>es sollen präventive Angebote besonders<br />
gefördert werden.<br />
<strong>Kreis</strong>tagsbeschluss vom 15.12.2003<br />
„Die Förderstruktur im Bereich der sozialen Hilfen im <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> ist zu <strong>über</strong>prüfen und<br />
zu optimieren. Doppelstrukturen sind abzubauen und der Vorrang präventiver Angebote<br />
ist zu beachten. Ein aussagekräftiges Sozial-Controlling ist auf- und auszubauen“ (Antrag<br />
der SPD-<strong>Kreis</strong>tagsfraktion vom 11.12.2003).<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt<br />
Fachbereich 3 - Vision 2006 - LDK (Auszug)<br />
Seite 9 von 31<br />
2. Fachbereichsziel<br />
Förderung stabiler Familien als Ort wechselseitiger Fürsorge:<br />
- aktive Stärkung bereits in frühen Phasen der Familienentwicklung sowohl hinsichtlich<br />
der Elternschaft wie auch Partnerschaft<br />
8
2. Leitprinzip: Vorbeugen statt Reagieren:<br />
- Prävention als handlungsleitendes Prinzip<br />
- Schaffung von Rahmenbedingungen für lebenswerte und stabile Verhältnisse<br />
- Begrenzung von Konflikten und Lebenskrisen durch vorbeugende Angebote<br />
Abteilungsleitziel 32<br />
Die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe arbeitet präventiv<br />
Seite 10 von 31<br />
Das Fachbereichsziel weist besonders auf <strong>die</strong> „aktive Stärkung bereits in frühen Phasen<br />
der Familienentwicklung sowohl hinsichtlich der Elternschaft wie auch Partnerschaft“ hin<br />
und setzt sich als Leitziel „Vorbeugen statt reagieren“. Das Abteilungsziel der Kinder- und<br />
Jugendhilfe setzt präventives Arbeiten als Leitprinzip fest.<br />
Der in § 2 SFHÄndG genannte Bereich der Sexualaufklärung, insbesondere Sexualpädagogik<br />
sowie <strong>die</strong> Informationsvermittlung in Fragen der Sexualität, der Empfängnisverhütung<br />
und der Familienplanung gehören zu <strong>die</strong>sen Präventionsaufgaben. Leitsatz der präventiven<br />
Angebote ist, alle zielführenden Maßnahmen zu ergreifen, einen Schwangerschaftskonflikt<br />
zu verhindern und den Schutz des ungeborenen Lebens zu fördern.<br />
Zu den Präventionsmaßnahmen zählen auch Projekte und Angebote zur Sexualpädagogik,<br />
Aufklärungskurse, Veranstaltungen in Schulen und Kindergärten etc. (vgl. Tabelle 2,<br />
Leistungsangebote und Maßnahmen), <strong>die</strong> zusätzlich Pflichtaufgaben <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> KJHG<br />
sind.<br />
Wurden bisher <strong>die</strong> Leistungsangebote vornehmlich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben<br />
betrachtet, so ist im Bereich der Präventionsmaßnahmen nicht nur ein Schwerpunkt des<br />
Gesetzes sondern auch der Zielsetzungen des öffentlichen Trägers <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> berührt.<br />
Präventionsmaßnahmen haben eine hohe Priorität des öffentlichen Trägers. Daher sind<br />
sie sowohl in der Geschäftsberichterstattung der freien Träger wie auch im Finanzierungsmodell<br />
ein wesentliches zu berücksichtigendes Element.<br />
3.4 Qualitätsentwicklungsprozess<br />
Die hiermit vorgelegte Rahmenvereinbarung regelt auch das Berichtswesen, das Grundlage<br />
für jährliche Trägergespräche und den gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess<br />
ist. Dazu verständigte sich <strong>die</strong> Arbeitsgruppe auf einen Erfassungsbogen für den Geschäftsbericht,<br />
der einerseits an den Erfassungsmerkmalen für das Land Hessen orientiert<br />
ist und dar<strong>über</strong> hinaus einige <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>-spezifische Merkmale beinhaltet (s. Anlage<br />
4).<br />
Weitere Grundlage für den Qualitätsentwicklungsprozess sind <strong>die</strong> fachlichen Leitsätze<br />
und Leitprinzipien (s. Anlage 3). Auf <strong>die</strong>ser gemeinsamen Basis sind sowohl jeweils zeitnahe<br />
Zielvereinbarungen aufgrund geänderter gesellschaftlicher Verhältnisse wie auch<br />
<strong>die</strong> Steuerung des spezifischen Leistungsangebotes realisierbar.<br />
9
4. Finanzierungsmodell<br />
Vereinbart wurde eine Mischfinanzierung aus Zuwendung und Entgelt. Damit wird sowohl<br />
<strong>dem</strong> Pflichtleistungscharakter der Aufgaben aufgrund der Individualanspruchs entsprochen<br />
als auch der gesetzlichen Vorgabe, ein ausreichendes plurales Angebot wohnortnaher<br />
Beratung unabhängig von der Inanspruchnahme sicherzustellen.<br />
Ausgehend von <strong>dem</strong> im Jugendhilfeausschuss beschlossenen Gesamtbudget in Höhe<br />
von 21.000 € für <strong>die</strong> qualitätsorientierte Sicherung des Beratungsbereiches wurde folgendes<br />
Finanzierungsmodell entwickelt, auf das sich alle Beteiligten geeinigt haben.<br />
Eine Finanzierung nur <strong>nach</strong> Fallpauschalen wie vom Land praktiziert wird für den <strong>Lahn</strong>-<br />
<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> abgelehnt. Sie widerspricht <strong>dem</strong> gesetzlichen Auftrag, unabhängig von der Inanspruchnahme<br />
ein ausreichendes Beratungsangebot vorhalten zu müssen. Zu<strong>dem</strong> würden<br />
dadurch kleinere Einrichtungen wie Donum Vitae mit einem geringeren Fallaufkommen<br />
<strong>über</strong>proportional be<strong>nach</strong>teiligt.<br />
Auch eine pauschale Aufteilung des o.g. zur Verfügung stehenden Budgets auf <strong>die</strong> fünf<br />
Träger würde <strong>dem</strong> unterschiedlichen Leistungsumfang und damit auch den damit verbundenen<br />
Kosten der einzelnen Einrichtungen nicht gerecht.<br />
Um sowohl <strong>dem</strong> gesetzlichen Auftrag als auch den unterschiedlichen Einrichtungsprofilen<br />
gerecht zu werden, wurde eine Aufteilung des Gesamtbudgets in folgende drei<br />
Teilbudgets vereinbart.<br />
1. Teilbudget Basisfinanzierung<br />
Sie begründet einen Sockelbetrag, der der gesetzlichen Forderung <strong>nach</strong> Vorhalt eines<br />
ausreichenden, wohnortnahen, pluralen Leistungsangebots - unabhängig von dessen<br />
Inanspruchnahme - genügt. Dies stellt zugleich den Anteil Zuwendungsfinanzierung an<br />
der Gesamtfinanzierung dar.<br />
Dieses Teilbudget wird nur auf <strong>die</strong> drei Einrichtungen aufgeteilt, <strong>die</strong> als institutionelle<br />
Beratungsstellen im Kerngeschäft Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung<br />
anbieten. Für <strong>die</strong> Wohlfahrtsverbände ist <strong>die</strong> Basisfinanzierung bereits durch<br />
<strong>die</strong> Pauschalförderung durch den <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> abgegolten.<br />
2. Teilbudget Finanzierung <strong>nach</strong> Fallzahlen 2<br />
Seite 11 von 31<br />
Die Aufteilung <strong>die</strong>ses Teilbudgets erfolgt entsprechend der Fallzahlen des jeweiligen<br />
Vorjahres für Beratungen <strong>nach</strong> §§ 2 und 5 SFHÄndG. Damit wird <strong>dem</strong> gesetzlich vorgegebenen<br />
individuellen Rechtsanspruch auf Beratung entsprochen. Dar<strong>über</strong> hinaus<br />
ist damit <strong>die</strong> Orientierung an der Förderpraxis des Landes durch Fallpauschalen berücksichtigt.<br />
2<br />
Das Konzept wurde auf der Datengrundlage von 2003 erarbeitet. Für <strong>die</strong> Bemessung der Förderungshöhe für den<br />
Wirtschaftsplan 2005 werden <strong>die</strong> Daten 2004 zugrunde gelegt<br />
10
3. Teilbudget Präventionsmaßnahmen<br />
Die Aufteilung <strong>die</strong>ses Teilbudgets erfolgt entsprechend der Anzahl der im jeweiligen<br />
Vorjahr durchgeführten Präventionsmaßnahmen der fünf Träger. Damit wird der besonderen<br />
Bedeutung von Angeboten der Sexualaufklärung, der Verhütung und der<br />
Familienplanung entsprochen, <strong>die</strong> das Gesetz in § 2 SFHÄndG regelt.<br />
Teilbudget 2 und Teilbudget 3 umfassen den Anteil der Entgeltfinanzierung im Rahmen<br />
der o.a. Mischfinanzierung von Zuwendung und Entgelt.<br />
5. Resümee<br />
Seite 12 von 31<br />
Arbeitsauftrag für <strong>die</strong> partizipative Sozialplanung war es, rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen<br />
2005 ein Rahmenkonzept für eine qualitäts- und leistungsgerechte Finanzierung<br />
der Schwangerschaftskonfliktberatung mit allen freien Trägern zu erarbeiten und vorzulegen.<br />
Die dazu eingerichtete Arbeitsgruppe aus VertreterInnen der freien Träger und der Verwaltung<br />
hat sich in drei Sitzungen auf gemeinsame Grundsätze für <strong>die</strong> zu erbringenden<br />
Leistungen, ein Finanzierungsmodell und den Einstieg in einen Qualitätssicherungsprozess<br />
geeinigt.<br />
Vorgelegt werden hiermit der Entwurf einer „Rahmenvereinbarung zwischen <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<br />
<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> und den <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Schwangerschaftskonfliktgesetz anerkannten freien Trägern<br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> Grundsätze für leistungs- und qualitätsorientierte Zuwendungsvereinbarungen“<br />
sowie <strong>die</strong> zugehörigen „Leitsätze institutioneller Beratung bei Schwangerschaft und<br />
Schwangerschaftskonflikten“ und der Erfassungsbogen für ein gemeinsames Berichtswesen.<br />
Auf <strong>die</strong>ser gemeinsamen Grundlage ist eine qualitäts- und leistungsgerechte Finanzierung<br />
der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Rahmen des im<br />
Wirtschaftsplan 2005 vorgesehenen Gesamtbudgets möglich. Ferner können mit der<br />
Rahmenvereinbarung Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit allen freien<br />
Trägern abgeschlossen werden, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Dauer der Rahmenvereinbarung Bestand<br />
haben. Die ermöglicht Planungssicherheit sowohl für <strong>die</strong> freien Träger als auch für den<br />
<strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>.<br />
Dar<strong>über</strong> hinaus ist es mit <strong>dem</strong> Einstieg in einen gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess<br />
möglich, jeweils zeitnahe Zielvereinbarungen aufgrund geänderter gesellschaftlicher<br />
oder wirtschaftlicher Verhältnisse zu treffen und eine zielgerichtete Steuerung<br />
<strong>die</strong>ses spezifischen Leistungsangebotes zu realisieren.<br />
11
6. Literatur<br />
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz<br />
(SFHÄndG). 21.08.1995<br />
Hessischer Landtag. Kleine Anfrage betreffend Schwangerschaftskonfliktberatung in Hessen<br />
– Sicherstellung der Beratungsarbeit durch ausreichende Landesfinanzierung und<br />
Antwort der Sozialministerin. Drucksache 16/423. Wiesbaden.<br />
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 11. Senat „zum Anspruch auf Förderung von<br />
Schwangerenberatungsstellen; zum Umfang der Förderung“. Urteil vom 18.11.1997 (Az:<br />
11 UE 315/97)<br />
BVerwG 3. Senat „Förderanspruch katholischer Schwangerenberatungsstellen; Schwangerenkonfliktberatung;<br />
Versorgungsschlüssel“. Urteil vom 15. Juli 2004 (Az: 3 C 48/03)<br />
BVerwG 3. Senat „Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen: Anspruch auf angemessene<br />
Förderung erforderlicher Beratungsstellen“. Urteil vom 03. Juli 2003 (Az: 3 C 26/02)<br />
Stellungnahme des Deutschen Arbeitskreises für Jugend-, Ehe- und Familienberatung.<br />
„Ethische Standards in der Institutionellen Beratung“. Aus: Informationen für Erziehungsberatungsstellen<br />
2/03<br />
<strong>Kreis</strong>ausschuss des <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>es: Projektbericht „Aufbau Sozialplanung / Sozialcontrolling<br />
im LDK). Wetzlar, Mai 2004<br />
Anhang<br />
Anlage 1: Fragebogen<br />
Tabelle 1: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im LDK<br />
Tabelle 2: Leistungsangebote und Maßnahmen<br />
Tabelle 3: Zielsetzung der Einrichtung<br />
Tabelle 4: Finanzierung<br />
Anlage 2: Rahmenvereinbarung zwischen <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> und den <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />
Schwangerschaftskonfliktgesetz anerkannten freien Trägern <strong>über</strong> <strong>die</strong> Grundsätze für<br />
leistungs- und qualitätsorientierte Zuwendungsvereinbarungen<br />
Anlage 3: Leitsätze<br />
Anlage 4: Statistikbogen Geschäftsbericht<br />
Seite 13 von 31<br />
12
Fachbereich Bildung, Jugend<br />
und Soziales<br />
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung<br />
im <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong><br />
1. Allgemeine Informationen<br />
- Fragebogen -<br />
Name der Beratungsstelle ______________________________________________________<br />
Adresse ______________________________________________________<br />
______________________________________________________<br />
Telefonnummer / Fax ______________________________________________________<br />
E-Mail-Adresse ______________________________________________________<br />
Träger ______________________________________________________<br />
Offene Sprechzeiten (Summe Wochenstunden): _______________________________________<br />
Telefonische Erreichbarkeit (Summe Wochenstunden): _________________________________<br />
Prozentualer Anteil des Beratungsangebotes in Fragen der Schwangerschaft und des<br />
Schwangerschaftskonflikts am Gesamtleistungsumfang der Einrichtung in 2003:<br />
%ualer Anteil an<br />
Beratungsfällen<br />
%ualer Anteil an Fachpersonalstellen<br />
Sozialplanung, 25.10.2004<br />
%ualer Anteil an<br />
Gesamtkosten<br />
Zielsetzung der Einrichtung:<br />
________________________________________________________________________________<br />
________________________________________________________________________________<br />
________________________________________________________________________________<br />
Seite 14 von 31<br />
2. Leistungen zur Schwangerschaftsberatung / Schwangerschaftskonfliktberatung<br />
<strong>nach</strong> SFHÄndG werden angeboten <strong>nach</strong><br />
– Zutreffendes bitte ankreuzen, evtl. Erläuterungen anführen -<br />
Methoden<br />
O Aufsuchende Beratung<br />
O Begleitende Beratung<br />
O Einzelberatung<br />
O Paarberatung<br />
O Fachberatung / Case-Management<br />
O Familienberatung / mit psychosozialem Umfeld<br />
O Beratung in der Gruppe<br />
O Internetberatung<br />
O Seminare / Workshops<br />
O Telefonberatung<br />
O Sonstige Beratungsmethoden ____________________________________________________<br />
________________________________________________________________________________<br />
________________________________________________________________________________<br />
Die Schwangerschaftsberatung (<strong>nach</strong> § 2 SFHÄndG) Ihrer Einrichtung umfasst folgende<br />
Beratungs- und Informationsangebote:<br />
– Zutreffendes bitte ankreuzen, evtl. Erläuterungen anführen -<br />
O Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung<br />
O Sexual-, Partnerschafts- und sonstige psychosoziale Beratung<br />
O Beratung <strong>über</strong> familienfördernde Hilfen / Leistungen, Rechte im Arbeitsleben<br />
O Beratung in Fragen der Schwangerschaft und Geburt<br />
O Vorsorgeuntersuchungen und Kosten der Entbindung<br />
O soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere (Mutter-Kind-Stiftung)<br />
O Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch, Pränatale Diagnostik<br />
O Hilfsmöglichkeiten für behinderte Kinder<br />
O Angebot einer Nachbetreuung <strong>nach</strong> der Geburt des Kindes<br />
O Beratung <strong>nach</strong> Trennung/ Verlust eines Kindes<br />
O rechtliche und psychosoziale Konflikte in Zusammenhang mit einer Adoption<br />
O Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen<br />
- 2 -
O Unterstützung bei der Wohnungssuche<br />
O geschlechtsspezifische Beratungsangebote für Männer<br />
O sonstige ____________________________________________________________<br />
____________________________________________________________<br />
____________________________________________________________<br />
Die Schwangerschaftskonfliktberatung (<strong>nach</strong> § 5 SFHÄndG) Ihrer Einrichtung bearbeitet<br />
folgende Themenbereiche<br />
– Zutreffendes bitte ankreuzen, evt. Erläuterungen anführen –<br />
O Konfliktberatung<br />
O medizinische, soziale und juristische Informationen<br />
O Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches<br />
O Angebot zur Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen<br />
O Unterstützung bei der Wohnungssuche<br />
O Unterstützung bei der Suche <strong>nach</strong> Betreuungsmöglichkeiten für das Kind<br />
O Unterstützung bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung<br />
O Nachbetreuung <strong>nach</strong> einem Schwangerschaftsabbruch<br />
O Einbeziehung des Mannes / psychosozialen Umfeldes<br />
O Sonstige ______________________________________________________________<br />
______________________________________________________________<br />
3. Weitere Leistungsangebote der Beratungsstelle zum Thema Sexualität/<br />
Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt in 2003:<br />
O Präventionsmaßnahmen (Kiga-Elternabende, Schulen… ) - Benennen der Maßnahmen / Umfang-<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
O Angebote im Bereich der Sexualpädagogik (KJHG) - Benennen der Maßnahmen / Umfang -<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
O Bildungsmaßnahmen - Benennen der Maßnahmen / Umfang –<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
-3-<br />
O Vergabe des Stiftungsgeldes der „Mutter-Kind-Stiftung“<br />
Höhe des Fördervolumens in 2003 _______________________________<br />
O Andere / Trägerspezifische finanzielle Unterstützungen: welche?<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
O Projekte - Benennen der Maßnahmen / Umfang -<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
O Zusammenarbeit / Kooperation mit - Benennung der Maßnahmen / Institutionen -<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
4. Mitarbeiter/innen<br />
Anzahl der Beratungsfachkräfte für Leistungen <strong>nach</strong> §§ 2 und 5 SFHÄndG (Bruttowochen-<br />
stunden) in 2003 ________________________________<br />
Seite 15 von 31<br />
davon<br />
O Psychologin /Psychologe ________________________________________________________<br />
O Pädagogin / Pädagoge _________________________________________________________<br />
O Ärztin/ Arzt ___________________________________________________________________<br />
O Sozialarbeiterin, -pädagogin / Sozialarbeiter, -pädagoge ______________________________<br />
O Sonstige ______________________________________________________________________<br />
Anzahl der Verwaltungskräfte (Bruttowochenstunden) ___________________________<br />
O Fallbesprechung / kollegiale Beratung Std. / Woche<br />
O Supervision / Intervision Std. / Monat<br />
- 4 -
5. Fallstatistik 2003<br />
Fälle 2003 Beratung <strong>nach</strong><br />
§ 2 SFHÄndG<br />
Bearbeitete Fälle insgesamt*<br />
davon bearbeitete Fälle aus LDK*<br />
Abgeschlossene Fälle aus LDK<br />
Durchschnittliche Anzahl der Beratungskontakte<br />
pro abgeschlossene<br />
Fälle<br />
Beratung <strong>nach</strong><br />
§ 5 SFHÄndG<br />
* Bearbeitete Fälle sind <strong>die</strong> Summe der aus <strong>dem</strong> Vorjahr <strong>über</strong>nommenen und im laufenden Jahr neu hinzugekommenen Fälle<br />
6. Angaben zu Klienten in 2003<br />
Bearbeitete Fälle LDK <strong>nach</strong> Geschlecht:<br />
weiblich<br />
Bearbeitete Fälle LDK <strong>nach</strong> Alter:<br />
< 18 Jh<br />
18 - 25 Jh<br />
25 - 35 Jh<br />
35 - 45 Jh<br />
45 Jh<br />
männlich Paare<br />
-5-<br />
Bearbeitete Fälle LDK <strong>nach</strong> Nationalität:<br />
Deutsch<br />
davon von Migration betroffen<br />
Türkisch<br />
EU-Länder<br />
Osteuropa<br />
Afrika<br />
Asien<br />
Sonstige<br />
7. Durchgeführte Maßnahmen mit Teilnehmern aus LDK in 2003 (laut Ziffer 3)<br />
Art der Maßnahme<br />
Zielgruppe<br />
Teilnehmerzahl<br />
8. Finanzierung des Leistungsangebots für Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung<br />
in 2003<br />
Gesamtkosten<br />
Personalkosten<br />
Sachkosten<br />
Zuschuss LDK (beantragt)<br />
Zuschuss LDK (geleistet)<br />
Landesmittel<br />
Trägermittel<br />
sonstige<br />
Seite 16 von 31<br />
- 6 -
1. Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> (2003)<br />
Off. Sprechzeiten:<br />
Tel. Erreichbarkeit<br />
Aufsuchende Arbeit<br />
%ualer Anteil<br />
an Beratungsfällen,<br />
an Fachpersonalstellen,<br />
an Gesamtkosten<br />
Methoden, <strong>die</strong> nicht angeboten<br />
werden<br />
Themen <strong>nach</strong> § 2<br />
SFHÄndG, <strong>die</strong> nicht ange-<br />
boten werden<br />
Themen <strong>nach</strong> § 5<br />
SFHÄndG, <strong>die</strong> nicht ange-<br />
boten werden<br />
Stiftungsgelder:<br />
„Mutter-Kind-Stiftung“<br />
anderer<br />
PsychologIn ***<br />
PädagogIn ***<br />
ÄrztIn ***<br />
SA / SP<br />
Sonstige<br />
Std. der Verwaltungskräfte<br />
Fallbesprechung / kollegiale<br />
Beratung<br />
Supervision<br />
Caritas Wetzlar/<strong>Lahn</strong>-<br />
<strong>Dill</strong>-Eder e.V.<br />
We /Dil. je 12 Std./Woche *<br />
Je 30 Std. / Woche*<br />
(der Gesamtcaritas)<br />
8%<br />
5%<br />
3% (ca.)<br />
Tabelle 1: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im LDK<br />
Diakonisches Werk<br />
<strong>Dill</strong>enburg-Herborn<br />
23 Std. / Woche*<br />
40 Std. / Woche (und AB)*<br />
15%<br />
7% (75% der Sozialberatung)<br />
6%<br />
Internetberatung Internetberatung<br />
Geschlechtsspezifische Angebote<br />
für Männer<br />
Konfliktberatung mit Schein<br />
129.240 €<br />
Bischöflicher Hilfsfonds,<br />
(20.000 €)<br />
Dispofond<br />
57,75 Std. / Woche (=>1,5<br />
VZÄ)<br />
(RA, 1x/Monat, Honorarbasis)<br />
19,25 Std. / Woche<br />
1 Std. / Woche<br />
1,5 Std. / Woche<br />
Geschlechtsspezifische Angebote<br />
für Männer<br />
Beratungsstelle Wetzlar<br />
für Familien- , Ehe- und<br />
Lebensfragen e.V.<br />
29,5 Std. / Woche*<br />
50 Std. / Woche*<br />
30%<br />
33%<br />
24%<br />
Aufsuchende Beratung<br />
Begleitende Beratung<br />
Internetberatung<br />
Telefonberatung<br />
Geschlechtsspezifische Angebote<br />
für Männer<br />
Donum Vitae,<br />
Gießen<br />
25 Std. / Woche<br />
17,5 Std. / Woche<br />
4 Std. / Woche<br />
100%<br />
100%<br />
100%<br />
Internetberatung<br />
Seminare / Workshops<br />
34,5**<br />
100%<br />
100%<br />
100%<br />
Geschlechtsspezifische Ange--bote für Männer<br />
--- --- --- ---<br />
97.000 €<br />
Kirchl. Stiftung in Hessen und<br />
Nassau<br />
Pädagogin (0,25)<br />
Sozialarbeiterin (0,75)<br />
(beide in allg. Beratungsstelle<br />
eingebettet)<br />
=> 0,75 VZÄ<br />
0,75<br />
wöchentlich<br />
monatlich<br />
---<br />
Vermittlung an landeskirchl.<br />
Härtefonds<br />
PsychologIn 1 VZÄ<br />
PädagogIn 1 VZÄ<br />
SP (0,5)<br />
(Personal der Gesamt-EFL)<br />
=> 0,75 VZÄ<br />
20,00 Std./Woche<br />
1,5 Std. / 14 tägig<br />
4-5 x / Jahr<br />
10.400 € (mehr Anfragen<br />
konnten nicht abgearbeitet<br />
werden)<br />
Psychologin (Honorarstelle)<br />
Pädagogin,29 Std./0,75 VZÄ<br />
Kinder- u. ÄrztIn (ehrenamtl)<br />
1 Soz.päd (Honorarstelle)<br />
1 Juristin (Honorarstelle)<br />
19,25 Std. / Woche<br />
1 Std. / Woche<br />
1 Std. / Monat<br />
Seite 17 von 31<br />
Pro Familia,<br />
Gießen<br />
Aufsuchende Beratung<br />
Begleitende Beratung<br />
64.132 €<br />
(240 Anträge)<br />
PädagogIn: 32 Std.<br />
Lehrerin: 50 Std.<br />
SA: 27,25 Std.<br />
(=109,25 Std. /Woche)<br />
=> 2,84 VZÄ<br />
32,5 Std.<br />
(Geschäftsführung: 12,5<br />
Std., Verwaltung: 20 Std.)<br />
1 Std. / Woche/BeraterIn<br />
2,5 Std./ Monat/BeraterIn
Fallstatistik 2003****:<br />
(bearb. Fälle insgesamt)<br />
bearb. Fälle LDK / Wetzlar<br />
Abgeschl. Fälle LDK / We<br />
Caritas Wetzlar/<br />
<strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-Eder e.V.<br />
Diakonisches Werk<br />
<strong>Dill</strong>enburg-Herborn<br />
Beratungsstelle Wetzlar<br />
für Familien- , Ehe- und<br />
Lebensfragen e.V.<br />
Donum Vitae,<br />
Gießen<br />
Pro Familia,<br />
Gießen<br />
§ 2 § 5 § 2 § 5 § 2 § 5 § 2 § 5 § 2 § 5<br />
461 1<br />
461<br />
k.A.<br />
390 72<br />
390 71<br />
362 72<br />
(139) (142)<br />
72 69<br />
72 69<br />
(224) (130)<br />
25 22<br />
22 21<br />
(1551) (721)<br />
99 / 55 133 / 52<br />
90 / 50 133 / 52<br />
d ∑ K p F 2,38 3,5 1,2 5 1 2,5 2 1,6 1,05<br />
Bearbeitete Fälle LDK :<br />
weiblich<br />
männlich<br />
Paare<br />
Gesamtkosten<br />
Personalkosten<br />
Sachkosten<br />
Zuschuss LDK (beantragt)<br />
Zuschuss LDK (geleistet)<br />
Landesmittel<br />
Trägermittel<br />
Zuschuss Stadt Gießen<br />
Zuschuss <strong>Kreis</strong> Gießen<br />
Zuschuss Stadt Wetzlar<br />
Sonstige<br />
423<br />
9<br />
29<br />
144.089,00 €<br />
118.689,00 €<br />
25.400,00 €<br />
6.900,00 € (für 2005)<br />
---<br />
23.000,00 €<br />
121.089,00 €<br />
---<br />
---<br />
277<br />
5<br />
180<br />
96.600 €<br />
80.500 €<br />
16.200 €<br />
5.000 € (für 2004 u 2005)<br />
---<br />
20.472,75 €<br />
76.127 €<br />
141<br />
45.964,45 €<br />
2.779,22 €<br />
5.000 €<br />
12.536,00 €<br />
36.207,27 €<br />
* = Sprechzeiten /Öffnungszeiten während der Gesamtöffnungszeiten der (allgemeinen) Beratungsstelle<br />
** = reine „offene Sprechstunde“, am selben Tag Erstgespräch möglich<br />
*** = neben den ehrenamtlich arbeitenden PsychologInnen, PädagogInnen, ÄrztInnen<br />
**** = reine Fälle (ohne Gruppenangebote, 1 Fall= 6 TN)<br />
Tabelle 1: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im LDK - 2 -<br />
70 %<br />
30 %<br />
68.467,21 €<br />
55.240,11 €<br />
13.227,10 €<br />
5.000,00 €<br />
3.000,00 €<br />
20.285,86 €<br />
2.342,44 €<br />
11.060,00 €<br />
12.800,00 €<br />
3.000,00 €<br />
15.978,91 € (Stiftung,<br />
Mitglied, Spenden…)<br />
Seite 18 von 31<br />
LDK WZ<br />
133 74<br />
16 9<br />
83 24<br />
268,788,95 €<br />
224.991,39 €<br />
43.797,56 €<br />
11.248,00 €<br />
9.663,00 €<br />
122.836,50 €<br />
26.537,00 €<br />
26.330,00 €<br />
51.000,00 €<br />
3.000,00 €<br />
28.575,00 €<br />
Stand: 23.11.2004
2. Weitere Leistungsangebote zum Thema Sexualität/ Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt<br />
in 2003:<br />
Caritas DW Beratungsstelle Donum Vitae Pro Familia<br />
Prävention Im Konfirmandenunterricht,<br />
Gruppenangebote in der<br />
Beratungsstelle:<br />
Sexualpädago<br />
gik<br />
Bildungsmaßn<br />
ahmen<br />
Mutter-Kind<br />
Stiftung<br />
Andere<br />
Stiftungen<br />
Verschiedene<br />
Gruppenarbeiten ,<br />
Sexualaufklärung<br />
Geschlechtsspezifische<br />
Angebote, z.B.<br />
Alleinerziehenden-Treff,<br />
Freizeitgestaltung mit<br />
Mädchengruppen<br />
--- Geschlechtsspezifische<br />
Integrationsmaßnahmen<br />
z.B. Angebote in<br />
Sprachkursen<br />
Supervision im Kiga mit<br />
Schwerpunkt auf sexuelle<br />
Gewalt (2 Std.)<br />
Arbeit mit 2 Schulklassen, je Mit Bewohnerinnen des<br />
1,5 Std./ (Ohne Vor- und betreuten Wohnens der<br />
Nachbereitung) „Sexualität, Lebenshilfe Gießen in<br />
Partnerschaft und Verhütung“ Kooperation mit SB / SV<br />
Gruppenangebote Elternabende im Kiga und<br />
Schulen<br />
--- Gespräche mit SchülerInnen<br />
zum Thema Abtreibung,<br />
Beratungs-konzept, Werte,<br />
Normen, Hilfen u. Angebote<br />
129.240 € 97.000 € --- 10.400 €<br />
( 15 Anträge konnten<br />
bewilligt werden, 4<br />
abgelehnt, 10 an andere<br />
Bischöflicher Fonds,<br />
Dispofond<br />
Kirchl. Stiftung der Ev.<br />
Kirche in Hessen und<br />
Nassau<br />
---<br />
Beratungsstellen verwiesen)<br />
-- ---<br />
Seite 19 von 31<br />
Angebote für Schulklassen<br />
und Jugendgruppen<br />
12 sexualpädagogische<br />
Angebote für Jugendliche<br />
aus LDK / Wetzlar (177 TN)<br />
1 Elternabend im Kiga<br />
Hermannstein (6 TN)<br />
Fortbildung für<br />
Multiplikatoren im<br />
sexualpädagogischen<br />
Bereich:<br />
- 7 x 20 TN gender main<br />
streaming für Jugendarbeit<br />
- Pornos: Jugendliche<br />
zwischen Lust, Neugier…<br />
- Sie sind doch selbst noch<br />
ein halbes Kind…<br />
- Verhütung, Sex! Weiß ich<br />
doch alles<br />
- Anfassen-Kuscheln-<br />
Schmusen<br />
- Verführung und Berührung<br />
- kleine Helden in Not<br />
-<br />
Wird <strong>nach</strong>gereicht<br />
Tabelle 2: Leistungsangebote und Maßnahmen 1
Projekte<br />
Kooperation<br />
mit<br />
Durchgeführte<br />
Maßnahmen mit<br />
TN aus LDK<br />
Seite 20 von 31<br />
Caritas DW Beratungsstelle Donum Vitae Pro Familia<br />
Paulinchenservice:<br />
(Kinderbetreuungsservice,<br />
1.Samstag / Monat)<br />
Wohngemeinschaft Phönix:<br />
BW Mutter/Kind (ab 01.01.05<br />
Kinderkleiderkammer<br />
Alle ansässigen<br />
Beratungs<strong>die</strong>nste<br />
und Behörden<br />
Kirchengemeinden, Haus<br />
der Jugend, Schulen, EBs,<br />
andere Verbände<br />
5 TN* „<strong>die</strong> ideale Mutter, Hilfe 6-10 TN<br />
für Familien“<br />
„Alleinerziehendentreff“<br />
8 TN* „Liebe, Partnerschaft, 10-15 TN „Mutter-Kind-Kur-<br />
Sexualität“,<br />
Treff“<br />
7 TN* Alleinerziehende „Infos 10-15 TN<br />
<strong>über</strong> Leistungen,<br />
„Freizeitangebote“<br />
8 TN* „Sie gehen als Paar 16 TN „Integrationskurs“<br />
auseinander“, Hilfen, (türkisch)<br />
Leistungen<br />
8-10 TN „Integrationskurs“<br />
4 TN* „Rechte und Pflichten i (russland-deutsch)<br />
der Partnerschaft“<br />
4-6 TN „Infoeinheiten in der<br />
5 TN** „Entwicklungsphasen“ Beratungsstelle“<br />
5 TN** „Ernährung“<br />
8 TN* „Verhütung ab 40“<br />
*=schwangere Frauen, allein<br />
erziehende Mütter<br />
**= junge Mütter<br />
--- „Let´s talk about“ kostenlose<br />
Sexualaufklärung für<br />
Schulen ab Kl. 5 (Schulen,<br />
HELP)<br />
Mit allen Einrichtungen, <strong>die</strong><br />
für <strong>die</strong> Fragestellung der<br />
beratenden Frauen relevant<br />
sind<br />
Ärzte, Uni-Klinik, AIDS-<br />
Beratung, Wildwasser,<br />
Lebenshilfe, Lehrer,<br />
Juristen, Eltern, Angehörige,<br />
sämtl. Behörden /<br />
Institutionen,<br />
Beratungsstellen…<br />
--- 8 TN Schulklasse des berufl.<br />
Gymnasiums,<br />
3 TN Info-Gespräch AWO,<br />
6 TN Gruppengespräch<br />
Sexualität, Verhütung,<br />
Familienplanung,<br />
2 TN Info-Gespräch<br />
Lebenshilfe,<br />
2 TN Arbeitstreffen<br />
Lebenshilfe,<br />
2 TN Infogespräch,<br />
Aliceschule Gießen,<br />
15 TN Schulklasse<br />
=> 14 Beratungsfälle<br />
(6 TN = 1 Fall)<br />
Jugendbildungswerke,<br />
freien Trägern der<br />
Jugendhilfe, Schulen,<br />
HELP, Beratungsstellen…<br />
10x 12 TN „Informationen<br />
für Frauen in Trennung und<br />
Scheidung“<br />
6x 8 TN „Kommunikationstraining<br />
für Paare“<br />
11x 20 TN „Gesprächskreise<br />
für Singles“<br />
3x 10 TN „Sexualität,<br />
Verhütung“ / Erwachsene<br />
3x 10 TN „Infoabende für<br />
Männer“ Vasektomie,…<br />
Stand 23.11.2004<br />
Tabelle 2: Leistungsangebote und Maßnahmen 2
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> (2003)<br />
- Zielsetzung der Einrichtungen -<br />
Caritas Wetzlar/<strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-Eder e.V. Diakonisches Werk<br />
<strong>Dill</strong>enburg-Herborn<br />
Die katholischen Beratungsstellen sind seit jeher<br />
einem ganzheitlichen Beratungskonzept verpflichtet,<br />
das allen Ratsuchenden – unter Einbeziehung<br />
der gesamten Lebenssituation – Beratung und<br />
Unterstützung anbietet. So wurden bisher nicht nur<br />
Frauen im existentiellen Schwangerschaftskonflikt,<br />
sondern alle Frauen, <strong>die</strong> durch eine Schwangerschaft<br />
und Geburt eines Kindes in eine Notlage<br />
geraten sind, umfassend beraten und unterstützt.<br />
Neben der Präventivarbeit mit Jugendlichen oder/und<br />
jungen Müttern – <strong>die</strong> wir zukünftig ausbauen<br />
wollen – und der Gruppenarbeit mit allein<br />
erziehenden Frauen und Frauen in Trennungs-<br />
und Scheidungssituationen, bildet der momentane<br />
Hauptschwerpunkt unserer Arbeit <strong>die</strong> Beratung<br />
und Informationen von Frauen/Paaren und deren<br />
Familien in allen Fragen, Anliegen und Problemstellungen<br />
rund um das Thema Schwangerschaft<br />
und Geburt. Das können Fragen im Vorfeld, das<br />
Vorliegen einer konflikthaft erlebten Schwangerschaft<br />
oder Schwierigkeiten, <strong>die</strong> <strong>nach</strong> der Geburt<br />
des Kindes deutlich werden, sein. Hierzu gehört<br />
auch <strong>die</strong> Schwangerschaftskonfliktberatung ohne<br />
Ausstellung eines Beratungs<strong>nach</strong>weises, <strong>die</strong> längerfristige<br />
Begleitung und Unterstützung der Ratsuchenden<br />
– bis zum 3. Lebensjahr des Kindes –<br />
sowie <strong>die</strong> Vermittlung von umfassenden sozialen<br />
und wirtschaftlichen Hilfen vor, während und <strong>nach</strong><br />
der Geburt. Ziel der Beratung ist es, <strong>die</strong> Schwangere<br />
zur Annahme des Kindes zu ermutigen und<br />
<strong>die</strong> Lage von Mutter und Kind zu erleichtern, dabei<br />
handelt es sich jedoch um eine ergebnisoffene<br />
Beratung.<br />
Tabelle 3: Zielsetzung der Einrichtung<br />
Beratungsstelle mit Angeboten<br />
für Menschen mit Beratungsbedarf<br />
Beratungsstelle Wetzlar für<br />
Familien- , Ehe- und Lebens-<br />
fragen e.V.<br />
Aufgabe der Beratungsstelle ist<br />
es junge Erwachsene und Erwachsene<br />
bei der Klärung und<br />
Bewältigung individueller und<br />
familienbezogener Probleme<br />
und deren zugrunde liegenden<br />
Faktoren zu unterstützen. Dazu<br />
zählt <strong>die</strong> Lösung von Erziehungsfragen,<br />
Fragen im Bereich<br />
Partnerschaft sowie bei Trennung<br />
und Scheidung. Die Hilfestellung<br />
erfolgt vor allem durch<br />
<strong>die</strong> Gewährung psychologisch/pädagogischer<br />
und damit<br />
verbundener therapeutischer<br />
Leistungen.<br />
Grundlage ist ein ganzheitliches<br />
Beratungskonzept, das alle<br />
Fragen <strong>die</strong> mit Partnerschaft<br />
und Familien verbunden sind<br />
einschließt.<br />
Donum Vitae,<br />
Gießen<br />
Beratung für Schwangere, für<br />
Frauen und Paare im Schwangerschaftskonflikt<br />
und für Paare<br />
mit unerfülltem Kinderwunsch /<br />
Intensive Begleitung <strong>über</strong> einen<br />
längeren Zeitraum /<br />
Vermittlung von Hilfen und Geldern<br />
/ Kooperation mit Institutionen<br />
im regionalen und <strong>über</strong>regionalen<br />
Bereich<br />
Seite 21 von 31<br />
Pro Familia,<br />
Gießen<br />
Pro Familia setzt sich ein für<br />
eigenverantwortliche Familienplanung<br />
und selbstbestimmte<br />
Sexualität. Sie hält dazu vor:<br />
- Beratungsangebote<br />
- Informationen und Fortbildung<br />
- Sexualpädagogische<br />
Angebote<br />
Stand: 15.11.2004
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> (2003)<br />
1. Basisfinanzierung<br />
%ualer Anteil<br />
an Beratungsfällen,<br />
an Fachpersonalstellen,<br />
an Gesamtkosten<br />
Fachpersonal<br />
Std. der Verwaltungskräfte<br />
Gesamtkosten<br />
Personalkosten<br />
Sachkosten<br />
Zuschuss LDK (beantragt)<br />
Zuschuss LDK (geleistet)<br />
Landesmittel<br />
Trägermittel<br />
Zuschuss Stadt Gießen<br />
Zuschuss <strong>Kreis</strong> Gießen<br />
Zuschuss Stadt Wetzlar<br />
Sonstige<br />
Basisfinanzierung für Beratungseinrichtung<br />
vom<br />
LDK<br />
Tabelle 4: Finanzierung<br />
Caritas Wetzlar/<strong>Lahn</strong>-<br />
<strong>Dill</strong>-Eder e.V.<br />
(der Gesamtcaritas)<br />
8%<br />
5%<br />
3% (ca.)<br />
=>1,5 VZÄ (57,75 Std. / Woche<br />
)<br />
19,25 Std. / Woche<br />
144.089,00 €<br />
118.689,00 €<br />
25.400,00 €<br />
6.900,00 € (für 2005)<br />
---<br />
23.000,00 €<br />
121.089,00 €<br />
---<br />
---<br />
13.710,00 € Pauschalförderung<br />
für den Gesamtverband<br />
Diakonisches Werk<br />
<strong>Dill</strong>enburg-Herborn<br />
15%<br />
7% (75% der Sozialberatung)<br />
6%<br />
=> 0,75 VZÄ (in allg. Beratungsstelle<br />
eingebettet)<br />
0,75<br />
96.600 €<br />
80.500 €<br />
16.200 €<br />
5.000,00 € (für 2004 u 2005)<br />
---<br />
20.472,75 €<br />
76.127 €<br />
Beratungsstelle Wetzlar<br />
für Familien- , Ehe- und<br />
Lebensfragen e.V.<br />
30%<br />
33%<br />
24%<br />
=> 0,75 VZÄ (Personal der<br />
Gesamt-EFL)<br />
20,00 Std./Woche<br />
45.964,45 €<br />
2.779,22 €<br />
5.000,00 €<br />
12.536,00 €<br />
36.207,27 €<br />
5.450 € Pauschalförderung für 50.500 € (Beratungsstelle,<br />
den Gesamtverband KJHG)<br />
+ Anteil Teilbudget<br />
100%<br />
100%<br />
100%<br />
Donum Vitae,<br />
Gießen<br />
=>0,75 VZÄ (29 Std./ W.)<br />
19,25 Std. / Woche<br />
68.467,21 €<br />
55.240,11 €<br />
13.227,10 €<br />
5.000,00 €<br />
3.000,00 €<br />
20.285,86 €<br />
2.342,44 €<br />
11.060,00 €<br />
12.800,00 €<br />
3.000,00 €<br />
15.978,91 € (Stiftung,<br />
Mitglied, Spenden…)<br />
+ Anteil Teilbudget<br />
100%<br />
100%<br />
100%<br />
Seite 22 von 31<br />
Pro Familia,<br />
Gießen<br />
=> 2,84 VZÄ (=109,25 Std.<br />
/Woche)<br />
32,5 Std. (Geschäftsführung:<br />
12,5 Std., Verwaltung:<br />
20 Std.)<br />
268,788,95 €<br />
224.991,39 €<br />
43.797,56 €<br />
11.248,00 €<br />
9.663,00 €<br />
122.836,50 €<br />
26.537,00 €<br />
26.330,00 €<br />
51.000,00 €<br />
3.000,00 €<br />
28.575,00 €<br />
+ Anteil Teilbudget
2. Finanzierung <strong>nach</strong> Fallstatistik<br />
2003<br />
(bearb. Fälle insgesamt)<br />
bearb. Fälle LDK / Wetzlar<br />
Abgeschl. Fälle LDK / We<br />
d ∑ K p F<br />
1/ 3 Gesamtbudget x Fall<br />
alle Fälle<br />
„Mutter-Kind-Stiftung“<br />
andere Stiftung<br />
3. Präventionsmaßnahmen<br />
Caritas Wetzlar/<strong>Lahn</strong>-<br />
<strong>Dill</strong>-Eder e.V.<br />
§ 2 § 5<br />
461 1<br />
461<br />
k.A.<br />
2,38<br />
Y x 461 z x 1<br />
1047 296<br />
129.240 €<br />
Bischöflicher Hilfsfonds,<br />
(20.000 €), Dispofond<br />
Caritas Wetzlar/<strong>Lahn</strong>-<br />
<strong>Dill</strong>-Eder e.V.<br />
Verschiedene Gruppenarbeiten<br />
, Sexualaufklärung<br />
Diakonisches Werk<br />
<strong>Dill</strong>enburg-Herborn<br />
§ 2 § 5<br />
390 72<br />
390 71<br />
362 72<br />
3,5 1,2<br />
Y x 390 z x 71<br />
1047 296<br />
97.000 €<br />
Kirchl. Stiftung in Hessen und<br />
Nassau<br />
Diakonisches Werk<br />
<strong>Dill</strong>enburg-Herborn<br />
5 TN* „<strong>die</strong> ideale Mutter, HilfenGeschlechtsspezifische<br />
für Familien“<br />
Angebote, z.B. Alleinerzie-<br />
8 TN* „Liebe, Partnerschaft, henden-Treff,Freizeitgestal- Sexualität“,<br />
tung mit Mädchengruppen<br />
7 TN* Alleinerziehende „Infos<br />
<strong>über</strong> Leistungen,<br />
8 TN* „Sie gehen als Paar<br />
auseinander“, Hilfen, Leistun-<br />
Im Konfirmandenunterricht,<br />
Gruppenangebote in der<br />
Beratungsstelle:<br />
Geschlechtsspezifische<br />
Integrationsmaßnahmen<br />
z.B. Angebote in Sprachkursen<br />
Beratungsstelle Wetzlar<br />
für Familien- , Ehe- und<br />
Lebensfragen e.V.<br />
§ 2 § 5<br />
(139) (142)<br />
72 69<br />
72 69<br />
5 1<br />
Y x 72 z x 69<br />
1047 296<br />
Vermittlung an landeskirchl.<br />
Härtefonds<br />
Beratungsstelle Wetzlar<br />
für Familien- , Ehe- und<br />
Lebensfragen e.V.<br />
2x Schulklassen /Gespräche<br />
(á 2 Std.)<br />
1 x Supervision im Kindergarten<br />
(á 2 Std.)<br />
Donum Vitae,<br />
Gießen<br />
§ 2 § 5<br />
(224) (130)<br />
25 22<br />
22 21<br />
2,5 2<br />
Y x 25 z x 22<br />
1047 296<br />
10.400 € (mehr Anfragen<br />
konnten nicht abgearbeitet<br />
werden)<br />
Donum Vitae,<br />
Gießen<br />
8 TN Schulklasse des berufl.<br />
Gymnasiums,<br />
3 TN Info-Gespräch AWO,<br />
6 TN Gruppengespräch<br />
Sexualität, Verhütung, Familienplanung,<br />
2 TN Info-Gespräch Lebenshilfe,<br />
2 TN Arbeitstreffen Lebenshilfe,<br />
2 TN Infogespräch, Aliceschule<br />
Gießen,<br />
Seite 23 von 31<br />
Pro Familia,<br />
Gießen<br />
§ 2 § 5<br />
(1551) (721)<br />
99 / 55 133 / 52<br />
90 / 50 133 / 52<br />
1,6 1,05<br />
Y x 99 z x 133<br />
1047 296<br />
64.132 € (240 Anträge)<br />
Pro Familia,<br />
Gießen<br />
Sexualpädagogik:<br />
8 Schulklassen ( 5 aus LDK)<br />
10 außerschulische Jugendgruppen<br />
/ Bildungsmaßnahmen<br />
1 Elternabend Kindergarten<br />
Bildungsmaßnahmen für<br />
MultiplikatorInnen<br />
- Pornos – Jugendliche<br />
zwischen Lust, Neugier,<br />
Ekel und Verbot<br />
Tabelle 4: Finanzierung - 2 -
Anzahl der Maßnahmen<br />
gen<br />
4 TN* „Rechte und Pflichten in 6-10 TN „Alleinerziehenden-<br />
der Partnerschaft“<br />
treff“<br />
5 TN** „Entwicklungsphasen“ 10-15 TN „Mutter-Kind-Kur-<br />
5 TN** „Ernährung“<br />
Treff“<br />
8 TN* „Verhütung ab 40“ 10-15 TN „Freizeitangebote“<br />
*=schwangere Frauen, allein erzie<br />
hende Mütter<br />
**= junge Mütter<br />
Paulinchenservice: (Kinderbetreuungsservice,<br />
1.Samstag / Monat)<br />
Wohngemeinschaft Phönix:<br />
BW Mutter/Kind (ab 01.01.05)<br />
Kinderkleiderkammer<br />
16 TN „Integrationskurs“<br />
(türkisch)<br />
8-10 TN „Integrationskurs“<br />
(russland-deutsch)<br />
4-6 TN „Infoeinheiten in der<br />
Beratungsstelle<br />
15 TN Schulklasse<br />
=> 14 Beratungsfälle<br />
(6 TN = 1 Fall)<br />
Seite 24 von 31<br />
- Verhütung, Sex? Weiß<br />
ich doch alles…<br />
- Anfassen, Kuscheln,<br />
Schmusen. Körpererleben<br />
im Kindergarten-<br />
und Hortalter<br />
- Sie ist doch noch ein<br />
halbes Kind – wenn<br />
Minderjährige Eltern<br />
werden<br />
- Gender Mainstreaming<br />
– eine Chance für <strong>die</strong><br />
Jungenarbeit<br />
- Verführung und Berührung<br />
– heiße Eisen in<br />
der psychosozialen und<br />
pädagogischen Arbeit<br />
- Kleine Helden in Not –<br />
Chancen und Risiken<br />
der männlichen Sozialisation<br />
Gruppenangebote zu Verhütung<br />
und Partnerschaft<br />
10 Abende zum Thema<br />
juristisch und psychosozial<br />
für Frauen<br />
4 Abende für Männer zum<br />
Thema Trennung, Verhütung<br />
und Familie<br />
11 Abende Single-<br />
Gesprächskreis<br />
6x 8 TN „Kommunikationstraining<br />
für Paare“<br />
3x 10 TN „Sexualität, Verhütung“<br />
/ Erwachsene<br />
Stand: 21.12.2004<br />
Tabelle 4: Finanzierung - 3 -
- Entwurf –<br />
Rahmenvereinbarung zwischen <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong><br />
und<br />
den <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Schwangerschaftskonfliktgesetz anerkannten freien<br />
Trägern<br />
<strong>über</strong><br />
<strong>die</strong> Grundsätze für leistungs- und qualitätsorientierte Zuwendungsvereinbarungen<br />
1. Partner und Partnerinnen der Rahmenvereinbarung<br />
Die Rahmenvereinbarung wird zwischen <strong>dem</strong> <strong>Kreis</strong>ausschuss des <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>es und<br />
folgenden freien Trägern anerkannter Beratungseinrichtungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Gesetz <strong>über</strong><br />
Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung (SFHÄndG) geschlossen:<br />
- Beratungsstelle für Familien-, Ehe- und Lebensfragen e.V., Wetzlar<br />
- Caritasverband Wetzlar/<strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-Eder, Wetzlar<br />
- Diakonisches Werk <strong>Dill</strong>enburg- Herborn, <strong>Dill</strong>enburg<br />
- Donum Vitae Regionalverband Gießen e.V., Gießen<br />
- Pro Familia Beratungszentrum, Gießen<br />
2. Zweck und Gegenstand der Rahmenvereinbarung<br />
(1) Zweck der Vereinbarung ist <strong>die</strong> Förderung und qualitätsorientierte Sicherung des<br />
Leistungsangebotes der anerkannten Beratungseinrichtungen für Aufklärung, Verhütung,<br />
Familienplanung und Beratung für den Bereich des <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>es. Die Förderung<br />
<strong>die</strong>nt der <strong>nach</strong>rangigen Teilfinanzierung des Leistungsangebots.<br />
(2) Gegenstand sind <strong>die</strong> <strong>nach</strong> §§ 2 und 5 SFHÄndG erbrachten Leistungen der Beratungseinrichtungen<br />
für <strong>die</strong> BürgerInnen des LDKs.<br />
(3) Die PartnerInnen legen mit <strong>die</strong>ser Vereinbarung <strong>die</strong> Leistungen, den Kostenrahmen,<br />
<strong>die</strong> Anteils-Finanzierung und <strong>die</strong> Verfahrensweise zur Qualitätsentwicklung für <strong>die</strong>sen<br />
Leistungsbereich fest.<br />
(4) Die Träger stimmen mit <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> als Verantwortlichen für <strong>die</strong> kommunale<br />
partizipative Sozialplanung ihr Leistungsangebot ab und tragen damit zu dessen Sicherung<br />
und qualitätsorientierter Weiterentwicklung bei.<br />
(5) Der <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> verpflichtet sich im Rahmen <strong>die</strong>ser Vereinbarung zur Zusammenarbeit<br />
und zur finanziellen Anteilsförderung.<br />
3. Allgemeine Grundsätze und Arbeitsweise des Trägers<br />
Seite 25 von 31<br />
(1) Die Arbeitsweise des Trägers orientiert sich an den gesetzlichen Grundlagen, den<br />
trägerspezifischen Werteorientierungen sowie den vereinbarten fachlichen Grundsätzen<br />
und Prinzipien für Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung (s. Anlage).<br />
(2) Die Vereinbarungen <strong>über</strong> Leistungen, den Kostenrahmen und <strong>die</strong> Verfahrensweise<br />
zur Qualitätsentwicklung sind offen für Veränderungen. Sie werden regelmäßig<br />
<strong>über</strong>prüft und sind gegebenenfalls veränderten Bedingungen in der Bedarfslage oder in<br />
den Finanzierungsgrundlagen anzupassen.<br />
Anlage 2: Rahmenvereinbarung 1
(3) Vom Träger wird jährlich ein Tätigkeitsbericht vorgelegt, der Grundlage für den Qualitätsentwicklungs-<br />
und Qualitätssicherungsprozess ist.<br />
(4) Die PartnerInnen treffen sich einmal pro Jahr zu einem Abstimmungsgespräch im<br />
Rahmen der Sozialplanung zur Qualitätssicherung der vereinbarten Leistungen, Sicherung<br />
der Infrastruktur und ihrer bedarfgerechten Entwicklung.<br />
4. Finanzierungsvereinbarung<br />
Seite 26 von 31<br />
(1) Es wird eine Mischfinanzierung aus Zuwendung und Entgelt unter Berücksichtigung<br />
der Pflichtleistung und des Individualanspruchs als Anteilsfinanzierung zur Landesförderung<br />
vereinbart.<br />
(2) Art und Umfang der Finanzierung wird in Einzelvereinbarungen zwischen <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<br />
<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> und <strong>dem</strong> jeweiligen freien Träger festgelegt.<br />
(3) Vereinbart wird ein Verfahrensmodus zur jährlichen Berechnung des Leistungs- und<br />
Finanzierungsumfangs. Das Gesamtbudget wird für alle fünf Beratungseinrichtungen in<br />
folgende drei Teilbudgets aufgeteilt:<br />
1. Basisfinanzierung: Sie begründet einen Sockelbetrag, der der gesetzlichen Forderung<br />
<strong>nach</strong> Vorhalt eines ausreichenden, wohnortnahen, pluralen Leistungsangebots<br />
unabhängig von der Inanspruchnahme entspricht. Dieses Teilbudget wird nur auf <strong>die</strong><br />
drei Beratungsstellen aufgeteilt. Durch <strong>die</strong> Pauschalförderung der Wohlfahrtsver-<br />
bände durch den <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> ist <strong>die</strong> Basisfinanzierung für <strong>die</strong>se abgegolten.<br />
2. Finanzierung <strong>nach</strong> Fallzahlen: Die Aufteilung <strong>die</strong>ses Teilbudgets erfolgt entspre-<br />
chend der Fallzahlen des Vorjahres für Beratungen <strong>nach</strong> §§ 2 und 5. Damit wird <strong>dem</strong><br />
gesetzlich vorgegebenen individuellen Rechtsanspruch auf Beratung entsprochen.<br />
3. Finanzierung <strong>nach</strong> Präventionsmaßnahmen: Die Aufteilung <strong>die</strong>ses Teilbudgets er-<br />
folgt entsprechend der Anzahl der im Vorjahr durchgeführten Präventionsmaßnah<br />
men der fünf Träger. Damit wird der besonderen Bedeutung von Aufklärung entspro-<br />
chen, <strong>die</strong> das Gesetz in § 2 der Prävention von Schwangerschaftsabbrüchen beimisst.<br />
(4) Die PartnerInnen verpflichten sich, bei Veränderungen der Finanzierungsgrundlagen<br />
des <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>es oder der Gesamtfinanzierung der Träger durch Zuwendungen des<br />
Landes, von Dritten, oder des Spendenaufkommens unverzüglich Verhandlungen zur<br />
Neuregelung aufzunehmen.<br />
(5) Die freien Träger verpflichten sich, zum Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung<br />
jährlich einen Verwendungs<strong>nach</strong>weis mit Tätigkeitsbericht für das abgelaufene<br />
Jahr bis zum 31.3. des Folgejahres vorzulegen.<br />
(6) Der <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> verpflichtet sich <strong>nach</strong> Prüfung der Verwendungs<strong>nach</strong>weise auf<br />
der Grundlage der Tätigkeitsberichte <strong>die</strong> Mittelverteilung des Budgets <strong>nach</strong> 4. (3) im<br />
Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen umgehend vorzunehmen und <strong>die</strong> Träger<br />
zu bescheiden.<br />
Anlage 2: Rahmenvereinbarung 2
5. Informationspflicht<br />
(1) Die Partner <strong>die</strong>ser Vereinbarung verpflichten sich zur gegenseitigen Information <strong>über</strong><br />
alle Veränderungen, <strong>die</strong> von grundsätzlicher Bedeutung sind.<br />
6. Einzelvereinbarung zwischen <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> und freien Trägern<br />
(1) Der <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> schließt auf der Grundlage <strong>die</strong>ser Rahmenvereinbarung Einzelvereinbarungen<br />
mit den freien Trägern ab.<br />
(2) Die Einzelvereinbarungen regeln <strong>die</strong> Leistungsbeschreibung, <strong>die</strong> Finanzierungs-<br />
und Zahlungsmodalitäten und <strong>die</strong> Grundlagen des Berichtswesens für den Qualitätsentwicklungsprozess.<br />
7. Gültigkeit der Rahmenvereinbarung<br />
(1) Die Vereinbarung tritt ………. in Kraft und gilt zunächst bis 31.12.2006. Sie verlängert<br />
sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung der Kündungsfrist<br />
von einem/r der VereinbarungspartnerInnen gekündigt wird.<br />
(2) Die Vereinbarung kann von je<strong>dem</strong>/r PartnerIn unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
von 6 Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.<br />
(3) Das Recht der VereinbarungspartnerInnen zur außerordentlichen Kündigung aus<br />
wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />
(4) Vor jeder Kündigung verpflichten sich <strong>die</strong> VereinbarungspartnerInnen bei strittigen<br />
Sachlagen den Versuch zu unternehmen, eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen.<br />
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.<br />
8. Schlussbestimmung<br />
(1) Änderungen, Ergänzungen, <strong>die</strong> Kündigung sowie <strong>die</strong> Aufhebung <strong>die</strong>ser Vereinbarung<br />
bedürfen der Schriftform. Auch <strong>die</strong> Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der<br />
Schriftform.<br />
(2) Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.<br />
(3) Sollte in <strong>die</strong>ser Vereinbarung ein regelungsbedürftiger Punkt nicht geregelt worden<br />
sein,<br />
werden <strong>die</strong> PartnerInnen <strong>die</strong> so entstandene Lücke im Sinne und Geist der Vereinbarung<br />
schließen.<br />
Wetzlar, den…………… Geschäftsort Träger, den ………..<br />
Für den <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> Für den Träger<br />
Seite 27 von 31<br />
Anlage 2: Rahmenvereinbarung 3
Anlage 3: Leitsätze<br />
Leitsätze<br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />
Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />
anerkannten Beratungsstellen im LDK<br />
für Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung<br />
1. Fachlichkeit der Beratung<br />
• Die Träger von anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte<br />
sind sowohl für <strong>die</strong> Fachlichkeit der Beraterinnen und Berater als auch<br />
für <strong>die</strong> Einhaltung der ethischen Standards in der Beratungsarbeit verantwortlich.<br />
• Fachlichkeit ist Grundlage der Arbeit. Die Entwicklung der Qualität von Schwangerschafts-<br />
und Schwangerschaftskonfliktberatung wird in einem transparenten Verfahren<br />
unter Berücksichtigung der Richtlinienkompetenz des Landes gemeinsam mit den anderen<br />
Trägern und <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>/Stadt Wetzlar im Rahmen der partizipativen Sozialplanung<br />
erfolgen.<br />
• Die Arbeit im Rahmen der Meldungen, <strong>die</strong> an den Regierungspräsidenten gehen, wird<br />
dokumentiert. Das gemeinsame Berichtswesen ist Grundlage der Qualitätssicherung.<br />
• Die Träger sind verpflichtet, ihren BeraterInnen regelmäßig Fortbildungen und Supervisionen<br />
zu ermöglichen.<br />
• BeraterInnen sind gemäß der gesetzlichen Grundlagen (§203 Abs.1 StGB) zur Verschwiegenheit<br />
verpflichtet und haben das Recht zur Zeugnisverweigerung (§ 53 Abs. 1<br />
Nr. 3aStPO).<br />
2. Leitprinzipien von SchKBeratungen<br />
BeraterInnen<br />
• achten <strong>die</strong> Person der/des Ratsuchenden, ihre/seine Werteorientierung und Lebenswelt<br />
- gleich welchen Geschlechts, sozialer Herkunft, Krankheit oder Behinderung<br />
- gleich welcher Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder Nationalität<br />
- gleich welcher politischer, religiöser und sexueller Orientierung<br />
• erkennen das Recht und <strong>die</strong> grundsätzlich vorhandene Fähigkeit der/des Ratsuchenden<br />
an, selbständig und eigenverantwortlich zu handeln<br />
• orientieren sich an den persönlichen Ressourcen der/des Ratsuchenden und befähigen<br />
sie/ihn zu einer selbst verantworteten Entscheidung<br />
• berücksichtigen <strong>die</strong> Geschlechterdifferenzen und unterschiedlichen Lebenssituationen<br />
von Männern und Frauen in der Beratung und bei geschlechtsspezifischen Maßnahmen<br />
mit <strong>dem</strong> Ziel einer tatsächlichen Gleichstellung<br />
• vereinbaren eine ressourcenorientierte, kooperative Beratungsbeziehung mit der/<strong>dem</strong><br />
Ratsuchenden zu einem gemeinsam definierten Ziel.<br />
3. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung<br />
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• Qualitätsentwicklung und -sicherung des Leistungsangebotes ist dauerhafte, gemeinsame<br />
Aufgabe, <strong>die</strong> im Rahmen der partizipativen Sozialplanung vollzogen wird.<br />
• Dokumentation und Berichtswesen sind Grundlagen der Qualitätssicherung<br />
Wetzlar, den 15.12.2004
Geschäftsbericht<br />
Anlage 4: Geschäftsbericht Statistikbogen<br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />
Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />
anerkannten Beratungsstellen im LDK<br />
für Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung<br />
Dieser Statistikbogen ist in der vorliegenden Form Bestandteil der Zuwendungs- und Entgeltfinanzierung<br />
für das Geschäftsjahr 200_<br />
Träger der Einrichtung / Beratungsstelle<br />
(Stempel, Anschrift)<br />
Telefon Fax E-Mail<br />
Fachpersonalstellen für Beratung <strong>nach</strong> SchKG<br />
Beratungsfälle <strong>nach</strong> §§ 2 und 5 SFHÄndG getrennt <strong>nach</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong> und Stadt Wetzlar<br />
bearb. Fälle LDK<br />
Bearbeitete Fälle Stadt Wetzlar<br />
Abgeschl. Fälle LDK<br />
Abgeschl. Fälle Wetzlar<br />
durchschnittliche Anzahl Kontakte<br />
pro abgeschlossener Falle<br />
§ 2<br />
Erklärung:<br />
Hiermit versichere ich <strong>die</strong> Richtigkeit der oben gemachten Angaben. Die Erläuterungen in der<br />
Anlage habe ich berücksichtigt.<br />
(Datum) (Unterschrift, Verantwortliche/r der Zuwendung)<br />
§ 5<br />
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Fachbereich Bildung, Jugend und<br />
Soziales
Statistik der Einzel-Beratungsfälle <strong>nach</strong> §§ 2 und 5 SFHÄndG im Jahr _____<br />
Gesamtzahl<br />
davon mit Begleitperson<br />
Alterskohorten<br />
bis 14 Jahre<br />
15 – 19 Jahre<br />
20 – 24 Jahre<br />
25 – 29 Jahre<br />
30 – 39 Jahre<br />
40 Jahre und älter<br />
unbekannt<br />
Summe:<br />
Familienstand<br />
Ledig<br />
Verheiratet<br />
Geschieden<br />
Verwitwet<br />
Unbekannt<br />
Summe:<br />
Wohnort<br />
<strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong><br />
Stadt Wetzlar<br />
außerhalb<br />
Summe:<br />
Nationalität<br />
Deutsch<br />
Türkisch<br />
Ex-jugoslawisch<br />
EU<br />
Sonst. Westeuropa<br />
Osteuropa<br />
Afrika<br />
USA<br />
Sonstige<br />
unbekannt<br />
Summe:<br />
Einzelberatung <strong>nach</strong><br />
§ 2 SFHÄndG<br />
Durchschnittliche Dauer der Beratungstätigkeit pro Fall<br />
Bis 19 Minuten<br />
20 bis 39 Minuten<br />
40 bis 59 Minuten<br />
60 bis 89 Minuten<br />
90 bis 119 Minuten<br />
120 Minuten und mehr<br />
240 Minuten und mehr<br />
Summe:<br />
Konfliktberatung<br />
<strong>nach</strong> § 5 SFHÄndG<br />
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weiblich männlich weiblich männlich<br />
-2-
Statistik der Gruppenveranstaltung <strong>nach</strong> § 2 SFHÄndG im Jahr ____<br />
A B C D E F G<br />
Nr. Datum Merkmal * TeilnehmerInnenkreis /<br />
Institution / Thema der<br />
Veranstaltung<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14<br />
Gesamtzahl der Gruppenmaßnahmen<br />
* Merkmale (Mehrfachnennungen sind möglich):<br />
A Beratung <strong>nach</strong> §2 in Gruppen<br />
B Sexualpädagogische Maßnahmen<br />
C Präventionsmaßnahmen<br />
D Bildungsmaßnahmen<br />
E Projekte<br />
Dauer der<br />
Veranstaltung<br />
in Minuten<br />
Anzahl der<br />
TeilnehmerInnen<br />
Finanzierung des Leistungsangebots für Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung<br />
in 200_<br />
Gesamtkosten<br />
Personalkosten<br />
Sachkosten<br />
Zuschuss LDK<br />
Landesmittel<br />
Trägermittel<br />
sonstige<br />
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aus E berechneteBeratungsfälle<br />
-3-