Praxisbeispiele – GBM Wohnen - Diakonie Dresden
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Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen und Einrichtungen aussehen kann. Nun,<br />
in Sachsen haben wir da noch ein Stück Weg vor uns.<br />
Erlauben Sie mir, dass ich mit meiner Darstellung im Jahr 1990 beginne, dem<br />
Jahr, als sich hier in diesem Festsaal der sächsische Landtag konstituierte und in<br />
der Folge die Rahmenbedingungen sächsischer Sozialpolitik entwickelte. Zu<br />
dieser Zeit bestand der Wohnstandard in dem Haus, in dem ich damals arbeitete<br />
aus 7 <strong>–</strong> Mann <strong>–</strong> Zimmern, in denen außer den Betten nur noch je ein Hocker zum<br />
Ablegen der Kleidung stand <strong>–</strong> der alte Wilhelmshof; Hr. Schnabel, vielleicht<br />
erinnern Sie sich noch daran. Vergleichbar sah es vielerorts aus. In den neunziger<br />
Jahren stellte das Staatsministerium daher viel Geld für die stationäre<br />
Behindertenhilfe zur Verfügung, um die Wohnbedingungen der<br />
Heimmindestbauverordnung gerecht zu machen. Manche Bauvorgaben waren<br />
dabei allerdings wenig zukunftsträchtig. Eine geplante 48-ger Wohnstätte musste<br />
auf 60 Plätze aufgestockt werden und noch 2002 eröffneten wir ein Haus mit<br />
mehrheitlich Doppelzimmerplätzen. Nun, es ist bekannt dass in den 90ger Jahren<br />
nicht wenige Westbeamte der 3., 4. und 5. Garnitur ihr Unterkommen in<br />
ostdeutschen Verwaltungen fanden <strong>–</strong> betrachten wir es als unseren Beitrag zum<br />
Solidarpakt.<br />
Ich erwähne die Ausgangssituation aus zwei Gründen:<br />
Zum einen diskutierte die Fachwelt zu diesem Zeitpunkt bereits über<br />
Deinstitutionalisierung und Ambulantisierung. Doch nach Abschluss dieses<br />
gewaltigen, auf stationäre Betreuung ausgerichteten Bauprogramms setzte das<br />
Land Sachsen seine Prioritäten in der Folge in anderen Bereichen. Für eine<br />
Anschubfinanzierung Ambulanter Dienste wie in anderen Bundesländern stand<br />
vergleichsweise wenig Geld zur Verfügung.