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Praxisbeispiele – GBM Wohnen - Diakonie Dresden

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Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen und Einrichtungen aussehen kann. Nun,<br />

in Sachsen haben wir da noch ein Stück Weg vor uns.<br />

Erlauben Sie mir, dass ich mit meiner Darstellung im Jahr 1990 beginne, dem<br />

Jahr, als sich hier in diesem Festsaal der sächsische Landtag konstituierte und in<br />

der Folge die Rahmenbedingungen sächsischer Sozialpolitik entwickelte. Zu<br />

dieser Zeit bestand der Wohnstandard in dem Haus, in dem ich damals arbeitete<br />

aus 7 <strong>–</strong> Mann <strong>–</strong> Zimmern, in denen außer den Betten nur noch je ein Hocker zum<br />

Ablegen der Kleidung stand <strong>–</strong> der alte Wilhelmshof; Hr. Schnabel, vielleicht<br />

erinnern Sie sich noch daran. Vergleichbar sah es vielerorts aus. In den neunziger<br />

Jahren stellte das Staatsministerium daher viel Geld für die stationäre<br />

Behindertenhilfe zur Verfügung, um die Wohnbedingungen der<br />

Heimmindestbauverordnung gerecht zu machen. Manche Bauvorgaben waren<br />

dabei allerdings wenig zukunftsträchtig. Eine geplante 48-ger Wohnstätte musste<br />

auf 60 Plätze aufgestockt werden und noch 2002 eröffneten wir ein Haus mit<br />

mehrheitlich Doppelzimmerplätzen. Nun, es ist bekannt dass in den 90ger Jahren<br />

nicht wenige Westbeamte der 3., 4. und 5. Garnitur ihr Unterkommen in<br />

ostdeutschen Verwaltungen fanden <strong>–</strong> betrachten wir es als unseren Beitrag zum<br />

Solidarpakt.<br />

Ich erwähne die Ausgangssituation aus zwei Gründen:<br />

Zum einen diskutierte die Fachwelt zu diesem Zeitpunkt bereits über<br />

Deinstitutionalisierung und Ambulantisierung. Doch nach Abschluss dieses<br />

gewaltigen, auf stationäre Betreuung ausgerichteten Bauprogramms setzte das<br />

Land Sachsen seine Prioritäten in der Folge in anderen Bereichen. Für eine<br />

Anschubfinanzierung Ambulanter Dienste wie in anderen Bundesländern stand<br />

vergleichsweise wenig Geld zur Verfügung.

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