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Auslobung ABC - BIG

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Gestaltung der Außenanlagen und Außenanlagenplanung<br />

Vorentwurf, Entwurf und Einreichung, Ausführungs- und Detailzeichnungen,<br />

Kostenberechnungsgrundlagen, künstlerische Oberleitung der Bauausführung,<br />

technisch-geschäftliche Oberleitung<br />

Projektleitung und Planungskoordination gemäß BauKG<br />

Technisch-geschäftliche Oberleitung<br />

Sonstige Generalplanerleistungen<br />

Die Auftraggeberin behält sich vor, in Ausnahmefällen einzelne dieser Leistungen<br />

gesondert zu vergeben.<br />

Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen,<br />

formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche<br />

geringfügige Änderungen im Zuge der Auftragserteilung zu verlangen. Die<br />

Auftraggeberin kann weitere Änderungen im Zuge der Bearbeitung nach der<br />

Auftragserteilung verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen architektonischen<br />

Qualitätsmerkmale erhalten bleiben.<br />

Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht.<br />

A.11.2 URHEBERRECHTE:<br />

Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen<br />

der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der<br />

Vergütung auf die Auftraggeberin über. Der/die ProjektverfasserIn behält das<br />

geistige Eigentum an den eingereichten Projekten. Die Auftraggeberin hat das<br />

Recht der Veröffentlichung aller im Wettbewerbsverfahren eingereichten Wettbewerbsarbeiten<br />

unter Verpflichtung der Namensnennung des/der Verfassers/<br />

Verfasserin.<br />

Die Wettbewerbsunterlagen prämierter Projekte sind von der Rückgabe an<br />

den/die VerfasserIn ausgeschlossen.<br />

Die Wettbewerbsunterlagen nicht prämierter Projekte können bis spätestens<br />

zum Ende der Ausstellung abgeholt werden. Nicht abgeholte Unterlagen werden<br />

vernichtet.<br />

A.11.3. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG:<br />

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet sich mit seiner Teilnahme am<br />

Wettbewerb im Beauftragungsfall zur verbindlichen Nennung eines Generalplanerteams.<br />

Die Nennung und Beibringung der erforderlichen Eignungsnachweise (siehe<br />

Pkt. A.7.3.b; A.7.3.c; A.7.3.d) hat im Zuge des Verhandlungsverfahrens zu erfolgen.<br />

§ 22 der WOA, Stand 16.10.2000 gelangt ausdrücklich nicht zur Anwendung.<br />

EU-weiter_Wettbewerb_PH - Salzburg, Version 1f, ausgedruckt am Donnerstag, 13. Dezember 2012 Seite 17 von 46

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