25.02.2013 Aufrufe

Planungsbericht über die nach dem ... - Lahn-Dill-Kreis

Planungsbericht über die nach dem ... - Lahn-Dill-Kreis

Planungsbericht über die nach dem ... - Lahn-Dill-Kreis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anlage 3: Leitsätze<br />

Leitsätze<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />

anerkannten Beratungsstellen im LDK<br />

für Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung<br />

1. Fachlichkeit der Beratung<br />

• Die Träger von anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte<br />

sind sowohl für <strong>die</strong> Fachlichkeit der Beraterinnen und Berater als auch<br />

für <strong>die</strong> Einhaltung der ethischen Standards in der Beratungsarbeit verantwortlich.<br />

• Fachlichkeit ist Grundlage der Arbeit. Die Entwicklung der Qualität von Schwangerschafts-<br />

und Schwangerschaftskonfliktberatung wird in einem transparenten Verfahren<br />

unter Berücksichtigung der Richtlinienkompetenz des Landes gemeinsam mit den anderen<br />

Trägern und <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>/Stadt Wetzlar im Rahmen der partizipativen Sozialplanung<br />

erfolgen.<br />

• Die Arbeit im Rahmen der Meldungen, <strong>die</strong> an den Regierungspräsidenten gehen, wird<br />

dokumentiert. Das gemeinsame Berichtswesen ist Grundlage der Qualitätssicherung.<br />

• Die Träger sind verpflichtet, ihren BeraterInnen regelmäßig Fortbildungen und Supervisionen<br />

zu ermöglichen.<br />

• BeraterInnen sind gemäß der gesetzlichen Grundlagen (§203 Abs.1 StGB) zur Verschwiegenheit<br />

verpflichtet und haben das Recht zur Zeugnisverweigerung (§ 53 Abs. 1<br />

Nr. 3aStPO).<br />

2. Leitprinzipien von SchKBeratungen<br />

BeraterInnen<br />

• achten <strong>die</strong> Person der/des Ratsuchenden, ihre/seine Werteorientierung und Lebenswelt<br />

- gleich welchen Geschlechts, sozialer Herkunft, Krankheit oder Behinderung<br />

- gleich welcher Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder Nationalität<br />

- gleich welcher politischer, religiöser und sexueller Orientierung<br />

• erkennen das Recht und <strong>die</strong> grundsätzlich vorhandene Fähigkeit der/des Ratsuchenden<br />

an, selbständig und eigenverantwortlich zu handeln<br />

• orientieren sich an den persönlichen Ressourcen der/des Ratsuchenden und befähigen<br />

sie/ihn zu einer selbst verantworteten Entscheidung<br />

• berücksichtigen <strong>die</strong> Geschlechterdifferenzen und unterschiedlichen Lebenssituationen<br />

von Männern und Frauen in der Beratung und bei geschlechtsspezifischen Maßnahmen<br />

mit <strong>dem</strong> Ziel einer tatsächlichen Gleichstellung<br />

• vereinbaren eine ressourcenorientierte, kooperative Beratungsbeziehung mit der/<strong>dem</strong><br />

Ratsuchenden zu einem gemeinsam definierten Ziel.<br />

3. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung<br />

Seite 28 von 31<br />

• Qualitätsentwicklung und -sicherung des Leistungsangebotes ist dauerhafte, gemeinsame<br />

Aufgabe, <strong>die</strong> im Rahmen der partizipativen Sozialplanung vollzogen wird.<br />

• Dokumentation und Berichtswesen sind Grundlagen der Qualitätssicherung<br />

Wetzlar, den 15.12.2004

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!