Planungsbericht über die nach dem ... - Lahn-Dill-Kreis
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Anlage 3: Leitsätze<br />
Leitsätze<br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />
Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />
anerkannten Beratungsstellen im LDK<br />
für Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung<br />
1. Fachlichkeit der Beratung<br />
• Die Träger von anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte<br />
sind sowohl für <strong>die</strong> Fachlichkeit der Beraterinnen und Berater als auch<br />
für <strong>die</strong> Einhaltung der ethischen Standards in der Beratungsarbeit verantwortlich.<br />
• Fachlichkeit ist Grundlage der Arbeit. Die Entwicklung der Qualität von Schwangerschafts-<br />
und Schwangerschaftskonfliktberatung wird in einem transparenten Verfahren<br />
unter Berücksichtigung der Richtlinienkompetenz des Landes gemeinsam mit den anderen<br />
Trägern und <strong>dem</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong>-<strong>Kreis</strong>/Stadt Wetzlar im Rahmen der partizipativen Sozialplanung<br />
erfolgen.<br />
• Die Arbeit im Rahmen der Meldungen, <strong>die</strong> an den Regierungspräsidenten gehen, wird<br />
dokumentiert. Das gemeinsame Berichtswesen ist Grundlage der Qualitätssicherung.<br />
• Die Träger sind verpflichtet, ihren BeraterInnen regelmäßig Fortbildungen und Supervisionen<br />
zu ermöglichen.<br />
• BeraterInnen sind gemäß der gesetzlichen Grundlagen (§203 Abs.1 StGB) zur Verschwiegenheit<br />
verpflichtet und haben das Recht zur Zeugnisverweigerung (§ 53 Abs. 1<br />
Nr. 3aStPO).<br />
2. Leitprinzipien von SchKBeratungen<br />
BeraterInnen<br />
• achten <strong>die</strong> Person der/des Ratsuchenden, ihre/seine Werteorientierung und Lebenswelt<br />
- gleich welchen Geschlechts, sozialer Herkunft, Krankheit oder Behinderung<br />
- gleich welcher Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder Nationalität<br />
- gleich welcher politischer, religiöser und sexueller Orientierung<br />
• erkennen das Recht und <strong>die</strong> grundsätzlich vorhandene Fähigkeit der/des Ratsuchenden<br />
an, selbständig und eigenverantwortlich zu handeln<br />
• orientieren sich an den persönlichen Ressourcen der/des Ratsuchenden und befähigen<br />
sie/ihn zu einer selbst verantworteten Entscheidung<br />
• berücksichtigen <strong>die</strong> Geschlechterdifferenzen und unterschiedlichen Lebenssituationen<br />
von Männern und Frauen in der Beratung und bei geschlechtsspezifischen Maßnahmen<br />
mit <strong>dem</strong> Ziel einer tatsächlichen Gleichstellung<br />
• vereinbaren eine ressourcenorientierte, kooperative Beratungsbeziehung mit der/<strong>dem</strong><br />
Ratsuchenden zu einem gemeinsam definierten Ziel.<br />
3. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung<br />
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• Qualitätsentwicklung und -sicherung des Leistungsangebotes ist dauerhafte, gemeinsame<br />
Aufgabe, <strong>die</strong> im Rahmen der partizipativen Sozialplanung vollzogen wird.<br />
• Dokumentation und Berichtswesen sind Grundlagen der Qualitätssicherung<br />
Wetzlar, den 15.12.2004